gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Hailender am 09. August 2013, 09:29

Titel: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Hailender am 09. August 2013, 09:29
Diese Seite macht Mut und liefert viele Argumente und Hinweise über die Verfahrensweise für den Weg zur Klage.
Auch hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass NICHT ZAHLEN   oberstes Gebot ist.
Und vorallem nicht einschüchtern lassen!

http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: wtfacow am 09. August 2013, 14:57
Sehr schöner Link. :)

Genau so sieht es nämlich aus!
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: power-dodge am 09. August 2013, 18:47
Aber im Ernst nicht einschüchtern lassen!

Was wollen die uns antun? Nicht bezahlen komme was es wolle.
Gute Seite übrigens!

Schade das wir keine 100.000 mutige finden, die in die Sender einmarschieren würden...
Alle haben Angst und keine Zeit etc...

Die Bürger sollen endlich die Sache intensiv in die Hand nehmen, es würde sich sofort
alles über die Nacht ändern. Ohne Widersprüche ohne Klagen, zack und fertig.
Naja finde mal so viele Menschen.

Das selbe mit dem Spionage (Prism). Nur sehr wenige sind für Veränderungen mutig genug.
Die Bevölkerung kann alles und sofort ändern.
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: unGEZahlt am 09. August 2013, 19:05
Da sind wirklich einige höchst interessante Thesen drin.
z. Bsp.
...Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es die Gerichte angesichts der Brisanz des Themas vermeiden werden, durch die Bestätigung einer Vollstreckung klare Position zu beziehen, und man insofern gegenüber den Drohungen des Beitragsservice gelassen bleiben kann...

Es gab auch schon Themen im Forum, dass es vielleicht keine Vollstreckungen geben wird. ( z. Bsp. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.0.html ). Hoffe auch, dass sie recht behalten.

Ja, den Blog von "Aldebaran" finde ich auch interessant.

Markus
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: 503 am 13. September 2013, 18:37
 Aldebaran hat am 9 September folgendes geschrieben:
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/

Zitat
Sehr geehrte(r) Frau/ Herr ____,

ich bin in ___ wahlberechtigt. Eigentlich würde ich (wie in früheren Jahren) Ihrer Partei meine Stimme geben. Ich benutze allerdings keinen Rundfunk. Deswegen bin ich nicht mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag einverstanden (der von Ihrer Partei mit beschlossen worden ist). Ich sehe dadurch meine Grundrechte verletzt und zwar in folgenden Punkten:

1) Art 1 GG besagt, dass die Menschenwürde unantastbar ist. In der Rechtssprechung wird damit das Recht auf soziale Anerkennung verbunden. Die Begründung für den Rundfunkbeitrag ist, dass der öffentliche Rundfunk für jeden von allgemeinem Nutzen sei, ob man ihn nun empfängt oder nicht. Wer aber keinen Rundfunk benutzt, tut dies deshalb, weil er keinen Rundfunk nutzen will. Dies in der Regel deshalb, weil der- oder diejenige davon überzeugt ist, dass Rundfunk nicht nutzt, sondern schadet. Und zwar nicht nur einem selbst, sondern der Allgemeinheit. Wenn ich aus eben dieser Auffassung heraus keinen Rundfunk benutze, macht mich dies nicht zu einem Einzelgänger, sondern zum Angehörigen einer ähnlich denkenden Minderheit. Daher verletzt der Rundfunkbeitrags-staatsvertrag meine Menschenwürde, denn er gesteht nicht die Existenz dieser Minderheit zu. Stattdessen erlegt er ihr genau dieselben Pflichten wie Mediennutzern auf.

2. Diese Gleichbehandlung bedeutet für einen Menschen, der Rundfunk für schädlich hält, de facto eine Bestrafung für seine Denkweise. Dies verstößt direkt gegen Art 3 Abs 3 GG, welcher das Diskriminierungsverbot aufgrund einer Anschauung beinhaltet, und indirekt gegen Art 5 Abs 1 GG, der in der Rechtssprechung dahingehend interpretiert worden ist, dass er auch passive Meinungsfreiheit beinhaltet.

3. In diesen zwei Beispielen zeigt sich, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Beschränkung der persönlichen Freiheit ist, welche Art 2 Abs 1 GG garantiert. Der Gesetzgeber darf diese Freiheit nur dann beschränken, wenn es ein übergeordnetes öffentliches Interesse gibt und keine das gleiche Ergebnis erzielende Alternative denkbar ist. Das übergeordnete Interesse an der Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist sehr wohl vorhanden, nicht aber im vollen Umfang seiner Leistungen, sondern begrenzt auf seinen (unzureichend definierten) Programmauftrag. Andere Alternativen zum Erreichen des selben Ziels wären denkbar gewesen, z. B. ein Mehrwertsteuerpunkt auf den Absatz von Rundfunkgeräten zur zweckgebundenen Abgabe, die Orientierung der Beitragshöhe an der Grundgebühr, die Abschaffung von Werbebeschränkungen bei Programmen, die nicht dem Programmauftrag zuzurechnen sind, und eine Revision des Umfangs, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk ausnehmen muss, um den Programmauftrag zu gewährleisten.

