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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Schuh.Koff am 24. August 2013, 10:39
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Wie waere denn eure Meinung zu der Idee, sich an die EU-Kommission zu wenden. Dieses Recht hat jeder EU-Buerger und es ist kostenfrei, sprich die EU-Kommission prueft ggf. den Sachverhalt und leitet ein Verfahren ein. Es koennte hier ja sein dass z.B. EU-Recht verletzt ist, z.B. Recht auf Gleichbehandlung, da de facto nicht alle den gleichen Rundfunkbetrag zahlen, Recht auf freie Entfaltung der Persoenlichkeit, Diskriminierungsverbot usw. Mich wuerde mal eure Meinung dazu interessieren.
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Staatliche Rundfunkfinanzierung, sei es durch Steuern oder Beiträge, ist eine Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Die alten Rundfunkgebühren waren Beihilfen und als solche nach einem Kompromiss mit der EU-Kommission von dieser geduldet. Unwesentliche Änderungen bestehender Beihilfen müssen der Kommission nicht gemeldet werden, sie sind weiterhin als alte Beihilfen einzustufen. Davon geht der Staatsrechtler Paul Kirchhof bei der Umstellung auf die neuen „Beiträge“ in seinem Gutachten zur Rundfunkfinanzierung aus (dort auf S. 74).
mehr auf:
http://www.juwiss.de/der-neue-rundfunkbeitrag-mit-problemen-behafte/
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Aus dem Text von http://www.juwiss.de/der-neue-rundfunkbeitrag-mit-problemen-behafte/ :
...Es bleibt zu hoffen, dass diesem Missstand gerichtlich – durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof – noch in diesem Jahr ein Riegel vorgeschoben wird...
Diese "Höchstrichterlichen" kennen den Rundfunkbeitrag schon. Die Frage ist, ob sie denn etwas dagegen unternehmen wollen.
Die Europäische Kommission kann wegen dem Zwangsbeitrag gerne Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben. Besonders motiviert scheint diese Kommission aber nicht zu sein.
Ich versuche es mal auf
http://ec.europa.eu/justice/contact/webforms/index_de.htm
"...Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, verletzt der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag massiv die Grundrechte der deutschen Bürger.
Hiermit bitte ich um Überprüfung einer Klagemöglichkeit in diesem Fall vor dem Europäischen Gerichtshof.
Mit freundlichen Grüßen
Markus..."
(Edit)
ZITAT: "...Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach der Weiterleitung Ihrer Anfrage an den Dienst EUROPE DIRECT eine Empfangsbestätigung Ihrer Nachricht mit dem entsprechenden Aktenzeichen per E-Mail erhalten werden..."
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Jeder einzelne Bürger hat eventuell die Möglichkeit, etwas zu tun, kostenfrei.
Eine Alternative könnte diese Seite sein.
Die "Solvit (http://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm)" Stelle der Europäischen Kommission.
SOLVIT BEFASST SICH AUSSCHLIESSLICH MIT PROBLEMEN, DIE AUFGRUND EINER FEHLERHAFTEN ANWENDUNG DES EU-RECHTS DURCH BEHÖRDEN IN DEN EU-MITGLIEDSTAATEN ENTSTEHEN. SIE KÖNNEN IHRE BESCHWERDE ONLINE AN SOLVIT ÜBERMITTELN.
Nun müsste man nur noch das nötige EU Gesetz kennen, welches hier nicht richtig Anwendung findet im Bezug auf den Rundfunkstaatsvertrag in Deutschland.
Auch unter nützliche Hinweise dort (Links (http://ec.europa.eu/solvit/site/links/index_de.htm)) kann sich jeder im Vorfeld informieren, ob und wenn ja, welche Möglichkeiten es gibt.
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ich fürchte, dass es aus Quasi-Rundfunkbeitrag-Steuer eine echte Steuer wird.
Öffentlich-rechtliche Grundversorgung wird als ein schützenswertes Allgemeingut erklärt und nach der Bundestagswahl wird eine neue Steuer eingeführt.
genau wie in Finnland http://www.dimbb.de/index.php?option=com_content&view=article&id=436:finnland-wechselt-von-der-haushaltsabgabe-zum-steuermodell&catid=35:medien-blog&Itemid=53
Das finde ich nicht gerecht. Es müssen zuerst die Konsumenten die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks übernehmen und erst dann wenn für die Finanzierung benötigte Geldmittel nicht ausreichen sollten, sollte man aus Steuereinnahmen das Geld dafür abzapfen weil wie oben beschrieben es zum Allgemeingut erklärt wurde.
Ich habe Bedenken, dass ÖRR ein schützenswertes Allgemeingut sein kann. Dann müssen auch die Zeitungen zum Allgemeingut erklärt werden die auch jedes mal vor Pleite bewahrt werden müssen.
Aber das wird nicht passieren weil dann auch alle ÖRR Zusatzrenten gestrichen werden.
ein schützenswertes Allgemeingut Idee kommt von Piraten Partei http://www.abgeordnetenwatch.de/therese_lehnen-1031-71981.html und ich schätze dass AfD auch eine Steuer einführen möchte.
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Das von unGEZahlt ist ja schon mal der richtige Weg, wenn eine Empfangsbestaetigung vorliegt so wird die Anfrage ja wohl bearbeitet.
Ich sehe hier mehrere Punkte wo EU-Recht verletzt sein koennte:
Der Rundfunkvertrag garantiert eine Grundversorgung, vereinfacht leite ich daraus ab, dass eine Grundversorgung z.B. mit Nachrichten und Berichterstattung aber auch anderem, also Unterhaltung usw. erfolgen soll oder muss, aber in einem ausgewogenen Verhaeltnis. Dieses Verhaeltnis ist nicht mehr gewahrt da 90% der TV-Darbietungen banaler -Verzeihung- Unterhaltungsscheiss niedrigsten Niveaus sind, die sich in nichts von privaten Programmen unterscheiden. Somit waere das oeffentliche Fernsehen, TV Gegenstand einer unerlaubten Subvention.
