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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: wimmerma am 05. Juli 2013, 09:50
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Hallo Miteinander,
Ich habe schon eine Weile hier mitgelesen und auch brav alle Schritte bis zum Widerspruch (sprich: "nicht reagieren und nicht zahlen") durchgeführt.
Im Anhang findet ihr meinen Widerspruch, falls den jemand weiterverwenden möchte.
Da ich ja eine Frist bez. der einstweiligen Verfügung auf Aussetzung gesetzt habe, hat es der Beitragsservice doch glatt geschafft, innerhalb der 10 Tage zu antworten.
Was da allerdings inhaltlich zurückkam ist äußerst lächerlich.
Ich denke, dieses Schreiben ist als "nicht existent" zu bewerten und am Montag wird die Einstweilige Verfügung beantragt.
Aber lest selber.
mit freundlichen Grüßen,
Marcus
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Hallo zurück,
Was da allerdings inhaltlich zurückkam ist äußerst lächerlich.
Ich denke, dieses Schreiben ist als "nicht existent" zu bewerten und am Montag wird die Einstweilige Verfügung beantragt.
So ist es, aneinandergereihte Textbausteine mit dem Prädikat "nutzlos". ::)
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Danke wimmerma.
"Mitteilung"? ;) -> Textbaustein -> Soll heißen: "Wir haben ihre Post erhalten".
Jetzt heißt es dafür zu sorgen, dass die eine Entscheidung fällen und den Widerspruch bescheiden.
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Ich denke, dieses Schreiben ist als "nicht existent" zu bewerten und am Montag wird die Einstweilige Verfügung beantragt.
Hallo,
ein Widerspruchsbescheid sieht warlich anders aus.
Ich würde das Schreiben nur als Eingangsbestätigung werten.
Die spielen auf Zeit.
Die Einstweilige Verfügung kann man da ja schonmal vorbereiten....
VG
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Die einstweilige Verfügung werde ich am Montag beantragen. Hat jemand von euch schon eine beantragt? Wie wäre die gestaltet? Das ist für mich dann auch "Neuland" ::)
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@wimmerma
Person A hat sich ja richtigerweise auf §80 Abs 4 VwGO berufen bezüglich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Will Person A den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim VG stellen, sollte Person A 2 Umstände berücksichtigen:
1. Die Zeitspanne kann zu kurz sein das es vom VG angenommen wird, bzw. im Sinne von Person A eine Entscheidung ergeht (Hier kann ein Telefonanruf bei der Rechtspflegestelle des VG hilfreich sein)
2. Es handelt sich nicht um eine einstweilige Verfügung, es handelt sich um einen Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz.
Ich habe von Person B das angehängte Schreiben bekommen, welches ich anonymisiert hochladen darf, damit eventuell Interessierte die richtige Vorgehensweise anwenden können.
Person B hatte nach Verstreichung der 3 Monatsfrist (§75 VwGO) - wurde so auch im Vorfeld telefonisch durch Rechtspflegestelle beim VG bestätigt, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs 4 VwGO beim VG gestellt.
Vom VG hat Person B dann dieses (angehängte) Schreiben bekommen. Die grün hinterlegte Passage wurde vom VG selbst so gewählt. Die gelb hinterlegte Passage ist wichtig da diese sich auf die angeforderte Stellungnahme bezieht.
§80 VwGO Abs 6
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Antrag nach Absatz 5 nur zulässig, wenn die Behörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ganz oder zum Teil abgelehnt hat. Das gilt nicht, wenn
1.die Behörde über den Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat oder
2.eine Vollstreckung droht.
Der Satz 2 bezieht sich dabei auf Vollstreckungsandrohung in Form von Mahnung, Androhung von Zwangsvollstreckung während der Zeitspanne wo der Widerspruch (auch 3 Monate) läuft und noch nicht durch die Rundfunkanstalt beschieden wurde.
Das betrifft nicht irgendwelche Stellungnahmen seitens einer Firma X in Y.
Wurde nach 3 Monaten der Widerspruch noch nicht durch die Rundfunkanstalt beschieden, könnte Person A eine Klage beim VG einreichen (Untätigkeitsklage)
siehe auch: Verfassungsgerichtliche Untätigkeitsklage (http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage#Verwaltungsgerichtliche_Unt.C3.A4tigkeitsklage)
Die von Dir zitierte einstweilige Verfügung die Person A machen möchte betrifft ZPO, nicht VwGO.
Wenn Person A nach knapp 2 Wochen versucht, Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim VG zu stellen, wäre es ratsam gleich die entsprechende Begründung mit Nachweisen (Kopie) einzureichen die die Voraussetzungen nach §80 VwGO Abs. 6 belegen.
Nachdem ich mit Person B gesprochen habe, ist deren Meinung, das dem Antrag nicht entsprochen werden könnte, weil die "angemessene Fist" nicht berücksichtigt wurde. Siehe Formerforderniss §80 Abs 6 VwGO. Person B rät Person A beim VG anzurufen um auf Nummer sicher zu gehen.
Ebenfalls sollte Person A berücksichtigen das Kosten entstehen in Höhe von ca. 50% eines normalen Klageverfahrens in dieser Sache. Also Streitwert *3/2 = Gerichtskosten des Antrags
Soll nur ein allgemeiner Hinweis sein, wie Person A letztendlich vorgehen will ist deren Entscheidung.
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Hallo Zusammen,
ich habe gestern (04.07.2013) exakt das gleiche Schreiben bekommen wie „wimmerma“ es hier gepostet hat nur war meines auf zwei Seiten verteilt da ich noch darauf hingewiesen wurde, in wie weit mein Beitragskonto im „soll“ steht.
Hinzu kommt noch, dass die Antwort des Beitragsservice zwei Monate gedauert hat?!?!
Dann werde ich es mal abheften zur Ablage "gelesen" oder?
VG Matthias
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@Matze
Es wäre schön wenn Du uns die Widerspruchsbegründung der Person A mitteilen könntest. Darum geht es hier vorrangig in diesem Board.
Das sammeln von Begündungen (Widerspruch/Klage) und eventuell daraus resultierenden weiteren Vorgehensweisen.
So können wir hier eine eigene Liste aufführen, mit verschiedenen, individuellen Begründungsvorschlägen von der dann alle profitieren können.
Natürlich befreit es niemanden davon, sich mit der Materie sehr gut inhaltlich vertraut zu machen. Einfaches abschreiben war schon in der Schule gefährlich ;)
Gruß
themob
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@themob
Hallo,
ich glaube, ich hatte eine Vorlage von "Klagen statt zahlen" verwendet. Es kann auch sein, dass es von Euch über Facebook war genau kann ich es nicht mehr sagen .. tut mir leid :(
VG Matze
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Hallo,
ich habe seit Januar 2013 keine "Rundfunktsteuer" bezahlt und schon drei Zahlungsaufforderungen erhalten, die in den Müllkorb landeten.
Bei der nächsten Aufforderung werde ich einen Widerspruch versenden.
Ich werde die Antwort hier posten und dann eine einstweilige Verfügung versenden.
Ich hoffe es finden sich genug Mitkämpfer!
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Hallo Zusammen,
ich habe gestern (04.07.2013) exakt das gleiche Schreiben bekommen wie „wimmerma“ es hier gepostet hat nur war meines auf zwei Seiten verteilt da ich noch darauf hingewiesen wurde, in wie weit mein Beitragskonto im „soll“ steht.
Hinzu kommt noch, dass die Antwort des Beitragsservice zwei Monate gedauert hat?!?!
Dann werde ich es mal abheften zur Ablage "gelesen" oder?
VG Matthias
Wenn sich da nichts mehr rührt, könnte Person M ja durchaus nach einem weiteren Monat eine Untätigkeitsklage ins Auge fassen.
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Hallo zusammen,
und nun?
weiter nicht zahlen .... 8)
Gruß
Matze
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Da werd ich richtig neidisch. Warum nur bekomme ich keine Post?
Das ständige Mitlesen macht mich schon ganz kribbelig
und ich möchte endlich auch mal ran, menno!!!
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Hallo zusammen,
und nun?
weiter nicht zahlen .... 8)
Gruß
Matze
Scheinbar haben die Abpresser bis zu 3 Monaten Zeit die Sache zu verzögern. Merkwürdig bzw. Betrugsverdächtig sind die "Säumniszuschläge" welche die Sender/"GEZ" mit Absicht provozieren, weil sie Zahlungsaufforderungen weiterhin munter zuschicken und keine Zeit finden den Widerspruch zu bescheiden. Es könnte ja einer klagen und noch Erfolg haben.
§ 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
[Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/BJNR000170960.html]
Bundesverfassungsgericht: (Anm.: sollte auch für den Zwangs-Beitrag gelten)
c) Die Beschreitung des Rechtsweges ist für die Beschwerdeführer auch nicht ausnahmsweise unzumutbar.
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Dies gilt selbst dann, wenn die Beschwerdeführer einen Gebührenbescheid gegen sich ergehen lassen müssen, um fachgerichtlichen Rechtsschutz geltend machen zu können. Unzumutbar ist die Beschreitung des Rechtsweges zwar, wenn der Betroffene zunächst gegen eine Norm verstoßen müsste, um damit die Auferlegung einer Geldbuße zu provozieren und dann im Verfahren gegen den Bußgeldbescheid inzident die Verfassungswidrigkeit der Norm zu beanstanden (vgl. BVerfGE 81, 70 <82 f.>; 97, 157 <165>; s. zur Parallelproblematik bei der verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage Naujock, in: Hahn/Vesting, § 1 RGebStV, Rn. 52). Die bloße Erwirkung eines Rundfunkgebührenbescheides ist einer solchen Situation jedoch nicht vergleichbar. Zwar ist die Nichtzahlung der Rundfunkgebühr für einen längeren Zeitraum als sechs Monate nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 RGebStV mit Bußgeld bedroht. Der Betroffene kann der Verwirklichung des Ordnungswidrigkeitentatbestandes jedoch dadurch entgehen, dass er die streitige Gebühr einstweilen entrichtet und später, falls sie unberechtigt war, seinen Erstattungsanspruch nach § 7 Abs. 4 RGebStV geltend macht. Angesichts der – auch bei längerer Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens – überschaubaren Höhe der einstweilen zu zahlenden Rundfunkgebühr ist diese Vorgehensweise für den Betroffenen nicht unzumutbar. …
[Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080130_1bvr082906.html]
Genau was das Bundesverfassungsgericht hier sagt:
"Unzumutbar ist die Beschreitung des Rechtsweges zwar, wenn der Betroffene zunächst gegen eine Norm verstoßen müsste, um damit die Auferlegung einer Geldbuße zu provozieren und dann im Verfahren gegen den Bußgeldbescheid inzident die Verfassungswidrigkeit der Norm zu beanstanden"
provozieren die Sender/"GEZ".
Ein möglicher Weg wäre den Widerspruchbescheid entschieden einzufordern, um dann unter Vorbehalt zu zahlen und im Gewinnfall das Geld zurück zu holen.
Der andere Weg wäre gar nicht zu zahlen, Widerspruchbescheid entschieden einfordern, klagen.
Was der bessere Weg ist, muss jeder für sich beantworten.
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Ja, heute hatte ich doch tatsächlich Post im Briefkasten...
Was war drin? Der Widerspruchsbescheid? Eine geänderte Beitragsrechnung für mich als Fernsehlosen?
Nein, ein weiterer Beitragsbescheid, identisch mit dem aus dem Vormonat, nur mit anderen Zahlen... >:(
Hmm, jetzt könnte ich mir ja den Spaß machen und einen weiteren Widerspruch zu schreiben, der andere Widerspruchsbegründungen enthält... >:D
Wie würdet ihr nun vorgehen? Habe ja mit dem Gang zum Verwaltungsgericht noch gewartet...
Was ich auf alle Fälle mache, ich werde gegen die Säumniszuschläge angehen...
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Ist der Beitragsbescheid für das zweite Quartal bei der Person A mit der normalen Post versendet worden?
In der Regel verschwinden die gewöhnlichen Briefe auf dem Weg zum Geldabpressverein "GEZ". Wieso sollten die normalen Briefe in die andere Richtung ihr Ziel erreichen?
Die andere Variante wäre, für das zweite und dritte Quartal unter Vorbehalt zu zahlen und gegen den ersten Bescheid weiter rechtlich vorgehen. Wird der Widerspruch für den ersten Bescheid endlich negativ beschieden ist der Weg für die Klage frei. Nach drei Monaten könnte der Mustermann (Person A) laut dem Bundesverfassungsgericht auch ohne die Bescheidung des Widerspruchs klagen. Siehe meine vorherigen Zitate.
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8€ Mahnkosten? Die werden ja immer bekloppter.....und unverschämter dazu
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8€ Mahnkosten? Die werden ja immer bekloppter.....und unverschämter dazu
Der Bedarf an Kohle macht sie blind. Sie wollen ihren Lebensstandard auf unsere Kosten halten und ihre Zusatzrente von 1500..1750€/Mon. weiterhin sichern.
Sie konnten lange genug gegen die Verfassung verstoßen, damit ist jetzt Schluss. Die Klagewelle rollt an.
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So,
haben auch am Freitag den Bescheid bekommen. Haben heute dann den Widerspruch nach wimmerma ein wenig modifiziert und morgen geht das Einschreiben zum WDR.
