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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: doebjo am 01. Juli 2013, 11:13

Titel: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: doebjo am 01. Juli 2013, 11:13
Person M lebt seit 01.04. in einer neue Wohnung und war vorher nie bei der GEZ/Beitragsservice gemeldet.

Bislang bekam Person M die üblichen drei Briefe auf die jeweils nicht reagiert wurde.
Nun fragt sich Person M was nach dem 3. Brief wohl passiert. Es muss doch andere Personen geben, die schon seit 01.01. fleißig angeschrieben werden und Brief 3 daher deutlich früher erhalten haben.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: abgezockter1984 am 01. Juli 2013, 16:29
Also bei manchen geht es schneller und die schreiben vom 2. Beitragsbescheid. Ich hingegen zahle auch seit 1. Januar nichts und habe lediglich zwei Bettelbriefe mit Kontostand und einen Informationsschreiben (kein Ablehnungsbescheid) darüber, dass ich eine Befreiung aus Relegions- und Gewissensgründen möchte, was denen zufolge laut Staatsvertrag nicht möglich sei.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: Lesch am 01. Juli 2013, 18:44
... habe lediglich zwei Bettelbriefe mit Kontostand und ...
Ich auch. Warten die Schlaumeier vielleicht darauf die Bescheide dann zur üblichen Urlaubszeit (Juli/August) en Masse zu versenden?
Person xyz wird im August den Nachbarn mit Briefkasstenausleeren beauftragen. Widerspruchsschreiben versandfertig (Nachbar muß nur noch Datum einsetzen) vorbereitet.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: wtfacow am 01. Juli 2013, 22:02
Wie auch schon in der Vergangenheit spielt der Verein auf Zeit.
Immer fleißig drohen, und die Briefe der Bürger ignorieren, bzw. mit Textbausteinen darauf antworten.
Der Betrugssservice möchte uns zermürben.
Er erhofft sich dadurch das viele keine Lust und keine Nerven mehr für den Widerstand haben und einfach aufgeben.

Aber nicht mit uns! Die Finanzierung des ÖRR durch erpresste Gelder wird über kurz oder lang untergehen.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: JeRicHoOL am 02. Juli 2013, 02:44
Person M lebt seit 01.04. in einer neue Wohnung und war vorher nie bei der GEZ/Beitragsservice gemeldet.

Bislang bekam Person M die üblichen drei Briefe auf die jeweils nicht reagiert wurde.
Nun fragt sich Person M was nach dem 3. Brief wohl passiert. Es muss doch andere Personen geben, die schon seit 01.01. fleißig angeschrieben werden und Brief 3 daher deutlich früher erhalten haben.

Wann hat Person M denn den 3. Brief ungefähr bekommen? Bei der Userin "lady" hier im Forum sind schon ca. 10 Wochen vergangen.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: doebjo am 02. Juli 2013, 09:00
Person M hat den 3. Brief ca. vor einer Woche also so grob Ende Juni bekommen......
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: doebjo am 29. Juli 2013, 10:31
Mittlerweile sind ca. 5 Wochen vergangen. habe Seitdem nichts mehr gehört.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: Uwe am 29. Juli 2013, 10:55
Mittlerweile sind ca. 5 Wochen vergangen. habe Seitdem nichts mehr gehört.

Kein Brief,kein Ärger!  ;D
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: nr2 am 02. August 2013, 22:02
Bin jetzt beim 2. Brief ... habe aber noch nicht mal nen Kontostand von denen bekommen.

Was einige hier juristisch leisten mit Widersprüchen und Eilanträgen.... Hut ab.... das traue ich mich noch nicht.

Da einige schon viel weiter im Klageverfahren sind hoffe ich vorab zu sehen, wo denn das ganze mit den Widersprüchen hinführt .
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: chevignon am 08. August 2013, 21:09
Bin auch beim besaten 3. Bettelbrief um Auskunft. Darin war allerdings diesmal keine "Frist" vermerkt
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: Christofeliz am 12. August 2013, 06:41
Meine Frau und ich sind auch erst beim 2ten Brief. Wir sind beide Anfang des Jahres umgezogen und es schien als hätte das Einwohnermeldeamt nichts Besseres zu tun, als unsere Daten zu übermitteln... :o
Eins ist allerdings klar: Wir leisten auch Widerstand! Diese Abzockerei machen wir nicht mit!
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: power-dodge am 12. August 2013, 07:55
Hallo,

richtig so! Jeder der logisch denken kann, soll nicht bezahlen.
Na gut manche haben Angst, da muss man aber durch!
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: Service am 17. August 2013, 13:10
Hallo liebe Leidensgenossen!