Weiter: Es besteht auf EU-Ebene ein Diskriminierungsverbot: Koennte man es nicht als Diskriminierung sehen dass im deutschsprechenden EU-Ausland ARD und ZDF kostenfrei zu empfangen sind und gesehen werden waehrend Inlaender dafuer zahlen sollen? Ich kenne einen aehnlichen Fall in dem die EU tatsaechlich eingeschritten ist. Vor dem EU-Beitritt Tschechiens gab es bestimmte Fahrkarten der Tschech. Bahn, die an tschechische Staatsbuerger zu einem billigeren Preis als an Auslaender verkauft wurden. Mit dem EU-Beitritt durfte dies aufgrund des Diskriminierungsverbots nicht mehr sein.
Bitte um Meinungen.
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Hallo Schuh.Koff,
ja, Fragen zu Diskriminierung müssen sie da auch annehmen.
http://ec.europa.eu/justice/contact/index_de.htm
Bei meiner Anfrage ging es ja erstmal allgemein um die Grundrechte. Sobald sie sich zu meiner Frage melden, informiere ich dann hier natürlich.
Markus
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An dieser Stelle bitte mal in diesen evtl hilfreichen Thread von mir gucken:
Rundfunkfinanzierung ist laut EuGH staatliche Beihilfe! Urteil als PDF Download
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6272.0 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6272.0)
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Auf meine Anfrage bei http://ec.europa.eu/justice/contact/webforms/index_de.htm
kam heute eine Antwort.
Sie wollen anscheinend nähere Angaben haben (?). Im Moment weiß ich noch nicht, was sie hören wollen, um meine Anfrage richtig zu verstehen (?)
Wer sich mit der EU-Kommission auskennt, und helfen könnte bitte melden...
ZITAT:
"Sehr geehrter Herr Markus ,
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir möchten uns für die verspätete Rückmeldung.
Anhand der Angaben in Ihrer E-Mail konnten wir jedoch nicht genau feststellen, ob Sie sich auf nationale oder internationale Bestimmungen beziehungsweise auf die Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) beziehen.
Wir möchten Sie zudem auf die EU Gesetzgebung im Bereich Funkwesen und Audiovision hinweisen, welche Sie unter folgender URL abrufen können, wenn Sie daran Interesse haben:
http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/audiovisual-and-other-media-content
(Webseite nur auf Englisch verfügbar)
Wir bitten Sie, sich nochmals an uns zu wenden und dabei genauere Angaben zu machen, damit wir Ihre Anfrage zügig bearbeiten können.
Sie können uns von jedem Ort in der EU unter der Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 erreichen. Zusätzliche Informationen zu dieser Möglichkeit sind hier verfügbar:
http://europa.eu/europedirect/call_us/index_de.htm
Mit freundlichen Grüßen
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum
http://europa.eu - Ihr direkter Weg zur EU!
Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013
Es geht um Europa, es geht um SIE. Reden Sie mit!
http://europa.eu/citizens-2013/de/home
Wir möchten Ihnen vier Fragen über die Anfrage stellen, die Europe Direct gerade beantwortet hat. Die gesamte Umfrage wird nur drei Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.
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Date: Saturday, 24/08/2013 13:26:48
From: "Markus " <Korte.Magdeburg@freenet.de>
Subject: [Case_ID: 786775 / 5423998] Rundfunkbeitrag
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Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie wissen, verletzt der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Grundrechte der dtsch. Bürger. Hiermit Bitte ich um Überprüfung einer Klagemöglichkeit in diesem Fall vor dem Europäischen Gerichtshof. Mit freundlichen Grüßen Markus"
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Einen neuen Versuch - eben gesendet:
Zitat:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 05/09/2013 auf meine Anfrage – Rundfunkbeitrag – (Case_ID: 786775 / 5423998) bei http://ec.europa.eu/justice/contact/webforms/index_de.htm .
Ihrer Bitte, meine Anfrage genauer auszuführen, kann ich folgendermaßen nachkommen:
Der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verletzt die Grundrechte der dtsch. Bürger.
Er verstößt somit gegen nationale Bestimmungen, die durch das Grundgesetz (GG) als die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland gültig ist.
( Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html )
Hiermit bitte ich Sie um Überprüfung einer Klagemöglichkeit in diesem Fall vor dem Europäischen Gerichtshof und,
falls möglich,
welche Abteilung der Europäischen Kommission für eine Klageerhebung gegen den deutschen Rundfunkbeitrag ( http://www.rundfunkbeitrag.de/ ) dann zuständig wäre.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus..."
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Einen neuen Versuch - eben gesendet:
Zitat:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 05/09/2013 auf meine Anfrage – Rundfunkbeitrag – (Case_ID: 786775 / 5423998) bei http://ec.europa.eu/justice/contact/webforms/index_de.htm .
Ihrer Bitte, meine Anfrage genauer auszuführen, kann ich folgendermaßen nachkommen:
Der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verletzt die Grundrechte der dtsch. Bürger.
Er verstößt somit gegen nationale Bestimmungen, die durch das Grundgesetz (GG) als die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland gültig ist.
( Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html )
Hiermit bitte ich Sie um Überprüfung einer Klagemöglichkeit in diesem Fall vor dem Europäischen
Muss man denn nicht erst eine Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit d. Rundfunkgebührenstaatsvertrag abwarten, auch wenn der Ausgang des Urteils klar sein dürfte, bis man gegen dieses vor dem höheren europäischen Gericht Klage erhebt?
Was würde so eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof kosten? Kann die Verhandlung schriftl. erfolgen oder muss man dort lokal erscheinen?
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Muss man denn nicht erst eine Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit d. Rundfunkgebührenstaatsvertrag abwarten, auch wenn der Ausgang des Urteils klar sein dürfte, bis man gegen dieses vor dem höheren europäischen Gericht Klage erhebt?
Hallo Zweistein,
ja, der EU-Gerichtshof würde eine Klage erst dann annehmen wenn
- erst wenn das Bundesverfassungsgericht abschließend die Zwangsabgabe für verfassungskonform "erklärt" hat.