Ich habe die Schnauze so voll von diesem Saftladen "öffentlicher Rundfunk" Das ist nur noch Meinungsmanipulation und Trash TV. Habe kurze Ausschnitte der gestrigen Grillshow gesehen. HÜLFEEEEE!!!!!
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Wir haben in der letzten Woche nunmehr die erste Reaktion auf unseren Widerspruch vom Beitragsservice erhalten, obwohl der Widerspruch an den WDR gegangen ist.
Das Dingen liest sich wie die von den anderen Forumsfreunden hier eingestellten Antwortschreiben und wird eingeleitet mit dem übliche: Sie wenden sich gegen....., sie beschreiben uns, dass...... usw.
Kein Wort hinsichtlich unserer Einwände gegen den Säumniszuschlag und unseren Hinweis, dass wir ja sofort bezahlt hätten, da uns die Gepflogenheiten hinsichtlich einer ö-r-Abgabe hinreichend bekannt sind.
Dann werde ich noch netterweise darüber informiert, dass mein Beitragskonto ausgeglichen sei.
Nähmen wir einmal an, dass die die Angelegenheit mit der Verfassungswidrigkeit des Staatsvertrages wegen des begründeten Verdachts auf eine Steuer im Widerspruch noch gar nicht genannt worden wäre, sondern andere, mehr in der Person des Beitragsschuldner liegende Umstände Gegenstand des Widerspruchs gewesen sind, so kann doch, da der Widerspruch ja auch unbegründet erfolgen kann, doch auch immer noch mit neuen Argumenten angereichert werden, oder sehe ich das falsch?
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Die andere Variante wäre, für das zweite und dritte Quartal unter Vorbehalt zu zahlen und gegen den ersten Bescheid weiter rechtlich vorgehen. ...
Dem kann man zustimmen, außer das mit dem Zahlen unter Vorbehalt. Würde ich niemals machen.
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Kann Rochus Beitrag nur auch nochmal bestätigen. Ich habe Mitte Juni Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und letzte Woche diese wunderschöne Antwort erhalten. Mein Einspruch ging an den SWR. Antwort kam auch vom BS A, Z & D ....
Schon eine Frechheit das dieser Verein dann noch neue Beitragsbescheide versenden dürfen ohne das sie auf den alten geantwortet haben. Meines erachtens nach ein Schlupfloch in unserer Gesetztgebung.
Ragnar.
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Hallo Ragnar,da wir den gleichen Sender an der Backe haben,ich aber seit 2011 abgemeldet bin,werden meine Daten erst im September übertragen und ich kann mich erst dann dagegen wehren.
Ich werde auf alle Fälle klagen,gegen Alles.
Mein Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten wurde abgelehnt,habe ich aber schriftlich und hoffe,daß das dem Verantwortlichen der Gemeinde auch noch auf die Füße fällt.
Klage beim Amtsgericht Stuttgart,wurde auch wegen..... abgelehnt.
Werde aber weitermachen,denn diese Ungerechtigkeit,ist für mich nicht haltbar.
Ich kämpfe bis zum letzten Blutstropfen.
Wir sind das Volk.
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Hallo, ich habe ich mal ein Schreiben von der GEZ gefunden. Sehen eure auch so aus? Sprich, standarttext?
(http://www.workupload.com/image/GAv7MtM) (http://www.workupload.com/file/GAv7MtM)
(http://www.workupload.com/image/0H34u0E) (http://www.workupload.com/file/0H34u0E)
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Wir können jetzt über solche schreiben Meckern wie wir wollen. Damit kommen wir sichtlich nicht weiter sondern schinden nur Zeit (was ja auch nicht falsch ist). Ich weiß leider nicht was in dem Widerspruch stand. Aber ich denke es wird der selbe Text sein der hier auch immer wieder vorkommt.
Es wäre wirklich gut wenn hier ein Anwalt mal Tipps gibt, die auch Stichfest sind. Wikipedia und Co sind tolle Informationsportale, bringen uns aber auch nicht weiter :-[
Gibt es hier wirklich niemanden der einen Anwalt kennt? Ich weiß jetzt nicht einmal welchen Fachanwalt man nehmen sollte :o
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http://www.thomas-pfefferle.de/page4.html (http://www.thomas-pfefferle.de/page4.html)
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Hallo, ich habe ich mal ein Schreiben von der GEZ gefunden. Sehen eure auch so aus? Sprich, standarttext?
Nein, unser Antwortschreiben auf den Widerspruch ist bis auf den ersten Satz ziemlich unpersönlich gehalten. Das von Dir vorgelegte Schreiben tanzt ja im Hinblick auf seine Originalität und Einzigartigkeit regelrecht aus der Reihe. Prima wäre es jedoch, wenn der Widerspruch des Widerspruchsführers auch noch hier eingestellt würde. Das könnte andere davor bewahren, wild in der Gegend herumzuschlagen und ihre Kraft unnütz zu vergeuden.
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Ich schreibe die Person mal an ob er uns sein Schreiben zur Verfügung stellt.
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Ist doch nett das Schreiben. Wenigstens hat sich jemand die Mühe gemacht und die Schreibmaschine angeworfen.
Die Frage bleibt aber: Warum wird in dem Schreiben seitenweise argumentiert, warum Alles richtig ist, wie es ist und die Argumente des Beitragszahlers "juristisch haltlos" sind, eine korrekte Abweisung des eingelegten Widerspruches findet man aber auch hier vergebens?
Das kann doch denen wurscht sein, ob die halbe Republik klagt, wenn die Beitragserhebung so rechtlich einwandfrei wäre. Widerspruch abgelehnt und fertig...
Tut mir Leid, auch das ist ein Versuch, den Beitragszahler aus dem Tritt zu bringen.
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...mich wundert, dass in der Antwort zum Widerspruch kein einziger Paragraph zitiert wird. Das sieht doch sehr nach Lampenladen aus. Können die sich keine besseren Juristen leisten, außer diesem Pensionär? Diese billige Mache symbolisiert auch den geringen Widerstand unserer Bewegung. Wo bleibt hier der Dienst-Adler? Das amtliche Siegel? Ländersache? Ein amtliches Hoheitszeichen fehlt dem Schreiben. Dieser Verein hat keinen hoheitlichen Bildungsauftrag, sonst sähen diese Schreiben anders aus. Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt. Grüße... B.
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Was erwartest Du von diesem Abzockerverein,Erpressungsverein,Beitragsservice usw.Nur Rumeiereien,keine klaren Aussagen,keine gesetzeskonformen Darstellungen mit Paragraphen,die Länder sind nicht befugt,nur der Bund,dann wäre es ein Gesetz und eine Steuer,das gibt man aber nicht zu und und und,dagegen kann man sich nur zur Wehr setzen.
"Wir sind das Volk",8 Millionen haben die DDR gezwungen aufzugeben,können es 80 Millionen nicht schaffen solches Unrecht zu kippen?
Eine Grundversorgung sieht anders aus,das beweisen die Berichte jeden Tag.
Wir bezahlen keine Pensionen für dieses Klientel und überhöhte Gehälter für diese Abzockerbande.
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Hallo zusammen,
ich habe mir heute Morgen geschlagene 2 Stunden Zeit genommen, um auf den an mich vom 05. Juli 2013 gerichteten Beitragsbescheid zu reagieren bzw. ein Antwortschreiben zu verfassen.
Als kleine Hilfe und Anpassungen nutzte ich das sehr gut geschriebene Schreiben vom Mitstreiter "wimmerma".
Ich habe es nun mal hier hoch geladen mit der Bitte, mir ggf. Änderungen mitzuteilen bevor dies zur Post geht.
Danke und sonnige Grüße
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Hallo Matze,
sehr gut formuliert,aber nach all den nichtssagenden Antworten des Beitragsservice,die Andere schon bekommen haben,werden diese Damen und Herren des Beitragsservice,Dir eine ebensolche Antwort senden.
Aber wichtig ist,daß Du Deine erste Pflichtaufgabe erfüllt hast und das sollte jeder so tun.
Mich wird man erst im September entdecken,dann bin ich an der Reihe zu widersprechen,was ich auch tun werde,bis zum Klageweg.
Gegen Ungerechtigkeiten muss man sich wehren.
"Wir sind das Volk"
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Hallo Matze, schön formuliert, und was mir am besten gefällt sind am Schluß die Zitate.
Auf deinen Widerspruch wirst du vermutlich die gleichen Textbausteine bekomme wie viele hier.
Auf den Rest wird der Beitragsservice vermutlich gar nicht eingehen.
Aber das alles ist ja nichts neues.
Wünsche die viel Erfolg, und halte uns auf dem laufenden.
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Matze, hast eine PN!
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Hallo zusammen,
ich habe mir heute Morgen geschlagene 2 Stunden Zeit genommen, um auf den an mich vom 05. Juli 2013 gerichteten Beitragsbescheid zu reagieren bzw. ein Antwortschreiben zu verfassen.
Als kleine Hilfe und Anpassungen nutzte ich das sehr gut geschriebene Schreiben vom Mitstreiter "wimmerma".
Ich habe es nun mal hier hoch geladen mit der Bitte, mir ggf. Änderungen mitzuteilen bevor dies zur Post geht.
Danke und sonnige Grüße
Das Wort "vordere" wird mit "f" geschrieben ("fordere"). Am Schluss bei den ganzen Zitaten.
Wir wollen doch dass alles perfekt ist. ;)
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Mal eine Frage zwischendurch: Was muss man tun, um überhaupt mal einen Beitragsbescheid zu bekommen? Bisher habe ich nur zwei Zahlungsaufforderungen, ein Infoschreiben, dass ich auch gem. RBStV Beitragsschuldner bin und ein Infoschreiben wegen meiner Abmeldung aufgrund religiöser Gründe erhalten. Bisher mache ich rein gar nichts und ich bezahle auch nichts, was ich denen schon mehrfach mitgeteilt habe. Die Frage ist daher vielmehr: Was habt ihr gemacht, dass ihr schon längst euren Beitragsbescheid bekommen habt?
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Hallo zusammen,
ich habe mir heute Morgen geschlagene 2 Stunden Zeit genommen, um auf den an mich vom 05. Juli 2013 gerichteten Beitragsbescheid zu reagieren bzw. ein Antwortschreiben zu verfassen.
Als kleine Hilfe und Anpassungen nutzte ich das sehr gut geschriebene Schreiben vom Mitstreiter "wimmerma".
Ich habe es nun mal hier hoch geladen mit der Bitte, mir ggf. Änderungen mitzuteilen bevor dies zur Post geht.
Danke und sonnige Grüße
Das Wort "vordere" wird mit "f" geschrieben ("fordere"). Am Schluss bei den ganzen Zitaten.
Wir wollen doch dass alles perfekt ist. ;)
;) .. ist mir dann doch auch aufgefallen ;D aber da war das Schreiben schon weg 8)
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Hallo,
ist schon interessant.
Auf das zweite Schreiben (Einschreiben/ Rückschein) ist bis heute 26. Juli 2013 der Rückschein noch nicht bei mir eingetroffen??
Nur so als Update (#)
Grüße
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Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Aktivitäten/Gedanken und deren Mitteilung. In der Anlage findet Ihr, was eine fiktive "Person A" als juristischer Laie geschrieben und abgeschickt haben könnte.
Viele Grüße, ab morgen im Urlaub
workhard
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Sehr schön geschrieben, workhard,
einen erholsamen Urlaub wünscht
Helmut Enz
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Was muss man tun, um überhaupt mal einen Beitragsbescheid zu bekommen?
Bisher habe ich nur zwei Zahlungsaufforderungen, ein Infoschreiben, dass ich auch gem. RBStV Beitragsschuldner bin und ein Infoschreiben wegen meiner Abmeldung aufgrund religiöser Gründe erhalten.
Bisher mache ich rein gar nichts und ich bezahle auch nichts, was ich denen schon mehrfach mitgeteilt habe.
Die Frage ist daher vielmehr:
Was habt ihr gemacht, dass ihr schon längst euren Beitragsbescheid bekommen habt?
Nicht zu zahlen ist die Grundvorausssetzung, um überhaupt jemals einen Bescheid zu erhalten.
Diese Voraussetzung erfüllst Du offensichtlich.
Denen geht womöglich das Papier und die Tinte aus... und so langsam vielleicht auch die Lust und die Luft ;)
Die haben in der gesamten Geschichte von ARD-ZDF-GEZ noch *nie* soviele Bescheide verschicken müssen - darauf kannst Du Gift nehmen!
Die haben allesamt völlig ignoriert, dass sie mit dieser "Zwangsrekrutierung" nicht nur alle bisherigen Verweigerer selbstverstsändlich weiter gegen sich haben, sondern zusätzlich auch noch bisherige "Willige", Teilbefürworter, Hörfunknutzer, etc.
Auch scheint es denen nicht unrecht zu sein, wenn sich die Angelegenheit in die Länge zieht, so dass sich evtl. anstehende Klageverfahren verschieben bzw. "streuen". Hinter verschlossenen Türen laufen sicher schon die Köpfe heiß, wie man denn dieses Dilemma halbwegs gesichtswahrend noch "umschiffen" kann. Einsicht zu äußern wäre ja eine "Schwäche"!
Möglicherweise gehen sie auch erst einmal den Weg des "geringsten Widerstands" und knöpfen sich erst mal diejenigen vor, die den Anschein erwecken, "leichte Beute" zu sein - d.h. die Schwächsten unserer Gesellschaft.
