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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: ti am 23. Juni 2013, 17:46

Titel: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 23. Juni 2013, 17:46
Im Januar erhielt ich eine Zahlungsaufforderung für Dezember bis Februar. Brav bezahlte ich 5,76€ (ein Radio) für Dezember. Den Rest wartete ich ab. Im März kam eine Zahlungserinnerung. Im Mai kam der Gebühren-/Beitragsbescheid. Dagegen legte ich Widerspruch mit gleichzeitigen Antrag auf aufschiebene Wirkung  ein (Einschreiben mit Rückschein an den MDR in Leipzig). Für die aufschiebene Wirkung setzte ich eine Frist von 10Tagen. Der MDR reagierte innerhalb der Fristsetzung nicht. Nach 11Tagen stellte ich einen Antrag auf Erhebung einer Einstweiligen Verfügung beim Verwaltungsgericht in Magdeburg (ich wohne in Sachsen/Anhalt). Das Verwaltungsgericht reagierte schnell (da kann sich der MDR/Beitragsservice mal ein Beispiel nehmen). Ich bekam ein Aktenzeichen und sollte erklären warum die Vollstreckung droht. Auf den Gebührenbescheid wird bei Nichtzahlung mit der Vollstreckung gedroht. Der MDR soll sich schriftlich beim Verwaltungsgericht äußern, ob er bis zur Entscheidung des Gerichts auf Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig absieht. Das war Anfang Juni. Am Sonnabend erhielt ich ein Schreiben von der GEZ mit folgenden Inhalt: Bestätigung des Einganges des Widerspruchs, Aussetzung von Mahn- oder Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Abschluss des Verfahrens, die Entscheidung des Widerspruchs wird im Anschluss an das gerichtliche Verfahren erfolgen. Eine Kopie dieses Schreibens habe ich an das Verwaltungsgericht geschickt.
Jetzt bin ich gespannt wie das Verwaltungsgericht entscheidet.
Schönen Tag
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: themob am 23. Juni 2013, 19:48
Herzlich Willkommen.

Hört sich interessant an.

3 Fragen habe ich dazu.

1. Besteht die Möglichkeit das Schreiben aus Köln anonymisiert hochzuladen?
Aus dem hervorgeht das die aus Köln den Eingang des Widerspruchs bestätigen und die Aussetzung von Mahn- oder Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Abschluss des Verfahrens etc.

2. Was kostet der "Antrag einer Erhebung einer einstweiligen Verfügung" beim VG Magdeburg?

3. Das Schreiben vom VG Magdeburg anonymisiert zur Verfügung stellen aus dem der genaue Wortlaut des Antrags bzw. Antwort hervorgeht

Wäre hilfreich für meine weitere Vorgehensweise  ;)
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 23. Juni 2013, 20:05
Jetzt bin ich gespannt wie das Verwaltungsgericht entscheidet.

Vielen dank für Deinen Bericht!

Ich bin auch gespannt. :)

Ebenfalls schönen Sonntag.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: copenfan am 24. Juni 2013, 19:24
Sehr interessant!

Im Vergleich zu mir hast du, nachdem keine rechtlich wirksame Antwort auf den Widerspruch kam, dich gleich ans Gericht gewandt.
Ich warte ja seit Monaten auf einen gültigen Widerspruchsbescheid, bin aber auch nicht vor Gericht tätig geworden.

In deinem Fall will die LRA ja nicht einmal jetzt einen gültigen Widerspruchsbescheid ausstellen, sondern wartet die Entscheidung des Gerichtes ab!!!

Warum haben die solche Angst vor dem Widerspruchsbescheid??? Wissen die etwas selber schon, dass die Neuregelung rechtlich nicht haltbar ist???
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 24. Juni 2013, 20:27
Warum haben die solche Angst vor dem Widerspruchsbescheid??? Wissen die etwas selber schon, dass die Neuregelung rechtlich nicht haltbar ist???

Wir kennen nicht genau den Fall von ti, aber es sieht so aus, dass er/sie/es Hoffnung hat. Die Rundfunkanstalt macht den Widerspruchsbescheid von der Entscheidung vom Gericht über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung.

Die Sache ist delikat, ich hoffe, ti begründete gut, warum er/sie/es nicht zahlen kann vor einer Entscheidung, warum die Vollziehung eine Härte ist. Und wenn die Vollziehung eine Härte ist: warum wird er nicht auf Grund der Härtefallregelung befreit?

Es ist tatsächlich spannend.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: copenfan am 24. Juni 2013, 23:27
Die Sache ist delikat, ich hoffe, ti begründete gut, warum er/sie/es nicht zahlen kann vor einer Entscheidung, warum die Vollziehung eine Härte ist. Und wenn die Vollziehung eine Härte ist: warum wird er nicht auf Grund der Härtefallregelung befreit?

Ich erlaube mir nochmals, dass Gesetz zu zitieren und etwas umzuformatieren § 80 (4) VwGO:

"Die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, kann in den Fällen des Absatzes 2 die Vollziehung aussetzen, soweit nicht bundesgesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten kann sie die Vollziehung auch gegen Sicherheit aussetzen.
Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen:,
1. Wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder
2. Wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte."


Durch das Wörtchen oder verstehe ich dass so, dass man entweder die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes anzweifeln darf, oder die Vollstreckung eine Härte für den Betroffenen darstellen sollte.
In beiden Fällen kann die Vollstreckung bis zur Entscheidung über den Widerspruch oder die Entscheidung vor Gericht ausgesetzt werden.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: chevignon am 26. Juni 2013, 01:26
Die Sache ist delikat, ich hoffe, ti begründete gut, warum er/sie/es nicht zahlen kann vor einer Entscheidung, warum die Vollziehung eine Härte ist. Und wenn die Vollziehung eine Härte ist: warum wird er nicht auf Grund der Härtefallregelung befreit?

Ich erlaube mir nochmals, dass Gesetz zu zitieren und etwas umzuformatieren § 80 (4) VwGO:

"Die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, kann in den Fällen des Absatzes 2 die Vollziehung aussetzen, soweit nicht bundesgesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten kann sie die Vollziehung auch gegen Sicherheit aussetzen.
Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen:,
1. Wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder
2. Wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte."


Durch das Wörtchen oder verstehe ich dass so, dass man entweder die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes anzweifeln darf, oder die Vollstreckung eine Härte für den Betroffenen darstellen sollte.
In beiden Fällen kann die Vollstreckung bis zur Entscheidung über den Widerspruch oder die Entscheidung vor Gericht ausgesetzt werden.

Ich glaube, dass ist bis jetzt der spannenste Fall, den wir hier zur Steuer haben.
Wenn die wirklich zugunsten des Klägers entscheiden, bin ich jetzt schon auf die Begründung gespannt, denn auf diese könnten dann viele von uns aufbauen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Rochus am 26. Juni 2013, 14:06
Wir haben auch ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes, aber wir zahlen trotzdem. Angegriffen haben wir natürlich auch. Der Widerspruch ist vor ein paar Tagen auf den Weg nach Köln gegangen.  Bin mal gespannt, wie sie aber im vorliegenden Fall reagieren, wenn das Gericht bereits eingeschaltet wird, bevor die da richtig in die Gänge kommen. Vielleicht brauchen die auch erst mal ein paar Versuchskaninchen, damit sie wissen, wie sie mit den anderen Fällen umgehen können.

Die gesamte Materie ist für beide Seiten absolutes Neuland. Wir wußten das bereits, als der Mist eingetütet wurde. Den ÖRR wird es wohl erst allmählich klar. Der Zauberlehrling läßt grüßen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 26. Juni 2013, 21:19
Hallo,
schönen Abend erstmal.
Ich möchte bei einem laufenden Verfahren keine Schriftstücke hochladen, werde aber die Schreiben sinn- und wahrheitsgemäß schildern. Die Kosten werden für den Verlierer bei ca.75€ Gerichtskosten + den Kosten des Gewinners (ca. nochmal soviel) liegen.
Meinen Widerspruch zum Gebührenbescheid und meinen Antrag auf Erhebung einer Einstweiligen Verfügung begründete ich sinngemäß mit den Begriffen: Zwecksteuer, verfassungswidrig, Gleichheitssatz Artikel 3 Grundgesetzt.
Heute bekam ich vom Gericht eine Kopie  der Antwort vom MDR. Der MDR bittet darum den weiteren Schriftverkehr mit der Abteilung Beitragsservice-Zentrale Dienste/Leipzig zu führen. Sie teilten dem Gericht auch mit das mir bis zur Entscheidung über den Eilantrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen wird. Vom MDR wurde noch die Vollstreckung negiert, weil weder eine Mahnung noch eine Vollstreckungsersuchen passiert ist. Leider haben die Damen und Herren nicht die Rückseite des Gebührenbescheids gelesen.
------------------
Ich bin nur ein Einzelfall.
Man müsste die Kräfte ein wenig bündeln. Die den Klageweg durchziehen, welches bestimmt Jahre dauern wird, brauchen Unterstützung. Und die Öffentlichkeitsarbeit ist auch nicht außer acht zu lassen. Ein paar Sponsoren für "Werbung" natürlich bei den Privaten wären auch nicht schlecht. Mir fehlt die Zeit dafür......aber vielleicht gibt es ein paar Helden.

Bis bald
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 26. Juni 2013, 21:53
Hallo,
schönen Abend erstmal.
Ich möchte bei einem laufenden Verfahren keine Schriftstücke hochladen, werde aber die Schreiben sinn- und wahrheitsgemäß schildern. Die Kosten werden für den Verlierer bei ca.75€ Gerichtskosten + den Kosten des Gewinners (ca. nochmal soviel) liegen.
Meinen Widerspruch zum Gebührenbescheid und meinen Antrag auf Erhebung einer Einstweiligen Verfügung begründete ich sinngemäß mit den Begriffen: Zwecksteuer, verfassungswidrig, Gleichheitssatz Artikel 3 Grundgesetzt.
Heute bekam ich vom Gericht eine Kopie  der Antwort vom MDR. Der MDR bittet darum den weiteren Schriftverkehr mit der Abteilung Beitragsservice-Zentrale Dienste/Leipzig zu führen. Sie teilten dem Gericht auch mit das mir bis zur Entscheidung über den Eilantrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen wird. Vom MDR wurde noch die Vollstreckung negiert, weil weder eine Mahnung noch eine Vollstreckungsersuchen passiert ist. Leider haben die Damen und Herren nicht die Rückseite des Gebührenbescheids gelesen.
------------------
Ich bin nur ein Einzelfall.
Man müsste die Kräfte ein wenig bündeln. Die den Klageweg durchziehen, welches bestimmt Jahre dauern wird, brauchen Unterstützung. Und die Öffentlichkeitsarbeit ist auch nicht außer acht zu lassen. Ein paar Sponsoren für "Werbung" natürlich bei den Privaten wären auch nicht schlecht. Mir fehlt die Zeit dafür......aber vielleicht gibt es ein paar Helden.

Bis bald

Ich danke Dir nochmals, sehr. Ich finde die Geschichte spannend.

Ich bitte Dich aber um eine deutlichere Sprache, um eine dem Schriftverkehr und dem Gesetz treuere Sprache.

Was heißt "Vom MDR wurde noch die Vollstreckung negiert"? Heißt es, dass Du die Aussetzung der Vollziehung beantragt hast und sie den Antrag ablehnten?

Hier ist die Umkehrung der Ordnung merkwürdig. Das Gericht soll über die Anordnung der aufschiebende Wirkung entscheiden, wenn die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde. Das Gericht entscheidet nach der Behörde. Man liest aber in Deinem Bericht das Gegenteil: "Sie [MDR] teilten dem Gericht auch mit das mir bis zur Entscheidung über den Eilantrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen wird."

Der Begriff "Erhebung einer Einstweiligen Verfügung" kenne ich nicht. Woher hast Du ihn?

Interessanter wäre, wenn der Antrag auf Grund einer finanziellen Härte gewesen wäre (z.B. Rentner oder Student mit weniger Einkommen als Harz IV), denn in diesem Falle scheint die Wahrscheinlichkeit einer positiven Entscheidung des Gerichtes bei der einstweiligen Anordnung höher. Hier geht es lediglich darum, ob man während der Verhandlungen zahlt oder nicht: wenn man gewinnt, bekommt man so wie so das Geld zurück.

Ja, Du bist ein Einzelfall. Man kann nicht erwarten, dass sich diese Vorgehensweise wiederholen wird, meine ich.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 29. Juni 2013, 16:53
Hallo,

nach der Entscheidung des Gerichts werde ich den Schriftverkehr hochladen...ist versprochen!

 "Erhebung einer Einstweiligen Verfügung" - meine Anschreiben an das Verwaltungsgericht fing mit  folgenden Worten an: Antrag auf Erhebung einer Einstweiligen Verfügung.
Die Rundfunkanstalt hat mit Ihren Antwortschreiben dem Gericht mitgeteilt, das weder eine Mahnung oder ein Vollstreckungsersuchen ergangen ist und somit auch keine Vollstreckung droht.
Woher soll ich wissen, das keine Vollstreckung droht. Meine Fristsetzung für die aufschiebene Wirkung wurde von der LRA ignoriert und auf der Rückseite des Gebühren-/Beitragsbescheides wird bei nicht unverzüglicher Zahlung mit Vollstreckungsmaßnahmen und im Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Geldbußen bis zu 1000€ gedroht :o
Warum die LRA mit Ihrer Entscheidung bis zum Abschluss des laufenden Verfahren warten will, ist mir ein Rätsel. Ich werde  für den Widerspruchsbescheid mal eine Frist setzten. Gibt es eigentlich dafür gesetzliche Fristen?...4 Wochen.....3Monate....oder 10Jahre 8)  ??
Irgendwann möchte ich doch gegen den Widerspruchsbescheid bei ablehnender Antwort klagen.

Schönen Tag
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Rundfunkbeitragsablehner am 29. Juni 2013, 20:37
Zitat
Ich werde  für den Widerspruchsbescheid mal eine Frist setzten. Gibt es eigentlich dafür gesetzliche Fristen?...4 Wochen.....3Monate....oder 10Jahre   ??

... soweit ich weiß 3 Monate ab Eingangsstempel (den du dir hoffentlich per Einschreiben mit Rückschein) geben lassen hast.

Mein Widerspruch + Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist letzte Woche bei denen eingegangen mit Namen und Unterschrift des Empfängers.

Grüße

PS: bin gespannt wie es bei dir weiter geht
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: copenfan am 30. Juni 2013, 19:08
Prima, die Rundfunkanstalten sagen also selbst, wenn der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingegangen ist, aber kein rechtsgültiger Widerspruchsbescheid von den Rundfunkanstalten kommt, wird auch nicht vollstreckt.

Dann lehn ich mich mal gemütlich zurück und zahle weiter keinen Cent an den Laden. Bin ja gespannt, ob jetzt dann der dritte Beitragsbescheid für den Zeitraum Mai bis Juli kommt, gegen den ich dann wieder wie gewohnt Widerspruch einlege *g*
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 02. Juli 2013, 12:58
Hallo,

ich habe für den Widerspruchsbescheid eine Frist bis zum 23.8.2013 gesetzt.

Bis bald
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 21. Juli 2013, 16:56
Hallo,
die Klage vor dem Verwaltungsgericht auf die aufschiebene Wirkung des Widerspruchs habe ich verloren  :'( .
Den Widerspruchsbescheid vom MDR habe ich auch erhalten. Dagegen bereite ich gerade die Klage vor.
In den nächsten Tagen anonymisiere und scanne ich den Schriftverkehr ein und lade ihn dann hoch.

Bis bald
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Rundfunkbeitragsablehner am 21. Juli 2013, 18:15
Hi ti,

ist ja klar, dass Person T verloren hat, denn wie bereits am 23. Juni von der selben Person schon geschrieben...

Zitat
Am Sonnabend erhielt ich ein Schreiben von der GEZ mit folgenden Inhalt: Bestätigung des Einganges des Widerspruchs, Aussetzung von Mahn- oder Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Abschluss des Verfahrens, die Entscheidung des Widerspruchs wird im Anschluss an das gerichtliche Verfahren erfolgen. Eine Kopie dieses Schreibens habe ich an das Verwaltungsgericht geschickt.
Jetzt bin ich gespannt wie das Verwaltungsgericht entscheidet.

Bei Person R hingegen ist kein Bescheid von Aussetzung der Mahn- oder Vollstreckungsmaßnahmen eingegangen...
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Uwe am 21. Juli 2013, 19:05
Danke für die Info!

Hallo,
die Klage vor dem Verwaltungsgericht auf die aufschiebene Wirkung des Widerspruchs habe ich verloren  :'( .
Den Widerspruchsbescheid vom MDR habe ich auch erhalten. Dagegen bereite ich gerade die Klage vor.
In den nächsten Tagen anonymisiere und scanne ich den Schriftverkehr ein und lade ihn dann hoch.

Bis bald
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 21. Juli 2013, 20:46
die Klage vor dem Verwaltungsgericht auf die aufschiebene Wirkung des Widerspruchs habe ich verloren  :'( .
Den Widerspruchsbescheid vom MDR habe ich auch erhalten. Dagegen bereite ich gerade die Klage vor.

Ich bin gespannt. Ich freue mich, dass Du weiter machst. Verloren ist nur das Eilverfahren.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 22. Juli 2013, 12:46
Hier der Schriftverkehr. Viel Spaß beim lesen.

Teil 1
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 22. Juli 2013, 12:47
Teil 2 weiter unten! :-)
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: smartorakel am 22. Juli 2013, 12:47
Den Widerspruchsbescheid vom MDR habe ich auch erhalten.

Hallo,
mich würde interessieren ob der Widerspruchsbescheid auch wieder eine Klagefrist von 4 Wochen enthält und Dir Vollstreckungsmaßnahmen erneut angedroht wurden da eine Klage keine aufschiebende Wirklung hat.
Das Dir das Gericht den AdV-Antrag ablehnt ist nachvolziehbar wenn die LRA dem Gericht hoch und heilig verspricht nicht zu vollstrecken bis ein Widerspruchsbescheid ergangen ist.
Es ist jedoch etwas perfide dem Abgabenschuldner mit sofortiger Vollstreckung zu drohen und wenn es Hart auf Hart kommt vor Gericht dann die Vollstreckung "doch nicht so gemeint" zu haben.
Das riecht schon etwas rechtsmissbräuchlich. Insbesondere wenn die LRA in angemessener Frist auf Deinen ADV-Antrag nicht geanwortet hat.

Das Spiel beginnt von vorn. ADV Antrag stellen und schauen ob die Drohungen wieder nicht so gemeint sind?

Kopf hoch, weiterkämpfen...

PS: Was hat Dich die Ablehnung bei Gericht gekostet?

PSS: ich kann Deine Dateianhänge nicht finden....
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Uwe am 22. Juli 2013, 13:02
Hallo,

auf Seite 3 steht noch deine Adresse! Bitte ändern!
Dann können wir es freischalten.

Teil 2
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 22. Juli 2013, 17:38
..sorry ..3x gelesen und doch nicht gesehen.

Hier die schwarze Datei. Bitte ersetzen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: themob am 22. Juli 2013, 18:57
Danke für die anonymisierten Dokumente

Ich versuche mal ne kurze Zusammenfassung aus meiner Sicht:

Widerspruch am 19.5 inkl Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit Fristsetzung zum 29.5 weggeschickt

30.5 Antrag auf Erhebung einer einstweiligen Verfügung

3.6. Brief vom VG Magdeburg

Aus der Abschrift an den Antragsgegner geht hervor

"über das vorläufige Rechtsschutzbegehren von Vollstreckungsmaßnahmen..."

Dies liest man leider nicht aus dem Brief an den Antragsteller indem das AZ mitgeteilt wurde.

Aus "Antrag auf Erhebung einer einstweiligen Verfügung" wurde demzufolge ein Antrag auf Gewährung von (Eil)rechtsschutz.

VG Magdeburg möchte bis 10.6 Stellungnahme woraus der Antragsteller die Vollstreckung herleitet.

Antragsteller begründet es am  5.6 mit Verweis auf Rechtsbehelfsbelehrung im Beitragsbescheid

Am 12.6 antwortet die zuständige LRA ans VG das von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen wird bis zur Entscheidung über den Eilantrag.

Am 19.6. antwortet eine Firma aus Köln das die Vollziehung bis zum rechtskräftigen "Abschluss" des Verfahrens ausgesetzt wird.

Am 2.7 antwortet die LRA  das der Antrag abzulehnen ist.
(Interessant hierbei Seite 2 von 4 - vorletzter Absatz: ..... und gab dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung statt)
sowie letzter Absatz:
(Auf dem Beitragskonto des Klägers wurde bereits am 11.6 die Mahnaussetzung bis Dezember 2014 vermerkt)

desweiteren erfolgt der Hinweis das der Zeitraum zu kurz bemessen ist für einen "Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz" beim VG

Am 4.7 kommt ein Widerspruchsbescheid aus Köln worin der Widerspruch abgewiesen wird. Absender ist ersichtlich eine Abteilung Personal und Recht in Köln. Ich wette das die genannte Person darunter auch unterschrieben hat. Mit Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb 4 Wochen Klage einreichen zu können.

(Meiner persönlichen Meinung nach fehlt als Absender die zuständige LRA im Briefkopf, die Institution in Köln ist auch nicht Verwaltungsaktbefugt um alleine "im Auftrag" einen Bescheid erlassen zu dürfen. Hier könnte geprüft werden ob man nicht eine "Feststellung auf Nichtigkeit" dieses Schreibens beantragt. Grundlage § 44 VwVfG mit Hinweis auf § 37 Abs. 3 Satz 1 VwVfG).

15.7 Beschluss des VG das der Antrag abgelehnt wird.
Was zu erwarten war da die Fristsetzung einfach zu kurz war und aus dem Beitragsbescheid noch keine Vollstreckung drohte, auch wenn es schriftlich dort erwähnt wird (nur zu einem Zweck, unnötig Ängste zu verbreiten).

Der Streitwert liegt bei 10,24. Die Gebührentabelle sagt bis zu einem Streitwert von 300 € kommt eine Gebühr von 25€ zum tragen. x 3 im VG Verfahren = 75 €/2 für den Antrag Eilrechtsschutz = sollte dann die Rechnung 37,50€ sein.

http://www.vg-koeln.nrw.de/service/kosten/index.php#wertfestsetzung

Also beginnt jetzt entweder die Klage oder Person A prüft innerhalb der gesetzten Frist ob der Widerspruchsbescheid gültig ist.

Klage kann Person A ja aufsetzen und gegebenenfalls 2 Tage vor Ablauf einreichen.

Was absolut verwunderlich ist für mich:

Am 19.6. antwortet eine Firma aus Köln das die Vollziehung bis zum rechtskräftigen "Abschluss" des Verfahrens ausgesetzt wird.

Rechtskräftiger Abschluss der Verfahrens könnte theoretisch in einigen Jahren sein. Es ist nicht davon die Rede bis zum "Beschluss des Antrags"

Am 2.7 antwortet die LRA  das der Antrag abzulehnen ist.
(Interessant hierbei Seite 2 von 4 - vorletzter Absatz: ..... und gab dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung statt)
sowie letzter Absatz:
(Auf dem Beitragskonto des Klägers wurde bereits am 11.6 die Mahnaussetzung bis Dezember 2014 vermerkt)

Die LRA gibt dem Antrag statt... und gewährt eine Mahnaussetzung bis Dezember 2014. Was steckt dahinter? Diese Freundlichkeit passt nicht.......

Person A geht den Klageweg. Das dauert. Im Jahr 2014 kommt die Evaluierung der Verträge und die eventuelle Klagebegründung ist hinfällig. Je nach Begründung. Wäre meine Vermutung....
 















 
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: wtfacow am 22. Juli 2013, 19:24
Prima, die Rundfunkanstalten sagen also selbst, wenn der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingegangen ist, aber kein rechtsgültiger Widerspruchsbescheid von den Rundfunkanstalten kommt, wird auch nicht vollstreckt.

Dann lehn ich mich mal gemütlich zurück und zahle weiter keinen Cent an den Laden. Bin ja gespannt, ob jetzt dann der dritte Beitragsbescheid für den Zeitraum Mai bis Juli kommt, gegen den ich dann wieder wie gewohnt Widerspruch einlege *g*

Genau das lese ich auch heraus. Wirklich interessant.
Bei mir ging der Widerspruch ja über meinen Anwalt, bin gespannt ob der Beitragsservice weitere Beitragsbescheide  sendet.
Mein Anwalt vermutet das wir (Meine Lebensgefährtin und Ich) keine weiteren Bescheide mehr bekommen.