Ich sehe das auch schon, wie Du, kommen, dass Ferdinand Kirchhof seinen Willi auf so ein "Urteil" setzen wird >:( .
Die EU-Kommission wollte ich sozusagen schonmal vorab informieren. Sie haben ja dann, wenn es soweit ist, die Möglichkeit beim Europäischen Gerichtshof Klage einreichen.
Was würde so eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof kosten? Kann die Verhandlung schriftl. erfolgen oder muss man dort lokal erscheinen?
Gute Fragen. Ich war noch nicht so weit.
Da die ganze Prozedur aber wahrscheinlich Jahre dauern wird, haben wir ja genug Zeit, uns alle wichtigen Informationen in Ruhe zu beschaffen.
Markus
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Hallo Markus,
muss mich mal nen bissl schlau machen mit dem EuGH. Es muss doch eine Möglichkeit geben, das lange Prozedere durch alle Instanzen zu umgehen? Denn aufgrund der bisherigen Entscheidungen des BVerfG habe ich wenig Vertrauen, dass dieses "Hohe Haus" in v. Dingen Recht! spricht. Es ist ja keine Blasphemie dem BVerfG in Angelegenheit des Rundfunkgebührenstaatsvertrages Befangenheit zu unterstellen. Vielleicht ließe sich ein Befangenheitsantrag am EuGH stellen? Das ist dann gleich die brutalo Methode.
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Ist etwa die Tatsache, ein ganzes Volk als Beitragssklaven zu erklären, um so 300 000 €.- Gehälter etc. etc. etc zu erpressen nicht etwa die Brutalomethode?
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Es ist ja keine Blasphemie dem BVerfG in Angelegenheit des Rundfunkgebührenstaatsvertrages Befangenheit zu unterstellen. Vielleicht ließe sich ein Befangenheitsantrag am EuGH stellen?
"Offiziell" steht ja noch nicht fest, ob das BVerfG abschließend über den Zwangsbeitrag "urteilen" wird.
Wenn es soweit ist, würde der EuGH als übergeordnete Instanz dann nur die einzige theoretische Stelle sein, bei der ein Befangenheitsantrag gegenüber dem BVerfG möglich wäre.
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Die EU-Kommission hat heute auf meine letzte Anfrage geantwortet. Sehr ausführlich. Als normalerweise Jura-Desinteressierter brauche ich wohl etwas Zeit, bevor ich das alles verstanden habe. Hilfe nehme ich natürlich gerne an.
Aber
schön zu sehen, dass die EU-Kommission sich Mühe gegeben haben.
"Sehr geehrter Herr Markus ...,
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die von Ihnen angesprochene Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunksysteme durch die Mitgliedstaaten wird von der Kommission nach den Regeln über staatliche Beihilfen beurteilt. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbietet zwar grundsätzlich staatliche Beihilfen, sieht aber Ausnahmen von diesem allgemeinen Verbot vor. Im Bereich des Rundfunks ist eine Finanzierung, die der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Rundfunkanstalten dient, grundsätzlich zulässig. Die Beurteilung staatlicher Rundfunkförderung richtet sich dabei nach der Mitteilung der Kommission (2009/C-257/01) über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) hat die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anerkannt und stellt es den Mitgliedstaaten frei, das System des öffentlichen Rundfunks sowie seine Finanzierung zu regeln. Eine solche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann allein durch staatliche Mittel erfolgen, aber auch eine duale Finanzierung durch staatliche Mittel und Werbemaßnahmen ist gestattet. Verschiedene Formen der staatlichen Mittel, z.B. die Finanzierung durch staatliche Zuweisungen auf Grundlage des nationalen Budgets, eine Rundfunkgebühr, Steuern oder andere Abgaben sind hierbei denkbar.
Die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks in Deutschland war Gegenstand einer förmlichen Kommissionsentscheidung. In ihrer Entscheidung vom 24. April 2007 hat die Kommission festgestellt, dass gegen Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Entscheidung finden Sie unter folgendem Link:
http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/comp-2005/e003-05.pdf.
Für weitere Informationen über die Entscheidung verweise ich Sie ferner auf die Pressemitteilung sowie auf die von der Kommission veröffentlichten ?Fragen und Antworten", die Sie auf den folgenden Internetseiten abrufen können:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/543&type=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de
und
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/07/150&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de
Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass jeder eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen einen Mitgliedstaat einreichen kann, wenn eine rechtliche Maßnahme (Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift) oder die Ausübung einer Tätigkeit durch einen Mitgliedstaat unvereinbar mit einer Bestimmung oder einem Grundsatz des Unionsrechts ist.
Die Beschwerden müssen schriftlich - per Brief oder E-Mail - eingereicht werden. Informationen über das weitere Vorgehen und den Einfluss, den Ihre Beschwerde haben kann, können Sie auf der folgenden Webseite des Generalsekretariats der Europäischen Kommission nachlesen:
http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_de.htm
Bitte beachten Sie die Überschrift " Einreichen einer Beschwerde wegen Nichtachtung des Gemeinschaftsrechts" am rechten Rand, wo Sie ein Beschwerdeformular (muss nicht zwingend verwendet werden) sowie die relevante Post-und E-Mail-Anschrift finden können.
Um zulässig zu sein, muss sich die Beschwerde auf einen Verstoß eines Mitgliedstaates gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts beziehen.
Trotzdem, laden wir Sie zudem ein, entweder zuvor oder gleichzeitig mit Ihrer Beschwerde an die Kommission, sich an die nationalen Behörden oder Gerichte zu wenden. Durch die Verwendung der Mittel, die Sie zur Rechtsdurchsetzung auf nationaler Ebene zur Verfügung haben, sollten Sie in der Lage sein, Ihre Rechte direkter und persönlicher geltend zu machen, als durch ein erfolgreiches Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission, das einige Zeit dauern kann. In der Tat, ersetzt ein Vertragsverletzungsverfahren auf EU-Ebene nicht den nationalen Rechtsweg.