Ich traue *denen* mittlerweile so ziemlich *alles* zu.
Zu lesen ist ja in diversen anderen Diskussionen von verstärkter Eintreibung noch ausstehender Gebühren ("Altlasten")...
Mit dem Beitragsservice selbst kommuniziere ich nicht - sondern *ausschließlich* mit der Landesrundfunkanstalt, denn diese ist die Bescheid erlassende Möchte-Gern-Institution.
Schriftverkehr mit dem Beitragsservice - insbesondere Willensbekundungen jenseits verbindlicher Schreiben wie Bescheid, Widerspruch, etc. sind meines Erachtens "Geplänkel", das man sich selbst ersparen kann.
Fordern + straffe Fristen setzen, ist meine Devise. Wie sie mir, so ich ihnen.
Kurzum:
Juristischer Druck von wegen "Verschleppung" o.ä. wäre evtl. eine Möglichkeit.
Aber mit welchen wirksamen Mitteln man einen rechtsmittelfähigen Bescheid zügig erwirken kann, dazu wäre wohl ein separater Thread durchaus geeignet.
Hier der dagegen fast "saubere" Beispielfall eines bisherigen Radio-"Teilnehmers", der sich
- seit 01.01.2013 im Nutzungs- und Zahlungsstreik und
- mittlerweile auch im Widerspruchsverfahren befindet:
Umfrage: Wer hat vom Beitragsservice schon einmal ein Einschreiben bekommen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6354.msg48368.html#msg48368
Ergänzung: Der zweite Bescheid ist wie angekündigt "unangekündigt" Anfang Juli eingetroffen.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern eine
Information vom Bürger - mit Bürgern - für Bürger
und ist *gebührenfrei*. ;)
Fall:
bis 31.12.2012 ÖR-Hörfunk-Nutzer und Radiogebühren-Zahler (durchaus "willig")
seit 01.01.2013 ÖR-Hörfunk-und-Rundfunkbeitrags-Zahlungs-Streikender (absolut *unwillig*!)
www.zahlungsstreik.net :)
Die "Akzeptanz-Initiative" hat also "voll eingeschlagen" ;)
Für *alle* nachfolgend aufgelistete erhaltene Schreiben gilt:
- per *regulärem Postversand*; *ohne* Einschreiben o.ä.:
- Absender Beitragsservice Köln auf dem zumeist recyclinggrauen Umschlag
- mit bis zu ca. 14 Tagen Zeitversatz zwischen Erstelldatum des Schreibens und Zustellung
- "P"-Vermerk im Sichtfenster = Premium-Versand der Deutschen Post, d.h. mit "Zustellbarkeitsprüfung", vgl.
Data Matrix Code auf den Briefen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.msg47880.html#msg47880
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einziges im Sichtfenster explizit als "Infopost" deklariertes Schreiben:
2012 - Mitte Juni
- Informationsschreiben zur Umstellung
- Unterzeichnet von
ARD-Vorsitzende Monika Piel, ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut, Intendant des Deutschlandradios Dr. Willi Steul
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alle seither folgenden Schreiben sind *nicht* explizit als "Infopost" deklariert:
1) 2013 - Mitte Februar
- Schreiben "Zahlung der Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge"
(entspricht einer Art "Zahlungsaufforderung")
- auf Umschlag Zusatzvermerk "Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag"
- Absender auf dem Schriftbogen: Beitragsservice Köln
- unterzeichnet von Beitragsservice Köln
2) 2013 - Mitte April
- Schreiben "Zahlungserinnerung"
- Absender auf dem Schriftbogen: Beitragsservice Köln
- unterzeichnet von Beitragsservice Köln
3) 2013 - Mitte Juni
- Schreiben "Gebühren-/Beitragsbescheid"
- Absender auf dem Schriftbogen: Beitragsservice Köln *und* die
jeweilige Landesrundfunkanstalt (hier Mitteldeutscher Rundfunk)
- unterzeichnet von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt (hier Mitteldeutscher Rundfunk)
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Hallo zusammen,
Person X hat jetzt eine Antwort auf seinen Widerspruch erhalten (ist angefügt). Allerdings weiß diese Person jetzt nicht wie es weitergeht. Für Antworten dankbar.
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Hallo zusammen,
Person X hat jetzt eine Antwort auf seinen Widerspruch erhalten (ist angefügt). Allerdings weiß diese Person jetzt nicht wie es weitergeht. Für Antworten dankbar.
Person X hat lediglich eine fachliche Stellungnahme einer nicht rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft bekommen.
Person X kann das Beratungsangebot annehmen ;D
Person X ignoriert diesen Brief da es keine rechtliche Relevanz zu seinem Widerspruch hat.
Person X wartet weiterhin mit viel Geduld bis endlich der "Ablehnungsbescheid" von seiner für ihr zuständigen Landesrundfunkanstalt kommt, wo auch die Rechtsmittelbelehrung aufgeführt ist.
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So, heute Einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Vollstreckung beantragt.
Schaun mer mal, was, wann zurückkommt.
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Eingangsvermerk und Aktenzeichen erhalten. :)
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Hallo liebe Mitstreiter,
Person A hat einen zweiten Beitragsbescheid erhalten, ohne dass bisher auf den Widerspruch (und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) auf den ersten Beitragsbescheid angemessen reagiert wurde (kam auch nur das hier zitierte nichtssagende Schreiben mit Beratungsangebot ;-)
Vor dem zweiten Beitragsbescheid kam noch eine weitere Zahlungserinnerung, so als wäre nichts gewesen.
In 4 Tagen wären die 3 Monate nach Eingangsstempel des Widerspruches von Person A erreicht.
Somit könnte jetzt eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, korrekt?
Und muss Person A überhaupt noch auf den zweiten Beitragsbescheid reagieren?
Gruß Linus
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Linus,
wenn ich an Stelle von Person A wäre, würde ich 3 Monate plus 3 Tage Postweg ins Land gehen lassen und mich dann auf den Weg zum Verwaltungsgericht machen.
Wenn es doch nur bei uns auch schon so weit wäre.
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Linus,
wenn ich an Stelle von Person A wäre, würde ich 3 Monate plus 3 Tage Postweg ins Land gehen lassen und mich dann auf den Weg zum Verwaltungsgericht machen.
Wenn es doch nur bei uns auch schon so weit wäre.
Also manchmal wundere ich mich über dieses Verhalten:
Sie wollen doch Geld von dir und nicht umgekehrt! Deshalb können sie m.E. nach sich so viel Zeit lassen, wie sie wollen.
Ob vor Gericht oder beim Widerspruch gewartet werden muss, dann ist es eben so.
Fakt ist: vor Ende 2014 wird effektiv nichts passieren. Auch das Bayerische Verfassungsgericht wird sich wahrscheinlich sehr viel Zeit lassen.
Zukünftige Bescheide kann man doch ganz einfach mit dem Hinweis, dass man gerade gegen Rechtsmäßigkeit klagt "ruhen lassen".
Selbst wenn den den Widerspruchsbescheid bekommt und dagegen vors Gericht zieht, wird doch spätestens vor Gericht gewartet.
Willst du auch gegen das Gericht eine Untätigkeitsklage anstreben?
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Hier nun das "Antwortschreiben" auf unseren Widerspruch und Antrag auf Aussetzung. So etwas ignorantes!
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Mal wieder die üblichen Textbausteine von diesem Sauhaufen. ::)
Ich persönlich würde auf diesen Mist überhaupt nicht reagieren, und warten bis eine Ablehnung deines Widerspruches kommt.
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Ist hier jemand schon soweit eine Ablehnung des Wiederspruches zum Bescheid erhalten zu haben..?
Ich wühle seit 20 Minuten durchs Forum aber mir ist echt nicht klar, wie es dann weitergeht....
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Die Landesrundfunkanstalten haben sich schon in der Vergangenheit und werden sich auch (bzw. insbesondere) unter dem Stern der unsäglichen Neuregelung des sog. "Rundfunkbeitrags"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" *viel Zeit nehmen*...
Drei Monate stehen ihnen offiziell als Frist zu, über einen Widerspruch zu entscheiden.
Aber schon in der Vergangenheit wurden Untätigkeitsklagen erforderlich, weil diese Frist überschritten wurde.
Wenn die Ablehung des Widerspruchs gegen den Bescheid dann da ist - und *erst* dann - kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
*Das* scheinen die Damen und Herren so lange wie nur möglich hinauszögern zu wollen.
*Wenn* die ersten Widerspruchsbescheide ergehen, wirst Du es aber *hier* sicher als erstes erfahren ;)
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Ich klinke mich mal mit meiner Kurzinfo hier ein.
Wir haben nunmehr den Bettelbrief für das 3. Quartal erhalten. Stellt sich nun die Frage, ob wir zunächst mal auf das lapidare und magere Antwortschreiben auf den 1. Widerspruch reagieren, in dem man nicht einmal auf unsere Einwände gegen den Säumniszuschlag eingegangen ist oder ob wir nun einfach mal wieder ein wenig Zeit ins Land gehen und den ÖR-Verein zum Wiederholungstäter hinsichtlich des Säumniszuschlages werden lassen. Indem wir nämlich Erinnerungsschreiben und Mahnung abwarten um einen Bescheid zu erzwingen.
Hätte mir das nie träumen lassen, dass wir mal so weit kommen. Was für ein Sch€iss-System! Und die können offensichtlich machen, was sie wollen.
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Und weiter geht's...
Post vom Bayerischen Verwaltungsgericht.
...der Antragsgegner hat...erklärt, bis zum Abschluß des Widerspruchsverfahrens Vollzugs- und Vollstreckungsmaßnahmen auszusetzen.(Geht doch!)
...
Der Bayerische Rundfunk hat angekündigt, ... die Kosten des Verfahrens zu tragen,...(Oha, das auch noch?!)
Morgen setze ich mal das Dokument hier rein, zur Info.
Jetzt bin ich gespannt, wann der Widerspruch abgelehnt wird...Ich hab jetzt Zeit....
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Hallo Wimmerma,
das ist sehr interessant zu lesen, vielen Dank für deine Info.
Ehrlich gesagt: Bisher dachte ich, dass eine Klage nur rausgeschmissenes Geld ist, und das Ihr, zum jetzigen Zeitpunkt, bis auf Verzögerungen nichts erreichen werdet.
Wenn ich das aber so lese, dann bin ich überrascht wieviel doch möglich ist.
Ich hätte z.B. gedacht, dass die GEZ einfach den Widerspruch zum Bescheid ablehnt und man Klage erheben muss...... und verliert.
Da ich erst beim 2. freundlichen Erinnerungsschreiben bin werde ich gespannt lesen, wie es weitergeht und dann entscheiden wenn mein erster echter "Bescheid" vorliegt.
Wenn ich das so hier lese, bekomme ich richtig Lust auf zu klagen.....
Von mir haben die Gangster jedenfalls bisher noch keinen Cent gesehen.
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So wie wimmerma,muss hier jeder verfahren,jeder einzelne zählt,der sich nicht verunsichern lässt.
Ich kann leider erst im September einsteigen,dann werden meine Daten der Gemeinde weitergegeben.
Wie ich gesehen habe,werden die letzten Daten erst im September 2014 übermittelt,was im Klartext heisst,daß sich jeder,der jetzt widerspricht,das System schwächt und zu Fall bringen kann.
Weiter so.
koppi1947
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Ich schließe mich mal dem Thread mit einer kurzen Info zu meinem/unseren Klageverfahren an.
Vorab: Meine Lebensgefährtin bekommt die Bettelbriefe, ich selbst habe noch nichs von dem Verein gehört.
Da wir aber eine Gemeinsame Rechtsschutzversicherung haben gestaltet sich das klagen nicht schwer.
Wir haben einen Anwalt für alles beauftragt.
Aktuell sieht es so aus das sich der Beitragsservice auf den Widerspruch unseres Anwaltes mit Textbausteinen gemeldet hat.
Er wurde weder abgelehnt noch stattgegeben, das übliche halt...
Unser Anwalt hat den Verein nun erneut angeschrieben, und aufgefordert einen Rechtsgültigen Widerspruch bis Ablauf einer Frist zu verschicken.
Nun warten wir weiter ab...Es bleibt auf jedenfall spannend....
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Und ich dachte immer, die würden nur die Briefe von uns Dummbeuteln ohne Jurastudium dermaßen abbügeln. Aber dass die sich nicht entblöden, auch Anwälten gegenüber diese Verzögerungsmasche zu reiten, ist schon der reine Hohn.
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Wie versprochen, der geschwärzte Text des Gerichts und des Beitragsservice.
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Danke für den Text wimmerma.
Echt interessant zu lesen.
Das die sogar die Kosten des Verfahrens übernehmen hätte ich nicht gedacht. ???
Ich glaube mit dem Verein werden wir noch viel Spaß haben....
So langsam wecke ich auch das interesse meiner Arbeitskollegen.
Den noch unschlüssigen brav zahlenden Schafen "empfehle" ich inzwischen zumindest einfach mal die Zahlung auszusetzen, und den Betrugsverein mal paar Rechnungen schicken lassen...
Aber das ist ein anderes Thema...
