gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: wuxel am 22. August 2013, 18:45
-
Hallo miteinander,
ich lese bereits seit einiger Zeit mit Interesse diverse Beiträge hier im Forum und es sind viele informative Sachen dabei.
Auch ich beschäftige mich sehr gerne mit verschiedenen möglichen Konstellationen bezüglich Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und Privatwohnungen.
Eine Sache die mir dabei immer wieder auffällt, wenn man sich die diversen Antwortbogen ansieht ist, dass dort für Betriebsstätten in Privatwohnungen folgender Text geschrieben steht.
Zitat: "die Betriebsstätte befindet sich in meiner Privatwohnung"
Zitat: " Ja, die private Beitragnummer lautet: xxxxxxxxxxxxx"
Gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §5 Abs. 5 ist ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten für Betriebsstätten
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Es ist in §5 Abs.5 meiner Meinung nach nicht definiert das es sich um die eigene beitragspflichtige Wohnung handeln muss, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Wird in diesen Antwortbögen durch die geschickte Formulierung dem Betriebsstätteninhaber bewußt verschwiegen, dass es egal ist das es sich um die eigene bzw. fremde Privatwohnung handelt in der sich die Betriebsstätte befindet?
Wäre eine Betriebsstätte in einer Privatwohnung (nicht die eigene / andere Person) für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird, beitragsfrei?
Viele liebe Grüße
Thomas
-
Wenn der Betrieb in der eigenen (selbst genutzten, Miete, Eigentum) Wohnung befindet und dafür bereits der Rundfunkbeitrag bezahlt wird, ist die Betriebsstätte zunächst frei. Aber: Hast du einen PKW und dieser wird geschäftlich benutzt, ist dieser nicht beitragsfrei, wie das bei der Betriebsstätte außerhalb der Wohnung wäre. Also doch wieder Doppelbelastung.
Wenn man behauptet, der PKW würde nur privat genutzt, Argumentiert der BAZ (die GEZ), es käme nicht auf den Umfang der Nutzung an, sondern es reicht, wenn man nur einmal im Jahr mit dem PKW um den Block fährt. Dann mein Lieblingssatz: "Die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass auch ein privates Fahrzeug gelegentlich auch geschäftlich genutzt wird. Da es nicht auf den tatsächlichen Umfang der Nutzung ankommt, sind auch solche Fahrzeuge beitragspflichtig!"
In anderen Worten: Wir nehmen dich so oder so wie eine Weihnachtsgans aus! Wir kriegen dich und du zahlst doppelt und dreifach ein Leben lang!
-
Lassen wir einen möglichen PKW mal außen vor.
Konkret geht es mir um folgendes.
Wenn der Betrieb in der eigenen (selbst genutzten, Miete, Eigentum) Wohnung befindet und dafür bereits der Rundfunkbeitrag bezahlt wird, ist die Betriebsstätte zunächst frei.
Es wird immer wieder davon gesprochen (auch von Dir), dass wenn der Betrieb sich in der eigenen (selbst genutzten, Miete, Eigentum) Wohnung befindet und dafür bereits der Rundfunkbeitrag bezahlt wird, die Betriebsstätte beitragsfrei ist.
Wo ist denn genau definiert, dass es sich konkret um die eigene (selbst genutzte, Miete, Eigentum) Wohnung handeln muß.
Gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §5 Abs. 5 ist ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten für Betriebsstätten
3. die sich innerhalb einer (per defintion meiner Meinung nach nicht unbediengt die eigene / auch von selbst genutzt steht dort nichts) beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Eine Wohnung für die bereits der Rundfunkbeitrag bezahlt wird und in der sich die Betriebstätte befindet, könnte z.B. auch die Wohnung von Freund, Freundin, Onkel, Tante, Oma, Opa usw. sein.
-
Es mag sein, dass es so ist, wie du das interpretierst. Ich selbst habe mir diesbezüglich keine großen Gedanken gemacht. Ich bin auch kein Jurist und es gibt bis dato keine mir bekannten Klagen oder gar Gerichtsurteile diesbezüglich. Daher kann ich dir keine abschließende Antwort geben. Deswegen warten wir, was die anderen Mitglieder darüber berichten werden.
-
Hat nicht jede Betriebsstätte auch eine gemeldete bzw. eingetragene Adresse?
Gewerbeanmeldung - Handelsregistereintrag - etc.
Ist die Betriebsstättenadresse die Wohnung von Tante Paula und Tante Paula bezahlt Beitrag, wird also schon eine Beitrag für diese Privatwohnung bezahlt. So würde ich es denken. Da die Betriebsstätte nicht zwingend an die eigene Wohnung gebunden scheint, sollte es möglich sein.
