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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Kenny am 13. August 2013, 13:31
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Halo zusammen,
ich hoffe der Beitrag ist an der Stelle richtig. Einmal angenommen Student A wohnt in einem 1 Zimmer Appartement in einem Wohnheim und bekommt kein BAföG. Student B wohnt im selben Wohnheim, bekommt aber BAföG.
Der Bedarf, der beiden Studenten zusteht, ist 597€. Student B bekommt also, wenn kein Einkommen der Eltern angerechnet werden kann, 597€. Student A stehen 597€ von seinen Eltern zu. Es haben als beide 597€ zur Verfügung. Jetzt aber die Ungleichbehandlung: Student B kann sich von der GEZ befreien lassen. Student A jedoch nicht. So kommt es, dass Student B sozusagen nach seiner "GEZ-Zahlung" (er bekommt sie ja erlassen) noch 597€ zur Verfügung hat, Student B allerdings nur noch 579,02€ (=597€-17,98€).
Ich sehe hier eine Ungleichbehandlung. Wie seht ihr das denn in diesem hypothetischen Fall? Hätte Student B eine Chance irgendwie gegen die Zahlungsaufforderung der GEZ Widerspruch einzulesen?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Grüße
Kenny
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Ich sehe hier eine Ungleichbehandlung. Wie seht ihr das denn in diesem hypothetischen Fall? Hätte Student B eine Chance irgendwie gegen die Zahlungsaufforderung der GEZ Widerspruch einzulesen?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Grüße
Kenny
Widerspruch kann Person B immer einlegen, sobald der Gebühren-/Beitragsbescheid kommt. Den bekommt Person B aber nur, wenn er die Zahlung einstellt, bzw. nicht leistet. Zu überlegen wäre es, dass Person einen rechtsmittelfähigen Bescheid bei seiner Rundfunkanstalt einfordert.
Der hier angeführte Aspekt der Ungleichbehandlung käme evtl zum tragen. Es gibt aber doch sicherlich für Person B noch zusätzliche Argumente. Oder wie denkt Person B generell über die Zwangsbeiträge? Schon mal die Dissertation von Frau Terschüren gelesen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6338.msg48269.html
Es gibt 2 Urteile von früher, die das Thema Ungleichbehandlung beinhalten. Vielleicht setzt sich Person B mal mit dem Inhalt auseinander und erkennt möglicherweise Parallelen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5973.0.html
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe gerade gesehen dass ich die beiden Personen in meiner Frage am Ende verwechselt habe. Es müsste eigentlich so heissen:
Ich sehe hier eine Ungleichbehandlung. Wie seht ihr das denn in diesem hypothetischen Fall? Hätte Student A eine Chance irgendwie gegen die Zahlungsaufforderung der GEZ Widerspruch einzulegen?
So wie ich es verstehe, meinst du aber in deiner Ausführung mit Person B den Studenten der kein BAföG erhält, oder?
Ich werde mir gleich einmal die Dissertation und die Urteile anschauen.
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Es ist nicht nur so, dass BAföG-empfangende Studenten als bedürftig eingestuft und alle übrigen Studenten hingegen generell als zahlungskräftig angesehen werden, sondern es herrscht auch Willkür beim Eintreiben des sogenannten "Rundfunkbeitrags" in Studentenwohnheimen. Ich weiss von einem Fall, wo ein CDU-Abgeordneter beim BS interveniert hat und erreicht hat, dass die einzelnen Flure eines Wohnheims als WG anerkannt wurden. Vorher hatten die Studenten es selbst vergeblich versucht. In vielen anderen baugleichen Wohnheimen wird jedes Zimmer als Wohnung gerechnet.
Warum wird nicht generell dem Umstand Rechnung getragen, dass das Studium eine im Regelfall unbezahlte Ausbildung darstellt?
Es ist m.E. nicht gerechtfertigt, Studenten bei der Rundfunkfinanzierung die gleiche monatliche Belastung aufzubürden wie Berufstätigen.
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Ich hatte die Studenten im Thread
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7075.msg52343.html#msg52343 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7075.msg52343.html#msg52343)
auch schon erwähnt. Allerdings nicht unter dem Gesichtspunkt der Ungleichbehandlung, sondern unter dem des starren, zu vereinfachenden Paradigmas ("Kastenwesen").
Es werden wenige, fast auf keinen zutreffende Lebensentwürfe festgelegt, an die sich ZWINGEND gehalten werden muss. Selbst religiöse und weltanschauliche Gründe werden ignoriert! Das ist in keiner Weise mit unserer freiheitlichen Lebensform vereinbar.