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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: wall am 20. August 2013, 14:49

Titel: Rechtskräftiger Bescheid?
Beitrag von: wall am 20. August 2013, 14:49
Liebe Forumsmitglieder,

Person x hat nach Rücksendung der Anmeldebögen Anfang Juli die "Bestätigung der Anmeldung" vom Beitragsservice erhalten in der schon mal die monatlich zu zahlende Summe aufgeführt war.
Anfang August erhielt dieselbe Person ein Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" für den Zeitraum von Januar bis September 2013.
In keinem der beiden Schreiben ist weder das Wort "Bescheid" ersichtlich, noch gibt es eine Widerrufs- bzw. Rechtsbehelfsbelehrung. Damit könnte Person x sie doch eigentlich auch ignorieren, oder?
gruss, wall.
Titel: Re: Rechtskräftiger Bescheid?
Beitrag von: 503 am 20. August 2013, 20:10
"Bestätigung der Anmeldung" habe ich Anfang August bekommen.
Ich warte jetzt bis Beitragsbescheid kommt. Einfach weiter ignorieren.
Titel: Re: Rechtskräftiger Bescheid?
Beitrag von: Rochus am 21. August 2013, 09:08
@wall:

Wenn es der Bescheid sein soll, schreiben sie es in die Betreffzeile. Heißt dann derzeit textbausteingemäß: Gebühren/Beitragsbescheid, weil die wohl noch aus dem letzten Jahre einige Fälle mit abfrühstücken wollen.