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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: AndyEF am 26. Juli 2013, 21:27
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Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe zwar schon ein Thread mit ähnlichem Inhalt gesehen, aber da wurde nicht so sehr auf das Problem eingegangen.
Folgender Fall hat sich zugetragen:
Person A ist gehörlos und war auf Grund dessen mit Bescheid vom Versorgungsamt bis 2016 von der Rundfunkgebühr befreit. Leider ist Person A, seit dem sie schwer krank geworden ist nun ALG II Empfänger. Anfang Februar hatte die GEZ Person A angeschrieben. Daraufhin hatte Person A den Bescheid des Versorgungsamtes in Kopie hingeschickt. Ende März kam Seitens der GEZ die Antwort, dass dieser Bescheid mit Wirkung vom 01.01.2013 nicht mehr gilt. Daraufhin hatte Person A umgehend seine ALG II Bescheinigung hingeschickt. Im Mai kam der Bescheid dass diese zu spät eingereicht wurden und Person A nun für Januar, Februar und März zahlen muss.
Leider ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, da Person A mich erst jetzt nach der Zahlungsaufforderung um Hilfe gebeten hat.
Meine Frage ist nun wie sich Person A als gehörloser ALG II Empfänger verhalten soll?
Vielen herzlichen Dank im Voraus :)
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Da sehe ich nur einen Ansatz
Person A war bis 2016 befreit.
Wie wurde Person A in 2012 von der LRA oder aus Köln nachweislich informiert, dass sich für Person A ab 2013 etwas ändert?
Da Person A sofort in 2013 reagiert hat auf ein Infoschreiben und er mangels Information die Befreiung nicht rechtzeitig beantragt hat,
könnte Person A versuchen, dies gerichtlich klären zu lassen. Person A war ja schließlich offiziell bis 2016 befreit.
Hat Person A wirklich einen Bescheid bekommen? In einem Bescheid steht in der Regel nur die aufgelaufene Forderung mit Rechtsbehelfsbelehrung. So wie es hier beschrieben wird, vermute ich eher das es Zahlungsaufforderungen und Stellungnahmen sind.
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Nach Prüfung der Unterlagen hatte Person A ein Schreiben von der GEZ erhalten. Jedoch muss man anmerken, dass gerade für gehörlose Menschen die Behördensprache eine schwere Sprache ist. Durch den Bescheid vom Versorgungsamt, der bis 2016 gültig war, war Person A davon ausgegangen, dass dieser auch bis 2016 gültig ist.
Nichts desto trotz, ist es rechtens, obwohl eine ALG II Bescheinigung vorliegt , Person A die Gebühr festzusetzen, obwohl in den ALG II Sätzen diese Gebühr nicht beinhaltet ist? In dem Antwortschreiben vom März als Antwort auf den Bescheid vom Versorgungsamt wurde allerdings nichts davon erwähnt, dass eine zu späte Abgabe zur Festsetzung führt.
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Nichts desto trotz, ist es rechtens, obwohl eine ALG II Bescheinigung vorliegt , Person A die Gebühr festzusetzen, obwohl in den ALG II Sätzen diese Gebühr nicht beinhaltet ist? In dem Antwortschreiben vom März als Antwort auf den Bescheid vom Versorgungsamt wurde allerdings nichts davon erwähnt, dass eine zu späte Abgabe zur Festsetzung führt.
Solange ein Gericht nichts anderes sagt, ist es rechtens. Bei jedem AlG II Bescheid (Leistungsbezug) ist eine Bescheinigung zur Vorlage bei ARD ZDF Dradio ....etc. mit dabei. Dort steht auch extra geschrieben was gemacht werden sollte. Dafür gibt es ja die Befreiungsmöglichkeit, damit Person A nicht von der Grundsicherungssumme den Beitrag bezahlen muss.
Ist es ein Bescheid oder eine Zahlungsaufforderung?
Leider ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, da Person A mich erst jetzt nach der Zahlungsaufforderung um Hilfe gebeten hat.
