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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Sophia.Orthoi am 25. Juli 2013, 15:35
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Siehe in
https://twitter.com/geuerermano (https://twitter.com/geuerermano) folgendes:
Ermano Geuer ?@geuerermano 17 Jul
Guter Beitrag von Prof. Degenhart zum #Rundfunkbeitrag HFR 2013, 60, abrufbar unter http://bit.ly/15OlrXW
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Sehr interessant,
insbesondere Randnr. 14 ff.,
da wird deutlich der Unterschiede eines Beitrages zu einer Steuer darlgelegt,
kann man sicherlich gut gebrauchen/übernmehmen im Klageverfahren....
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da wird deutlich der Unterschiede eines Beitrages zu einer Steuer darlgelegt,
kann man sicherlich gut gebrauchen/übernmehmen im Klageverfahren....
Meinst Du den Zitat aus Kirchhof?
je mehr sich die individuelle Finanzierungsverantwortlichkeit der Beitragsschuldner in allgemeine Vermutungen und Typisierungen verflüchtigt, die persönliche Finanzierungsverantwortung des Abgabenschuldners sich also in der Allgemeinheit einer Gemeinlast verliert, desto mehr nähert sich der Beitrag der Steuer an und verliert seine Berechtigung neben der Steuer.
Das fand ich köstlich!
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Noch besser ist:
Wenn schließlich die gerätebezogene Rundfunkgebühr deshalb nicht als voraussetzungslose Steuer gesehen wurde, weil sie an den Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft wurde, so ist – argumentum e contrario – der voraussetzungslose Rundfunkbeitrag auch deshalb Steuer.
Dies scheint auch die Einschätzung des Intendanten des Norddeutschen Rundfunks, Lutz Marmor zu sein, der von einem "Solidarbeitrag" spricht, den auch diejenigen leisten müssen, die weder Radio hören noch TV schauen: "Das ist wie bei Schulen, bei Kindergärten oder auch bei Universitäten, das müssen auch die finanzieren, die es selbst nicht nutzen." Sie finanzieren diese Einrichtungen in der Tat, aber durch ihre Steuern – sieht man ab von den Elternbeiträgen zu Kindergärten, die aber wiederum nur diejenigen entrichten, die die Einrichtung tatsächlich nutzen. Deutlicher kann man es nicht ausdrücken: es handelt sich um eine voraussetzungslose Abgabe, die nur als Steuer qualifiziert werden kann.
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Hier der direkte Link:
http://www.humboldt-forum-recht.de/english/7-2013/index.html (http://www.humboldt-forum-recht.de/english/7-2013/index.html)
Der Aufsatz ist sehr empfehlenswert.
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...und weiter gehts:
Ein Fallbeispiel mag dies abschließend illustrieren: in den mehr als 500 Filialen eines mittelständischen Facheinzelhändlers erfolgt die Kommunikation in den Betriebsstätten über einen zentralen Kommunikationspunkt in der Unternehmenszentrale. Über diesen wird der Internetzugang in den Betriebsstätten (Filialen) zentral gesteuert und begrenzt.
Von den Betriebsstätten aus kann nur auf die zentral definierten Inhalte bzw. Websites zugegriffen werden. Der Zugriff zu anderen Websites, insbesondere denen der Rundfunkveranstalter, ist von der Zentrale aus gesperrt. In weiteren Filialbetrieben ist die betriebliche Kommunikation ähnlich organisiert.
Ich frage mich wie so ein "kleiner" Betrieb so was hinbekommt? Wie so kann das dann der ÖRR mit seinen Angeboten nicht genauso machen? (http://www.hss-cyb.org/smilies/icon_denk.gif)
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Über diesen wird der Internetzugang in den Betriebsstätten (Filialen) zentral gesteuert und begrenzt.
Hallo Hailender,
genau das war aber auch früher der Punkt.
Die Firma könnte ja jederzeit Ihren eigenen zentralen Zugangspunkt dahingehend verändern, dass auch die "GEZ-"begründenden Internetseiten wieder abrufbar wären.
Das würde ich ja noch einsehen wenn diese beim Konsumenten liegende Kontrolle keine "GEZ-Ausweich"-Option ist.
Das wäre je so wie "ich habe die ö-r-Sender nicht in meiner TV-Senderliste und somit gesperrt". Also bleibt uns nur der Kampf gegen die komplette Beitragssteuer! >:D
VG
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Über diesen wird der Internetzugang in den Betriebsstätten (Filialen) zentral gesteuert und begrenzt.
Hallo Hailender,
genau das war aber auch früher der Punkt.
Die Firma könnte ja jederzeit Ihren eigenen zentralen Zugangspunkt dahingehend verändern, dass auch die "GEZ-"begründenden Internetseiten wieder abrufbar wären.
Das würde ich ja noch einsehen wenn diese beim Konsumenten liegende Kontrolle keine "GEZ-Ausweich"-Option ist.
Das wäre je so wie "ich habe die ö-r-Sender nicht in meiner TV-Senderliste und somit gesperrt". Also bleibt uns nur der Kampf gegen die komplette Beitragssteuer! >:D
VG
Nein umgekehrt - warum schafft der ÖRR nicht einen kontrollierten Zugangspunkt? Sind die unfähig oder wollen die einfach nur nicht?