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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: wall am 04. August 2013, 10:20

Titel: bestätigung der anmeldung
Beitrag von: wall am 04. August 2013, 10:20
guten morgen,
mal angenommen es gäbe da person z, die sich rückwirkend zum 1.1.2013 bei der gez angemeldet hat.
als antwort auf die anmeldung hätte er/sie dann ein schreiben "Bestätigung der Anmeldung" erhalten, in dem zwar die höhe des monatlichen beitragssatzes steht, aber bspw. keine direkte zahlungsaufforderung. ein beitragsbescheid sieht nach ansicht von person z anders aus - widerrufsbelehrung fehlt auch.
da mittlerweile mehr als die 6 monate, nach denen ein bußgeld fällig werden kann, ins land gegangen sind, müßte person z theoretisch mal bezahlen, da er/sie keine lust auf derartigen stress hat, oder vielleicht auch nicht...?
kennt sich jemand mit dem o.g. schreiben aus?
vielen dank,
w.
Titel: Re: bestätigung der anmeldung
Beitrag von: Bernd am 04. August 2013, 15:21
Wieso meldet sich den Person Z freiwillig an?
Titel: Re: bestätigung der anmeldung
Beitrag von: wall am 04. August 2013, 18:21
soweit ich weiß, weil er davon ausgegangen ist, dass es keine alternative dazu gibt.