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Archiv => Archiv => Pressemeldungen August 2013 => Thema gestartet von: Uwe am 13. August 2013, 05:48

Titel: Rundfunkbeitrag: Eine Rechnung ohne Leistung?
Beitrag von: Uwe am 13. August 2013, 05:48
Eine Rechnung ohne Leistung?

Karl Rohr versteht die Welt nicht mehr. Einmal im Jahr verlässt er Deutschland für rund vier Monate, lebt dann auf Lanzarote. Für diesen Zeitraum hatte er immer sein Fernsehgerät bei der GEZ, die seit diesem Jahr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio heißt, abgemeldet. Er musste dementsprechend für ein Quartal keine Gebühren bezahlen.


Denn nun ist alles schwieriger geworden. „Vorher konnte ich meine Geräte mühelos abmelden. Ich kann alles abmelden. Die Zeitung, die Brötchen und sogar das Auto – das alles ist kein Problem.“ Dass er seine Rundfunkgeräte nicht mehr abmelden kann, macht für den Rheinberger deshalb keinen Sinn. „Ich habe in der Schule gelernt, dass ich nur für das zahlen muss, was ich auch in Anspruch nehme. Also wüsste ich nicht warum ich Rundfunkgebühren zahlen soll, wenn ich nicht da bin.“


mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-moers-kamp-lintfort-neukirchen-vluyn-rheurdt-und-issum/eine-rechnung-ohne-leistung-aimp-id8309632.html#383617537
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Eine Rechnung ohne Leistung?
Beitrag von: themob am 13. August 2013, 10:39
Um Einzelfälle handelt es sich sicherlich nicht.

Schon heute verbringen viele einen Teil des Jahres im Ausland:

Rentner
Geschäftsleute
Monteure
Angestellte auf einem Kreuzfahrtschiff
Matrosen
usw.

und für alle die einen Haushalt Ihr eigen nennen, ob Single oder der Partner mitreist, die Wohnung also über einen längeren Zeitraum leersteht, werden per Zwangsbeitrag zur Kasse gebeten. Ich kann mir nicht vorstellen das es sich um Einzelfälle handelt, eher um eine Gruppe die nicht berücksichtigt wurde.

Im Gegenzug zu Betrieben, hat es der Gesetzgeber versäumt, eine Möglichkeit der Befreiung einzuräumen.

§5 Abs. 4, Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
Zitat
(4) Auf Antrag ist ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 insoweit nicht zu entrichten, als der Inhaber glaubhaft macht und auf Verlangen nachweist, dass die Betriebsstätte länger als drei zusammenhängende volle Kalendermonate vorübergehend stillgelegt ist. Das Nähere regelt die Satzung nach § 9 Abs. 2.


Wo kein Kläger da wieder mal kein Richter  >:(
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Eine Rechnung ohne Leistung?
Beitrag von: Taucherle am 13. August 2013, 11:55
und was ist mit unseren Soldaten,die 4-6 Monate im Land des Opiumanbaus ihren Dienst schieben sowie für irgendwelche Kameltreiber,Schwattschnuten und dergleichen ihr Leben riskieren?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Eine Rechnung ohne Leistung?
Beitrag von: themob am 13. August 2013, 12:09
und was ist mit unseren Soldaten,die 4-6 Monate im Land des Opiumanbaus ihren Dienst schieben sowie für irgendwelche Kameltreiber,Schwattschnuten und dergleichen ihr Leben riskieren?

Die gehören sicherlich auch dazu. Ich denke da gibt es auch noch viele andere Gruppierungen.

Aber die Rundfunkanstalten reden natürlich immer nur von Einzelfällen, wie seinerzeit die 23 unverbesserlichen die gegen die Rundfunkbeiträge waren.

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/72703/umfrage/anzahl-der-soldaten-der-bundeswehr-im-ausland/

immerhin über 6.000