4. Wer Rundfunk nicht nutzt, weil er ihn für schädlich hält, hält ihn für allgemein schädlich, etwa durch Lärmbelästigung, Steigerung der Unzufriedenheit, Schüren von Ängsten, Zeitverschwendung, Erziehung zur Konzentrationsunfähigkeit, Desensibilisierung, Gewöhnung an diffuses oder unfundiertes Wissen, Abgewöhnung des Lesens bzw. des Sicherarbeitens von Informationen. Die Verpflichtung dazu, trotzdem für Rundfunk zu bezahlen, führt daher auch zu einem Gewissenskonflikt, was gegen Art 4 Abs 1 GG verstößt.

5. Der Rundfunkbeitrag wird nicht von jeder Rundfunkanstalt separat, sondern zusammengefasst von der in Beitragsservice umbenannten GEZ erhoben. In diesem Zusammenhang sammelt die GEZ soziale Informationen über jeden Rundfunkteilnehmer. Die GEZ ist eine Verwaltungsgemeinschaft im Auftrag öffentlich-rechtlicher Anstalten und somit nicht rechtsfähig. Will ich Auskunft darüber erhalten, ob die GEZ die über mich gesammelten Daten weitergibt und welche dies sind, muss ich bei der für mich zuständigen Rundfunkanstalt nachfragen. Dadurch, dass die GEZ selbstständig Daten sammelt, aber nicht für den Fall der unautorisierten Weitergabe belangt werden kann, entsteht ein hohes Risiko, dass sie genau dies tut - denn Behörden, die soziale Daten erheben, sind im Umfang ihres Informationsanspruchs durch Art 10 Abs 2 GG beschränkt. Vor Einführung des Rundfunkbeitrags hätte daher eine Anpassung des Systems der Rundfunkteilnehmererfassung erfolgen müssen, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten - dies etwa dadurch, dass die GEZ als Institution abgeschafft und durch den einzelnen Rundfunkanstalten zugehörige, mit diesen rechtlich gleichgestellten Erhebungsstellen ersetzt worden wäre.

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der bis zum 31.12.2012 galt, tat diesen Umständen dadurch Rechnung, dass er die Gebührenpflicht mit der Pflicht zur Anmeldung von Rundfunkgeräten verband. Damit blieb dem Individuum die Freiheit, rundfunkfrei zu leben und nur dann gebührenpflichtig zu werden, wenn er durch Erwerb eines Rundfunkgeräts die Absicht bewies, Rundfunk nutzen zu wollen. Ich verstehe nicht, warum Ihre Partei einer Gesetzesänderung zugestimmt hat, die eine radikale Abkehr von diesem Rechtszugeständnis bedeutet. Denn wenn die allgemeine Möglichkeit der Rundfunknutzung, unabhängig davon, ob in einem Haushalt dazu Geräte vorhanden sind oder nicht, Grundlage der Rundfunkabgabe gewesen sein sollte, so hätte diese weitaus früher beschlossen werden können, nämlich als in den 80er Jahren der Netzausbau deutschlandweit vollzogen war, oder im Rahmen des Einigungsvertrags.

Dass diese Änderung zu einem Zeitpunkt geschieht, da Fernsehen seinen Status als Leitmedium allmählich verliert, veranlasst zu der Vermutung, dass der Rundfunkbeitrag nicht die Garantie des Programmauftrages zum Ziel hat, sondern die des Status Quo des Rundfunkwesens - ungeachtet dessen, ob die Allgemeinheit seine Leistungen nachfragt oder nicht. Ein öffentlich-rechtliches Rundfunkwesen, das vom Interesse der Allgemeinheit durch Sicherstellung seines Finanzbedarfs abgekoppelt worden ist, kann dem Interesse der Allgemeinheit nicht dienen, da es sich nicht an diesem zu orientieren braucht. Aus diesem Grund wird die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch diese Maßnahme kaum steigen, sondern weiter sinken, wie sich am statistischen Durschnittsalter der Nutzer (59 Jahre für die ARD, 61 Jahre für das ZDF) ablesen lässt.

Ich halte den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag daher für schädlich für das Interesse der Allgemeinheit, schädlich für die Rechtskultur in der Bundesrepublik Deutschland, und schädlich letztendlich auch für die Akzeptanz und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an sich.

Wenn Sie sich die Mühe gemacht haben, diesen Äußerungen zu folgen, finden Sie vielleicht auch die Zeit, mir zu antworten, ob Sie in meinen Ausführungen Fehler sehen. Dies wäre für mich entscheidend dafür, ob ich meine Stimme für Ihre Partei abgebe.