On Topic, bin gespannt wie es bei dir weitergeht wimmerma. :)
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Der Richter hat das mit den Kosten aber mal echt falsch wieder gegeben. Wahrscheinlich ist der, wie andere Richter auf Drogen (#)
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In Baden-Württemberg ist es leider anders. Hier in Freiburg i.Br. wurde mein Antrag auf vorläufigen Rechtschutz vom VG abgelehnt. Die Begründung bleibt sehr allgeimein:
"...Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sind nur dann anzunehmen, wenn ein Erfolg von Rechtsbehelf oder Klage wahrscheinlicher als deren Misserfolg istm, wobei ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang die Anordnung nicht trägt... Danach kommt eine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides des Antragsgegenser von xx.xx.2013 hier nicht in Betracht. Nach der im vorliegenden Verfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag die Kammer nämlich jedenfalls nicht festzustellen, dass ein Erfolg des Widerspruchs des Antragsstellers und einer sich gegebenenfalls anschließenden Klage wahrscheinlier ist als ein Misserfolg."
Dann noch Verweis auf den Rundfunksstaatsvertrag vom 1.1.2013 und ein Verweis auf die Entscheidung vom Bayrischen Verfassungsgerichtshofes vom 18.4.2013 (Popularklage), eine einstweilige Anordnung abzulehnen.
Meine Begründungen des Widerspruchs werden summarisch in einem Satz abgehandelt: "Die... weiteren Gründe für die von ihm angenommene Rechtswidrigkeit des Rundfunkbeitrages (Steuereigenschaft des Rundfunkbeitrages,...) genügen ebenfalls nicht für die Annahme einer überwiegenden Erfolgswahrscheinlichkeit seiner Rechtsverfolgung. Vielmehr lässt sich... weder eine offensichtliche Unbegründetheit noch eine offensichtliche Begründetheit der erhobenen Einwedungen... feststellen."
Es klingt alles sehr vorsichtig und allgemein und scheint außerdem eine reine Ermessenssache zu sein, trotz meiner zitierten Gutachten und Einwände im Widerspruch.
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P.S.: Der SWR hat über das VG zwar auf meinen Antrag auf vorläufigen Rechtschutz geantwortet, jedoch habe ich noch keine Antwort auf meinen Widerspruch bekommen!
Mit anderen Worten, der Antrag auf Aussetzung der Zahlungsverpflichtung wurde abgelehnt (vom SWR und vom VG), aber noch nicht mein Widerspruch gegen den Bescheid. Das kommt mir etwas verdreht vor. Wie lange hat die Rundfunkanstalt denn Zeit nach meinem Widersspruch, darauf zu antworten? Und muss ich nun zahlen, solange ich keine Antwort auf meinen Widerspruch habe?
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@philokaios
Sorry, ich verstehe deine Postings leider nicht so richtig.
Der SWR entscheidet doch nicht über einen Rechtsschutz. Das macht, wenn, Deine Rechtsschutzversicherung, sofern Du eine hast.
Auch kann der SWR nicht über ein VG ( Verwaltungsgericht? ) antworten.
Stell mal die Dokumente rein oder erkläre es bitte verständlich.
Danke.
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P.S.: Der SWR hat über das VG zwar auf meinen Antrag auf vorläufigen Rechtschutz geantwortet, jedoch habe ich noch keine Antwort auf meinen Widerspruch bekommen!
Mit anderen Worten, der Antrag auf Aussetzung der Zahlungsverpflichtung wurde abgelehnt (vom SWR und vom VG), aber noch nicht mein Widerspruch gegen den Bescheid. Das kommt mir etwas verdreht vor. Wie lange hat die Rundfunkanstalt denn Zeit nach meinem Widersspruch, darauf zu antworten? Und muss ich nun zahlen, solange ich keine Antwort auf meinen Widerspruch habe?
Hallo,
kannst Du den ablehenden Beschluss einscannen und hier reinstellen? Danke.
Und ja, jetzt solltest Du zahlen gleichwohl Dein Widerspruch noch nicht verbeschieden ist. Die Vollstreckungskosten gehen sonst zu Deinen Lasten!
Zeit haben die unendlich, nach 3 Monaten kannst du es aber beschleunigen mit einer umgangssprachlich genannten "Untätigkeitsklage" beim VG (ich glaube das war gem. § 75 VWGO).
VG
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... Wie lange hat die Rundfunkanstalt denn Zeit nach meinem Widersspruch, darauf zu antworten? Und muss ich nun zahlen, solange ich keine Antwort auf meinen Widerspruch habe?
Zur "Antwortzeit":
http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage
Zur Zahlungsverpflichtung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufschiebende_Wirkung
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@philokaios
Sorry, ich verstehe deine Postings leider nicht so richtig.
Der SWR entscheidet doch nicht über einen Rechtsschutz. Das macht, wenn, Deine Rechtsschutzversicherung, sofern Du eine hast.
Auch kann der SWR nicht über ein VG ( Verwaltungsgericht? ) antworten.
Stell mal die Dokumente rein oder erkläre es bitte verständlich.
Ja, sorry, ich meinte mit "Rechtschutz" die Antwort des SWR auf meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Diese Antwort füge ich unten an. Sie ging mir vom VG zusammen mit dessen ablehnenden Beschlusses zu. Vom SWR direkt habe ich noch keine Antwort erhalten.
Den Beschluss des VG habe ich hier schon gepostet. (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6488.msg49314.html#msg49314[/url)
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Ich schließe mich mal dem Thread mit einer kurzen Info zu meinem/unseren Klageverfahren an.
Vorab: Meine Lebensgefährtin bekommt die Bettelbriefe, ich selbst habe noch nichs von dem Verein gehört.
Da wir aber eine Gemeinsame Rechtsschutzversicherung haben gestaltet sich das klagen nicht schwer.
Wir haben einen Anwalt für alles beauftragt.
Aktuell sieht es so aus das sich der Beitragsservice auf den Widerspruch unseres Anwaltes mit Textbausteinen gemeldet hat.
Er wurde weder abgelehnt noch stattgegeben, das übliche halt...
Unser Anwalt hat den Verein nun erneut angeschrieben, und aufgefordert einen Rechtsgültigen Widerspruch bis Ablauf einer Frist zu verschicken.
Nun warten wir weiter ab...Es bleibt auf jedenfall spannend....
Ubdate:
Heute lag ein Brief vom Abzockverein im Briefkasten.
Als ich ihn öffnete dachte ich das ich einen weiteren Beitragsbescheid vorfinde .(vom 2ten Quartal)
Aber dem war nicht so . Es war eine Zahlungsaufforderung, diesmal Ohne Drohungen!
Der Saftladen hält sich nichtmal an seine eigenen Regeln.
Vor dem ersten Beitragsbescheid wurde angekündigt das künftig nur noch Bescheide kommen , keine Rechnungen/Mahnungen mehr.
Interessant wäre nun ob der Beitragsservice die Zahlungsaufforderung auch geschickt hätte, wenn kein Widerspruch von uns voraus gegangen wäre.?
Oder hätte er dann Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet?
Im Angesicht der ungeklärten Situation und der häufenden Klagen und Beschwerden, könnte ich mir vorstellen , das nicht vollstreckt wird bei Leuten die einfach gar nichts machen...(Achtung:Das ist kein Aufruf zum gar nichts machen :) )
Was ich auch seltsam finde das nun wir wieder angeschrieben wurden und nicht unsere Anwalt, der uns komplett vertritt, und das dem Verein auch per Kopie der Vollmacht mitgeteilt hat.
Der erste Brief (siehe Post oben) ging schließlich ja auch an unseren Anwalt...
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Auf meinen zweiten Brief, dem sogenannten Widerspruchsbekräftigungsschreiben direkt an die Intendantin wurde mit folgendem Schreiben geantwortet...
Interessant hierbei ist, dass auch dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ohne gerichtlichem Zutun statt gegeben wurde.
Edit "Bürger":
Das Dokument musste leider noch vollständig anonymisiert werden.
Bitte immer und überall im Forum den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Dies gilt auch für Namen, Unterschriften und Telefonnummern.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
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Ubdate:
Heute lag ein Brief vom Abzockverein im Briefkasten.
Als ich ihn öffnete dachte ich das ich einen weiteren Beitragsbescheid vorfinde .(vom 2ten Quartal)
Aber dem war nicht so . Es war eine Zahlungsaufforderung, diesmal Ohne Drohungen!
Der Saftladen hält sich nichtmal an seine eigenen Regeln.
Vor dem ersten Beitragsbescheid wurde angekündigt das künftig nur noch Bescheide kommen , keine Rechnungen/Mahnungen mehr.
Ich bin noch nicht im Klageverfahren, da ich noch keinen Beitragsbescheid erhalten habe, aber bei mir sieht's haargenauso aus:
Zuerst einen Brief mit der Drohung, dass künftig nur noch Beitragsbescheide mit Mahngebühren kommen werden wenn das Konto überzogen sei,
und dann doch am 8.8. nur wieder son Wischiwaschi mit "Kontostand" und Zahlungsaufforderung, statt endlich den heiss ersehnten, weil rechtsmittelfähigen Beitragsbescheid.
Ein Schelm, wer darin nicht Verschleppungstaktik "bis nach den Wahlen" erkennt.
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Nach dem rechtskräftigen (ablehnenden) Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Aussetzung des Vollzugs hat nun der SWR erneut eine Zahlungsaufforderung geschickt. Diese und meine Antwort dazu habe ich hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6488.msg49635.html#msg49635) schon gepostet.
Es zeigt auf jeden Fall, dass die Kommunikation weder einfach noch besonders wohlwollend verläuft.
Grüße,
Philokaios
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Post vom Verwaltungsgericht...
Nach der Erklärung der Aussetzung des Vollzuges durch den BR, jetzt noch die Bestätigung der Kostenübernahme des Verfahrens.
Jetzt heißt es erstmal Warten und Tee trinken.
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P.S.: Der SWR hat über das VG zwar auf meinen Antrag auf vorläufigen Rechtschutz geantwortet, jedoch habe ich noch keine Antwort auf meinen Widerspruch bekommen!
Mit anderen Worten, der Antrag auf Aussetzung der Zahlungsverpflichtung wurde abgelehnt (vom SWR und vom VG), aber noch nicht mein Widerspruch gegen den Bescheid. Das kommt mir etwas verdreht vor. Wie lange hat die Rundfunkanstalt denn Zeit nach meinem Widersspruch, darauf zu antworten? Und muss ich nun zahlen, solange ich keine Antwort auf meinen Widerspruch habe?
Hallo,
kannst Du den ablehenden Beschluss einscannen und hier reinstellen? Danke.
Und ja, jetzt solltest Du zahlen gleichwohl Dein Widerspruch noch nicht verbeschieden ist. Die Vollstreckungskosten gehen sonst zu Deinen Lasten!
Zeit haben die unendlich, nach 3 Monaten kannst du es aber beschleunigen mit einer umgangssprachlich genannten "Untätigkeitsklage" beim VG (ich glaube das war gem. § 75 VWGO).
Hallo zusammen, irgendwie verstehe ich das ganze jetzt nicht mehr. Warum soll man dann erst Widersprüche schreiben, wenn man am Ende doch erst mal bezahlen soll?
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Hallo zusammen, irgendwie verstehe ich das ganze jetzt nicht mehr. Warum soll man dann erst Widersprüche schreiben, wenn man am Ende doch erst mal bezahlen soll?
Weil man nach einem entsprechenden Urteil nicht mehr zahlen muss. Und je mehr Bürger dem ÖRR die Stirn bieten, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit Recht zu bekommen. 8)
Zitat von http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/
15) Ich zahle Rundfunkbeiträge, und sehe nicht ein, warum dies nicht alle tun sollten.
Bitte stellen Sie sich folgende Fragen:
- Finden Sie es sozial gerecht, dass ein Haushalt mit zwei berufstätigen Erwachsenen, die 2011 zusammen durchschnittlich €3814 im Monat verdient haben[11], für die Nutzung von zwei Fernsehern, zwei PCs und zwei Smartphones denselben Rundfunkbeitrag entrichtet wie eine alleinstehende Rentnerin, die 2011 eine durchschnittliche Bruttorente von €492 bezogen hat[12] und nur einen Fernseher besitzt?
- Das Durchschnittsalter der Zuschauer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beträgt 60 Jahre[13]. Fühlen Sie sich von den Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angesprochen, und genügen die Themenauswahl und -umsetzung Ihren Ansprüchen?
- ARD/ZDF bilden zusammengenommen den größten öffentlich-rechtlichen Rundfunkkomplex der Welt und beschäftigen mehr Auslandskorrespondenten als jede andere Rundfunkanstalt. Halten Sie diesen Aufwand für nötig, damit dem Grundversorgungsauftrag des Rundfunkstaatsvertrags Genüge getan wird?
- Das Rundfunkbeitragsgesetz ist nicht von kostenmindernden Reformen begleitet worden. Den öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten bleibt es überlassen, ihren Finanzierungsbedarf weitgehend selbstständig festzulegen. Ist es für Sie als Zuschauer in Ordnung, nicht darüber informiert zu werden, wie diese Berechnungen zustande kommen und wieviel Geld für welche Inhalte ausgegeben wird?
- Finden Sie die Arbeit der Intendantin des WDR so wichtig, dass sie dafür deutlich mehr Gehalt kassiert als die Bundeskanzlerin (€352000 bzw. €258000 (inklusive Zuschläge) in 2010)[14]?