Sie können mehr über die nationalen Rechtsmittel auf der oben genannten Webseite nachlesen.
Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum..."
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Ich habe mir für euch die Arbeit gemacht und schonmal die wichtigsten Parts herausgesucht, um auch den Inhalt des Textes leichter zu verstehen und Verstösse bzw fragwürdiges aufzuzeigen.
Viel Spass beim Lesen, ich hoffe die Arbeit war nicht umsonst!
Aus Link
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/07/150&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de (http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/07/150&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de)
Stichwort 8,5 Milliarden plus Werbeeinnahmen usw:
Zunächst einmal wird die künftige Finanzierungsregelung die erforderlichen Bestimmungen enthalten, damit gewährleistet ist, dass sich die den Rundfunkanstalten zufließenden Finanzmittel auf das zur Erfüllung ihres Auftrags notwendige Maß beschränken und dass kommerzielle Tätigkeiten nicht in den Genuss staatlicher Mittel gelangen.
Weiter im Text:
Hinsichtlich der digitalen Zusatzkanäle werden ARD und ZDF ein Programmkonzept vorzulegen haben, in dem die geforderte Schwerpunktsetzung auf „Information, Kultur und Bildung" näher ausgestaltet wird.
DIGITALE ZUSATZKANÄLE: Tatort und Co ist Information, Bildung und Kultur?
Da war doch am Anfang des Textes was?
Schauen wir doch mal was das war:
...damit gewährleistet ist, dass... auf das zur Erfüllung ihres Auftrags notwendige Maß beschränken...
Deckt sich nicht mit Zitat:
„Information, Kultur und Bildung"
Weiter zum Wettbewerb, man denke an Onlinezeitungen bzw andere Medien, die durch das übersättigte Rundfunkzwangebot nach und nach pleite gehen!
Das vereinbarte Maßnahmenpaket sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der gerechtfertigten Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten im Bereich der Neuen Medien und nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb, indem der öffentlich-rechtliche Auftrag präziser definiert und den Auswirkungen bestimmter Medien-Angebote am Markt Rechnung getragen wird.
Ich denke mehr muss man da nicht markieren...
Vielmehr geht es darum, sicherzustellen, dass neue Medienangebote einen wirklich gemeinwirtschaftlichen Charakter haben, auch unter Berücksichtigung anderer verfügbarer Angebote.
??? Irgendwie denke ich dabei an Propaganda, Desinformation usw, liegt evtl nur an mir...
Aha? Tun die nicht selbst was sie wollen, ohne Auftrag dazu? Siehe hier:
Neue Dienste dürfen nur nach einer förmlichen Beauftragung durch die Länder angeboten werden.
Oder das hier bringt einen auch gleich auf andere Gedanken:
Deutschland wurde eine Frist von zwei Jahren, vom Tag der Kommissionsentscheidung (vom 24.4.2007) an gerechnet, eingeräumt, um das deutsche System diesen Bedingungen anzupassen.
24.04.2009 wäre das also. Ein Jahr später stellten die aber die Finanzierung bzw den Staatsvertrag komplett um.
Nochmal zusammengefasst:
Welche Bedeutung hat die heutige, Deutschland betreffende Entscheidung für die Finanzierungsregelungen in anderen Mitgliedstaaten?
Das Gemeinschaftsrecht stellt eine Reihe von Grundsätzen und Bedingungen auf, denen die einzelstaatlichen Finanzierungssysteme entsprechen müssen:
Der öffentlich-rechtliche Auftrag muss klar definiert und den Rundfunkanbietern förmlich übertragen worden sein;
Die Finanzierung muss sich auf die tatsächlichen Kosten für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags - nach Abzug der Einkünfte aus der kommerziellen Nutzung dieses Auftrags – beschränken; und
Die kommerziellen Aktivitäten müssen im Einklang mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen erbracht werden.
Dann wären wir schon bei schweren Verstössen die vorliegen:
"d.h. dass diese Dienste auf die gleichen „demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft abstellen“
Wann tut der Rundfunk was gutes für uns? Propaganda? Hetze?...
Aus Link
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-07-543_de.htm?locale=de (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-07-543_de.htm?locale=de)
Ich erkenne sofort einige schwerere Verstösse:
Die angekündigten Änderungen betreffen folgende Punkte: eine Konkretisierung und eine angemessene Übertragung des öffentlich-rechtlichen Auftrags insbesondere im Hinblick auf neue Medien, angemessene Vorkehrungen zur Verhinderung von Überkompensation und Quersubventionierung, Einhaltung marktwirtschaftlicher Grundsätze bei den kommerziellen Tätigkeiten und mehr Transparenz bei der Vergabe von Sublizenzen für Sportrechte.
Aber halt hier wird es gleich noch viel konkreter (toller):
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „... Die zukünftige Regelung stellt sicher, dass die Fernsehanstalten ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag in der neuen Medienlandschaft erfüllen können, und gewährleistet zugleich, dass sich die öffentliche Finanzierung auf das wirklich notwendige Maß beschränkt und nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb verhindert werden.“
Im März 2005 setzte die Kommission Deutschland von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis, dass die derzeitige Finanzierungsregelung nicht mehr mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist (siehe IP/05/250)
Nicht vergessen, es geht nicht um den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, denn dieser dürfte noch viel strenger gesehen werden:
Die Kommission bekräftigt mit dieser Entscheidung ihre Auffassung, dass die derzeitige Finanzierungsregelung nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar ist. Zugleich zeigt sie auf, welche Voraussetzungen die künftige Regelung erfüllen muss und nimmt die Verpflichtungsangebote der deutschen Behörden an, da sie geeignet sind, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.
Ich hoffe ihr hattet Spass beim Lesen.
Das waren die wichtigsten Punkte. Wer alles lesen will, einfach die Seiten besuchen!
