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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: armer Deutscher am 29. Juli 2013, 10:17

Titel: Verständnis bitte.........................................
Beitrag von: armer Deutscher am 29. Juli 2013, 10:17
Hallo Fan,s

Stand der Dinge..............
Herr x hatt nun 1x Widerspruch eingelegt darauf folgte nix..................................................
Am 12.07 erfreute die Ankunft eines Briefes von der GEZ**** das Gemüt von Herrn x.
Kein Widerspruchsbescheid kein wort über die Gründe nix..................
Ein schwall Worte über denn neuen Beitrag und natürlich nicht zu vergessen das auf dem Beitragskonto ein
- von 120,00 Euro wäre, das war alles......................
Achja und es wird um Verständnis für den neuen Beitrag gebeten..................


Wie soll diese pose weitergehen ?????????????????
Sich auf den Widersruch berufen ist schon klar aber Herr x glaubt die wollen das aussitzen und einen auf nichtswisser machen um dann sagen zu können...............................

M.F.G.
Titel: Re: Verständnis bitte.........................................
Beitrag von: themob am 29. Juli 2013, 12:43
Bitte ebenfalls um Verständnis  ;)

Hier ist es gestern besprochen worden. Daher nur der Hinweis zum Link:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6178.msg48717.html#msg48717

Im übrigen, die haben bis zu 3 Monate Zeit bis zum Bescheid des Widerspruchs. Theoretisch auch länger wenn Herr X nicht selbst aktiv wird nach 3 Monaten. Stichwort Untätigkeitsklage

Titel: Re: Verständnis bitte.........................................
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 30. Juli 2013, 16:36
Danke für diesen Link!
Im Grunde sieht man hier auch, dass diese ganze Befreiung mit Antrag und Originalbescheid nur eine weitere Abzockmöglichkeit dieser Menschen darstellt:

Zitat
...Er führt ergänzend aus: Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung für den Zeitraum von August bis einschließlich Oktober 2011. Sie habe versäumt, für den streitgegenständlichen Zeitraum rechtzeitig einen Befreiungsantrag zu stellen. Ein solcher liege vielmehr erst im Widerspruchsschreiben vom 22. November 2011, so dass eine Befreiung erst ab dem 1. Dezember 2011 möglich gewesen sei. Eine rückwirkende Befreiung komme nicht in Betracht.

Genau deshalb haben sie es doch so komplitziert gemacht!
Selbst mit einer Befreiungsmöglichkeit war es früher dumm gewesen sich bei den Banditen anzumelden (wie man sieht)!

Jetzt muss man sich ja so ein Klotz ans Bein binden, wenn man die Möglichkeit hat!