@ ti :

Danke für die vielen Schriftstücke, dein Thread macht bestimmt vielen Mut die Angst vor der Vollstreckung haben.  :)
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Viktor7 am 22. Juli 2013, 22:37
Danke allerseits für die schöne Dokumentation.

Hat jemand Infos zur Hand, ob eine unter Umständen teurere Feststellungsklage der Geldschinderei schneller ein Ende setzen kann? Wenn wir waten, könnten Sie die Gesetze so umbiegen, dass es mühsamer wird eine Verfassungswidrigkeit nachzuweisen.


Nachtrag zur Feststellungsklage:
http://www.telemedicus.info/article/1049-VG-Braunschweig-Keine-Rundfunkgebuehren-fuer-Internet-PC.html

Sehr interessante Stellen:
Zitat
"Zudem bestehen Bedenken, ob die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs unabhängig von der tatsächlichen Nutzung gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Halbsatz 2 GG verstoßen würde (...)."

 Ähnliche verfassungsrechtliche Bedenken hatte zuvor bereits das VG Koblenz in einer vergleichbaren Entscheidung (http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/544-VG-Koblenz-Az-1-K-49608-KO-Keine-Rundfunkgebuehren-fuer-internetfaehige-PCs.html) geäußert.

UND das Bundesverfassungsgericht meint (ja/nein/vielleicht?):

Zitat
Es bedarf vorliegend keiner Klärung, ob die kraft Gesetzes entstehende Gebührenschuld ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 VwGO begründet, das zum Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage gemacht werden kann (bejahend etwa VG Braunschweig, Urteil vom 13. Juli 2007 - 4 A 226/06 -). Sollte eine solche Feststellungsklage deshalb für unzulässig gehalten werden, weil der Betroffene von der vorrangigen Möglichkeit Gebrauch machen kann, einen Gebührenbescheid gegen sich ergehen zu lassen und gegen diesen eine Anfechtungsklage zu erheben (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 7 ZB 98.2559 -, MMR 1999, S. 291; VG Göttingen, Urteil vom 26. November 2006 – 2 A 281/06; Naujock, in: Hahn/Vesting, § 1, Rn. 49 ff.), steht dem Betroffenen die Möglichkeit offen, den Bescheid, gegebenenfalls nach Durchführung eines Widerspruchsverfahrens (§ 68 VwGO), im Wege der Anfechtungsklage bei den Verwaltungsgerichten anzugreifen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: themob am 22. Juli 2013, 23:25
Danke allerseits für die schöne Dokumentation.

Hat jemand Infos zur Hand, ob eine unter Umständen teurere Feststellungsklage der Geldschinderei schneller ein Ende setzen kann? Wenn wir waten, könnten Sie die Gesetze so umbiegen, dass es mühsamer wird eine Verfassungswidrigkeit nachzuweisen.


Zitat
1.3 - Feststellungsklagen und Fortsetzungsfeststellungsklagen sind in der Regel
ebenso zu bewerten wie eine auf das vergleichbare Ziel gerichtete Anfechtungsbzw. Verpflichtungsklage

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/Hilfen/streitwertkatalog_vg.pdf

Ist also weder teurer noch billiger, bleibt sich gleich.

Der Unterschied liegt eher im §43 VwGO Abs 1 + 2

Zitat
(1) Durch Klage kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage).
(2) Die Feststellung kann nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können. Dies gilt nicht, wenn die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt wird.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__43.html

Um bei Beispiel von Person A hier im Thema zu bleiben:

Wenn Person A den Widerspruchsbescheid in seiner momentanen Form als solches akzeptiert - könnte er Klage nach §43 Abs 1 einreichen.

Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses wegen Verfassungswidrigkeit etc.

Abs 1 sagt: wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage).

Das berechtigte Interesse dürfte gegeben sein, da die Taktik das hinauszögern ist, bis die Verträge evaluiert und novelliert werden. Nachweisbar durch diverse Berichterstattungen in Artikeln und auch z.B. dem Protokoll aus NRW.

Aus dem Protokoll:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA16%2F235

Zitat
Ob sich der 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrages schon mit den medienkonzentrationsrechtlichen Fragen beschäftigen werde, sei nicht klar, weil verabredet worden sei, dass die Auswirkungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages mit der darin enthaltenen Umstellung auf Rundfunkbeiträge evaluiert werden sollten. Die Verabredung umfasse, dass der KEF-Bericht, der im ersten Quartal 2014 vorgelegt werden dürfte, genutzt werden solle, um für den 1. Januar 2015 möglicherweise zu einer Novellierung des Beitragsstaatsvertrages zu kommen.

Für mich wäre es nachvollziehbar wenn in 2013 durch eine Feststellungsklage die Verfassungswidrigkeit per Gericht bestätigt werden würde.

Inwieweit die Gerichte allerdings da mitspielen, eine Feststellungsklage auch als solche anzunehmen, ist eine andere Frage.

Aber es wäre eine Alternative über die Person A nachdenken könnte.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Viktor7 am 23. Juli 2013, 12:45
Das sind gute Infos themob,

es hat sich bei mir jemand gemeldet, der bei uns im Forum schon länger mitliest und bereits eine starke Klagebegründung, zum Teil aus den im Forum verfügbaren Infos und Texten formuliert hat und den nächsten Schritt der Feststellungsklage, auf Grund der Verschleppung der Bescheidung durch die Sender, gehen möchte. Ich hoffe, später noch mehr Infos von ihm zu bekommen.

Die Schlacht um die Grundrechte ist eröffnet.


Tipp:
Das Urteil des VERWALTUNGSGERICHTS KOBLENZ enthält richtungsweisende Begründungen, auch wenn es um die PC-Gebühr ging:
http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/544-VG-Koblenz-Az-1-K-49608-KO-Keine-Rundfunkgebuehren-fuer-internetfaehige-PCs.html


Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: chevignon am 23. Juli 2013, 17:43
Hallo Mitstreiter,

finde gerade diesen Thread sehr spannend und versuche daraus für mich mögliche Zukunftsszenarien abzuleiten, da ich noch keinen Beitragsbescheid erhalten habe.

Muss aber dazu sagen, dass ich einige Sachen nur schwer nachvollziehen kann, da ich rechtliche Abläufe und Zusammenhänge nicht kenne.
Also gerade, wenn z.b. themob (den ich wirklich sehr schätze, weil er einen kompetenten Eindruck macht) anfängt zu argumentieren, bin ich meißt nach einigen Absätzen raus :D

Meine eigentliche Frage ist, welche Auswirkung hat denn die angestrebte Novellierung/Evaluierung auf uns ?
Würde diese bedeuten, dass DIE Gesetzes- und Textpassagen zu ihrem Gunsten umändern, um weniger angreifbar zu sehen oder hab ich das für mich falsch interpretiert ?.

MFG
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: themob am 27. Juli 2013, 12:22
Hallo Mitstreiter,

finde gerade diesen Thread sehr spannend und versuche daraus für mich mögliche Zukunftsszenarien abzuleiten, da ich noch keinen Beitragsbescheid erhalten habe.

Muss aber dazu sagen, dass ich einige Sachen nur schwer nachvollziehen kann, da ich rechtliche Abläufe und Zusammenhänge nicht kenne.
Also gerade, wenn z.b. themob (den ich wirklich sehr schätze, weil er einen kompetenten Eindruck macht) anfängt zu argumentieren, bin ich meißt nach einigen Absätzen raus :D

Meine eigentliche Frage ist, welche Auswirkung hat denn die angestrebte Novellierung/Evaluierung auf uns ?
Würde diese bedeuten, dass DIE Gesetzes- und Textpassagen zu ihrem Gunsten umändern, um weniger angreifbar zu sehen oder hab ich das für mich falsch interpretiert ?.

MFG

Hallo chevignon,

versetz Dich mal in die Lage der Gegenseite und denk einfach: Ich habe den Mist verbrochen, auch im Vorfeld damit gerechnet das der eine oder andere Versuch unternommen wird per Klage das ganze in Frage zu stellen. Das sitze ich aus. (Dafür hast Du ja die Evaluierung / Novellierung verankert, also von vornherein dafür gesorgt, dass Nachbesserungen möglich sind per Gesetz)

Plötzlich bemerkst Du, dass Dir der vermeintliche Gegenwind nicht aus 23 Ungehorsamen entgegen weht, sondern sich in eine Massenbewegung formiert, die Dir so rein gar nicht passt.

Was wirst Du versuchen? Alle Argumente sammeln, die Dir im großen und ganzen eigentlich von vornherein klar waren, auf Zeit spielen und versuchen, Argumente die wirklich zum Erfolg führen könnten (Verfassungswidrigkeit der Verträge) durch eine anstehende Evaluierung / Novellierung vom Tisch zu fegen.

Was hättest Du erreicht?: Viele Klagen die anhängig sind, haben plötzlich Ihre Relevanz verloren. Weil schlichtweg die Klagegründe nicht mehr existent sind.

Vergesse nicht das Du eine prall gefüllte Kasse hast, über ein hervorragendes Netzwerk verfügst ( Politik - Amtsträger in Gerichten - eigene Armada von Justitiaren, Medienaufklärung sowie Steuerung der ganz besonderen Art, die sich beitragsfinanziertes TV und Radio nennt) und somit über gewisse Vorteile verfügst.

Welche Gegenseite Du in Deiner Vorstellungskraft bist, bleibt gleich. Ob ÖRR oder die Staatsministerien und deren verantwortliche Stellen für Rundfunk - Medien. Sie alle wussten über die Gefahr des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - eine besonderer Art von russischem Roulette, auf unsere Kosten, es werden jetzt nur alle Kugeln entfernt damit Zeit gewonnen wird.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 27. Juli 2013, 12:44
Hallo,

heute kam die Kostenrechnung vom VG Magdeburg. "Es sind zu zahlen 37,50€".
Ich habe den Betrag gleich überwiesen.

Jetzt werde ich gegen den Widerspruchsbescheid klagen!
Eine Feststellungsklage wäre bestimmt sinnvoller und viel nützlicher vom zeitlichen Rahmen.
Aber dafür fehlt mir die Erfahrung und die Zeit.

Venceremos !!
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Viktor7 am 27. Juli 2013, 13:12
ti,

wir werden dir mit unseren Klagen folgen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: xrw am 27. Juli 2013, 15:13
Was hättest Du erreicht?: Viele Klagen die anhängig sind, haben plötzlich Ihre Relevanz verloren. Weil schlichtweg die Klagegründe nicht mehr existent sind.

Die würden schon existent bleiben. Bei einer rückwirkenden Regelung ohne Zwang wären die Anstalten sofort alle pleite. Bevor das passiert, wird die BRD aufgelöst und tritt der VR China bei.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 28. Juli 2013, 16:46
...man ist das heiß..............

Ich habe heute die Klage erstellt und morgen geht sie vorab per Fax und als Brief raus.


Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 28. Juli 2013, 19:18
Würdest du deinem Brief anonymisiert hier reinstellen? ;)
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: sin am 29. Juli 2013, 22:02
Kann man deine Klage in der eigenen Klage dann referenzieren?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 03. August 2013, 12:06
Hallo,
@ sin -  also ich würde meine Klage nicht in Beziehung mit deiner setzen. Textlich ja...habe ich ja auch gemacht.

Die Klage ist eingereicht und ich habe ein Aktenzeichen und eine Kostenrechnung über 75€ erhalten. Das Geld ist schon überwiesen. Im Vorfeld hat unsere Rechtsschutzversicherung ihr okay gegeben.

An Alle!!! Nicht abwarten...klagen....!!!

Anbei meine Klage.

Schönen Tag
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. August 2013, 12:30
Ich gratuliere!

Kostenrechnung über 75€ erhalten, nicht viel! Vielleicht am August teurer, weil Gebühren erhöht werden sollten, aber sicher nicht viel teurer.


Hallo,
@ sin -  also ich würde meine Klage nicht in Beziehung mit deiner setzen. Textlich ja...habe ich ja auch gemacht.

Die Klage ist eingereicht und ich habe ein Aktenzeichen und eine Kostenrechnung über 75€ erhalten. Das Geld ist schon überwiesen. Im Vorfeld hat unsere Rechtsschutzversicherung ihr okay gegeben.

An Alle!!! Nicht abwarten...klagen....!!!

Anbei meine Klage.

Schönen Tag
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Hailender am 03. August 2013, 12:35
Die Klage ist eingereicht und ich habe ein Aktenzeichen und eine Kostenrechnung über 75€ erhalten. Das Geld ist schon überwiesen. Im Vorfeld hat unsere Rechtsschutzversicherung ihr okay gegeben.

An Alle!!! Nicht abwarten...klagen....!!!

Warum gibt es nicht mehr von solchen Leuten die den Ar... in der Hose haben diesem Goliath die Stirn zu bieten?
Wie so besteht das so stolze deutsche Volk zu 99,99999995 % nur noch aus Duckmäusern und Mitläufern?

@ti,
ich wünsche viel Erfolg und bitte darum uns möglichst zeitnah hier auf dem Laufenden zu halten.
Vielen Dank im Voraus!

@Sophia.Orthoi,
nein es hat 2011 bei meiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Weimar schon 75,- € gekostet.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 03. August 2013, 13:58

An Alle!!! Nicht abwarten...klagen....!!!


Ohne Ablehnung des meines Widerspruchs kann ich doch noch nicht klagen oder?

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: xrw am 03. August 2013, 14:05
Ohne Ablehnung des meines Widerspruchs kann ich doch noch nicht klagen oder?

Kommt auf das Bundesland an. Sollte in der Rechtsmittelbelehrung stehn.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Hailender am 03. August 2013, 14:15

An Alle!!! Nicht abwarten...klagen....!!!


Ohne Ablehnung des meines Widerspruchs kann ich doch noch nicht klagen oder?

Das ist von dem jeweiligen Bundesland abhängig. Dafür unbedingt die Rechtsmittelbelehrung durchlesen.
Bei Unsicherheit hier posten und nachfragen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 04. August 2013, 16:58
@ Yvonne  ...den Widerspruchsbescheid muss man schon abwarten. Am besten dafür eine angemessene Frist stellen.

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Viktor7 am 04. August 2013, 17:26
Super vorbildlicher Einsatz ti ;) 

Danke!

Immer mehr Leute lassen sich diese 20,5 Millionen Bonzokratie-Erpressung täglich nicht mehr bieten.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 04. August 2013, 19:41
@ Yvonne  ...den Widerspruchsbescheid muss man schon abwarten. Am besten dafür eine angemessene Frist stellen.

Ja dies habe ich auch gemacht,denke aber das die Frist zu gering gewählt war (14 Tage).

Ausserdem komme ich aus NRW, auf dem Gebührenbescheid in der Rechtsmittelbelehrung finde ich keine Hinweise das ich direkt Klagen könnte,vondaher denke ich mal das ich warten muss bis ich eine Ablehnung meines Widerspruchs zugesendet bekomme.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 31. August 2013, 16:44
Hallo,

bis jetzt ist nichts passiert. Ich werde mal beim VG nachfragen.

Wie lange dauern eigentlich solche Verfahren?  1..2..3..Jahre?
Gibt es eine Möglichkeit die Sache zu beschleunigen?


Durch die Mahnaussetzung bis Dezember 2014 fühle ich mich ein bisschen wie auf dem Abstellgleis. Ich werde mal bei der GEZ um den nächsten Gebühren-/Beitragsbescheid (März-Mai) bitten.


"Person A geht den Klageweg. Das dauert. Im Jahr 2014 kommt die Evaluierung der Verträge und die eventuelle Klagebegründung ist hinfällig. Je nach Begründung. Wäre meine Vermutung.... "

Das befürchte ich auch.

ti
 


Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: sin am 31. August 2013, 19:12
"Person A geht den Klageweg. Das dauert. Im Jahr 2014 kommt die Evaluierung der Verträge und die eventuelle Klagebegründung ist hinfällig. Je nach Begründung. Wäre meine Vermutung.... "

Falls das passiert, hat Person A wohl immerhind schon einmal 2 Jahre Beitrag gespart.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 01. September 2013, 09:40
Ich bin etwas verunsichert. Person Y hat gegen den Gebührenbescheid Widerspruch eingelegt aber schon lange nix gehört ca. 7 Wochen.
In der rechtsfolgebelehrung steht, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und der fällige Betrag unverzüglich zu zahlen wäre,sonst könnten 1000€ Strafe drohen.
Person Y hat den Beitrag trotzdem nicht gezahlt und wartet jetzt auf die Ablehnung.Beim rümstöbern hier im Forum und bei manchen Beiträgen lese ich heraus das einige trotz Widerspruch die Beiträge dann unter Vorbehalt zahlen.Auch meine ich im letzten Bericht von Professor Koblenzer  gelesen zu haben das er dies auch rät.

Frage an die Experten: Wie soll sich Person Y verhalten?

Lieben Dank!
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 01. September 2013, 13:11
@Yvonne - nicht zahlen!!!!!!!!
Ich würde, falls noch nicht geschehen, einen Antrag auf aufschiebene Wirkung mit einer angemessenen Fristsetzung bei der GEZ (für mich bleibt es immer die GEZ) stellen. Dann in Ruhe abwarten bis eventuelle Mahnverfahren/Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden und dann erst  einen Antrag auf Erhebung einer Einstweiligen Verfügung beim Verwaltungsgericht stellen. Ich war damals etwas zu schnell.
Keine Angst haben. Diese ominösen 1000€ sind bei richtiger Vorgehensweise Blödsinn und müsste bestimmt auch von einem Gericht abgesegnet werden.
Bei ablehnenden Widerspruchsbescheid bitte klagen.

Ich bin aber kein Experte  ;D
Schönen Sonntag
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 01. September 2013, 16:05
@Yvonne - nicht zahlen!!!!!!!!
Ich würde, falls noch nicht geschehen, einen Antrag auf aufschiebene Wirkung mit einer angemessenen Fristsetzung bei der GEZ (für mich bleibt es immer die GEZ) stellen.

Vielen Dank!Klage wird aufjedenfall durchgeführt.
Hätte aber noch eine kurze Frage.Wie müsste Person Y  einen Antrag auf aufschiebene Wirkung formulieren? Gibt es im Forum eine Mustervariante?

Lg Yvonne
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: themob am 01. September 2013, 16:19
@Yvonne - nicht zahlen!!!!!!!!
Ich würde, falls noch nicht geschehen, einen Antrag auf aufschiebene Wirkung mit einer angemessenen Fristsetzung bei der GEZ (für mich bleibt es immer die GEZ) stellen.

Vielen Dank!Klage wird aufjedenfall durchgeführt.
Hätte aber noch eine kurze Frage.Wie müsste Person Y  einen Antrag auf aufschiebene Wirkung formulieren? Gibt es im Forum eine Mustervariante?

Lg Yvonne

Schau mal hier, da steht eine schöne Formulierung die nur entsprechend angepasst werden muss.

http://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/antrag-auf-aussetzung-der-vollziehung/
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 01. September 2013, 16:33
Vielen Dank!Ihr seid echt super! ;)

Also muss Person Y erst die aufschiebende Wirkung einfordern wenn man den negativen Widerspruchsbescheid erhält und gegen diesen dann klagen möchte.Korrekt? :D

Lg
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: themob am 01. September 2013, 16:42
Vielen Dank!Ihr seid echt super! ;)

Also muss Person Y erst die aufschiebende Wirkung einfordern wenn man den negativen Widerspruchsbescheid erhält und gegen diesen dann klagen möchte.Korrekt? :D

Lg

Müssen muss Person Y nichts  ;)

Ich z. B. habe den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, als ich Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt habe. Ich denke so haben es viele hier gemacht.

Persönlicher Tip an Person Y : Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit Bezug auf den Widerspruch vom Datum...... an die Rundfunkanstalt so schnell wie möglich senden. Wie bereits gesagt. Die Formulierung auf die eigenen Erfordernisse anpassen.  ;)

Im Beitragssbescheid stand doch: Keine aufschiebende Wirkung, oder? Bedeutet wenn Sie möchten, können Sie, außer es steht der unbeantwortete Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Raum  :)
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 02. September 2013, 21:19
Vielen Dank!Ihr seid echt super! ;)

Also muss Person Y erst die aufschiebende Wirkung einfordern wenn man den negativen Widerspruchsbescheid erhält und gegen diesen dann klagen möchte.Korrekt? :D

Lg

Müssen muss Person Y nichts  ;)

Ich z. B. habe den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, als ich Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt habe. Ich denke so haben es viele hier gemacht.




So hat Person Y es auch gemacht.

Nochmals Lieben Dank
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Lefty am 09. September 2013, 18:51
So, liebe Freunde,

jetzt bin ich auch im Klub. Samstag kam der Bescheid, heute habe ich den Widerspruch eingetütet (s. Anhang).
Die Formulierungen werden Euch bekannt vorkommen. Aber was solls? Die Bagaluten vom sogenannten "Beitragsservice"
speisen einen auch nur mit Textbausteinen ab. Die anschließende Klage, je nach Reaktion Anfechtungs- oder Untätigkeitsklage,
ist auch vorbereitet. Das Gute an der Situation ist, dass es jetzt vorwärts geht.

Viel Erfolg wünscht Euch
Lefty
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: DerRoman am 09. September 2013, 20:41
Gefällt mir gut, Lefty. Kann man prima weiterverwenden, das mit den Textbausteinen können nicht nur die^^
Mein Bescheid kam am 5.9. und ich werde pünktlich reagieren. Vielleicht noch ein paar Passagen aus Ilmenau sinngemäß. Ich habe mir die Seiten von 90..140 ca. reingezogen aus Frl. Teschürens Arbeit, manches wirkt mir zu unkritisch. Vor allem mit Kirchhof hätte man etwas härter verfahren können, einem Richter im Dienste der CDU.
Zu meiner Zeit hab es die Studiengänge noch nicht. Da waren wir Informatiker noch Raritäten unter all den Elektrotechnikern...

Gruß
Roman
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: JeRicHoOL am 10. September 2013, 01:25
Sollte man den Beitragsbescheid abwarten bevor man widerspricht oder sollte man vorher schon widersprechen (z.B. nach dem 3. und letzten Aufforderungsbrief)?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Teegadrom am 10. September 2013, 01:45
Abwarten und Teetrinken, erst gegen einen Beitrags B e s c h e i d mit Rechtsbelehrung kann überhaupt Widerspruch eingelegt werden
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: andromeda am 10. September 2013, 10:51
Auch bei mir ist inzwischen der Gebühren-/Beitragsbescheid eingegangen. Mir geht ein bißchen die Muffe, ich gebs zu, aber ich geh noch weiter mit  :o
Als nächstes kommt ja nun der Widerspruch, den Lefty schon so schön vorformuliert hat - danke dafür, sogar das Bundesland stimmt  ;) Aber um jetzt keinen Fehler zu machen: Wie lang soll die Frist denn nun sein? (Letzter Absatz bei Lefty) Der Brief von der GEZ ist vom 01.09. und war bei mir so am 4.9. oder so. Ti hatte 14 Tage angegeben, das war zu kurz. Wie lang dann? 4 Wochen?

Danke im Voraus
Andromeda
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: copenfan am 10. September 2013, 12:17
Wie auch der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Bescheides zu entnehmen ist, beträgt die Widerspruchsfrist 4 Wochen.
Bitte die Belehrung unbedingt durchlesen, die steht da nicht nur, weils so schön ausschaut  ;)

Aber am besten den Widerspruch in den nächsten Tag los schicken, damit die den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zur Kenntnis nehmen, bevor eventuell weiter Maßnahmen wegen Nichtzahlung ergriffen werden. 
Solang du die 4 Wochen einhältst und kein negativer Widerspruchsbescheid von denen kommt, kannst du die Vollstreckung zwar wieder stoppen, aber besser ist es natürlich, so etwas gleich zu vermeiden.
Daher die 4 Wochen Frist besser nicht ausnutzen. Gehen die beiden Schreiben rechtzeitig und nachweisbar bei der Rundfunkanstalt ein, passiert in der Regel erst einmal gar nichts, es kommt höchstens so ein "Wir bitten um Verständnis"-Schrieb, der als reine Eingangsbestätigung des Widerspruchs angesehen werden kann.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Lefty am 10. September 2013, 12:54
Hallo Andromeda,

die Frist für die Bearbeitung von Widersprüchen beträgt 3 Monate. Erst dann ist eine Untätigkeitsklage zulässig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage
Ich hatte aber eine Frist von 3 Wochen gesetzt.  Wenn vor dem Widerspruchsbescheid der nächste Beitragsbescheid kommt,
werde ich versuchen, vor dem Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung zu beantragen, denn dann muss ich ja befürchten, dass die Vollziehung droht.