- Halten Sie Gehälter für Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die sich bis auf das Elffache des durchschnittlichen Jahresgehalts in der Bundesrepublik Deutschland (€28000 in 2011) belaufen, für gerechtfertigt?
- Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht die volle Finanzierung des gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Beitragszahlungen und die Abschaffung von Werbeeinnahmen vor. Ist es Ihnen lieber, mehr für einen werbefreien Rundfunk zu bezahlen, oder weniger für einen mischfinanzierten Rundfunk?
- In den Verwaltungsräten der Rundfunkanstalten sind mehr als die Hälfte der Mitglieder politischen Gruppierungen zuzuordnen (50 von 77 im Falle des ZDF). Finden Sie es in Ordnung, dass es keinen Vertreter der Beitragszahler gibt? Wenn Sie die Liste der vertretenen Organisationen konsultieren, fühlen Sie sich dann von einer oder mehrerer davon ausreichend repräsentiert?
- Die Umgestaltung der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag entzieht dem Staatsbürger das Kündigungsrecht. Macht es Ihnen nichts aus, nicht selbst darüber entscheiden zu können, ob Sie das Angebot des öffentlich- rechtlichen Rundfunks nutzen und finanzieren wollen oder nicht?
- Die in 'Beitragsservice' umbenannte GEZ ist keine rechtsfähige Institution, nimmt für sich aber mehr Auskunftsrechte in Anspruch als jede deutsche Behörde. Machen Sie sich keine Sorgen, wie die GEZ mit Ihren persönlichen Daten umgeht, wenn sie nicht - wie eine Behörde - auf Unterlassung der Weitergabe von Daten verklagt werden kann und es keine Instanz gibt, die dies kontrolliert ?
- in den letzten Jahren sind vermehrt Korruptionsskandale bekannt geworden, insbesondere beim MDR[15]. Finden Sie es als Beitragszahler ausreichend, dass die Beschuldigten in diesen Fällen zu Strafgeldern und sogar Haftstrafen verurteilt worden sind, nicht aber zu Entschädigungszahlungen in Höhe der veruntreuten Gebühren?
Das Unternehmen Rossmann hat Verfassungsbeschwerde gegen die finanzielle Mehrbelastung durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erhoben, welche das fünffache der bisherigen Gebühren beträgt[16]. Machen Sie sich keine Sorgen, dass im Falle der Bestätigung der Unverhältnismäßigkeit dieser Belastung andere Unternehmen ebenfalls erfolgreich dagegen klagen, und die daraus resultierenden Fehlbeträge durch Beitragserhöhungen für Privathaushalte finanziert werden?
- Die Umgestaltung von geräteabhängigen Gebühren in nutzungsunabhängige Beiträge ist ein Paradigmenwechsel. Halten Sie es für ausgeschlossen, dass dieses Modell auf andere umstrittene Finanzierungsprojekte Anwendung findet, beispielsweise die seit vielen Jahren diskutierte Einführung einer Autobahn- oder Citymaut?
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@Hailender,
kleines Update: der WDR hat nunmehr keine Intendantin mehr sonder einen Intendanten. Über dessen Salär kann ich leider keine Angaben machen. Keine Ahnung, ob es darüber schon etwas im www zu lesen gibt.
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@Hailender,
kleines Update: der WDR hat nunmehr keine Intendantin mehr sonder einen Intendanten. Über dessen Salär kann ich leider keine Angaben machen. Keine Ahnung, ob es darüber schon etwas im www zu lesen gibt.
Buhrow bekommt 367.232 Euro im Jahr!!!
Hier gibt es was dazu:
http://www.spiegel.de/kultur/tv/intendanten-von-ard-und-zdf-haben-hohe-nebenverdienste-a-914701.html
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@Hailender,
kleines Update: der WDR hat nunmehr keine Intendantin mehr sonder einen Intendanten. Über dessen Salär kann ich leider keine Angaben machen. Keine Ahnung, ob es darüber schon etwas im www zu lesen gibt.
Der WDR interessiert mich nicht. Für mich ist der MDR mein Ansprechpartner.
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So, liebe Mitstreiter, heute ist es soweit.
Post vom Beitragsservice des BR.
Inhalt: Widerspruchsbescheid des Beyerischen Rundfunks.
Bitte sorgfältig lesen und mit Kommentaren nicht sparen. >:(
Bei Querlesen finde ich das Argument gegen einen Verstoß des Art 3. GG, auf S. 2 als äußerst belustigend, und in zweiter Linie alarmierend. Tür und Tor auf für Beiträge für Alles und für Jeden...
Leider reicht die Anhangsgröße hier nicht aus, deswegen kein PDF.(300kb is echt wenig...)
(http://www.bilderhost.eu/thumb-i5877b5e1ak.jpg) (http://www.bilderhost.eu/display-i5877b5e1ak.html)
(http://www.bilderhost.eu/thumb-i5878buv44p.jpg) (http://www.bilderhost.eu/display-i5878buv44p.html)
(http://www.bilderhost.eu/thumb-i5879bsrvsb.jpg) (http://www.bilderhost.eu/display-i5879bsrvsb.html)
Edit "Bürger" 01/2021:
Bild-Links zu externem Datei-Host funktionieren nicht mehr. Bitte neue Links/ Daten an die Moderatoren. Danke.
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Danke für diese Scans. Es liest sich so, als wenn zu jedem "Stichwort" jetzt die passenden Textbausteine vorhanden sind.
Ich erwarte für zukünftige Ablehnungen von Widersprüchen, dass wir diese Forumulierungen noch öfter hören.
Fragen:
- Wie geht es für dich weiter? Klage erheben oder Zahlung unter Vorbehalt?
- Wie hoch sind eigentlich die Säumniszuschläge und wie errechnen sich diese am einfachsten?
- Was bedeutet der letzte Satz "die Vollziehung setzen wir bis zum Abschluss der Widerspruchverfahrens aus". Ist mit Der Ablehnung des Widerspruchs das Verfahren nicht beendet?
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- Was bedeutet der letzte Satz "die Vollziehung setzen wir bis zum Abschluss der Widerspruchverfahrens aus". Ist mit Der Ablehnung des Widerspruchs das Verfahren nicht beendet?
Nein.
Wenn innerhalb von 1 Monat keine Klage erhoben wird, ist das Widerspruchsverfahren beendet.
Sollte innerhalb der Frist von 1 Monat (siehe Rechtsbehlefsbelehrung) Klage erhoben werden, ist das Widerspruchsverfahren erst beendet, wenn es einen abschließenden Richterspruch gegebeb hat. Hier kommt es darauf an wie viele Instanzen durchlaufen werden.
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wimmerma, Danke für dieses Dokument. Dir viel Stärke.
Es macht mich sehr zornig so viel Gehirngülle zu lesen und bestärkt mich nur darin, diesen Rechtsverbiegern und sittenwidrigen Vertragsgegenstand-Änderern und Kündigung-des-Vertrags-nicht-Zulassern und faktischen Wohnungbesteuerern Kontra zu bieten bis zum letzten (ich = Hessen, ebenfalls Nur Radio Hörer).
"Der neue Rundfunkbeitrag" wird *nicht* stabil bleiben wie der Bayerische Rundfump da behauptet, sondern der wird steigen, wie immer. Die alte Rundfunkgebühr war 5,86 pro Monat, dreimal so teuer war die Fernsehgebühr bis 2012. Der neue "Rundfunkbeitrag" ab 2013 beträgt nicht 300 % der bisherigen RUNDFUNKgebühr, sondern 312 % der bisherigen Rundfunkgebühr - das sind sogar nach Adam Riese mehr als die Fernsehgebühr von 2012.
Für Radiohörer ergibt sich aus dieser Sache nicht nur eine Änderung des Vertragsgegenstandes sondern auch ein zusätzlicher Aufschlag von 212 % auf ihre bisherige Rundfunkgebühr.
Und aufgrund von Änderung des Vertragsgegenstandes - weg vom Empfangsgerät zum Wohnung genannten umbauten Raum - ist das eben *nicht* ein "Rundfunkbeitrag" sondern eine faktische Wohnungs-Besteuerung.
Denn einen "Rundfunkbeitrag" sollte wenn schon, wenn er "Einfach. Für Alle" sein will, tatsächlich *jeder* potenzielle Konsument - damit jede einzelne Person der Bevölkerung im Empfangsgebiet - berappen und *nicht* eine Person die eine Wohnung bewohnt.
Dass "typischerweise" in einer Wohnung mit "typischerweise vorhandenen Geräten" Rundfunk empfangen werden kann, heisst nicht dass *ausserhalb* einer Wohnung "typischerweise " *kein* Rundfunk empfangen werden kann. Es wäre also extrem dringend von den Beitragsservice-Neo-GEZis zu akzeptieren, wenn eine Person in einer ihr zur eigenen Verfügung stehenden Wohnung diese "typischerweise vorhandenen" Geräte konsequent VERBANNT und das wäre - sollte die Sache gerecht zugehen - auch als Grund für eine Nichtzahlung zu akzeptieren. (Bei mir heisst dieser Grund 450 - "Nur Radio". Meine Wohnung als KIRCHE anmelden will ich nicht, um diese "Beitragsfreiheit" zu erlangen).
Es ist ja "schön", dass die "Beitragsservice"-Neo-GEZis davon ausgehen, dass alle Menschen eine Wohnung für sich allein bewohnen, unschön allerdings, dass sie halbwegs analog statt der Rundfunkgebühren(!!!) die vorherigen Fernsehgebühren(!!!!!!) zum "Rundfunkbeitrag" und zur "Demokratieabgabe" erheben.
Denn was hat das D.Ö.R.R. TV mit Demokratie zu tun?
Nichts. Deswegen fordert es ja auch Abgabe der Demokratie.
Ok der Witz war platt & geklaut, aber genau da steh ich grad. Platt und kalt SEHR-zornig.
Gottschalk Lindenstraße Iffy & Momo Bundeskanzler Neujahrsrede Karnevalszug Mainz Papst Fußball Tennis Boris Becker Formel 1 Ute Schnute Kasimir Der Weisse Riese Der Große Preis.
Das ist mein letzter Stand TV. Das ist mein Grund die Glotze damals aus meinem Leben verbannt zu haben - wenn DAS "Grundversorgung" ist, dann verzichte ich auf alles was danach kommt.
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Ich selbst versuchs grad mit "Antrag auf Ermäßigung", wurde abgelehnt, werd ich noch mal widersprechen und "begründen", danach Klage gegen Ablehnung des Antrags auf "Mäßigung!!!"
Werd mich gleich mal hinsetzen und meinen die Mäßigung der Neo-GEZis ANMAHNENDEN Widerspruch handschriftlich verfassen.
Fürs (terrestrische ukw) Radio zahl ich gerne da ich es nutze (in Form des NKL Radio Unerhört Marburg).
Aber die TV-Gebühren die sollen sich die Neo-GEZis woanders holen, nämlich da wo Fernseher in Benutzung sind.
Es ist zynisch "Abgaben" damit zu begründen, dass man Benutzung nicht nachweisen kann - verschlüsselt euer TV-Programm dann ist Ruhe oder Klarheit.
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Menschen müssen sich keine Informationen aufdrängen lassen und haben daher das Recht, Rundfunk nicht zu nutzen. Diese negative Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG http://dejure.org/gesetze/GG/5.html (http://dejure.org/gesetze/GG/5.html) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG http://dejure.org/gesetze/GG/2.html (http://dejure.org/gesetze/GG/2.html) wird möglicherweise beschnitten, weil man durch den Rundfunkbeitrag den Rundfunk finanzieren muss.
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...
Aber die TV-Gebühren die sollen sich die Neo-GEZis woanders holen, nämlich da wo Fernseher in Benutzung sind.
Es ist zynisch "Abgaben" damit zu begründen, dass man Benutzung nicht nachweisen kann - verschlüsselt euer TV-Programm dann ist Ruhe oder Klarheit.
Sehe ich genauso. Die deutschen Rentner, die sich nach Spanien verdrückt haben und außer ihrem Gesäß, mit dem sie in Spanien vor der Glotze hocken, ÖRR konsumieren (können), ohne dafür zu zahlen, auch noch die Rente mitgenommen haben und damit ihrem Mutterland/Vaterland Kaufkraft entziehen, die kommen ungeschoren davon.
Und was die Verschlüsselung betrifft:
Sämtliche Neuerungen wie Smartphone, Internet und Co. nehmen die ÖRR für sich in Anspruch, um auch noch darüber den Beitrag bei uns abzuzocken. Vom BVerfGer lassen sie sich in den Freibrief schreiben, dass sie eine Entwicklungsgarantie im Zusammenhang mit neuen Medien in Anspruch nehmen dürfen. Aber wenn es ans Thema "Verschlüsselung" geht, werden die ganz altmodisch.
