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Widerspruch gegen Ihren zweiten Beitragsbescheid und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Ihre dubiose AbpressGeldquelle-Nr.: xxx-...
Sehr geehrte TV-ZwangsGeldAbpresser und Programmaufdrängler,
hiermit lege ich gegen Ihren zweiten Beitragsbescheid vom tt.mm.jjjj (Zustellung am tt.mm.jjjj) erneut Widerspruch ein. Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung.
Vor 6 Wochen haben Sie meinen Widerspruch inkl. des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung per Einschreiben erhalten.
Nun erreicht mich ihr zweiter AndererLeuteGeldHabenWollenBescheid, dem ich gerne meinen zweiten Widerspruch entgegen setze.
Den vom Bundesverfassungsgericht als **unzumutbar** erkannten Zustand führen Sie durch Ihre Verschleppung der Bescheidung herbei. Dazu das Bundesverfassungsgericht:
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080130_1bvr082906.html
"**Unzumutbar** ist die Beschreitung des Rechtsweges zwar, wenn der Betroffene zunächst gegen eine Norm verstoßen müsste, um damit die Auferlegung einer Geldbuße zu provozieren und dann im Verfahren gegen den Bußgeldbescheid inzident die Verfassungswidrigkeit der Norm zu beanstanden."
**Unzumutbar** ist auch der durch Sie ausgewählte und produzierte Schund.
Ohne die Beitragsbescheidung, welche mir nach dem geltendem Recht die Möglichkeit zur Klage eröffnet, zahle ich an Sie unter Vorbehalt keinen einzigen Penny. Ihre Ablehnung der Vorbehaltszahlung ist belanglos und dient nur der Vernebelung späterer Rückzahlungen.
Mein Finanzbudget ist durch meine eigene Wahl verlässlicher Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, CD, DVD und Internet) und der zugehörigen Technik vollkommen ausgeschöpft.
Das in Art. 5 Abs. 1 GG gewährte Recht auf Informationsfreiheit beinhaltet das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen **ungehindert** zu unterrichten.
Ich habe nicht vor ihre manipulativen Schundbruchstücke des Weltgeschehens für 54€ pro Quartal zu finanzieren und auf meine Quellen zu verzichten.
Der Rundfunkbeitrag hebelt meine Grundrechte der Rundfunk- und der allgemeinen Handlungsfreiheit, er hebelt meine negative Informationsfreiheit, er belastet mein Medienbudget und damit mein Eigentum unangemessen. Der Rundfunkbeitrag behindert meine Unterrichtung aus von mir frei gewählten Medien und ist daher verfassungswidrig.
Ihre jämmerlichen Erpressungsversuche und die Verschleppung der Bescheidung des Widerspruchs zeigen mir ihre Verachtung gegenüber dem Grundgesetz und uns Bürgern.
Sollten Sie die Bescheidung des Widerspruchs weiterhin absichtlich verzögern, was ich immer wieder von Gleichgesinnten höre, so werden sie dies max. drei Monate verzögern können (siehe § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Danach können wir Bürger auch ohne eure negative Bescheidung gegen euch klagen. Ihr konntet lange genug gegen die Verfassung verstoßen und auf unsere Kosten fürstlich leben. Damit ist bald Schluss. Die Klagewelle rollt an.
Wir sehen uns bald vor Gericht.
Mein zweiter Widerspruch geht auch an ihre Staatskanzlei, ausgewählte Abgeordnete und die Zeitungen WiWo, Handelsblatt, DWN, die Welt, Focus, Süddeutsche, Tagesspiegel und die TAZ.
Ohne Grüße
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