Da ich schon seit längerem das Forum hier aufsuche war es heute aus gegebenen Anlass Zeit mich auch zu registrieren.
Vorab, ein Danke an ALLE, die hier Infos zusammentragen, Schreiben veröffentlichen, Widerstand leisten, die Unterschriftenaktion vorantreiben und sich nicht den "Beitragsservice" vorschreiben lassen.

Um an die Punkte oben anzuknüpfen, bräuchte ich kurz einen Rat.

Folgendes Szenario:

Person A u. B wohnen zusammen in einer Wohnung (und sind nicht verheiratet). In der Vergangenheit bis einschl. heute wurde noch keine Zahlung an den "Verein" geleistet.
Person A u. B. haben nun auch schon das 2. Bettelschreiben (also den Info-Brief) erhalten.
Person A will das ganze aussitzen und auf den ersten Bescheid warten, um Widerspruch einzulegen.
Person B unterstützt das ganze, will aber den gerichtl. Teil außen vor lassen.
Das Problem...soll Person A schon vorab aktiv werden, und dem "Verein" eine Nachricht zukommen lassen, daß ab sofort nur noch Infoschreiben und Beitragsbescheide an Person A zu richten sind? Schließlich sollte laut "Verein" nur eine(r) für eine Wohnung zahlen.

Noch eine zusätzliche Frage. Wie viele Infoschreiben werden wir bekommen, bevor der erste Bescheid kommt?

Schonmal ein Dankschön an all jene, die uns hier helfen können.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: xrw am 17. August 2013, 16:18
Das Problem...soll Person A schon vorab aktiv werden, und dem "Verein" eine Nachricht zukommen lassen, daß ab sofort nur noch Infoschreiben und Beitragsbescheide an Person A zu richten sind?

Wenn es A eilig hat, kann sie jederzeit ihrer gesetzlichen Anmeldepflicht nachkommen. Dann ist es auch wahrscheinlich, dass der Beitragsservice weiter mit A kommunizieren wird. Auskunft können sie aber auch von B verlangen und auch wahlweise bei B kassieren.

Was nach dem 3. Brief passiert, weiß bisher niemand. Auch nicht, ob überhaupt ein Bescheid auf Verdacht kommt oder ein Auskunftserzwingungsverfahren oder sonstwas.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: belfastcarry am 20. August 2013, 15:54
Ich habe keine Antwort auf Deine Frage, denn das Schema dieses Inkassobetriebes ist mir nicht erklärlich....nur meine eigene Erfahrung kann ich beitragen. Insofern mir keine Briefe abhanden gekommen sind, habe ich mittlerweile sechs Anschreiben von dem Inkasso erhalten. Im sechsten Anschreiben wird mir nun mit "Beitragsbescheid" und "Säumniszuschlag" gedroht.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: leerzeichen am 21. August 2013, 15:55
ein freundliches "Hallo" in die Gemeinschaft!

genau dies wäre auch meine Frage gewesen.  Besteht dann eigentlich die Möglichkeit gemeinsam zu klagen, oder müsste jeder für sich?



Folgendes Szenario:

Person A u. B wohnen zusammen in einer Wohnung (und sind nicht verheiratet). In der Vergangenheit bis einschl. heute wurde noch keine Zahlung an den "Verein" geleistet.
Person A u. B. haben nun auch schon das 2. Bettelschreiben (also den Info-Brief) erhalten.
Person A will das ganze aussitzen und auf den ersten Bescheid warten, um Widerspruch einzulegen.
Person B unterstützt das ganze, will aber den gerichtl. Teil außen vor lassen.
Das Problem...soll Person A schon vorab aktiv werden, und dem "Verein" eine Nachricht zukommen lassen, daß ab sofort nur noch Infoschreiben und Beitragsbescheide an Person A zu richten sind? Schließlich sollte laut "Verein" nur eine(r) für eine Wohnung zahlen.

Noch eine zusätzliche Frage. Wie viele Infoschreiben werden wir bekommen, bevor der erste Bescheid kommt?

