gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: woesch am 26. Juni 2013, 23:56

Titel: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 26. Juni 2013, 23:56
Hallo!

Ich überlege gerade ob ich den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit folgender Aktion ad absurdum führen kann:
Ausgangslage:
Mir ist das Privileg gegeben in einem Mehrfamilienhaus zu wohnen. In meiner Raumeinheit ist nichts wertvolles drin, ich wohne sehr weit oben und ich kenne die Leute im Haus alle.
Idee:
Sobald ich meine Eingangstür abbaue, hat die Raumeinheit keinen eigenen Eingang mehr. Die Voraussetzung für eine Wohnung laut RFBStV ist nicht mehr gegeben. Da ich jederzeit die Tür ein- und aushängen kann, befindet sich die Tür also in einem für die GEZ undefiniertem Zustand. Sie wissen den Zustand nur, wenn sie herkommen und schauen. Im Prinzip funktioniert das also wie Schrödingers Katze. Wenn ich nun behaupte, dass die Tür dauerhaft ausgehangen ist, dann haben die Jungs da ein massives Problem. Das Gegenteil, also das die Tür dauerhaft eingehangen ist, können sie mir meinen Lebtag nicht nachweisen :D, ich muss sie ja nur jeden Tag für fünf Minuten aushängen. Und ob für eine Raumeinheit, die nur ab und an eine Wohnung ist, gezahlt werden muss ist so gar nicht geregelt.

Ich hoffe die Idee ist zu verstehen.

Was haltet ihr davon? Rechtliche bedenken wegen Vermieter? Habt ihr Anmerkungen und/ oder Fragen dazu?

Ich denke ich werde diesen lustigen Weg gehen, bevor ich den normalen Klageweg einschlage (obwohl ich bezweifel, dass dies nötig ist).
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: SchwarzSurfer am 27. Juni 2013, 00:11
glaub wenn du denen die Teilnehmernummer eines anderen Mieters gibst dann gehen die erstmal davon aus dass Du in der gleichen Wohnung wohnst, kontrollieren tuen sie ja nicht so schnell. Ist wie mit den groß-WG´s.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 27. Juni 2013, 00:21
Nein, das möchte ich nicht. Ich möchte diesen Verein von Schwerst-Kriminellen möglichst so weit bekämpfen, dass NIEMAND mehr zahlen muss. Theoretisch kann ja jeder seine Wohnung durch das Aushängen der Türen in eine Nicht-Wohnung wandeln. Dann müsste die GEZ ALLE Türen in Deutschland gleichzeitig auf Ein- bzw. Ausbau prüfen.

Von mir sehen die sowieso keinen Cent. Ich habe noch ein paar mehr Ideen, aber Angst das die Gegenseite mitliest und rechtzeitig reagiert. Mein Ziel ist es, die zu Änderungen zu zwingen, die sie immer wieder von ALLEN Bundesländer absegnen lassen müssen. Zeit für Petitionen und Zeit ohne das jemand zahlen muss.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: wtfacow am 27. Juni 2013, 00:36
Interessante Idee.

Aber : 


Rundfunkgebühren ab 2013

Neuregelung RUNDFUNKBEITRAG – Informationen für Mieterinnen und Mieter

Stand 6.3.2013


3. Was ist eine „Wohnung“?

Grundsätzlich zählt als Wohnung in diesem Sinne jede baulich abgeschlossene Raumeinheit, die

    zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
    durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen – also nicht durch einen anderen Wohnraum – betreten werden kann.

http://www.studentenwerkbielefeld.de/index.php?id=392


Da steht nix davon das die Tür zu sein muss, bzw. montiert. >:(
So eine Idee hatte ich übrigens auch schon.  :)
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 27. Juni 2013, 09:09
Interessante Idee.

3. Was ist eine „Wohnung“?

Grundsätzlich zählt als Wohnung in diesem Sinne jede baulich abgeschlossene Raumeinheit, die

    zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
    durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen – also nicht durch einen anderen Wohnraum – betreten werden kann.

Da steht nix davon das die Tür zu sein muss, bzw. montiert. >:(
So eine Idee hatte ich übrigens auch schon.  :)

Doch, da steht genau das. Ich habe es sogar mal fett markiert. Die für Bildung von Sondereigentum vorgesehenen Raumeinheiten sind dann in sich abgeschlossen, wenn sie durch dauerhafte, feste, geschlossene Wände und Decken sowie durch verschließbare Zugänge umgrenzt werden und dadurch gegen widerrechtliches Eindringen tatsächlich abgeschirmt werden.