Was aber ist, wenn Tante Paula Voraussetzungen erfüllt, die zu einer Beitragsbefreiung führt? Für die Wohnung ist ja schon ein Beitragspflichtiger ermittelt, der halt befreit ist. Muss dann die für in einer Privatwohnung geführte Betriebsstätte bezahlt werden?
-
Gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §5 Abs. 5 ist ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten für Betriebsstätten
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Es ist in §5 Abs.5 meiner Meinung nach nicht definiert das es sich um die eigene beitragspflichtige Wohnung handeln muss, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
(http://www.hss-cyb.org/smilies/isses.gif)
-
Hat nicht jede Betriebsstätte auch eine gemeldete bzw. eingetragene Adresse?
Gewerbeanmeldung - Handelsregistereintrag - etc.
Die Fehlkonstruktion ist, dass sich aus Adressen noch lang nicht Wohnungen bestimmen lassen. Eigentlich haben sie damit (entgegen ihren Behauptungen) gegenüber der Gerätebindung überhaupt nichts vereinfacht. Praktisch gehn sie halt ohne jede gesetzliche Grundlage davon aus, dass jede Person (und analog Betriebsstätte) bis zum Beweis des Gegenteils einzeln beitragspflichtig ist. Nach Beitragsnummern von Mitbewohnern (oder Tante Paula) dürften sie eigentlich nicht fragen.
Zumindest bei Freiberuflern ist es wohl schon denkbar, dass sie eine "Betriebsstätte" in einer fremden Wohnung haben, die nirgends gemeldet ist, wo die Adresse für Dritte einsehbar wär.
Was aber ist, wenn Tante Paula Voraussetzungen erfüllt, die zu einer Beitragsbefreiung führt? Für die Wohnung ist ja schon ein Beitragspflichtiger ermittelt, der halt befreit ist. Muss dann die für in einer Privatwohnung geführte Betriebsstätte bezahlt werden?
Würd ich eindeutig bejahen (soweit das nicht sowieso alles nichtig ist). Der Rundfunkbeitrag muss ja entrichtet werden. Außerdem sind Befreite nicht beitragspflichtig, sondern von der Beitragspflicht befreit. Interessanter ist der Fall einer Ermäßigung. Das sollte aber reichen, soweit dann der (ermäßigte) Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Müsste selbst dann reichen, wenn es in der Betriebsstätte 100 Beschäftigte gibt. Werden sie aber wohl nicht ohne Weiteres glauben, dass in die Wohnung von Tante Paula 100 Arbeitsplätze reinpassen.
-
Werden sie aber wohl nicht ohne Weiteres glauben, dass in die Wohnung von Tante Paula 100 Arbeitsplätze reinpassen
Wer sagt denn, dass die 100 Arbeitsplätze in der Wohnung sein müssen. Ich kenne zB. eine Heizungsbaufirma, wo sich das Büro im Haus des Betriebsinhabers befindet. Das Lager für Material und die Garagen für die Fahrzeuge befinden sich auf dem Grundstück. Die Arbeitsplätze sind die verschiedenen Baustellen wo Heizungen eingebaut/umgebaut oder gewartet werden.
-
Werden sie aber wohl nicht ohne Weiteres glauben, dass in die Wohnung von Tante Paula 100 Arbeitsplätze reinpassen
Wer sagt denn, dass die 100 Arbeitsplätze in der Wohnung sein müssen. Ich kenne zB. eine Heizungsbaufirma, wo sich das Büro im Haus des Betriebsinhabers befindet. Das Lager für Material und die Garagen für die Fahrzeuge befinden sich auf dem Grundstück. Die Arbeitsplätze sind die verschiedenen Baustellen wo Heizungen eingebaut/umgebaut oder gewartet werden.
Da gibts sicher Grenzfälle, und in der Art sind wohl auch Betriebsstätten in Wohnungen denkbar, die ziemlich viele Beschäftigte haben (kurzzeitige Baustellen sind ja keine eigenständigen Betriebsstätten). Ich kenn auch einen Sanitär- und Heizungsbauer, der Büro und Lager in seinem Privathaus hat. Da gibts aber einen separaten Eingang, womit sie das vermutlich nicht gelten lassen, auch wenn die Sekretärin = Ehefrau gegebenenfalls gleichzeitig Kunden bedient und in der Küche nebenan nach dem Essen schaut.
-
Sind wirklich alle 100 Mitarbeiter befreit? Ich sage nein. Das gilt nur für den ersten Betriebsstättenbeitrag, also für die ersten 5,99 EUR. Ab da an wird der BAZ nach Mitarbeiter- und PKW-Staffel munter rechnen und die Hand aufhalten.