Mit freundlichem Gruß,
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: koppi1947 am 14. September 2013, 10:58
Ein super Beitrag,der sachlich ist und die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigt,sich zu wehren oder wie eine rechtlich saubere und gerechte Finanzierung aussehen könnte.
Gruß
koppi1947
"wir sind das Volk"
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: unGEZahlt am 01. Dezember 2013, 21:03
Der Autor hat heute einen neuen Beitrag ("Eine Kritikerkritik") veröffentlicht:


http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/eine-kritikerkritik.html
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Roggi am 02. Dezember 2013, 00:01
Er hat in seinem zweiten Beitrag, der Kritikerkritik, in vielen Punkten Recht. Ich bin aber der Meinung, dass es nur wenige Begründungen braucht, um gegen den RBStV vorzugehen, da braucht es nicht vieler individueller Gründe. Deshalb sind vorformulierte Schreiben und Begründungen hilfreich, so wie die vielen Fragen, Anregungen und Hilfestellungen hier im Forum dazu beitragen, das Ziel mit größtmöglicher Schlagkraft zielsicher zu treffen.
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Rochus am 03. Dezember 2013, 11:52
In einem Punkt wird da etwas in diesem Blog falsch wiedergegeben:

Zitat
...Ich habe dies schon einmal an anderer Stelle erwähnt: einen Erstattungsanspruch auf geleistete Beiträge haben nur diejenigen, die sich rechtlich dagegen zur Wehr gesetzt haben - das war bei der erfolgreichen Klage gegen die Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrtwegen zum Arbeitsplatz (Kilometerpauschale) auch so....

Das war bei der Klage des Bäckermeisters gegen die Kürzung der Entfernungspauschale nun eben nicht so! Die Finanzämter haben den Steuerbescheiden, die auf der neuen Regelung mit der Kürzung basierten aufgrund der bereits bekannten anhängigen Verfahren auf diese hingewiesen und mitgeteilt, dass der Bescheid hinsichtlich der Entfernungspauschale nur vorläufig ergeht, bis eine ensprechende gerichtliche Klärung herbeigeführt wurde. Und es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht notwendig ist, diesbezüglich einen Einspruch (Finanzgerichtsbarkeit)  einzulegen.

Daher hege ich auch noch die stille Hoffnung, auch wenn es hier konträre Ansichten gibt, dass ALLE ihr Geld zurück bekommen, denn wer Bockmist macht und trotz Warnung sich verfassungswidrig verhält, sollte nicht noch mit der Abzocke belohnt werden.
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: unGEZahlt am 06. Januar 2014, 11:35
Neuer Artikel von Aldebaran "Klagevorbereitung Teil 1: Die Problematik der Klassifizierung von Rundfunkgebühren als Beitrag":

http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/klagevorbereitung-teil-1-die.html
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Bürger am 03. März 2014, 00:31
Neuer Artikel von aldebaran, 28.02.2014

Beitragsbescheid erhalten und Widerspruch abgeschickt
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/02/beitragsbescheid-erhalten-und.html
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: unGEZahlt am 18. April 2014, 19:55
Seitenbetreiber Aldebaran hatte am 31/03/14 einen Zwischenbericht veröffentlicht:
"wie es weiter gegangen ist..."

http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/03/wie-es-weiter-gegangen-ist.html


Den Autor verstehe ich so, dass er eventuell aufgeben will (?)
Zitat
... Wenn der negative Widerspruchsbescheid - in der Form wie hier veröffentlicht - eingegangen ist, werde ich die Entscheidung fällen, ob ich die Forderung begleiche oder nicht...

Das wäre natürlich schade. Gerade, weil die Beiträge auch bisher recht kompetent wirkten.


Wir können natürlich niemanden vorschreiben, mutig zu sein und das gesunde Gewissen zu behalten.
Wenn er unbedingt bei der Demokratieabgabe mitmachen will...

Kämpfen wir eben ohne ihn weiter. Kein Problem  >:D

Markus



Edit: Oder er meint mit "Forderungsbegleichung", dass er die geforderte Klage einreicht (?)

Naja, das müsste ja dann in den nächsten Beiträgen dann ersichtlich sein.

Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: mickschecker am 18. April 2014, 21:02
Ein negativer Widerspruchsbescheid sollte doch noch keinen Grund zum Aufgeben liefern.
Dann dürfte es ja bisher so gut wie keine keine Klagen geben. Das Gegenteil ist der Fall , umso mehr Klagen sind schon auf dem Sprung.
Aldebaran betreibt aufwendig solch eine gute Website , er wird seine gute Vorarbeit sicher nicht ins Leere verpuffen lassen.
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Bürger am 18. April 2014, 22:40
Den Autor verstehe ich so, dass er eventuell aufgeben will (?)
Zitat
... Wenn der negative Widerspruchsbescheid - in der Form wie hier veröffentlicht - eingegangen ist, werde ich die Entscheidung fällen, ob ich die Forderung begleiche oder nicht...
Ich denke nicht, dass er "aufgeben" will. Allenfalls - abhängig davon, ob die Vollziehung aufgeschoben wird - dass er den Betrag zwischenzeitlich entrichten würde bis zur Entscheidung in der Hauptsache...
Aber da gibt es ja wie erähnt noch diverse Methoden, sich davor zu schützen ;)
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: unGEZahlt am 07. Mai 2014, 23:06
Super,
Aldebaran macht auf seiner Seite - wie man gegen den Rundfunkbeitrag klagen kann -  ganz wie gewohnt weiter
(war meine Aufregung umsonst).

Mit zwei neuen Beiträgen:

24. April 2014
Vorsicht Falle: Antrag auf Eilrechtsschutz

http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/04/vorsicht-falle-antrag-auf.html

&

30. April 2014
negativen Widerspruchsbescheid erhalten

http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/04/negativen-widerspruchsbescheid-erhalten.html



Markus
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Bürger am 14. Mai 2014, 01:55
Neuer Artikel von aldebaran, 11.05.2014

Klagevorbereitung 2: Macht es euch nicht zu einfach!
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/05/klagevorbereitung-2-macht-es-euch-nicht.html
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Bürger am 11. Juni 2014, 19:27
zwei neue lesenswerte Artikel von aldebaran... ;)

17.05.2014
Kleiner Mann, was nun?
Einschätzung der Lage nach den Urteilen in Bayern und Rheinland-Pfalz
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/05/kleiner-mann-was-nun.html

05.06.2014
Klage eingereicht, Fragen zu Klagekosten / Vollstreckungen
incl. Aussagen zu mglw. abweichenden Klagekosten sowie Einschätzung zu Antrag auf Eilrechtsschutz
incl. schöner Zitatesammlung zum Thema "Freiheit" ;)
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/06/klage-eingerreicht-fragen-zu.html

...besonders "hübsch" dieses Zitat ;) :D

Zitat
Was wir brauchen ist ein Weniger an Geld und ein Mehr an Freiheit.
Paul Kirchhof (*1943, Rechtswissenschaftler): http://www.sueddeutsche.de/politik/382/484815/text/
(ja, das ist DER Kirchhof)
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: unGEZahlt am 23. Juni 2014, 16:48
Mit Datum 22/06/2014 ein neuer Artikel des Autors von klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de:

Zwischenstand Klagebegründung + Das große Pfänden

http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/06/zwischenstand-klagebegrundung-das-groe.html
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Carina am 23. Juni 2014, 18:12
Sehr informativ. Aussitzen heißt also, es wird früher oder später auf das Privat-Konto zugegriffen und der RB + 20€ abgebucht. Unfassbar, das der ÖRR dazu bemächtigt ist.

Mir gefällt diese Formulierung besonders gut.
- Verletzung negativer Informationsfreiheit nach Art. 5. Abs. 1 GG; das Gegenargument der Rundfunkanstalten ist, dass eine Zahlungsverpflichtung keine Nutzungsverpflichtung darstellt, wogegen angeführt werden kann, dass eine Zahlungsverpflichtung eine Finanzierungsverpflichtung ist, der Betroffene also seiner Freiheit, zu wählen, welche Informationsinhalte er konsumiert - und damit finanziert - nicht mehr nachkommen kann;
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Bürger am 02. September 2014, 00:22
neuer lesenswerter Artikel von aldebaran... ;)

31.08.2014
Wahlzeit: Bestandsaufnahme - ausführliches Protokoll zu Potsdam
- Bericht über Verhandlung am VG Potsdam 19.08.2014
- Eruierung des Klagewegs und der Klagekosten
- Einschätzung der parteipolitischen Positionen und Schlüsse daraus
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/08/wahlzeit-bestandsaufnahme-ausfuhrliches.html
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Bürger am 04. Dezember 2014, 09:26
...mal ein Blick aus der "Ferne" ;)

30.11.2014
Aus der Ferne besehen ist alles (nicht so) schön
- Emigration - natürlich nicht *nur* wegen Rundfunkbeitrag
- Verweis auf die aktuelle(n) Petition(en)
- Blick auf neugewählte Landesregierungen und sich daraus ergebende "Potenziale"
- Aufrechterhaltung der Klage auch aus dem Ausland
- und hier und da ein paar persönliche Einschätzungen der innerpolitischen-außerpolitische-wirtschaftlichen Lage
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/11/aus-der-ferne-besehen-ist-alles-nicht.html
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: karlsruhe am 04. Dezember 2014, 10:21
Auszüge daraus:

"Wer also die Zahlung von Rundfunkbeiträgen aufgrund der Einseitigkeit der Berichterstattung zu diesem Thema verweigert, sollte sich überlegen, seinen Widerstand in Form von Beteiligung an Demonstrationen und Aktionen gegen die EU-Politik auszuweiten - denn eine solche Gefahr hat Europa meines Erachtens lange nicht mehr erlebt."

