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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: BELzEBUB am 26. Juni 2013, 10:00

Titel: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: BELzEBUB am 26. Juni 2013, 10:00
Nehmen wir an Person A hat bisher keine GEZ/Haushaltsabgabe gezahlt weil sie bis einschließlich 1.4.2013 bei den Eltern gelebt hat.
Person A wohnt seit dem 2.4.2013 in einer eigenen Wohnung und hat dies auch beim Einwohnermeldeamt so angebeben.
Jetzt erhält Person A ein Schreiben zur Anmeldung des neuen Rundfunkbeitrags in dem folgender Satz steht: "Die Beittragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner die Wohnung erstmals innehat."

Bedeutet das, dass Person A die Wohnung erst zum 1.5.2013 anmelden muss weil sie am 1.4.2013 noch nicht Mieter der Wohnung war?
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: schildzilla am 26. Juni 2013, 10:17
Wohl eher ist anzunehmen, dass der 1 im Monat des Einzuges gemeint ist.
Kurz gesagt wird rückwirkend gefordert.
Andere Ansichten dazu sollte man aber noch abwarten.
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: BELzEBUB am 26. Juni 2013, 11:23
EDIT:
Ok, jetzt hab ich es auch verstanden.

Danke
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: observer am 26. Juni 2013, 12:43
Wohl eher ist anzunehmen, dass der 1 im Monat des Einzuges gemeint ist.
Kurz gesagt wird rückwirkend gefordert.
Andere Ansichten dazu sollte man aber noch abwarten.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass man diesbezüglich in Köln sogar relativ kulant ist (war). Sollte der Geldhahn allerdings komplett zugedreht werden, ist man in Köln nicht mehr so kulant und tolerant.  :laugh:
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: BELzEBUB am 26. Juni 2013, 14:11
Ich denke es ist für Person A besser 4/2013 auf der Anmeldung anzugeben. Ich gehe mal davon aus, dass sich die Kulanz in Grenzen hält wenn der Einzug am 2.4.2013 war.
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: René am 26. Juni 2013, 14:17
Person A könnte es versuchen. Im Schlimmsten Fall müsste sie 17,98 EUR nachzahlen. Jeder EUR weniger, der TV-Millionäre bekommen, ist gut investiert.
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: JeRicHoOL am 26. Juni 2013, 14:28
1. Wieso will sich Person A denn überhaupt dort anmelden?
2. Wenn sich Person A aus irgendwelchen Gründen anmelden will, dann sollte sie wenigstens die Fristen auspielen.

Es kommen insgesamt 3 Briefe in denen gebeten wird Auskunft zur Anmeldung zu geben.
1. Brief = 4 Wochen Frist
2. Brief = 4 Wochen Frist
3. Brief = Ohne Frist

Nach Erhalt des 3. Briefes kann sich Person A immer noch anmelden. Muss zwar dann alle Beträge auf einmal zahlen aber hat der GEZ wenigstens für 2-3 Monate erstmal den Hahn zugedreht. Macht es denen nicht so einfach!
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: Jarumasta am 26. Juni 2013, 19:22
3 Brief ohne Frist  (#) meld mich so in 100 jahren erst an bis da hin viel spass mit dem Gehirnwäschefernseh
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: acid31 am 30. Juni 2013, 17:40
Wozu eigentlich beim Einwohner Amt anmelden?   >:D
Weiter bei Eltern angemeldet bleiben.  Nur Arbeitgeber,  der Bank und Versicherung neue Adresse mitteilen.

Somit braucht Person a keine gez steuern bezahlen.
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: Crusherle am 30. Juni 2013, 18:49
Wozu eigentlich beim Einwohner Amt anmelden?   >:D
Weiter bei Eltern angemeldet bleiben.  Nur Arbeitgeber,  der Bank und Versicherung neue Adresse mitteilen.

Somit braucht Person a keine gez steuern bezahlen.

Schonmal was vom Meldegesetz gehört? Ich meine ich bin ja auch dafür, dass man die GEZ abstraft, aber zumindest von unserer Seite aus sollte das im rechtlich erlaubten Rahmen passieren. Schon klar, was die GEZ nicht weiß, macht sie nicht heiß...dennoch.

Gruß
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: doe13 am 30. Juni 2013, 21:43
Das ist schön, wenn sich einzelne "verpissen" können.

Ich fände es aufrichtiger zu klagen.
Da hätten alle etwas von.

Die erste Instanz erfordert keinen Anwalt
und das Kostenrisiko ist m.E. überschaubar.

Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: wtfacow am 01. Juli 2013, 08:07
Naja,  Leute die sich verpissen, zahlen nicht.
Wer nicht zahlt stellt sich gegen das System.
Würde keiner oder ein Großteil nicht zahlen, wäre das System platt!
Alles ist besser als einfach zu zahlen...
Titel: Re: Aufforderung zur Anmeldung
Beitrag von: doebjo am 01. Juli 2013, 11:15
Naja sich bei den Eltern anzumelden ist ja nicht blöd, aber wer weiß ob die das nicht doch raus bekommen.
Immerhin steht die Wohnung für die dann plötzlich leer und das dauerhaft. Da werden die bestimmt Misstrauisch und schicken so eine Typen Vorbei der dann mal guckt.

Und wenn man sich erst ummeldet und dann kurze Zeit später wieder zurück, werden die bestimmt Misstrauisch.....