Lefty
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: zox500 am 10. September 2013, 23:28
Hallo liebe Freunde,
habe auch die zahlungen seit anfang des jahres eingestellt und jetzt vor einer woche endlich Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen.
mir ist bei der ganzen sache zwar noch nen bischen unwohl aber ich glaub jetzt hats mich auch gepackt und ich will widerspruch einlegen.
THX @ Lefty , das war die grundlage für mein zusammengewürfeltes widerspruchsschreiben. ich werde es morgen eintüten und wech damit  ;D

LG zox
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: andromeda am 11. September 2013, 20:52
Wie auch der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Bescheides zu entnehmen ist, beträgt die Widerspruchsfrist 4 Wochen.
Bitte die Belehrung unbedingt durchlesen, die steht da nicht nur, weils so schön ausschaut  ;

Ja, das ist mir schon klar, aber ich meinte die Frist für "die Anderen", also die 3 Monate.

Danke Lefty
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 30. September 2013, 21:24
Hallo zusammen  :)

Ich weiss das die Frage die ich gleich stellen werde,schonmal im Forum  durchgesprochen wurde.Nur leider finde ich diesen Thread nicht mehr,daher entschuldigt dies bitte.

Person Y hat einen Beitragsbescheid bekommen dem Sie ordnunggsgemäss widersprochen hat (inkl. Aussetzung auf Vollstreckung)
mit einer Frist von 3Wochen.Da die gesetzliche Pflicht 3 Monate beträgt hat Person Y weiter nix unternommen.Jetzt in 4 Tagen läuft auch die gesetzliche Frist ab (Poststempel 04.08.2013,leider aber nur ein Einwurf einschreiben) ,indem die Rundfunkanstalt hätte antworten müssen.

Wie sieht es rein rechtlich jetzt aus?

Hat den die Rundfunkanstalt noch das Recht die offenstehenden Zahlungen zu fordern?

Wie sollte Person Y jetzt Schritt für Schritt vorgehen (wäre hilfreich mit Begründung).

Schon mal ein lieben Dank im Voraus ihr Lieben! :)
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: themob am 30. September 2013, 21:52
Hallo zusammen  :)

Ich weiss das die Frage die ich gleich stellen werde,schonmal im Forum  durchgesprochen wurde.Nur leider finde ich diesen Thread nicht mehr,daher entschuldigt dies bitte.

Person Y hat einen Beitragsbescheid bekommen dem Sie ordnunggsgemäss widersprochen hat (inkl. Aussetzung auf Vollstreckung)
mit einer Frist von 3Wochen.Da die gesetzliche Pflicht 3 Monate beträgt hat Person Y weiter nix unternommen.Jetzt in 4 Tagen läuft auch die gesetzliche Frist ab (Poststempel 04.08.2013,leider aber nur ein Einwurf einschreiben) ,indem die Rundfunkanstalt hätte antworten müssen.

Wie sieht es rein rechtlich jetzt aus?

Hat den die Rundfunkanstalt noch das Recht die offenstehenden Zahlungen zu fordern?

Wie sollte Person Y jetzt Schritt für Schritt vorgehen (wäre hilfreich mit Begründung).

Schon mal ein lieben Dank im Voraus ihr Lieben! :)

Die gesetzliche Frist für Person Y läuft im November ab. 3 Monate, nicht 2. (4.8 bis 4.11)

Mögliche nächste Schritte danach.
Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz mit Nachweisen in Form der Schreiben die Person Y am 4.8. geschickt hat plus Nachweis für Einwurf Einschreiben. Das würde den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung betreffen.

Für den Widerspruch: Untätigkeitsklage beim VG, Beispiel siehe hier: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/09/funfter-offener-brief-die-intendantin.html  (bis zum Ende nach unten scrollen)

PS: Wenn Du oben auf Profil klickst, kannst Du auf der linken Seite unter Deinem Namen den Punkt "Beiträge anzeigen" anklicken. So gelangst Du zu einer Übersicht von allen Themen in denen Du schon mal gepostet hast.

SuFu für die 2 Themen:
Untätigkeitsklage
Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz




Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 06. Oktober 2013, 18:08
Vielen Dank themob!  ;)

Datum war falsch,meinte 16.07.2013.

Kennt jemand die Kosten für Untätigkeitsklage und Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz ?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Lefty am 06. Oktober 2013, 19:04
Hallo Yvonne,
das ist im Gerichtskostengesetz geregelt. Hier der Link http://dejure.org/gesetze/GKG

Gruß Lefty
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 07. Oktober 2013, 06:03
Hallo Yvonne,
das ist im Gerichtskostengesetz geregelt. Hier der Link http://dejure.org/gesetze/GKG

Gruß Lefty

Super!Vielen Lieben dank!

Muss Person Y eigentlich für die 2 Sachen einen Anwalt nehmen oder kann das selbstständig gemacht werden?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Lefty am 07. Oktober 2013, 11:33
Hallo Yvonne,
das wiederum ist in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt: http://dejure.org/gesetze/VwGO
Vor dem Verwaltungsgericht ist nicht zwingend ein Anwalt vorgeschrieben.

Gruß Lefty
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: zox500 am 07. Oktober 2013, 21:58
Hallo Zusammen,
ich habe jetzt auch eine Antwort auf meinen Widerspruch bekommen, siehe Anhang.
wie verhält man sich da jetzt am besten, sollte man da jetzt schon handeln oder besser abwarten bis man ein richtigen Bescheid bekommt ?

LG zox
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 09. Oktober 2013, 18:50
Hallo Zusammen,
ich habe jetzt auch eine Antwort auf meinen Widerspruch bekommen, siehe Anhang.
wie verhält man sich da jetzt am besten, sollte man da jetzt schon handeln oder besser abwarten bis man ein richtigen Bescheid bekommt ?

LG zox


Ich persönlich würde erst den richtigen Ablehnungsbescheid abwarten oder gab es zu dem Schreiben eine Rechtshilfebelehrung?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 12. Oktober 2013, 10:13
Hallo zusammen.

An die Experten hier im Forum.Ist denn eine Untätigkeitsklage überhaupt sinnvoll?Denn wenn Person Y diese beim VG einreicht, muss ja die Rundfunkanstalt innerhalb einer Frist reagieren und mir die Ablehnung des Widerspruchschreibens zusenden. Somit könnte ich dann dagegen klagen.Aber andersherum wäre es nicht sinnvoll nur einen Antrag auf Gewährung von Eilrechtschutz zu beantragen und dann auf Zeit zu spielen um zu schauen wie z.B Rossmann und Sixt sich aus der Affäre ziehen vor Gericht?

Lieben Gruss
Moni
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Lefty am 12. Oktober 2013, 11:30
Hallo Yvonne,

hier ein bisschen was zu lesen: http://www.juraexamen.info/einstweiliger-rechtsschutz-im-verwaltungsverfahren-teil-1-der-antrag-nach-%C2%A7-80-abs-5-vwgo/
Eilrechtsschutz brauchst Du erst dann, wenn die Vollziehung droht.
Mit der Untätigkeitsklage ist das so eine Sache. Wenn der "Beitragsservice" sich nicht rührt, würde ich nichts machen. Es sei denn, Du willst ihn vor Dir hertreiben. Wenn aber der nächste "Beitragsbescheid" kommt, bevor der Widerspruch zum vorherigen beschieden ist, musst Du den Widerspruchsbescheid mit einer Untätigkeitsklage einfordern (und natürlich auch dem neuen Beitragsbescheid widersprechen).

Lefty
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: seppl am 12. Oktober 2013, 11:41
Meiner Meinung nach muss aber der BS aktiv dazu getrieben werden, Widerspruchsbescheide auszustellen. Der BS und die ÖR spielen hier doch auf Zeit. Wenn keiner klagen kann, kann auch keiner Recht bekommen. Und sie rechnen wohl damit, dass irgendwann alles einschläft.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: zox500 am 12. Oktober 2013, 15:06
Hallo Zusammen,
ich habe jetzt auch eine Antwort auf meinen Widerspruch bekommen, siehe Anhang.
wie verhält man sich da jetzt am besten, sollte man da jetzt schon handeln oder besser abwarten bis man ein richtigen Bescheid bekommt ?

LG zox


Ich persönlich würde erst den richtigen Ablehnungsbescheid abwarten oder gab es zu dem Schreiben eine Rechtshilfebelehrung?

Rechtshilfebelehrung war keine dabei.
Meine Überlegung wäre nochmal eine Aufforderung ( siehe Anhang ) zum BS zu schicken, nur welche Frist setzt man dann dem BS ?
Oder wirklich den Ablehnungsbescheid tatenlos abwarten, wer weis wann die den schicken.

LG zox
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Lefty am 12. Oktober 2013, 16:18
Hallo zox500,

das Porto würde ich mir sparen. Die Frist für die Bearbeitung von Widersprüchen beträgt 3 Monate. Erst dann ist eine Untätigkeitsklage zulässig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage

Gruß Lefty

P.S. Dein Anschreiben klingt so unterwürfig (ich bitte um einen Bescheid), besser: Ich fordere Sie auf...
Ausserdem heißt es "... um einen Bescheid".
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 13. Oktober 2013, 12:24
Hallo Yvonne,

hier ein bisschen was zu lesen: http://www.juraexamen.info/einstweiliger-rechtsschutz-im-verwaltungsverfahren-teil-1-der-antrag-nach-%C2%A7-80-abs-5-vwgo/
Eilrechtsschutz brauchst Du erst dann, wenn die Vollziehung droht.
Mit der Untätigkeitsklage ist das so eine Sache. Wenn der "Beitragsservice" sich nicht rührt, würde ich nichts machen. Es sei denn, Du willst ihn vor Dir hertreiben. Wenn aber der nächste "Beitragsbescheid" kommt, bevor der Widerspruch zum vorherigen beschieden ist, musst Du den Widerspruchsbescheid mit einer Untätigkeitsklage einfordern (und natürlich auch dem neuen Beitragsbescheid widersprechen).

Lefty

Hallo Lefty,

Also wenn ich dich richtig verstehe,muss erst Eilrechtschutz beantragt werden wenn Schreiben eines Inkasso bzw. Gerichtsvollzieher im Briefkasten liegt???
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 13. Oktober 2013, 13:03
Ach was ich noch was vergessen habe zu schreiben.

Person Y hatte den Widerspruch per Einwurfeinschreiben versendet,gibt es da rechtlich gesehen für Y Schwierigkeiten dies nachzuweisen das der Widerspruch eingegangen ist? 3-Monatsfrist läuft am Mittwoch 16.10.2013 ab.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: seppl am 13. Oktober 2013, 13:18
Eine Kopie als Fax dorthinschicken ist ein wichtiger Nachweis (Sendebericht ausdrucken!)
Bei mir steht dann auf dem Originalbrief noch: vorab per Fax an (Faxnummer BS)
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 13. Oktober 2013, 13:38
Eine Kopie als Fax dorthinschicken ist ein wichtiger Nachweis (Sendebericht ausdrucken!)
Bei mir steht dann auf dem Originalbrief noch: vorab per Fax an (Faxnummer BS)

War die Antwort auf meine Frage bezogen?

Wenn ja,habe leider kein Faxgerät und es besteht auch keine Möglichkeit dazu. Sollte es Probleme geben mit dem Einwurfschreiben?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: seppl am 13. Oktober 2013, 13:58
Ja, war sie. Dieses Vorgehen wird von den meisten Anwälten empfohlen. Ist aber auch nicht 100% sicher.
Einschreiben sind immer nur Beweise dafür DASS was abgeschickt wurde, nicht aber WAS. Ein Fax vorab ist zumindest eine kleine Absicherung/ ein Indiz. 100% sicher ist nur die Einlieferung per Boten, aber in diesem Fall wohl eher nicht machbar/zu teuer.

Das Thema wurde schon in einem anderen Thread behandelt. >Suchfunktion

zu: Keine Möglichkeit, Faxe zu senden:
http://www.gutefrage.net/frage/oeffentliches-fax#answers (http://www.gutefrage.net/frage/oeffentliches-fax#answers)
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 13. Oktober 2013, 14:01
Alles klar,Danke!

Die Frage mit dem Eilrechtschutz,kannste da auch was dazu sagen?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: seppl am 13. Oktober 2013, 14:04
Leider nicht!
Ich hab noch einen link in meinem vorigen post zu öffentlichen Faxmöglichkeiten angefügt.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Lefty am 13. Oktober 2013, 19:22
Hallo Yvonne,
ich glaube nicht, dass sie Dir den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen, solange ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig ist.
Das, was Du hier diesbezügl. liest, sind alles Altfälle aus der Zeit vor dem 01. Januar.
Zu Deiner zweiten Frage: Wenn Du nicht die Möglichkeit hast, vorab zu faxen, dann sende ein Einschreiben mit Rückschein. Ist zwar teuer, aber Du hast dann eine Eingangsbestätigung.

Gruß Lefty
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 13. Oktober 2013, 21:54
Hallo Lefty,

ahja ok,verliere schon ein wenig den Überblick mit dem Mist  :( ,man will ja alles richtig machen gegen die Bande.

Also Person Y würde jetzt wie folgt vorgehen da ja die Frist am 16.10.13 abläuft.
- Ab dem 17.10.13 eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreichen mit den folgenden Unterlagen
( Beitragsbescheid+Widerspruch+Beleg der deutschen Post) mit der Hoffnung das das Einwurfeinschreiben als zulässig erachtet wird.Zeugen dafür hätte Y auch noch.
-Vom Antrag auf Eilrechtschutz sieht Y dann erstmal ab.

Ist dies der richtige Schritt? Für Verbesserungsvorschläge bin ich immer offen  :)

Gruss Yvonne
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Lefty am 13. Oktober 2013, 22:07
Hallo Yvonne,
ja, wenn 3 Monate um sind  und der Widerspruchsbescheid nicht da ist, kannst Du die Untätigkeitsklage einreichen.
Bezügl. eines Beispiels kannst Du hier schauen: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/ (ziemlich weit runterscrollen).
Musst den Text natürlich auf Deine Verhältnisse anpassen, das ist ja wohl klar.
Gruß Lefty

P.S. Die Klage natürlich an das zuständige Verwaltungsgericht "Deiner" Rundfunkanstalt senden.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 20. Oktober 2013, 21:18
So Untätigkeitsklage von Y geht morgen raus  ;)

Das beste ist ja das das zuständige Verwaltungsgericht genau dieselbe Adresse hat wie die Rundfunkanstalt  :o

Die hängen doch bestimmt unter einer Decke >:(
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 20. Oktober 2013, 21:21
Sollte man die Untätigkeitsklage dem Gericht auch besser per Einschreiben schicken?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Lefty am 20. Oktober 2013, 22:03
Ich denke, das Porto für ein Einschreiben kannst Du Dir sparen. Merkwürdigerweise verschwinden Briefe an die Gerichte nicht so oft, wie die an den sogenannten "Beitragsservice".

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 02. November 2013, 21:27
Hallo zusammen,

Person Y hat heute eine Bestätigung des Verwaltungsgerichts bezüglich ihrer Untätigkeitsklage gegen die Rundfunkanstalt erhalten.Im selben Atemzug hat Person Y auch die Kosten für diese Klage von der Oberjustizkasse Hamm erhalten. Beide Schriftstücke werden als Datei angehangen.

Im Schreiben vom Verwaltungsgericht ist Person Y  dieser Absatz (rot gekennzeichnet) nicht ganz klar was damit gemeint ist. Muss dazu Stellung genommen werden,wenn ja wie und in welcher Form?

Muss denn nicht die Gebühr für die Untätigkeitsklage vom Angeklagten also der Rundfunkanstalt gezahlt werden? Wieso muss Person Y diese Gebühr zahlen?

Hoffe mir kann jemand helfen?

Liebe Grüsse
A
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 02. November 2013, 21:37
Im Schreiben vom Verwaltungsgericht ist Person Y  dieser Absatz (rot gekennzeichnet) nicht ganz klar was damit gemeint ist. Muss dazu Stellung genommen werden,wenn ja wie und in welcher Form?

Muss denn nicht die Gebühr für die Untätigkeitsklage vom Angeklagten also der Rundfunkanstalt gezahlt werden? Wieso muss Person Y diese Gebühr zahlen?

Leider finde ich das Schreiben nicht.

Nach meiner Erfahrung muss man vorschießen, und wenn man gewinnt, werden die Gebühren der anderen Seite auferlegt. Dass die andere Seite zahlen soll, sollte beantragt werden, vielleicht ist bei Klagen beim Verwaltungsgericht nicht nötig, vielleicht kannst Du es nachträglich beantragen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 02. November 2013, 22:12
Anscheinend haben die Anhänge noch keine Freigabe erhalten.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Viktor7 am 02. November 2013, 22:33
Anscheinend haben die Anhänge noch keine Freigabe erhalten.

Die Anhänge sind jetzt einsehbar.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 03. November 2013, 10:20
Im Schreiben vom Verwaltungsgericht ist Person Y  dieser Absatz (rot gekennzeichnet) nicht ganz klar was damit gemeint ist. Muss dazu Stellung genommen werden,wenn ja wie und in welcher Form?

Muss denn nicht die Gebühr für die Untätigkeitsklage vom Angeklagten also der Rundfunkanstalt gezahlt werden? Wieso muss Person Y diese Gebühr zahlen?

Leider finde ich das Schreiben nicht.

Nach meiner Erfahrung muss man vorschießen, und wenn man gewinnt, werden die Gebühren der anderen Seite auferlegt. Dass die andere Seite zahlen soll, sollte beantragt werden, vielleicht ist bei Klagen beim Verwaltungsgericht nicht nötig, vielleicht kannst Du es nachträglich beantragen.


Also du meinst das Person Y zusätzlich einen Antrag stellen sollte ,das der Beklagte diese Kosten zahlen muss?Wie könnte denn so ein Antrag aussehen?

Weiss sonst jemand was genaueres in diesem Fall zum Verwaltungsrecht?Warum Person Y diese Kosten tragen solll?
Wie wäre jetzt die richtige Vorgehensweise?


Lieben Dank
Gruss A
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: seppl am 03. November 2013, 10:44
Kleiner Einwurf nebenbei:
Die Rechtsabteilung des ÖRR wird doch wohl höchstwahrscheinlich auch über Rundfunkbeiträge finanziert. d.h. im Grossen und Ganzen werden die gesamten Klagekosten sowieo vom Beitragszahler finanziert.

Im Mietrecht z.B. ist so etwas nicht erlaubt. Eine Vermieterrechtschutzversicherung kann verständlicherweise nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden. Wäre ja auch noch schöner, wenn der Mieter den Anwalt des Vermieters bezahlen müsste.

Der ÖRR jedoch machts möglich...
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. November 2013, 14:48
Also du meinst das Person Y zusätzlich einen Antrag stellen sollte ,das der Beklagte diese Kosten zahlen muss?Wie könnte denn so ein Antrag aussehen?

In einer normalen Klage gegen einen Bescheid würde im Rubrum etwas wie folgendes stehen:

Zitat
Ich erhebe Klage und beantrage:

1. Der Bescheid der Beklagten vom DD1 (AZ1) in der Fassung des
Widerspruchbescheides vom DD2 (AZ2) wird aufgehoben.

2. Der Beklagten werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Wenn Du aber (2) vergisst, sollte es meiner Meinung nach unproblematisch den Antrag nachträglich, aber vor der mündlichen Verhandlung zu stellen. Es gilt eigentlich Mündlichkeitsprinzip, die Anträge und Argumente werden eigentlich in der mündlichen Verhandlung gebracht, aber man kann auf den vorherigen schriftlichen Verkehr verweisen.

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 03. November 2013, 15:58
Hallo,
nach 3 Monaten habe ich ein Lebenszeichen von meiner Klage gegen den Widerspruchsbescheid  vom Verwaltungsgericht bekommen. Ich hatte leider wenig Zeit und hab es einfach laufen lassen.
.. naja bald ist Winter und da wird es ruhiger.

Ist eigentlich schon irgendeine Klage gegen einen Widerspruchsbescheid entschieden??

Was machen die "großen" Kläger...Drogeriekette usw. ??

Schönen Sonntag
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: unGEZahlt am 03. November 2013, 21:08
Ist eigentlich schon irgendeine Klage gegen einen Widerspruchsbescheid entschieden??

Was machen die "großen" Kläger...Drogeriekette usw. ??

Sobald über die erste Klage gegen einen abgelehnten Widerspruch in erster Instanz entschieden wurde, wird das bei gez-boykott sicher nicht zu übersehen sein.

Eine umfangreiche Übersicht über die Entscheidungen in den "großen" Klagen ist z. Bsp. hier:  http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2013.html

Markus
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: zox500 am 04. November 2013, 12:54
Hallo Zusammen,
Ich selbst habe am 10.09.13 gegen meinem Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt, bisher habe ich noch keine Entscheidung vom BS über mein Widerspruch bekommen.
Nun hat meine Freundin auch Post vom BS bekommen, Sie ist an gleicher Adresse wie ich gemeldet und wohnt auch hier, ist aber weder Mieterin noch Eigentümerin der Wohnung.
Meine Frage wäre sollte oder muß Sie den Antwortbogen ausgefüllt zurück schicken ? Da Sie natürlich nicht zahlen soll nur weil ich Widerspruch eingelegt habe müsste Sie meine Beitragsnummer und Beitragskonto angeben ?

Lg zox
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 04. November 2013, 13:40
Meine Frage wäre sollte oder muß Sie den Antwortbogen ausgefüllt zurück schicken ? Da Sie natürlich nicht zahlen soll nur weil ich Widerspruch eingelegt habe müsste Sie meine Beitragsnummer und Beitragskonto angeben ?

Ich glaube ja, sie sollte Deine Beitragsnummer und Beitragskonto angeben. Die GEZ will wissen, wer mit wem wohnt und das ist Gesetz.

Wenn sie es nicht tut, dann soll sie auch klagen und alles selbst tun.

Wenn sie es tut und Du nicht zahlst, dann soll sie zahlen: ihr sein Gesamtschuldner. Wenn beide nicht zahlen, dann sollten meiner Meinung nach beide als Kläger in der Klage erscheinen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Rochus am 04. November 2013, 13:49
...
Nach meiner Erfahrung muss man vorschießen, und wenn man gewinnt, werden die Gebühren der anderen Seite auferlegt. Dass die andere Seite zahlen soll, sollte beantragt werden, vielleicht ist bei Klagen beim Verwaltungsgericht nicht nötig, vielleicht kannst Du es nachträglich beantragen.

§ 161 VWGO
[Entscheidung durch Beschluß; Erledigung des Rechtsstreits; Untätigkeitsklage].(1) Das Gericht hat im Urteil oder, wenn das Verfahren in anderer Weise beendet worden ist, durch Beschluß über die Kosten zu entscheiden.

(2) Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht außer in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 4 nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluß; der bisherige Sach- und Streitstand ist zu berücksichtigen. Der Rechtsstreit ist auch in der Hauptsache erledigt, wenn der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des die Erledigungserklärung enthaltenden Schriftsatzes widerspricht und er vom Gericht auf diese Folge hingewiesen worden ist.

(3) In den Fällen des § 75 fallen die Kosten stets dem Beklagten zur Last, wenn der Kläger mit seiner Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: seppl am 04. November 2013, 14:36
Ich bin kein Jurist und kann mich leider auch nicht so ausdrücken wie einer, aber im Falle, dass man einen Rechtstreit gegen ein öffentlich rechtlich finanziertes Unternehmen verliert, wäre es aus meiner Sicht doch eine angemessene richterliche Entscheidung, wenn zumindest jeder seinen Anteil an den Kosten übernimmt. Zumal die Anwälte der ÖR ja über Beitragseinnahmen finanziert werden und daher die Belastung für das Unternehmen wesentlich geringer ausfällt (wird auf die Allgemeinheit umgelegt) als für eine Privatperson. Im Falle das man gewinnt, sollten dann aber die Kosten dem ÖR komplett auferlegt werden.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: xrw am 04. November 2013, 17:02
Wenn beide nicht zahlen, dann sollten meiner Meinung nach beide als Kläger in der Klage erscheinen.

