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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: lilygreen am 19. Juli 2013, 05:04

Titel: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: lilygreen am 19. Juli 2013, 05:04
Hi Ho,

folgender hypothetischer Fall:

angenommen, ein zahlungsunwilliger Mensch legte Widerspruch gegen einen Gebühren-/ Beitragsbescheid ein, mit der Begründung, der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig, und stellte zudem einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Gebühren- /Beitragsbescheid bis über den Widerspruch entschieden wurde.

Nehmen wir weiter an, die GEZ habe darauf reagiert und würde schreiben, daß der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wegen der Ratifizierung in den Länderparlamenten zum geltenden Landesrecht wurde, die Rundfunkbeiträge keine Steuern seien und sie eine Verfassungswidrigkeit nicht erkennen könne.

Und natürlich möchte die GEZ auch noch den offenstehenden Betrag, wobei sie in diesem hypothetischen Beispiel keine Frist angegeben hätte. Auch hätte sie keinerlei Bezug auf den Antrag auf Aussetzung genommen, also den Antrag weder angenommen noch abgelehnt.

Nun würde eine solche Antwort der GEZ unseren zahlungsunwilligen Menschen nicht sonderlich überraschen, aber er würde sich nun zweierlei fragen:

a)   wie er am besten weiter vorgehen könne, denn er will weiterhin nicht zahlen.
b)   handelt es sich bei solch einer Antwort um eine Ablehnung des Widerspruchs?  Denn in diesem hypothetischen Beispielbrief der GEZ kommt das Wort „Ablehnung“ gar nicht vor.

Vielen Dank für alle Ideen hierzu!

salü, Kristina

Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: Rochus am 19. Juli 2013, 11:22
Wenn, wie in dem hypothetischen Fall, dem Schreiben der Ex-GEZ oder der Rundfunkanstalt Begriffe wie "Ablehnung" oder "Widerspruchsbescheid" fehlen würden und darüber hinaus noch nicht einmal darauf hingewiesen wird, bei welchem Gericht in welcher Frist Klage erhoben werden kann, wäre das allenfalls eine Bestätigung des Eingangs des Widerspruchsschreibens. Auf keinen Fall mehr!

Professionell arbeitende Behörden haben da ganz andere Gepflogenheiten. Da wird dem Beitragspflichtigen sofort klar, um was es sich handelt.

Auch sähe da eine Eingangsbestätigung ganz anders aus. Da liest man dann für gewöhnlich, dass das Widerspruchsschreiben eingegangen ist und das es sich in der Bearbeitung befindet und die Behörde unaufgefordert auf den Widerspruchsführer zukommt.

Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: Seremon am 20. Juli 2013, 18:57
Gut, die Nachfolgeorganisation der GEZ würde nicht sagen, daß es eine Steuer sei, aber die Steuer, die keine ist, hat den Charakter einer Steuer.
Praktisch wird sicher versucht werden, diesen Charakter mit Haarspaltereien zu vertuschen, schließlich ist die Nachfolgeorganisation nicht im Besitz der Gesetzgebungshoheit.

Steuern werden definiert als einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besonndere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (nicht Sender) zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das jeweilige Steuergesetz die Leistungspflicht knüpft.

Als "Tatbestand" ließe sich der "Wohnraum" annehmen, denn alle, die eine Wohnung haben, sind seit dem 1.1.2013 leistungspflichtig. Bis zum 1.1.2013 dagegen war die Gebührenzahlung mehr oder weniger freiwillig und an ein vorhandenes Fernsehgerät gekoppelt, über welches die Gegenleistung der Rundfunkanstalten verkonsummiert werden konnte. 

Tja, das ist die Gretchen-Frage, sollte man so tun, als habe man Tomaten auf den Augen? Denn genau das wird wohl abverlangt werden.