Baurecht FTW. Das gute an der Sache ist, mir geht es um Zeit. Und bevor ein Gericht feststellt was denn ein eigener Eingang ist und was als baulich abgeschlossen gilt, schreiben wir 2025 :).
Der Einwand war aber gut und berechtigt und ich gebe zu, dass man diese Sache aus dem Baurecht schon wissen muss, um die Tiefe der Idee zu verstehen.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Kunibert am 27. Juni 2013, 09:55
Ich denke, das geht noch einfacher. Einfach ein Bett im Hausgang aufstellen und dort mindestens einmal übernachten.
Damit verschmelzen dann alle anderen Räume zu einer Wohnung - zumindest was den Rundfunkbeitrag anbelangt.
Man kann ja dann die Katze dort schlafen lassen - niemand sagt, dass es ein Mensch sein muss.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: wtfacow am 27. Juni 2013, 10:07
Dann bin ich mal gespannt wie der Beitragsservice reagiert. Kannst dem Verein ja Fotos von der Ausgehängten Tür schicken.  ;D
Halte mich mal auf dem laufenden, wenn das funktioniert hänge ich bei ner verlorenen Klage meine Tür auch aus. Wer braucht schon ne Haustür.... ;)
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: SchwarzSurfer am 27. Juni 2013, 16:00
Aber sie werden, wenn sie das fressen, auf die Teilnehmernummer eines anderen bestehen. Könnte aber sein dass darauf gar kein Anspruch besteht, müsste man nochmal im RBStV nachsehen
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: unGEZahlt am 27. Juni 2013, 20:30
Ja woesch,

die Idee gefällt mir auch.

Der öffentl.-rechtl.-Rundfunk kann zwar die postulierte Demokratie umgehen.

Aber die Quantenpysik ist ja, ähnlich wie die Relativitätstheorie, nie widerlegt worden! Das wird auch weder dem Beitragsservice sowie auch dem Bundesverfassungsgericht niemals gelingen.

Ja, wenn Du damit argumentierst, das würde mich auch interessieren. Falls sie es ignorieren sollten - einfach durch die Gerichte klagen, oder  ;D

Die Idee mit Schrödingers Gedankenexperiment hat etwas.

Markus
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: chevignon am 28. Juni 2013, 23:12
Leute, ich lach hier gerade Tränen!!  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D

Ich hab hier in dem Forum echt schon viel gelesen, aber DAS ist mit Abstand die geilste Idee, die ich bis jetzt gehört habe.
Ich wünsche dir allen erdenklichen Erfolg mein Guter! Wär phänomenal, wenn das klappen würde.

YOU made my day ! :D

Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: wtfacow am 18. Oktober 2013, 23:35
Hallo woesch,
wie ist den der Stand der Dinge?
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 21. Oktober 2013, 10:03
Moin. Völlig langweilig. Drei Infobriefe und bisher kein Vierter.

Habe mich entschlossen, dass Spiel langsamer zu beginnen. Werde im ersten Widerspruch nur schreiben: "Unter dieser Adresse halte ich keine Wohnung nach §3 RBStV." In diesem Moment gebe ich die Nachweispflicht an den Inkassoverein ab - und ab da haben die 3 Monate Zeit mir das Gegenteil zu beweisen (bin ich gespannt, wie die das anstellen möchten :)). Schrödingers Wohnung hebe ich mir für spätere Phasen des Kampfes auf.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: wtfacow am 21. Oktober 2013, 23:55
Das ist ja wirklich langweilig.
Kannst ja schreiben wenn es was neues gibt.
Mindestens einen "Fan" hast du nämlich den es interessiert  ;)

Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 22. Oktober 2013, 08:01
Wird gemacht, lese mindestens einmal pro Woche das Forum.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: chevignon am 30. Oktober 2013, 21:10
Hier ist auch noch dein 2. Fan :D

Ich bin übrigens auch seit jetzt fast 3 Monaten bei Infobrief 3.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: unGEZahlt am 31. Oktober 2013, 20:19
Hallo Woesch,

die Fangemeinde Deines Gedankenexperiments besteht jetzt schon aus 3 Mitgliedern.

Werde im ersten Widerspruch nur schreiben: "Unter dieser Adresse halte ich keine Wohnung nach §3 RBStV."