Das geht aber nicht ohne Weiteres, jedenfalls nicht, solang nur gegen einen konkrete Forderungen erhoben werden. Teilweise gibts die Möglichkeit, einer Klage beizutreten, aber ich weiß nicht, ob bzw. unter welchen Umständen das im Verwaltungsrecht geht.

Wenn einer eh klagen will, ist es wahrscheinlich am klügsten, der Auskunftspflicht nachzukommen. Solang die Vollstreckung nicht formal ausgesetzt ist, können sie sich dann halt an beide wenden und haben auch für den nächsten Beitragsbescheid die Auswahl. Ich glaub aber nicht, dass sie das in der Praxis tun, solang es keine endgültige Entscheidung eines Gerichts gibt.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 04. November 2013, 18:15
Hallo,also Y heute beim Verwaltungsgericht angerufen und sich erkundigt wie das mit den kosten bei einer Untätigkeitsklage ist.

-Die gebühr muss vorgestreckt werden.
-Dem Beklagten wird eine Frist von 4 Wochen gesetzt um dazu Stellung zu nehmen.
-Wenn Widerspruchsablehnung zugesendet wurde,muss Kläger dann Klage zurückziehen.Damit ist die Sache erledigt.Kosten 1/3 Kläger
 2/3 Beklagte.

Aber den letzten Punkt hat Person Y nicht 100% am Telefon kapiert.


Muss man wirklich die U.Klage zurück,wenn die Ablehnung des Widerspruchs eingegangen ist?
Kann man nicht direkt die richtige Klage gegen die Ablehnung dran hängen?


LG





Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 04. November 2013, 19:22
Hallo,also Y heute beim Verwaltungsgericht angerufen und sich erkundigt wie das mit den kosten bei einer Untätigkeitsklage ist.

-Die gebühr muss vorgestreckt werden.
-Dem Beklagten wird eine Frist von 4 Wochen gesetzt um dazu Stellung zu nehmen.
-Wenn Widerspruchsablehnung zugesendet wurde,muss Kläger dann Klage zurückziehen.Damit ist die Sache erledigt.Kosten 1/3 Kläger
 2/3 Beklagte.

Aber den letzten Punkt hat Person Y nicht 100% am Telefon kapiert.


Muss man wirklich die U.Klage zurück,wenn die Ablehnung des Widerspruchs eingegangen ist?
Kann man nicht direkt die richtige Klage gegen die Ablehnung dran hängen?


Das ist eine interessante Frage. Vielleicht kannst Du das Gericht fragen? Am besten persönlich vorbei.

Die Untätigkeitsklage ist zu Ende mit der Ablehnung, ärgerlich dass man 1/3 Gebühr zahlen muss, weil die anderen ihre Pflicht versäumen. Aber hier ginge darum, die Anträge in der Klage vor einer mündlichen Verhandlung zu ändern anstatt die Klage zurückzuziehen: warum nicht? Vielleicht weiß es hier jemand?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 06. November 2013, 18:21
Keiner der Experten eine Idee?

Bissl traurig
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: xrw am 10. November 2013, 02:26
-Wenn Widerspruchsablehnung zugesendet wurde,muss Kläger dann Klage zurückziehen.Damit ist die Sache erledigt.Kosten 1/3 Kläger
 2/3 Beklagte.

Aber den letzten Punkt hat Person Y nicht 100% am Telefon kapiert.

Vermutlich war gemeint, dass die Kosten 1/3 betragen, wenn die Klage zurückgezogen wird oder sich erledigt. Die restlichen 2/3 zahlt dann niemand. Bei Erledigung kann aber auch eine explizite Kostenentscheidung ergehn, und wenn die Klage berechtigt war, solltest du da nichts zahlen müssen.

Muss man wirklich die U.Klage zurück,wenn die Ablehnung des Widerspruchs eingegangen ist?
Kann man nicht direkt die richtige Klage gegen die Ablehnung dran hängen?

Formal ist die Untätigkeitsklage im Fall eines Wiederspruchs eine gerichtliche Anfechtung des ursprünglichen Bescheids, die in dem Fall auch ohne Wiederspruchsbescheid möglich ist. Soweit ich seh, sollte sich die nur dann erledigen, wenn die Anstalt dem Wiederspruch noch stattgibt. Ansonsten sollte es ganz automatisch eine ganz normale Anfechtungsklage werden, wenn die Klage nicht zurückgezogen wird, wozu dann aber normalerweise kein Anlass besteht. Die Kosten richten sich dann nach dem Ausgang des Hauptverfahrens (die vorgezogene Klage sollte nichts extra kosten).

Anders wär es, wenn sich die Untätigkeitsklage schon gegen einen ausbleibenden Beitragsbescheid richtet, der formal beantragt worden ist. Die ist dann erstmal erledigt, wenn ein Bescheid gleich welchen Inhalts vor Aufnahme des eigentlichen Gerichtsverfahrens kommt. Eventuell hat der Mensch am Telefon gemeint, dass es um sowas geht.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 10. November 2013, 14:52
Ahja ok XRW,vilen lieben Dank.

Werde weiter über den Fall berichten wie er ausgehen wird.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: seppl am 14. November 2013, 18:09
... und die Mahnung ist eine 2. Zahlungserinnerung, kein Bescheid. Ein Bescheid beinhaltet immer die Information zu den rechtlichen Möglichkeiten des Widerspruchs (meist auf der Rückseite).

Bitte stellt Eure Fragen hier in anonymisierter Form (Person A hat dasunddas bekommen, was soll sie tun o.Ä.) Konkrete Personen beraten darf man hier nämlich eigentlich nicht (Forumsregel).
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Rochus am 15. November 2013, 07:25
... und die Mahnung ist eine 2. Zahlungserinnerung, kein Bescheid. Ein Bescheid beinhaltet immer die Information zu den rechtlichen Möglichkeiten des Widerspruchs (meist auf der Rückseite).

Bitte stellt Eure Fragen hier in anonymisierter Form (Person A hat dasunddas bekommen, was soll sie tun o.Ä.) Konkrete Personen beraten darf man hier nämlich eigentlich nicht (Forumsregel).

Das stimmt so nicht. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, kann es sich immer noch um einen Bescheid handeln. Allerdings verlängert sich damit die Widerpruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: xrw am 15. November 2013, 08:09
Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, kann es sich immer noch um einen Bescheid handeln.

Wobei es ihnen untersagt ist, das absichtlich zu machen. Das ist nicht für Massenverbescheidung gedacht, sondern für speziellere Sachen, wo sich der Sachbearbeiter was aus den Fingern gesaugt hat und dann nicht drangedacht hat, dass noch eine Rechtsbehelfsbelehrung druntermuss.

Zweifelsfrei kein gültiger Bescheid ist es, wenn die erlassende Landesrundfunkanstalt nicht draus hervorgeht. Der Beitragsservice kann keine Bescheide im eigenen Namen erlassen; ein solcher Bescheid wär nichtig. Bei den üblichen Zahlungserinnerungen ist schon deshalb klar, dass es keine Bescheide sind.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 15. November 2013, 11:54
Person Y hat trotz Untätigkeitsklage nur ein Schreiben "Zahlung der Beitragsbeträge"von der RA bekommen. Von einem Ablehnungsbescheid ist weit und breit nix zu sehen,aber 2 Wochen haben die ja noch zeit.


Lg
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: zox500 am 15. November 2013, 15:36
Hallo,
Person Z hat nun einen zweiten Beitragsbescheid bekommen, Rechtshilfebelehrung war auch dabei,
sollte hier auch Widerspruch wie beim ersten Bescheid eingelegt werden ?
könnte das so aussehen ( Anhang ), für Verbesserungsvorschläge bin ich immer offen.
Da kommt doch bestimmt jetzt alle 3 Monate ein neuer Beitragsbescheid !?
Der Widerspruch gegen den ersten Beitragsbescheid wurde vom BS bis heute auch noch nicht beschieden.

LG zox
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 17. November 2013, 09:49
Hallo,
Person Z hat nun einen zweiten Beitragsbescheid bekommen, Rechtshilfebelehrung war auch dabei,
sollte hier auch Widerspruch wie beim ersten Bescheid eingelegt werden ?
könnte das so aussehen ( Anhang ), für Verbesserungsvorschläge bin ich immer offen.
Da kommt doch bestimmt jetzt alle 3 Monate ein neuer Beitragsbescheid !?
Der Widerspruch gegen den ersten Beitragsbescheid wurde vom BS bis heute auch noch nicht beschieden.

LG zox

Gegen den 2.Beitragsbescheid erneut Widerspruch einlegen. Nach 3 Monaten kann Untätigkeitsklage eingereicht werden. In diesem Fall ab 12.12.2013.
Kosten für UK 105,- die ersteinmal vorgestreckt werden müssen
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 17. November 2013, 11:32
Kosten für UK 105,- die ersteinmal vorgestreckt werden müssen
Was passiert eigentlich hiermit? Gibt es schon Erfahrungswerte?
Nach 3 Monaten kann man doch UK erheben. Und wenn die 3 Monate tatsächlich um sein sollten müsste doch die UK erfolg haben, sprich die Behörde muss tätig werden. Soweit, so gut!
Was passiert denn am Ende mit den Kosten?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: seppl am 17. November 2013, 12:49
Hallo,also Y heute beim Verwaltungsgericht angerufen und sich erkundigt wie das mit den kosten bei einer Untätigkeitsklage ist.

-Die gebühr muss vorgestreckt werden.
-Dem Beklagten wird eine Frist von 4 Wochen gesetzt um dazu Stellung zu nehmen.
-Wenn Widerspruchsablehnung zugesendet wurde,muss Kläger dann Klage zurückziehen.Damit ist die Sache erledigt.Kosten 1/3 Kläger
 2/3 Beklagte.

Aber den letzten Punkt hat Person Y nicht 100% am Telefon kapiert.


Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 17. November 2013, 12:54
Hallo,also Y heute beim Verwaltungsgericht angerufen und sich erkundigt wie das mit den kosten bei einer Untätigkeitsklage ist.

-Die gebühr muss vorgestreckt werden.
-Dem Beklagten wird eine Frist von 4 Wochen gesetzt um dazu Stellung zu nehmen.
-Wenn Widerspruchsablehnung zugesendet wurde,muss Kläger dann Klage zurückziehen.Damit ist die Sache erledigt.Kosten 1/3 Kläger
 2/3 Beklagte.

Aber den letzten Punkt hat Person Y nicht 100% am Telefon kapiert.

Genau das verstehe ich nicht!
Soweit ich das kenne muss man nichts zahlen, wenn man recht bekommt (Ausnahme Arbeitsgericht!).
Hier bekommt man recht, nämlich die Behörde muss tätig werden und muss trotzdem zahlen?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 17. November 2013, 20:30
Hallo,also Y heute beim Verwaltungsgericht angerufen und sich erkundigt wie das mit den kosten bei einer Untätigkeitsklage ist.

-Die gebühr muss vorgestreckt werden.
-Dem Beklagten wird eine Frist von 4 Wochen gesetzt um dazu Stellung zu nehmen.
-Wenn Widerspruchsablehnung zugesendet wurde,muss Kläger dann Klage zurückziehen.Damit ist die Sache erledigt.Kosten 1/3 Kläger
 2/3 Beklagte.

Aber den letzten Punkt hat Person Y nicht 100% am Telefon kapiert.

Genau das verstehe ich nicht!
Soweit ich das kenne muss man nichts zahlen, wenn man recht bekommt (Ausnahme Arbeitsgericht!).
Hier bekommt man recht, nämlich die Behörde muss tätig werden und muss trotzdem zahlen?

So dachte ich es auch! DIe Kosten beziehen sich ja drauf wenn man die Klage zurückzieht weil man den Ablehnungsbescheid inzwischen durch die U.-Klage zugestellt bekommen hat.Inwiefern man dann die Klage gegen den Ablehnungsbescheid noch dranhängen kann und wie das dann mit den Kosten aussieht wird sich noch zeigen.Da bin ich auch noch net schlau draus geworden.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 21. November 2013, 13:03
So 2 Tage hat die Rundfunkanstalt noch Zeit den Widerspruch zu bescheiden.Dann läuft die 4-wöchige Frist des Gerichts ab.

Bin dann mal gespannt was nach der frist passiert.Weiss das zufällig einer?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 24. November 2013, 17:44
Hallo,

anbei die Stellungnahme des MDR - Teil1/4
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 24. November 2013, 17:45
Teil 2/4
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 24. November 2013, 17:45
Teil 3/4
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 24. November 2013, 17:47
Teil 4/4


Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: koppi1947 am 24. November 2013, 20:09
Was willst Du uns damit sagen????
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Roggi am 24. November 2013, 20:53
Viele Dank, Ti, für das hochladen. Sehr Aufschlussreich.
Meine erste Einschätzung: Neue Beweise sind deren Einwände nicht wirklich. Die verweisen auf ihre Gefälligkeitsgutachten und übersehen die Gegengutachten. Es wird immer wieder auf den Willen des Gesetzgebers verwiesen, aber muss der Wille des Gesetzgebers dann nicht auch im Gesetz stehen?
Das es keine Steuer sein soll, erscheint mir sehr konstruiert, weil es nunmal keine Steuer sein darf.
Wenn der Beitrag Geräteunabhängig sein soll, warum wird dem Kläger dann ständig vorgehalten, dass er überall Geräte haben könnte?
Ausserdem wird völlig offengelassen, warum jemand zahlen soll, der den örR ablehnt.
Zitat
"Die Abgabengerechtigkeit steigt, auf diese Weise können die Beiträge für jedermann auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau gehalten werden."
Was ist daran gerecht, wenn jemand, der es nicht nutzt, für andere zahlen muss, damit die Beiträge für jedermann auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau gehalten werden? Warum darf durch Typisierung das Grundrecht von jedem Einzelnen missachtet werden? Ist sowas überhaupt zulässig, Menschen zu typisieren, oder geht das nur bei Wohnungen und Autos? Da steht auf Seite 4, dass zur Pauschalisierung an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben. Damit kann ja nur z.B. die Anzahl der Fernseher, die Empfangsmöglichkeit usw. gemeint sein, nicht jedoch die Rundfunkverweigerung.
Nur weil man nicht beweisen kann, dass man Rundfunk ablehnt, soll dieses Argument keinerlei rechtliche Wirkung haben.
Es wird auch nicht dargelegt, warum der örR von jedem finanziert werden muss.

Diese Klageerwiederung müsste für jeden Juristen eine Kleinigkeit darstellen, dagegen anzugehen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 24. November 2013, 20:54
Aus der Stellungsnahme vom MDR:

Zitat
Der Abgabetypus ändert sich dadurch nicht: Auch wenn die Rechtsnatur der [ehemaligen] Rundfunkgebühr seit jeher umstritten gewesen [... (Quellenangaben)], so besteht Einigkeit darin, dass die "Rundfunkgebühr" keine Gebühr im Rechtsinn war, weil sie keine konkrette Gegenleistung entgalt. Sie hatte vielmehr Beitragscharakter.

Da wäre interessant aus den Quellen zu wissen, warum genau die alte Gebühr umstritten war, ob nur der Beitragscharakter war. Denn der Beitrag könnte aus denselben Gründen noch umstrittener sein, bis zur sicheren Unzulässigkeit.

Im 3. Teil liest man den Begriff "sachkompetenzimplizite Abgabe", nicht mehr Gebühr oder Beitrag. Das muss man untersuchen.

Hier wird meiner Meinung nach, nicht nur gegen den Gleichheitssatz verstoßen: auch wenn Du jetzt ein Fernsehgerät angemeldet hast, hast Du die Möglichkeit verloren, dich in einem späteren Zeitpunkt wieder gegen Rundfunkempfang zu entscheiden. Verstoßt gegen Handlungs- und Informationsfreiheit. Gerade das unterscheidet den Beitrag von der alten Gebühr.


Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Viktor7 am 24. November 2013, 20:55
Ein hübsches Eigentor des MDR !!!

Die haben tatsächlich kein Gegenargument und entkräften den Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht. Siehe dazu das Schreiben 1Teil3.pdf Seite 1 von ti. Sie sagen nur hilflos
Zitat
"2) Entgegen der Ansicht des Klägers verstößt die Erhebung des Rundfunkbeitrags "unabhängig davon, ob und wie viele Geräte er zum öffentlichen Rundfunk bereithält" nicht gegen den Gleichheitssatz".
Nur eine Aussage, kein Argument. Danach kommt nur was man gemacht/beabsichtigt hat.

Der Passauer Jurist Ermano Geuer zeigt ganz genau, wo der Verstoß liegt und der MDR hat keine Antwort drauf:



Zitat
Der neue Rundfunk„beitrag“ – mit Problemen behaftet
http://www.juwiss.de/der-neue-rundfunkbeitrag-mit-problemen-behafte/
...
Problem: Der Gleichheitssatz

Der Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG legt fest, dass nicht wesentlich Gleiches ungleich und nicht wesentlich Ungleiches gleich behandelt werden darf. Das heißt im Falle von Pauschalen: Wird pauschaliert, muss dies sachgerecht erfolgen. Vorliegend wird pauschaliert, aber nicht sachgerecht. Wenn überhaupt, dann ist Rundfunkempfang an Personen geknüpft. Eine Person kann Rundfunk nutzen, eine Wohnung nicht. Hat eine Person zwei Wohnungen, muss sie doppelt zahlen, auch wenn sie den Rundfunk nur in einer Wohnung nutzen kann.

Noch sachfremder geht es im gewerblichen Bereich zu. Hierzu ein Rechenbeispiel: Ein Unternehmen hat 5.000 Beschäftigte, die alle an der gleichen Betriebsstätte tätig sind. Geschuldet sind laut § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RBeitrStV 80 Rundfunkbeiträge. Ein weiteres Unternehmen hat auch 5.000 Angestellte, die sich gleichmäßig auf 100 Filialen verteilen. Geschuldet sind fünf „Beiträge“ pro Filiale, in summo 500 Beiträge (§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RBeirStV). Der erste Unternehmer zahlt also monatlich 1.438,40 Euro, während der zweite 8.990 Euro bezahlt. Wenn überhaupt jemand in einem Unternehmen den Rundfunk nutzt, dann sind es die Angestellten des Unternehmens. Warum sollte dann ein höherer „Beitrag“ zu zahlen sein, wenn sich diese auf verschiedene Betriebsstätten verteilen?

An Merkwürdigkeit kaum zu überbieten ist die Zahlungspflicht für gewerblich genutzte Kfz (§ 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 RBeitrStV). In diesen finde Rundfunkempfang „typischerweise“ statt, so die Begründung. Hierin liegt ein verfassungswidriger Systembruch, schließlich wollte man doch Zahlungspflicht und Rundfunkempfang entkoppeln. Anscheinend gilt dieses Ziel nicht in solchen Fällen, in denen man noch zusätzliche Einnahmen herausschlagen kann.

Zitat
http://www.heise.de/tp/artikel/37/37487/1.html
Das Gesetz widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 118 der Bayerischen Verfassung, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist.

Den Rundfunkbeitrag soll jeder Haushalt zahlen - egal ob er einen Fernseher hat oder nicht. Bislang brauchten zum Beispiel Studenten, die lediglich einen Internetanschluss, aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr zu zahlen. Jetzt sollen alle für ein Fernseh- und Radio-Voll-Abo aufkommen. Dadurch wird Ungleiches gleich behandelt - ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Gleiches gilt für Betriebe. Betriebe mit wenigen Betriebsstätten zahlen überproportional wenig, Betriebe mit vielen Betriebsstätten (zum Beispiel im Einzelhandel, wo viele Filialen wichtig sind) zahlen dafür extrem viel. Auch Betriebe mit großen Fuhrpark zahlen drauf.

Eine weitere Ungerechtigkeit: Beherbergungsbetriebe werden nach Zimmern berechnet. Beispiel: Jemand betreibt ein Fünf-Sterne-Luxushotel mit 81 Zimmern, auf denen sich selbstverständlich Rundfunkgeräte befinden. Seine Rundfunkbeitragslast liegt bei 479,20 €. Eine weitere Person betreibt ein günstiges "Backpacker"-Hostel mit 81 Zimmern. Da seine Gäste nicht an Rundfunkempfang interessiert sind und er die Kosten niedrig halten will, befinden sich dort keine Geräte. Die Beitragslast ist mit der des Luxushotels identisch. Die Kriterien für die Pauschalierung sind insgesamt sachfremd, was die Regelungen verfassungswidrig macht.

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Neskim am 24. November 2013, 21:11
Der MDR verweist doch im Teil 4 auf "BVerwG, Urteil vom 01.08.1986, 8 C 112.84" hin, dass bis zu 10% Einzelfälle nicht rechtswidrig sind. Das bedeutet doch somit, dass die 20% Single-Wohnungen unrechtsmäßig zur Kasse gebeten werden. Immerhin zahlen diese das mind. Doppelte zu Personen mit Mehrpersonenwohnung.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Viktor7 am 24. November 2013, 21:20
Der MDR verweist doch im Teil 4 auf "BVerwG, Urteil vom 01.08.1986, 8 C 112.84" hin, dass bis zu 10% Einzelfälle nicht rechtswidrig sind. Das bedeutet doch somit, dass die 20% Single-Wohnungen unrechtsmäßig zur Kasse gebeten werden. Immerhin zahlen diese das mind. Doppelte zu Personen mit Mehrpersonenwohnung.
10% Einzelfälle, wenn die Regeln für die Pauschalierungen eingehalten werden würden, das haben sie (Sender/Politiker/Berater) versäumt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6057.msg54494.html#msg54494

Anm.: im Schnitt gibt es in Deutschland ca. 40% Singlehaushalte.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 24. November 2013, 21:27
Wenn der Beitrag Geräteunabhängig sein soll, warum wird dem Kläger dann ständig vorgehalten, dass er überall Geräte haben könnte?

Das ist eine sehr gute Frage, die mir seit einer Weile zu denken gibt.

Die Wohnung als Belastungstatbestand wurde angeblich gewählt, weil da sicher Geräte seien. Man zahlt wegen der Geräte (die man hat oder nicht hat). Der Unterschied mit der alten Gebühr ist nur, dass man die Vermutung, Geräte zu haben, nicht mehr widerlegen kann.

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Viktor7 am 24. November 2013, 21:37
Sophia,

selbst der ö.-r. Gutachter Paul Kirchhof spricht davon, dass es eine Widerlegung wegen der Rechtssicherheit geben sollte:
Zitat
b. Widerlegbare Vermutung (S. 61)

Eine von der tatsächlichen Nutzbarkeit abhängige Entgeltabgabe hinge-gen fordert einen widerlegbaren Wahrscheinlichkeitsmaßstab, bei dem ein nach den tatsächlichen Verhältnissen nicht Nutzungsfähiger oder ein Nichtempfänger des Angebots die gesetzliche Vermutung widerlegen, sich insoweit von der Beitragspflicht befreien kann.

S. 62.

erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Roggi am 24. November 2013, 21:41
Nun wissen wir, dass wir unsere Klagebegründungen so genau wie möglich formulieren müssen. Wir sind keine Juristen, aber das, was wir im Internet finden, ist gut und brauchbar. Wenn jedes Argument bis ins kleinste Detail vorgetragen wird, wird es der örR schwer haben, dagegen zu halten.
Die Fragen, die deren Antrag auf Abweisung der Klage aufwerfen, zeigen doch, dass der RBStV keinesfalls ein Gesetz ist, was bestand haben wird.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Radio_Libertas am 24. November 2013, 21:55
Nun wissen wir, dass wir unsere Klagebegründungen so genau wie möglich formulieren müssen. Wir sind keine Juristen, aber das, was wir im Internet finden, ist gut und brauchbar. Wenn jedes Argument bis ins kleinste Detail vorgetragen wird, wird es der örR schwer haben, dagegen zu halten.
Die Fragen, die deren Antrag auf Abweisung der Klage aufwerfen, zeigen doch, dass der RBStV keinesfalls ein Gesetz ist, was bestand haben wird.

Die Frage bleibt, ob der Durchbruch kommt, ob also der Staatsvertrag gekippt wird oder wir immer weiter, bis zur Ermüdung die gleichen Textbausteine zu lesen bekommen werden und die Richter winken das durch.