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Zum Widerspruchsbescheid des Bayerischen Rundfunks aus:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6178.msg49883.html#msg49883
(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/Zum-Widerspruchsbescheid-des-Beyerischen-Rundfunks.jpg)
UNSINN! ->
http://www.betriebsstaettenabgabe.de/briefe/widerspruch_herrmann.pdf
Im Verfahren 4 A 5/13 vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht ist seit 4.1. 2013 meine Klage gegen den privat zu entrichtenden Rundfunkbeitrag anhängig. Beim Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine grundgesetzwidrig erhobene Rundfunksteuer. Dies scheint inzwischen Allgemeingut unter Juristen zu sein. Besonders pikant in diesem Zusammenhang ist die Dissertation Ihrer Noch-Mitarbeiterin, Frau Terschüren. Der Versuch der Rundfunkanstalten, den Beitragscharakter mit der Zweckbestimmung der Geldleistungspflicht zu be-gründen, ist bereits durch den Beschluss 2 BvR 1275/79 des Bundesverfassungs-gerichts vom 6.12. 1983, BVerfGE 65,325 (hier insbesondere BVerfGE 65,325[344]) zunichte gemacht. Mit dem Rundfunkbeitrag wird gegenleistungsfrei von einem öffentlichen Gemeinwesen (Bundesland) eine unvermeidbare Abgabe per Gesetz erhoben, um eine öffentliche Aufgabe (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) zu finan-zieren. Es ist dem Gemeinwesen dabei unbenommen, den Einzug der steuerli-chen Abgabe durch ein eigenes Gesetz und nicht ausschließlich durch die Abga-benordnung zu organisieren.
Der Rundfunkbeitrag wird hier als gesetzgeberische Mogelpackung zur Finan-zierung von medialem Klamauk, von Schmonzetten, Schmachtschnulzen und interessengetriebener politischer Berichterstattung verweigert, da andere Formen seiner Vermeidung im RBStV nicht genannt werden.
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(ah und ich muss mich selbst korrigieren: 5.76 Euro/ Monat war die Rundfunkgebühr bis 31.12.2012; nicht 5.86 Euro/ Monat wie fälschlich geschrieben; die Fernsehgebühr betrug bis 31.12.2012 17.28 Euro/ Monat. Sorry für den Tippfehler)
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(ah und ich muss mich selbst korrigieren: 5.76 Euro/ Monat war die Rundfunkgebühr bis 31.12.2012; nicht 5.86 Euro/ Monat wie fälschlich geschrieben; die Fernsehgebühr betrug bis 31.12.2012 17.28 Euro/ Monat. Sorry für den Tippfehler)
...und schon wieder ein Tippfehler - die Fernsehgebühr betrug bis 31.12.2012 17.98 Euro/ Monat.
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öh okay,
ich glaub ich sollte mal die Tasten auf meinem Laptop wieder in der richtigen Reihenfolge montieren
Danke für die Korrektur
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Jetzt startet wohl die Widerspruchbescheids-welle
Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html
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Und nicht nur das. Jetzt werden auch die juristischen Geschütze in Stellung gebracht:
http://archiv.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/602/Beschluss%201VB65-13.pdf
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Hallo LEFTY,
….zur Abwechslung mal was zum Lachen.
damit es in unserer Bewegung nicht allzu
moralinsauer wird.
Bei der Lektüre der 10-seitigen richterlichen
Begründung der Ablehnung, fiel mir eine ebenso logische
Anleitung der DEUTSCHEN POST ein:
Zitat;
Der Wertsack ist ein Beutel,
der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst
nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird,
weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht,
die in dem Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Paragraph 49 der Allgemeinen Dienstanordnung der Deutschen Bundespost
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Und nicht nur das. Jetzt werden auch die juristischen Geschütze in Stellung gebracht:
http://archiv.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/602/Beschluss%201VB65-13.pdf
Danke für den Link Lefty,
da bewegen sich die Richter Stilz, Dr. Mattes und Gneiting aber auf dünnem Eis:
Die Inhaberschaft einer Wohnung stellt als solche jedoch noch nicht den Vorteil dar,
den der Rundfunkbeitrag abschöpfen will. Vielmehr wird aufgrund der Wohnungsinhaberschaft vermutet, dass die Möglichkeit der Rundfunknutzung besteht. Eine von der tatsächlichen Nutzbarkeit abhängige Entgeltabgabe fordert jedoch einen widerlegbaren Wahrscheinlichkeitsmaßstab, bei dem ein nach den tatsächlichen Verhältnissen nicht Nutzungsfähiger oder ein Nichtempfänger des Angebots die gesetzliche
Vermutung widerlegen, sich insoweit von der Beitragspflicht befreien kann
(vgl. P. Kirchhof, Gutachten, a.a.O., S. 61).
Laut Wikipedia "Inhaber":
...]Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) selbst wird der Begriff allerdings nicht häufig verwendet. Im Zusammenhang mit dem Eigentum oder dem Besitz an Sachen wird der Begriff Inhaber nicht verwendet.[...
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaber (http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaber)
(Alle Hervorhebungen nachträglich von mir)
Die juristische Problematik tritt dadurch zutage, dass eine "Wohnung" weder Beiträge zahlen noch "fernsehen" kann. Mit welcher (juristisch tragfähigen) Begründung will man also einen von mehreren in der Wohnung lebenden Menschen dazu verdonnern "Beiträge" zu bezahlen. Zitat aus meinem ersten (und widersprochenem) Beitragsbescheid: "Für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.03.2013 wird für Ihre Wohnung der Betrag von 64.36 EUR, bestehend aus 53,94 EUR Rundfunkbeiträgen und 10,42 Kosten, festgesetzt."
In meinen zweiten Beitragsbescheid steht komischerweise nichts mehr von "Wohnung". Der heißt dann plötzlich auch wieder "Gebühren-/Beitragsbescheid". Ich dachte die Rundfunkgebühren wurden abgeschafft?
Viele Grüße, workhard
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Hier noch der Link zu einem Widerspruchsschreiben, in dem fast alle Argumente zusammengefasst sind.
http://www.wohnungsabgabe.de/briefe/widerspruch_herrmann.pdf
Zu befürchten ist, dass die Gerichte sich wieder darauf zurückziehen, dass der sogenannte Rundfunkbeitrag eine "Abgabe sui generis" ist, also weder Gebühr, Beitrag noch Steuer. Damit wäre diese Zwangsabgabe unanfechtbar zementiert.
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Zu befürchten ist, dass die Gerichte sich wieder darauf zurückziehen, dass der sogenannte Rundfunkbeitrag eine
"Abgabe sui generis" ist, also weder Gebühr, Beitrag noch Steuer.
Damit wäre diese Zwangsabgabe unanfechtbar zementiert.
Wieso eigentlich "wieder"?
...so einfach dürfte das aber ohnehin nicht gehen - daran müssen auch strenge Kriterien geknüpft werden.
Sonst gäbe es keinen Grund mehr, alles per Abgabe "sui generis" abzutun ;)
Nee, nee, neee!
http://de.wikipedia.org/wiki/Sui_generis
"Es ist allerdings zu beachten, dass die Einordnung eines Gegenstands in die Kategorie sui generis nur das letzte Mittel sein darf, um diesen Gegenstand zu beschreiben.
Vorher ist die Möglichkeit auszuschöpfen, den Gegenstand in vorhandene Kategorien, wenn auch durch deren Erweiterung, einzuordnen."
Es gibt genug Kriterien, die den sogenannten "RundfunkBEITRAG" bereits als *STEUER* bzw. genauer *ZWECKSTEUER* qualifizieren - im übrigen lt. der Doktorarbeit von Anna Terschüren auch die vorherige sogenannte "RundfunkGEBÜHR" - wie selbst ARD-ZDF-GEZ beim sogenannten "Faktencheck" gestehen:
Video: Anna Terschüren über die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6332.msg48226.html#msg48226
...und zur *ZWECKSTEUER*
Anna Terschüren: Die HA ist verfassungswidrig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6495.0.html
„Dennoch entspricht der Rundfunkbeitrag einer unzulässigen
Zwecksteuer und verstößt gegen die allgemeine
Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit, so
dass davon auszugehen ist, dass er einer Prüfung durch das BVerfG
nicht standhalten würde. Im Ergebnis ist die Reform als
inkonsequent zu bezeichnen. Da im Kern lediglich der
Anknüpfungspunkt für die Abgabepflicht geändert, jedoch nicht
bedacht wurde, dass eine solche Veränderung ebenfalls zu
berücksichtigende Begleiterscheinungen mit sich bringt, ergeben
sich alte und neue Schwierigkeiten, die den Rundfunkbeitrag im
Resultat verfassungsrechtlich unzulässig werden lassen.
...und was sonst noch so gegen "sui generis" spricht:
Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3800.0.html
Ganz so einfach ist es also mitnichten.
Zum Glück.
Aber:
Holzauge, sei wachsam! ;)
Deshalb:
Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!
Dranbleiben!
Weitermachen!
Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!
"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
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Wieso eigentlich "wieder"?
Weil in der Vergangenheit die Rundfunkgebühr immer wieder so gerechtfertigt worden ist.
Siehe hier den Abschnitt 24:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/32xj/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE080019018%3Ajuris-r00&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=1&doc.part=L&doc.price=0.0¶mfromHL=true
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Damit wir hier nicht zu sehr abdriften - neues Thema dazu:
Rundfunkbeitrag = Abgabe "sui generis" - also weder Gebühr, Beitrag noch Steuer?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6682.0.html
Für den Rest geht's ab *hier* wieder weiter bzgl. "Antwort auf Widerspruch..." :)
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Kann man nicht die Säumniszuschläge vermeiden, wenn sofort klargemacht wird, dass nicht gezahlt wird und ein Beitragsbescheid verlangt wird? Mir brauchen die nach fast 10 Monaten nicht mit sowas kommen. Ich habe denen ja schon zweimal per Email geschrieben, dass ich nicht zahle, mit guten Gründen, einmal per Briefpost. Deren Antwort auf meine Briefpost war brauchbar, aber seit August kommt nichts mehr von denen. Wenn die von mir Säumnis- oder Mahngebühren haben wollen, mach ich denen nochmal einen Betrugsvorwurf.
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Kann man nicht die Säumniszuschläge vermeiden, wenn sofort klargemacht wird, dass nicht gezahlt wird und ein Beitragsbescheid verlangt wird?
Theoretisch schon!
Aber deine Briefe liest ja keiner richtig!
Sogar die Bescheide gehen automatisch raus.
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- 3. Widerspruch –
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom xx Widerspruch xx ein.
Begründung:
Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt.
Es handelt sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer (Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).
Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung tatsächlich in An-spruch genommen wird.
Zum anderen wird jeder Haushalt nunmehr gleich besteuert, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte er bereit halten könnte, von denen inhaltlich Ihrerseits ein stetiger Zugriff auf den öffentlichen Rundfunk unterstellt wird! Das betrifft private Haushalte gleich wie die freie Marktwirtschaft. Letztlich ist das staatliche Angebot von öffentlichem Rundfunk öffentlich, wobei hier für Sie nochmals die Begrifflichkeit erklärt wird: öffentlich = nicht geheim, benutzbar, für die Allgemeinheit zugänglich.
Egal, welches neu- oder altmodische Empfangsgerät ein Bürger Deutschlands besitzt, gilt es zu beweisen, dass er den Service/das Angebot der ÖRR nutzt.
Wer (noch) ein Kassetten Radiogerät oder Stereoanlage besitzt, dem kann unterstellt werden, damit Schallplat-ten, Kassetten oder CD's abzuspielen, aber nicht ausschließlich einen angebotenen Radiosender der ÖRR zu hören, zumal ein Empfang je nach Anschlussart nicht gewährleistet und garantiert ist.
Wer einen PKW besitzt und dort ein Kassettenradio- oder MP3-Player-Gerät als Multifunktionstechnik verbaut ist, ist ebenfalls nicht zu unterstellen, dass der "Halter" des Kfz das Angebot der ÖRR nutzt.
Wer einen Fernseher hat, egal, ob Röhrenfernseher oder LED-, Plasma- oder LCD-Flachbildschirm, dem darf gleichzeitig nicht unterstellt werden, dass er das Angebot der ÖRR in irgend einer Form nutzt, nur weil es weltweit öffentlich empfangbar ist, wenn gleich viele andere Sender parallel unverschlüsselt ihre Programme anbieten. Dazu gibt es Dekoder und andere Verschlüsselungstechniken, die von vielen Nutzern bereitwillig käuflich erworben werden für ein Angebot, bei denen Interesse und somit eine Nachfrage besteht.
Bildschirme dienen im Sinne von Bildschirm als Datenverarbeitungs- und –ausgabegeräte oder als sog. Multifunktiontechnik.
Es gibt übrigens Fälle, bei denen z.B. ein sog. Bildschirm genutzt wird, an dem ausschließlich Videobearbei-tungs- bzw. Medienkonsolen oder Multimediakonsolen genutzt werden.
Auch wird eine Lüge unterstellt, dass jemand ein vermeintliches "Empfangsgerät" nutzt, um allein das Angebot der ÖRR zu verarbeiten. Der Umstand, dass ein Multimediabildschirm in der heutigen Zeit ein klassisches Fern-sehgerät ersetzt, berechtigt noch lange nicht ein unbefugtes Einziehen von Geldern für ein öffentlich angebotenes Programm, welche frei zugänglich gemacht ist und nicht eingeschränkt oder gesperrt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Einzig allein die Tatsache, dass auch die freie Marktwirtschaft zur Rechenschaft gezogen werden soll (bzw. wird), weil ein Empfangsgerät bereitgehalten werden "könnte", zeigt, dass es dem ÖRR offensichtlich ausschließlich nur um die Versorung aller dem ÖRR Apparat Beschäftigten geht.
