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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Sun am 21. Juni 2013, 19:51

Titel: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Sun am 21. Juni 2013, 19:51
Hallo,

ich habe heute auf Facebook einen hochinteressanten Eintrag gefunden.
Er stammt von jemandem mit dem Namen "Stefan Flienert" ..


Zitat
Hallo,

zu meinen Kunden gehören u.a. ein paar Gerichtsvollzieher (GV), für die ich Software warte.
Gestern war ich bei einem vor Ort und habe mit dem über den GEZ Murks gequasselt.
Die Aussage des GVs hat mich ziemlich überrascht.

Er sagte:
Ein GV, zumindest er uns seine engeren Kollegen, werden nie einem Pfändungsauftrag des Beitragsservices nachkommen.
Grund: Der Sinn und Zweck eines GV ist eine Angelegenheit mit eine Pfändung zu einem Ende zu bringen.

Zahlt jemand z.B. seine Handyrechnung nicht, so wird gepfändet. Nachdem das Geld beigetrieben wurde, ist die Angelegenheit beendet, zumal der Anbieter dann den Vertrag sowiso schon gekündigt hat.

Beim Beitragsservice ist das anders:
Der Betroffene kann die Angelegenheit gar nicht beenden, somit würde der GV dazu verpflichtet werden, im schlimmsten Fall jeden Monat die Beiträge dort "abzuholen". Das würde dem Sinn und Zweck eines GVs widersprechen.
Selbst wenn der Betroffene in Privatinsolvenz gehen würde, liefen die Beiträge weiter, was nicht geht.

Auch das Auferlegen einer Ordnungswidrigkeitsstrafe ist unzulässig. Dazu sind nur öffentliche Organe berechtigt und der Beitragsservice ist kein öffentliches Organ.
Natürlich können sie Mahngebühren nehmen und es u.U. über ein Inkasso Büro versuchen, aber auch beim Inkasso Büro stehen die Chancen schlecht, denn hier beisst sich deren System in den eigenen Schwanz: ein Inkasso Büro hat keinerlei Befugnis.
Die können ein paar Schreiben aufsetzen und zum "Zahlen auffordern", mehr nicht.

Zahlt der Schuldner nicht, so kann das Inkasso Büro einen Mahnbescheid (MB) erwirken. Nicht aber beim Beitragsservice, da der ja angeblich aus öffentlicher Hand kommt. (Öffentliche Institutionen pfänden direkt ohne MB.
Sollte also ein Mahnbescheid in Sachen Beitragsservice auftauchen, so ist das der Beweis, dass es eine stink normale Firma ist.
Ist dieser Beweis erbracht, so kann man als "Kunde" deren Leistung abbestellen!
Hat jemand bereits einen Mahnbescheid erhalten?

Er und sein Kollege haben mir gegenüber den Beitragsservice als sittenwidrig bezeichnet und bestätigt, dass sie selbst auch nicht zahlen.

Ich glaube immer mehr, daß es die ÖR in dieser Form bald nicht mehr geben wird.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Uwe am 21. Juni 2013, 20:09
Schöne Nachrichten zum Wochenende!  ;D
Danke für diesen tollen Bericht!  >:D
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Hunne am 21. Juni 2013, 20:17
ist doch meine Rede...je mehr Einzelfälle zu bearbeiten sind desto langsamer rotiert dieses Getriebe bis es irgendwann komplett steht...man muss es dann aber auch komplett durchziehen und alle Register ziehen die einem einfallen um die ganzen Hilfsrädchen ebenfalls effektiv zu blockieren die einem dann evtl. an die Wäsche wollen
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: mesie am 21. Juni 2013, 20:18
Ich habe mir meinerseits schon Hilfe durch Anwalt geholt. Einfach, weil ich mich nicht traue, allein gegen den Beitragsservice anzugehen. Ja, es ist ein irgendwie beruhigender Beitrag!
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: homerJS am 21. Juni 2013, 20:49
Das mag ja schön und gut sein, ich will hier auch keine Angst verbreiten.. allerdings finden sich im Netz diverse Fälle, wo die GEZ einfach von der jeweiligen Stadtkasse das Konto des Betreffenden hat pfänden lassen.. Ohne GV, ohne Klage oder der gleichen..
Nur mal so als Denkanstoß... "die" setzen sich gern über geltendes Recht hinweg...
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Bernd am 21. Juni 2013, 20:58
Recht haben und es auch bekommen sind leider zwei ganz unterschiedliche Dinge. Es gibt genügend Gerichtsurteile bei denen man sich nur noch an den Kopf fassen kann und man fragt sich wie es in einer Demokratie nur dazu kommen kann.

Das Theater wird nach den Wahlen erst richtig losgehen, denn dann sind unsere möchtegern Volksvertreter bereits gewählt und alles ist dennen dann schnuppe.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: power-dodge am 21. Juni 2013, 21:20
Das mag ja schön und gut sein, ich will hier auch keine Angst verbreiten.. allerdings finden sich im Netz diverse Fälle, wo die GEZ einfach von der jeweiligen Stadtkasse das Konto des Betreffenden hat pfänden lassen.. Ohne GV, ohne Klage oder der gleichen..
Nur mal so als Denkanstoß... "die" setzen sich gern über geltendes Recht hinweg...

Woher war das Konto bekannt? Na gut jeder zahlt mal Wasser etc...

Guter Beitrag wenn das nur stimmt, ist das ein frei Schein für alles Bürger.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Wolfman am 21. Juni 2013, 23:33
Gut möglich, dass die Zwangsrundfunkler den Ball flach halten, bis die Wahlen vorbei sind.
Wieder mal ein Beweis, wie "staatsfern" ARD, ZDF & Co sind!
Ich wundere mich, dass ich noch nichts von BAZ (ehem. GEZ) gehört habe.

Wichtig wäre auch zu wissen, wie man sich verhält, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt,
und ob die wirklich ans Bankkonto können.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: r00t am 22. Juni 2013, 00:24
Gut möglich, dass die Zwangsrundfunkler den Ball flach halten, bis die Wahlen vorbei sind.
Wieder mal ein Beweis, wie "staatsfern" ARD, ZDF & Co sind!
Ich wundere mich, dass ich noch nichts von BAZ (ehem. GEZ) gehört habe.

Wichtig wäre auch zu wissen, wie man sich verhält, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt,
und ob die wirklich ans Bankkonto können.

Können tut er ohne richterlichen Beschluss nichts, rein gar nichts.
Üblicherweise meldet er sich vorher.

Mach ihm unmissverständlich bewusst, das er dir:

- seinen Amtsausweis vorlegen soll
- er einen richterlich unterschriebene Vollstreckungsbescheid vorlegen soll
- er mir einen von mir signierten Vertrag vorlegen soll den ich mit der GEZ / Beitragsservice geschlossen habe.
- er dir seine Amtswalternummer reichen soll (kein Schreibfehler, das heißt wirklich so.

Wenn du ihm diese Fragen vorher unmissverständlich übermittelst, wird dich kein GV besuchen.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: JeRicHoOL am 22. Juni 2013, 04:08
Gut möglich, dass die Zwangsrundfunkler den Ball flach halten, bis die Wahlen vorbei sind.
Wieder mal ein Beweis, wie "staatsfern" ARD, ZDF & Co sind!
Ich wundere mich, dass ich noch nichts von BAZ (ehem. GEZ) gehört habe.

Wichtig wäre auch zu wissen, wie man sich verhält, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt,
und ob die wirklich ans Bankkonto können.

Können tut er ohne richterlichen Beschluss nichts, rein gar nichts.
Üblicherweise meldet er sich vorher.

Mach ihm unmissverständlich bewusst, das er dir:

- seinen Amtsausweis vorlegen soll
- er einen richterlich unterschriebene Vollstreckungsbescheid vorlegen soll
- er mir einen von mir signierten Vertrag vorlegen soll den ich mit der GEZ / Beitragsservice geschlossen habe.
- er dir seine Amtswalternummer reichen soll (kein Schreibfehler, das heißt wirklich so.

Wenn du ihm diese Fragen vorher unmissverständlich übermittelst, wird dich kein GV besuchen.

Wenn ein richterlicher Beschluss vorhanden ist dann ist es ja schon beschlossen. Ich glaube nicht dass dann noch ein Vertrag zwischen dir und GEZ vorgezeigt werden muss. Leider. :(
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: xrw am 22. Juni 2013, 05:00
Das Problem ist bloß, dass für sowas garnicht unbedingt Gerichtsvollzieher zuständig sind, sondern teils die kommunalen Vollstreckungsknechte oder so. Hängt vom Bundesland ab; grundsätzlich könnten auch die Anstalten selber dazu berechtigt sein. Z.B. explizit geregelt in Sachsen-Anhalt (http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVG+ST+%C2%A7+7a&psml=bssahprod.psml&max=true).

Das mag ja schön und gut sein, ich will hier auch keine Angst verbreiten.. allerdings finden sich im Netz diverse Fälle, wo die GEZ einfach von der jeweiligen Stadtkasse das Konto des Betreffenden hat pfänden lassen.. Ohne GV, ohne Klage oder der gleichen..
Nur mal so als Denkanstoß... "die" setzen sich gern über geltendes Recht hinweg...

Woher war das Konto bekannt?

In Bayern (also für mich) wär z.B. § 802l ZPO (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802l.html) i.V.m. § 93b AO (http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__93b.html) i.V.m. § 24c KredWG (http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__24c.html) anwendbar (wegen Art. 26 (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=12&showdoccase=1&doc.id=jlr-VwZVGBYV4Art26&st=null) i.V.m. Art. 27 VwZVG (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=13&showdoccase=1&doc.id=jlr-VwZVGBYV4Art27&st=null)). Heißt also auf deutsch, dass sie bis 2015 warten müssen, bis die 500 € zusammen sind und sie sie potenziell einziehn lassen können (vorher werden sie von mir nichts bekommen, auch keine Reaktion in Form von Rücksendungen, Wiedersprüchen, Klagen oder sonstwas).

Selbst wenn vorher ein Gerichtsvollzieher aktiv wird (der BR braucht wohl für alles einen; jedenfalls steht er nicht in § 3 VwZVGDV (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=4&showdoccase=1&doc.id=jlr-VwZVGDVBYV1P3&st=null) und im Rundfunkgesetz steht auch nichts), wird ihn wohl das Gebot der Verhältnismäßigkeit daran hindern, mich gewaltsam (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__758.html) zu verhaften (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802g.html), solang er irgendwann einfach pfänden kann (und freiwillig tu ich nichts). Falls er einen Offenbarungseid (neudeutsch Vermögensauskunft (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802c.html)) fordert, ist halt der Nachteil, dass man dann im Schuldnerverzeichnis (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__882c.html) steht und bei Schufasachen Probleme kriegen kann. Aber das ist es mir wert.

Übrigens hab ich erst vor 3 Wochen den ersten Brief von der Neu-GEZ gekriegt; wird also noch geraume Zeit dauern, bis die Bettelbriefe allmählich nachdrücklicher werden. Mein Radio hab ich vor gut 15 Jahren gekündigt, nachdem es verreckt war (hat der BR ohne Beweis und Einschreiben auf Anhieb akzeptiert; bloß die Kündigung per E-Mail zuvor haben sie komplett ignoriert). Fernseher hab ich nie besessen, und ich lass mich auch nicht dazu zwintgen, diese manipulative Scheiße anzuschaun. Ob sie mich zum Zahlen zwingen können, werden wir sehn. Wichtig ist nur, dass sie insgesamt so viel Zwang brauchen, dass ihnen dabei das System irgendwann zusammenkracht (wobei sie damit den ganzen Rechtsstaat aufs Spiel setzen).
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: power-dodge am 22. Juni 2013, 07:16
So habe ich auch ähnlich zu tun.
Werde freiwillig niemals bezahlen, sollen die doch alle 5 Jahre 500.- Euro mir klauen.