Dann wird es in den Urteilen nicht mehr heißen, "Im Namen des Volkes", sondern "Im Namen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"  ;)

Immer mit den gleichen Argumenten, "bei unter 10 Prozent Abweichung", "Besserer Schutz der Privatsphäre", "einfacheres, gerechteres und sozial ausgewogeneres Beitragsmodell" usw. das ist, als würde man gegen eine Betonwand rennen.

Es müssen erst noch deutlich mehr Leute dazu bewogen werden zu klagen. 600 Klagen reichen nicht. Es müssen 6000 besser 60000 Klagen werden und die Gerichte müssen ächzen unter der Last.

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: 503 am 24. November 2013, 23:03
Da es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handelt(sagt ÖRR), ist eine Pauschalierung nicht verfassungskonform.
Die Vermutung, in den Betriebsstätten bzw. Raumeinheiten werde typischerweise das ÖR-Rundfunkangebot genutzt, ist unzulässig.
Die Regelung über die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist mit dem Gebot der Abgabengerechtigkeit in der Form der Belastungsgleichheit nicht vereinbar.
40% aller deutschen Haushalte sind Ein-Personen-Haushalte, sie müssen also einen vollen Beitrag bezahlen und sind somit schlechter gestellt als die restlichen 60%.

Dieses Argument erscheint mir unwiderlegbar.

Wir brauchen noch mehr unwiderlegbare Argumente.
Unwiderlegbare Argumente die für die Senderverschlüsselung sprechen, wären gut.  Ich würde mich gerne näher mit dem Thema "Senderverschlüsselung" beschäftigen, vielleicht lässt sich was basteln.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 24. November 2013, 23:14
Ich habe es jetzt genauer durchgelesen. Widersprüchlich finde ich die folgenden Aussagen (vielleicht kann man darauf antworten):

1) einerseits wird damit argumentiert, dass die Möglichkeit innerhalb einer Wohnung RF emfpangen zu können bereits die Beitragspflicht auslöst; hier müsste umgekehrt dann auch mal dem "Schuldner" wenigstens die Möglichkeit eingeräumt werden nachzuweisen, dass dies in seiner Wohnung nicht der Fall ist; also dass er nicht mal die Möglichkeit hat RF zu empfangen, weil er z.B. in einem Funkloch lebt!
2) Dann wird noch argumentiert, dass es ähnlich wie die alte Gebühr ist; wo sie recht haben ist, dass die alte Gebühre eigentlich ein Beitrag war. Was aber vollkommen komisch ist, ist die Tatsache, dass die Möglichkeit des Empfanges innerhalb der Wohnung die Pflicht auslöst. Hätte man ja auch sagen können: jeder der am Leben ist zahlt! Der Unterschied wäre nicht groß, denn zum Leben braucht man in der Regel eine Wohnung!
3) Obwohl die Möglichkeit des Empfanges die Beitragspflicht auslösen soll wird gegen Ende (Teil 4 Seite 1) eine Statistik aufgeführt mit Radio, Internet usw. Diese sollen belegen warum dies jetzt mit der Wohnung in Verbindung gebracht worden ist. Aber Autos und Handys werden nicht innerhalb der Wohnung benutzt (zu minderst nicht typischerweise)!

4) Das Totschlagargument mit der Statistik und, dass der Gesetzgeber  typisieren darf, weil nur weniger als 10% davon betroffen sind regt mich am meisten auf: denn die Statistik wird über die RF Geräte geführt; tatsächlich soll die Möglichkeit des Empfanges die Pflicht auslösen; außerdem konnte man früher durch Abschaffung der RF Geräte das Geld an die ÖRR sparen (warum auch immer die Motive begründet waren). Diese Möglichkeit ist nun "per Order di Mufti" abgeschafft worden. Selbst einem Amtsrichter muss es doch klar sein, dass nicht nur 10% hier benachteiligt werden, sondern alle!
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Roggi am 25. November 2013, 00:02

1) einerseits wird damit argumentiert, dass die Möglichkeit innerhalb einer Wohnung RF emfpangen zu können bereits die Beitragspflicht auslöst; hier müsste umgekehrt dann auch mal dem "Schuldner" wenigstens die Möglichkeit eingeräumt werden nachzuweisen, dass dies in seiner Wohnung nicht der Fall ist; also dass er nicht mal die Möglichkeit hat RF zu empfangen, weil er z.B. in einem Funkloch lebt!

Wegen dem Funkloch argumentieren die dagegen, dass Internet, Kabelempfang, Satelitenempfang und Mobilfunkempfang das Funkloch ausgleichen kann.

Zitat
2) Dann wird noch argumentiert, dass es ähnlich wie die alte Gebühr ist; wo sie recht haben ist, dass die alte Gebühre eigentlich ein Beitrag war. Was aber vollkommen komisch ist, ist die Tatsache, dass die Möglichkeit des Empfanges innerhalb der Wohnung die Pflicht auslöst. Hätte man ja auch sagen können: jeder der am Leben ist zahlt! Der Unterschied wäre nicht groß, denn zum Leben braucht man in der Regel eine Wohnung!
Das ist zwar richtig, wie du argumentierst, aber im Gesetz steht Wohnung, weil damit überprüfbar jeder betroffen ist, ohne seine Privatsphäre zu verletzen. Ein Gegenargument wäre, dass heutzutage nicht mehr die Wohnung der Mittelpunkt des Rundfunkgebrauchs ist, weil neben Autoradios auch Handys den Empfang unabhängig von der Wohnung möglich machen.

Zitat
Aber Autos und Handys werden nicht innerhalb der Wohnung benutzt
ist zwar richtig, aber damit wollten die wohl aufzeigen, dass ein Funkloch in der Wohnung keine Ausrede sein kann. Jeder ist in deren Augen mit einem Gerät auf Empfang.

Zitat
4) Das Totschlagargument mit der Statistik...
Hier sehe ich das größte Potential um das Gesetz zu kippen.

Ich schlage vor, wenn jemand Klageargumente hat, dafür bitte einem neuen Treath zu eröffnen. Es geht nun offensichtlich in die nächste Runde, das sollte gewürdigt werden. Es kommen in absehbarer Zeit sicherlich weitere Anträge auf Abweisung der Klage von den öffentlich rechtlichen Anstalten.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 30. November 2013, 15:16
So die RA ist jetzt schon 1Woche drüber über der Frist des Gerichtes bezüglich meiner Untätigkeitsklage.
Das ist doch in meinen Augen kein gutes Zeichen  für die RA.
Bekommen die jetzt eine Strafe vom Gericht?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 30. November 2013, 15:35
Hehe wie der Zufall so will hat Person Y gerade Post vom VG und die Ablehnung des Widerspruchsvon der RA bekommen.
Kosten muss Person Y vollständig alleine übernehmen,Person Y ist so sauer und fragt sich wofür das kämpfen überhaupt Sinn macht.

Alle Unterlagen lädt Person Y heute abend hier hoch.

SCHWEINEREI!!!
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 30. November 2013, 18:31
So hier ersteinmal die Entscheidung des VG Köln,was eine einzige Farce ist mit Ihren Begründungen.

Kosten muss Person Y voll übernehmen  >:(
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 30. November 2013, 18:59
So und hier die Ablehnung des Widerspruchs mit Begründung.

Ich hoffe das viele hier eine Hilfestellung bieten können bezüglich einer Klage gegen die Ablehnung.
Weitere Niederlagen kann sich Person Y nicht mehr leisten,sollte keine wirkliche Hilfestellung gegeben werden ,muss sich Person Y leider dem System beugen und zahlen.

Tut mir leid aber ich finde dies schon eine Frechheit das Person Y die volle Summe der Untätigkeitsklage tragen muss mit der Begründung die ihr selbst oben entnehmen könnt.

Wir werden halt keine Chance haben,der Staat ist halt dreckig und hängt mit drin.

Lg Person A
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: koppi1947 am 30. November 2013, 19:18
Person Y könnte Widerspruch gegen das Urteil einlegen und an die nächst höhere Instanz verweisen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Roggi am 30. November 2013, 19:24
Nur weil die sich stur stellen und darauf verweisen, dass jeder Fall einzeln zu prüfen wäre und es deshalb zu Verzögerungen kommt, brauchen die die Gerichtskosten nicht zahlen. Das ist doch offensichtlich gelogen. Die antworten doch nur mit Textbausteinen, ohne auf irgendwelche Argumente eingegangen zu sein. Die lesen vermutlich die Post nur, um den passenden Textbaustein abschicken zu können. Das ist in deren Augen eine gründliche Prüfung und sachgerechte Beurteilung der Sachverhalte. Das behaupten die, ohne das es irgendwie nachgeweisen wird, da sollte man nachhaken. Aber ohne Rechtsschutzversicherung ist das leider ein teures Unterfangen. Aber wenn für alles Nachweise verlangt werden, was die so behaupten, kann es auch gut für einen Kläger ausgehen, denn nachweisen können die vermutlich nicht wirklich viel.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Redfox am 30. November 2013, 20:24
Nicht so schnell ins Bockshorn jagen lassen.  8)

Wenn ich richtig sehe, ist dies keine Entscheidung der Untätigkeitsklage, sondern nur die Übersendung eines Schriftsatz des WDR, wo dieser die Untätigkeitsklage und die Kosten zurückweist. Über die Kosten der Klage entscheidet aber immer noch das Gericht, s. § 161 VwGO (http://dejure.org/gesetze/VwGO/161.html) - insofern ist noch nichts zu den Kosten entschieden.

An Y's Stelle würde ich max. 2 Wochen auf den Widerspruchsbescheid warten [Edit: ist ja schon passiert] und dann (sollte der Bescheid eintreffen) eine Erledigterklärung hinsichtlich der Untätigkeitsklage abgeben (nicht Klagerücknahme) und dabei ausführen, dass der Beklagte die Kosten zu tragen hat.

Gründe:

1. Der Bekl. hat erst nach der Untätigkeitsklage inhaltlich auf den Widerspruch reagiert
2. Die Einlassung, dass durch die Änderung ein erhöhter Arbeitsaufwand eingetreten ist, kann nicht nachvollzogen werden, da zu unsubstantiiert (wie viele Verfahren, Bearbeitungsdauer je Fall im Durchschnitt, Anzahl der Bearbeiter, von wieviel Widersprüchen bzw. Klagen ist bei der ursprünglichen Personalplanung ausgegangen worden?)
3. Im Übrigen hat die Beklagte zu keiner Zeit über den Bearbeitungsstand des Widerspruchs  informiert, insofern war Klage geboten.
4. Der Kläger hat Widerspruch eingelegt und [soweit zutreffend] die Vollstreckungsaussetzung beantragt, eine weitere Tätigkeit war nicht erforderlich. Insbesondere war keine Zahlung zu leisten, da die Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wie im Widerspruch ausgeführt grundgesetzwidrig ist.

Ich denke, das mit der Überlastung ist nur ne Schutzbehauptung des WDR - auch wenn ich froh wäre, wenn die in Klagen ersaufen (vielleicht es ja doch so :) - dann nehme ich das zurück. ;)

[So und unabhängig davon kann Y sich jetzt mit der Klage gegen den Bescheid beschäftigen.] ;)
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: seppl am 30. November 2013, 20:25
So hier ersteinmal die Entscheidung des VG Köln,was eine einzige Farce ist mit Ihren Begründungen.

Kosten muss Person Y voll übernehmen  >:(

Yvonne! Das ist doch nicht das Urteil, sondern das Schreiben des WDR ans Gericht! Woraus erkennst Du dort eine richterliche Entscheidung? Das ist die Stellungnahme des WDR! Die können doch meinen, was sie wollen!!!

Das Gericht hat Dir eine Kopie der Stellungnahme des WDR geschickt!
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 30. November 2013, 21:12
So hier ersteinmal die Entscheidung des VG Köln,was eine einzige Farce ist mit Ihren Begründungen.

Kosten muss Person Y voll übernehmen  >:(

Yvonne! Das ist doch nicht das Urteil, sondern das Schreiben des WDR ans Gericht! Woraus erkennst Du dort eine richterliche Entscheidung? Das ist die Stellungnahme des WDR! Die können doch meinen, was sie wollen!!!

Das Gericht hat Dir eine Kopie der Stellungnahme des WDR geschickt!

Ganz genau. Es ist kein Urteil. Es ist die Antwort der RA auf Deine Klage: auch sie dürfen sich wehren. Und man sieht, wie verzweifelt sie mit dem Gesetz sind, das sie selbst den Ministerpräsidenten und Abgeordneten in das Ohr flüsterten. Einfach, für alle? Sie wollten sich die Abzocke einfach machen und sind überfordert. Es ist eine sehr schwache Antwort auf Deine Klage.

Vielleicht solltest Du die Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom Datum1 (Aktenzeichen1) in der Fassung des
Widerspruchbescheides vom Datum2 (Aktenzeichen2) beantragen. Ich weiß nicht, ob es automatisch weiter geht.
Weiß es jemand?

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 30. November 2013, 21:28
Erstmal ein riesen Dankeschön an die jenigen die geanwortet haben  ;)
Bin jetzt ein wenig entspannter,und habe mir nochmals die Sachen durchgelesen. Seppl du hast recht ;-)

Also Montag wird ersteinmal mit Rechtsschutzversicherung telefoniert.

Wie RedFox schon schön in einigen Punkten formuliert hat,wird jetzt an der Erledigterklärung gearbeitet.
Was ist hier zu beachten und wie könnte so eine Erklärung vom Aufbau her aussehen .Leider hat Y noch nix brauchbares im Internet gefunden.

Zur Klage gegen die Ablehnung des Widerspruchs,habe irgendwo einen schönen Beitrag gelesen.Aber wie so oft wenn man ihn braucht findet man es nicht. Hat jemand eine gute Mustervorlage die man in einer leicht veränderten Form benutzen könnte?

P.S Ihr seid die besten :-)
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Uwe am 30. November 2013, 21:41
Schau da mal nach!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search2

Erstmal ein riesen Dankeschön an die jenigen die geanwortet haben  ;)
Bin jetzt ein wenig entspannter,und habe mir nochmals die Sachen durchgelesen. Seppl du hast recht ;-)

Also Montag wird ersteinmal mit Rechtsschutzversicherung telefoniert.

Wie RedFox schon schön in einigen Punkten formuliert hat,wird jetzt an der Erledigterklärung gearbeitet.
Was ist hier zu beachten und wie könnte so eine Erklärung vom Aufbau her aussehen .Leider hat Y noch nix brauchbares im Internet gefunden.

Zur Klage gegen die Ablehnung des Widerspruchs,habe irgendwo einen schönen Beitrag gelesen.Aber wie so oft wenn man ihn braucht findet man es nicht. Hat jemand eine gute Mustervorlage die man in einer leicht veränderten Form benutzen könnte?

P.S Ihr seid die besten :-)
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: seppl am 30. November 2013, 21:57
yvonne, könntest Du die beiden Schreiben noch mal in einer vergrößerten Form einstellen? Ich finde sie für das Forum wichtig, da sie die Begründungsansätze und -versuche des WDR zeigen. Sie sind in der jetzigen Form nur mühsam zu lesen.

Danke für Dein tapferes Vorgehen in Bezug auf Deine Untätigkeitsklage!

Aus den Schreiben des WDR wird sich wohl noch einiges Wertvolles, vielleicht auch nur zwischen den Zeilen, für uns hier rauslesen lassen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: seppl am 30. November 2013, 23:51
In dem Antrag des WDR zur Untätigkeitsklage verlangt der WDR, per Unterschrift vertreten durch Herrn Krause und Frau Dr. Neukamm doch allen Ernstes,

daß der Kläger, DER IN ZUKUNFT AUCH DIE RECHTSABTEILUNG DES WDR MIT SEINEM RUNDFUNKBEITRAG FINANZIEREN SOLL

die VOLLEN KOSTEN der Untätigkeitsklage übernehmen soll!!!

Alles klar: Ich habe seit Anfang des Jahres meine Zahlung auch eingestellt, weil ich weder die gegnerischen Anwälte gegen mich noch gegen andere Beitragverweigerer mit dem Rundfunkbeitrag finanzieren werde!
Das kann auch niemand von mir verlangen!



Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 01. Dezember 2013, 10:37
Um der Bitte von Seppl zu entsprechen lade ich hier die Dokumente nochmals vergrössert hoch.

Nun versucht Y sich ersteinmal an die Erledigterklärung ranzubegeben.Diese wird dann auch hochgeladen.
Für Hilfe und Tipps bin ich sehr offen. Damit können wir dann gemeinsam eine Mustervorlage hervorbringen, die den anderen Mitglieder hier weiterhelfen könnte und die sie auch benutzen können.

Lieben Dank
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 01. Dezember 2013, 10:42
Teil 2 kommt noch, kann leider im moment keine weiteren hochladen wieso auch immer  :o
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: sin am 01. Dezember 2013, 12:06
Person Y könnte jetzt eine Erledigterklärung abgeben, da der Widerspruchsbescheid ja da ist. Der Beklagte hat sich dieser ja angeschlossen. Über die Kosten würde das Gericht entscheiden und da eine Wartefrist von 3 Monaten MEHR als genug ist und der Widerspruchsbescheid nur aus Textbausteinen besteht sollten die die Kosten tragen.

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 01. Dezember 2013, 12:25
So hier von Y eine vorerst provisorisch gefertigte Erledigungserklärung. Was würdet ihr noch verbessern?Formulierungen so ok?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: unGEZahlt am 01. Dezember 2013, 12:56
Vielen Dank an Person Y für den Einsatz mit der Klage.
Das ist doch eine berechtigte Untätigkeitsklage. Da muss auch der zurecht Beklagte WDR die Kosten bezahlen.

Bei der Untätigkeitsklage von Olaf Kretschmann gegen den RBB haben die sich gleich bereit erklärt, die Kosten zu bezahlen.
( http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/11/aufforderung-zur-stellungnahme-ob-der.html )

Das Gericht muss dem WDR die Kosten aufdrücken, weil die die Untätigkeitsklage durch die Nichtbeantwortung des Widerspruchs erst provoziert haben.
(Der WDR versucht es ja nur, um die Kosten herumzukommen, sind aber die nicht im Recht, ganz sicher.)

Person Y ist doch da im Recht.
Wenn Person M mit dem Widerspruch auch so hingehalten würde, würde sie auch so eine Klage einreichen. Das ist doch ein gutes Druckmittel gegen die Anstalt  >:D

Markus
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Roggi am 01. Dezember 2013, 14:08
Da es noch vor Gericht geklärt werden muss, ob der RBStV gegen das GG verstösst, fände ich es besser, wenn das dementsprechend formuliert wird, schließlich will niemand irgendwen vorverurteilen:
Zitat
da der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wie im Widerspruch ausgeführt grundgesetzwidrig ist.
Diese Formulierung ist etwas sicherer:
Da Person A den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wie im Widerspruch ausgeführt für grundgesetzwidrig hält...

oder etwas ausführlicher:
da der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, wie im Widerspruch ausgeführt, ( meine) ( von Person A )  persönlichen Grundrechte nach Artikel 1, 2, 3, 4, 5 und 136 Grundgesetz missachtet...

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Daniel61 am 01. Dezember 2013, 14:19
Nur eine Frage am Rande:  was hat der Artikel 136 des GG mit dem RfBStV zu tun?

LG in die Runde!
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 01. Dezember 2013, 14:31
@Roggi und unGEZahlt

Eure Anmerkung wird in die finale Version mit eingearbeitet
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: xrw am 01. Dezember 2013, 16:34
Person Y könnte jetzt eine Erledigterklärung abgeben, da der Widerspruchsbescheid ja da ist.

Das wär eine Anerkennung des Wiedrspruchs- und damit des Beitragsbescheids.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 01. Dezember 2013, 16:48
Person Y könnte jetzt eine Erledigterklärung abgeben, da der Widerspruchsbescheid ja da ist.

Das wär eine Anerkennung des Wiedrspruchs- und damit des Beitragsbescheids.

Genau. Sie sollte es nicht tun. Aber sollte sie die Aufhebung des Bescheids und Widerspruchsbescheids beantragen, oder geht es automatisch weiter?

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: xrw am 01. Dezember 2013, 17:08
Aber sollte sie die Aufhebung des Bescheids und Widerspruchsbescheids beantragen, oder geht es automatisch weiter?

Kommt drauf an, was in der ursprünglichen Klage drin war. Formal ist die Untätigkeitsklage in dem Fall eine Anfechtungsklage (http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__42.html), wo das ohnehin schon geschehn sein sollte. Ansonsten sollte es möglichst bald unter Bezug auf den erfolgten Wiederspruchsbescheid nachgeschoben werden. Und auf die unverschämten Anträge des WDR sollte natürlich auch eingegangen werden.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Roggi am 01. Dezember 2013, 17:31
Nur eine Frage am Rande:  was hat der Artikel 136 des GG mit dem RfBStV zu tun?

LG in die Runde!

Das hier habe ich unter Anderem in meinem Widerspruch angeführt, ich habe noch keine Antwort darauf:

Verstoß gegen Artikel 4 Grundgesetz

GG Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Verstoß gegen Artikel 136 Grundgesetz

GG Art. 136
(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.


Der Rundfunkbeitrag verletzt meine Religionsfreiheit.

Aus religiöser Überzeugung weigere ich mich, religiösen Gemeinschaften eine Sendeplattform in Form von übertragenen Gottesdiensten, Predigten, bspw. das „Wort zum Sonntag“, zu finanzieren. Des Weiteren gehören zum Öffentlich-rechtlichen Rundfunk Gesellschaften wie Tellux, Mehrheitsgesellschafter der TELLUX Beteiligungsgesellschaft sind neun katholische Bistümer. Die programmlichen Aktivitäten erstrecken sich vom Kinofilm bis zum TV-Mehrteiler, von der Serie bis zu Dokumentationen, von Kinderprogrammen bis hin zu Magazin-Zulieferungen.
Ich könnte noch weiter ins Detail gehen, aber Ihnen ist Tellux sicherlich bestens bekannt.
Mir ist auch bekannt, dass der WDR Pächter bei der Kirche ist. Wie sehr die örR mit der Kirche verbunden sind, möchte ich nicht noch weiter ausführen.
Wer also, wie ich, aus religiöser Überzeugung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablehnt, wird dennoch durch den Rundfunkbeitrag gezwungen, religiöse Einrichtungen mit zu finanzieren. Da ich nicht an solchen Veranstaltungen teilnehmen will, bin ich auch nicht bereit, meine Arbeitskraft und daraus resultierendem Geld an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu lassen. Das verletzt meine Religionsfreiheit aus Art. 4 GG. und Artikel 136(4) GG.

Ebenso werden meine weltanschaulichen Bekenntnisse durch den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk missachtet, ich kann deren politische Meinung weder teilen noch vertreten und will nicht gezwungen werden, die Verbreitung dieser politischen Meinung zu finanzieren. Ich sehe meine Freiheit nach Art.4(1) GG. und Artikel 136(4) Grundgesetz verletzt.
Im derzeitig gültigen 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist kein Paragraph enthalten, um diese Grundrechte außer Kraft zu setzen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 01. Dezember 2013, 17:46
@ xrw

Das heisst wenn Y eine Erledigungserklärung abgibt, dann die Klage gegen den Beitragsbescheid verwirkt ist und somit die Verpflichtung eingegangen wird die Rundfunkgebühr zu zahlen?
Dachte das eine Erledigungserklärung eine Beendigung der Untätigkeitsklage wäre und somit nichts mit der Anfechtungklage gegen den Gebührenbescheid zu tun hätte.

Langsam ist Person verwirrt  ::) ::) :o

also wenn ich den Link hier verfolge unter 4.2 Untätigkeitsklage,wird die weiter als Anfechtungklage geführt.
http://www.erwin-ruff.de/erschlbeitrag_widerspruchsverfahren.html
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: weg damit am 01. Dezember 2013, 17:49
das mit der Religionsfreiheit und der staatlichen Pflicht sich religiös neutral zu verhalten ist schön und gut!
Es bringt aber nichts! Es ist auch in anderen Fragen anerkannt, dass die Religionsgemeinschaften ein bedeutender Bestandteil
der Gesellschaft sind. Die einen interresieren sich für Sport und die anderen für Religion. Es verstieße gegen Art. 3 I GG die Religion gesondert zu behandeln.
Das bedeutet: wenn Sport übertragen wird dann auch Religion. (Ist in anderen Bereichen auch so, auf Wunsch suche ich ihnen die betreffende Literatur raus!)
Zudem zwingt sie niemand sich die Inhalte anzuschauen z.B. Gottesdienstübertragung. Ich stehe den Kirchen kritisch gegenüber aber es gibt wenn nur einen Kritikpunkt:

Es sind nur die evangelische, die katholische Kirche und Vertreter der Juden im Rundfunkbeirat. Hier könnte man anführen, dass die Moslems benachteiligt werden. Auch ein Atheist bzw. Agnostiker
hat eventuell ein Anrecht darauf, von allen gleichsam beeinflusst zu werden bzw. sie vertreten zu sehen. Ansonsten besteht hier kein Problem!