Die werden ja Beweise fordern und die sollen sie auch bekommen.
Wie Du schon in einem anderen Thema geschrieben hast ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7076.msg52672.html#msg52672 ) :
Zitat
Aus meiner Sicht ist der einzig angreifbare Punkt um komplett raus zu kommen der Satzteil: [...]baulich abgeschlossene Raumeinheit [...].

Diese Schwachstelle muss unbedingt genutzt werden. Auch wenn das durch eine Katze aus der Quantenmechanik geschieht  >:D

Die jeweils 5 Min. am Tag ausgehängte Tür von Schrödingers Wohnung könnte den Beitragsservice und wenn es dann sein muss, auch die Gerichte, doch ziemlich in Schwierigkeiten bringen.

Markus
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 31. Oktober 2013, 21:35
Ihr macht euch zu viele Gedanken. Sobald man einen begründeten Widerspruch einlegt, ist die Gegenseite in der Beweispflicht. Der Beitragsservice muss mir nachweisen, dass diese Raumeinheit unter meiner Meldeadresse eine Wohnung nach §3 ist. Und das wird interessant, weil die dafür einen Durchsuchungsbefehl brauchen. Kein Richter der Welt stellt einen solchen aus, wenn da drin steht: Wir wollten mal schauen ob da die Raumeinheit eine Wohnung ist.

Anbei erwähnt: Es ist Unsinn, um nicht zu sagen ABSURD, dass Vorhandensein von "nichts" beweisen zu wollen. Ein Foto von einem Loch macht immer nur dann Sinn, wenn um das Loch eine sichtbare Begrenzung ist. Wo wir wieder bei der abgeschlossenen Raumeinheit wären.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Philosoph am 03. November 2013, 23:15
Ich weiß nicht, ob das wirklich funktioniert.
Immerhin können sie weitere Angaben über vermutete Schuldner über Dritte, darunter auch der etwaige Vermieter, einholen. Wenn der nun gezwungen ist, einen Mietvertrag vorzulegen, in dem "Schrödinger" als Mieter stehst, ist es ihnen wohl völlig egal, ob die Tür eingehängt ist oder nicht, denn dann haben sie einen Vertrag, in dem schwarz auf weiß steht, daß es sich um eine Wohnung handelt und Schrödinger in eben jener Wohnung gemeldet ist.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 03. November 2013, 23:32
Dein Einwand ist berechtigt und wurde von mir schon einmal ausgiebig durchdacht:
In dem Mietvertrag ist der Zustand zum Datum der Übergabe festgehalten. Ein tatsächlicher Zustand zum jetzigen Zeitpunkt kann nur vermutet werden. Mein Vermieter kann mir nicht verbieten die Tür auszuhängen, was eben genau diesen undefinierten Zustand herbeiruft. Ich muss nur zum Mietende die Raumeinheit wieder so übergeben, wie ich sie erhalten habe.
An dieser Stelle gibt es einfach eine rechtliche Grauzone, die man dringend austesten muss. Ich mache das einfach mal 8).
 
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: chevignon am 04. November 2013, 19:11

An dieser Stelle gibt es einfach eine rechtliche Grauzone, die man dringend austesten muss. Ich mache das einfach mal 8).

Das Wort haste super gewählt :D
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Philosoph am 04. November 2013, 21:48
Testen schadet auf keinen Fall!  ;)
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 06. November 2013, 10:19
Hallo!

Ich überlege gerade ob ich den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit folgender Aktion ad absurdum führen kann:
Ausgangslage:
Mir ist das Privileg gegeben in einem Mehrfamilienhaus zu wohnen. In meiner Raumeinheit ist nichts wertvolles drin, ich wohne sehr weit oben und ich kenne die Leute im Haus alle.
Idee:
Sobald ich meine Eingangstür abbaue, hat die Raumeinheit keinen eigenen Eingang mehr. Die Voraussetzung für eine Wohnung laut RFBStV ist nicht mehr gegeben. Da ich jederzeit die Tür ein- und aushängen kann, befindet sich die Tür also in einem für die GEZ undefiniertem Zustand. Sie wissen den Zustand nur, wenn sie herkommen und schauen. Im Prinzip funktioniert das also wie Schrödingers Katze. Wenn ich nun behaupte, dass die Tür dauerhaft ausgehangen ist, dann haben die Jungs da ein massives Problem. Das Gegenteil, also das die Tür dauerhaft eingehangen ist, können sie mir meinen Lebtag nicht nachweisen :D, ich muss sie ja nur jeden Tag für fünf Minuten aushängen. Und ob für eine Raumeinheit, die nur ab und an eine Wohnung ist, gezahlt werden muss ist so gar nicht geregelt.

