gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: despina07 am 15. August 2013, 18:30
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Mister X hat gestern den 2. Gebührenbescheid erhalten (04.-06.13). Glaubt ihr es wäre möglich den Widerspruch von Herr Höcker (natürlich bezogen auf Mister X mit eigenen Argumenten) zu verwenden?
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Warum nicht? Das Anpassen auf die Situation von Mister X wäre auch ratsam ;)
Herr Höcker gibt selbst die Erlaubnis das man seinen Widerspruch für eigene Schriftsätze verwenden darf.
Wie ich oben bereits erklärt habe, darf mein Widerspruch für eigene Schriftsätze verwendet werden.
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Bestaetigung