.
.
.

"Warum erhalte ich meine Klage dann aufrecht? Ich muss wohl nicht befürchten, im Ausland zwangsvollstreckt zu werden, wenn meine Klage irgendwann nächstes Jahr abgewiesen wird. Aber man soll niemals nie sagen - eventuell möchte ich in einigen Jahren eine Zweitwohnung in Deutschland unterhalten, wenn meine Geschäfte dies erlauben. Möchte ich dann dafür Rundfunkbeiträge berappen müssen, obwohl ich mich dort nur bis zu 3 Monaten im Jahr aufhalten werde? Sicherlich nicht. Also entweder ich beteilige mich weiterhin am rechtlichen Widerstand, weil ich die Tür zur Heimat nicht endgültig schließen will - oder ich schließe sie. Für das nächste Jahr sehe ich größere Sorgen auf Deutschland zukommen - den weiteren Verfall des Euros durch denn Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB, der aber nichts weiter bringen wird, ein Neuaufflammen des Ukraine-Konflikts in größeren Dimensionen, eine lange überfällige große Korrektur der Finanzmärkte, die eine ebenfalls überfällige Korrektur des Immobilienmarkts nach sich ziehen wird. Aber ich wünsche mir natürlich, dass ich damit falsch liege, und den Lesern dieses Blogs eine bessere Entwicklung und ein Einsehen der Gerichte.

Soweit mein Lebenszeichen aus der Ferne, ich werde wieder einen Beitrag verfassen, wenn sich bezüglich meiner Klage etwas Neues ergibt"
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Bürger am 31. Dezember 2014, 07:29
neuer spannender Artikel von aldebaran... ;)

30.12.2014
Gutachten des Finanzministeriums in Auszügen und Kommentar zu Pegida
- kurze Stellungnahme und auszugsweise Zitierung bedeutsamer Textstellen des aktuellen Gutachtens
- kritischer Außenblick auf Pegida sowie Auseinandersetzung mit der generellen politischen und sozialen Situation
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/12/gutachten-des-finanzministeriums-in.html
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: koppi1947 am 31. Dezember 2014, 10:22
Wenn die gleichen Zahlen zu Demonstrationen gegen den Rundfunkbeitrag,wie bei den Pegida-Demos erreicht werden,dann werden sich unsere Politiker langsam Gedanken machen,denn dann wird die Welle so groß,dass sie davon überrollt werden,so wie es bei den Leipziger Demos vor 25 Jahren in der DDR war.
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Micha am 21. Januar 2015, 16:30
Heute Mittag lamentieren sie im Deutschlandfunk (Radio) darüber, daß einige Politiker zwar nicht mit den PEGIDA-Initiatioren reden wollen, wohl aber mit den unzufriedenen Demonstranten. Ob denn die öffentlich-rechtlichen Medien da nicht auch eine Rolle spielen sollten, als Plattform gewissermaßen? Und - im gleichen Atemzug - "man müsse den Leuten auch noch mal den 'Haushaltsbeitrag', die frühere GEZ-Gebühr, erklären, da bestünde noch 'Unsicherheit'."

==> die wissen sehr genau daß da großes Unrecht geschieht, welches den Leuten stinkt, wie sonst kämen sie plötzlich drauf, dieses Thema hier anzusprechen, wo es bei PEGIDA doch sonst um Islam, Ausländer, Politikverdrossenheit und "Kluft zwischen Politikern und Volk" geht ?
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: koppi1947 am 21. Januar 2015, 16:43
Mittlerweile geht es auch an der Ursprungsstätte los in Leipzig,dort heißen die Demos Legida.Es wird Zeit,dass das Volk erwacht und sich nicht mehr Alles als Recht verkaufen läßt,was Unrecht ist.
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Roggi am 21. Januar 2015, 19:21
Und - im gleichen Atemzug - "man müsse den Leuten auch noch mal den 'Haushaltsbeitrag', die frühere GEZ-Gebühr, erklären, da bestünde noch 'Unsicherheit'.
Man muss das vor dem Bundesverfassungsgericht klären, damit keine Unsicherheit mehr besteht. So einfach wäre das!
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Bürger am 18. August 2015, 00:26
nach langer Abstinenz > neuer Artikel von aldebaran... ;)

16.08.2015
Verhandlungstermin und schweizer Volksabstimmung
- aktueller Klagestand, Ausblick, Gleichnis, Querbezug auf Volksabstimmung in der Schweiz
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/08/verhandlungstermin-und-schweizer.html
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: unGEZahlt am 27. Oktober 2015, 19:21
Am 23/10/2015 hat Aldebaran weiter gemacht:

Ich mache weiter - Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/10/ich-mache-weiter-antrag-auf-zulassung.html


Markus
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: unGEZahlt am 26. November 2015, 18:11
Am 23/11/2015 erschien ein neuer Artikel vom Autor der Seite
-Wie man gegen den Rundfunkbeitrag klagen kann- .