Ich hoffe die Idee ist zu verstehen.

Was haltet ihr davon? Rechtliche bedenken wegen Vermieter? Habt ihr Anmerkungen und/ oder Fragen dazu?

Ich denke ich werde diesen lustigen Weg gehen, bevor ich den normalen Klageweg einschlage (obwohl ich bezweifel, dass dies nötig ist).
Das ist eine sehr gute Idee, die ich auch hatte!
Problem: bei ETW interessiert sie nur die TE.
Und wenn die die Abbau der Tür (die eine bauliche Veränderung) im Sinne WEG darstellst mit 100% Zustimmung der anderen Eigentümer durchbekommst und das in der TE eintragen kannst, hast du gewonnen; das hat mir sogar ein Anwalt bestätigt!
Bei unserer Hausgemeinschaft mit sehr vielen Parteien ist es so gut wie unmöglich eine 100% Zustimmung für Abbau der Tür zu bekommen und wenn sie mitbekommen warum du das machst erst recht nicht (schöne Neidgesellschaft).

Meine Meinung: Versuch das und sag was passiert ist!
Finde das aber ganz schön aufwendig!
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 06. November 2013, 11:09
Definiere bitte ETW (Etagenwohnung?) und TE (Teileinheit?).
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Roggi am 06. November 2013, 11:38
ETW ist Eigentumswohnung.
TE ist die Teilungserklärung, wo drinsteht was zum privaten Eigentum gehört und was zum Gemeinschaftseigentum gehört. Mit dem Gemeinschaftseigentum kann man nichts ohne Beschluss machen, weil es ja Regeln gibt, damit alles einheitlich ist. Dazu gehören meistens Treppenhaus mit Wohnungstüren, Kellertüren, Dach, Fassaden usw.
Wer die Wohnungstüre  ausbauen will, braucht die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 06. November 2013, 12:13
Interessant zu wissen. Ich habe eine Raumeinheit zur Miete, daher betrifft es mich nicht direkt.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 06. November 2013, 13:47
ETW ist Eigentumswohnung.
TE ist die Teilungserklärung, wo drinsteht was zum privaten Eigentum gehört und was zum Gemeinschaftseigentum gehört. Mit dem Gemeinschaftseigentum kann man nichts ohne Beschluss machen, weil es ja Regeln gibt, damit alles einheitlich ist. Dazu gehören meistens Treppenhaus mit Wohnungstüren, Kellertüren, Dach, Fassaden usw.
Wer die Wohnungstüre  ausbauen will, braucht die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Danke! Hätte ich ausschreiben sollen....
Danke für die Aufklärung!
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Minion am 09. Februar 2014, 14:26
Bin auf diesen, etwas angestaubten, Thread durch einen aktuellen gestoßen und muss sagen, das ist eine super Idee. Fan +1
Auch wenn es vor Gericht nicht funktionieren sollte, ich hatte jetzt erstmal was zum lachen.  ;D

Noch eine These:
In der Vorschrift/Definition steht doch "[...]feste, geschlossene Wände und Decken sowie durch verschließbare Zugänge umgrenzt werden und dadurch gegen widerrechtliches Eindringen tatsächlich abgeschirmt werden." (Kopie Post weiter vorne)

Rein analytisch/logisch betracht haben mich die Worte "und" und "tatsächlich" auf die Idee gebracht, ob es nicht einfach ausreicht regelmäßig seinen Schlüssel mal draußen stecken zu lassen. Dann wäre ein aushängen der Tür unnötig.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 09. Februar 2014, 20:28
Im Prinzip hast du recht. Es genügt zum Beispiel auch das Schloss rauszubauen, dann zieht es nicht so ;). Ich wurde übrigens inzwischen Zwangsangemeldet und warte auf den Beitragsbescheid. In meinem Widerspruch werde ich noch einen Schritt weiter gehen, dass lasse ich aber einfach geheim. Die Gegenseite liest hier sicher mit und es soll sie hart treffen. Da rückdatiert wurde, werde ich diese Sache hier trotzdem reinhauen. Bin auf das Äußerste gespannt und berichte bei echten Neuigkeiten.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Roggi am 09. Februar 2014, 21:05
Eine ähnliche Idee habe ich auch schon mal gehabt, wenn die alles mögliche im Rahmen der Gesetze machen, ist es sicherlich erlaubt, das Gesetz auch mal zu seinen Gunsten zu verwenden (Wohnung war wegen Renovierung nicht anmeldepflichtig):