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: 503 am 01. Dezember 2013, 17:57
Stellungnahme für das Verwaltungsgericht zum Abschluss der Untätigkeitsklage (28.11.2013) --> http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 01. Dezember 2013, 18:09
Stellungnahme für das Verwaltungsgericht zum Abschluss der Untätigkeitsklage (28.11.2013) --> http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/

Nein!!!!!!

Was Kretchmann macht ist Unsinn! Und zwar vom Anfang an. Seine Widersprüche per Email und nicht schriftlich mit Unterschrift, seine Wichtigtuerei im Blog, seine Erklärung über Erledigung.

Ich habe da kommentiert, hier kommentiert.

Eventuell ist notwendig, die Aufhebung der Bescheide zu beantragen, eventuell braucht man überhaupt nichts zu machen. Vielleicht weiß es hier jemand.

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 01. Dezember 2013, 18:14
Stellungnahme für das Verwaltungsgericht zum Abschluss der Untätigkeitsklage (28.11.2013) --> http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/

Nein!!!!!!

Was Kretchmann macht ist Unsinn! Und zwar vom Anfang an. Seine Widersprüche per Email und nicht schriftlich mit Unterschrift, seine Wichtigtuerei im Blog, seine Erklärung über Erledigung.

Ich habe da kommentiert, hier kommentiert.

Eventuell ist notwendig, die Aufhebung der Bescheide zu beantragen, eventuell braucht man überhaupt nichts zu machen. Vielleicht weiß es hier jemand.

Ich werde mal morgen beim Gericht anrufen und versuche da Auskunft zu erhalten.
Aber langsam merken wir das es doch nicht so einfach ist,weil keiner wirklich weiss was zu tun ist.Der eine erzählt dies ,der andere jenes. :-\
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: xrw am 01. Dezember 2013, 18:15
Das heisst wenn Y eine Erledigungserklärung abgibt, dann die Klage gegen den Beitragsbescheid verwirkt ist und somit die Verpflichtung eingegangen wird die Rundfunkgebühr zu zahlen?
Dachte das eine Erledigungserklärung eine Beendigung der Untätigkeitsklage wäre und somit nichts mit der Anfechtungklage gegen den Gebührenbescheid zu tun hätte.

Die Untätigkeitsklage ist die Anfechtungsklage. "Untätigkeitsklage" ist ein blöder Begriff, der rechtlich eigentlich nicht existiert. Es besteht halt die Möglichkeit, das Vorverfahren nach § 68 VwGO (http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__68.html) unbeendet zu lassen, wenn sich die Behörde dabei zu viel Zeit lässt.

Wenn das Gericht eine Kopie des Wiederspruchs hat, wird es das wahrscheinlich so auffassen, dass es den halt direkt prüfen soll, soweit es sich nicht durch zwischenzeitliche Stattgabe seitens der Behörde erledigt. Irgendwann (spätestens bei einer eventuellen mündlichen Verhandlung) muss aber auch ein formal korrekter Antrag gestellt werden. Je weniger korrekt man vorgeht, desto größer ist das Risiko, dass die Klage schon als unzulässig abgewiesen wird.

Was der WDR zur Unzulässigkeit schreibt, halt ich übrigens für total abwegig. Selbst wenn ihm das Versäumen der 3-Monats-Frist nicht zuzurechnen wär und das dem Kläger bekannt sein müsste, wär die Rechtsfolge daraus lediglich, dass das Gericht (wie geschehn) eine angemessene Frist setzt und das Verfahren danach fortgesetzt wird, soweit es sich nicht durch Stattgabe erledigt.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: 503 am 01. Dezember 2013, 18:18
Zitat
Anschreiben vom rbb zum Widerspruchsbescheid und zur Stellungnahme, ob der der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt wird.
Was meinen die mit "Hauptsache"? Untätigkeitsklage oder was anderes?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: CREMY am 01. Dezember 2013, 18:36
Ich denke,es wird höchste Zeit dass wir uns gute Anwälte besorgen, finanziert durch uns alle!!!
So arm sind wir doch gar nicht. Nur zusammen sind wir stark sowie = Politik & Örr. Wir könnten einen Interessenverein gründen und Anzeigen & Klagen, durch echte Profis?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 01. Dezember 2013, 18:53
Zitat
Anschreiben vom rbb zum Widerspruchsbescheid und zur Stellungnahme, ob der der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt wird.
Was meinen die mit "Hauptsache"? Untätigkeitsklage oder was anderes?

Es ist wie xrw sagt: sehet mal bitte VwGO. Am besten ein kommentiertes Exemplar. Er beantwortet auch meine Frage:

Zitat
Irgendwann (spätestens bei einer eventuellen mündlichen Verhandlung) muss aber auch ein formal korrekter Antrag gestellt werden.

Eigentlich wegen des Mündlichkeitsprinzips nachvollziehbar.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 01. Dezember 2013, 21:30
http://www.herbertmasslau.de/untaetigkeitsklage.html

"Hauptsache erledigt

Dies Problem taucht hier außer bei voller Erfüllung der beantragten Leistung im Laufe der Klage nur bei einer sogenannten  r e i n e n  Untätigkeitsklage auf.

Dahinter verbirgt sich Folgendes: Wenn jemand eine reine Untätigkeitsklage führt, also die Klage auf Verurteilung der Behörde zum Erlaß des begehrten Widerspruchsbescheides oder des Bescheides über den Antrag, dann reagieren in der Regel die Behörden bei Bekanntwerden der Klageerhebung sofort mit Erlaß des Verwaltungsaktes (=Bescheid, Widerspruchsbescheid). Dadurch fällt der Klagegrund (Untätigkeit) weg, weil die Behörde ja jetzt tätig geworden ist. Der Kläger oder die Klägerin muß nun die Hauptsache für erledigt erklären, was einer Klagerücknahme gleich kommt, weil sonst das Gericht die Klage wegen des nun fehlenden Grundes abweisen muß.

Damit das Ganze nicht zu zusätzlichem monatelangen Leerlauf für die Betroffenen wird, besteht nun die Möglichkeit, mit der Erledigungserklärung die Klage als Verpflichtungsklage gegen den Bescheid/Widerspruchsbescheid weiterzuführen. Oder gleich mit Erhebung der Untätigkeitsklage die Verpflichtungsklage zu verbinden. Verpflichtungsklage meint, im Klageantrag reinzuschreiben, das Gericht möge die Behörde zum Erlaß eines rechtmäßigen Bescheides mit Leistung in rechtmäßiger Höhe verpflichten.

Im Falle der Untätigkeit bei Widersprüchen sollte bereits mit Klageerhebung nach § 75 VwGO die Verpflichtungsklage verbunden werden, um keine Zeit zu verlieren, weil wegen § 75 VwGO nach Ablauf der Drei-Monats-Frist die Klage in jedem Fall zulässig ist, also nicht wegen Nichteinhaltens von Fristen vom Gericht als unzulässig abgewiesen werden kann. Voraussetzung ist allerdings, daß der ursprüngliche Antrag entweder abgewiesen wurde oder aber die Höhe der gewährten Leistung nicht dem Rechtsanspruch entspricht (und man/frau aufgrund von Erfahrungen davon ausgehen kann, daß dem im Widerspruchsverfahren nicht abgeholfen wird, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, was fast immer der Fall ist, zumal die Ämter dadurch Geld sparen, weil noch weniger Leute klagen als Widerspruch erheben)."


Heisst das jetzt für Person Y ,dass sie die reine Untätigkeitsklage in eine Verpflichtugsklage umwandeln und trotzdem eine Erledigungserklärung abgeben muss?
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 01. Dezember 2013, 22:13
Das ist in einem anderen Kontext: da geht es darum, die Behörde zu verpflichten, einem Antrag stattzugeben. Person Y hat keinen Antrag gestellt, sie ficht einen Bescheid an.

Die Klage sollte also weitergeführt werden, aber als Anfechtungsklage. Und wie xrw sagte, da muss man mal einen Antrag stellen.

Ich würde dem Gericht sofort folgendes schreiben, das ist aber meine Meinung, was ich tun würde: "hiermit beantrage ich die Aufhebung des Bescheides ... .... [wie ich vorher schrieb!]". Oder besser: Gericht anrufen und fragen, dann hier erzählen.

Oder frag Harald Simon, wie er bei der PC Gebühr machte. Sie mal hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg54810.html#msg54810

http://www.herbertmasslau.de/untaetigkeitsklage.html

"Hauptsache erledigt

Dies Problem taucht hier außer bei voller Erfüllung der beantragten Leistung im Laufe der Klage nur bei einer sogenannten  r e i n e n  Untätigkeitsklage auf.

Dahinter verbirgt sich Folgendes: Wenn jemand eine reine Untätigkeitsklage führt, also die Klage auf Verurteilung der Behörde zum Erlaß des begehrten Widerspruchsbescheides oder des Bescheides über den Antrag, dann reagieren in der Regel die Behörden bei Bekanntwerden der Klageerhebung sofort mit Erlaß des Verwaltungsaktes (=Bescheid, Widerspruchsbescheid). Dadurch fällt der Klagegrund (Untätigkeit) weg, weil die Behörde ja jetzt tätig geworden ist. Der Kläger oder die Klägerin muß nun die Hauptsache für erledigt erklären, was einer Klagerücknahme gleich kommt, weil sonst das Gericht die Klage wegen des nun fehlenden Grundes abweisen muß.

Damit das Ganze nicht zu zusätzlichem monatelangen Leerlauf für die Betroffenen wird, besteht nun die Möglichkeit, mit der Erledigungserklärung die Klage als Verpflichtungsklage gegen den Bescheid/Widerspruchsbescheid weiterzuführen. Oder gleich mit Erhebung der Untätigkeitsklage die Verpflichtungsklage zu verbinden. Verpflichtungsklage meint, im Klageantrag reinzuschreiben, das Gericht möge die Behörde zum Erlaß eines rechtmäßigen Bescheides mit Leistung in rechtmäßiger Höhe verpflichten.

Im Falle der Untätigkeit bei Widersprüchen sollte bereits mit Klageerhebung nach § 75 VwGO die Verpflichtungsklage verbunden werden, um keine Zeit zu verlieren, weil wegen § 75 VwGO nach Ablauf der Drei-Monats-Frist die Klage in jedem Fall zulässig ist, also nicht wegen Nichteinhaltens von Fristen vom Gericht als unzulässig abgewiesen werden kann. Voraussetzung ist allerdings, daß der ursprüngliche Antrag entweder abgewiesen wurde oder aber die Höhe der gewährten Leistung nicht dem Rechtsanspruch entspricht (und man/frau aufgrund von Erfahrungen davon ausgehen kann, daß dem im Widerspruchsverfahren nicht abgeholfen wird, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, was fast immer der Fall ist, zumal die Ämter dadurch Geld sparen, weil noch weniger Leute klagen als Widerspruch erheben)."


Heisst das jetzt für Person Y ,dass sie die reine Untätigkeitsklage in eine Verpflichtugsklage umwandeln und trotzdem eine Erledigungserklärung abgeben muss?

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: xrw am 01. Dezember 2013, 22:27
Heisst das jetzt für Person Y ,dass sie die reine Untätigkeitsklage in eine Verpflichtugsklage umwandeln und trotzdem eine Erledigungserklärung abgeben muss?

Verpflichtungsklage ist wahrscheinlich abwegig, weil Y wohl den WDR nicht dazu zwingen will, irgendeinen Bescheid gegen sie zu erlassen. In dem verlinkten Artikel gehts um Sozialrecht, wo normalerweise der Kläger was von der Behörde will. Ich bezweifle auch sonst, dass das korrekt ist (der Autor ist offenbar kein Jurist). Die "reine Untätigkeitsklage" existiert jedenfalls in der VwGO nicht (was nicht völlig ausschließt, dass sie in der Praxis trotzdem existiert). Soweit ich seh, ist auch ein Wiederspruchsbescheid kein Verwaltungsakt, gegen den man vorgehn könnte; er ist lediglich (in der Regel) die Voraussetzung dafür, dass man gegen den zugrundeliegenden Bescheid gerichtlich vorgehn kann.

Eine Erledigungserklärung würd ich keinesfalls ohne Beratung durch einen Anwalt, der sich in dem Gebiet auskennt, oder zumindest eine schriftliche Mitteilung des Gerichts, aus der die Notwendigkeit zweifelsfrei hervorgeht, abgeben. Was der WDR will, ist jedenfalls erstmal irrelevant; natürlich sind die um jeden Kläger froh, der einfach entsorgt ist (das gilt tendenziell auch für die Gerichte).
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: xrw am 01. Dezember 2013, 22:36
Oder frag Harald Simon, wie er bei der PC Gebühr machte. Sie mal hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg54810.html#msg54810 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg54810.html#msg54810)

Da steht direkt in der "Untätigkeitsklage" drin:

Zitat
Antrag:
Den Beklagten zu verurteilen, den Gebührenbescheid vom 03.08.2007 aufzuheben und die geleisteten Zahlungen für die Teilnehmernummer XXX XXX XXX zurück zu zahlen, hilfsweise den Beklagten zu verurteilen, den Kläger unter Beachtung der Auffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

So in der Art ist das auch richtig (es fehlt noch der Antrag, dem Beklagten die Kosten aufzubrummen).

PS: Ganz korrekt ist es wohl auch nicht. Meines Wissens kann das Gericht den Bescheid unmittelbar aufheben; da brauchts keine Verpflichtung der Anstalt dazu. Aber sowas biegt normalerweise das Gericht passend hin, wenn man keinen ganz fiesen Richter kriegt.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 01. Dezember 2013, 23:00
Oder frag Harald Simon, wie er bei der PC Gebühr machte. Sie mal hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg54810.html#msg54810 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg54810.html#msg54810)

Da steht direkt in der "Untätigkeitsklage" drin:

Zitat
Antrag:
Den Beklagten zu verurteilen, den Gebührenbescheid vom 03.08.2007 aufzuheben und die geleisteten Zahlungen für die Teilnehmernummer XXX XXX XXX zurück zu zahlen, hilfsweise den Beklagten zu verurteilen, den Kläger unter Beachtung der Auffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

So in der Art ist das auch richtig (es fehlt noch der Antrag, dem Beklagten die Kosten aufzubrummen).

So sieht es aus. Gerade blättere ich das Buch: "Der Verwaltungprozeß" von Kuhla Hüttenbrink. Leider zu alt, vieles kann mittlerweile anders sein. Da steht unter Untätigkeitsklage:

Zitat
Sofern im Anfechtungsfalle ausnahmsweise Gegenstand der Untätigkeit das Nichttätig werden der Widerspruchsbehörde ist, wäre wie folgt zu tenorieren: "der Bescheid des Beklagten vom 15.3.1993 wird aufgehoben"

Und entsprechend sollte der Antrag bei der Klage sein, meine ich. Leider kennen wir die Klage von Y nicht. Trotzdem meine ich, es ist nicht spät, um den richtigen Antrag zu stellen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: DirkB am 01. Dezember 2013, 23:02
Nach drei Zahlungsaufforderungen habe ich nun im Oktober Widerspruch eingelegt. Es ist eine aus Textbausteinen zusammengesetze "Blablabla" Anwort gekommen.
Dann passierte 3 Wochen nichts. Und nun ist schon wieder ein Gebührenbescheid gekommen.
Shit, leider habe ich den Brief beiseite gelegt und verpasst, rechtzeitig Widerspruch einzulegen.
Hat jemand schon ähnliche erfahrungen gemacht .

Viele Grüße Dirk
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 01. Dezember 2013, 23:38
Frage: ist das der ganze Widerspruchsbescheid? Also keine Rechtsbehelfsbelehrung? Oder fehlt eine Seite bei dem Scannen?

Bedeutet das vielleicht, dass die RA eine Fortsetzung der Sache schon bei der "Untätigkeitsklage" (mit unbekannten Anträgen) sieht?


So und hier die Ablehnung des Widerspruchs mit Begründung.

Ich hoffe das viele hier eine Hilfestellung bieten können bezüglich einer Klage gegen die Ablehnung.
Weitere Niederlagen kann sich Person Y nicht mehr leisten,sollte keine wirkliche Hilfestellung gegeben werden ,muss sich Person Y leider dem System beugen und zahlen.

Tut mir leid aber ich finde dies schon eine Frechheit das Person Y die volle Summe der Untätigkeitsklage tragen muss mit der Begründung die ihr selbst oben entnehmen könnt.

Wir werden halt keine Chance haben,der Staat ist halt dreckig und hängt mit drin.

Lg Person A
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Wolfman am 02. Dezember 2013, 00:02
Erst mal die Frage an Person "Y": liegst du unter der Pfändungsgrenze?

Dann wohl die Erkenntnis, das man das Rundfunkmonstrum nicht verklagen sollte, sondern darauf warten, dass die einen verklagen.
Das versuchen die zu "handeln," indem sie einem direkt u. ohne Gericht den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen.
Da braucht es Sachverstand und Nerven, um das abzuwehren.

Ich hab gerade mal den Ersten Bettelbrief von den Abzockern bekommen und warte ab, wie die weiter gegen meine Weigerung vorgehen.

Da ich die letzten 7 Jahre nicht bezahlt habe, liegen jetzt €1400,-- in der Kriegskasse, denn ich habe in weiser Voraussicht das Schutzgeld an mich selber bezahlt!
Natürlich liegt die Kohle nicht bei mir im Haus, sondern bei Verwandten im Tresor - von mir bekommt "Die Anstalt" keinen Cent, selbst wenn sie mir die Haustür eintreten!
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 02. Dezember 2013, 05:58
Frage: ist das der ganze Widerspruchsbescheid? Also keine Rechtsbehelfsbelehrung? Oder fehlt eine Seite bei dem Scannen?

Bedeutet das vielleicht, dass die RA eine Fortsetzung der Sache schon bei der "Untätigkeitsklage" (mit unbekannten Anträgen) sieht?


So und hier die Ablehnung des Widerspruchs mit Begründung.

Ich hoffe das viele hier eine Hilfestellung bieten können bezüglich einer Klage gegen die Ablehnung.
Weitere Niederlagen kann sich Person Y nicht mehr leisten,sollte keine wirkliche Hilfestellung gegeben werden ,muss sich Person Y leider dem System beugen und zahlen.

Tut mir leid aber ich finde dies schon eine Frechheit das Person Y die volle Summe der Untätigkeitsklage tragen muss mit der Begründung die ihr selbst oben entnehmen könnt.

Wir werden halt keine Chance haben,der Staat ist halt dreckig und hängt mit drin.

Lg Person A

Ja dies ist der ganze Widerspruch,die Seite mit der Rechtsbehelfbelehrung habe ich jetzt nicht mit gescannt,weil die ist ja allseits bekannt.



Erst mal die Frage an Person "Y": liegst du unter der Pfändungsgrenze?

Dann wohl die Erkenntnis, das man das Rundfunkmonstrum nicht verklagen sollte, sondern darauf warten, dass die einen verklagen.
Das versuchen die zu "handeln," indem sie einem direkt u. ohne Gericht den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen.
Da braucht es Sachverstand und Nerven, um das abzuwehren.

Ich hab gerade mal den Ersten Bettelbrief von den Abzockern bekommen und warte ab, wie die weiter gegen meine Weigerung vorgehen.

Da ich die letzten 7 Jahre nicht bezahlt habe, liegen jetzt €1400,-- in der Kriegskasse, denn ich habe in weiser Voraussicht das Schutzgeld an mich selber bezahlt!
Natürlich liegt die Kohle nicht bei mir im Haus, sondern bei Verwandten im Tresor - von mir bekommt "Die Anstalt" keinen Cent, selbst wenn sie mir die Haustür eintreten!

Nein,Person Y liegt nicht unter der Pfändungsgrenze.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 02. Dezember 2013, 06:04
Leider kennen wir die Klage von Y nicht. Trotzdem meine ich, es ist nicht spät, um den richtigen Antrag zu stellen.

Person Y wird heute abend mal die Untätigkeitsklage hochladen,damit sich hier ein Bild verschafft werden kann.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 02. Dezember 2013, 08:31
Frage: ist das der ganze Widerspruchsbescheid? Also keine Rechtsbehelfsbelehrung? Oder fehlt eine Seite bei dem Scannen?

Bedeutet das vielleicht, dass die RA eine Fortsetzung der Sache schon bei der "Untätigkeitsklage" (mit unbekannten Anträgen) sieht?


So und hier die Ablehnung des Widerspruchs mit Begründung.

Ich hoffe das viele hier eine Hilfestellung bieten können bezüglich einer Klage gegen die Ablehnung.
Weitere Niederlagen kann sich Person Y nicht mehr leisten,sollte keine wirkliche Hilfestellung gegeben werden ,muss sich Person Y leider dem System beugen und zahlen.

Tut mir leid aber ich finde dies schon eine Frechheit das Person Y die volle Summe der Untätigkeitsklage tragen muss mit der Begründung die ihr selbst oben entnehmen könnt.

Wir werden halt keine Chance haben,der Staat ist halt dreckig und hängt mit drin.

Lg Person A

Ja dies ist der ganze Widerspruch,die Seite mit der Rechtsbehelfbelehrung habe ich jetzt nicht mit gescannt,weil die ist ja allseits bekannt.

Es ist also nicht der ganze Widerspruchsbescheid, denn die Rechtsbehelfsbelehrung gehört dazu.

Wie gesagt, würde ich sofort die Aufhebung des Bescheids von Datum1 in der Fassung des Widerspruchsbescheids von
Datum2 beantragen, und mir sofort Hilfe von einem Anwalt suchen, oder das Gericht fragen, vielleicht den Richter selbst. Darauf auf Deine nicht normalen Anträge hinweisen. Meine Meinung.

In der Rechtsbehelfsbelehrung steht, dass Du innerhalb eines Monats klagen kannst, nicht wahr? Sollst Du also klagen oder geht die "Untätigkeitsklage" mit einem neuen Antrag weiter? Das ist die Frage jetzt.

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 02. Dezember 2013, 18:58

Es ist also nicht der ganze Widerspruchsbescheid, denn die Rechtsbehelfsbelehrung gehört dazu.

Wie gesagt, würde ich sofort die Aufhebung des Bescheids von Datum1 in der Fassung des Widerspruchsbescheids von
Datum2 beantragen, und mir sofort Hilfe von einem Anwalt suchen, oder das Gericht fragen, vielleicht den Richter selbst. Darauf auf Deine nicht normalen Anträge hinweisen. Meine Meinung.

In der Rechtsbehelfsbelehrung steht, dass Du innerhalb eines Monats klagen kannst, nicht wahr? Sollst Du also klagen oder geht die "Untätigkeitsklage" mit einem neuen Antrag weiter? Das ist die Frage jetzt.

Hallo Sophia,

also in der Rechtsbehelfsbelehrung steht: Gegen den angefochteten Beitragsbescheid in der Fassung dieses Widerspruchsbescheids kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim ..........erhoben werden. Einen Anwalt kann Y leider sich nicht leisten.


So jetzt mal zu den heutigen Ereignissen.
Zu allererst rief Person Y bei ihrer Rechtsschutzversicherung an und bat um rechtlichen Beistand,pustekuchen die Erfolgschancen wären so gering, da würde man dieses Risiko nicht eingehen.Ja das war die nette Antwort der Dame.Dann wurde die Frage gestellt warum Y überhaupt Widerspruch eingelegt hat.Y argumentierte mit Wieso zahlen für etwas was nicht genutzt wird ect.,nunja die Anwort der Dame: Sie könne sich nicht vorstellen das ich kein TV,Radio oder PC hätte in der heutigen zeit.

Was damit gesagt werden soll. Auf die RSV braucht ihr nicht zu bauen,die helfen euch nicht.


So der Anruf beim VG lief konstruktiver.