Schonmal ein Dankschön an all jene, die uns hier helfen können.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: wtfacow am 21. August 2013, 16:01
Was nach dem 3. Brief passiert, weiß bisher niemand. Auch nicht, ob überhaupt ein Bescheid auf Verdacht kommt oder ein Auskunftserzwingungsverfahren oder sonstwas.


Schaut mal hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6645.msg49875/topicseen.html#msg49875

Das könnte die Antwort sein.
Vielleicht wird aber auch unterschiedlich vorgegangen. Das wird dann die Zeit zeigen.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: doebjo am 11. Oktober 2013, 09:34
Wollte mich nur noch mal kurz melden. Bislang kam immer noch keine weitere Reaktion. Sprich seit dem 3. Brief hat die Person immer noch nichts gehört.  ;)
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: Joe DeFosta am 11. Oktober 2013, 13:54
Dito. 3. Brief ist jetzt 1 Monat her.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: chevignon am 13. Oktober 2013, 01:25
Bei mir ebenfalls. Schon mehr als 2 Monate verstrichen...
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: JeRicHoOL am 13. Oktober 2013, 07:52
Bei mir auch schon ca. 2 Monate her. 8)
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: bubu am 13. Oktober 2013, 12:34
Hallo zusammen,

zweiter versuch, und Danke an " themob "

Anfang August kam der Dritte Brief mich Anzumelden . Habe daraufhin geantwortet , das ich keinerlei Intresse an diesem Verein habe.

Jetzt kam der 4te 
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: wtfacow am 13. Oktober 2013, 14:40
Das war denke nicht so gut.Jetzt haben die ein Lebenszeichen von dir...
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: koppi1947 am 13. Oktober 2013, 17:19
Der Satz,wir schreiben eine Vielzahl von Bürgern an und weisen auf den neuen Rundfunkbeitrag hin,ist schon gelogen,denn dann hätte man das von Anfang an tun müssen und nicht rückwirkend kassieren wollen.
Wie schon geschrieben,diejenigen,die kein Radio,keinen TV oder PC haben und taub oder blind sind,woher sollen diese Personen das wissen.
Diesen Leuten gehört eins auf die Mütze.Dann hätte man Übergangszeiträume schaffen müssen und erst jeden Bürger informieren,bevor man so vorgeht.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: doebjo am 27. November 2013, 14:02
Bislang hat die Person immer noch nichts gehört. So langsam wird es lustig.  :)
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: UnGEZiefer-Bekämpfer am 27. November 2013, 18:08
rein logisch betrachtet ......


...... folgt Brief 4 :D
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: doebjo am 28. November 2013, 08:46
Ist nur noch die Frage wann Brief 4 kommt und mit welchem Inhalt.  ;)
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: chevignon am 20. Dezember 2013, 19:46
Ich habe heute Brief Nummer 4. im Briefkasten gehabt.

Die bitten wiedermals um Auskunft. Nur diesmal ist folgender Absatz beigefügt:

"Sollen Sie uns nicht innerhalb von vier Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung
 für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen."

Dann sollen se mir mal "Informationen" senden...

Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: konder am 20. Dezember 2013, 22:27
hallo,

um mal etwas aus vergangenen zeiten zu erzählen,vor ca. 10 jahren hatte person A und person B eine wohnung,person A hatte nach dem 3.brief angst bekommen und gezahlt, person B hatte nicht reagiert und bezahlt bis heute keinen beitrag!!!damals kam kein 4ter brief. Person C hat davon gehört und wartet nun auch auf den 4ten brief.

was vor 10 jahren schon praxis war könnte ja heute auch noch zutreffen, also schön die füße stillhalten und warten,blos kein lebenszeichen von sich geben

frohe weihnachten
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: 2Xtreme am 21. Dezember 2013, 09:21
Glaubt ihr, dass die angedrohten Zwangsanmeldungen nur Panikmache sind, damit sich die Leute selber melden? Laut RBStV müssen die ein Auskunftserzwingungsverfahren einleiten, von Zwangsanmeldungen steht da nämlich nix.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: xrw am 21. Dezember 2013, 10:36
Glaubt ihr, dass die angedrohten Zwangsanmeldungen nur Panikmache sind, damit sich die Leute selber melden? Laut RBStV müssen die ein Auskunftserzwingungsverfahren einleiten, von Zwangsanmeldungen steht da nämlich nix.

