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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Hackbert am 01. Juli 2013, 00:36

Titel: Einstweilige Verfügung ?
Beitrag von: Hackbert am 01. Juli 2013, 00:36
Ich hab vor 3 Wochen den "Gebühren-/Beitragsbescheid" bekommen. So hieß er tatsächlich , das Wort
"Gebühren" steht also weiter drin. Habe dann Widerspruch eingereicht und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Hierzu Frist 10 Tage gesetzt, gem. Musterschreiben von Kanzlei Höflmeier.
Jetzt kam ein Schreiben von der GEZ. Sie haben meinen Brief erhalten. Und dass ich wegen Verfassungwidrigkeit nicht zahlen möchte. Und. blablaba. Verfassungswidrigkeit können sie nicht erkennen.  Das Wort "Widerspruch" verwenden sie nicht.
Jetzt meine Frage: wie handhabt Ihr das dann ?
Sollte hier dann einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht beantragt werden?
Titel: Re: Einstweilige Verfügung ?
Beitrag von: Unterstützer am 01. Juli 2013, 09:24
Sollte hier dann einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht beantragt werden?

So wie der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung formuliert ist: Ja.

Jetzt meine Frage: wie handhabt Ihr das dann ?

Ich werde für mich erstmal klären welches Verwaltungsgericht zuständig ist. Wäre ja zu schade, wenn der Antrag auf einstweilige Verfügung an die falsche Adresse geht.