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Wenn in den Antworten an den B-Service mit dem Eu-Gerichfshof gedroht wird, halten die sowieso die Füsse still, dann passiert gar nichts mehr, denn so wie ich das sehe, wurden die nach dem neuesten Rundfunkstaatsvertrag paragraph 4 zwar ermächtigt das Geld für die Sender zusammenzukratzen, aber da steht nichts von Beitrag oder Steuer. Auch das jeder gezwungen werden muss Beiträge zu zahlen steht da nicht. Die Landesminister sind einfach zu blöd und zu gierig um eine vernünftige Finanzierung hinzubekommen, sowas gehört auf Bundesebene gregelt. Das ist die Legislative. Aber wenn die Exekutive durch die Legislative ermächtigt wird, mit hilfe der Judikative Kasse zu machen, sieht man ja was dabei rauskommt. Jeder wird versklavt, der ÖRR ist die einzig erlaubte anbetungswürdige Religion, der Beitragservice wird heiliggesprochen. Klartext: die bekannten Ausnahmen wie Hartzer, Pflegebedürftige usw sind zuwenig Befreite, Religonsfreiheit gehört mit in so ein Gesetz, und es muss alles so genannt werden wie es ist: Gesetz statt Vertrag, Steuer statt Beitrag, Fernsehempfänger statt Wohnungsinhaber usw.
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Prima Idee!
Dass man eine Beschwerde bei der EU einreichen kann, habe ich nicht gewusst. Wenn ich wieder etwas mehr Zeit habe, werde ich mich damit in jedem Falle noch näher beschäftigen.
Es ist zwar von vornherein klar, dass man mit so einer Beschwerde nicht großartig was erreichen kann, aber steter Tropfen höhlt den Stein. Der Rundfunkbeitrag muss von allen möglichen Seiten beschossen werden, die uns offen stehen. Zahlungen einstellen, die Öffentlichkeit aufklären, Petitionen, Politiker ansprechen, Klagen usw...
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So, jetzt hab ich noch mal nachgeschaut.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist das Gesetz, welches von der Bundesregierung erlassen wurde. In § 2 Absatz 4 habe ich vermutet, das der Rundfunkbeitrag erhoben werden darf, ist aber falsch. Ich habe das Gesetz noch nicht gefunden, in dem der Beitragsservice ermächtigt wird, unser Geld abzupressen. Das müssen die mir also erstmal zeigen ob es so ein Gesetz gibt.
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So, jetzt hab ich noch mal nachgeschaut.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist das Gesetz, welches von der Bundesregierung erlassen wurde. In § 2 Absatz 4 habe ich vermutet, das der Rundfunkbeitrag erhoben werden darf, ist aber falsch. Ich habe das Gesetz noch nicht gefunden, in dem der Beitragsservice ermächtigt wird, unser Geld abzupressen. Das müssen die mir also erstmal zeigen ob es so ein Gesetz gibt.
Ich würde dringend empfehlen, sich über die Hintergründe richtig zu informieren.
Die Bundesregierung hat nichts mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu tun. Er obliegt komplett den Bundesländern.
Auch die anderen Informationen sind in den jeweiligen Verträgen zu finden.
http://www.media-perspektiven.de/3922.html
Zu beachten noch die jeweiligen eigenständigen Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge.
Als Beispiel RBB und Berlin/Brandenburg: http://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/Rundfunkbeitrag.file.html/130124-Beitragssatzung-k.pdf
In der Regel findet man alle relevanten Verträge und Satzungen auf der Webseite seiner zuständigen Rundfunkanstalt.
Es macht keinen Sinn auf EU Ebene etwas zu versuchen wenn mit falschen Aussagen argumentiert wird.
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Die Ideen hier von Schuh.Koff und Zweistein
(EU-Kommission und BVerfG-Befangenheit)
haben mich inspiriert, das textlich zu verarbeiten.
Bevor ich das zur EU-Kommission sende, würde ich mich freuen, wenn Ihr das noch mit überprüft.
Vielleicht gibt es Stellen, die noch ausgebessert werden müssen.
Umso besser das für die EU-Kommission formuliert ist, desto schneller werden sie wahrscheinlich antworten.
Markus...
EUROPÄISCHE KOMMISSION - GD Justiz
B-1049 BRÜSSEL, Belgien
Anfrage: Verfassungsbschwerde - 1 BvR 2899/13 – unbegründete Nichtannahme.
Prüfung Befangenheit des deutschen Bundesverfassungsgerichtes durch EuGH Straßburg?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Überprüfung, ob die unbegründete Nichtannahme meiner Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2899/13 auf einer Befangenheit des deutschen Bundesverfassungsgerichtes beruhen kann.
Die begründete Beschwerde richtet sich gegen die Verfassungswidrigkeit des
2013 in Deutschl. eingeführten Rundfunkbeitrages.
Der Entwickler dieses Rundfunkbeitrages, Paul Kirchhof, ist selbst ehemals Richter beim BverfG gewesen. Danach arbeitete er u. a. für den deutsch. öffentl.-rechtl.-Rundf. und
entwarf in dessen Auftrag den Rundfunkbeitrag.
Er und der derzeitige Vizepräsident des BVerfG, Ferdinand Kirchhof, sind Brüder.
Ist Ferdinand Kirchhof durch die Verwandtschaft 1. Grades zu Paul Kirchhof in der Lage,
über dessen Rundfunkbeitragsidee unbefangen zu urteilen?
Können die dem BVerfG-Vizepräsidenten unterstellten Richter, trotz der familiären Verbindung ihres Vorgesetzten zum Rundfunkbeitragsentwickler, unbefangen über den Rundfunkbeitrag urteilen?
Für die BVerfG-Richter besteht möglicherweise die Aussicht, nach Ihrer Amtszeit (analog zu Paul Kirchhof) durch Gutachteraufträge vom öffentl.-rechtl.-Rundf. vom Rundfunkbeitrag später noch finanziell zu profitieren.
Sind sie damit in der Lage, unbefangen über den Rundfunkbeitrag zu urteilen?
Ist es möglich, diese Anfrage beim EuGH Straßburg überprüfen zu lassen?
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus...