Wenn sie wissen, dass eine Beitragspflicht besteht (oder auch nur eine gesetzliche Vermutung vorliegt), haben sie zweifellos das Recht, entsprechende Bescheide zu erlassen, wie das im Prinzip jede Behörde macht. Das Problem ist bloß, dass sie es in der Regel nicht wissen, solang sie nicht vor Ort ermitteln. Effektiv wehren können sich dagegen aber nur die, bei denen tatsächlich keine Beitragspflicht besteht, und die haben dann in aller Regel ihre Auskunftspflicht verletzt. Also ist es für den Beitragsservice ziemlich risikolos, solang die Aufsichtsbehörde mitmacht.

Was vor den Beitragsbescheiden passiert, ist sowieso ziemlich irrelevant. Wenn vor dem Bescheid das eine Jahr Datennutzungsfrist rum ist, wird es halt ein datenschutzrechtlicher Verstoß sein. Dagegen kann man aber auch nicht besser vorgehn. Mit der Ignoriertaktik ist man soweiso dem ausgeliefert, was sie praktisch machen, egal wie inkorrekt das eventuell ist.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: chevignon am 21. Dezember 2013, 18:35

Was vor den Beitragsbescheiden passiert, ist sowieso ziemlich irrelevant. Wenn vor dem Bescheid das eine Jahr Datennutzungsfrist rum ist, wird es halt ein datenschutzrechtlicher Verstoß sein. Dagegen kann man aber auch nicht besser vorgehn. Mit der Ignoriertaktik ist man soweiso dem ausgeliefert, was sie praktisch machen, egal wie inkorrekt das eventuell ist.

Davon hör ich zum ersten mal. Kannst du bitte konkretisieren, worum es da genau geht ?


Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: PersonX am 21. Dezember 2013, 19:52
es kommt ein weiter als Infopost markierter Brief mit fast dem gleichen Inhalt wie beim Brief davor, wenn man selbst bisher keinen Brief oder sonstiges zurück gesendet hat. Inhaltlich ergänzt wurden die Zeilen, sinngemäß, wenn keine Reaktion innerhalb von 4 Wochen erfolgt, dass dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsaufforderung kommt.

Also heute in 4 Wochen, na da freue ich mich schon mal. In vier Wochen ist sicherlich kein Name am Kasten ;-) hat der Wind dann wahrscheinlich verweht.

-- abseits --
Aber auch aus meiner Sicht, kann mir wer weiss was so einfach eine Zahlungsaufforderung senden, habe ich oder ein Freund sicherlich auch schon erhalten -> selbst bei dieser muss man nicht reagieren.
Laut deutschem Recht sollte es keine Verträge geben welche direkt ohne Unterschrift gültig sind, ich habe zu diesem Mist nie eine Unterschrift geleistet, selbst diesen "in meinen Augen beschränkten" Politiker, welcher hier in Sachsen so ein Vertragsdokument unterschrieben hat habe ich nicht gewählt, wo kommen wir denn da hin. Wieso darf überhaupt irgendwer einen für mich ungünstigen Vertrag beschließen in welchem es direkt um mein Geld geht. Normal sollten solche Politiker raus, weil Sie eben nicht willens sind fürs Volk zu entscheiden! Das Thema GEZ ist gut geeignet dem einen oder anderen Mitbürger aufzuzeigen dass nicht alles was so beschlossen wird auch so bleiben muss, nur gehen noch nicht viele auf die Straße deshalb. Die meisten interessiert es noch nicht wirklich. Das gab es schon mal. Wenig interesse für das was Politiker machen, dann ist es in den Brunnen gefallen, dass sollte geändert werden! Solche Dinge, welche dem Bürger Geld kosten sollte dieser direkt mitentscheiden dürfen. Parteien sollten verboten werden, diese schaden nur.

Zurück zum Thema:

Reagieren, dass muss man erst wenn ein richtiger Bescheid mit Rechtsbelehrung kommt, oder Inkassobescheid von einem Gericht. Insofern alles hole Briefe, welche zur Reaktion bewegen sollen. Am allereinfachsten ist, A nicht zahlen, B nicht melden, C erst Einspruch/Wiederspruch und Klage erheben, wenn so ein Brief als Verwaltungsakt mit vorhandener Rechtsbelehrung folgt.  Als andere ist aus meiner Sicht verlorene Zeit.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: xrw am 21. Dezember 2013, 23:24
Was vor den Beitragsbescheiden passiert, ist sowieso ziemlich irrelevant. Wenn vor dem Bescheid das eine Jahr Datennutzungsfrist rum ist, wird es halt ein datenschutzrechtlicher Verstoß sein. Dagegen kann man aber auch nicht besser vorgehn. Mit der Ignoriertaktik ist man soweiso dem ausgeliefert, was sie praktisch machen, egal wie inkorrekt das eventuell ist.