"Verfassungsfeindlichkeit" ist übrigens die Vorstufe zur "Verfassungswidrigkeit".
Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: Hailender am 20. Juli 2013, 19:43
Als "Tatbestand" ließe sich der "Wohnraum" annehmen, denn alle, die eine Wohnung haben, sind seit dem 1.1.2013 leistungspflichtig. Bis zum 1.1.2013 dagegen war die Gebührenzahlung mehr oder weniger freiwillig und an ein vorhandenes Fernsehgerät gekoppelt, über welches die Gegenleistung der Rundfunkanstalten verkonsummiert werden konnte.

Mit einer Wohnung kann ich aber kein Fernsehen, sondern es setzt bestimmte technische Hilfsmittel voraus.
Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: Seremon am 20. Juli 2013, 20:33

Mit einer Wohnung kann ich aber kein Fernsehen, sondern es setzt bestimmte technische Hilfsmittel voraus.

Daraus spricht echte Erfahrung. Wie wäre es, wenn Du Fernsehwillige berätst?

Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: Hailender am 20. Juli 2013, 21:20
Daraus spricht echte Erfahrung. Wie wäre es, wenn Du Fernsehwillige berätst?

Meine Erfahrung lehrte mich in dieser Sache bis jetzt nur eines - das Gro der Fernsehwilligen ist unbelehrbar, der Volksverdummung der ÖRR verfallen und wehrlos. Den Rest braucht man nicht beraten, der kleine Teil weiß was zu tun ist.
Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: copenfan am 21. Juli 2013, 13:31
Es gibt eine Standardantwort des Beitragsservice auf einen rechtliche korrekt gestellten Widerspruch und einen rechtlich korrekt gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Dieses Schreiben ist rechtlich aus mehreren Gründen nicht bedeutsam:

1. Es kommt im Vergleich zum Beitragsbescheid nicht von der zuständigen LRA, sondern nur vom Beitragsservice.

2. Es ist keine Rechtsbehelfsbelehrung anhängig.

3. Es wird nicht direkt auf den Widerspruch bzw. den Antrag auf Aussetzung Bezug genommen, es heißt nur: "vielen Dank für Ihre Mitteilung"

4. Das Wort "Bescheid", "Widerspruchsbescheid" o.ä. ist in dem Schreiben nicht zu finden.

Es handelt sich dabei für uns lediglich um eine Eingangsbetätigung des Widerspruches und kann zur Kenntnis genommen werden, mehr nicht!

Warum die Landesrundfunkanstalten keine Widerspruchsbescheide ausstellen, ist nicht ganz klar, scheinbar wird wirklich eine öffentlichkeitswirksame "Klagewelle" befürchtet.
Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: Rochus am 22. Juli 2013, 13:40
Es gibt eine Standardantwort des Beitragsservice auf einen rechtliche korrekt gestellten Widerspruch und einen rechtlich korrekt gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Dieses Schreiben ist rechtlich aus mehreren Gründen nicht bedeutsam:

1. Es kommt im Vergleich zum Beitragsbescheid nicht von der zuständigen LRA, sondern nur vom Beitragsservice.

2. Es ist keine Rechtsbehelfsbelehrung anhängig.

3. Es wird nicht direkt auf den Widerspruch bzw. den Antrag auf Aussetzung Bezug genommen, es heißt nur: "vielen Dank für Ihre Mitteilung"

4. Das Wort "Bescheid", "Widerspruchsbescheid" o.ä. ist in dem Schreiben nicht zu finden.

Es handelt sich dabei für uns lediglich um eine Eingangsbetätigung des Widerspruches und kann zur Kenntnis genommen werden, mehr nicht!

Warum die Landesrundfunkanstalten keine Widerspruchsbescheide ausstellen, ist nicht ganz klar, scheinbar wird wirklich eine öffentlichkeitswirksame "Klagewelle" befürchtet.

Sehr gut zusammengefasst!

Am meisten stört mich, dass in unserem Falle der Adressat des Widerspruchs ganz klar der WDR  am Appellhofplatz gewesen ist und nicht der Laden in Köln-Bocklemünd, die Antwort aber, wie von Dir schon beschrieben, aus Bocklemünd kam.