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ich würde keine Abkürzungen nutzen, die stören den Lesefluss.
ansonsten sind solche Eingaben gut!!
es besteht übrigens auch in Deutschland nach Art. 17 GG das Petitionsrecht (eines Einzelnen an jede Stelle - das muss immer bearbeitet werden. Dieses Schreiben auch an Deutsche Stellen zur Kenntnisnahme schicken)
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Der Europäische Gerichtshof befindet sich in Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg, wenn ich nicht irre.
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Vielleicht noch der Hinweis darauf, dass der Link zum Beschluss der europäischen Kommission auf die alte Gebühr abzielt. Im Grunde ist dieser Beschluss der EU Kommission absolut unwichtig und hat keinen Wert, da diese Gebühr nun anders eingezogen wird. Zudem wird nur über Rundfunk an sich fabuliert nicht über die Finanzierung und die Gerechtigkeitsfrage - ebenso wenig über die Informationsfreiheit. Im Grunde also typisches Bla, bla von Behörden - und die EU ist in sowas noch besser als irgendwer.
Und Abkürzungen beibehalten: Behörden stehen drauf! ;)
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Vielen Dank für Eure Hinweise.
Ich würde keine Abkürzungen nutzen, die stören den Lesefluss.
Ja, die EU-Kommission hatte letztes Mal auch meist immer alles ausgeschrieben.
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6665.msg50884.html#msg50884 )
Die Abkürzungen werde ich dann so wie sie ausschreiben.
Der Europäische Gerichtshof befindet sich in Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg, wenn ich nicht irre.
Die EU-Kommission würde bestimmt auch den Standort des Verfahrens
(Lux. oder Straß.) bestimmen.
Im Grunde ist dieser Beschluss der EU Kommission absolut unwichtig und hat keinen Wert, da diese Gebühr nun anders eingezogen wird. Zudem wird nur über Rundfunk an sich fabuliert nicht über die Finanzierung und die Gerechtigkeitsfrage - ebenso wenig über die Informationsfreiheit.
Letztes Mal hatte ich das eher als Anfrage geschrieben. Deswegen haben sie vielleicht nur so relativ allgemein geantwortet.
Dann muss ich noch genauer formulieren ( http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_de.htm ), dass sie das gleich als - Einreichen einer Beschwerde - anerkennen.
Markus
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Die Anfrage habe ich der EU-Kommission gesendet.
Es kam auch gleich eine Eingangsbestätigung von no_reply@edcc.ec.europa.eu .
Bisher haben sie immer recht zeitnah geantwortet.
Sobald sie antworten, melde ich das hier.
Markus
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Irgendwie stört mich gerade, dass jetzt schon bei der EU-Diktatur um Hilfe gebettelt werden muss.
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Irgendwie stört mich gerade, dass jetzt schon bei der EU-Diktatur um Hilfe gebettelt werden muss.
Die deutsche Legislative ( u. a. Kurt Beck als Reinl.-Pf.-Ministerpräsident und ZDF-Verwaltungsratsvorsitzender) hat uns den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag aufgebürdet.
Die deutsche Judikative ( u. a. F. Kirchhof , Brüderchen von Rundfunkbeitragserfinder P. Kirchhof) schützt ihn.
Beim EU-Staatenverbund in Brüssel dürfte der öffentl.-rechtl. Rundfunk hoffentlich nicht so viel Einfluss haben.
Das müsste, finde ich, unbedingt mal ausgetestet werden.
Markus
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Die EU-Kommission hat wieder schnell und ausführlich geantwortet.
Wie Yuminae schon vermutet hat, wirklich sehr bürokratisch.
Aber was solls. Wenn es eine Möglichkeit gibt, den Zwangsbeitrag über die EU anzugreifen, bin ich natürlich auch gerne dabei.
Sehr geehrter Herr Markus ,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich um nationales Recht und nationale Vorschriften handelt, wenn Sie sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht in Deutschland wenden.
Unter dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat die Europäische Kommission keine allgemeinen Befugnisse um in einzelnen Fällen von Rechtsverletzungen einzuschreiten, welche in einem gänzlich nationalen Kontext begangen werden und keinerlei Verbindung zum Recht der Europäischen Union (EU) haben. Auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben können wir jedoch keine Verbindung zwischen dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt und EU-Recht erkennen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass jeder, der der Auffassung ist, dass seine Grundrechte verletzt worden sind, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einreichen kann. Der EGMR ist keine Institution der EU, sondern ein Organ des Europarates. Das Gericht kann unter der folgenden Adresse kontaktiert werden:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europarat
67075 Straßburg
Frankreich
Tel. : +33 (0)3 88 41 20 18
Fax : +33 (0)3 88 41 27 30
http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=home
Wir bitten Sie zu beachten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nur Fälle annehmen kann, wenn alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden.
Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) eine Institution der Europäischen Union (EU) mit Sitz in Luxemburg ist.
Die Aufgabe des EUGH besteht seit seiner Errichtung im Jahr 1952 darin, ?die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung" der Verträge zu sichern. Zu dieser Aufgabe gehört, dass der Gerichtshof der Europäischen Union die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe der Europäischen Union überprüft, darüber wacht, dass die Mitgliedstaaten den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus den Verträgen ergeben und auf Ersuchen nationaler Gerichte das Unionsrecht auslegt.
Ausführliche Informationen zum EUGH finden Sie auf der Webseite dieses Organs:
http://curia.europa.eu
Die Broschüre ?Ihre Fragen zum Gerichtshof der Europäischen Union" könnte für Sie ebenfalls von Interesse sein:
http://bookshop.europa.eu/de/search/?webform-id=WFSimpleSearch&DefaultButton=findSimple&WFSimpleSearch_NameOrID=Ihre+Fragen+zum+Gerichtshof+der+Europ%C3%A4ischen+Union+&SearchC&SearchType=1
Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum
http://europa.eu - Ihr direkter Weg zur EU!
Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013
Es geht um Europa, es geht um SIE. Reden Sie mit!
http://europa.eu/citizens-2013/de/home
Haftungsausschluss
Bitte beachten Sie, dass die von EUROPE DIRECT zur Verfügung gestellten Informationen nicht rechtsverbindlich sind.
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Noch mal ein Versuch, mit der EU-Kommission ins Gespräch zu kommen.
Eben über http://ec.europa.eu/justice/contact/webforms/index_de.htm gesendet
und per E-Mail eine Empfangsbestätigungs-Nr. bekommen ( Case_ID: 0939848 / 7704264 ) .
Der Text:
Bitte um Entgegennahme Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie um Prüfung, ob die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde
Aktenzeichen 1BvR 1700/12 möglicherweise wegen der Befangenheit eines Richters zu beanstanden ist (http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/ ) .
Der seit 2013 in Deutschl. gültige Rundfunkbeitrag war Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 1BvR 1700/12.
Dieser Rundfunkbeitrag selbst basiert auf dem „G U T A C H T E N
über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS“ von Herrn Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof.
Somit besteht die Möglichkeit, dass dessen leiblicher Bruder, Herr Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, als Richter in diesem Verfahren, schon alleine von Natur aus keine Unparteilichkeit inne haben konnte.
Dadurch könnte das BVerfG gegen den Artikel 6 der Europäischen Menschrenrechtskonvention ( http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm ) verstoßen haben
und dem Beschwerdeführer, dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer, das Recht auf ein faires Verfahren vorenthalten haben.
Hiermit bitte ich Sie um Prüfung, ob Sie der Vorlage für eine richterliche Überprüfung in Straßburg zustimmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
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DANKE für das Hochholen dieses Threads.
Darüber bin ich auf das Beschwerdeformular für die EU-Kommission gestoßen: http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_forms_de.htm (http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_forms_de.htm)
Es ist ganz einfach und offenbar ohne Kostenrisiko.
Hat jemand hier im Forum schon eine solche Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht oder ist jemandem bekannt, dass eine Beschwerde dort eingereicht wurde? Auf den Seiten der EU-Kommission konnte ich keine entsprechende Eingabe bzw. Hinweis auf ein Aktenzeichen finden.
Prof. Kirchhof hat in seinem Gutachten aus April 2010 auf Seite 77 ausgeführt, dass eine beabsichtigte Verständigung mit den Dienststellen der Europäischen Kommission empfehlenswert sei. Nachdem die Länder sich bei der Verfassung des RBStV an einige seiner Empfehlungen in dem Gutachten nicht gehalten haben, hat offenbar auch keine Verständigung mit den Dienststellen der Europäischen Kommission stattgefunden (oder ist jemandem etwas anderweitiges bekannt?).
Prof. Kirchhof schreibt in seinem Gutachten auf Seite 76, dass der Übergang vom geräteabhängigen zum haushalts- und betriebsbezogenen Rundfunkbeitrag keine Änderung des bisherigen Systems sei, die den ursprünglichen Beitrag in seinem Kern beträfe:
1. die Art des Vorteils bleibe gleich = die Neuregelung begründe eine Vorzugslast für denselben Vorteil, das Leistungsangebot der Rundfunkanstalten
2. die Finanzierungsquelle sei die gleiche = Finanzkraft der Rundfunknutzer und Gebührenschuldner
3. das Ziel der Finanzierung werde beibehalten = Finanzausstattung der Rundfunkanstalten
4. der Kreis der Abgabengläubiger und deren Tätigkeitsbereich bleibe unberührt = Rundfunkanstalten und Rundfunkauftrag
Punkt 2. ist doch eindeutig angreifbar, oder sehe ich das falsch? Von Rundfunkgeräteinhabern wurde gewechselt zu ALLEN VOLLJÄHRIGEN WOHNUNGSINHABERN in der BRD und Betrieben nach Beschäftigtenzahl.
Man kann nicht abstellen auf die Finanzkraft an sich, den diese bleibt naturgemäß stets unverändert (=Geldschuld), seien es Beiträge oder Gebühren.
Es wurde aber der Kreis der als Finanzierungsquelle in Anspruch genommenen in ihrem Wesen völlig verändert. Vorher waren es Rundfunkgeräteinhaber und es bestand eine Abmeldemöglichkeit. Jetzt sind es ungeachtet einer tatsächlichen Rundfunknutzung alle volljährigen Inhaber einer Wohnung und Betriebe nach Größe. Das beinhaltet per se eine erhebliche Ausweitung der Finanzierungsquelle und Steigerung der Finanzausstattung, die sich ja dann auch realisiert hat.
Soweit Prof. Kirchhof auf Seite 76 des Gutachtens weiter ausführt, die Finanzwirkungen würden kontinuierlich bleiben, die Reform sei auch nach der Praxis der Kommission "unwesentlich", so ist das doch ganz offensichtlich nicht korrekt, was sich im Rahmen des 19. KEF-Berichtes bewahrheitet hat.
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Meine Anfrage http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6665.msg72921.html#msg72921 wurde beantwortet.
Allerdings haben sie mich doch tatsächlich zum Nachdruck gezwungen. Da stand schon wieder irgendwas von 2007. Das möchte ich Euch lieber ersparen.
Also noch einen Versuch - sogen. [Case_ID: 0940558 / 6901653] :
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre heutige (18/08/2014) Antwort auf meine Anfrage vom 16/08/2014.
Da meine Anfrage noch nicht einmal ansatzweise (!) inhaltlich von Ihnen angerissen wurde
bitte ich Sie um Prüfung,
ob es bei Ihnen auch Mitarbeiter gibt, die auf Anfragen betreffend des europäischen Rechtes
auch kompetent antworten können ( ? ? ? )
Unsachlichen Antworten bitte ich Sie in Zukunft zu vermeiden.
Hier nochmals die Anfrage und Bitte um Prüfung wegen
des möglichen Verstoßes gegen die europäische Menschenrechtskonvention:
Bitte um Entgegennahme meiner Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie um Prüfung, ob die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde
Aktenzeichen 1BvR 1700/12 möglicherweise wegen der Befangenheit eines Richters zu beanstanden ist (http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/ ) .