-
Sind wirklich alle 100 Mitarbeiter befreit? Ich sage nein. Das gilt nur für den ersten Betriebsstättenbeitrag, also für die ersten 5,99 EUR. Ab da an wird der BAZ nach Mitarbeiter- und PKW-Staffel munter rechnen und die Hand aufhalten.
Mag sein, dass sie das tun (vermutlich lassen sie freiwillig eh keine Beschäftigten zu, außer vielleicht scheinangestellte Familienangehörige von Abgeordneten), aber selbst wenn man "ein" quantitativ verstehen will (sprachlich eher abwegig), wären laut Gesetz 19 + Inhaber inklusiv. Wobei da mit der Logik
Rundfunkbeitrag = 1/3 Rundfunkbeitrag = ... = 180 Rundfunkbeiträge
echte Vollpfostenformulierer am Werk waren. Vielleicht sollten sie für sowas doch wenigstens einen Hauptschulabschluss voraussetzen. Aber es ist für mich schon ersichtlich, was sie eigentlich sagen wollten.
-
Auf das hilft??
-
Zu deinem Posting (siehe unten) nur so viel:
(http://online-boykott.de/ablage/GEZ-Boykott/beitraege/richter-tiefer-ekel/richter-tiefer-ekel.jpg)
Mag sein, dass sie das tun (vermutlich lassen sie freiwillig eh keine Beschäftigten zu, außer vielleicht scheinangestellte Familienangehörige von Abgeordneten), aber selbst wenn man "ein" quantitativ verstehen will (sprachlich eher abwegig), wären laut Gesetz 19 + Inhaber inklusiv. Wobei da mit der Logik
Rundfunkbeitrag = 1/3 Rundfunkbeitrag = ... = 180 Rundfunkbeiträge
echte Vollpfostenformulierer am Werk waren. Vielleicht sollten sie für sowas doch wenigstens einen Hauptschulabschluss voraussetzen. Aber es ist für mich schon ersichtlich, was sie eigentlich sagen wollten.
-
Traurig, traurig.
BRD braucht ein Hardreset...
-
Der Beitrag des Richters verwundert mich nicht. Ich bin selbst Teil einer Behörde des Staates. Wenn auch nur am unteren Ende arbeitend, wo man eine Ahnung davon bekommt, was dieses System mit seinen Auswüchsen wirklich bedeutet.
Wenn man sich jedoch in der Welt umschaut, dann muss man sich schon fragen: Wo lebt man eigentlich besser als bei uns? Norwegen, Schweden, vielleicht die Schweiz?
Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit dem Leben im Ausland?
-
Traurig, traurig.
BRD braucht ein Hardreset...
Gute Idee. Wer baut die Guillotine und wer organisiert Schusswaffen, Sprengstoff und Fackeln? Letzteres nur für die Dramatik ;-)
Wenn man sich jedoch in der Welt umschaut, dann muss man sich schon fragen: Wo lebt man eigentlich besser als bei uns? Norwegen, Schweden, vielleicht die Schweiz?
Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit dem Leben im Ausland?
Norwegen und Schweden möglicherweise, aber von der Schweiz kann ich Dir nur abraten, die sind genauso schlimm, wenn nicht schlimmer, als wir.
-
Wir alle (auch ich habe Schuld daran) driften vom Thema ab. Das Thema heißt:
Betriebsstätte und Privatwohnung
Bitte kehren wir zum Thema zurück.
Danke!
René
-
Hallo zusammen!
Ich dachte erst ich mach ein eigenes Thema auf aber dann habe ich gesehen das es hier schon genau das richtige für mein Anliegen gibt:
Ich würde sehr gerne die Problematik des folgenden, wirklich interessanten Sachverhaltes lösen und brauche dabei dringend eure Hilfe!