Es ist wirklich schade das wir nicht in Brasilien sind, da ist das Volk noch ein Volk und keine
mutierte Zombies.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: koppi1947 am 22. Juni 2013, 09:16
Hallo xrw und Freunde,

für solche Dinge gibt es das Pfändungsschutzkonto und das Thema ist erledigt,nix 500 € weg.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 22. Juni 2013, 09:55
Behörden helfen sich einander. Sie können das Zollamt anstatt des Gerichtsvollziehers schicken. Das wäre eine Bundesbehörde, ob das geht, ist wieder eine Frage.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: München-Schwabing am 22. Juni 2013, 10:22
Pfändungsschutzkonto und das Thema ist erledigt

Bei comdirect kostet allerdings Pfändungsschutzkonto €10,90 pro Monat.

http://www.comdirect.de/forum/fdo/ThreadDetailRH.do?categoryID=3&forumID=5&threadID=82232
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: xrw am 22. Juni 2013, 14:28
Pfändungsschutzkonto schützt allerdings nicht vor Pfändung, sondern bringt nur dann was, wenns nichts zu pfänden gibt. Dann ist es allerdings ideal, weil sie damit den vollen Aufwand haben und nie Geld sehn. Ansonsten kriegen sie früher oder später das Geld, sofern alle Beteiligten mit ausreichend Härte mitspielen und die Abgabe nicht vorher gekippt und Altfälle begnadigt werden.

Man kann es halt provozieren, dass es bei einem nichts mehr zu holen gibt, sondern man im Gegenteil vom Staat alimentiert werden muss. Das trifft sie natürlich am härtesten.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Rochus am 22. Juni 2013, 19:38
Ich habe mir meinerseits schon Hilfe durch Anwalt geholt. Einfach, weil ich mich nicht traue, allein gegen den Beitragsservice anzugehen. Ja, es ist ein irgendwie beruhigender Beitrag!

Um was für einen Anwalt handelt es sich? Ist der Anwalt ein Fachanwalt für z. B. Verwaltungsrecht? Wie bist Du an ihn gekommen.
Es mag zwar Anwälte wie Sand am Meer geben, aber es wäre hilfreich zuvor zu wissen, inwieweit er auch fachlich geeignet ist. Mal eben die Gelben Seiten aufschlagen, Augen zu und auf irgendeinen mit dem Finger tippen und den dann anrufen ist sicher nicht unbedingt produktiv.

Hat eigentlich von Euch schon jemand Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung hinsichtlich der Kostenübernahme bei einem Streitfall mit der Rundfunkanstalt aufgenommen?
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: koppi1947 am 22. Juni 2013, 22:25
Hallo xrw,wenn Du Deine Kohle abhebst,die auf dem Konto ist,wer will Dir dann etwas?Wenn Du natürlich jeden Monat 10.000 € bekommst,wird es unglaubwürdig.
Warum heißt das Pfändungsschutzkonto,Pfändungsschutzkonto????????????????
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Hailender am 22. Juni 2013, 22:53
Warum heißt das Pfändungsschutzkonto,Pfändungsschutzkonto?

http://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Sun am 23. Juni 2013, 00:03
Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag einfach nicht zahle?

Wenn Sie einfach nur nicht zahlen, ohne sich gegen den Rundfunkbeitrag zu wehren, erhalten Sie irgendwann einen Beitragsbescheid. Wenn Sie nun kein Rechtsmittel (Widerspruch oder Klage; siehe nächste Frage) dagegen einlegen, wird der Bescheid nach einem Monat bestandskräftig und Sie sind zur Zahlung verpflichtet. Zahlen Sie nicht freiwillig, kann der Rundfunkbeitrag zwangsweise beigetrieben werden, das kann bis zur Lohnpfändung gehen!

Weiterlesen (http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/)


Was muss ich tun, wenn ich mich gegen die Neuregelung 2013 wehren will?

Widerrufen Sie zunächst eine eventuell bestehende Einzugsermächtigung der GEZ / des Beitragsservices. Dann warten Sie ab, bis im Jahr 2013 der erste Rundfunkbeitrag von Ihnen verlangt wird. Diese Zahlung verweigern Sie und lassen einen Beitragsbescheid gegen sich ergehen, der Sie zur Zahlung des Rundfunkbeitrages verpflichtet.

• Gegen diesen Bescheid legen Sie Widerspruch ein. (Je nach Bundesland – z.B. in Bayern – können Sie das Widerspruchsverfahren auch überspringen und gleich klagen – siehe nächster Schritt. Ob Sie Widerspruch einlegen oder sofort klagen müssen, oder sich eines von beiden heraussuchen können, steht in der Widerspruchsbelehrung Ihres Beitragsbescheides.)
• Gegen einen negativen Widerspruchsbescheid klagen Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Die Klage müssen Sie gegen die für Sie zuständige Rundfunkanstalt (BR, WDR, NDR etc.) richten und nicht gegen den Beitragsservice- siehe oben.
• Falls Sie die Klage verlieren, legen Sie gegen das Urteil Berufung zum Verwaltungsgerichtshof oder Oberverwaltungsgericht ein. (Wenn Sie die Klage gewinnen, wird wahrscheinlich die Rundfunkanstalt Berufung einlegen)
• Gegen ein negatives Berufungsurteil legen Sie Revision (Bundesverwaltungsgericht) gegen das Urteil ein.
• Wenn Sie auch im Revisionsverfahren unterliegen, steht Ihnen der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.

Vor den Verwaltungsgerichtshöfen / Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Im Widerspruchsverfahren, vor den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht können Sie auch ohne Anwalt auftreten, wenngleich eine anwaltliche Vertretung auch dort sinnvoll ist.

Weiterlesen (http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/)
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: xrw am 23. Juni 2013, 02:48
Hallo xrw,wenn Du Deine Kohle abhebst,die auf dem Konto ist,wer will Dir dann etwas?.

Zum Beispiel der Gerichtsvollzieher. Soweit er überhaupt was tut und mitkriegt, dass du ihm das Geld vor der Nase wegschnappst, wird er auch nicht davor zurückschrecken, notfalls deine Wohnung aufzubrechen und zu zerlegen. Im Übrigen brauchts dazu kein Pfändungsschutzkonto, wo es eh nicht funktioniert, weil du da nicht einfach größere Geldbeträge abheben kannst. Der Vorteil ist nur, dass da spätere Geldeingänge nicht sofort komplett weg sind, sondern was davon übrig bleibt. Lohn oder dergleichen kann aber sowieso schon an der Quelle gepfändet werden (bis auf ein Existenzminimum).

Wo es was an legalem Vermögen zu holen gibt, existieren grundsätzlich auch die Mittel, dranzukommen. Die Frage ist nur, ob die in dem Fall auch alle ausgeschöpft werden. Wenn sich bloß Wenige wehren, muss man damit rechnen (wenn die Gerichtsvollzieher bzw. Kommunen mitmachen, für die aber der Unterschied zur Alt-GEZ auch nur quantitativ ist, dadurch dass Vollverweigerer früher eher eine Chance gehabt haben, aus der Dauervollstreckung rauszukommen). Wenn es Massenverweigerung gibt (wonach es derzeit nicht ausschaut), wird dagegen sicher nicht bis zum bitteren Ende vollstreckt.

Warum heißt das Pfändungsschutzkonto,Pfändungsschutzkonto????????????????

Es gibt ja einen gewissen Schutz, nämlich davor, dass man totgepfändet wird. Wobei das nicht unbedingt eine Wohltat gegenüber dem Schuldner sein soll, sondern sicherstellen soll, dass er auf Dauer möglichst maximal gemolken werden kann. Wenn er durch Übertreibung unter der Brücke landet, hilft das weder den Gläubigern noch dem Staat was. Fast alle sozialen Errungenschaften sind zu einem guten Teil ähnlich motiviert (wer zu viel Angst vor Arbeitslosigkeit haben muss, ist z.B. kein guter Konsument, drum braucht man da zumindest eine minimale Zwangsversicherung).

Aber hier gehts ja in der Regel um den Fall, dass der Abgabenverweigerer durchaus zahlen könnte und bloß nicht will. Dass sie das Geld eintreiben können, ist da keine Frage, sondern nur, ob sie bereit sind, die nötigen Mittel anzuwenden. Die, bei denen ohnehin alles gepfändet wird, was geht, und die auch die vage Hoffnung auf Privatinsolvenz nicht lockt, können das eh ganz entspannt sehn und mit dem Beitragsservice lustige Spielchen treiben. Wer absehbar auf Dauer von staatlichen Leistungen abhängig ist, hat mit Verweigerung auch mehr Spass als mit der öden Gebührenbefreiung.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: koppi1947 am 23. Juni 2013, 09:45
Hallo xrw,

hier geht es nicht darum ob oder nicht,wenn jemand ein Pfändungsschutzkonto hat,ist er entsprechend des bestehenden Mindestselbstbehaltes geschützt.
Wer genügend verdient,braucht kein Pfändungsschutzkonto und kann zahlen oder klagen und wer sich hier anschließt oder schlau macht,will sicher nicht zahlen.
Was hier teilweise reininterpretiert wird,mit Gerichtsvollzieher und und und,hat meines Erachtens hier nichts zu suchen,wenn der beschriebene Weg,wie er hier im Forum dargestellt wird beschritten wird,kann sich auch keine GEZ drüber hinwegsetzen.
Für uns steht hier nur die Frage,wer will zahlen oder wer will klagen?
Wer nicht klagen will,braucht sich mit diesen Dingen nicht zu beschäftigen und auch keine Verwässerungen einbringen.
Ich betone nochmals,("Wir sind das Volk")aber von dem "Wir"sind wir weit entfernt.
So und ich bin dann mal wieder weg,weil es hier mittlerweile zu viel Schlaue und Negativdenker gibt,davon lasse ich mich nicht anstecken.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: xrw am 23. Juni 2013, 18:51
Mir ist schon klar, dass die Leute hier recht stark auf einen einzelnen Weg fixiert sind, aber in dem Thread hier gehts offensichtlich um einen anderen. Bei einer Klage brauchts ja keinen Gerichtsvollzieher. Die Anstalten lachen sich tot, wenn wir uns gegenseitig bekriegen.

Mir persönlich ist einfach der Aufwand der rechtsstaatlichen Lösung im Verhältnis zu den Erfolgsaussichten deutlich zu hoch, aber je vielfältiger die Methoden sind, desto besser. Ein hohes Risiko, dass man am Ende doch zahlt, und zwar wesentlich mehr, hat man in jedem Fall.