Davon hör ich zum ersten mal. Kannst du bitte konkretisieren, worum es da genau geht ?

Steht in § 11 Abs. 5 Satz 3 RBStV. Steht zwar nicht explizit dabei, dass das auch für den Massenabgleich gilt, aber ich halt es auch da für anzuwenden, soweit nicht strengere sonstige Bestimmungen im Landesrecht greifen. Die 6-Monats-Happen sprechen dafür, dass das allgemein so gesehn wird.

Ab wann genau die Daten als überprüft gelten können, ist eine andere Frage. Wenn sie weder eine Rückmeldung bekommen noch fundierte andere Nachweise haben, ist der Bescheid der früheste denkbare Zeitpunkt. Beim Bescheid stellt sich dann halt noch die Frage der auch formalen Rechtmäßigkeit.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: meiner79 am 22. Dezember 2013, 02:50
Hallo Forum,

meine Person A ist ziemlich irritiert so langsam. Sie war bisher Nichtzahler und Unbekannt für die GEZ.
Sie hat im März oder April einmal ein Schreiben erhalten, mit der Bitte um Auskunft, sich damals aber vorgenommen erstmal 3 Schreiben abzuwarten, wie es früher üblich war.

Nun seitdem kam aber nichts mehr. Gibt es weitere solcher Fälle oder was ist los bei Person A.


Grüsse
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: PersonX am 22. Dezember 2013, 18:19
keine Sorge Person A bekommt sicherlich auch noch Post mit dem vier Wochenzeitraum und der Ankündigung der Zusendung einer erfolgten Anmeldung inklusive Zahlungsforderung falls keine Reaktion erfolgt, soll diese ja an alle die sich trotz Forderung noch nicht gemeldet haben zugestellt werden. Nur so sind die aktuell zusätzlichen theoretischen Mehreinnahmen erklärbar. Nicht das Sie das Geld tatsächlich bekommen.
Die einen bekommen die ehr, die anderen später, ist sicherlich nicht ganz einfach diese vielen Schreiben an einem Tag zu erstellen, also dauert das, dürfte aber für die bisherigen Meldedatenabgleich bis Ende 01.2014 erfolgt sein.

Diese Forderung ist aus meiner Sicht ungefähr wie diese bei den Zusendungen der Massenabmahnungen derzeit. Abheften und nichts machen, solange das kein Verwaltungsakt mit Rechtsbelehrung ist. Gegebenfalls eine Strafanzeige gegen Politiker und Parteien stellen wegen Belästigung oder ähnlichem.
Ich denke hauptverantwortlich sind Politiker für Frust und Stress und somit die erste Anlaufstelle, schließlich haben die es verbockt, sollten also jetzt auch die Suppe auflöffeln. Weil die Politiker mit hauptverantwortlich für den Scheiß sind, sollten dort aber bitte nicht wörtlich Köpfe rollen. Vielleicht kann man diverse Politiker auffordern direkt das jeweilige Amt nieder zulegen. Möglicherweise gibt es auch weiter Gründe dafür.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: chevignon am 22. Dezember 2013, 18:39
Hallo Forum,

meine Person A ist ziemlich irritiert so langsam. Sie war bisher Nichtzahler und Unbekannt für die GEZ.
Sie hat im März oder April einmal ein Schreiben erhalten, mit der Bitte um Auskunft, sich damals aber vorgenommen erstmal 3 Schreiben abzuwarten, wie es früher üblich war.

Nun seitdem kam aber nichts mehr. Gibt es weitere solcher Fälle oder was ist los bei Person A.


Grüsse

Bei mir war bis vorigen Freitag auch nen halbes Jahr Ruhe.
Einfach die Zeit für sich laufen lassen und Geld zurücklegen.
Je länger sie mit dem Beitragsbescheid warten, umso besser. Bis dahin gibt es dann vielleicht schon ein paar richterliche Entscheidungen (sehr interessant z.b. die Klage von Ermano Geuer beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof) auf die man dann seine weitere Vorgehensweise aufbauen kann.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: Elever am 29. Dezember 2013, 17:28

Bei mir war bis vorigen Freitag auch nen halbes Jahr Ruhe.
Einfach die Zeit für sich laufen lassen und Geld zurücklegen.
[/quote]

"Geld zurücklegen?"