Person A hat bis zum April 2012 in Wohnung 1 (ausschließlich als Betriebsstätte genutzt) gearbeitet. Für Wohnung 1 wurde auschließlich der Beitrag für Betriebsstätten gezahlt da die Geräte für den Privatgebrauch abgemeldet wurden und dementsprechend nur der Betriebsstätten Beitrag fällig war. Gehen wir davon aus das es so problemlos funktioniert hat :)
Im Mai 2012 ist die Betriebsstätte dann umgezogen, zu einer neuen Adresse. Es könnte sein das dabei vergessen wurde den Umzug der GEZ zu melden, die Beiträge für Betriebsstätten wurden jedoch weiterhin gezahlt so das kein Problem vermutet wurde, die Beitragsnummer ändert sich ja nicht durch einen Umzug. 2013 trat ja die neue Regelung in Kraft und es müsste theoretisch pauschal für jede Privatwohnung ein Beitrag unabhängig von den Geräten fällig sein. Da Wohnung 2 aber weiterhin nur Betriebsstätte ist, wurde weiterhin der Beitrag für Betriebsstätten gezahlt. Im April 2013 kommt ein Schreiben mit der Erklärung des neuen Rundfunkbeitrages und das auf Basis gesetzlicher Bestimmungen (kann man sich drüber streiten |- )die Adressdaten der Einwohnermeldeämter abgeglichen wurden. Dabei wurde festgestellt, dass unter dem Namen von Person A keine Anmeldung für Wohnung 2 vorliegt.
Person A hat daraufhin geantwortet, dass bereits eine Beitragsnummer für die Betriebsstätte die sich in Wohnung 2 befindet existiert und auch weiterhin brav gezahlt wurde. Die Adresse hätte sich lediglich geändert.
Daraufhin bekam Person A die Antwort das unter der genannten Beitragsnummer nicht die Wohnung 2 angemeldet sei und das es nach Unterlagen um ein Betragskonto für eine Betriebsstätte handle. Person A solle gefälligst die Beitragsnummer rausrücken unter der die Wohnung 2 angemeldet ist
Person A denkt sich "Ja, das ist genau das was ich angeben wollte" Und nach einem weiteren Schreiben wird Person A darüber aufgeklärt, dass keine Beiträge für Betriebsstätten entrichtet werden müssen, für die Bereits ein privates Beitragskonto existiert. Was ist jedoch wenn ein Betriebskonto für eine Adresse existiert aber kein Privatkonto? Man muss doch nicht mehr doppelt zahlen? Person A fragt sich jetzt ob sie sinnloserweise monatlich den Beitrag für Betriebsstätten entrichtet hat und möchte Wohnung 2 weiterhin als Betriebsstätte nutzen und zahlen.
Wie könnte man diese Problematik lösen?
Was ist bei so einem Fall zu berücksichtigen?
Ich bedanke mich im voraus für hilfreiche Beiträge!
-
Hallo,
also ich finde im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aktuell keinen Passus in dem eine Wohnung Beitragsfrei ist, wenn bereits für eine Betriebsstätte innerhalb dieser Wohnung gezahlt wird.
Die Wohnung bzw. die darin lebenden Personen sind offensichtlich nur vom Beitrag befreit, wenn die Voraussetzungen gemäß §4 , §3 Abs. 2 oder §2 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zutreffen.
Zumdem müßte man erst einmal klären ob es sich bei Wohnung 2 wirklich nur um eine Betriebsstätte handelt oder ob sich Person A von Wohnung 1 nach Wohnungs 2 auch privat beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hat.
Denn die Einwohnermeldeämter verfügen laut meinem Verständniss nur über die Daten der privaten Meldeadressen von Personen.
Die gewerblichen Adressen werden im Gewerberegister geführt.
-
Wie Bertelsmann an der Rundfunkgebühr verdient
25.04.2013, 20:32 Uhr
exklusiv Eigentlich gilt RTL-Mutterkonzern Bertelsmann als harter Konkurrent der öffentlich-rechtlichen Sender. Doch seit der Einführung der Rundfunkgebühren verdienen auch die Gütersloher mit - am Datengeschäft.
Welchen finanziellen Umfang der Vertrag der Beitragszentrale mit der Gütersloher Datenfirma BE Direct hat, darüber machen sowohl Bertelsmann als auch ARD und ZDF keine Angaben. „Vertragsdetails mit Unternehmen werden generell nicht kommuniziert“
mehr auf:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/datengeschaefte-wie-bertelsmann-an-der-rundfunkgebuehr-verdient/8125564.html
-
Mir ist gerade eine interessante Idee eingefallen.
Was ist wenn ich in meiner eigenen Wohnung als Freiberufler eine Betriebsstätte anmelde und 5,99 EUR / Monat zahle.
Ist fällt der Beitrag i.H.v. 17,50 EUR der für eine normale ausschließlich genutzte Privatwohnung erhoben wird weg?
Ich habe bisher nur immer über die andere Konstruktion gelesen (Gebühr für Betriebsstätte fällt weg wenn schon privat bezahlt wird) - aber nicht über das umgekehrten Fall.
-
Es klappt nach dem Wortlaut des RBStV leider nicht.
Allerdings ist dies einer von Person PGs Klagegründen, denn er sieht sich darin (geschäftlich-steuerrechtlich) benachteiligt.