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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juli 2013 => Thema gestartet von: Uwe am 03. Juli 2013, 19:06
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Öffentlich-Rechtliche wollen bei Gehörlosen sparen
Bei Phoenix wurde das Programm bislang für Gehörlose in Gebärdensprache übersetzt. Doch der öffentlich-rechtliche Sender stellt den Service ein und verkauft die Entscheidung als Qualitätsoffensive.
Von Christin Bohmann
"Eine Streichung der Verdolmetschung missachtet die Rechte gehörloser Menschen massiv und stellt eine Diskriminierung von öffentlicher Seite dar", sagte Bettina Herrmann vom Bund der Gehörlosen. Zudem verletzte sie die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese regelt in Artikel 21 den barrierefreien Zugang zu Informationen.
mehr auf:
http://www.welt.de/vermischtes/article117678010/Oeffentlich-Rechtliche-wollen-bei-Gehoerlosen-sparen.html
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Viele Gehörlose fühlten sich von den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht ernstgenommen. Vor allem da Menschen mit Hörbehinderung seit Anfang des Jahres ermäßigte Rundfunkbeiträge zahlen, die ausdrücklich zum Ausbau der barrierefreien Angebote benutzt werden sollte.
Wenn sie lesen sollen, dann wozu brauchen sie Fernsehen? Radio brauchen sie so wie so nicht. Und wozu sollten sie jetzt zahlen? Die barrierefreie Angebote waren ohne ermäßigten Beitrag auszubauen: man zahlt nicht Miete für ein zu bauendes Haus.