gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Taschi am 02. Dezember 2008, 12:29
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Hallo und schönen Tag euch allen. In der "Suchen" Funktion habe ich nichts über Crypto Singapor gefunden. ( http://www.youtube.com/watch?v=8oqE5nLW7TI )
Zu Weihnachten 2008 so wie im Video zu sehen, möchten sie diese neuen Geräte in Deutschland auf dem Markt bringen. Diese können Ihrer Aussage nach überhaupt keine Rundfunkprogramme der Öffentlich Rechtlichen empfangen und werden auf Wunsch vollends gesperrt. Dazu gibt es eine Garantie und Haftung ihrer seits. Laut dem Rundfunkgebühren Staatsvertrag ist man dann nicht mehr Verpflichtet Gebühren zu entrichten.
Weiß man dazu derzeit etwas genaueres?
Wie zu sehen, ist das ein Frontal Angriff auf die GEZ.
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Mit einer pauschalen Behauptung der Rundfunkgebührenfreiheit begibst Du Dich auf gefährliches Glatteis.
Die Rechtssprechung kann nämlich durchaus anderer Meinung sein. Vor einer höchstrichterlichen Titulierung (hoffentlich in Deinem Sinne) ist das ganze ein Vabanquespiel.
Wenn Du die Gebührenfreiheit als Produkteigenschaft zusicherst, dann aber Rechtsstreitigkeiten zu gegensätzlichen Urteilen führen (ja selbst, wenn nur Gebührenforderungen der Landesrundfunkanstalten kommen), dann hast Du eine, ja die wesentliche (weil explizit beworbene!) Produkteigenschaft, mithin den Vertrag nicht erfüllt. Was das bedeutet, ist Dir selbst klar. Wenn sich dann noch solche Fälle häufen, was ziemlich sicher ist....
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Hallo und schönen Tag euch allen. In der "Suchen" Funktion habe ich nichts über Crypto Singapor gefunden. ( http://www.youtube.com/watch?v=8oqE5nLW7TI )
Zu Weihnachten 2008 so wie im Video zu sehen, möchten sie diese neuen Geräte in Deutschland auf dem Markt bringen. Diese können Ihrer Aussage nach überhaupt keine Rundfunkprogramme der Öffentlich Rechtlichen empfangen und werden auf Wunsch vollends gesperrt. Dazu gibt es eine Garantie und Haftung ihrer seits. Laut dem Rundfunkgebühren Staatsvertrag ist man dann nicht mehr Verpflichtet Gebühren zu entrichten.
Weiß man dazu derzeit etwas genaueres?
Wie zu sehen, ist das ein Frontal Angriff auf die GEZ.
Leider kannst Du mit sowas keine GEZ eushebeln. Und wo steht etwas im Rundfunkgebührenstaatsvertrag was Du empfangen kannst oder nicht. Für die reicht nur das bereithalten eines Gerätes, egal was es empfangen kann.
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@all:
Dass die Frage "Gebühren oder nicht" letztendlich am Bereithalter hängenbleibt, ist klar... aber mal ein anderer Gedanke: Wenn der Hersteller dieser Geräte eine Garantie für Rundfunkgebührenfreiheit gibt, dann ist diese doch Vertragsbestandteil und kann im Zweifelsfall zivilrechtlich eingeklagt werden; ich denke da ein ein Konstrukt i.S.v. Rückabwicklung des Kaufs + Schadenersatz i.H.d gezahlten Gebühren bis zur Abmeldung (Rückgabe des Geräts).
Wir brauchen hier echt nen Rechtsanwalt :-)
- Flo