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg58753.html#msg58753
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: unGEZahlt am 09. Februar 2014, 22:16
In meinem Widerspruch werde ich noch einen Schritt weiter gehen, dass lasse ich aber einfach geheim. Die Gegenseite liest hier sicher mit und es soll sie hart treffen. Da rückdatiert wurde, werde ich diese Sache hier trotzdem reinhauen. Bin auf das Äußerste gespannt und berichte bei echten Neuigkeiten.

Es werden manchmal Widersprüche von den Anstalten nicht beschieden. Das könnte dann auch ein Hinweis, darauf sein, dass sie in Schwierigkeiten stecken  ;D

Wenn Deine Taktik sie aus den Takt bringen sollte,
wäre es sicher nicht verkehrt, uns dann rechtzeitig mitwirken zu lassen.
Wir können Widersprüche / Klagebegründungen, die sie fertig machen, immer gut gebrauchen.

Markus
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: hillybillyblues am 10. Februar 2014, 19:13
Also nach Def. des RBStV gilt:

§3 Wohnung:
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltener Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum WOhnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten werden kann.

Wahrscheinlich aus dem Baurecht kommt:
 "Die für Bildung von Sondereigentum vorgesehenen Raumeinheiten sind dann in sich abgeschlossen, wenn sie durch dauerhafte, feste, geschlossene Wände und Decken sowie durch verschließbare Zugänge umgrenzt werden und dadurch gegen widerrechtliches Eindringen tatsächlich abgeschirmt werden."
Frage dazu:

Kann man denn Normierungen aus dem Baurecht in den RBStV so einfach übertragen?

Wenn man dann noch "... und dadurch gegen widerrechtliches Eindringen tatsächlich abgeschirmt werden" juristisch so interpretiere würde, das tatsächlich die Eingangstür nicht abgeschlossen ist bzw. nicht abschließbar ist, hätte man aber hier eine mMn vielleicht ein Schlupfloch für Experimentierfreudige;-) Dann bräuchte man ja theoretisch nur darzulegen: "Isch habe keine Wohnung/Haus mit Türschloss"  und man wäre raus aus der Nummer:-)

Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Minion am 10. Februar 2014, 20:54
Meiner Meinung nach sind solche Normen übertragbar. Die bauen ja alle irgendwie aufeinander auf.

Also ich finde das ist ein guter (lustiger) Joker, aber geht gegen mein Rechtsempfinden, daher werde ich das nicht für einen Widerspruch/Klage verwenden.
Das Ding soll gekippt werden und nicht umgangen. ;)
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: lichtgrün am 11. Februar 2014, 14:04
Ich schätze, dass wird nicht funktionieren. Auch wenn du die Tür aushängst, ist der abschließbare Zugang im baulichen Sinne noch vorhanden, da ja der Zugang in Form einer Tür nicht nur aus dem Türblatt sondern auch aus dem Türrahmen besteht. Das Aushängen des Türblattes wäre somit nur eine temporäre Außerfunktionssetzung des Zugangs, welches sich ohne bauliche Maßnahmen wieder beheben lässt. Anders wäre es vielleicht, wenn du auch den Türrahmen entfernst...
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 10. Juli 2014, 18:29
Es gibt was Neues: Ich habe gegen meine Zwangsanmeldung unter anderem mit diesem Argument Widerspruch eingelegt. Als erste Reaktion kam ein Infobrief, dass ich doch bitte meine aktuelle WOHNanschrift mitteilen solle, um die Bearbeitung abzuschließen. Interessant, die haben es nicht verstanden. Ich bleibe an der Sache mal dran und berichte weiter, wenn der echte Widerspruchsbescheid da ist.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Roggi am 10. Juli 2014, 19:21
Dann schreibt man einfach, dass die Wohnung nun eine neuartige Wohnung ist und durch die Konvergenztheorie nicht mit dem Wohnungsbegriff aus §3 RBStV vereinbar ist.

Hier noch mal die Definition, was eine Wohnung ist. Eine Türe hat nicht zwangsläufig damit zu tun, "baulich abgeschlossen" ist das Zauberwort:

§ 3 RBStV
Wohnung

(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die

1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und

2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 10. Juli 2014, 22:37
Huhu!

