gez-boykott.de::Forum

Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen August 2013 => Thema gestartet von: Uwe am 21. August 2013, 19:35

Titel: Voller Rundfunkbeitrag trotz unkontrolliertem Harndrangs
Beitrag von: Uwe am 21. August 2013, 19:35
Voller Rundfunkbeitrag trotz unkontrolliertem Harndrangs

. Wer so krank ist, dass er nicht am öffentlichen Leben teilnehmen kann, wurde früher von der Rundfunkgebühr befreit. Das für ihn kostenlose Medium sollte dem Behinderten zumindest von Zuhause aus eine Art gesellschaftlichen Kulturersatz ermöglichen. Nunmehr ist für diesen Fall eine entsprechende Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht vorgesehen. Allerdings nur, wenn der Betroffene “allgemein und umfassend” auf solche Veranstaltungen verzichten muss. Was darunter in der Rechtspraxis zu verstehen ist, hat jetzt das Sozialgericht Stuttgart klargestellt (Az. S 2 SB 54127/11).

mehr auf:
http://www.boulevard-baden.de/ueberregionales/panorama/2013/08/20/voller-rundfunkbeitrag-trotz-unkontrolliertem-harndrangs-642608/
Titel: Re: Voller Rundfunkbeitrag trotz unkontrolliertem Harndrangs
Beitrag von: Taucherle am 21. August 2013, 19:45
Dem könnte ich auch ein Beispiel nennen....:

Wieso müßte ich den vollen Beitrag zahlen (wenn ich es denn täte),wenn ich vollzeit berufstätig bin und somit meine 12 Std pro Tag außer Haus bin und überhaupt keine Gelegenheit hätte,den ÖRR konsumieren zu können?

Gibt ja darüberhinaus auch noch andre Berufe,die ähnlich gestellt sind.

Also bitte nicht nur die Kranken als Beispiel vorschieben,auch wir gesunden,vollzeitarbeitenden Bürger sind hier mal anzusprechen!
Titel: Re: Voller Rundfunkbeitrag trotz unkontrolliertem Harndrangs
Beitrag von: Uwe am 21. August 2013, 19:58
Ich finde dieses Zitat sehr schlimm!

"Und das zu Recht, wie jetzt das baden-württembergische Sozialgericht meinte. “Das Tragen von Windelhosen sei für den Mann in der Öffentlichkeit zumutbar, zumal er sich ja gegen die durch die Inkontinenz ausgelösten Ängste in psychiatrische Behandlung begeben könne”, zitiert Rechtsanwältin Jetta Kasper aus dem Urteil."


Dem könnte ich auch ein Beispiel nennen....:

Wieso müßte ich den vollen Beitrag zahlen (wenn ich es denn täte),wenn ich vollzeit berufstätig bin und somit meine 12 Std pro Tag außer Haus bin und überhaupt keine Gelegenheit hätte,den ÖRR konsumieren zu können?

Gibt ja darüberhinaus auch noch andre Berufe,die ähnlich gestellt sind.

Also bitte nicht nur die Kranken als Beispiel vorschieben,auch wir gesunden,vollzeitarbeitenden Bürger sind hier mal anzusprechen!
Titel: Re: Voller Rundfunkbeitrag trotz unkontrolliertem Harndrangs
Beitrag von: xrw am 21. August 2013, 20:30
Ich finde dieses Zitat sehr schlimm!

"Und das zu Recht, wie jetzt das baden-württembergische Sozialgericht meinte. “Das Tragen von Windelhosen sei für den Mann in der Öffentlichkeit zumutbar, zumal er sich ja gegen die durch die Inkontinenz ausgelösten Ängste in psychiatrische Behandlung begeben könne”, zitiert Rechtsanwältin Jetta Kasper aus dem Urteil."

Ja, aber noch abartiger ist die Logik, dass jemand, der 1. WIndelhosen, 2. psychiatrische Behandlung, 3. Mobilität und 4. Eintrittsgelder zahlt und deshalb keinen Rundfunk nutzt, auch noch für selbigen zahlen soll, aber jemand, der wirklich dauernd zuhause hocken muss, deshalb keine Ausgaben hat und rund um die Uhr Öffentlichrechtliche schaut, dafür nicht (voll) zahlen soll. Natürlich haben beide die Arschkarte, aber die derartige Unterscheidung bei den Rundfunkbeiträgen ist doch die totale Perversion.
Titel: Re: Voller Rundfunkbeitrag trotz unkontrolliertem Harndrangs
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 22. August 2013, 07:21
Natürlich haben beide die Arschkarte, aber die derartige Unterscheidung bei den Rundfunkbeiträgen ist doch die totale Perversion.

Der Rundfunkbeitrag knüpft an den Besitz Wohnungen, Betriebsstätten und Fahrzeugen, was nichts mit Rundfunkkonsum zu tun hat. Die Befreiung ist eine Begnadigung von Sozialhilfeempfängern, es ist nicht eine Begnadigung von Armen, die Sozialhilfe nicht bekommen, ist nicht der Geschenk von Rundfunk an bestimmte Rundfunkkonsumenten (wie früher).

Es ist unter diesen Bedingungen selbstverständlich, dass Arme für Reiche, Nicht-Verbraucher für Verbraucher, und mal armer und behinderter Nicht-Verbraucher für reicheren und reichen Verbraucher zahlt.

Es ist die Logik von Prof. Dr. Dres. h.c.. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D und der Rundfunkanstalten, die der ahnungslose und untaugliche Gesetzgeber so wenig versteht wie echte Logik.