Das größte Problem mit dem rechtsstaatlichen Weg ist aus meiner Sicht, dass er womöglich selbst dann keine nachhaltige Lösung bringt, wenn irgendwann das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag kippt. Es ist doch ziemlich klar, dass grundsätzlich die Mehrheiten existieren, das Grundgesetz so zu ändern, dass er danach nicht mehr zu beanstanden ist. Das System ist den meisten Politikern auch so wichtig, dass sie nur sehr schlechte Akzeptanz davon abhalten wird, das auch tatsächlich zu tun, und dafür brauchts mehr als nur juristische Methoden.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: koppi1947 am 23. Juni 2013, 19:42
Hier werden nur Wege und Möglichkeiten aufgezeigt,was man tun kann,die Entscheidung obliegt jedem einzelnen selbst.
Je mehr sich dagegen wehren,um so höher sind die Erfolgsaussichten.Ein Streichholz kann man leicht brechen,aber ein ganzes Bündel nicht.
Leider ist der Deutsche Bürger ein zu großer Hasenfuß und lässt sich alles bieten,es wird Zeit,daß alle aufstehen und sich wehren.
Nicht das Volk ist für die Politiker und Anstalten da,sondern umgekehrt und das muss man ihnen mal klar zeigen,am Besten bei der nächsten Wahl.
Also Angst und Bange machen zählt hier nicht,hier zählt Kampfgeist.
Leg jeden Monat Deine Gebühren beiseite wenn Du zweifelst,dann kannst Du immer noch zahlen.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: passer am 24. Juni 2013, 15:31
Man kann es halt provozieren, dass es bei einem nichts mehr zu holen gibt, sondern man im Gegenteil vom Staat alimentiert werden muss. Das trifft sie natürlich am härtesten.
In dieser Situation aber ein Anspruch auf Befreiung der Zwangsgebühr bestünde..
Merkste was ..... ;D
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Sun am 24. Juni 2013, 23:42
Was soll man nun davon halten?
Dieses Dokument habe ich von Facebook ..

(http://abload.de/img/gv2o8sqm.jpg)
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: koppi1947 am 25. Juni 2013, 12:13
Hallo München Schwabing,

darf es nicht geben Gebühren,Comdirect hatte immer ein kostenloses Girokonto,wenn es umgewandelt wird in ein P-Konto,darf es nichts kosten.

folgender Link:

http://www.vz-nrw.de/P-Konto-Entgelte

Schau mal bitte dort rein.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Zweistein am 14. August 2013, 17:29


Vor den Verwaltungsgerichtshöfen / Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Im Widerspruchsverfahren, vor den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht können Sie auch ohne Anwalt auftreten, wenngleich eine anwaltliche Vertretung auch dort sinnvoll ist.

Weiterlesen (http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/)

Versteht das jemand, warum man sich bei Oberverwaltungsgerichten von einem Rechtsanwalt vertreten lassen muss, aber vor dem höchsten dt. Gericht dem Bundesverfassungsgericht nicht. ???
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: themob am 14. August 2013, 18:11


Vor den Verwaltungsgerichtshöfen / Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Im Widerspruchsverfahren, vor den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht können Sie auch ohne Anwalt auftreten, wenngleich eine anwaltliche Vertretung auch dort sinnvoll ist.

Weiterlesen (http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/)

Versteht das jemand, warum man sich bei Oberverwaltungsgerichten von einem Rechtsanwalt vertreten lassen muss, aber vor dem höchsten dt. Gericht dem Bundesverfassungsgericht nicht. ???

Anwaltszwang beim Bundesverfassungsgericht besteht bei mündlichen Verhandlungen.

Ausnahme, also kein Anwaltszwang ist bei einer Verfassungsbeschwerde gegeben.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

Ausserdem:
Im Prozesskostenhilfeverfahren besteht selbst vor dem Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht nach § 67 Absatz 4 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kein Anwaltszwang.

Zitat
(4) Vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Dies gilt auch für Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht oder einem Oberverwaltungsgericht eingeleitet wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__67.html

PKH zahlt Staat, also ist es ohne Rechtsanwaltszwang.

Ohne PKH zahlt Kläger, also mit Rechtsanwaltszwang.

Anderer Erklärung, plus gesetzliche Verordnungen, sehe ich nicht. Müsste man einen Fachmann fragen.


Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: xrw am 14. August 2013, 21:01
Versteht das jemand, warum man sich bei Oberverwaltungsgerichten von einem Rechtsanwalt vertreten lassen muss, aber vor dem höchsten dt. Gericht dem Bundesverfassungsgericht nicht. ???

Das Bundesverfassungsgericht ist nicht direkt das höchste Gericht im Sinn einer höchsten Instanz; es entscheidet nur bezüglich der ranghöchsten Normen. Die sind aber im Prinzip so einfach, dass sie jeder in der Schule lernt. Insofern ist das grundsätzlich schon konsequent; es bringt bloß praktisch nichts, wenn man zuvor in den meisten Fällen den ganzen Rechtsweg ausgeschöpft haben muss.

Anwaltszwang beim Bundesverfassungsgericht besteht bei mündlichen Verhandlungen.

Ausnahme, also kein Anwaltszwang ist bei einer Verfassungsbeschwerde gegeben.

Da gibts auch Anwaltszwang, bloß gibts bei Verfassungsbeschwerden fast nie eine mündliche Verhandlung. Wenn sie eine Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag insgesamt (also nicht nur Gleichbehandlungsfragen im Detail) zur Entscheidung annehmen, könnte das allerdings eine Ausnahme sein.

Im Prozesskostenhilfeverfahren besteht selbst vor dem Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht nach § 67 Absatz 4 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kein Anwaltszwang.

Das Prozesskostenhilfeverfahren ist das Verfahren zur Bewilligung der Prozesskostenhilfe, nicht das damit dann geführte Verfahren. Wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird und Anwaltszwang besteht, wird auch einer bezahlt (§ 121 ZPO (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__121.html), gilt auch für Verwaltungsgerichtsverfahren).
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: themob am 14. August 2013, 21:59

1
Anwaltszwang beim Bundesverfassungsgericht besteht bei mündlichen Verhandlungen.
Ausnahme, also kein Anwaltszwang ist bei einer Verfassungsbeschwerde gegeben.

2
Im Prozesskostenhilfeverfahren besteht selbst vor dem Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht nach § 67 Absatz 4 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kein Anwaltszwang.

zu 1:
Da gibts auch Anwaltszwang, bloß gibts bei Verfassungsbeschwerden fast nie eine mündliche Verhandlung. Wenn sie eine Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag insgesamt (also nicht nur Gleichbehandlungsfragen im Detail) zur Entscheidung annehmen, könnte das allerdings eine Ausnahme sein.

zu 2:
Das Prozesskostenhilfeverfahren ist das Verfahren zur Bewilligung der Prozesskostenhilfe, nicht das damit dann geführte Verfahren. Wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird und Anwaltszwang besteht, wird auch einer bezahlt (§ 121 ZPO (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__121.html), gilt auch für Verwaltungsgerichtsverfahren).

Da ich weder Anwalt, Jurist noch sonstwie Fachmann bin, bediene ich mich in der Regel aus öffentlich zugänglichen Informationen.

und zu 1 schreibt das Bundesverfassungsgericht:
Die Verfassungsbeschwerde muss schriftlich eingereicht und begründet werden. Es besteht kein Anwaltszwang.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb.html
Das ist erstmal die grundsätzliche Aussage und betrifft das Einreichen der Verfassungsbeschwerde. Alles andere wäre vom weiteren Verlauf abhängig.

zu 2:
http://www.mv-justiz.de/pages/pkh/pkh_antrverf.htm - Hier steht beschrieben was Du meinst

Ich rede vom Prozesskostenhilfeverfahren - also dem gesamten Verfahren in dem Prozesskostenhilfe gewährt wurde

Zitat
Das OLG Koblenz hat im Beschluss vom 12.02.2009 - 11 WF 127/09 - nochmals bekräftigt, dass es der gegenteiligen Auffassung des BGH und anderer Oberlandesgerichte, wonach bei Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe nur für den Vergleich selbst und nicht für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren bewilligt werden kann, nicht folgt und seinerseits bei Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe nicht nur für den Vergleich, sondern für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren bewilligt, soweit Erfolgsaussicht für die Klage gegeben war
http://blog.beck.de/2009/03/24/prozesskostenhilfe-fuer-das-gesamte-prozesskostenhilfeverfahren

Solltest Du im Gegensatz zu mir Fachmann sein, dann kannst Du ja sicherlich durch entsprechende Links Deine Aussagen untermauern.
Ich lerne gerne dazu und bin immer dankbar dafür, wenn ich auf Fehler meinerseits hingewiesen werde. Diese sollten aber nachvollziehbar sein und nicht nur durch Wiedergabe der persönlichen Meinung.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: xrw am 14. August 2013, 23:00
Ich rede vom Prozesskostenhilfeverfahren - also dem gesamten Verfahren in dem Prozesskostenhilfe gewährt wurde [...]
http://blog.beck.de/2009/03/24/prozesskostenhilfe-fuer-das-gesamte-prozesskostenhilfeverfahren

Da gehts um Prozesskostenhilfe für das Verfahren, in dem es darum geht, ob Prozesskostenhilfe gewährt wird oder nicht. Bevor die bewilligt wird, wird geprüft, ob es nennenswerte Erfolgsaussichten gibt, oder ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist (§ 118 ZPO (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__118.html)). Normalerweise gibts keine Prozesskostenhilfe für ein Prozesskostenhilfeverfahren. Im konkreten Fall gehts darum, ob es die doch geben kann, wenn dadurch das Hauptverfahren und damit die beantragte Prozesskostenhilfe entbehrlich wird (durch einen erzielten Vergleich). Der ganze Beschluss ist hier (http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={6A85D3F9-AC06-4F35-B17E-4A3D04B480A6}). Aus dem letzten Absatz geht klar hervor, dass es sich nicht um das Hauptverfahren gehandelt hat und dass für dieses gerade keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden könnte.

Solltest Du im Gegensatz zu mir Fachmann sein, dann kannst Du ja sicherlich durch entsprechende Links Deine Aussagen untermauern.

Ich bin kein Fachmann, aber ich kenn mich so weit aus, dass ich Gesetze und Gerichtsentscheidungen relativ zuverlässig lesen kann (was wegen der teils nicht als solcher ersichtlichen Fachsprache nicht ganz trivial ist) und einen gewissen Überblick hab, was es alles gibt und zu berücksichtigen ist. Vollständig ist mein Überblick aber sicher nicht; dass ich was übersehn hab, was für einen in dem Bereich spezialisierten Juristen eine Selbstverständlichkeit ist, ist immer möglich.

Im Fall der mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht hab ich halt das BVerfGG gelesen, das meines Erachtens eindeutig ist. Ich wüsste nicht, wo sonst was Gegenteiliges stehn könnte.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Zweistein am 05. September 2013, 19:06
Was gibts Neues? Wurde bei jemanden schon vollstreckt?    ;D
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Fritzi am 05. September 2013, 21:36
Hallo,

ich habe heute auf Facebook einen hochinteressanten Eintrag gefunden.
Er stammt von jemandem mit dem Namen "Stefan Flienert" ..


Zitat
Hallo,

zu meinen Kunden gehören u.a. ein paar Gerichtsvollzieher (GV), für die ich Software warte.
Gestern war ich bei einem vor Ort und habe mit dem über den GEZ Murks gequasselt.
Die Aussage des GVs hat mich ziemlich überrascht.

Er sagte:
Ein GV, zumindest er uns seine engeren Kollegen, werden nie einem Pfändungsauftrag des Beitragsservices nachkommen.
Grund: Der Sinn und Zweck eines GV ist eine Angelegenheit mit eine Pfändung zu einem Ende zu bringen.

Zahlt jemand z.B. seine Handyrechnung nicht, so wird gepfändet. Nachdem das Geld beigetrieben wurde, ist die Angelegenheit beendet, zumal der Anbieter dann den Vertrag sowiso schon gekündigt hat.

Beim Beitragsservice ist das anders:
Der Betroffene kann die Angelegenheit gar nicht beenden, somit würde der GV dazu verpflichtet werden, im schlimmsten Fall jeden Monat die Beiträge dort "abzuholen". Das würde dem Sinn und Zweck eines GVs widersprechen.
Selbst wenn der Betroffene in Privatinsolvenz gehen würde, liefen die Beiträge weiter, was nicht geht.