Ich antworte doch nicht auf Infobriefe... - jede Information kann im Zweifel gegen mich verwendet werden ;).

Als Starter des Threads ist mir § 3 RBStV durchaus vertraut^^. ;)
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Roggi am 10. Juli 2014, 23:33
So wie ich die Burschen einschätze, versenden die einen Beitragsbescheid. Die sind nicht befugt, zu entscheiden, ob eine Wohnung eine Wohnung ist oder nicht. Wenn BS allerdings schon nachfragt, dass man die "aktuelle WOHNanschrift mitteilen solle", werden die es schon verstanden haben. Dass man selbst genauso wenig befugt ist zu entscheiden, ist ja klar. Wenn es keine Wohnung ist, braucht man auch keine Anmeldung und kein Beitragskonto. Ein Beitragsbescheid wäre dann formell nichtig. Also wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht landen, zu 105 Euro. Dann stellt sich die Frage, wie man damit umgeht. Beweise werden nicht verlangt im RBStV, allerdings ist dann möglicherweise gar nicht zugelassen, sowas zu beweisen. Anmeldeadresse  = Wohnadresse, wie es im RBStV §2 steht. Daran hält sich das Verwaltungsgericht, andere Paragraphen haben die nicht im Gesetz. Wenn für jede Wohnung bezahlt werden muss, ist es aber wichtig nachzuweisen, dass es keine Wohnung ist im Sinne des RBStV. Diese Klage wird sicherlich nicht einfach.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 11. Juli 2014, 00:21
Nochmal zum Verständnis: Das war die Reaktion auf meinen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid. Die haben längst einen geschickt. Ich korrespondiere mit dem BS nur wenn es wichtig ist.

Wie du richtig festgestellt hast, versuche ich Mittel und Wege zu finden den RBStV von innen heraus zu sprengen. Dein Weg ihn von Außen zu sprengen, wie auch der Vieler anderer, wird mir schon zu  oft versucht - dennoch ist er gut und ich wünsche euch alles Glück der Welt damit. Je mehr Sachen wir probieren, desto größer ist die Chance, dass man Erfolg hat. Und je verrückter der Einfall, desto interessanter der Umgang seitens des BS. Werde zu dem vorherigen Satz demnächst noch einen neuen Thread aufmachen.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Roggi am 11. Juli 2014, 00:30
Wenn das die Reaktion auf den Widerspruch war, ist es erstaunlich, dass die keinen Widerspruchsbescheid erlassen. Ich deute diese Reaktion so, dass BS keinen Paragraphen dagegen hat. Die Chancen stehen also gut.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: unGEZahlt am 11. Juli 2014, 09:04
woesch, dann schreibe ich mal ein rein hypothetisches Muster zur rein hypothetischen Verwendung
Deiner Taktik betr. Bescheid-Widerspruch
( Falls es anders formuliert werden muss,
bitte nochmal Rückmeldung ) :

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Beitragsbescheides,
der mir am  xx/xx/2014 zugegangen ist.

Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen diesen Beitragsbescheid.

Grund:
Unter der Adresse Musterstraße 1, 10000 Musterstadt,
halte ich keine Wohnung nach §3 RBStV.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen kann.

Alles Gute für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Muster
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 11. Juli 2014, 16:38
Auf keinen Fall die lustige Teilnehmernummer vergessen, die muss irgendwo auftauchen. Ansonsten so zum Beispiel:
Zitat
Widerspruch zum Gebühren-/Beitragsbescheid

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich Ihrem Gebühren-/Beitragsbescheid vom xx.xx.2014.

Begründung:
(1) Unter der obigen Adresse befindet sich keine Wohnung nach RBStV § 3, Ziffer 1. Die oben genannte Raumeinheit ist baulich nicht abgeschlossen.

Mit freundlichem Gruß
Person X

Die Nummer kann man weglassen, wenn dies das einzige Argument bleibt. Ich habe dann doch noch ein Zweites hinzugenommen, aus taktischen Gründen für eine Klage. Das muss ich aber mal in einem extra Thread erläutern, wofür mir leider grade bisschen die Zeit fehlt. Sorry.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Beitragsfeind am 16. Juli 2014, 22:13
Anmeldeadresse  = Wohnadresse, wie es im RBStV §2 steht.