Das weitere Vorgehen sollte jetzt so aussehen das Person Y gegen den Widerspruchsbescheid eine Klage einreichen soll.
Mit im Inhalt sollte die begründung sein
-  wieso Y der Auffassung ist,dass das Schreiben vom WDR bezüglich der Untätigkeitsklage falsch begründet sei.
- das die Untätigkeitsklage jetzt kein Bestand mehr hat, da der Widerspruchsbescheid jetzt ergangen sei.
- eine Begründung wieso gegen den negativen Widerspruch Klage erhoben wird.

So das heisst jetzt die Antwort des WDR bezüglich der Untätigkeitsklage von Y auseinander nehmen und zu begründen,dazu dasselbe Spiel mit dem Widerspruchsbescheid.Wer helfen kann und möchte nur zu,bin sehr dankbar für jede Hilfe.Schickt alle Links,Musterschreiben,Internetseiten die ihr finden könnt,die helfen könnten.

Kann Y nicht wieder den selben Textbaustein nehmen wir bei dem Widerspruch,war paar Seiten lang. Aber dies hat ja das Gericht schon mit der Untätigkeitsklage zugesandt bekommen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 02. Dezember 2013, 19:18

Es ist also nicht der ganze Widerspruchsbescheid, denn die Rechtsbehelfsbelehrung gehört dazu.

Wie gesagt, würde ich sofort die Aufhebung des Bescheids von Datum1 in der Fassung des Widerspruchsbescheids von
Datum2 beantragen, und mir sofort Hilfe von einem Anwalt suchen, oder das Gericht fragen, vielleicht den Richter selbst. Darauf auf Deine nicht normalen Anträge hinweisen. Meine Meinung.

In der Rechtsbehelfsbelehrung steht, dass Du innerhalb eines Monats klagen kannst, nicht wahr? Sollst Du also klagen oder geht die "Untätigkeitsklage" mit einem neuen Antrag weiter? Das ist die Frage jetzt.

Hallo Sophia,

also in der Rechtsbehelfsbelehrung steht: Gegen den angefochteten Beitragsbescheid in der Fassung dieses Widerspruchsbescheids kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim ..........erhoben werden. Einen Anwalt kann Y leider sich nicht leisten.


So jetzt mal zu den heutigen Ereignissen.
Zu allererst rief Person Y bei ihrer Rechtsschutzversicherung an und bat um rechtlichen Beistand,pustekuchen die Erfolgschancen wären so gering, da würde man dieses Risiko nicht eingehen.Ja das war die nette Antwort der Dame.Dann wurde die Frage gestellt warum Y überhaupt Widerspruch eingelegt hat.Y argumentierte mit Wieso zahlen für etwas was nicht genutzt wird ect.,nunja die Anwort der Dame: Sie könne sich nicht vorstellen das ich kein TV,Radio oder PC hätte in der heutigen zeit.

Was damit gesagt werden soll. Auf die RSV braucht ihr nicht zu bauen,die helfen euch nicht.


So der Anruf beim VG lief konstruktiver.

Das weitere Vorgehen sollte jetzt so aussehen das Person Y gegen den Widerspruchsbescheid eine Klage einreichen soll.
Mit im Inhalt sollte die begründung sein
-  wieso Y der Auffassung ist,dass das Schreiben vom WDR bezüglich der Untätigkeitsklage falsch begründet sei.
- das die Untätigkeitsklage jetzt kein Bestand mehr hat, da der Widerspruchsbescheid jetzt ergangen sei.
- eine Begründung wieso gegen den negativen Widerspruch Klage erhoben wird.

So das heisst jetzt die Antwort des WDR bezüglich der Untätigkeitsklage von Y auseinander nehmen und zu begründen,dazu dasselbe Spiel mit dem Widerspruchsbescheid.Wer helfen kann und möchte nur zu,bin sehr dankbar für jede Hilfe.Schickt alle Links,Musterschreiben,Internetseiten die ihr finden könnt,die helfen könnten.

Kann Y nicht wieder den selben Textbaustein nehmen wir bei dem Widerspruch,war paar Seiten lang. Aber dies hat ja das Gericht schon mit der Untätigkeitsklage zugesandt bekommen.

Y hat beantragt, einen Bescheid auszustellen oder ähnliches, und das hat er bekommen. Wahrscheinlich werden die Kosten der RA auferlegt, wir warten. Hat Y die Frage gestellt, ob die Untätigkeitsklage als Anfechtungsklage fortgesetzt werden kann?

Das Problem ist offensichtlich, dass Y nicht von Anfang an die Aufhebung des Bescheids beantragt hat.

Also, weiter machen ...

Hat Y mit dem Richter gesprochen?

Ich begreife nicht, warum die Antwort der RA auf die Untetigkeitsklage jetzt von belang ist.

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 02. Dezember 2013, 20:00


...

Ja die Frage von Y war wie man die Klage definieren soll,ob Anfechtungsklage oder verplichtungsklage.
Die Dame meinte das man nur Klage schreiben soll.
Mit dem Richter habe ich nicht gesprochen,weiss gar nicht ob schon ein Richter dafür zuständig ist.
Aufhebung des Bescheids wird in der Klage mit definiert.

Klage wird jetzt formuliert,ob dies dann formell und inhaltlich richtig ist,werden wir sehen und st mir auch egal.

Bezüglich der Anwort der RA muss nicht unbedingt eingegangen werden,ist aber besser wenn man deren Ansichten nicht teilt,wieso auch immer.

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: xrw am 02. Dezember 2013, 21:06
Einen Anwalt kann Y leider sich nicht leisten.

Dann ist es aber unklug, eine Untätigkeitsklage zu machen, mit der man schneller an den Punkt kommt, wo man ohne Anwalt nicht mehr weiterkommt. Solang nicht mindestens das Verfahren vor dem bayrischen Verfassungsgerichtshof entschieden ist, wird garantiert nichts endg@ltig positiv von einem einfachen Verwaltungsgericht entschieden, und danach gibts Anwaltszwang.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 03. Dezember 2013, 05:43
Einen Anwalt kann Y leider sich nicht leisten.

Dann ist es aber unklug, eine Untätigkeitsklage zu machen, mit der man schneller an den Punkt kommt, wo man ohne Anwalt nicht mehr weiterkommt. Solang nicht mindestens das Verfahren vor dem bayrischen Verfassungsgerichtshof entschieden ist, wird garantiert nichts endg@ltig positiv von einem einfachen Verwaltungsgericht entschieden, und danach gibts Anwaltszwang.


Tja nun ist es zu spät. Wird Prozess verloren dann wird halt gezahlt.Geld ist auf seine gepackt. Wenigstens wurde es versucht.
Nunja die Untätigkeitsklage wurde nur auf anraten hier im Forum getätigt,jetzt diese Antwort zu hören ist schon bissl traurig.Da es doch Sinn gemacht hätte zu warten  :-[

P.S Weiss denn jemand wie hoch sich die Kosten für die Klage beziffern lässt? Offene Zahlungen stehen bei knapp - 225€.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Roggi am 03. Dezember 2013, 05:57
Seh es trotzdem positiv: Du hast dich erfolgreich zur Wehr gesetzt. Das solltest du auch weiterhin tun, die Erfolgsaussichten stehen gut. Da bald höchstrichterliche Urteile erwartet werden, die örR hoffentlich verliert, bist du mit bei denen dabei, die nicht gezahlt haben. Wenn örR gewinnt, hat ganz Deutschland verloren, dann begeben wir uns gemeinschaftlich in das Sklaventum und bejammern Unterdrückung und Repressalien seitens der Medienkonzerne, melden unsere Wohnungen ab, leben auf der Strasse und alles wird gut.
Spass beiseite, soweit kommt es nicht.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. Dezember 2013, 08:39
Dann ist es aber unklug, eine Untätigkeitsklage zu machen, mit der man schneller an den Punkt kommt, wo man ohne Anwalt nicht mehr weiterkommt. Solang nicht mindestens das Verfahren vor dem bayrischen Verfassungsgerichtshof entschieden ist, wird garantiert nichts endg@ltig positiv von einem einfachen Verwaltungsgericht entschieden, und danach gibts Anwaltszwang.

Ich bin nicht ganz sicher, ob es unklug war: das Gericht könnte das Verfahren für eine Zeit aussetzen, bis alles klar ist.

Ich glaube nicht, dass Y verloren hat, mal warten.

Ich hätte trotzdem nicht eine Untätigkeitsklage erhoben, weil ich nicht wusste, wie es geht. Deswegen finde ich gut,
hier über Erfahrungen zu reden, wir lernen. Ich habe auch einige Bücher nachgeschlagen. Jetzt würde ich doch wagen,
eine Untätigkeitsklage zu erheben. :)

Schade, dass kein Rechtsanwalt hilft, Rechtsanwälte "helfen" nur, wenn man ihnen Geld gibt. Sie haben ja Jura studiert,
um Geld zu verdienen.

Yvonne:

Zitat
Ja die Frage von Y war wie man die Klage definieren soll,ob Anfechtungsklage oder verplichtungsklage.
Die Dame meinte das man nur Klage schreiben soll.

Und so würde ich tun.

Ich würde übrigens auch mal in Wikipedia lesen, was der Unterschied zwischen Anfechtungsklage oder Verplichtungsklage ist. Es ist gut zu wissen, um sich sicherer zu fühlen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: xrw am 03. Dezember 2013, 13:07
das Gericht könnte das Verfahren für eine Zeit aussetzen, bis alles klar ist.

Das wird aber nicht passieren, solang nichts auf höherer Ebene anhängig ist. Die Verfahren vor dem bayrischen Verfassungsgerichtshof, die zudem nur bedingt für konkrete Beitragsbescheide von privaten Haushalten relevant sind, wird ein Verwaltungsgericht in NRW nicht interessieren.

Die einzige Chance ist, dass das Gericht (oder eventuell zuvor ein anderes) unmittelbar eine Vorlage ans Bundesverfassungsgericht macht und dieses sie annimmt.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 03. Dezember 2013, 19:32
@sophia

wenn du möchtest kann ich dir gerne ma die Untätigkeitsklage hochladen.

Aber sollte XRW recht haben,dann lass es besser mit der UK.Hätte besser auch auf mein Bauchgefühl sollen statt manchen Ratschlägen hier. ::)

Ein erstes Muster der Klage werde ich morgen oder übermorgen hochladen.

Bis dahin!
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Ragnar am 06. Dezember 2013, 11:29
Hallo Yvonne,

ich habe gerade auch eine Untätigkeitsklage am Laufen bzw. versucht mein Anwalt diese gerade umzuwandeln da ich jetzt nach 5 Monaten endlich einen negativen Beschweid vom SWR erhalten habe. In der Untätigkeitsklage war aber auch schon die Option auf eine richtige Klage erhalten falls der SWR doch noch antworten sollte.
Mein Anwalt wird von meiner Rechtsschutzversicherung getragen. Die RS darf im normalfall nicht pauschalb ablehnen da bisher niemand weiss wie die ganze Sache ausgehen wird.

Ich versuch dich auf dem laufenden zu halten ob es klappt. Bei mir hat allerdings das Gericht noch nicht getagt.

Ragnar.

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 06. Dezember 2013, 20:25
Hallo Yvonne,

ich habe gerade auch eine Untätigkeitsklage am Laufen bzw. versucht mein Anwalt diese gerade umzuwandeln da ich jetzt nach 5 Monaten endlich einen negativen Beschweid vom SWR erhalten habe. In der Untätigkeitsklage war aber auch schon die Option auf eine richtige Klage erhalten falls der SWR doch noch antworten sollte.
Mein Anwalt wird von meiner Rechtsschutzversicherung getragen. Die RS darf im normalfall nicht pauschalb ablehnen da bisher niemand weiss wie die ganze Sache ausgehen wird.

Ich versuch dich auf dem laufenden zu halten ob es klappt. Bei mir hat allerdings das Gericht noch nicht getagt.

Ragnar.

Vielen Dank,wie hast du es geschafft das dies die RS übernimmt?

Wäre schön wenn du mir vlt. die Schritte deines Anwalts übermitteln könntest bzw. evt. Textmuster zur Verfügung stellen kannst,gerne auch PM.
Bin gerade meine Klage am formulieren,da wäre mir so eine Hilfe gerade recht.

Lg Yvonne
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 07. Dezember 2013, 14:05
So hier ein erster Entwurf von Person Y

Verbesserungsvorschläge,Hilfen,Kritik ect erwünscht.

Wird noch dem Feintuning unterzogen und next Sa weggeschickt.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Roggi am 07. Dezember 2013, 19:25

Zum Thema Grundgesetz:
Das würde ich noch ein wenig untermauern, damit die das nicht mit unbegründeten Argumenten abweisen, denn vor Gericht können die immer noch keine Grundgesetzverstösse erkennen, selbst wenn man das noch so gut begründet. Im Widerspruchsverfahren spielte es keine große Rolle, wie ausführlich begründet wurde. Jeder Widerspruch wurde abgelehnt. Vor Gericht hat jeder Grund aber eine ganz wichtige Bedeutung.



Zum Thema Steuer:
Das Bundesverfassungsgericht hat bezüglich der alten gerätebezogenen Rundfunkgebühren entschieden, dass es gerechtfertigt ist, wenn die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus geknüpft wird, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgerätes begründet wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6.9.1999 - 1 BvR 1013/99 -, Juris Rn. 13). Der Leistungsbezug wurde damals durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründet (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22.8.2012 - 1 BvR 199/11 -, Juris Rn. 16). Dieser Tatbestand steht jedoch in einer engeren Verbindung mit der Nutzungsmöglichkeit von Rundfunk als die bloße Inhaberschaft einer Wohnung.
Quelle: http://openjur.de/u/645444.html

Zum Thema Gleichheitssatz:
Nicht nur die Anzahl der Empfangsgeräte, sondern auch die wirtschaftliche Leistungskraft des Einzelnen wird mit dieser Steuer nicht berücksichtigt. Jemand mit geringem Einkommen wird stärker belastet wie jemand mit hohem Einkommen.

Zum Thema Grundversorgungsauftrag:
Die öffentlich-rechtlichen-Rundfunkanstalten verlangen, dass jeder zur Beitragszahlung herangezogen wird, damit die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet wird nach GG Artikel 5.
Da man keine Wahlfreiheit hat, muss das Angebot auf ein Minimum reduziert werden, denn nicht für alles, wofür die Möglichkeit des Empfangs besteht, will ich mitfinanzieren. Das Angebot kann ohne Einschränkung des Grundversorgungsauftrags um 17,98 Euro monatlich gekürzt werden.

Da hier vereinzelte Klageerwiderungen und Urteile zu sehen waren, konnte man sehen wie örR argumentieren. Da wird alles mit dem RBStV begründet, aber keine wirklichen Argumente angeführt. Die behaupten z.B., örR wäre "Besonders", ohne das zu Begründen. Diese leeren Argumente von denen kann man im Vorfeld zunichte machen, durch die Frage, was denn so Besonderes daran wäre usw.

Hab gerade leider keine Zeit mehr um das ausführlicher zu schreiben, aber mir fällt noch mehr ein.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Roggi am 09. Dezember 2013, 21:46
Hier eine tolle Klage:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg55513.html#msg55513

Damit dürfte Y weiterkommen, um eigene Argumente erweitert sollte nichts mehr schiefgehen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 10. Dezember 2013, 09:54
... das Gericht könnte das Verfahren für eine Zeit aussetzen, bis alles klar ist.

Genauso ist es!
Dies kann man auch in der Begründung mit beantragen: "Da aus verschiedenen Gründen [Zitat / Link] erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des RF Beitrags besteht und zahlreiche Gutachten hierzu existieren [Zitat / Link], wird hiermit beantragt auf Ausgang der Verfahren [[Zitat / Link] vor Bay Verf. Gericht und [Zitat / Link] vor BverfG] zu warten" oder ähnliche Formulierung.

Trotzdem muss man sich schon die Frage (auch seitens des Richters) gefallen lassen warum man es auf der einen Seite eilig hatte und eine Untätigkeitsklage durchgeführt hat und auf der anderen Seite nun wieder auf die Bremse tretten möchte.

Als erwachsener Mensch und mündiger Bürger sollte jeder sich selbst klar machen was man selbst will. Die Begründung: man hat mir gesagt ich soll eine Untätigkeitsklage einreichen und ich habe es gemacht ohne über die Konsequenzen nachzudenken ist höchst fraglich!

Ein Wort noch zu deine RSV. Ich selbst habe mehrmals aus anderen Gründen eine Ablehnung von der RSV bekommen.
Im Grunde gibt es 3 Wege sich dagegen zu wehren:
1) Man verklagt die RSV auf Zahlung der Leistung; downside Risiko: man könnte verlieren und bleibt auf diese Kosten sitzen; jedoch sind die Kosten hierfür gering!
2) man macht einen Stichtenentscheid (oder so ähnlich); das bieten nur einige RSV an (muss in den Verträgen geschaut werden); hierbei schreibt ein RA eine Begründung warum die Klage doch erfolgreich ist. Lehnt die Versicherung das trotzdem ab, so kann man sie nach 1) wieder verklagen; dieser Weg könnte auch kosten produzieren, die man in einem Worst Case bezahlen muss
3) Man beschwert sich bei dem sogenannten Ombudsmann: Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass es völlig kostenlos ist. Es sei denn man missbraucht es offensichtlich (keine Sorge; das ist nur eine 08/15 Klausel gegen Spinner und Misbrauch; jedenfalls ist mir kein Fall bekannt wo man das gezogen hat!); dieses Verfahren läuft wie folgt: Man beantrage schriftlich die Leistung auf Rechtschutz bei der RSV (Rechtschutz Anmeldung); Der Versicherer wird sich nach einiger Zeit schriftlich äußern. In der Regel mit einer fadenscheinigen Erklärung (z.B. Keine Erfolgsaussichten usw. oder nicht so lange versichert (also Ereignis vor dem Versicherungsbeginn; oder dieser Fall ist bei uns nicht versichert!). Den Antrag und die Antwort (ablehnung) schickt man am besten eingescannt und per Email an dem Ombudsmann und beantragt, dass die Vrsicherung zur Leitung verpflichtet werden soll. Der Ombudsmann ist ein (in der Regel) unabhängiger Mensch dessen Urteil in den meisten Fällen für die Versicherung bindend ist aber nicht für den Versicherten! Das heißt durch Obudamannverfahren riskiert man nichts (außer ein wenig Zeit)! Ich selbst habe immer, wenn ich mich an dem Ombudamann gewandt habe, Erfolg gehabt! In der Regel lenkt die Versicherung selbst nach ein Paar Wochen ein und gewährt Rechtsschutz! Auf keinen Fall soll man sich wegen ein Telefonat geschlagen geben!

Viel Erfolg!
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 10. Dezember 2013, 17:13


Ein Wort noch zu deine RSV. Ich selbst habe mehrmals aus anderen Gründen eine Ablehnung von der RSV bekommen.
Im Grunde gibt es 3 Wege sich dagegen zu wehren:
1) Man verklagt die RSV auf Zahlung der Leistung; downside Risiko: man könnte verlieren und bleibt auf diese Kosten sitzen; jedoch sind die Kosten hierfür gering!
2) man macht einen Stichtenentscheid (oder so ähnlich); das bieten nur einige RSV an (muss in den Verträgen geschaut werden); hierbei schreibt ein RA eine Begründung warum die Klage doch erfolgreich ist. Lehnt die Versicherung das trotzdem ab, so kann man sie nach 1) wieder verklagen; dieser Weg könnte auch kosten produzieren, die man in einem Worst Case bezahlen muss
3) Man beschwert sich bei dem sogenannten Ombudsmann: Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass es völlig kostenlos ist. Es sei denn man missbraucht es offensichtlich (keine Sorge; das ist nur eine 08/15 Klausel gegen Spinner und Misbrauch; jedenfalls ist mir kein Fall bekannt wo man das gezogen hat!); dieses Verfahren läuft wie folgt: Man beantrage schriftlich die Leistung auf Rechtschutz bei der RSV (Rechtschutz Anmeldung); Der Versicherer wird sich nach einiger Zeit schriftlich äußern. In der Regel mit einer fadenscheinigen Erklärung (z.B. Keine Erfolgsaussichten usw. oder nicht so lange versichert (also Ereignis vor dem Versicherungsbeginn; oder dieser Fall ist bei uns nicht versichert!). Den Antrag und die Antwort (ablehnung) schickt man am besten eingescannt und per Email an dem Ombudsmann und beantragt, dass die Vrsicherung zur Leitung verpflichtet werden soll. Der Ombudsmann ist ein (in der Regel) unabhängiger Mensch dessen Urteil in den meisten Fällen für die Versicherung bindend ist aber nicht für den Versicherten! Das heißt durch Obudamannverfahren riskiert man nichts (außer ein wenig Zeit)! Ich selbst habe immer, wenn ich mich an dem Ombudamann gewandt habe, Erfolg gehabt! In der Regel lenkt die Versicherung selbst nach ein Paar Wochen ein und gewährt Rechtsschutz! Auf keinen Fall soll man sich wegen ein Telefonat geschlagen geben!

Viel Erfolg!

Hallo ;)

Könntest du mir das mal genauer erklären,wo und wer ist der Ombudsmann?Woher bekomme ich raus wer das ist?
Gerne auch per PN,Danke

Lg
Yvonne
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 11. Dezember 2013, 18:11

Hallo ;)

Könntest du mir das mal genauer erklären,wo und wer ist der Ombudsmann?Woher bekomme ich raus wer das ist?


Hallo Yvonne,

ich nehme an er meint http://www.versicherungsombudsmann.de

Wenn Du google nach "versicherung ombudsmann" befragst bekommst Du auch noch ein paar Artikel aus verschiedenen Presseorganen, die erklären was bzw. wer das ist.

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 12. Dezember 2013, 00:53

Hallo ;)

Könntest du mir das mal genauer erklären,wo und wer ist der Ombudsmann?Woher bekomme ich raus wer das ist?


Hallo Yvonne,

ich nehme an er meint http://www.versicherungsombudsmann.de

Wenn Du google nach "versicherung ombudsmann" befragst bekommst Du auch noch ein paar Artikel aus verschiedenen Presseorganen, die erklären was bzw. wer das ist.

In dem Link steht eigentlich schon alles drin!
Wie gesagt: Leistung schriftlich anfordern, ggf. Ablehnungsschreiben an Ombudsmann senden und den Sachverhalt schildern! und auf seine Schreiben reagieren!
Läuft ähnlich wie ein Gerichtsverfahren, wobei bei mir persönlich das Versicherungsunternehmen es nie zu einer Entscheidung kommen ließ, d.h. hat immer vorher die Kostenzusage gemacht!
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 12. Dezember 2013, 06:40
Danke euch

lg
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 16. Dezember 2013, 17:51
Hallo,

anbei meine Stellungnahme.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: sin am 16. Dezember 2013, 21:42
Solide Ausarbeitung! Respekt, das als Laie!
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Roggi am 16. Dezember 2013, 22:02
Zitat
Getroffene Hunde bellen - 14 Seiten MDR-Klageabweisung und neue Beweise sind die Einwände nicht wirklich. Der MDR verweist auf ihre „Gefälligkeitsgutachten“ und übersieht die Gegengutachten. Es wird immer wieder auf den Willen des Gesetzgebers verwiesen, aber muss der Wille des Gesetzgebers dann nicht auch im Gesetz stehen?
.
.Dazu passen auch die warmen Worte...
.
Ich wünsche allen Beteiligten frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Hallo Ti, der Einstieg ist zwar deiner Stimmung entsprechend, aber vor Gericht zählen nur Fakten. So wie diese Fakten beim MDR vermisst werden, sind es auch keine zielgerichteten Fakten, dass Hunde bellen. Durch Stilmittel kann die Aussage des Textes verfälscht werden. Da der Text auf Fakten beruht, die der MDR widerlegen soll, ist dieser Satz möglicherweise sinnvoller: "Der MDR vertritt nur seine subjektive Meinung und nennt keine Fakten, um die Vorwürfe zu entkräften..."

Klare Kante zeigen:
Zitat
... muss der Wille des Gesetzgebers dann nicht auch im Gesetz stehen?
Nicht fragen, sondern Fakten schaffen, etwa in der Form:
"Wenn dermaßen in meine Grundrechte gegen das Grundgesetz eingegriffen wird, muss das im Gesetz begründet werden und der Wille des Gesetzgebers muss klar erkennbar sein!"