Auch das Auferlegen einer Ordnungswidrigkeitsstrafe ist unzulässig. Dazu sind nur öffentliche Organe berechtigt und der Beitragsservice ist kein öffentliches Organ.
Natürlich können sie Mahngebühren nehmen und es u.U. über ein Inkasso Büro versuchen, aber auch beim Inkasso Büro stehen die Chancen schlecht, denn hier beisst sich deren System in den eigenen Schwanz: ein Inkasso Büro hat keinerlei Befugnis.
Die können ein paar Schreiben aufsetzen und zum "Zahlen auffordern", mehr nicht.

Zahlt der Schuldner nicht, so kann das Inkasso Büro einen Mahnbescheid (MB) erwirken. Nicht aber beim Beitragsservice, da der ja angeblich aus öffentlicher Hand kommt. (Öffentliche Institutionen pfänden direkt ohne MB.
Sollte also ein Mahnbescheid in Sachen Beitragsservice auftauchen, so ist das der Beweis, dass es eine stink normale Firma ist.
Ist dieser Beweis erbracht, so kann man als "Kunde" deren Leistung abbestellen!
Hat jemand bereits einen Mahnbescheid erhalten?

Er und sein Kollege haben mir gegenüber den Beitragsservice als sittenwidrig bezeichnet und bestätigt, dass sie selbst auch nicht zahlen.

Ich glaube immer mehr, daß es die ÖR in dieser Form bald nicht mehr geben wird.



Nach langem Lesen habe ich das Gefühl, dass dieser hoffnungsvolle Thread hier ziemlich in die immer gleiche Richtung abgerutscht ist: angepasstes Widersprechen und noch angepasstere Klage. Über Pfändungsschutzkonten und so`n Kram kann man doch auch woanders diskutieren.

Nur mal so nebenbei: Sonntag bin ich wieder unterwegs in Sachen Informieren über den ÖRR. Etwa 30 bis 40 Zuhörer werden dabei sein. Ein neuer Versuch, die Menschen für das Thema zu sensibilisieren.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Uwe am 05. September 2013, 22:19
Super,das du wieder unterwegs bist!  ;D
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 18. April 2014, 15:46
Hallo,

ich habe heute auf Facebook einen hochinteressanten Eintrag gefunden.
Er stammt von jemandem mit dem Namen "Stefan Flienert" ..


Zitat
Hallo,

zu meinen Kunden gehören u.a. ein paar Gerichtsvollzieher (GV), für die ich Software warte.
Gestern war ich bei einem vor Ort und habe mit dem über den GEZ Murks gequasselt.
Die Aussage des GVs hat mich ziemlich überrascht.

Er sagte:
Ein GV, zumindest er uns seine engeren Kollegen, werden nie einem Pfändungsauftrag des Beitragsservices nachkommen.
Grund: Der Sinn und Zweck eines GV ist eine Angelegenheit mit eine Pfändung zu einem Ende zu bringen.

Zahlt jemand z.B. seine Handyrechnung nicht, so wird gepfändet. Nachdem das Geld beigetrieben wurde, ist die Angelegenheit beendet, zumal der Anbieter dann den Vertrag sowiso schon gekündigt hat.

Beim Beitragsservice ist das anders:
Der Betroffene kann die Angelegenheit gar nicht beenden, somit würde der GV dazu verpflichtet werden, im schlimmsten Fall jeden Monat die Beiträge dort "abzuholen". Das würde dem Sinn und Zweck eines GVs widersprechen.
Selbst wenn der Betroffene in Privatinsolvenz gehen würde, liefen die Beiträge weiter, was nicht geht.

Auch das Auferlegen einer Ordnungswidrigkeitsstrafe ist unzulässig. Dazu sind nur öffentliche Organe berechtigt und der Beitragsservice ist kein öffentliches Organ.
Natürlich können sie Mahngebühren nehmen und es u.U. über ein Inkasso Büro versuchen, aber auch beim Inkasso Büro stehen die Chancen schlecht, denn hier beisst sich deren System in den eigenen Schwanz: ein Inkasso Büro hat keinerlei Befugnis.
Die können ein paar Schreiben aufsetzen und zum "Zahlen auffordern", mehr nicht.

Zahlt der Schuldner nicht, so kann das Inkasso Büro einen Mahnbescheid (MB) erwirken. Nicht aber beim Beitragsservice, da der ja angeblich aus öffentlicher Hand kommt. (Öffentliche Institutionen pfänden direkt ohne MB.
Sollte also ein Mahnbescheid in Sachen Beitragsservice auftauchen, so ist das der Beweis, dass es eine stink normale Firma ist.
Ist dieser Beweis erbracht, so kann man als "Kunde" deren Leistung abbestellen!
Hat jemand bereits einen Mahnbescheid erhalten?

Er und sein Kollege haben mir gegenüber den Beitragsservice als sittenwidrig bezeichnet und bestätigt, dass sie selbst auch nicht zahlen.

Ich glaube immer mehr, daß es die ÖR in dieser Form bald nicht mehr geben wird.

Na ja, bei mir kam weder ein Mahnbescheid noch sonstwas.

Völlig unvorbereitet kam eine Pfändungsankündigung von der Stadt Selm.


Auf die Pfändungsankündigung des Beitragsservices habe ich fristgerecht Widerspruch mit einer Aussetzung der Pfändung per Einschreiben eingereicht.
Dazu gab es hier eine Musterlösung, an die ich mich gehalten habe...

Was jetzt die Stadt Selm damit zu tun hat, ist mir unklar.

Sie schreibt hier, sie würde diese Pfändungsankündigung in Ausführung eines Vollstreckungsauftrages der Stadtskasse Selm ergehen lassen. Im Rahmen der Amtshilfe für die ARD ZDF DEutschlandradio..

Werd dann wohl mal besser zahlen, weil eine Kontenpfändung beim Arbeitgeber und dem damit verbundenen Arbeitsplatzverlust nach einer ersten Abmahnung ist für mich dann doch etwas too much.

Schöne Grüße
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: seppl am 18. April 2014, 15:53
Die Pfändungsankündigung würde ich gerne mal sehen. Kannst Du sie anonymisiert mal hochladen?
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 18. April 2014, 16:07
So,

hier ist es.
Grösser gings wegen der kb - Beschränkung an Speicherplatz nicht
Vor allem der untere Bereich.

Jetzt doch Steuern?
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: mickschecker am 18. April 2014, 16:07
Warum verweist du dann auf den Hoffnung machenden Link , wenn du jetzt doch klein beigeben willst ?
Dein Fall scheint so klar wie Kloßbrühe zu ein. Also noch alles offen und die gewohnte heiße Luftverbreitung , diesmal in der Weiterleitung der Verantwortung an die untertänige Stadtkasse. Drohe denen doch erst mal mit Strafanzeige wegen offensichtlicher Nichteinhaltung des Rechtsweges. Das sieht verdächtig nach Masche -Ausnutzung von Unwissenheit- aus.
Deinem Arbeitgeber sollte eine eventuelle Lohnpfändung wohl eher weniger interessieren. Das hat doch nichts mit deinen vorrangigen Pflichten als Arbeitnehmer zu tun. Er wäre da wohl verpflichtet , dem genüge zu tun , mehr aber auch nicht. Was privat damit verbunden ist , kann er dir nicht zum Nachteil vorwerfen. So jedenfalls sehe ich das und werde das bei Erfordernis meinerseits auch klarzustellen wissen.
Ich sehe die Lohnpfändung als äußerstes fieses Druckmittel und sehe es erst recht als Herausforderung , es darauf ankommen zu lassen.
Letzten Endes gibt es noch die Strafanzeige gegen solches ungerechtfertigtes Vorgehen.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 18. April 2014, 16:11
Das geht nicht.
Im Angestelltenverhältnis eines grösseren Konzerns istdas unmöglich und ich riskiere das nicht.
Es sind hier schon Verfahren mit Kontenpfändungen in Abmahnverfahren gemündet.
Ohne mich.


Der Link ist übrigens nicht von mir reingesetzt worden ;-)
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: seppl am 18. April 2014, 16:18
Handelt es sich um Forderungen von vor 2013? Es wird von Rundfunkgebühren gesprochen...

Ich schließe mich auch mickschecker an und würde dies eher als Herausforderung ansehen, trotz allem leben wir in einem Rechtsstaat mit Widerspruchsmöglichkeiten.

Aber das entscheidet natürlich jeder für sich selbst nach seinen gegebenen Umständen...
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 18. April 2014, 16:25
Ja.
Wir hatten 13 die Autoradios angemeldet.

Wir hatten dann, als diese Pauschale in Kraft trat, verweigert und nicht mehr bezahlt.

Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: mickschecker am 18. April 2014, 16:26
Wirklich schade , aber so haben diese Geldgeier wieder einmal mehr ihr perfides Ziel erreicht.
Mein Chef ist ein kleinerer Mittelständischer und steht etwas näher am wirklichen Leben und dem Alltag des täglichen Bestehens gegen die Konkurrenz. Er weiß nur zu gut mit Schlitzohren und Absahnern umzugehen und weiß , dass es auch seine Angestellten oft genug damit zu tun haben. Auch in einem Konzern sollte eine klare Trennung zum privaten Bereich möglich sein , auch wenn es in Bezug des Gehaltskontos und möglicher Pfändung nicht eindeutig möglich ist. Im übrigen gibt es so zu denken , wo man arbeitet. Darf der Angestellte denn dort keine eigene Meinung , zumindest im privaten Bereich haben ?   
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 18. April 2014, 16:34
Seppl, ich würde ja widersprechen.

Aber für mich ist das irgendwie mysteriös.

Wieso kriegt man keinen Mahnbescheid vom Landgericht?
Dem habe ich dann schon mal Widersprochen und anschliessend nie wieder was gehört.
Gehöre zu den Gaspreisrebellen, die die Gelsenwasser per Kündigung ohne Grund loswerden musste.
Auch da hat der Widerspruch unwidersprochen Bestand behalten.
Da hat niemand geklagt...

Nur hier steht mir die EInwendung an den "Gläubiger" offen?
Ausgerechnet an den?

Da stehen meine Chancen ja wohl auf einer Sparflamme
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: seppl am 18. April 2014, 16:42
Ja.
Wir hatten 13 die Autoradios angemeldet.

Wir hatten dann, als diese Pauschale in Kraft trat, verweigert und nicht mehr bezahlt.

Aber das alles geht nicht ohne Gebühren-/ Beitragsbescheid! Hast Du die nicht vielleicht doch übersehen? Zwischendurch umgezogen etc.?  Habt Ihr vielleicht Teilzahlungen (nur Radio) gezahlt?

Es wird aus Deiner Aussage oben nicht klar, ob es sich um Forderungen nach der Gebührenregelung (Du schreibst "ja") oder nach der Beitragsregelung ab 2013 (Du schreibst, Ihr hättet 2013 Autoradios angemeldet und Zahlung verweigert)

Wobei mir ein Anmelden und gleichzeitiges Verweigern auch irgendwie widersinnig vorkommt.

Unabhängig von dem was Du jetzt machst, würde ich Beitragsbescheide vom Beitragsservice anfordern.

Sonst hängst Du ja völlig in der Luft...
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 18. April 2014, 16:53
Nein, umgezogen sind wir nicht.

Ja, wir haben nur Radio bezahlt.

Erst als ich einen greifbaren Grund für den Widerspruch in der neuen Rundfunkpauschale gesehen habe, haben wir widersprochen.