Sollte man einem Haushalt unterstellen, einen internetfähigen Personal Computer, Laptop, Netbook, Smartphone oder Tablet zu nutzen und somit die Nutzung des Angebotes der ÖRR unterstellt, dann ist dieser Umstand über die Filterung der IP_Adressen mit einfachsten (kostenlosen!) technischen Mitteln zu beweisen. Ämtergänge/Krankenkassenkommunikation/Informationsforen/schulische Kinderanwendungen/ Steuerbescheide/Schule/Fernstudien/Seniorenbildung usw. haben insgesamt NICHTS mit dem ÖRR zu tun und sind öffentlich über eines der vorgenannten Medien zu verarbeiten und zwar kostenlos.
Will man der Beweispflicht seitens der ÖRR nicht nachkommen, so darf einer Person/einem Haushalt ein Nutzen der angebotenen empfangsbereiten Programme und Anwendungen der ÖRR weiterhin nicht unterstellen.
Freundliche Grüße
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@ ghillie
du musst anders an die Sache rangehen
hier die möglichen Antworten: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6870.msg51209.html#msg51209 oder http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html
Es handelt sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer (Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).
Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung tatsächlich in An-spruch genommen wird.
"Diese Merkmale treffen auf den Rundfunkbeitrag nicht zu, da dieser gerade nicht der Finanzierung des Allgemeinwesens, sondern ausschließlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient. Die Bundesländer waren daher zum Erlass des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages berechtigt." <-- Wenn das so ist.
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig
kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist.
"nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären" kann ich nicht akzeptieren. Man kann z.B. alle SD Sender in Schwarz-Weiß austrahlen und HDTV verschlüsseln.
"lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen" kann ich nicht akzeptieren. Im Jahr 2011 lebten 16,3 Millionen Personen(40,4%) in einem Einpersonenhaushalt.
Das heißt ca. 40% aller Haushalte zahlen mehr als alle anderen.
"der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist" kann ich nicht akzeptieren. Ein Einpersonenhaushalt muss ca. 107,88 Euro mehr pro Jahr zahlen als ein Zweipersonenhaushalt.
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Hallo Zusammen,
den bemängelten bzw. unrichtigen Absatz fand ich nach einiger Recherche hier: http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.html
Hmm....
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@wimmerma
Wie ist der weitere Werdegang bei dir ? Hast du jetzt GEZahlt ?
Gruß
jtk
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Jetzt kommt die Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.0.html
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Mein oben erwähnter Widerspruch ist nun bereits eine Klage beim VG geworden.
Meinem Antrag auf Ruhen des Verfahrens hat der SWR nicht zugestimmt.
(Siehe hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg53000.html#msg53000) dazu.)
Grüße,
Philokaios
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Ich habe heute folgenden Brief erhalten, den ich so bisher noch nicht gesehen habe:
[P Kennzeichnung]
Rundfunkbeitrag
Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Sie teilen uns mit, dass Sie den offenen Betrag nicht zahlen werden.
Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, ist der Beitrag Kraft Gesetz und nicht aufgrund vertraglicher Regelungen zu zahlen.
Wir führen das Mahnverfahren unverändert weiter. Bis zur Abmeldung besteht Beitragspflicht.
...
[Es folgt noch der Kontostand]
Wobei ich noch anmerken muß, auf die ersten zwei Widersprüche, die ich per Einschreiben+Eigenhändig abgeschickt habe, wurde garnicht reagiert.
Dann bin ich in einen Haushalt gezogen in dem gezahlt wird und habe das mitgeteilt. Aus dem darauf folgenden Antwortschreiben ging hervor, daß sie meine Widersprüche registriert haben.
Dieser Brief ist die Antwort auf den dritten (letzten) Widerspruch für das Konto, den ich per Einschreiben+Rückschein+Eigenhändig verschickt hatte.
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Hallo zusammen,
hab den Nick gewählt nachdem ich mich im Internet umgeschaut habe.
Kennern dürfte die Seite bekannt vorkommen. ;)
Nun zu meinem Anliegen.
Kann mir jemand einen Link hier plazieren wo ich das Gutachten von Paul Kirchhof einsehen kann.
Vielen Dank für eure mühen
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Hallo und Willkommen,
einfach bei Google das eingeben (Gutachten Paul Kirchhof) und schon hast du es.
Hallo zusammen,
hab den Nick gewählt nachdem ich mich im Internet umgeschaut habe.
Kennern dürfte die Seite bekannt vorkommen. ;)
Nun zu meinem Anliegen.
Kann mir jemand einen Link hier plazieren wo ich das Gutachten von Paul Kirchhof einsehen kann.
Vielen Dank für eure mühen
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Hallo,
Person A hat schon eine Weile hier mitgelesen und alle Schritte bis zum Widerspruch und nicht zahlen mitgemacht.
Person A hat bis zum 31.12.2012 kein GEZ Gebühr bezahlt, da Person A gar keinen Fernesher usw. hatte und wegen einer Privatinsolvenz so klamm war, das er sich den Luxus nicht leisten konnte. Daher zahlte Person A schon seit mehr als 6 Jahren nicht.. Im Mai 2013 ist Person A mit der Familie dann ins Eigenheim gezogen, und wurde prompt von den GEZauner angeschrieben.- Person A kam der vermeintlichen Pflicht nach und hat bestätigt das er seit Mai 2013 im Haus mit der Anschrift lebe.
Person A bekam dann erstmal ein Paar Schreiben, die ohne Rechtsbehelf waren... bis dann der Beitragsbescheid mit der Belehrung kam.
Auf dieses Schreiben hat Person A mit dem Widerspruch (siehe anhang ) geantwortet.
Jetzt kam auch kurzfristig die Antwort aus Köln... Siehe Anhang..
Nun ist Person A nicht nur nichtzahler und Mitstreiter, nein, er ist zum Jahresanfang sehr verwirrt... Zitate aus dem Antwort Schreiben der GEZ
Zitat: Rundfunkbeiträge mussen entsprechend der gesetzlichen Regelung auch ohne Aufforderung gezahlt werden. Eines Bescheides bedarf es daher zur Geltendmachung der Forderung nicht. ( allerhand oder===???? )
Zitat: Die Regelung stellt sicher,das die Finanzierung notwendiger öffentlicher Aufgaben nicht gefährdet wird. ??????
Im Anhang findet ihr meinen Widerspruch, falls den jemand weiterverwenden möchte und das Antwortschreiben der GEZ.
Eigentlich hatte A ja mit einem Widerspruchsbescheid gerechnet damit A dann zum VWG nach AC gehen kann. Wobei PERSON A davon absolut keine Ahnung hat----was aber nicht heisst das Person A den Schritt nicht waagen will...
Aber lest selbst mal. Und was denkt ihr darüber wie Person A weiter machen soll....
In diesem Sinne...
LG aus AC
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Dieses Schreiben beweist wieder einmal mehr , nach welchem sturen Ablaufplan dieser Gurkenladen betrieben wird.
Die haben deinen Widerspruch zu 100% registriert , müssen aber nach ihren idiotischen Vorgaben so weiter verfahren als wäre kein Widerspruch eingetroffen. Das gleiche Kuriosum hatte ich auch und kann es mir nur so erklären.
Dieses Schreiben also nur abheften und weiter auf den Widerspruchsbescheid warten. Nur der allein ist relevant für weitere Maßnahmen wie die Klage. Das war nur eine Art Kontoauszug von deinem dir zugewiesenem Beitragskonto . Mit sinnfreiem Geplapper und ohne Rechtsbehelf , belanglose Infopost .
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Nachtrag für almdudler :
Den Satz " Sie reklamieren unsere Beitragsforderung " darfst du als deren Art von Eingangsbestätigung deines Widerspruchs auffassen.
Damit kommt man sich zwar erst mal mächtig verarscht und nicht ernst genommen vor , wenn der Widerspruch offensichtlich als Scherz behandelt wird. Naja... , erzeugt eben nur noch mehr Wut und Widerstand , umso besser. Die merken einfach gar nichts mehr.
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War klar, die verschicken keine Widerspruchsbescheide, damit keiner klagen kann. Die Antworten von denen sind alberne Versuche, jemanden zur Zahlung zu bewegen ohne rechtliche Wirkung. Schmunzeln musste ich jedoch über den Satz:
"Vielmehr besteht eine UNBEDINGTE gesetzliche Pflicht zur Zahlung (...)§§ 2 Abs. 1.5 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
Unbedingt, so so! Steht aber so nirgendwo in diesem RBStV, den oben genannten §§ gibt es ohnehin nicht. Da es nur ein Infoschreiben ist, kann man noch nicht einmal Formfehler geltend machen.
§80 (2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur
1. bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten,
Bei den örR handelt es sich doch wohl nicht um öffentlichen Abgaben. Sowas erhebt die Stadt, aber Rundfunk? Würde mich wundern, die Richter sehen das manchmal anders und geben der aufschiebenden Wirkung statt.
Dass die keine Grundgesetzverstösse erkennen, ist normal, die haben ja nur dieses vermurkste Gesetz woran die sich halten können.
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Die Änderung und Verschärfung der Wortwahl seit den ersten ähnlich gearteten Schreiben aus dem letzten Jahr ist zwar genauso wenig "rechtsverbindlich", verdeutlicht aber umso besser die Unbeholfenheit, Ratlosigkeit, Kopflosigkeit und Panik...
...abgesehen davon, dass es deren Akzeptanz und Glaubwürdigkeit weiter untergräbt ;)
Beides ist GUT SO!!!!! ;) ;D
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Ok.. dann wird Person A mal hoffen das ein Widerspruchsbescheid eingeht, gegen den man dann klagen kann...
Person A muss aber keine Frist befürchten, oder wie lange dürfen die sich zeit lassen???
lg
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Ok.. dann wird Person A mal hoffen das ein Widerspruchsbescheid eingeht, gegen den man dann klagen kann...
Person A muss aber keine Frist befürchten, oder wie lange dürfen die sich zeit lassen???
lg
Nach Eingang des Widerspruchs bei der Rundfunkanstalt hat die Rundfunkanstalt genau drei Monate Zeit, einen Bescheid / Widerspruchsbescheid auszustellen. Diese Frist wird in der Regel deutlich überschritten, weswegen schon einige Untätigkeitsklagen auf Kosten der Sender laufen.
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hahaha... Heute hat Person A...vom B Service wieder einen Beitragsbescheid bekommen. Person A setzt das Schreiben hier rein, wegen des Datums.. Und wegen der user die bereits geantwortet hatten, vielleicht haben die hier noch eine Meinung zu.
Am 30.12.2013 kam das Info schreiben das Person A reklamiert hatte... Also Widerspruch >> 4 Tage Später..schicken die den nächsten Beitragsbescheid raus..!!!
Person A ist aufgefallen das diesmal das LOGO ARD und ZDF nicht mehr Bunt ist... andere Druckerei oder sparen die schon an der Farbe jetzt=?
Gegen diesen neuen Bescheid wird Person A wieder widerspruch einlegen wie zuvor..!!!
Person A hatte vergangene Woche kontakt zu seinem Anwalt des Vertrauen : Also der ist eigentlich immer Klagefreudig, hat P A aber sehr wenig Hoffung gemacht, weil er denkt das geplänkel bei den VWG keinen Erfolg bringen würde. Hier kommt nur das BVwG in Frage, und da spielt das Parteibuch wohl eine große Rolle.. Also er will damit nix zu tun haben..!!! P A wird ihn aber beauftragen falls P A alleine vor dem VwG scheitern sollte, bzw. hofft Person A immer noch auf die Großen Entscheidungen der Großen Prozesse...
lg
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Hallo Almdudler !
Mit dem neuen Beitragsbescheid war das so schon fast vorhersehbar , du hast völlig richtig nicht auf deren vorher gehende "Kontostandsinfo" reagiert. Ihr Plan war wieder einmal weniger nicht erfolgreich. Manch anderer bekommt vielleicht bei ständig neuen Anschreiben in veränderter Aufmachung doch die Krise und gibt klein bei ,um endlich Ruhe damit zu haben. Wenn die so nicht einen weiteren überrumpeln können , schicken sie halt den nächsten Beitragsbescheid raus , egal ob ein oder mehrere Widersprüche bereits vorliegen. Das die sich damit nur selbst immer mehr in die Enge treiben ,weil es ständig neue Widersprüche provoziert, das begreifen die Schlaumeier einfach nicht und/oder wollen es nicht wahrhaben.
Bleibt also wieder nur übrig , deren Kasperle-Theater weiter mitzuspielen. gespeicherten Widerspruch aktuell umändern und nach 2-3 Wochen ab die Post. Du "darfst" die Sache ja selbst auch terminmäßig ausreizen und in die Länge ziehen ! Dieses Schauspiel soll gefälligst von denen beendet werden ,die es inszeniert haben. Solange sind die mit Widerspruchsbescheiden im Zugzwang.
-----Da stellt sich auch schon gleich wieder die nächste Frage : Müssen die jeden Widerspruch einzeln bescheiden oder dürfen die mehrere zusammen fassen und mit einem Widerspruchsbescheid gesamt abfertigen ?-------
PS.: Von Untätigkeitsklage halte ich nicht viel , damit hast du nur unnötig Mehrarbeit und verkürzt damit eventuell noch das traurig schöne Theaterstück.
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Müssen die jeden Widerspruch einzeln bescheiden oder dürfen die mehrere zusammen fassen und mit einem Widerspruchsbescheid gesamt abfertigen?