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Zahlungserinnerung ist es, entschuldigung.
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Dann die Zeit nutzen bis der Bescheid kommt, um den Widerspruch vorzubereiten.
Alle Unterlagen zusammen suchen. Kopien machen. Person A sollte sich Hilfe dazu holen.
Wenn alles chronologisch aufgelistet wird im Widerspruch (mit Kopien) und eventuell auch darauf hingewiesen wird das niemand beim Jobcenter / Versorgungsamt Person A darauf hingewiesen hat das die Befreiung bis 2016 nicht mehr gültig ist, ist vielleicht was zu machen. Auch die Landesrundfunkanstalten haben ja im Vorfeld nicht darauf hingewiesen, oder kam in 2012 ein Brief der darauf hingewiesen hat das diese Gebührenbefreiung ab 2013 vom Versorgungsamt nicht mehr gültig ist?
ALG II bezieht Person A wenigstens seit 1.1.2013 oder schon vorher?
Was steht in dem Schreiben vom Mai, wo darauf hingewiesen wird das die Befreiung zu spät eingereicht wurde? Ist dort eine Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt? Oder ein reines Informationsschreiben?
Widerspruch und Klage würde ich auf jeden Fall in Erwägung ziehen. Sollte man in aller Ruhe mit Person A abklären.
Unter Umständen könnte Person A es auch im Klageverfahren schaffen,eine rückwirkende Befreiung zu bekommen. Hier im Forum hatte ich mal 1 Urteil verlinkt wo es um dieses Thema ging und der Kläger recht bekam. Ich schau mal ob ich es finde......
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Also ein Bescheid kam ja schon mit der Festsetzung im Mai mit Rechtsmittelbelehrung. Leider ist diese ja bereits abgelaufen, so dass man nun auf den Bescheid über die Mahngebühren warten muss.
Vielen herzlichen Dank aber schon einmal für das Urteil! :D
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Sorry aber die richtige chronologische Ausführung fehlt um es richtig interpretieren zu können.
Ein Festsetzungsbescheid (im Mai wie beschrieben) beinhaltet in der Regel keine Begründung das der Antrag auf Befreiung zu spät eingereicht wurde.
Daher meine Frage ob es wirklich ein Gebühren/Beitragsbescheid für den Zeitraum 01. - 03.2013 handelt in Höhe von 17,97€ plus Säumniszuschläge.
Hier der Link zum Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 19.2.2013
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2013/27_K_1684_12urteil20130219.html
Schlagworte: Rundfunk Befreiung Antrag Auslegung Nachweis nachholen nachreichen
Normen: RGebStV § 6 Abs 1 S 1 Nr 3 RGebStV § 6 Abs 2 RGebStV § 6 Abs 5 RGebStV § 6 Abs 6 S 1
Leitsätze: Zur Auslegung eines Schreibens, mit dem sich der Rundfunkteilnehmer gegen eine Zahlungserinnerung wendet und vorträgt, laufend auf Sozialleistungen angewiesen zu sein, als Befreiungsantrag.
Zur Zulässigkweit des Nachreichens des erforderlichen Nachweises.
Das ist leider noch schlimmer als Behördendeutsch, Juristendeutsch, sorry. Aber vielleicht kann es ja helfen vom Ansatz her.
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Chronologie:
22.10.2012 Info auf Umstellung von GEZ auf Beitragsservice
01.02.2013 GEZ: Zahlung der Rundfunkbeiträge i.H.v. 17,97 (3x 5,99 ermäßigter Satz)
xx.02.2013 Person A: Antwort mit Kopie des Bescheid vom Versorgungsamt mit Befreiung bis 2016
20.03.2013 GEZ: Antwort auf Kopie vom Versorgungsamt, das Bescheid vom Versorgungsamt mit Wirkung vom 01.01.2013 nicht mehr gültig ist
xx.03.2013 Person A: Einsendung der ALG II Bescheinigungen
29.05.2013 GEZ: Bescheid des MDR über die Befreiung ab 01.04.2013 mit Rechtsmittelbelehrung
05.07.2013 Zahlungserinnerung über die Rückständigen Beitrage von Januar, Februar und März
ich versuche ein Widerspruchsschreiben aufzusetzen (geht ja rechtlich gegen eine Zahlungserinnerung nicht) und schicke diese dann, wenn der nächste Bescheid kommt.