Ich hatte die Unterscheidung zwischen Gebühren und Beitrag bisher den Schreiben entnommen.
Die schreiben von Gebühren..

Werd ich mal machen, das mit den Gebührenbescheiden.

Ansonsten zahle ich erstmal unter Vorbehalt.

Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: mickschecker am 18. April 2014, 17:34
Ansonsten zahle ich erstmal unter Vorbehalt.
Zahlen unter Vorbehalt bringt gar nichts !
Bei diesem obskuren Verein gibt es nur eins : ENTWEDER ODER !
Bei Zahlen unter Vorbehalt läufst du deinem Geld irgendwann hilflos hinterher.
Bei diesen Geldgeiern zählt "leider" nur noch ein klarer Standpunkt :
Entweder man wähnt sich im Recht und verweigert daher grundsätzlich erst mal jede weitere Zahlung bis auf weiteres.
Oder man lässt es gleich sein und gibt mit schlechtem Gewissen klein bei und zahlt , und verschenkt sein gutes Geld. ???
Hilfreich ist hier vor allem , jetzt gerade über Ostern und nicht optimalen Wetters , etwas mehr Zeit zu investieren und sich hier umfassend zu informieren. Auch wenn es der Aufbau dieses Forums vielleicht manchen nicht besonders einfach macht , dieses Forum ist meiner Meinung nach immer noch das beste und hilfreichste ,was man derzeit im Netz zu diesem heißen Eisen finden und für sich weitestgehend optimal nutzen kann.

Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: karlsruhe am 18. April 2014, 17:48
.....

Ansonsten zahle ich erstmal unter Vorbehalt.


Zahlung unter Vorbehalt: War auch mein Angebot an die "GEZ"

Antwort dazu von der "GEZ" zu meinem Widerspruch(19.06.2013):

Zur Zahlung des Beitrags sind Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verpflichtet. Daher ist es rechtlich nicht möglich, Zahlungen an eigene Bedingungen zu knüpfen.
Der von Ihnen ausgesprochene Zahlungsvorbehalt ist daher nicht wirksam.

Meine Gedanken dazu: na dann eben nicht! >:D

Habe seit dem 1.1.13 nichts mehr bezahlt, basta!
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: mickschecker am 18. April 2014, 22:24
So,

hier ist es.
Das Schreiben der Stadtkasse Selm ist mehrfach fehlerbehaftet und schon dadurch eventuell rechtlich unwirksam .
Ich vermisse die klare Bezeichnung des Gläubigers. Das Wort Beitragsservice ist nicht aufgeführt.
Zudem verirrt man sich in die Begriffe GEZ und Rundfunkgebühren.
Es geht schließlich um Forderungen von 1/13 bis 9/13 .
Ist man bei der Stadt Selm nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge ?
Scheinbar mangelt es dort auch noch an etwas anderem.....
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Roggi am 18. April 2014, 22:48
Ich vermisse die klare Bezeichnung des Gläubigers. Das Wort Beitragsservice ist nicht aufgeführt.
Zudem verirrt man sich in die Begriffe GEZ und Rundfunkgebühren.
Es geht schließlich um Forderungen von 1/13 bis 9/13.
ARD ZDF Deutschlandradio sind als Gläubiger genannt.
Allerding würde ich den Wisch schon alleine deswegen zurückweisen, weil die Forderung: "GEZ vom 14.04.14 Rundfunkgebühren" gar nicht möglich ist, also ein schwerwiegender Formfehler. Oder hat sonst noch jemand eine Forderung offen, die sich so nennt und ich habe was verpasst?
Ansonsten sind hier die passenden Lösungen zu finden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.msg63097.html#msg63097
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 19. April 2014, 09:00
Also schreibe ich die Stadt Selm an, insbesondere Finanzbuchaltung als Vollstreckungsbehörde und widerspreche wegen Formfehler.

Mein Bauchkneifen, das ich habe, ist die Androhung einer Lohn- und Gehaltspfändung.

Wie groß ist das Risiko, das die trotz der Bezeichnung GEZ vom 4.4.14 Rundfunkgebühren Zeitraum 1.13 - 9.13   35272 313 einfach zur Tagesordnung übergehen und vollstrecken?

Ich meine, ich habe nicht mehr ganz soviel Vertrauen in unsere Rechtssicherheit nach dem letzten Jahr......

Und viel Platz ist da jetzt tatsächlich nicht mehr

Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 19. April 2014, 09:17
Aus dem Link wurde ich nicht wirklich schlau.

Ok, ich habe soviel, das ich einen Antrag auf Eilrechtsschutz stellen müsste.

Diese Aufschiebung der Pfändung habe ich aber schon im vorigen Antrag gestellt.
Da sind die ohne drauf einzugehen, drüberweg gegangen.

Das macht mich total unsicher, weil laut dem hier vorliegenden Prozedere und der Beschreibung, was wann passieren würde, hätte einen Widerspruchsbescheid mit eienr individuellen Begründung kommen müssen.
Stattdessen pfänden die ??

Tschuldigt, aber ich komm nich klar.


NACHTRAG:

Steht in dem Link auch irgendwo, wie ich diesen Eilantrag auf Rechtsschutz genau stelle?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Meine Pfändungsankündigung kam ja von einer Kommune und nicht von einem Gericht, wie im Beispiel.
Der Verwaltungsparagraph im unteren Teil des Threads würde mir ja schon im Begründungsmechanismus helfen.

Bin am überlegen, ob ich diesen Herrn im Stadthaus hier in Selm mal aufsuche.
*************** Letzter Satz auf Wunsch des Verfassers gelöscht


 
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Roggi am 19. April 2014, 11:49
Jeder sollte einen Beitragsbescheid bekommen haben, aus dem ersichtlich ist, welchen Betrag man warum zahlen muss und wie sich eine Forderung zusammensetzt. Wenn dieser fehlt, ist doch offensichtlich etwas schiefgelaufen. Ob sich ein GV damit auseinandersetzt kann man bei einem Termin oder per Anruf sicherlich klären. Wenn schon Aufschiebung beantragt wurde und die gehen darüber hinweg, ist wieder etwas schiefgelaufen. Wo wurde der Antrag gestellt?
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 19. April 2014, 12:16
Da die Androhung einer Pfändung von der GEZ bzw Beitragsservice.

Hatte in den Kopf geschrieben, das ich es an den Beitragsservice in Kopie weitergeleitet zu haben wünsche.
Gesendet hatte ich es an den WDR Köln, von dem auch die Androhung der Pfändung kam.

Abgeschickt am 14.1.14.

Anschliessend kam am 6.3. der besagte Schrieb über "Rundfunkbeitrag".
Hier wird meinen Widerspruchseinlassungen inhaltlich widersprochen und auf Zahlung der Gebühren bestanden.
Es steht dort aber nicht die von mir erwartete Formulierung Widerspruchsbescheid. Auch auf meine Aussetzung der Pfändung ist kein Bezug genommen worden.
Als Saldo steht dort 305 Euro 78.
Ich gehe davon aus, das dies die besagte neue Pauschale anbetrifft.


Aber warum können die 2 Beträge nach dem Einführungszeitraum der Pauschale in unterschiedlicher Gewichtung fordern?
Im Pfändungsschreiben steht gebühren.

189,9 / 8 Monate also 23,738 Euro pro Monat als Rundfunkgebühr

oder pfänden die in zeitabschnitten?
so nach den aussagen der hiesgen zitate der vollstreckungsbeamten?



Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 19. April 2014, 12:42
Habe in der Beitragsnummer am anfang eine 365 stehen.

Die Pfändung lautet aber über 35

Im Beitragsserviceschreiben steht auch die 365..

Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 19. April 2014, 13:20
Habe hier den Gebühren-/Beitragsbescheid so nennt der sich, dem ich widersprochen habe.

weist vom 6. 2013 angeblich ein - von 127,96 auf

Dann fordern die 61,94 incl. 8 Euro Mahngeb.
für Zeit 4. 2013 - 6.2013
Rundfunkbeiträge für 1 Wohnung






Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: themob am 19. April 2014, 17:50
Die etwas schwer nachvollziehbaren Darstellungen helfen leider nicht weiter, um entsprechend Lösungsansätze zu finden.

Vielleicht kann Person A das ganze mal chronologisch darstellen damit wir es besser nachvollziehen und verstehen können.

Wann kam welcher Brief ( Überschrift des Briefs - wie z.B. Gebühren-/Beitragsbescheid - Mahnung - Ankündigung der Vollstreckung etc.)

Wie und wann hat Person A auf welchen Brief geantwortet?

Das beste wäre es, alle bisher eingegangen Briefe chronologisch zu sortieren. Ebenfalls die eigenen Briefe (entsprechend zu den betreffenden Vorgängen legen).

Hier die chronologische Darstellung mit Nennung der Beträge laut Gebühren-/Beitragsbescheid in eine Antwort einstellen.

Wir haben Samstag, vor Dienstag kann Person A sowieso nichts machen. Ich empfehle aber einen persönlichen Besuch vor Ort bei der Vollstreckungsbehörde um ihm klar zu machen, das im aufgeführten Schreiben einige grundlegende Informationen formal nicht stimmen, die entsprechenden Stellen kann dann in der Gemeinschaft hier für Person A geschrieben werden.
Es wäre ein rein informatives Gespräch um der Vollstreckungsbehörde zu signalisieren: Ich bin durchaus in der Lage die Gesetze richtig zu interpretieren und zu verstehen und lasse mich nicht einschüchtern. Ebenfalls kann Einsicht in den Vollstreckungsauftrag-Vollstreckungsersuchen des Auftraggebers genommen werden.

Als Beispiel "Vollstreckungsauftrag-Vollstreckungsersuchen" mal hier zum nachlesen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8855.msg62114.html#msg62114

Die bei der Stadt Selm im EDV System hinterlegten Textbausteine sind etwas veraltet. Es gibt keine GEZ mehr und auch keine Gebühren.  Der Gläubiger ist der WDR, wenn überhaupt, ist der BS nur der Vertreter, der die Aufgaben des Gläubigers wahrnimmt. Beides sollte aber eindeutig zu erkennen sein. Hier ein Beispiel wie es aussehen sollte: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8798.msg62044.html#msg62044 - Klar zu erkennen, der SWR und als Vertreter BS

Die Pfändungsankündigung (die martialische Art und Weise des Inhalts ist gewollt und erreicht anscheinend sein Ziel) hat erstmal informativen Charakter.

Es ist eine Ankündigung ohne rechtlichen Charakter. Darauf gibt es auch keine Rechtsmittel gegenüber der Vollstreckungsbehörde.
(siehe Wikipedia: Gegen Mahnungen oder Pfändungsankündigungen können keine Rechtsmittel eingelegt werden, da es sich dabei um keine Verwaltungsakte handelt. (http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckung)

oder als Beispiel der Hinweis einer Gemeindekasse aus dem Saarland (http://www.weiskirchen.de/gemeinde-weiskirchen/verwaltung/amt-fuer-bauen-und-finanzen/finanzen-und-edv/gemeindekasse-und-vollstreckung/vollstreckungs-und-pfaendungswesen.html):
Zitat
Das Einlegen von Rechtsmitteln ist hier bei dem Festsetzungsbescheid, welcher der Forderung zugrunde liegt (Gebühren-/Beitragsbescheid) oder im Vollstreckungsverfahren nur gegen eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme möglich.
Gegen Mahnungen oder Pfändungsankündigungen können keine Rechtsmittel eingelegt werden, da es sich hierbei nicht um Verwaltungsakte handelt.

Die gibt es erst in den nachfolgenden Schritten wenn konkrete Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden (dafür gibt es dann Fristen die Person A einhalten sollte, dies MUSS aber mit entsprechendem Rechtsbehelf aufgeführt sein).