Begründung zum Antrag auf Zulassung zur Berufung eingereicht
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015_11_01_archive.html


Markus
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Bürger am 15. Februar 2016, 01:20
neuer Artikel 14/02/2016 von "Aldebaran" unter

Warten aufs Bundesverwaltungsgericht
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/02/warten-aufs-bundesverwaltungsgericht.html

Zitat
[...] Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass das Bundesverwaltungsgericht die Klärung direkt ans Bundesverfassungsgericht weiterreicht, was bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung möglich ist.

Da Christoph Degenhart, einer der bedeutendsten Kritiker des Rundfunkbeitrags, ebenfalls in Leipzig am Sächsischen Verfassungsgericht tätig ist, hege ich die leise Hoffnung, dass es so kommen wird.

[...]
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: unGEZahlt am 09. März 2016, 18:18
Auf klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de
ist am 09/03/2016 ein neuer Beitrag veröffentlicht worden.

Leider jedoch keine guten Nachrichten über eine Seite,
über die es bis dato jedenfalls noch keine schlechten Erfahrungsberichte gab.

Da die Artikel über den Rundfunkbeitrag auf klagen-gegen-rundfunkbeitrag bisher immer sehr sorgfältig
und durchdacht waren, sollten die Bedenken zu rundfunkbeitragsklage.de sicherlich zu Kenntnis genommen werden:

rundfunkbeitragsklage.de - Vorsicht Spendenfalle!
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/03/wwwrundfunkbeitragsklagede-vorsicht.html


Edit "Bürger":
Weitere Diskussion zu "rundfunkbeitragsklage" u.a. unter
10.000 Kläger geg. Rundfunkbeitrag gesucht! Verbandsklage/Streitgenossensschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13445.msg116742.html#msg116742
Im neuen Beitrag von Aldebaran steht am Ende zudem:
Knast statt Klage? Nicht zu empfehlen
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/04/knast-statt-klage-nicht-zu-empfehlen_10.html
"Zuletzt noch eine Klarstellung: In der von mir im letzten Post kritisierten Grundrechtepartei hat sich vor knapp 2 Wochen eine Verhaftung ereignet. Diese basierte auf Grundlage eines Haftbefehls vom Januar 2015, steht also in keinem Zusammenhang mit den in meinem Post aufgegriffenen Themen. [...]"
In hiesigem Thread bitte nicht weiter darüber diskutieren, da themenabschweifend.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Bürger am 16. April 2016, 16:48
Auf klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de ist am 10/04/2016
ein neuer Artikel erschienen:

Knast statt Klage? Nicht zu empfehlen
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/04/knast-statt-klage-nicht-zu-empfehlen_10.html
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: cleverle2009 am 16. April 2016, 17:56
Auf klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de ist am 10/04/2016
ein neuer Artikel erschienen:

Knast statt Klage? Nicht zu empfehlen
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/04/knast-statt-klage-nicht-zu-empfehlen_10.html

Der Rundfunkstaatsvertrag steht auf rechtlich sehr schwachen Beinen. Nach meiner Meinung ist auch die Rechtsbehelfsbelehrung eine Täuschung. Nach meinem Wissen ist das Verwaltungsgericht nicht zuständig für Klagen verfassungsrechtlicher Art. Klagen gegen den Rundfunkbeitrag sind nun mal Klagen verfassungsrechtlicher Art. Auch Gerichte begehen oft eine Täuschung, indem sie einen Beschluss fassen, in dem erklärt wird, dass der privatisierte Gerichtsvollzieher im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse handelt. Der Richter verschweigt hier bewusst die Erfordernisse aus dem Grundgesetz und dem Beamtenrecht. Das Grundgesetz befiehlt ausdrücklich die hoheitliche Handlung in der Hand des in einem Treueverhältnis zum Staat stehenden Amtswalters. Das Beamtenrecht verbietet aber die Vergütung außerhalb der Alimentierung. Der Gerichtsvollzieher unterhält einen eigenen Geschäftsbetrieb und bekommt eine zusätzliche Vergütung. Dies ist mit dem Beamtenrecht nicht vereinbar, denn damit wird eine Mißbrauchsmöglichkeit eröffnet. Die Väter des Grundgesetzes haben dies bewußt so gestaltet, denn ihnen schwebten noch die Verbrechen der Amtwalter im dritten Reich vor Augen. Der Rundfunk ist nur eine von den vielen Medienoptionen, die dem Bürger heute zur Verfügung stehen. Das Grundgesetz gewährt nun mal die ungehinderte Unterrichtung des Bürgers. Wenn  dafür gezahlt werden muss, so findet hier eine grundgesetzwidrige Hinderung statt.
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Bürger am 16. April 2016, 18:29
Nach meiner Meinung ist auch die Rechtsbehelfsbelehrung eine Täuschung. Nach meinem Wissen ist das Verwaltungsgericht nicht zuständig für Klagen verfassungsrechtlicher Art. Klagen gegen den Rundfunkbeitrag sind nun mal Klagen verfassungsrechtlicher Art.
Achtung - nicht verwechseln... ;)