Respekt, an dieser Klagerwiderung wird der MDR zu knabbern haben  >:D
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: 503 am 16. Dezember 2013, 22:37
Im Jahr 2011 lebten außerdem 16,3 Millionen Personen (40,4% aller Haushalte) in einem
Einpersonenhaushalt. Durch die neue Regelung müssen also beinahe die Hälfte aller Haushalte pro
Kopf deutlich mehr zahlen als alle anderen.
Dadurch ist eine Typisierung nicht gerechtfertigt, die
nur möglich ist, wenn die Härte nur eine kleine Anzahl von Personen trifft.

Entschuldigen Sie aber das ist so nicht ganz korrekt.

Das nennt sich Pauschalierung - Sonderfall der Typisierung bei Leistungen oder Belastungen. Festlegung von Durchschnittswerten bei Geldbeiträgen statt Ermittlung nach individuellen Verhältnissen. "Ein Beitrag für alle". 40% aller deutschen Haushalte sind Ein-Personen-Haushalte, sie müssen also einen vollen Beitrag bezahlen und sind somit schlechter gestellt als die restlichen 60%.

Typisierung - "über einen Kamm scheren". Dient zur Verwaltungsvereinfachung. "Laut statistischer Erhebungen besteht in nahezu 100% der beitragspflichtigen Wohnungen und Betriebsstätten die Möglichkeit zum Rundfunkempfang."

Zitat
Denn der jenige, der nicht über ein Empfangsgerät verfügt, ist gerade nicht Mitglied der „Gruppe“ der tatsächlichen oder potentiellen Rundfunknutzer und damit nicht Begünstigter eines Vorteils, der durch den Beitrag abgegolten werden soll. In diesen Fällen sind Leistung und Gegenleistung also nicht äquivalent, da die volle Beitragspflicht überhaupt keinem tatsächlichen oder potentiellen Vorteil aus der öffentlichen Leistung gegenübersteht. Wird dieser Vorteil allerdings gesetzlich vermutet, dann muss den betroffenen Beitragspflichtigen an dieser Stelle jedenfalls der Einwand möglich sein, dass die Rundfunkangebote nicht genutzt werden. Ist es für sie nicht möglich, den Nutzungsvorteil zu widerlegen und wird ihnen sozusagen vom Gesetzgeber jeglicher Einwand einer Nichtnutzung des Rundfunkangebots abgeschnitten, wird durch den Rundfunkbeitrag das Prinzip der Gegenseitigkeit verletzt. Die Unwiderlegbarkeit der Vermutung der Rundfunknutzung führt daher letztlich dazu, dass der Gesetzgeber die Grenze zulässiger Typisierung überschritten hat.

Die Vorteile aus einer vom Rundfunk bereitgestellten Infrastruktur können erst dann zur Rechtfertigung und Qualifizierung eines Beitrags herangezogen werden, wenn zunächst die Rundfunkteilnehmereigenschaft festgestellt ist. Durch den Gesetzgeber durchgeführte Typisierung ist nicht verfassungskonform, weil die Anforderungen an Nachweis der Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fehlen.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 05. Januar 2014, 17:27
Meine Klage wurde gestern vom VG angenommen und bestätigt und an meine Untätigkeitsklage drangehangen.

Wenn ihr mögt kann ich das schreiben hier hochladen, wenn Interesse besteht.Sind vlt. interessante Sachen dabei,da ich ana's Klageentwurf benutzt habe und das Gericht dazu Stellung nahm.
Muss mir das aber auch erst alles in Ruhe durchlesen,denn dazu kam ich noch net.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 05. Januar 2014, 18:19
Meine Klage wurde gestern vom VG angenommen und bestätigt und an meine Untätigkeitsklage drangehangen.

Wenn ihr mögt kann ich das schreiben hier hochladen, wenn Interesse besteht.Sind vlt. interessante Sachen dabei,da ich ana's Klageentwurf benutzt habe und das Gericht dazu Stellung nahm.
Muss mir das aber auch erst alles in Ruhe durchlesen,denn dazu kam ich noch net.

Interessant wäre es zu wissen, wie es mit den Gerichtsgebühren ist: zweimal, oder nur einmal für beide Klagen.

Ich gratuliere Dir, dass Du so weiter machst.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Roggi am 05. Januar 2014, 19:16
Hey Yvonne, da eine Klage gegen den örR höchst interessant ist, würde ich mich freuen alles darüber zu erfahren.  Es bereitet mir nähmlich so eine gewisse klitzekleine Freude, deren armselige Klageerwiderung mit Gegenschlagsargumenten auseinanderzupflücken.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 05. Januar 2014, 20:33
Hallo zusammen!

So,Schreiben vom VG ist unten im Anhang zu finden.

Jetzt hat Person Y mal eine Frage zu Absatz 1. --> Sollte dies einem Einzelrichter übergeben werden oder nicht.Dazu kann Stellung genommen werden steht da.Was meint ihr?

Absatz 2 liest sich so, als nochmal eine Gebühr fällig werden würde. Aber Rechnung der Oberjustizkasse ist noch nicht eingegangen.

Jetzt der alles entscheidene Absatz 3. Da wird geraten die Feststellungsklage einzustellen,da alle Fragen im Anfechtungsverfahren behandelt und beantwortet werden.
Wie seht ihr das,soll Person Y mit Ihrer Einverständniss die Feststellungsklage einstellen lassen???

LG
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: yvonne am 09. Januar 2014, 13:03
Naja habe mich dazu entschlossen nur noch per BM Infos zu geben.Falls Fragen bestehen gerne per BM. Diese Angebot gilt besonders für Sophia und Roggi,und die jenigen die mir weitergeholfen haben.

Aber wenn ich mir die letzte Zeit immer wieder die tausenden neuen Thread ansehe,die immer wieder eine Wiederholung der Fragen sind,kann ich nur den Kopf schütteln.

Da wird gepostet und geholfen wo es geht,obwohl man nur die Suchfunktion tätigen müsste.Aber Leute die mitten in einer Klage stecken,da kommt nix.

Von daher wünsche ich jeden viel Glück in seiner Strategie,bin raus aus dem Forum.

LG
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Helmut Enz am 09. Januar 2014, 13:50
....Aber Leute die mitten in einer Klage stecken,da kommt nix.

LG

Ich habe eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe laufen.
Vom Gericht habe ich noch keine Rechnung und auch keinen Termin für die mündliche Verhandlung.

Im Gegensatz zu den ÖRR bringe ich nur Nachrichten, wenn es auch etwas Neues zu berichten gibt.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Radio_Libertas am 09. Januar 2014, 14:28

Ich habe eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe laufen.
Vom Gericht habe ich noch keine Rechnung und auch keinen Termin für die mündliche Verhandlung.

Im Gegensatz zu den ÖRR bringe ich nur Nachrichten, wenn es auch etwas Neues zu berichten gibt.

Bei mir ist die Situation fast gleich. Ich habe die Klage eingereicht, aber noch keinen Kostenbescheid usw. bekommen.

Insofern nicht verzagen... Die Gerichte hoffen vermutlich auf einen Entscheid von höherer Stelle.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Roggi am 09. Januar 2014, 17:01
Naja habe mich dazu entschlossen nur noch per BM Infos zu geben.Falls Fragen bestehen gerne per BM. Diese Angebot gilt besonders für Sophia und Roggi,und die jenigen die mir weitergeholfen haben.

Aber wenn ich mir die letzte Zeit immer wieder die tausenden neuen Thread ansehe,die immer wieder eine Wiederholung der Fragen sind,kann ich nur den Kopf schütteln.

Da wird gepostet und geholfen wo es geht,obwohl man nur die Suchfunktion tätigen müsste.Aber Leute die mitten in einer Klage stecken,da kommt nix.

Von daher wünsche ich jeden viel Glück in seiner Strategie,bin raus aus dem Forum.

LG
Mich wundert es auch, das immer wieder ähnliche Fragen in neuen Threads auftauchen, aber entweder es ist wirklich für manche so kompliziert, oder der Betrugservice fragt hier anonym nach, um das Gesetz für die Zukunft fluchtsicherer zu machen.
Was deine Klage betrifft, die kann mittlerweile fast nur noch mit Paragraphen und Gesetzen zum Erfolg geführt werden. Kosten, Einzelrichter, Feststellungsklage und dergleichen ist auch nichts, wo ich mich mit auskenne. Nachdem hier die Argumente und Begründungen fein säuberlich ausgearbeitet wurden, kommen wir wohl doch an einen Punkt, wo wir ohne Kenntnisse in Jura oder Verwaltungsrecht nicht so einfach weiterkommen. Dass hier im Forum diesbezüglich keine Infos kommen, hat mich schon immer gewundert, weil doch auch Juristen von diesem Unrecht als Zwangsbeitragszahler betroffen sind. Es wird nicht mehr lange dauern, dann kommen gehäuft solche Fragen über die vorgehensweise mit Anfechtungsverfahren und Feststellungsklagen, spätestens wenn der Beitragsservice sich entschließt, Widerspruchsbescheide massenweise zu verschicken. Da Person Y nur durch Erfahrung von anderen Hilfe bekommen könnte, weil ja das Wissen hier fehlt, sollte yvonne nicht so schnell verzagen, denn wenn fundiertes Wissen und Erfahrung fehlen, dann kann man nur aus anderen Bereichen in ähnlichen Fällen Berichten. Ich kann nur vermuten, dass da noch keine Antworten auf deine Fragen gekommen sind, weil niemand etwas schreiben möchte, was nicht wirklich sicher ist.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: xrw am 09. Januar 2014, 19:48
Dass hier im Forum diesbezüglich keine Infos kommen, hat mich schon immer gewundert, weil doch auch Juristen von diesem Unrecht als Zwangsbeitragszahler betroffen sind.

Für die ist dieses Forum aber unattraktiv, weil hier zu viele in einer Traumwelt leben und von der Realität nur passende Bruchstücke wissen wollen. Außerdem ist der Anteil an reinem Frustablassen zu hoch.

Zur Sache:

Nummer 1 könnte man auch im Forum suchen. Wenn ein Einzelrichter entscheidet, wird normalerweise keine Berufung zugelassen. Das ist vorteilhaft, wenn man gewinnt, aber nachteilig, wenn man verliert und in die Berufung gehn will. In letzterem Fall müsste man die Zulassung der Berufung z.B. unter Bezug auf die grundsätzliche Bedeutung gesondert beantragen, was sicher leichter ist, wenn man sich deshalb schon gegen die Übertragung auf einen Einzelrichter gewendet hat. Generell ist man halt bei einem Einzelrichter stärker auf diesen angewiesen. Wenn man die Erfolgschancen eher gering sieht, ist es leichter, bloß einen überzeugen zu müssen. Ob in einer Verwaltungsgerichtskammer wirklich auch Laienrichter vertreten sind (was ein Vorteil sein könnte), weiß ich nicht. Tendenziell wird ein vollwertiges Verfahren mit Kammer länger dauern.

Was mit dem "angekündigten Feststellungsantrag" ist, ist spekulativ, weil wir den nicht kennen. Wenn er wirklich bloß angekündigt ist, sollte deswegen auch keine Gebühr fällig werden, ansonsten würd die Einstellung eines separaten Verfahrens normalerweise eine drittelte Gebühr kosten.

Ansonsten klingt es aber für mich danach, dass die Anfechtungsklage mit der bereits bezahlten Gebühr abgegolten ist. Der Untätigkeitsteil wird dann halt effektiv von der Seite mitbezahlt, die die Hauptsache verliert (ohne zusätzliche Kosten). Das ist auch der in der VwGO vorgesehene Ablauf.

Wenn es korrekt ist, dass der Feststellungsantrag effektiv nicht über den Anfechtungsantrag hinausgeht, ist es sicher sinnvoll, ihrem Rat zu folgen. Die Unzulässigkeit ist dann so gut wie sicher.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 09. Januar 2014, 21:22
Nummer 1 könnte man auch im Forum suchen. Wenn ein Einzelrichter entscheidet, wird normalerweise keine Berufung zugelassen. Das ist vorteilhaft, wenn man gewinnt, aber nachteilig, wenn man verliert und in die Berufung gehn will. In letzterem Fall müsste man die Zulassung der Berufung z.B. unter Bezug auf die grundsätzliche Bedeutung gesondert beantragen, was sicher leichter ist, wenn man sich deshalb schon gegen die Übertragung auf einen Einzelrichter gewendet hat.

Wo ist der Vorteil beim Einzelrichter, wenn man gewinnt? Dann wird die Rundfunkanstalt die Zulassung der Berufung unter Bezug auf die grundsätzliche Bedeutung gesondert beantragen, und sicher wird es ihr
stattgegeben, oder?

Wir haben gelesen, es wären ca 600 Klagen anhängig. Urteile kennen wir aber wenige. Es wäre interessant zu
wissen, ob alle vom Einzelrichter behandelt werden, und wie die Rundfunkanstalt darauf reagiert. Wenn sie auf
ihr Erfolg setzt, wird wahrscheinlich schweigen. Wenn der Richter ein normaler Bürger ist und 3 Stunden am
Tag fernsieht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass man verliert, nicht gering, obwohl das Unrecht für Nicht-Verbraucher deutlich sein sollte.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: xrw am 09. Januar 2014, 22:26
Wo ist der Vorteil beim Einzelrichter, wenn man gewinnt? Dann wird die Rundfunkanstalt die Zulassung der Berufung unter Bezug auf die grundsätzliche Bedeutung gesondert beantragen, und sicher wird es ihr stattgegeben, oder?

Wenn sie eine grundsätzliche Bedeutung sieht, müsste sie aber auch schon Bedenken bei der Übertragung auf einen Einzelrichter äußern. Abgesehn davon gibts schon Fälle, wo bei durchaus grundsätzlicher Bedeutung ein Antrag auf Zulassung der Berufung abgewiesen wird, z.B. hier (http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE100000150&st=null&showdoccase=1) (das war aber in der ersten Instanz (http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE080003890&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint) trotzdem eine Kammerentscheidung). Richtig ist wohl, dass die Wahrscheinlichkeit dafür bei grundsätzlicher Argumentation ziemlich gering ist; das ist eher ein Aspekt für individuelle Befreiungssachen oder so.

Wenn der Richter ein normaler Bürger ist und 3 Stunden am Tag fernsieht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass man verliert, nicht gering, obwohl das Unrecht für Nicht-Verbraucher deutlich sein sollte.

Ob es subjektiv Unrecht ist, ist Richtern normalerweise völlig egal. In den Standardfällen sind die Gesetze eigentlich völlig klar, fraglich ist bloß die Verfassungsmäßigkeit. Wenn ein Einzelrichter da Zweifel hat, wird er vermutlich eh die ganze Kammer entscheiden lassen. Insofern fährt man eventuell besser, wenn von vornherein die ganze Kammer entscheidet (wobei die in den meisten Fällen auch bloß die Ansicht des Berichterstatters abnickt).
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: mickschecker am 09. Januar 2014, 23:15
Dass hier im Forum diesbezüglich keine Infos kommen, hat mich schon immer gewundert, weil doch auch Juristen von diesem Unrecht als Zwangsbeitragszahler betroffen sind.

Für die ist dieses Forum aber unattraktiv, weil hier zu viele in einer Traumwelt leben und von der Realität nur passende Bruchstücke wissen wollen. Außerdem ist der Anteil an reinem Frustablassen zu hoch.
In diesem Forum mangelt es durchaus nicht an Juristen , nur schafft es von denen keiner zu einer klaren Ansage . Angesichts der verworrenen Rechtslage haben selbst diese Gelehrten des Rechts keinen Plan A. Bleibt uns also nur Plan B , und genau darum geht es hier in diesem Forum . Hilfe zur Selbsthilfe.
Na klar lebt dieses Forum in einem Traum , dem Wunschtraum dass diesem ÖRR-Geschwür endlich Einhalt geboten wird.
Die reale Traumwelt wird statt dessen auf unser aller Kosten im Schlaraffenland des ÖRR gelebt.
Passende Bruchstücke ist leider zu allgemein und nichts sagend , trifft genauso auf die Gegenseite zu.
Frustablassen ist bei diesem Thema einfach unvermeidbar , hier kann man nicht nur warme Worte und/oder juristische Fachsimpelei erwarten. Hier trifft sich der gesamte Querschnitt aller Meinungen und Gedanken. Die mitunter gefühlt frustige Stimmung kommt zumeist von den Neuankömmlingen in diesem Forum und dürfte wohl ausreichend Verständnis erwarten lassen. Wir sind hier nicht beim Kaffeekränzchen und reden über den letzten Urlaub. Anfänglicher Frust weicht meist bald der konstruktiven Sachlichkeit.

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 09. Januar 2014, 23:24
Ob es subjektiv Unrecht ist, ist Richtern normalerweise völlig egal.

Das ist die Theorie. Die Einschränkung der Grundrechte ist meiner Meinung nach deutlich, und sie wird
im Gesetz nicht genannt, wie Art 19 GG erfordert. Dies wird aber mit aller Energie geleugnet, und das
wird wahrscheinlich auch ein Richter tun, wenn für ihn Fernsehen wie Essen und Atmen ist. Die
Rundfunkanstalt antwortete mir schon, dass sie keine Verletzung der negativen Meinungsfreiheit
oder Religionsfreiheit sehe. Die Abgeordneten in abgeordnetenwatch leugnen es auch ständig.
Natürlich können sie es nur leugnen: werden sie sagen, die Rundfunkfreiheit der Anstalten gehe der
Meinungs-, Gewissens- und Informationsfreiheit der Bürger vor? Wenn das ganze Kollegium entscheidet,
wird vielleicht ein bewusster Richter etwas auf die anderen bewirken.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Roggi am 10. Januar 2014, 01:33
Das ist die Theorie. Die Einschränkung der Grundrechte ist meiner Meinung nach deutlich, und sie wird im Gesetz nicht genannt, wie Art 19 GG erfordert.
Wo du mal wieder § 19 GG erwähnst, das Zitiergebot. Hier im Forum waren mal Ausnahmen vom Zitiergebot zu finden, die betrafen den Rundfunk. Deshalb habe ich das verworfen und nicht weiter verfolgt. Der RBStV betrifft aber nicht den Rundfunk, sondern die Beitragserhebung, und da sollten wir auf das Zitiergebot nicht verzichten. Danke für die Anregung, Sophia.Orthoi
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 08. Februar 2015, 17:47
Hallo,

bis jetzt ist bei meiner Klage noch nichts passiert.

Das VG hat mir nur eine neue Zuständigkeit (andere Kammer und AZ) mitgeteilt.

Ich habe mal das neue Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats nachgereicht.

Grüße
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Rundfunkbeitragsablehner am 04. März 2015, 22:04
Hallo werte Mitstreiter,

Person XY ist schon einen Schritt weiter und hat die Antwort/Stellungnahme einer Rundfunkanstalt auf das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats, welches in der Klage vor dem VG mit eingereicht wurde.

Die Antwort möchte Person XY euch in anonymisierter Form nicht vorenthalten.

Konstruktive Meinungen dazu sind ausdrücklich erwünscht.

Grüße
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Der_Heinrich am 04. März 2015, 23:58
Ja bitte. Stell das mal hier rein.
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: Isso am 05. März 2015, 11:49
@Rundfunkbeitragsablehner - Auf diese Stellungnahme bin ich ja auch gespannt. Die reden doch garantiert wieder um den heißen Brei. ::)
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: vmp am 05. März 2015, 12:21
lol

"Aus ökonomischer Sicht ist der Beitrag eine Steuer" heißt für den Beklagten, dass es keine Steuer ist? Sind die auf den Kopf gefallen?

Erster Paragraph kann von den Beklagten auch gern weggelassen werden, schließlich sollte es vor Gericht egal sein, wer die Argumente äußert. Mit den Argumenten sollte sich befasst werden.
Edit: Eigentlich ist der komplette Rest ziemlich unbedeutend. Ja, dass Gerichte der ersten Instanz die Beiträge als Beiträge anerkannt haben ist bekannt, aber gerade daraus ergab sich ja die Notwendigkeit, weitere Gutachten zu stellen, die das Gegenteil aufzeigen. Hätten die Gerichte anders entschieden wäre der Beitrag schon lange weg und dementsprechend keine Gutachten erforderlich.

Edit2: Ansonsten würde mich interessieren, ob ein Beitrag, der ökonomisch eine Steuer darstellt (was der Beklagte hier ja akzeptiert) rechtlich keine Steuer sein kann. Wie wird das denn begründet?


Edit "Bürger":
Hier bitte keine weitere themenabschweifende Dikussion zum Gutachten.
Dafür gibt es andere Threads. Danke :police: ;)
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 14. März 2015, 10:36
Hallo,
die mündliche Verhandlung einer fiktiven Person A ist am 31.3.2015 am VG Magdeburg.
..aber Person A ist im Moment nicht in der Lage aus gesundheitlichen Gründen  daran teilzunehmen.
Es muss weitergehen!!!
1. könnte A versuchen das Verfahren ruhen zu lassen (wegen ihrer Krankheit und einer höchstrichterlichen Klärung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen)
2. könnte A einen kompetenten Mitstreiter (Freiwillige bitte vortreten) eine Vollmacht erteilen.
3. könnte A sich beim Gericht aus gesundheitlichen Gründen entschuldigen und die Verhandlung ohne ihr laufen lassen.
Der 3.Punkt würde Person A am meisten wehtun.

Gibt es eigentlich in Sachsen-Anhalt noch mehr Klagen??

Grüße

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: unGEZahlt am 14. März 2015, 14:02
Ja, Punkt 3, schriftliches (möglichweise Plagiats-)Urteil von denen, sollten wir, meiner Meinung nach auch, auf alle Fälle versuchen zu verhindern!

Im selben Verwaltungsgerichtsbarkeits-Bereich bin ich auch (meine Kontaktdaten schreibe ich gleich mal per P.M.). Da wir hier leider in einer sehr provinziellen Gegend (Sachs.-Anh.) wohnen,
müssen wir leider davon ausgehen, dass diese hiesigen Gerichte nicht so fortschrittlich sind wie bspw. die Verwaltungsgerichte in Frankfurt und Karlsruhe, die Ruhendstellungen zugelassen haben.
Jetzt noch ca. 2 Wochen bis zum Termin 31/01/2015.

Anm.: Lt. dem VG Neust./Weinstr. soll es angeblich auch möglich sein, einen Terminverlegungsantrag einzureichen ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11765.msg80090.html#msg80090 ) .
Da würden die aber bestimmt einen Nachweis (ärztl. Bescheinigung) verlangen.

Vielleicht haben ja unsere Mitstreiter auch noch Ideen dazu.

Markus

Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 11. April 2015, 18:05
Hallo,
wie erwartet wurde die Klage von Person A abgewiesen. Die Berufung wird zugelassen. Das Urteil als Anhang.
Person A hatte noch versucht das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen und/oder einer höchstrichterlichen Klärung ruhen zu lassen.

Die GEZ (wird es immer für Person A bleiben!) hat auch schon eine Aufforderung für die Zahlung der Steuer von 2013 bis jetzt geschickt.

Für die Berufung braucht Person A einen spezialisierten Anwalt aus S.A. für Verwaltungsrecht (Rundfunkrecht). Bitte um Hilfe.


@unGEZahlt - Danke für Deine P.M., aber meine Gesundheit.... ich habe es einfach laufen lassen.

Schönen Tag
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 11. April 2015, 18:06
Teil 2
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 11. April 2015, 18:07
Teil 3
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: ti am 13. April 2015, 14:19
Was bedeutet das eigentlich:

Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.                                  ????????? Gerichtskosten oder Streitwert????????????                               
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung      ??????????falls Streitwert, wie und wo muss man eine
 in Höhe der festzusetzenden Kosten abzuwenden, wenn nicht der                                    Sicherheitsleistung leisten?
Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung wird zugelassen.


Danke
Titel: Re: Was bisher geschah.....
Beitrag von: unGEZahlt am 14. April 2015, 11:16
Für die Berufung braucht Person A einen spezialisierten Anwalt aus S.A. für Verwaltungsrecht (Rundfunkrecht). Bitte um Hilfe.

Auf die Schnelle kenne ich erstmal nur soche allgemein bekannten Suchmaschinen wie
https://www.bestanwalt.de/rechtsanwalt_21_14_0_0.html
http://www.anwalt24.de/suche?dosearch=1&qsubcategory=10&qstate=Sachsen-Anhalt