PS: Eine Pfändung bei Dritten (Konto - Arbeitgeber - etc.) kommt erst bei einer zu vollstreckenden Summe ab 500€ in Frage. Mit Ausnahme des Finanzamt, die dürfen glaube ich sofort drauf zugreifen und alles nehmen wenn kein P-Konto existiert. Aber der Gläubiger ist in dem Fall nicht das Finanzamt.

Dazu empfehle ich diese Lektüre: Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/ag-charl/reform_sachaufklaerung_zwangsvollstreckung.pdf?start&ts=1301395764&file=reform_sachaufklaerung_zwangsvollstreckung.pdf)

Gilt nicht nur für GV und OGV zum Thema ÖRR und Vollstreckung. Auch für Vollstreckungen durch Städte und Gemeinden etc. wie man auf der Seite von Krefeld (auch NRW) (http://www.krefeld.de/C12574810046098E/html/BC10F6F41961030EC125784700493A70?Opendocument) nachlesen kann
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 19. April 2014, 18:50
Bei den genannten 500 € geht es um Auskunftsersuchen zwecks Aufenthaltsort../Ermittlung des Aufenthaltsortes, § 755 ZPO
Mit einem Pfüb vom Amtsgericht kann ich auch 1€ beim Drittschuldner pfänden. Am einfachsten ist es dem Vollstrecker erstmal mitzuteilen das kein vollstreckbarer Verwaltungsakt vorliegt. Dann fragt er beim Auftraggeber an... (erstmal zeit gewonnen ..) und evtl. hat sich die Sache erstmal erledigt ... da eben nicht solcher vorliegt(-:
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: themob am 19. April 2014, 20:34
Bei den genannten 500 € geht es um Auskunftsersuchen zwecks Aufenthaltsort../Ermittlung des Aufenthaltsortes, § 755 ZPO
Mit einem Pfüb vom Amtsgericht kann ich auch 1€ beim Drittschuldner pfänden. Am einfachsten ist es dem Vollstrecker erstmal mitzuteilen das kein vollstreckbarer Verwaltungsakt vorliegt. Dann fragt er beim Auftraggeber an... (erstmal zeit gewonnen ..) und evtl. hat sich die Sache erstmal erledigt ... da eben nicht solcher vorliegt(-:

§755 ZPO mit dem Hinweis auf die 500€ ist auf Blatt 9 der von mir verlinkten Datei entnommen

§802 l ZPO ist auf Blatt 22, mein Bezug zu Person A und seiner Angst, dass beim Arbeitgeber der Lohn gepfändet wird. Der Auftrag dazu muss vom Gläubiger kommen. Der Auftrag setzt aber voraus, dass die vollstreckbare Forderungssumme mindestens 500€ beträgt. Hier beim vermuteten Schuldner sind es knapp 200€
Zitat
Zitat
§ 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

(1) Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher

1.   bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung den Namen, die Vornamen oder die Firma sowie die Anschriften der derzeitigen Arbeitgeber eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses des Schuldners erheben;
2.   das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Abs. 1 der Abgabenordnung bezeichneten Daten abzurufen (§ 93 Abs. 8 Abgabenordnung);
3.   beim Kraftfahrt-Bundesamt die Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes zu einem Fahrzeug, als dessen Halter der Schuldner eingetragen ist, erheben.

Die Erhebung oder das Ersuchen ist nur zulässig, soweit dies zur Vollstreckung erforderlich ist und die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 Euro betragen; Kosten der Zwangsvollstreckung und Nebenforderungen sind bei der Berechnung nur zu berücksichtigen, wenn sie allein Gegenstand des Vollstreckungsauftrags sind.

(2) Daten, die für die Zwecke der Vollstreckung nicht erforderlich sind, hat der Gerichtsvollzieher unverzüglich zu löschen oder zu sperren. Die Löschung ist zu protokollieren.

(3) Über das Ergebnis einer Erhebung oder eines Ersuchens nach Absatz 1 setzt der Gerichtsvollzieher den Gläubiger unter Beachtung des Absatzes 2 unverzüglich und den Schuldner innerhalb von vier Wochen nach Erhalt in Kenntnis. § 802d Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 gilt entsprechend.

Das Amtsgericht würde keinen Pfändungs - Überweisungsbeschluss  ausstellen in diesem Fall von Person A hier. Es handelt sich nicht um Zivilrecht bei Person A. Die Vollstreckungsbehörde wird auch nicht beim Auftraggeber nachfragen, dass muss der vermutete Schuldner zu diesem Zeitpunkt selbst machen. Siehe Hinweis im letzten Absatz des hier eingestellten Schreibens von Person A. Die Einlegung eines Rechtsmittels ist zu diesem Zeitpunkt gegenüber der Vollstreckungsbehörde nicht möglich. Es ist ein informativer Brief, ohne konkrete Eintreibungsmaßnahmen.

Im übrigen würde ich vorschlagen, wir warten ab, bis wir den tatsächlichen Sachverhalt von Person A kennen. Mein Hinweis war lediglich dazu gedacht, ihm evtl. ruhigere Ostertage zu verschaffen, damit er sich die Zeit nimmt, um sachlich die richtige Entscheidung treffen zu können. Dazu muss er Ordnung reinbringen - zumindest hier für das Forum, wenn er vernünftige Lösungsansätze möchte.

In dem genannten Link in Antwort 56  zur Reform der Sachaufklärung ist eigentlich alles sehr verständlich beschrieben. Auch die Möglichkeiten die der vermutete Schuldner zu welchem Zeitpunkt hat.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 19. April 2014, 21:13
Ahhh alles klar ... Du meinst.. keine Vermögensauskunft abgegeben und Beitragsservice versucht Adresse des Arbeitgebers rauszufinden um
beim Drittschuldner Lohn zu pfänden.. Mit dem Thema ... "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" / Pfändung bei Drittschuldner aufgrund Verwaltungsakt habe ich mich auch noch nicht beschäftigt / en (müssen)
So wie es scheint sollte heute vorsichtshalber ein P-Konto notwendige Pflicht sein (-:
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: grasschaf am 21. April 2014, 23:59
Zur Kenntnisnahme an andere interessierte:
nach jedem Gebühren-/Beitragsbescheid wurde immer form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt, ohne dass dies juristisch seitens der ....... korrekt erwidert wurde. ich hatte also keine Möglichkeit der Inanspruchnahme des Verwaltungsgerichtes, wenn ich das richtig sehe. Hin und wider kam mal eine Mahnung, im Feb. 14 dann der Hinweis auf Einleitung einer Zwangsvollstreckung. Und jetzt vom zuständigen Kreisausschuß des Landkreises (die eigene Kommune kann das nicht leisten, deswegen geht das ERsuchen an die nächst höhere Instanz) die <Vollstreckungsankündigung> über 207,52. Dank der nicht nur hier erlangten Kenntnisse werde ich mich wohl einfach nur zurücklehnen und Abwarten - oder ist das nicht gerechtfertigt?
im Übrigen finde ich es äußerst bemerkenswert, dass in den Printmediem offensichtlich dieses Thema scheinbar gar nicht existent ist.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 22. April 2014, 00:14
Ich hörte meinen Onkel zu seinem Neffen sagen in einer ähnlichen Situation....
Einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht § 80 VwGO beantragen(..Kein Widerspruchsbescheid innerhalb 3 Monatsfrist ergangen..., Aussetzung Vollziehung beantragt im Widerspruch?)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.msg63448.html#msg63448
oder auf "Formmängel" setzen und Zeit gewinnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7987.msg59083.html#msg59083
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.msg63560.html#msg63560
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8240.msg59163.html#msg59163
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Vollstreckung Verwaltungsakt

einleitung durch: Vollstreckungsanordnung 
Anzuwendende Vollstreckungsvorschriften
http://dejure.org/gesetze/VwVG/5.html

http://www.hansklausweber.de/html/rechtsschutz_verwvollstreckung.html#Vollstreckungsm.

1 Woche vor der Vollstreckung erfolgt nochmal vom Vollstreckungsorgan eine Mahnung
Voraussetzung für Anordnung und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen
ist grundsätzlich die vorherige Androhung der konkret beabsichtigten Vollstre-
ckungsmaßnahme unter Setzung einer angemessenen Frist. Die allgemeine An-
drohung von Vollstreckungsmaßnahmen reicht nicht aus.
http://dejure.org/gesetze/VwVG/3.html - http://dejure.org/gesetze/AO/259.html
Verletzung Rechte Dritter dann ZPO http://dejure.org/gesetze/AO/262.html
Vermögensauskunft abgeben /bestreiten /erzwingen/Schuldnerverzeichnis/Durchsuchungsbeschluss/Vollstreckung verweigern...– gilt wieder ZPO

Pfändung bei Drittschuldner/Konto - http://dejure.org/gesetze/AO/309.html
Pfändung Drittschuldner – (keine Möglichkeit nach ZPO nur Verwaltungsgericht http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html)
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: mickschecker am 22. April 2014, 00:31
Guten Morgen und willkommen,
Dein aktueller Stand scheint folgender zu sein :
-noch keinen Widerspruchsbescheid erhalten
-also ist kein wirklicher Grund zur Panik vorhanden
-Vollstreckungsankündigung ist eine Ankündigung , und bei dieser heißen Luft wird es auch bleiben
-du stehst in keinem Zugzwang , nur die Geldgeier wollen etwas , von Dir , dein gutes ehrliches Geld
-noch weiter zurücklehnen , gut , in dieser geilen Phase der Genugtuung befinde ich mich auch derzeit
-Printmedien ? , auch die werden schon von der Mediendiktatur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Zaum gehalten.
Ab und zu verirren sich mal ein paar kritische Ausläufer in die reale normale Welt , die muss man suchen , als wäre es immer Ostern.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Redfox am 22. April 2014, 09:20
Bei Bezugnahme auf das Verwaltungsverfahrens- und/oder Verwaltungsvollstreckungsgesetz ist immer zu prüfen, in welchem Bundesländern man ist. In NRW oder Brandenburg gelten entsprechende Landesgesetze, während z.B. im Land Berlin das Bundesrecht gilt.

