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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Ralf am 02. Juli 2013, 20:50

Titel: Kann Person A sich auf diese Weise wehren?
Beitrag von: Ralf am 02. Juli 2013, 20:50
Hallo und eine Frage, ich habe in einen Beitrag gelesen das wenn man monatlich nur 1 € zahlt kann der Beitragsservice GEZ klagen wie er will, man zahlt ja was. Ist da was dran an dieser Aussage?



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Titel: Re: Kann ich mich auf diese Weise wehren ?
Beitrag von: unGEZahlt am 02. Juli 2013, 22:13
Ist da was dran an dieser Aussage?

Leider nein.
Selbst, wenn einmal aus Versehen 17,97 € monatlich gezahlt werden würde (also 0,01 € zu wenig!)
werden sie wegen dem Centchen
dann Mahnungen, Säumniszuschlage usw. - und wenn es sein muss, dann irgendwann den Gerichtsvollzug schicken (um an den ungezahlten Cent zu kommen!).

Entweder 0 € oder 17, 98 € im Monat für den Beitragsservice. Zwei Möglichkeiten.

Die Entscheidung ist doch aber nicht schwer! ;-)

Markus
Titel: Re: Kann ich mich auf diese Weise wehren ?
Beitrag von: woesch am 03. Juli 2013, 12:24
Die Aussage ist FALSCH. Mit JEDER Zahlung erkennst du die Rechtsmäßigkeit des RBStV an und zweifelst nur die Höhe der Gebühren an. Das wäre unklug, denn eine Klage gegen die Höhe der Gebühren ist aussichtslos (das begründe ich jetzt nicht näher, kannst aber drauf vertrauen).
Titel: Re: Kann ich mich auf diese Weise wehren ?
Beitrag von: Ralf am 03. Juli 2013, 12:39
Wenn man aber aus finanziellen Gründen nicht mehr zahlen kann und auch eine Pfändung aussichtslos wäre...., eine Klage seitens ÖRR wäre dann aussichtslos ???
Oder seh ich das falsch ?
Titel: Re: Kann ich mich auf diese Weise wehren ?
Beitrag von: xrw am 03. Juli 2013, 13:19
Wenn man aber aus finanziellen Gründen nicht mehr zahlen kann und auch eine Pfändung aussichtslos wäre...., eine Klage seitens ÖRR wäre dann aussichtslos ???

Klagen brauchen sie eh nicht, aber sie haben dann keine Chance, Geld einzutreiben, wenn man hartnäckig ist. Dann ist es aber Schwachsinn, überhaupt irgendwas zu zahlen. In dem Fall kann man sie einfach komplett ignorieren, bis der Vollziehungsbeamte eine eidesstattliche Versicherung will. Die sollte man dann abgeben und ein Pfändungsschutzkonto anlegen, damit sie nicht doch pfänden. Der Nachteil ist bloß, dass man dann im Schuldnerverzeichnis steht und bei Schufasachen Probleme krigen kann, und dass man sich damit drauf festlegt, nie mehr als die Pfändungsfreigrenzen zu haben. Außerdem muss man damit rechnen, dass sie einen trotzdem mit privaten Inkassounternehmen nerven (kann man aber problemlos ignorieren). Der Vorteil ist, dass ihnen das sehr viel Geld kostet.
Titel: Re: Kann ich mich auf diese Weise wehren ?
Beitrag von: schildzilla am 03. Juli 2013, 13:26
Das was Du gelesen hast bezieht sich vermutlich auf diese Situation und trifft wohl zu:

Angenommen jemand zahlt bis zum Ende nicht und die wollen dann eine Pfändung oder ähnliches veranlassen, würde diese rechtlich nicht erfolgen, wenn sich der Betroffene zahlungsbereit zeigt.

Anders gesagt: Sobald es soweit ist, leistet man eine Teilzahlung (10-30 Euro dürften schon ausreichend überzeugen) und entgeht einer Vollstreckung, (die rechtlich durch den Gerichtsvollzieher ohnehin nicht legal durchführbar wäre) bzw einer Kontopfändung.
Ein Gerichtsvollzieher muss einen Streit beilegen, was technisch nicht möglich ist, da das “Vertragsverhältnis“ nicht beendet werden kann und sich “Schulden“ weiter anhäufen.
Eidesstattliche Versicherung erfolgt nur wenn kein Geld zu holen ist!

Bei Zahlungsbereitschaft und erfolgender Zahlung ist das Thema zunächst mehr oder weniger vom Tisch.
Nach 1-2 Raten stellt man die Zahlung wieder ein und das selbe Spiel beginnt von vorne. Bis dahin geht viel Zeit in den Sand.
Kenne Leute die sowas mit Erfolg seit Jahren machen und der Schuldenberg wächst ohne kleiner zu werden.

Der Haken ist: Man erkennt dabei die Schuld an!
Und sollte sich mal die Rechtslage ändern, könnte es auch eng werden.
Ebenso kommen Kosten für Gericht etc dazu aber ich glaube das muss der Beitragsservice dann vorschiessen.

Das hier ist keine Empfehlung!