Bei der mir bekannten Person XYZ sind die
- Widersprüche gegen die Bescheide des 1. und des 2. Quartals 2013
- beide in einem Widerspruchsbescheid zusammengefasst
beschieden worden.
Ob das aber auch formaljuristisch haltbar ist, wäre noch zu klären.
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... Also der ist eigentlich immer Klagefreudig, hat P A aber sehr wenig Hoffung gemacht, weil er denkt das geplänkel bei den VWG keinen Erfolg bringen würde. Hier kommt nur das BVwG in Frage, und da spielt das Parteibuch wohl eine große Rolle.. Also er will damit nix zu tun haben..!!! P A wird ihn aber beauftragen falls P A alleine vor dem VwG scheitern sollte, bzw. hofft Person A immer noch auf die Großen Entscheidungen der Großen Prozesse...
lg
Am VerwG führt aber nun mal kein Weg vorbei. Und das BVerwG sowie das vorgeschaltete OVerwG kann man gleich außen vor lassen, wenn das VerwG die Angelegenheit gem Art. 100 GG gleich nach Karlsruhe durchreicht.
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Hi,
zuerst einmal möchte ich Danke sagen für dieses Forum, was mir half, meinen ersten Widerspruchsbescheid gegen die "neue GEZ" zu verfassen :)
Nun möchte ich euch die eingetroffene Antwort nicht vorenthalten, die ich heute bekommen habe (siehe Anhang)
Dazu noch zwei Fragen:
- muss Person A dem zweiten Beitragsbescheid ebenso widersprechen? (Der erste, auf den sich die Antwort bezieht, handelte von Januar bis September, der zweite von Oktober bis Dezember)
- Müsste Person A jetzt schon einen Antrag auf Eilrechtsschutz stellen, da der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde? Wenn ja, gibts dafür auch ne "Anleitung"?
MfG
brubbel
Edit: Fragen umgestellt gemäß der Forumsregeln (Person A)
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@brubbel
lese mal paar seiten vorher !!!
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Danke für den Hinweis.
So wie ich das nun verstanden habe, müsste Person A den Antrag auf Eilrechtsschutz beim VerwG einreichen und warten, wie dieser beschieden wird. Woher weiß Person A denn, welches VerwG für diese Person zuständig ist? Muss die LRA dies mitteilen? Müsste man das selber ergooglen? Und wie stellt man so einen Antrag überhaupt?
Ansonsten bliebe Person A ja nichts anderes übrig, als doch erstmal zu zahlen.
Widerspruch gegen den zweiten Beitragsbescheid wird auch erhoben werden.
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Das ist noch kein Widerspruchsbescheid, auf den man antworten müsste. Auf einem Widerspruchsbescheid ist die Adresse der Gerichte angegeben. Auf jeden Beitragsbescheid muss erneut reagiert werden. Aber es reicht eine Klage für alle Widerspruchsbescheide.
-
Danke für die Antwort.
Person A hat gestern eine Mahnung erhalten mit der Ankündung von Vollstreckungsmaßnahmen, falls diese nicht zahle.
Person A wird aller Voraussicht nach nun einen Antrag auf Eilrechtsschutz stellen, Gründe dürfte es ja genug geben:
- Ablehung der Aussetzung der Vollziehung durch Beitragssservice (nicht durch den SWR selber; es ist auch noch kein Widerspruchsbescheid eingetroffen)
- Mahnung (Es steht fett Mahnung drauf) mit der Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen, sollte nicht gezahlt werden.
Jetzt die Frage, wie sieht so ein Antrag auf Eilrechtschutz aus?
Ich finde hier im Forum keine Vorlage. Könnte man die vielleicht nochmals verlinken, falls es eine gibt?
MfG
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Jetzt die Frage, wie sieht so ein Antrag auf Eilrechtschutz aus?
Ich finde hier im Forum keine Vorlage. Könnte man die vielleicht nochmals verlinken, falls es eine gibt?
Hier ist das Richtige zu finden:
Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151
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Ist §80 VwGO hier anzuwenden? Ich dachte bisher immer, dass §123 anzuwenden sei.
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Ist §80 VwGO hier anzuwenden? Ich dachte bisher immer, dass §123 anzuwenden sei.
http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html
(5) Auf Antrag kann das Gericht der Hauptsache die aufschiebende Wirkung in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 bis 3 ganz oder teilweise anordnen, im Falle des Absatzes 2 Nr. 4 ganz oder teilweise wiederherstellen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig.
in Verbindung mit
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Antrag nach Absatz 5 nur zulässig, wenn die Behörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ganz oder zum Teil abgelehnt hat. Das gilt nicht, wenn
1. die Behörde über den Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat oder
2. eine Vollstreckung droht.
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Danke für die Aufklärung :)
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Hallo allerseits
Schön zusehen das es noch Leute gibt die sich gegen was wehren und sich gegenseitig helfen.
Person A hat einen Widerspruch eingelegt. Instanz B hat auf diesen Widerspruch wurde nicht reagiert, sondern mit einen nicht aussage kräftigen schreiben, wie schon so oft im Forum gelesen reagiert. Taktik... von Instanz B.
Wie kann Person A nun gegen die Instanz B vorgehen um sie dazu bewegen auf den Widerspruch von Person A zureagieren ohne das irgendwelche Fristen überschritten werden die der Person A zum Nachteil werden können?
LG
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Erst wenn weitere Beitragsbescheide kommen fürs Folgequartal oder ein Widerspruchsbescheid, muss reagiert werden. Ganz wichtig ist, auf eine Rechtsbehelfsbelehrung zu achten und auf diese binnen 4 Wochen zu reagieren.
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Das ist keine Rechtsberatung nur meine EIGENE MEINUNG
Gesetze wurden geändert um den heutigen Zustand angepasst, was macht es für einen Sinn zu versuchen über Einspruch oder einsweiliger Verfügung gegen etwas vorzugehen was künstlich am leben gehalten wird? Die Ändererungen der Gebührengestaltung wurde lange öffentl. diskutiert und es hat sich keine Mehrheit dafür gefunden etwas für den Kunden zu tun, nein die Kunden werden mit höheren Beiträgen abgestraft. Das ist aber im Fall der Krankenversicherungen auch gesehen, unter den Deckmantel der Solidargemeinschaft. Diese Zentrale macht nur Ihren Job. Keine Unterschrift unter den Bescheiden, nichts ein Konstrukt = Firma hinter denen sich allewelt versteckt.
OK Mal ganz ehrlich wir regen uns auf nicht selbst zubestimmen welche Info's und Beiträge wir sehen wollen oder wollen diese Art der Manipulation nicht. Wenn das so ist, warum Zahlen wir zwangsweise in die Krankenkasse oder auch die GEZ? Was will ich sagen, es geht nur um Geld für Leistungen die wir meinen so nicht zu brauchen. Ich glaube es war mal anders, es machte Sinn, wir hatten freie Berichterstatter und Ärzte die nicht GIER FRISST GEHIRN frönten (Anwesende ausgenommen und nicht alle Ärzte).
Ganz einfach Zahlen oder nicht Zahlen das ist letztenendes das worum es gehen wird und die konsequenzen zu tragen nur das wird zeigen, dass Wort und Tat eine Einheit bilden.
Ich sehe keine Mehrheit nur einzelne Minderheiten die nicht zusammenfinden, getreu dem Prinzip "TEILE UND HERSCHE"
Kerze ins Fenster und ab zur Montagsdemo
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Dieses Forum ist doch ein guter erster Schritt. Ja, die Politkaste hat Angst vor dem Internet und wenn die schnelles Internet und Ausbau des Internet fordern, dann meinen die eigentlich die Drosselung desselben.
Besonders Angst haben die vor der Piratenpartei und daß dadurch mehr Menschen Interesse an Politik finden. Das Bedauern der Politmüdigkeit und des Wählerverdrusses dürfte eher Schadenfreude bei der Politkaste auslösen.
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Die Antwort auf den 3.Widerspruch ist am 12.6 vom BS / LRA verfasst irgendwann am 19.6. bei Person A eingangen. Person A war im Urlaub.
Hier mal eine Zusammenfassung-..hochladen kann ich leider heute nicht...bin aber neugierig auf die Antworten.
Sehr geehrter Herr Person A
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Sie sind der Auffassung das der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungwidrig sei undmöchten dies gerichtlich prüfen lassen. Hierfür stehen Ihnen zwei - gleichermaßen rechtswahrende Möglichkeiten zur Verfügung.
1. Überprüfung duch Widerspruch und Anfechtungsklage.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Zahlungen einzustellen und gegen die daraufhin eingehenden Bescheide Widerspruch und Anfechtungsklage zu erheben.
Bitte Berücksichtigen Sie, dass zusammen mit den rückständigen Rundfunkbeiträgen jeweils ein Säumniszuschlag von einem Prozent der Rückstände, mindestens jedoch von 8,00 EUR festgesetzt wird.
Damit die Beitragsbescheide nicht bestandskräftig werden, müssen Sie gegen jeden Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und gegen jeden Widerspruchsbescheid innerhalb einens Monats klage einreichen. Dabei fallen jeweils Gerichtskosten und ggf. aussergerichtliche Kosten an.
Da es sich bei den Rundfunkbeiträgen um öffentliche Abgaben handelt, haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine Aufschiebende Wirkung (§80 Abs.2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung). Das bedeutet, dass die Beiträge- trotz Erhebung von Widerspruch und /oder Klage- in jedem Falle zunächst gezahlt werden müssen.
2. Überprüfung durch Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs
Alternativ können Sie ienen Rückerstattungsanspruchnach §10 Abs. 3 Rundfunkbeitragstaatsvertrag ( RBStV) geltend machen.
Die Rundfungbeitäge werden von Ihnen in diesem Fall bis zur Geltendmachung des Rückerstattungsanspruch gezahlt.
- Sie vermeiden Säumniszuschläghe
- Sie müssen nicht gegen jeden Beitragsbescheid vorgehen und dabei die Widerspruchs-und klagefristen beachten.
- Sie können die Erstattung für größere Zeiträume einklagen, was Aufwand und kosten einspart.
- Sie haben die Möglichkeit, frei zu entscheiden, wann Sie innerhalb der Verjährungsfristen des §10 Abs.3 RBStV i.V.m §§194 ff BGB gerichtlich vorgehen (vgl. Verjährungsfrist des § 195 BGB drei Jahre). So können Sie z.B zunächst den Ausgang der bereits zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages anhängigen Klageverfahren abwarten.
Bitte beachten Sie, das diese Information lediglich die Rechtsauffassung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wiedergeben und keine Rechtsberatung darstellen.
Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand. Das Beitragskonto weist einschließlich 06.2014 einen offenen Betrag von 275,72 EUR auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben Sie dabei die Beitragsnummer XYZ an. Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Rückseite.
Für Ihre Unterlagen haben wir die Daten des Beitragskontos zusammengestellt. Ist alles korrekt? Falls nicht, teilen Sie uns Ihre Änderungen bitte mit, gerne auch telefonisch. Vielen Dank.
Mfg. Ihr BS
PERSON A hat bis 2013 keine GEZ bezahlt. Erst beim Umzug im Mai 13 hat man Person A angeschrieben. Person A hat bestätigt dort zu wohnen. Und dann das Übliche. auf 3 bescheide wurde von Person A widerspruch fristgerecht eingereicht. Bei BS und LRA ( mit RS )
jetzt auf den 3. Widerspruch kam dieses og. bei Person A an.
Und was tun??
Also zahlen aufkeinenfall.
-
...
1. Überprüfung duch Widerspruch und Anfechtungsklage.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Zahlungen einzustellen und gegen die daraufhin eingehenden Bescheide Widerspruch und Anfechtungsklage zu erheben.
Bitte Berücksichtigen Sie, dass zusammen mit den rückständigen Rundfunkbeiträgen jeweils ein Säumniszuschlag von einem Prozent der Rückstände, mindestens jedoch von 8,00 EUR festgesetzt wird.
....
Die wissen genau, dass sie die Leute in die Säumniszuschlagfalle tappen lassen. Das gibt es bei keiner anderen öffentlichen Abgabe.
-
Sehr geehrter Herr Person A
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Sie sind der Auffassung, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungwidrig sei und möchten dies gerichtlich prüfen lassen.
Hierfür stehen Ihnen zwei - gleichermaßen rechtswahrende Möglichkeiten zur Verfügung. [...]
Fiktive Schreiben dieses Inhalts wurden schon an anderer Stelle diskutiert, so u.a. hier
Jetzt kommt die Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg60315.html#msg60315
Dort wird auch beschrieben, dass es sich augenscheinlich nicht um einen "Bescheid" handelt und somit kein akuter Handlungsbedarf bestehen dürfte.
Person XYZ sollte sich noch mal mit dem regulären, "offiziellen" Weg befassen:
- Zahlungen einstellen/ eventuelle Lastschrifteinzugsermächtigung widerrufen/ notfalls rückbuchen
- BeitragsBESCHEID (http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html) incl. Rechtsbehelfsbelehrung (http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8720.0.html) abwarten
- form- und fristgerecht Widerspruch (http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html) einlegen incl. Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" (http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.0.html)
- WiderspruchsBESCHEID (http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html) abwarten
- gegen (immer) ablehnenden WiderspruchsBESCHEID Klage beim Verwaltungsgericht erheben
Umfassende Info-/ Linksammlung hierzu u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
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Aktueller Querverweis aus regelmäßig wiederkehrendem Anlass:
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0