Das stimmt, wenn ich den RBStV richtig versehe, nicht ganz:
Zitat
Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist

Dadurch, dass es nur eine Vermutung ist, verstehe ich es so, dass aus dem gemeldeten Wohnsitz nicht zwingend eine beitragspflichtige Wohnung folgt.
Ich habe heute auch die Idee bekommen, dass man damit argumentieren könnte, dass beim Wohnsitz gar keine Wohnung nach RBStV existiert. Allerdings weniger aufgrund der Definition mit abgeschlossener Reinaumheit, als viel mehr mit dem geeignet-sein zum Schlafen und Wohnen, siehe mein Thread hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10243.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10243.0.html)
könnt gerne auch dort Antworten, wenn ihr dazu noch Gedanken habt ;)

woesch, du bist ein cleverer Bursche, lass uns bitte wissen, wenn es etwas neues gibt. ;D Werde wohl auch bald argumentieren, dass keine Wohneinheit nach RBStV existiert, Grund ist ja zunächst mal egal - wie du schon sagtest, das müssen die nachweisen.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: GM73 am 19. Juli 2014, 14:09
Anstelle der ausgehängten Wohnungstür könnte ich z.B. meinen Balkon bemühen, auf den mein Nachbar klettern kann. Zudem steht die Balkontür ständig offen und ist nur verriegelbar.

Ich hatte ebenfalls den Gedanken, die GEZ aufzufordern, mir unter meiner Anschriftsadresse meine Wohnung/Wohnungen (von 18 Einheiten) genau spezifizieren zu lassen.

Andere Frage: ich kündige meine Wohnung und miete direkt wieder neu. Die Kündigung melde ich der GEZ. Wie fällt dann die Reaktion aus? (neuer Thread, oder?)
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 08. Dezember 2014, 17:29
Stand der Dinge: Im Juni 2014 habe ich Widersprochen, unter anderem mit diesem Argument. Es kam eine Standard-Reaktion. Danach im August ein zweiter Beitragsbescheid, dem ein Widerspruch von mir folgte mit ähnlichem Inhalt. Anfang November kam ein Festsetzungsbescheid, dem ich ebenfalls widersprach und den Beitragsservice bei weiteren Gebühren- oder Festzungsbescheiden nach Handelsrecht mit pauschalisierten Kosten (500 €) gedroht habe. Auf die Widersprüche 2 und 3 bekam ich nicht mal eine Standardantwort. Auf einen Widerspruchsbescheid warte ich Stand jetzt immer noch. Ich gehe mal davon aus, dass Sie Angst haben. Sobald ich einen habe, dann melde ich mich.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: wtfacow am 08. Dezember 2014, 20:41
Stand der Dinge: Im Juni 2014 habe ich Widersprochen, unter anderem mit diesem Argument. Es kam eine Standard-Reaktion. Danach im August ein zweiter Beitragsbescheid, dem ein Widerspruch von mir folgte mit ähnlichem Inhalt. Anfang November kam ein Festsetzungsbescheid, dem ich ebenfalls widersprach und den Beitragsservice bei weiteren Gebühren- oder Festzungsbescheiden nach Handelsrecht mit pauschalisierten Kosten (500 €) gedroht habe. Auf die Widersprüche 2 und 3 bekam ich nicht mal eine Standardantwort. Auf einen Widerspruchsbescheid warte ich Stand jetzt immer noch. Ich gehe mal davon aus, dass Sie Angst haben. Sobald ich einen habe, dann melde ich mich.

Sehr interessant, bin gespannt wie es weiter geht. Danke für das Ubdate. :)
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Calimero am 09. Dezember 2014, 19:00
... Ich gehe mal davon aus, dass Sie Angst haben. Sobald ich einen habe, dann melde ich mich.
Angst haben sollen die? Wo vor? Das sind einfache, dumme und schlampig arbeitende Sachbearbeiter da.
Die lassen sich gerne mal Zeit. Vermutlich gibts in absehbarer Zeit eine Vollstreckungsankündigung, dann ein Briefchen vom örtl. Vollstreckungsorgan usw....
Die werden ihr Standarddingen nach Schema F durchziehen ...klagen wirst du wohl müssen.
Aber: nette Idee von dir   (#)
Viel Erfolg
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 27. März 2015, 19:34
Huhu!