Entschuldigung, aber von jedem Amtsgericht für jede Vorladung, für jedes Bußgeld oder für jede andere gerichtliche Aktion gibt es Briefe, die per Einschreiben zugestellt werden.

Der Betrügerservice schickt Infobriefe raus, die zur Zahlung aufgeforderten Personen erhalten sollen. Wer sagt denn nun, dass man sich Geld für einen Brief zurücklegen soll, aufgrund einer Information zurücklegen soll, die man quasi gar nicht erhalten haben kann?

Im Fall von Person A ist es so, dass der Betrügerservice erst nach 11 Monaten der Einführung des neuen Systems auf sich und die anstehende Nachzahlung aufmerksam gemacht hat.

Das ist doch nicht rechtens, dass so spät Geld "eingetrieben" werden soll.

Es kann doch nur sein, dass etwas "ab sofort" gilt und dann auch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Person A es auch per Einschreiben zugestellt bekommen hat.

Person A hat nie irgendwo unterschrieben, nie irgendwas beantragt oder ausgefüllt und soll von jetzt auf sofort für eine Sache zahlen, von der sie 11 Monate lang nichts gehört hat?

Wie kann das denn sein?
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: meiner79 am 29. Dezember 2013, 18:12
Grundsätzlich stimmt ich dir ja zu aber da das Gesetz veröffentlicht wurde, hast du Kenntnis dadrüber erlangt.
Theoretisch müssten wir uns sogar kümmern um die Begleichung.
Tun wir natürlich nicht und deswegen wirds eingetrieben.

Rechnungen können im übrigen nach Ablauf des ersten Kalenderjahres noch 3 Jahre rückwirkend gestellt werden.
Sprich am 31.12.2016 wäre es erst verjährt, wobei das nur im Zivilrecht gilt, soweit ich weiss. Bei den ÖR geht das bestimmt noch länger.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: Holgi76 am 30. Dezember 2013, 12:24
Hallo zusammen :)

Bin im Juni umgezogen. Hab vorrher bei den Eltern gewohnt und nun alleine.
Hab natürlich nie GEZ bezahlt.
Hab auch bis jetzt die 3 Briefe bekommen und seit Anfang November ist Ruhe.
Hab auch nie auf die Briefe reagiert. Infopost kommt bei eh immer in die Ablage P.


Muss die GEZ mir beweisen, das es für meine Wohnung noch kein Betragskonto gibt, bevor die Aktiv (Bescheid)
werden können ?

Achso und die Briefe sind immer an die Falsche Hausnummer gegangen. Ich wohne 1-3 und die Briefe gingen nur an die 1 :)

Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: Roggi am 30. Dezember 2013, 15:12
Vor 10 Jahren kam ein Brief vom Amt zu meinem Bruder. Ein Buchstabe fehlte im Namen. Er brauchte laut Anwalt nicht reagieren: "das sind Sie nicht" waren seine Worte.
 "Lasst die GEZ wegen Formfehler verrecken" - das sind meine Worte.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: Teegadrom am 31. Dezember 2013, 01:52
Der Graue Brief
So was aber auch, schon wieder Post vom Beitragsservice? Naja, ist ja der Vierte  dieses Jahr. Ob da jetzt jemand wunde Finger am Kopiergerät hat? Blasen an den Füßen vom Laufen zur Poststelle, um die lästigen Einschreibebriefe abzuholen und zu quittieren...., die armen Seelchen - da  sollte man doch, nein - da muss man doch geradezu....., endlich mal den Bedauernswerten eine Antwort schicken, ist ja sogar ein Kuvert für die Antwort beigefügt...,
frisch gewagt, ist Zuneigung gewonnen....:

Sehr geehrte Mitarbeiter des Beitragsservice von ARD/ZDF und Deutschlandradio!
Heute möchte ich meinem tiefen Bedauern nachdrücklich Ausdruck verleihen, dass gerade Sie, der Sie jetzt dieses Schreiben in den Händen halten - so einer frustrierenden, unendlich öden, wohl nur von einem Bruchteil der Bevölkerung wirklich geschätzten, Tätigkeit nachgehen müssen.
Sicher, jeder muss ja mit irgendeiner Beschäftigung seinem Brötchenerwerb oder auch sonstigen lebensunterhaltsförderlichen finanziellen Mittelbeschaffungsmassnahmen nachgehen, doch ausgerechnet diese Tätigkeit? Dem Vernehmen nach, bis zu 90 000 Anrufe täglich entgegennehmen? Oftmals darunter sehr beleidigende, gar unflätige Anrufe von undankbaren Kunden! Dann all die Briefe in Kuverts eintüten und zum Versandt schaffen, in 93 oder gar 94,6 % der Fälle lediglich Ignoranz als einzige Reaktion darauf erhaltend? Vielleicht müssen Sie Ihre Tätigkeit sogar im Familien und Freundeskreis verheimlichen, aus Schamhaftigkeit, weil dadurch Abbruch der sozialen Beziehungen, gar Handgreiflichkeiten die Folge sein könnten?
Stetig am Rande des psychischen Zusammenbruchs agierend, da Ihre Institution personell ständig unterbesetzt ist...! Es ist aber auch so was von unfair, lediglich 250 Mitarbeiter neu einzustellen, um ein Millionenheer undankbarer Ignoranten  in willige Beitragszahler zu verwandeln! Da haben die Entscheidungsträger in der Politik aber auch gar nicht gründlich nachgedacht! Da müssen doch mindestens noch 1000 weitere Neumit- und Sachbearbeiter eingestellt werden! Wie soll  das Heer der Aufmüpfigen und Widerborstigen denn sonst bekehrt werden! Erziehungseinrichtungen, Kulturberieselungslager, Schulungslehrgänge müssten da her -  die alle Unbekehrbaren an den Vorzügen  des ö.r.Rundfunksystems teilhaftig werden lassen!!
Wie jetzt, dass geht nicht...? Wegen der Demokratie...?
Herrschaft geht vom Volke aus, in dem es seine Würdigsten frei wählt...?
Freeeeiiiii wäääähhhlt....?
Aber das haben wir doch gerade in Bezug auf das demokratische Rundfunksystem  endlich erfolgreich abgeschafft...?!
Wie kommen wir da jetzt raus aus der Misere?
Also wenn das jetzt Ihr Gewissen belastet, da kann Ihnen doch glatt geholfen werden!
Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern, Vorgesetzten über diesen Brief. Oder gehen Sie zum psychologischen Beratungsdienst, da ist bestimmt was wie „Burnoutsyndromdiagnose“ drin. Oder bleiben Sie einfach mal länger zu Hause, wenn Sie eigentlich in der Beitragsservicezentrale hocken sollten. Muss ja nicht gleich den ganzen Tag sein. Fangen Sie mit 10 Minuten Abwesenheit Montags an, steigern Sie allmählich bis zum Wochenende auf 1 Stunde Abwesenheit. Die darauf folgende Woche auf 2 Stunden Abwesenheit ausdehnen...., in 10 Wochen ist das Burnoutsyndrom weg, der Adrenalinspiegel hat sich wieder auf Normalwerte beruhigt und Sie können sich voller Enthusiasmus und Tatkraft auf die Suche nach einem wirklich anerkannten, kreativen Brötchenerwerb begeben. Das Jahr hat 365 Tage, eine lange Zeit, den ersten Schritt zu tun. Man muss natürlich losgehen,  der erste Schritt fällt erfahrungsgemäß am schwersten.   
Ich wünsche Ihnen dazu natürlich viel Erfolg und das nötige Durchhaltevermögen,
mit den allerfreundlichsten Grüßen
Hochachtungsvoll, Ihr säumiger Beitragszahler

So, jetzt aber ab damit zur Post, damit die freudige Botschaft noch rechtzeitig zum Neuen Jahr zugestellt werden kann. https://www.dropbox.com/s/gyxlukt7gy1r2tg/Graue%20Briefe%20f%C3%BCr%20den%20Beitragsservice.pdf (https://www.dropbox.com/s/gyxlukt7gy1r2tg/Graue%20Briefe%20f%C3%BCr%20den%20Beitragsservice.pdf)
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: dagegen2013 am 31. Dezember 2013, 16:48
bei Person A ist diesen Monat der 5te Bettelbrief von den Gaunern des Betrüger-Servises gekommen.
Der erste war in 06/13 der 2te in 07/13 der 3te in 10/13 der 4te in 11/13 und der letzte diesen Monat.