Der seit 2013 in Deutschl. gültige Rundfunkbeitrag war Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 1BvR 1700/12.
Dieser Rundfunkbeitrag selbst basiert auf dem „G U T A C H T E N
über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS“ von Herrn Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof.
Somit besteht die Möglichkeit, dass dessen leiblicher Bruder, Herr Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, als Richter in diesem Verfahren, schon alleine von Natur aus keine Unparteilichkeit inne haben konnte.
Dadurch könnte das BVerfG gegen den Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention
( http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm ) verstoßen haben
und dem Beschwerdeführer, dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer, das Recht auf ein faires Verfahren vorenthalten haben.
Hiermit bitte ich Sie um Prüfung, ob Sie der Vorlage für eine richterliche Überprüfung in Straßburg zustimmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
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Heute kam eine inhaltliche Antwort. Mal sehen, ob es etwas nützt:
Sehr geehrter Herr Markus,
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die von Ihnen erwähnte Europäische Menschenrechtskonvention wurde unter der Ägide des Europarats unterzeichnet. Der Europarat ist keine Institution der EU.
Bitte beachten Sie zudem, dass die EU noch nicht die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert hat und es somit bis jetzt noch keinen mutmaßlichen Zeitpunkt der Ratifizierung gibt. Für weitere Informationen dazu laden wir Sie herzlich ein, die folgende Webseite des Europarates zu besuchen:
http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/hrpolicy/Accession/
(Webseite nicht auf Deutsch abrufbar)
Die Europäische Kommission hat daher keine Befugnisse, Verstöße gegen die obige Europäische Menschenrechtskonvention zu überprüfen, wie Sie im Rahmen Ihrer Nachrichten angefordert haben.
Wie in unserer Nachricht vom 19. Dezember 2013 (833313) erklärt, bitte beachten Sie , dass jeder, der der Auffassung ist, dass seine Grundrechte verletzt worden sind, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einreichen kann. Der EGMR ist keine Institution der EU, sondern ein Organ des Europarates. Das Gericht kann unter der folgenden Adresse kontaktiert werden:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europarat
67075 Straßburg
Frankreich
Tel. : +33 (0)3 88 41 20 18
Fax : +33 (0)3 88 41 27 30
http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=home
Wir bitten Sie zu beachten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nur Fälle annehmen kann, wenn alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden.
Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum
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Einfach nur grotesk.
Wann nochmal war die Machtergreifung ?
So wie's aussieht, kannst Du eines Tages auch ein Buch schreiben mit dem Titel: "Der Prozeß".
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Verdammt, damit hatte ich wirklich nicht gerechnet:
Wenn wir uns an den EGMR wenden, werden, lt.sueddeutsche.de, da also teilweise dann die gleichen Vögel mit"entscheiden" ( ! ),
die schon hier als "Höchstrichterliche" Beschwerden gegen den Rundunkbeitr. abgewimmelt haben ! >:(
Z. Bsp.:
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-die-richterinnen-und-richter-1.204964-7Reinhard Gaier
ist für Anwälte eine Art "Halbgott in Rot". Denn er ist in der Nachfolge der an das Straßburger Menschenrechtsgericht abgewanderten Renate Jaeger für das Recht der freien Berufe verantwortlich.
Mit der EGMR-Beschwerde sollte, denke ich, nicht zu lange gewartet werden,
da dort sonst bald so einer wie dieser Gaier sitzt, der von Menschenrechten anscheinend überhaupt nichts zu halten scheint! >:(
Markus
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Auf wohnungsabgabe.de wurde vor Kurzem über den EGMR Straßburg berichtet. Leider waren das schlechte Nachrichten.
Die haben dort anscheinend die Möglichkeit,
im Falle von unliebsamen Beschwerden zu behaupten, dass Originaldokumente aus der Akte "verloren gegangen" wären
und deshalb dann eine "Entscheidung unmöglich" gemacht würde ( ! ) :
( Quelle ) http://www.presseportal.de/pm/63980/2506944/klage-gegen-die-umstrittene-hundesteuer-auf-grund-verschwundener-akten-gestoppt
Da sich dort ja die letzte Instanz der ganzen Judikative befindet, will ich es genauer wissen und sendete heute an http://ec.europa.eu/justice/contact/webforms/index_de.htm :
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Prüfung, ob Sie mir zu folgender Verständnisnachfrage zu Formalitäten bei Beschwerden vorm EGMR Auskunft erteilen können:
Ist es seitens des Beschwerdeführers möglich, die Dokumente für die Prozessakte beim EGMR ausschließlich als Kopien einzureichen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
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Die EU-Kommission hat geantwortet. Aber nur, dass ich mich direkt mit dem EGMR in Verbindung setzen muss.
Muss ich mal schauen, wie ich an diesen jetzt herankomme...
Sehr geehrter Herr Markus,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Frage, die Sie gestellt haben, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der keine Einrichtung der Europäischen Union ist. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Webseite des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu konsultieren, um dort nach weiteren Informationen und geeigneten Anlaufstellen zu suchen:
http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=home
Sollten Sie in Zukunft allgemeine Fragen zur EU, ihrer Tätigkeit oder ihren Einrichtungen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum
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Auf meine Anfrage betr. der Kirchhofbrüder-Affäre
( Antwort #32 am: 18. August 2014 )
haben sie nach "nur" ca. 1 Jahr noch eine zweite "Antwort" per Post gesendet.
War heute im Briefkasten.
Gegenüber der ersten "Antwort" per E-Mail
( Antwort #33 am: 19. August 2014 )
ist diese aber nun völlig anderslautend.
U. a. die Meinung, dass ein Kontakt zu einer deutschen Datenschutzbehörde aufgenommen werden könnte ( ? ? ? )
Ich habe aber auch keine Ahnung, ob das nun etwas sein soll...
Nur der Vollständigkeit halber mal das Schreiben der Eu-Kommission im Anhang hochgeladen.
Markus