Update: Es gibt nichts Neues. Ich erhielt exakt 2 Beitragsbescheide (xx.06. und xx.07.) sowie einen Festsetzungsbescheid (xx.10.). Allen dreien habe ich widersprochen. Im letzten Widerspruch habe ich dem Unternehmen Beitragsservice einen Handelsvertrag mitgeschickt: "Senden sie mir einen weiteren Gebühren-/ Beitrags-/ oder Festsetzungsbescheid zu, ohne das ich vorher einen Widerspruchsbescheid zu meinen Widersprüchen vom xx.06.2014 und xx.08.2014 erhalte habe, erhebe ich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 500,00 €. Durch ein weiteres Zusenden erklären sie unwiderruflich und verpflichtend mit dieser Erhebung einverstanden." Das war Ende Oktober. Seit dem habe nichts mehr von den Burschen gehört. Man kann die auch sehr entspannt mit ihren eigenen Waffen schlagen. Ich gehe davon aus, dass die sich nicht zucken. Ein Freund von mir probiert es jetzt mit exakt meiner Begründung ebenso. Ich melde mich, sobald es relevante Fakten gibt.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Roggi am 27. März 2015, 19:52
Da der RBStV noch derzeit gültiges Gesetz ist, wird diese Vorgehensweise nichts bringen.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 27. März 2015, 20:39
Das Handelsrecht ist auch gültiges Gesetz ;) - das gilt ja außerdem auch nur für den Beitragsservice. Ein Körperschaft des öffentlichen Rechts, ergo eine Landesrunkanstalt SELBST, darf mir Bescheide zusenden so viele wie sie will. Aber eben kein Unternehmen, was der Beitragsservice de facto ist. Er hat auch eine Umsatzsteuernummer (steht sogar im Impressum). Mir ist klar, dass diese Annahme äußerst strittig ist, aber man kann sie ja mal live testen. Alle konventionellen Methoden scheinen ja leider zu scheitern :(.

Kleiner Lacher zum Thema Rechtsform des Beitragsservice: Laut Impressum ist der ja eine "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der ..." - lustiger Weise gibt es sowas in deutschen Gesetzen nur an genau einer Stelle, und zwar hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__33.html - sehr passend, denn der BS ist auch eine Infektionskrankheit  und man sollte ihn meiden  8).
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Shran am 27. März 2015, 21:04
Das beste ist dass man dir Tür nicht aushängen muss, sondern nur angibt sie wäre in einem Zustand der nicht als Wohnung gilt. Na toll jetzt müssen alle ihre Widersprüche umdichten, weil sich was geändert hat. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Völlig simple Idee und sollte unbedingt geprüft werden.
Vielen Dank
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: woesch am 27. März 2015, 22:02
Nicht gleich alles überstürzen^^ - aktuell schwebt die Sache ja noch. Es ist seit geraumer Zeit eine äußerst verdächtige Ruhe eingezogen. Ich nehme mir mal jetzt die Zeit und erkläre den zweiten Teil meines Widerspruchs - anderer Thread dann.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Shran am 28. März 2015, 00:21
Nicht vergessen wir sind schon jetzt Beitragsschuldner. :D
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: semmegnedl am 29. März 2015, 19:34
Das beste ist dass man dir Tür nicht aushängen muss, sondern nur angibt sie wäre in einem Zustand der nicht als Wohnung gilt. Na toll jetzt müssen alle ihre Widersprüche umdichten, weil sich was geändert hat. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Völlig simple Idee und sollte unbedingt geprüft werden.
Vielen Dank
Die Frage ist nur, falls es zu einer Gerichtsverhandlung auf Basis dieses Widerspruchs kommt, wie dort mit diesem Argument verfahren wird. Die Idee ist definitiv interessant, ob sie zum Erfolg verhilft, bleibt abzuwarten.
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: juliar am 30. März 2015, 09:20
Hallo zusammen,

hierzu mal eine Frage: Gehen wir mal davon aus es käme irgendwann ein Widerspruchsbescheid und woesch müsste Klage erheben. Muss sich die Klage auf Gründe aus dem Widerspruch beziehen oder könnte er in der Klage auch einfach ganz anders argumentieren (Steuer/Eu-Recht...)?

Danke und Gruß
Julia
Titel: Re: Wehren mit Schrödingers Katze
Beitrag von: Roggi am 30. März 2015, 11:51
Die Klageargumente können andere sein, der Bezug zum Widerspruch ist nicht erforderlich, aber hilfreich. Der Widerspruchsbescheid hat ja normalerweise auch wenig mit den Argumenten des Widerspruchs zu tun, aber da BS die Argumente mit dümmlichen Textbausteinen entkräftet, sind neue Argumente wichtig und gut für die Klage.