Im Grunde vom Text her alles das selbe, die letzten Briefe (vom Inhalt her) sind aber kürzer geworden.

Im Grunde: Person A soll mich endlich anmelden !

Aber unter dieser Adresse wo die immer noch hin gesendet werden (ankommen) wohnt Person A offiziel nicht mehr!


In diesem Sinne,
besten Grüße an ALLE &
einen guten Rutsch ins 2014 :-))

Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: doebjo am 03. Januar 2014, 15:37
Die Person hier hat außer den drei Briefen immer noch nichts weiter gehört.

Nun steht eventuell ein erneuter Umzug an, wie würde sich das für die Person auswirken? Die Briefe an die aktuelle Anschrift der Person würden ja ins leere laufen. Der Beitragsservice würde ja aber auch die neue Adresse bekommen, es wurde aber noch Beitragsbescheid erstellt. Würden die "Forderungen der alten + Neuen Wohnung dann irgendwann mit einem Beitragsbescheid eingefordert?
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: Roggi am 03. Januar 2014, 19:02
Die Person hier hat außer den drei Briefen immer noch nichts weiter gehört.

Nun steht eventuell ein erneuter Umzug an, wie würde sich das für die Person auswirken? Die Briefe an die aktuelle Anschrift der Person würden ja ins leere laufen. Der Beitragsservice würde ja aber auch die neue Adresse bekommen, es wurde aber noch Beitragsbescheid erstellt. Würden die "Forderungen der alten + Neuen Wohnung dann irgendwann mit einem Beitragsbescheid eingefordert?

Der Beitragsservice stellt gerne alte Forderungen zusammen mit aktuellen Forderungen, aber da ja keine Beitragsnummer vergeben wurde, kann das nicht so ohne weiteres zugeordnet werden. Ich glaube nicht, dass die noch lange was fordern können, aber gegen Forderungen, die irgendwann kommen, kann immer noch Widerspruch eingelegt werden. Also abwarten und freuen, dass man sich noch nicht mit diesen Gaunern rumärgern muss.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: Joe DeFosta am 18. Januar 2014, 13:04
Hallo zusammen,

Person N hat heute den 4. (Info-)Brief mit der bereits an anderen Stellen diskutierten Zwangsanmeldungsandrohung bei Nichtantwort erhalten.
Die Historie somit: Brief 1 Juli, Brief 2 August, Brief 3 September (alle 2013), Brief 4 Januar 2014.
Alle - auch dieser - wurde und werden mit keinerlei Antwort gewürdigt.

Hat evtl. schon jemand von den Personen, bei denen Brief 4 (bzw. die Androhung zur Zwangsanmeldung) > 4 Wochen zurückliegt, bereits eine Folgereaktion seitens Beitragsservice erfahren?
Person N ist jedenfalls gespannt, wie es weitergeht.

Die Ironie, in ein und demselben Brief einen Auskunftsersuch mit der Sanktionierung durch den RBStV zu begründen und gleichzeitig eine gesetzeswidrige Maßnahme bei Verstoß anzukündigen, ist irgendwo im Spannungsgefüge zwischen ironisch, tragisch und bedauernswert ..
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: chevignon am 18. Januar 2014, 20:03
Nein, ich warte auch noch auf Reaktion. Die 4 Wochen sind bei mir jetzt rum.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: 2Xtreme am 19. Januar 2014, 08:47
Nein, ich warte auch noch auf Reaktion. Die 4 Wochen sind bei mir jetzt rum.

Wann hast du denn die letzte Post bekommen? Also welches Datum stand auf dem Schriftstück? Die 4 Wochen zählen die nämlich von dem Datum, das auf dem Schreiben steht.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: chevignon am 19. Januar 2014, 23:51
Nimms mir bitte nicht übel, aber die Frage ergibt keinen Sinn und wird deswegen nicht beantwortet.
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: alikhasek am 25. Januar 2014, 13:31
Bei Person X wurde nach dem 3. Brief, welcher 4 Wochen zurück liegt, nun der 4. Brief in den Briefkasten gesteckt.

Der 4. Brief war "Bestätigung der Anmeldung" mit der Mitteilung der Beitragsnummer.
Person X dürfte also nun leider "im System" sein!

Soll Person X nun abwarten?
Titel: Re: Was kommt nach Brief 3?
Beitrag von: Roggi am 25. Januar 2014, 14:23
Weiterwarten und nur auf einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung reagieren.