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Danke für die Aufklärung.
Dann war der Bescheid aus Mai der Ablehnungsbescheid zum Befreiungsantrag ab 01.2013.
Gebühren/Beitragsbescheid steht also noch aus für 01.2013 - 03.2013 in Höhe von 17,97 plus Säumniszuschläge.
Also wenigsten noch nicht alles verloren für Person A. Zeit bis dahin gut nutzen.
Viel Glück - vielleicht kann Person A ja auch beim Deutschen Gehörlosen Bund etwas in Erfahrung bringen. Oder vor Ort wenn es eine ähnlich gelagerte Institution oder Verein gibt. Aber nur positive Infos nutzen. Negative in der Form: hat sowieso keinen zweck oder ähnliches ignorieren und sich noch tiefer in die Materie reinknien.
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Vielen herzlichen Dank themob für deine Hilfe!!! :D
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Vielleicht noch was zum Schluss:
Person A muss "jedesmal" wenn der neue ALG II Bescheid kommt, auch die Befreiung "neu" beantragen. Mit der Bescheinigung zur Vorlage bei ARD ZDF Dradio etc..... und Befreiungsantrag. Kommt Person A dem nicht innerhalb von 2 Monaten nach, darf er wieder zahlen und die Befreiung wird ab dem Folgemonat des Antrags gewährt.
Also am besten sofort erledigen wenn es soweit ist.
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Nichts zu danken, gern geschehen.
Ist schon Frechheit genug das gehörlose zur Kasse gebeten werden mit der Argumentation das die ÖRR ja deren Angebote ausbaut und im gleichen Atemzug die Gebärdendolmetscher abschafft.
Wird Zeit das dem ganzen Spuk ein baldiges Ende beschert wird.
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Hier noch was zum Thema Gehörlos.
Fernsehkritik-TV: "Barrierefrei und Frust dabei" (DGS-Fassung für Gehörlose)
Ein Beitrag aus Folge 118 von Fernsehkritik-TV (http://www.fernsehkritik.tv) - Spezialfassung mit Gebärdensprachdolmetscherin
ARD und ZDF bekommen seit Januar 2013 auch von Behinderten Rundfunkbeiträge gezahlt, kommen aber dem Ausbau der Barrierefreiheit nur unzureichend nach - im Gegenteil!
Gebärdensprachdolmetscherin: Sarah Köver
mehr auf:
http://www.youtube.com/watch?v=uHt6QNey_J8
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Hier noch was zum Thema Gehörlos.
Fernsehkritik-TV: "Barrierefrei und Frust dabei" (DGS-Fassung für Gehörlose)
Ein Beitrag aus Folge 118 von Fernsehkritik-TV (http://www.fernsehkritik.tv) - Spezialfassung mit Gebärdensprachdolmetscherin
ARD und ZDF bekommen seit Januar 2013 auch von Behinderten Rundfunkbeiträge gezahlt, kommen aber dem Ausbau der Barrierefreiheit nur unzureichend nach - im Gegenteil!
Gebärdensprachdolmetscherin: Sarah Köver
mehr auf:
http://www.youtube.com/watch?v=uHt6QNey_J8
vielen Dank für den Link. Ich bin selber Hörgeschädigt und mache den Boykott mit. Habe diesen Link im Schwerhörigen-netz eingestellt damit mit allen das Licht aufgeht und die wirkich in diesem Forum auch nichts zahlen. Ein Mod hat nähmlich reingesetzt wie toll es sich entwickelt und der RBB das ausbaut.
http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=73313
http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=73331
gruß schlingeline
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Freitag letzte Woche kam der Bescheid Seitens des Beitragsservice, dass auf Grund der Beschwerde/Widerspruch Person A doch ab dem 01.01.2013 befreit wird!