Die Rechtsbehelfsbelehrung auf den Bescheiden ist ja nicht dafür gemacht,
- Rechtsmittel gegen das Gesetz oder den sog. "Rundfunkbeitrag" an sich,
sondern
- Rechtsmittel gegen den Bescheid und somit die konkrete Rundfunkbeitrags-Forderung aufzuzeigen (z.B. falsche Bemessung o.ä.), die auf einem (noch) bestehenden Gesetz beruht, dessen Verfassungswidrigkeit erst noch höchstrichterlich "erklagt" werden muss.

Das ist nicht das Gleiche.

Da der Rechtsweg gegen das Gesetz selbst nur eine Verfassungsbeschwerde sein kann, dieser Weg jedoch vom BVerfG schon von Beginn an auf den Instanzenweg verwiesen wurde, ist in diesem Punkt nicht so sehr die Rechtsbehelfsbelehrung anzukreiden, sondern die Festlegung des BVerfG, mit Hilfe derer sich die Profitierer und Entscheidungsträger nunmehr schon über 3 Jahre Zeit erkauft haben.

Dies nur zur Klarstellung, jedoch hier bitte nicht zur weiteren Vertiefung, da dies wenn, dann ein eigenständiges Thema wäre, welches zur Überfrachtung des hiesigen Threads führen würde.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: ZusatzrenteHaetteIchAuchG am 16. April 2016, 20:37
Auf klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de
ist am 09/03/2016 ein neuer Beitrag veröffentlicht worden.

Leider jedoch keine guten Nachrichten über eine Seite,
über die es bis dato jedenfalls noch keine schlechten Erfahrungsberichte gab.

Da die Artikel über den Rundfunkbeitrag auf klagen-gegen-rundfunkbeitrag bisher immer sehr sorgfältig
und durchdacht waren, sollten die Bedenken zu rundfunkbeitragsklage.de sicherlich zu Kenntnis genommen werden:

rundfunkbeitragsklage.de - Vorsicht Spendenfalle!
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/03/wwwrundfunkbeitragsklagede-vorsicht.html


Edit "Bürger":
Weitere Diskussion zu "rundfunkbeitragsklage" u.a. unter
10.000 Kläger geg. Rundfunkbeitrag gesucht! Verbandsklage/Streitgenossensschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13445.msg116742.html#msg116742
Im neuen Beitrag von Aldebaran steht am Ende zudem:
Knast statt Klage? Nicht zu empfehlen
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/04/knast-statt-klage-nicht-zu-empfehlen_10.html
"Zuletzt noch eine Klarstellung: In der von mir im letzten Post kritisierten Grundrechtepartei hat sich vor knapp 2 Wochen eine Verhaftung ereignet. Diese basierte auf Grundlage eines Haftbefehls vom Januar 2015, steht also in keinem Zusammenhang mit den in meinem Post aufgegriffenen Themen. [...]"
In hiesigem Thread bitte nicht weiter darüber diskutieren, da themenabschweifend.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Wer so eine Kritik öffentlich und annonym auf so einer Blogseite "blogspot.de" ausübt, muss meiner Meinung nach sehr mit Vorsicht genossen werden.
Wer sich dann dem, was er/sie schreibt, nicht auch mit seinem vollen Kontaktdaten stellen will, wie in den Kommentaren von der Grundrechtepartei von dem Verfasser der Kritik gefordert wurde, hat meiner Meinung nach keine Glaubwürdigkeit verdient.
Mit welchen Motiven so jemand so etwas schreibt und von wem so jemand möglicher Weise beauftragt und bezahlt wird, kann schließlich nur gemutmaßt werden.
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: Bürger am 17. April 2016, 01:16
Mit welchen Motiven so jemand so etwas schreibt und von wem so jemand möglicher Weise beauftragt und bezahlt wird, kann schließlich nur gemutmaßt werden.
Es sei hiermit versichert, dass der Verfasser der Kritik ein voll im Leben stehender aktiver Mitstreiter ist, der selbst klagt, ganz sicher nicht von irgendjemandem "beauftragt und bezahlt" wird und dessen "Motiv" schlicht "Rat zur Vorsicht" sein dürfte.
Dass dieser seine Kontaktdaten nicht öffentlich macht, hat den gleichen Grund, weshalb wir hier im Forum als Privatpersonen i.d.R. ebenfalls nicht unsere persönlichen Daten öffentlich machen.
Dass sich der Verfasser irren könnte, ist natürlich nicht ausgeschlossen. Dies stellt er auch selbst klar.
Die Bedenken stehen aber nun mal im Raum. Sollten diese unbegründet sein, sollte es für die Grundrechtepartei aber auch ein Leichtes sein, dies im Sinne einer aufklärenden Richtigstellung zu widerlegen, anstatt die Vorwürfe lediglich von sich zu weisen.
Dies wäre dann aber bitte im diesbezüglichen Thread zu diskutieren unter
10.000 Kläger geg. Rundfunkbeitrag gesucht! Verbandsklage/Streitgenossensschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13445
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: ZusatzrenteHaetteIchAuchG am 17. April 2016, 08:53
Es sei hiermit versichert, dass der Verfasser der Kritik ein voll im Leben stehender aktiver Mitstreiter ist, der selbst klagt, ganz sicher nicht von irgendjemandem "beauftragt und bezahlt" wird und dessen "Motiv" schlicht "Rat zur Vorsicht" sein dürfte. [...]