Alles im Internet zu finden, siehe Übersichten in ...
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 22. April 2014, 09:47
Vom Ablauf der Vollstreckung sollte es da keine Unterschiede geben.. Bis zur abnahme der Vermögensauskunft kann man sich über ZPO wehren und "vom Richter überprüfen lassen"
Danach (Pfändung Drittschuldner/Bank) sieht es schlecht aus .. keine Möglichkeit der "Überprüfung" nach ZPO gegeben...da AO gilt
Nur Einstweilige Anordung Verwaltungsgericht mgl.
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Man sollte sich "vorm persönlichen Schlachtplan" im klaren sein ... will ich verhindern eine Vermögensauskunft abzugeben .
Sollte dem Beitragsservice deine Kontonummer/Arbeitgeber auch ohne Vermögensauskunft bekannt sein..... sei sicher es wird gepfändet.
Ohne P-Konto... Pech gehabt..///keine Chance...
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: grasschaf am 23. April 2014, 00:18
Nein, einen richtigen <Widerspruchsbescheid> habe ich nicht bekommen, aber mit der Vollzugsstelle telefoniert. Die geben mir 14 Tage Zeit, mit der Landesrundfunkanstalt abzuklären, was Sache ist. Anschließend werden Maßnahmen eingeleitet.
Ich werde also versuchen, einen <Widerspruchsbescheid> zu bekommen.
In den Widersprüchen (von mir) zu den Gebührenbescheiden ist selbstredend folgender Text eingefügt worden:
Zitat
Weiterhin beantrage ich aufschiebende Wirkung der Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen bei der Rundfunkanstalt „Hessischer Rundfunk“ (vgl. Tucholke in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, § 10 RBeitrStV, Rn. 10), ersatzweise um Aussetzung der Vollziehung (§ 80 Abs. 4 VwGO).
.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 23. April 2014, 18:01

Mein Onkel meinte zu seinem Schwager in einer ähnlichen Angelegenheit....
Du wirst keinen Widerspruchsbescheid bekommen.... Das ist ja die Taktik.....
Selbst wenn du einen erhälst und AnfechtungsKlage einreichst... KEINE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Nur wie bereits erwähnt...
Einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht § 80 VwGO beantragen .... AUFSCHIEBENDE WIRKUNG BEANTRAGEN ( Argumentation.. wurde nicht Widerspruch und Antrag aufschiebende Wirkung entschieden.... Forderung grundgesetzwidrig ..... konnte keine Anfechtungsklage einreichen....) Aufschiebende Wirkung bis zur rechtskräftigen Entscheidung des kommenden Rechtsstreites  in der Sache....
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: grasschaf am 24. April 2014, 22:19
war heute mrogen beim verwaltungsgericht und habe vorläufigen rechtsschutz nach §80 Abs. 5 VwGO gegen HR in Ffm. beantragt.
Ich habe ebenso aufschiebende Wirkung der Mahn-und Vollstreckungsmaßnahmen und die Aussetzung der Vollziehung sowie die aufschiebende Wirkung meiner bisherigen Widersprüche gegen die Beitragsbescheide bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreites beantragt.
Als Begründung wurde auf die bisherigen Widersprüche verwiesen.
Weiterhin wurde vermerkt:
Ich habe gegen die Gebührenbescheide Widerspruch eingelegt und keinen Widerspruchsbescheid erhalten. Die Vollstreckung ist angekündigt.
Alle rechtsrelevanten Schreiben wuren kopiert.
Und jetzt bin ich gespannt, wie es weiter geht.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: El Gecko am 27. April 2014, 19:26
Hallo alle zusammen. Bis jetzt war ich immer stiller Mitleser im Forum. Wollte euch jetzt auch mit den Problem mit dem Beitragsservice erzählen.
Bis jetzt wurde immer bei allen Briefen vom Beitragsservice Widerspruch eingelegt.
Hat aber alles nichts genützt, nächste Woche kommt der Gerichtsvollzieher. Es wurde auch der Ausschnitt mit der Story natürlich abgeändert vorgelesen. Aussage des GV: totaler Schwachsinn, Schulden sind Schulden beim Beitragsservice und diese werden rigeros eingetrieben auch wenn er jede Woche vorbei kommen muss. Das Problem ist wie er mir auch gesagt hat, man ist tatsächlich nicht gezwungen sich anzumelden,  da man aber nicht drauf reagiert auf die Briefe zwecks Anmeldung geht der Beitragsservice davon aus das man seit dem 01.01.2013 dort gemeldet ist und meldet dich an ob man will oder nicht. Bei Widerspruch kommen nur die standartblabla's zurück. Weil jetzt weiss der Beitragsservice das man da wohnt.
Der GV kann mich zwar Verstehen aber muss seinen  job leider ausführen.
Falls keiner mehr Rat weiß werde ich jetzt leider den Beitrag bezahlen aber nur unter vorbehalt weil ich warte auch auf das Urteil im Mai ab.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 27. April 2014, 19:34
Was konkret will der vollstrecken / welchen Beitragsbescheid ?
Wann wurde gegen diesen Widerspruch eingelegt ?
Wann wurde gegen diesen Antrag aufschiebende Wirkung gestellt ?
Vermögensauskunft schon abgegeben ?
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: El Gecko am 27. April 2014, 19:41
Also laut GV sollen die 4 quartale 2013 eingetrieben werden. Habe seit 2013 jeden Brief vom Beitragsservice widersprochen. Aufschiebende wirkung hatte ich vor 5 Monaten gegen die Vollstreckungsbeamte, die sich ja auch gemeldet hatten. Vermögensauskunft wurde noch nicht abgegeben. Verdiene eh genug von daher wäre das Schwachsinnig. Habe sogar widerspruch gegen die vollstreckungsbeauftragten der stadt eingelegt. Reaktion keine stattdessen Brief vom GV
Habe quasi jeden schritt aus euren forum gemacht.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 27. April 2014, 19:46
Meines Schwager Frau die Schwester der Mann meinte in einer ähnlichen Situation...
widerspruch gegen Vollstreckung - Nutzlos ..gibt es nicht..
4 quartale 2013
also 4 Beitragsbescheide erhalten und widersprochen.... also nicht "einen oder mehrere nicht bekommen" ?

--------- Wenn 4 bekommen - widerspruch eingelegt---- KEINEN WIDERSPRUCHSBESCHEID erhalten ?
Datum der Bescheide ?
Antrag aufschiebende Wirkung gestellt ?
--------
Aufschiebende wirkung hatte ich vor 5 Monaten gegen die Vollstreckungsbeamte ???? Was meinst du ?
Antrag auf aufschiebende Wirkung bei ÖR gestellt ?
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Bürger am 27. April 2014, 19:54
Es wurde auch der Ausschnitt mit der Story natürlich abgeändert vorgelesen.
Aussage des GV: totaler Schwachsinn [...]
..das mag er zu diesem Schreiben sagen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.msg46600.html#msg46600

aber nicht zu einem sauberen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung", der bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens vor Zahlung schützen kann ;)

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Fristsetzung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.0.html

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Ausführungen zum Thema "Aussetzung der Vollziehung" bei "öffentlichen Abgaben"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8088.msg58336.html#msg58336
gem. § 80 Abs. 4 VwGO http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html gilt:
"Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn
- ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen [...]"



Falls keiner mehr Rat weiß werde ich jetzt leider den Beitrag bezahlen aber nur unter vorbehalt weil ich warte auch auf das Urteil im Mai ab.

Zum Thema einer "Zahlung unter Vorbehalt" beachte hierbei auch die
Kommentare am Ende des Threads bzgl. der Widersinnigkeit dieser "Zahlungsweise"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595


Viele weitere wichtige Infos/ Links:
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 27. April 2014, 19:57
Zahlen unter Vorbehalt nur möglich wenn du denen das klipp und klar mitteilst ( was die dazu meinen ist banane)
Jedoch nur möglich wenn der VERWALTUNGSAKT angegriffen wird. Also vollstreckbare Bescheide.... mit Vorbehalt zahlen unmöglich.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: El Gecko am 27. April 2014, 19:59
Jeden Brief mit dem Beitrag widersprochen.  4 Briefe und jeder Brief kam mit dem Standard antwort zurück das der Widerspruch abgelehnt ist und das ich bezahlen muss obwohl ich diesen 5 seitigen brief der im internet zur Verfügung steht immer hin geschickt hab.  Der Antrag auf Aussetzung der vollstreckung an den Beitragsservice wurde abgelehnt.  Hatte auch ewig nix mehr gehört von denen.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 27. April 2014, 20:00
Antrag auf aufschiebende Wirkung mit dem Widerspruch gestellt ?
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: El Gecko am 27. April 2014, 20:02
Abgelehnt
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 27. April 2014, 20:03
AnfechtungsKlage eingereicht ?
Datum der 4 Widerspruchsbescheide ( zugestellt am ? )
Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: El Gecko am 27. April 2014, 20:19
Nein hab ich noch nicht. Nur bis die durch ist hat der GV bestimmt schon 3mal abkassiert.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 27. April 2014, 20:24
Mein Schwager meinte zu seiner Schwester in einem ähnlichen fiktiven Fall...
ANTRAG NACH § 80 ABS.5 VWGO ( aufschiebende Wirkung) und Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht einreichen ( nur gegen die Bescheide die nicht bestandskräftig sind ).... ODER ZAHLEN

Ohne Durchsuchungsbeschluss hat der Gerichtsvollzieher in der Wohnung nichts zu suchen...
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 02. Mai 2014, 23:17
Mein Schreiben an die Stadt Selm:

Bezugnehmend auf Pfändungsankündigung  AZ. 2014/01077


Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich gerade erfolglos versucht habe, Sie anzurufen, wende ich mich hiermit mit einem Aufklärungsgesuch und einer dienstlichen Beschwerde an Sie.

Wir haben am 10.1. 14 einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid der GEZ an die ARD Köln und den Beitragsservice abgeschickt.

Wir habe keinen Widerspruchsbescheid von der ARD erhalten.
In diesem Widerspruch befand sich eine Aussetzung der Vollziehung.

Sie kündigten eine Pfändung durch Herrn SXXXX an, die unter anderem eine Lohnpfändung zum Inhalt hatte.

Allein aus diesem Grund wurde die Bezahlung durch uns getätigt.

Es ist jedoch hier eine Aussetzung des Sofortvollzuges vorliegend.
Die Vollziehung des streitgegenständlichen Bescheides hätte eine unbillige, nichtdurch überwiegend öffentliches Interesse gebotene Härte zur Folge ( § 80 Abs 4 Satz 3 VwGO )

Weterhin fällt uns auf, das die Bezeichnung der Forderung GEZ vom 04.04.14 Rundfunkgebühren Zeitraum 01.13 - 09.13 35 272 313 Fehler enthalten.

Auch das Aktenzeichen des Gläubigers mit 35 272 313 ist mir unbekannt.
Da Sie ein Aktenzeichen 2014/01077 intern vergeben haben, erwarte ich eine Aufklärung

Wir erwarten eine vollumfassende Aufklärung, wie die Stadt Selm zu einer solchen Massnahme, über offensichtlich mehrere formelle und juristische Obliegenheiten hinweg, initiieren kann.

Schöne Grüße


Meine heutige Antwort von der Stadt im Anhang...

Will am Montag zumAnwalt und mir hoffentlich für 30 Euro Rechtsberatung einholen.

Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 02. Mai 2014, 23:21
Nun, beide Schreiben waren fürden Anhang zu groß.


Daher Teil 2.

Bin völlig fassungslos?

Spezialregelungen?

Was schreiben die mir da?

Ich soll ihnen was nachsehen?

Ich hätt bloß eine einfache Information bekommen???
Die haben geschrieben, ich könne NUR mit einer Zahlung innerhalb der nächsten Woche die Pfädung vermeiden.

Lohnpfändung nur als Option?

Wahnsinn.

Komm mir gerade nicht  wie in Deutschland vor....



Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: themob am 03. Mai 2014, 06:56
Briefe mit "Pfändungsankündigung oder Zwangsvollstreckungsankündigung" haben nur informativen Charakter. Daher auch keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

Ich hatte in Antwort 56 + 58 darauf hingewiesen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.msg63598.html#msg63598

Ebenfalls in diesem Thema hier in Antwort 43: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8855.msg64235.html#msg64235

Es gibt "Ankündigungen" die in meinen Augen vernünftig die Schritte aufzeigen, was passiert als nächstes wenn nicht bezahlt wird.

Als erstes wird die gütliche Einigung angestrebt (Bezahlung oder Ratenvereinbarung) - führt dies zu keinem Erfolg, erfolgt der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft.

Es wird da oftmals nur am Rande erwähnt, welche weitreichenden Konsequenzen erfolgen können.

Die meisten Ankündigungen (oft von Vollstreckungsbehörden der Gemeinde - Städte) sind aber so geschrieben das der vermutete Schuldner einfach nur physisch und psychisch unter Druck gesetzt wird ohne aufklärende Wirkung. Die Praxis hat gezeigt, dass solche Inhalte ein positives Forderungsmanagement als Ergebnis zu Tage fördern.