Mittlerweile ist auch unsererseits Schluss mit Lustig und wir werden jetzt ein wenig schärfer vorgehen. Vor allem wurde, obgleich das Schreiben damit eingeleitet worden war, überhaupt nicht auf unseren Widerspruch gegen den aufgenötigten Sämniszuschlag eingegangen.
Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: Rochus am 22. Juli 2013, 13:43
Mir fällt gerade auf, dass dieses Thema bei gerade mal 7 Antworten 298 mal aufgerufen worden ist. Da sollen wohl bei der EX-GEZ und den Anstalten die Drähte heiß laufen.

Wie wäre es denn mal mit einer Begrüßungsrubrik für die lieben Mitleser der Anstalten und des Beitragsservice?

Die können sich auch gerne hier friedvoll (und damit meine ich beide Seiten) mit uns austauschen.  ;)
Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: lilygreen am 23. Juli 2013, 04:06
Hi Ho,

zunächst mal vielen Dank für die hypothetischen Antworten auf die hypothetische Frage. Vor allem die von Rochus und Copenfan waren sehr informativ.

Yup, in dem hypothetischen Schreiben, daß ich mir natürlich selbst ausgedacht habe, tritt nur einmal der Begriff "Bescheid" auf, nämlich in dem Eröffnungssatz, daß die zahlungsunwillige Person den Gebühren-/Beitragsbescheid vom soundsovielten beanstande, weil sie den Rundfunktbeitrag als  verfassungswidrig ansieht.

Auch fehlen in dem hypothetischen Schreiben sämtlliche Hinweise darauf, bei welchem Gericht in welcher Frist Klage zu erheben sei, ebenso ist kein Hinweis zu entnehmen, daß es sich um eine Empfangsbestätigung handle.

Hübsch, da habe ich mir doch glatt diese Standardantwort des Beitragsservice wohl selbst ausgedacht  ;)

Mal sehen, was mir dem nächses einfällt  :laugh:

Halte euch auf dem Laufenden, bis dann
salü, lily

Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: DerElvis am 19. November 2013, 14:23
Moin zusammen!
Heute habe ich solch eine "Mitteilung" auf Antwort meines Widerspruchs erhalten! Wie gehe ich weiter vor?? Soll ich weiter abwarten?
Außerdem kam dieses Woche ein "Gebühren-/Beitragsbescheid"! Diesen will ich jetzt auch widersprechen, wäre dies der zweite Widerspruch??

Danke und schönen Feierabend!
Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: frieda1505 am 19. November 2013, 14:46
Moin zusammen!
Heute habe ich solch eine "Mitteilung" auf Antwort meines Widerspruchs erhalten! Wie gehe ich weiter vor?? Soll ich weiter abwarten?
Außerdem kam dieses Woche ein "Gebühren-/Beitragsbescheid"! Diesen will ich jetzt auch widersprechen, wäre dies der zweite Widerspruch??

Danke und schönen Feierabend!

Hallo alle zusammen!!!

ich brauche ganz dringend Hilfe. Das ganz liegt jetzt beim Finanazamt Bremen,
Abteilung Vollstreckung.

Im Oktober 2012 hat die GEZ über die Gemeinde mein Konto gepfändet, das heißt als Alleinerziehende können die das "nur" sperren und mich zur Zahlung zwingen.(Haben die ja auch geschafft)

Nun habe ich wirklich im Vorfeld nie richtig oder gar nicht auf die Forderungen der GEZ reagiert.
Erst ab Oktober 2012 habe ich immer wieder schrifltich versucht denen klar zu machen, das ich nicht so viel Geld habe.

Ich habe dennen also eine Ratenzahlung von 15€ angeboten. Dem haben die Zugestimmt, mir aber gleichzeitig geschrieben das ich die 68€ an Gebühr auch zahlen müßte.

Das habe ich nicht gemacht und auch der GEZ mitgeteilt.
Keine Reaktion.

Bis zum 13.11.2013 ging das immer hin und her. Ab März 2013 habe ich den Dauerauftrag von 15€ auf 25€ erhöht.Immer noch keine Reaktion, nur Rechnungen und Aufforderungen zu zahlen.