"..aktiver Mitstreiter ist.." stellt grundsätzlich kein Qualitätsmerkmal dar
Ohne irgendjeman zu nah treten zu wollen, Motive, die jemand dazu bewegen etwas zu schreiben bzw. annonym zu schreiben, sind immer unterschedlich und sollten entsprechend auch immer hinterfragt werden dürfen.
Unterstellungen, Vorwürfen, Kritik sollten/müssten immer mit entsprechenden Beweisen dargelegt werden.
Auch eine Berechtigung und Wahrheitsgehalt der in diesem gez-boykott.de-Forum getätigten Äuserungen muss von jedem gesunden Menschenverstand auch entsprechend hinterfragt werden dürfen und müssen.
Jeder ist berechtigt sich sein eigenes Bild über alles selbst machen zu dürfen.
Meiner Meinung nach, ist jemand, der öffentlich etwas schreibt und sich dazu offen öffentlich bekennt, glaubwürdiger, als jemand der nur über sein "Nickname" annonym auf einem Blog jemand etwas unterstellt, auf jemand Kritik ausübt oder jemand etwas vorwürft usw...
Wie ich finde, sollte sich der annonyme Verfasser der ausgeübten Kritik/Vorwürfen/Unterstellungen stellen und den Sachverhalt mit dem Betroffenen direkt und persönlich klären.
Wer nur annonym seine Kritik äusert hat meiner Meinung nach kein Anspruch auf eine offene Erwiederung des Betroffenen.

Deshalb sollten wir meiner Meinung nach die Kirche im Dorf lassen und sich auf das Wesentliche konzentrieren statt sich mit unbedeutenden Belangen zu beschäftigen.
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: unGEZahlt am 14. Mai 2016, 14:27
Mit Datum vom 09/05/2016 ist ein neuer Artikel auf
klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de erschienen:

20. KEF-Bericht: Breitseite gegen den Rechtsweg

http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/search?updated-min=2016-01-01T00:00:00-08:00&updated-max=2017-01-01T00:00:00-08:00&max-results=4



Markus
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: azdb-opfer am 14. Mai 2016, 15:30
Ich bin nicht so pessimistisch wie der Verfasser des Artikels.

Dem BVerfG kann man (im Bereich Rundfunkrecht) nicht vertrauen. Das konnte man bisher noch nie, der Rundfunk ist für die unantastbar. Das BVerfG muss unbedingt von der EU "entmündigt" werden.

Aber irgendwann wird die EU-Kommission bei unserem öffentlich-"rechtlichen"-Rundfunk mal richtig aufräumen. Dass die Sender die "unerwartet" erpressten Mehreinnahmen einfach so einkassieren, könnte man auch als verbotene zusätzliche Subvention werten.

Im EU-Rundfunkurteil wurde nur die Finanzierung der Sender geduldet. Dass die Einnahmen zunehmend für die zusätzliche Altersversorgung veruntreut werden, wurde im Urteil nicht erwähnt. Irgendwann wird die EU-Kommission ein neues Verfahren eröffnen.

Ich hoffe, dass Deutschland auch für diese seltsamen Gerichtsurteile (=Rechtsbeugung) vor dem EUGH verklagt wird.
Titel: Re: Diese Seite macht Mut...
Beitrag von: unGEZahlt am 02. August 2016, 21:46
Mit Datum vom DI, 26/07/16 hat
Aldebaran einen neuen Artikel veröffentlicht:

Alles hat ein Ende, auch der Rechtsweg

http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016_07_01_archive.html

Markus