Vielen Herzlichen Dank nochmals für die schnelle Hilfe! :D
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Herzlichen Glückwunsch!
Schön auch mal von Erfolgen durch einen Widerspruch zu hören! :)
Freitag letzte Woche kam der Bescheid Seitens des Beitragsservice, dass auf Grund der Beschwerde/Widerspruch Person A doch ab dem 01.01.2013 befreit wird!
Vielen Herzlichen Dank nochmals für die schnelle Hilfe! :D
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Freitag letzte Woche kam der Bescheid Seitens des Beitragsservice, dass auf Grund der Beschwerde/Widerspruch Person A doch ab dem 01.01.2013 befreit wird!
Vielen Herzlichen Dank nochmals für die schnelle Hilfe! :D
Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg. Hört sich doch sehr gut an. ;)
Aber könntest Du uns kurz einen genauen Überblick geben, was genau Person A in der Beschwerde/Widerspruch aufgeführt hat? Auf was genau wurde verwiesen bzw. wie lautete die Begründung von Person A?
Ich denke das könnte für andere hilfreich sein die sich in ähnlicher Situation befinden.
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Hier der Brief der von Person A verfasst wurde:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Beitragsnummer: 1234567890
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu o.g. Beitragsnummer erhielt ich am xx. Juli 2013 eine Zahlungserinnerung, die bezugnehmend auf das Ablehnungsschreiben vom xx. Mai 2013 verfasst wurde.
Durch meine Gehörlosigkeit war ich durch den Bescheid vom xx. Juni 2011 durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bis zum xx.11.2016 von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.
Am xx. Februar 2013 erhielt ich durch den Beitragsservice nun eine Zahlungsaufforderung. Ich war leider der fälschlichen Meinung, dass meine Befreiung noch bis zum xx.11.2016 galt und schickte den Bescheid der GEZ vom xx. Juni 2011 in Kopie mit einem Anschreiben als Antwort zurück.
Am xx. März 2013 erhielt ich dann die Antwort Seitens des Beitragsservice in dem mir u.a. mitgeteilt wurde, dass meine Befreiung, die bis zum xx.11.2016 gegolten hat, seit dem 01.01.2013 nicht gültig war.
Daraufhin schickte ich umgehend meine Bescheinigungen über Leistungsbezug beim Jobcenter ihnen zu.
Bescheinung 1) Leistungen vom 01.10.2012 bis 31.03.2013
Bescheinung 2) Leistungen vom 01.04.2013 bis 30.09.2013
Am xx.05.2013 erhielt ich ein Schreiben Seitens des Beitragsservice, dass ich erst ab dem 01.04.2013 von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werde. Für die Zeit vom 01.01.2013 bis 31.03.2013 werde ich hingegen, trotz eingereichter Bescheinigung, veranlagt, obwohl ich den Befreiungstatbestand des § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Rundfunksbeitragsstaatsvertrags erfülle.
In keinem Schreiben Seitens des Beitragsservice wurde ich darauf hingewiesen, dass eine verspätete Abgabe der Bescheinigungen zu einer Festsetzung führt, zumal auf Ihre Schreiben stets in angemessener Zeit geantwortet wurde. Da ich in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebe und auf Grund meiner Behinderung und einer schweren Erkrankung ich auf dem Arbeitsmarkt keine Perspektiven habe, bitte ich Sie hiermit inständig meine Befreiung ab dem 1. Januar 2013 zu setzen und verweise auf ein Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf mit dem Aktenzeichen 27 K 1684/12.
In Erwartung eines positiven Schreibens verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Person A
Die unterstrichenen Passagen sind die Gründe des Urteils vom VG Düsseldorf, die beim dortigen Verfahren zum Erfolg führten.