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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: berufsquerulant am 25. August 2013, 08:12

Titel: Person A hat noch keine Post bekommen
Beitrag von: berufsquerulant am 25. August 2013, 08:12
Hallo zusammen,

was wäre hier die Folge ?

Person A ist Ende letzten Jahres (2012) umgezogen von Ort A (Bundesland X) nach Ort B (Bundesland Y) mit Ummeldung im Dezember 2012.

Person A war lange Zeit im Ausland und Ort B ist das Elternhaus - das ehemalige Kinderzimmer diente nur dazu, die Post zu lagern.

Person A hat während des Studiums nie Beiträge gezahlt (Person A hatte keinen Fernseher und kein Radio) - Person A besaß als einer der ersten einen Ipod ;-)

Der Beitragsservice hat gegenüber der Person keinerlei Kontaktversuche übernommen - bis heute.

Was wären die Folgen für Person A ?

Besser eine "freiwillige Meldung" oder ein "abwarten" ? Drohen dort sonst Strafen (verwaltungsrechtlich oder strafrechtlich) oder gibt es nur die Nachzahlung von X Monate mal 18 Euro ?

Da dies hier eine rein hypotetische Frage ist, die keinerlei Bezug zu lebenden oder verstorbenen realen Personen hat, ist ja hier auch nur eine rein hypotetische Antwort im juristischen Sinne möglich  :angel: :angel: :angel:

gruß

der bq
Titel: Re: Person A hat noch keine Post bekommen
Beitrag von: ViSa am 25. August 2013, 17:09
Zumindest Nachzahlung ab 01.01.2013.

Ob man eine *Strafe* kassiert weiß ich nicht.
Freiwillig würde ich mich da nie melden. Früher oder später kriegt Person A Post da ja die Einwohnermeldedaten abgeglichen werden.

Gruß,
ViSa
Titel: Re: Person A hat noch keine Post bekommen
Beitrag von: themob am 25. August 2013, 17:50
Ort B ist das Elternhaus. Sollte dort schon jemand als Beitragszahler geführt sein hat sich für Person A das Problem erledigt.

Durch Auslandsaufenthalt hat Person A auch nichts von der neuen Regelung mitbekommen. Bei eventueller Kontaktaufnahmen der neuen Institution muss Person A nur angeben das für Ort B schon gezahlt wird unter Angabe der Beitragsnummer.

Die Anmeldung könnte durch Person A erfolgen, dann ist Person A aber auf alle Fälle im System gelistet. Erfolgt die Kontaktaufnahme durch Brief der Institution (wer weiß wann, wäre also auch bis dahin nicht dort gelistet), kann man die Angaben bzw. das Versäumnis der bisherigen Anmeldung mit Rückblick auf den Auslandsaufenthalt begründen.

So rein hypothetisch gesprochen, wenn ich den hypothetischen Fall richtig interpretiert habe.