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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: GEZ-Theo am 27. August 2013, 23:08

Titel: Zweiter Beitragsbescheid
Beitrag von: GEZ-Theo am 27. August 2013, 23:08

Was soll Person X tun? Ein zweites Mal Widerspruch einlegen? Dazu hätte sie kein Nerv und die Zeit ist schon fast rum.
Titel: Re: Zweiter Beitragsbescheid
Beitrag von: 503 am 27. August 2013, 23:27
Zitat
Außerdem müssen Nichtzahler damit rechnen, dass später fällige Beiträge durch neuerliche Beitragsbescheide festgesetzt werden. Gegen jeden dieser Bescheide muss erneut Widerspruch und Klage erhoben werden.
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr-fff_aid_1082788.html
Titel: Re: Zweiter Beitragsbescheid
Beitrag von: Bürger am 28. August 2013, 00:23
Ein zweites Mal Widerspruch einlegen? Dazu hätte sie kein Nerv und die Zeit ist schon fast rum.

1) "kein Nerv"
Einfach gleichen Text nochmal raus an die Damen und Herren - das ist doch nun wirklich überschaubar :)

2) "die Zeit ist schon fast rum"
Wenn nicht terminlich nachweisbar zugestellt (z.B. via Einschreiben) stellt sich die Frage, wann Person XY das tatsächlich erhalten hat... ;)
(Bitte nachdenken...)
...und außerdem siehe 1) - schnell gemacht :)

Und da das mit der "Zahlung unter Vorbehalt" so eine Sache ist...
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, d.h. besser:
Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik!
www.zahlungssteik.net


Dranbleiben! Weitermachen!
Wir sind auf dem richtigen Weg - siehe Focus-Artikel :)
Titel: Re: Zweiter Beitragsbescheid
Beitrag von: yvonne am 01. September 2013, 10:22
Zitat
Außerdem müssen Nichtzahler damit rechnen, dass später fällige Beiträge durch neuerliche Beitragsbescheide festgesetzt werden. Gegen jeden dieser Bescheide muss erneut Widerspruch und Klage erhoben werden.
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr-fff_aid_1082788.html

Das heisst im Endeffekt wenn Person Y 3 Gebührenbescheide bekommt, 3x klagen müsste? Sollte dies der fall sein dann ist Person Y ja dann nicht ca.75€ fürs klagen los sondern 225€. Habe ich das richtig verstanden?
Titel: Re: Zweiter Beitragsbescheid
Beitrag von: ti am 01. September 2013, 13:16
Ich würde auch 100mal den Klageweg gehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ist von Yvonne aber eine interessante Frage.

Titel: Re: Zweiter Beitragsbescheid
Beitrag von: yvonne am 04. September 2013, 20:43
keiner eine Idee :o
Titel: Re: Zweiter Beitragsbescheid
Beitrag von: seppl am 04. September 2013, 22:12
Ich vermute mal, dass 1x Klagen reicht, da man sich ja dann auf das Urteil berufen kann. 2 gleiche Sachverhalte, deren einziger Unterschied das Abrechnungsdatum ist, können ja wohl nicht unterschiedlich abgeurteilt werden, oder? Widerspruch sollte man aber bei jedem Bescheid einlegen.
Titel: Re: Zweiter Beitragsbescheid
Beitrag von: themob am 05. September 2013, 07:07
keiner eine Idee :o

siehe Punkt 9: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg50357.html
Titel: Re: Zweiter Beitragsbescheid
Beitrag von: Hailender am 05. September 2013, 10:05
Das heisst im Endeffekt wenn Person Y 3 Gebührenbescheide bekommt, 3x klagen müsste? Sollte dies der fall sein dann ist Person Y ja dann nicht ca.75€ fürs klagen los sondern 225€. Habe ich das richtig verstanden?

Nur wenn man verliert. Die 225,- € müssen aber vorausgelegt werden bis zum Abschluß des Verfahrens.
Titel: Re: Zweiter Beitragsbescheid
Beitrag von: yvonne am 05. September 2013, 19:55
Ja und somit kommen wir zu einem Punkt,wo viele die Befürchtung haben das die Gez dies absichtlich macht, um Klagewillige abzuschrecken und somit die Kosten in die Höhe zu treiben.Denn es ist ja nicht gesagt das unsere Klagen erfolgreich sein werden, somit kommt jeder irgendwo an einem Punkt an wo er sich selbst fragt ob das kämpfen finanziell tragbar sein wird.
Titel: Re: Zweiter Beitragsbescheid
Beitrag von: Hailender am 05. September 2013, 20:06
...somit kommt jeder irgendwo an einem Punkt an wo er sich selbst fragt ob das kämpfen finanziell tragbar sein wird.

Und wenn ich zum Bahnhof Singen gehe und die Leute mir Geld geben damit ich aufhöre - aber klagen werde ich solange wie es nur irgendwie möglich ist.
Titel: Re: Zweiter Beitragsbescheid
Beitrag von: koppi1947 am 05. September 2013, 22:06
In diesem Punkt gebe ich Dir absolut Recht,genau so halte ich das für richtig.
Man kann uns beugen,aber nicht brechen.Warum gibt es nicht mehr davon?Wann zeigen wir den Befürwortern endlich die rote Karte?
Sind wir das Volk oder nicht?
Wir zwei sind es und weitere werden folgen.