Ich habe die GEZ aufgefordert mir eine Auflistung meiner Zahlungen zu zusenden, aber auch da kam nicht....Rechnung.

Darauf hin habe ich mich höffstlich für Ihre Auflistung bedankt und erklärt das ich wohl nicht so schnell sterben würde und auch nicht vor hätte auszuwandern.

Nächstes Schreiben von der GEZ:  Zur Ihrer Information wir haben gegen die alten Rückstände Vollstreckung eingeleitet.

Das war am 12.11.2013 und am 14.11.2013 kam der Brief vom Finanzamt.

Meine Rechtschutz sagt wir hätten alle diesen Vertrag und müßten auch alle Zahlen.
Sehe ich nicht so.

Aber egal wen ich um Rat frage, alle wollen zahlen und bezahlen auch wohl.
Nun hab ich Angst, Lohn/ Auto alles weg.... wegen der GEZ... weil die nicht sehen das ich doch Zahle... nur nicht das was die wollen.

Ich bitte Sie... was kann /was soll ich machen...? Kann mir jemand helfen???
Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: seppl am 19. November 2013, 14:51
Hallo DerElvis, Hallo frieda 1505!

Es häufen sich hier Fragen, die auf eine unerlaubte Rechtsberatung hinausgehen, gerade wenn schon ein Rechtsbeistand befragt wurde (frieda 1505 / Rechtschutz sagt...). Bitte schaut in die Forumsregeln und formuliert die Fragen danach um. Dann werdet Ihr bestimmt (mehr) Antworten bekommen.

Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: DerElvis am 19. November 2013, 15:41
danke seppl.

habe mir nochmal alles durchgelesen und bin nun doch etwas schlauer geworden :-)
aber in der regel ist es sinnvol jeden bescheid zu widersprechen, oder? hab hier was darüber gelesen...
Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: seppl am 19. November 2013, 15:56
Ich habe den beiden Bescheiden, die ich dieses Jahr bekommen habe, einzeln widersprochen. Beim 2. habe ich noch deutlich hinzugefügt, dass ich auch zukünftigen Bescheiden widersprechen werde. Seitdem habe ich keinen Weiteren mehr bekommen. Einer ist überfällig. Was immer das bedeuten mag.
Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: Leuchtmittel am 19. November 2013, 18:14
...leider hat Person K auf ihren Widerspruch auch nur eine allgemeine Antwort erhalten.

Um dennoch einen Widerspuchsbescheid zu erlangen, könnte Person K diesen bei der GEZ anfordern und
auf § 73 VwGO verweisen.

Person K weiß, dass in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) folgendes steht:

§ 73 VwGO
[Widerspruchsbescheid bei Nichtabhilfe]


(1) Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, so ergeht ein Widerspruchsbescheid (...)
(3) Der Widerspruchsbescheid ist zu begründen, mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen (...)


In diesem Fall müsste Person K die Antwort der GEZ abwarten. Falls nach 3 Monaten dennoch kein Widerspruchsbescheid
erlassen wird, könnte Person K seine Rechte mit einer Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO durchsetzen.

Auch dieser Paragraph ist Person K wahrscheinlich bekannt:

§ 75 VwGO
[Untätigkeitsklage]


Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener
Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten
seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden (...)
Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: Teegadrom am 19. November 2013, 18:56
Die Vorgehensweise der Anstalten auf Widersprüche ist bezeichnend. Kein Eingehen auf die Inhalte der Widersprüche, vielmehr wird durch rhetorisches taktieren versucht die Front der Zahlungsunwilligen aufzuweichen. Bereits vor dem 31.12.2013 gab es bundesweit ca. 700 000 angemeldete Nutzer, die  n i c h t  bezahlten. Dazu kommen noch seit ersten Januar ca.3,5 Millionen Bürger hinzu. Kein Wunder, dass das System an seine Grenzen stößt. Bei weiterer Verweigerungshaltung ist abzusehen, dass die Bestimmungen des 15.RÄndStV rein logistisch nicht in der Praxis umzusetzen sind. Auf zwei Widersprüche habe auch ich obiges Schreiben lediglich zur Kenntnis genommen. Gebührenbescheid Nr. 3 wird selbstredend, wenn er denn kommt- mit Standartantwort Nr.3 beantwortet. Ohne Widerspruchsbescheid- keine Klage, was durch solche Schreiben von den Anstalten versucht wird abzubiegen. Na, von mir aus... , da heißt es weiter warten auf den "richtigen Widerspruchsbescheid" oder Klage wegen Untätigkeit einreichen. Bloß nicht einknicken!!
Hilfreich wären allerdings auch solche Forum Nutzer die sich vor "Ihrer Problemstellung"  auch mal selbst informieren würden. So gehen die wichtigsten Beiträge immer wieder unter, da ständig die selben Fragen ganz " aktuell" auf Seite 1 erscheinen, was ständig ausbremmst und auch den geduldigsten Beantwortern jeglichen Elan nimmt.   
Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: saiya23 am 19. November 2013, 21:11
Ich finde deinen letzten Satz nicht gut!  :(

Je mehr Leute um Hilfe Fragen, desto besser!!
Wenn Themen wirklich wichtig sind, werden sie nicht untergehen oder können angepinnt werden.

Ich Lese nun auch schon länger alles erdenkliche mit, nur leider kann ich bislang auch noch keinen richtig beraten, da ich mir zu unsicher bin.
Es gibt einfach zu viele Lösungswege und man weiß bis heute nicht ob irgendeiner davon erfolg haben wird.
Titel: Re: Umgang mit Antwortschreiben der GEZ auf Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Beitrag von: luuii am 23. November 2013, 01:57
Die Vorgehensweise der Anstalten auf Widersprüche ist bezeichnend. Kein Eingehen auf die Inhalte der Widersprüche, vielmehr wird durch rhetorisches taktieren versucht die Front der Zahlungsunwilligen aufzuweichen. Bereits vor dem 31.12.2013 gab es bundesweit ca. 700 000 angemeldete Nutzer, die  n i c h t  bezahlten. Dazu kommen noch seit ersten Januar ca.3,5 Millionen Bürger hinzu. Kein Wunder, dass das System an seine Grenzen stößt. Bei weiterer Verweigerungshaltung ist abzusehen, dass die Bestimmungen des 15.RÄndStV rein logistisch nicht in der Praxis umzusetzen sind. Auf zwei Widersprüche habe auch ich obiges Schreiben lediglich zur Kenntnis genommen. Gebührenbescheid Nr. 3 wird selbstredend, wenn er denn kommt- mit Standartantwort Nr.3 beantwortet. Ohne Widerspruchsbescheid- keine Klage, was durch solche Schreiben von den Anstalten versucht wird abzubiegen. Na, von mir aus... , da heißt es weiter warten auf den "richtigen Widerspruchsbescheid" oder Klage wegen Untätigkeit einreichen. Bloß nicht einknicken!!
Hilfreich wären allerdings auch solche Forum Nutzer die sich vor "Ihrer Problemstellung"  auch mal selbst informieren würden. So gehen die wichtigsten Beiträge immer wieder unter, da ständig die selben Fragen ganz " aktuell" auf Seite 1 erscheinen, was ständig ausbremmst und auch den geduldigsten Beantwortern jeglichen Elan nimmt.   

Person a ;D findet den letzten Satz auch nicht gut, zeugt aber davon das sich viele Leute verunsichert fühlen! Person A ist sich auch nicht sicher über die weitere vorgehensweise da es einige Lösungsansätze gibt! Aber Person A denkt umso mehr Leute sich informieren und vorgehen wollen desto besser! Und man könnte ja eine ganz neue Rubrik zum Thema "Klage" aufmachen wo alle Personen ABCDEFGH ihre Erfahrungen posten (was ist passiert, wann, wie wo etc) und die anderen Rubriken dann zur diskussion von neuen Themen neuer User einladen!  :o