Dem Druck und die hervorgerufenen Ängste können viele nicht standhalten. So entschließen sie sich, zu bezahlen, durch Eingang der Pfändungsankündigung. Wenn Sie es denn können.

Welchen Druck und Ängste es hervorruft bei denen, die nicht bezahlen können,  möchte ich mir gar nicht vorstellen. Auch zu den möglichen Konsequenzen die diese Art Forderungsmanagement beim vermuteten Schuldner auslösen können.

Hier findet von Seiten der Vollstreckungsbehörde und einiger GV eine völlig überflüssige und nicht nachvollziehbare Vorgehensweise statt. Ich möchte fast wetten, dass es dafür eigene interne Vorgehensweisen bzw. Dienstanweisungen gibt.

Das finde ich grenzwertig und dem sollte ein Riegel vorgeschoben werden.

Seit 1.1.2013 hat sich durch die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/ag-charl/reform_sachaufklaerung_zwangsvollstreckung.pdf?start&ts=1301395764&file=reform_sachaufklaerung_zwangsvollstreckung.pdf) die Vorgehensweise geändert. Daran haben sich nicht nur Gläubiger zu halten, sondern insbesondere die Vollstreckungsbehörde und GV, OGV etc.

Wie ein Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalt aussieht, welches an die Vollstreckungsbehörde oder ins Postfach des GV, OGV beim Amtsgericht geht sieht man sehr gut in Antwort 6 in diesem Thema: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8855.msg62259.html#msg62259

Was der GV daraus an den Schuldner macht, ist im gleichen Thema im Eröffnungsbeitrag zu sehen. Falsche Forderungssumme, falscher Gläubiger. Lediglich die Hinweise was passieren kann im letzten Absatz auf Seite 1 ist richtig beschrieben. Allerdings ohne Nennung der §§ bzw. gesetzliche Regelungen.

Schlimmer macht es die Stadt Selm, die reden einfach nur pauschal von etlichen Maßnahmen bis Konto - Lohnpfändung, Fahrzeugpfändung, Erzwingungshaft (Antwort 37 hier in diesem Thema), ohne zu informieren, welche Maßnahmen und Voraussetzungen im Vorfeld nötig sind, bis es zu Konsequenzen kommen kann. Zudem kommen noch veraltete Textbausteine hinzu (GEZ und Gebühren) und die formal falsche Nennung des Gläubigers, da der Beitragsservice nur in "Vertretung" tätig wird. Was ja auch durch die Antwort der Stadt Selm bestätigt wird.

Unterm Strich: Pfändungs - oder Zwangsvollstreckungsankündigungen haben nur informativen Charakter. Die aufgeführten Drohungen und Maßnahmen werden bewusst so gewählt, um den richtigen Druck aufzubauen. Erfahrungsgemäß führen diese Art Schreiben zu den größten Erfolgen im Forderungsmanagement.

Leider liegt es an jedem einzelnen, sich richtig zu informieren. Und dann könnte man durchaus auch Druck auf die Gegenseite ausüben. Wie z.b. Dienstaufsichtsbeschwerde (was ist wenn der Schuldner sich in ärztliche Behandlung begibt weil die Worte Konto - Lohnpfändung, Erzwingungshaft etwas in ihm auslöst was ihn schlichtweg krank werden lässt, alte Textbausteine oder einfach die Forderungssumme vom GV eigenmächtig falsch benannt wird). Oder Auskunft nach dem IFG beim Amtsgericht oder der Vollstreckungsbehörde beantragen, dass alle internen Dienstanweisungen zum Thema Vollstreckung offen zu legen sind.

Die Antwort der Stadt Selm gibt die Einstellung sehr gut wieder, da es wohl stellvertretend für viele Vollstreckungsbehörden gilt. Fehler seitens Behörde werden nicht eingestanden sondern relativiert und man bittet um nachsehen. Was würde die Stadt Selm wohl antworten, wenn sich ein vermuteter Schuldner durch den Druck einer solchen Ankündigung und der eigenen Sichtweise der Ausweglosigkeit das Leben nimmt?  - Wegen eines informativen Briefes (Serviceleistung) - O-Ton Stadt Selm.  

"Wir sind nur im Rahmen der Amtshilfe tätig geworden - oder - wir haben nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Mittel diese Wortlaute gewählt"
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 03. Mai 2014, 08:58
OK, also verrissen.

Ich habe diese Pfändungsankündigung des Beitragsservice als Gegenstand der hier beschriebenen Informationsbriefe gesehen.
Daher hatte ich wie hier auch beschrieben stand diesen Brief mit dem Widerspruch gegen den Beitragsbescheid und einer geforderten Aussetzung beantwortet.

Diese Pfändungsankündigung http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.30.html habe ich als amtlichen Brief aufgefasst, der innernhalb von einer Woche zu Maßnahmen führt.
So ist das auch beschrieben.

Bitter, das unsere Stadt sich zu sowas hergibt, nach der Einstellung der im Anfang des Threads hier wiedergegebenen Vollstreckermeinungen..

Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 03. Mai 2014, 09:23
Die etwas schwer nachvollziehbaren Darstellungen helfen leider nicht weiter, um entsprechend Lösungsansätze zu finden.

Vielleicht kann Person A das ganze mal chronologisch darstellen damit wir es besser nachvollziehen und verstehen können.

Wann kam welcher Brief ( Überschrift des Briefs - wie z.B. Gebühren-/Beitragsbescheid - Mahnung - Ankündigung der Vollstreckung etc.)

Wie und wann hat Person A auf welchen Brief geantwortet?

Das beste wäre es, alle bisher eingegangen Briefe chronologisch zu sortieren. Ebenfalls die eigenen Briefe (entsprechend zu den betreffenden Vorgängen legen).

Hier die chronologische Darstellung mit Nennung der Beträge laut Gebühren-/Beitragsbescheid in eine Antwort einstellen.

Wir haben Samstag, vor Dienstag kann Person A sowieso nichts machen. Ich empfehle aber einen persönlichen Besuch vor Ort bei der Vollstreckungsbehörde um ihm klar zu machen, das im aufgeführten Schreiben einige grundlegende Informationen formal nicht stimmen, die entsprechenden Stellen kann dann in der Gemeinschaft hier für Person A geschrieben werden.
Es wäre ein rein informatives Gespräch um der Vollstreckungsbehörde zu signalisieren: Ich bin durchaus in der Lage die Gesetze richtig zu interpretieren und zu verstehen und lasse mich nicht einschüchtern. Ebenfalls kann Einsicht in den Vollstreckungsauftrag-Vollstreckungsersuchen des Auftraggebers genommen werden.

Als Beispiel "Vollstreckungsauftrag-Vollstreckungsersuchen" mal hier zum nachlesen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8855.msg62114.html#msg62114

Die bei der Stadt Selm im EDV System hinterlegten Textbausteine sind etwas veraltet. Es gibt keine GEZ mehr und auch keine Gebühren.  Der Gläubiger ist der WDR, wenn überhaupt, ist der BS nur der Vertreter, der die Aufgaben des Gläubigers wahrnimmt. Beides sollte aber eindeutig zu erkennen sein. Hier ein Beispiel wie es aussehen sollte: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8798.msg62044.html#msg62044 - Klar zu erkennen, der SWR und als Vertreter BS

Die Pfändungsankündigung (die martialische Art und Weise des Inhalts ist gewollt und erreicht anscheinend sein Ziel) hat erstmal informativen Charakter.

Es ist eine Ankündigung ohne rechtlichen Charakter. Darauf gibt es auch keine Rechtsmittel gegenüber der Vollstreckungsbehörde.
(siehe Wikipedia: Gegen Mahnungen oder Pfändungsankündigungen können keine Rechtsmittel eingelegt werden, da es sich dabei um keine Verwaltungsakte handelt. (http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckung)

oder als Beispiel der Hinweis einer Gemeindekasse aus dem Saarland (http://www.weiskirchen.de/gemeinde-weiskirchen/verwaltung/amt-fuer-bauen-und-finanzen/finanzen-und-edv/gemeindekasse-und-vollstreckung/vollstreckungs-und-pfaendungswesen.html):
Zitat
Das Einlegen von Rechtsmitteln ist hier bei dem Festsetzungsbescheid, welcher der Forderung zugrunde liegt (Gebühren-/Beitragsbescheid) oder im Vollstreckungsverfahren nur gegen eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme möglich.
Gegen Mahnungen oder Pfändungsankündigungen können keine Rechtsmittel eingelegt werden, da es sich hierbei nicht um Verwaltungsakte handelt.

Die gibt es erst in den nachfolgenden Schritten wenn konkrete Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden (dafür gibt es dann Fristen die Person A einhalten sollte, dies MUSS aber mit entsprechendem Rechtsbehelf aufgeführt sein).

PS: Eine Pfändung bei Dritten (Konto - Arbeitgeber - etc.) kommt erst bei einer zu vollstreckenden Summe ab 500€ in Frage. Mit Ausnahme des Finanzamt, die dürfen glaube ich sofort drauf zugreifen und alles nehmen wenn kein P-Konto existiert. Aber der Gläubiger ist in dem Fall nicht das Finanzamt.

Dazu empfehle ich diese Lektüre: Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/ag-charl/reform_sachaufklaerung_zwangsvollstreckung.pdf?start&ts=1301395764&file=reform_sachaufklaerung_zwangsvollstreckung.pdf)

Gilt nicht nur für GV und OGV zum Thema ÖRR und Vollstreckung. Auch für Vollstreckungen durch Städte und Gemeinden etc. wie man auf der Seite von Krefeld (auch NRW) (http://www.krefeld.de/C12574810046098E/html/BC10F6F41961030EC125784700493A70?Opendocument) nachlesen kann

hmm.

ich hatte die Briefe doch chronologisch geordnet.

Das es ein reines Informationsschreiben war, hat sich mir aus dieser Antwort hier nicht erschlossen....

Wenn ich hundertprozentig gewußt hätte, das ich KEINE Lohnpfändung zu erwarten habe, hätt ich natürlich nicht gezahlt.

Aber das erschliesst sich mir aus dem Postingverkehr bis heute nicht.

Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 03. Mai 2014, 11:48
Jetzt mal nach vorne:

Lohnt sich das noch, eine offizielle Dienstaufsichtbeschwerde an die Institution zu stellen, die kommunale Verfehlungen behandelt?

Ich entnehme den Ausführungen hier, das es entgegen der Praxis von Gerichtsvollziehern möglich ist, so vorzugehen..

Aber den legalen Charakter kann ich nichterkennen, wenn ich doch einspruch per einschreiben gegen die Beitragsbescheidstellung und Aufschubsantrag gegen die Vollstreckung eingereicht habe.

Was ist das für eine Spezialnorm, von der die da faseln?
Von sowas habeich noch nie gehört?


Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 03. Mai 2014, 13:16
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....

Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.
Nur die aufschiebende Wirkung sollte diese vom Verwaltungsgericht angeordnet werden ( "wenn berechtigte Zweifel aufgrund der Klage beispielsweise... betreffs der grundgesetzwidrigkeit... bestehen).
Petition/Dienstaufsichtsbeschwerde.... verschwendete Zeit.
Der Verwaltungsakt ist vollstreckbar. - Die wollen Dein Geld - Ziel erreicht.
------------------------------------------------------------------------

Um konkret das nächste mal was sinnvolles dagegen machen zu können...
Was ( welche/r Bescheid/e zugestellt jeweils am xxx - Betrag...xxxx) soll/en vollstreckt werden?
Um welche Summe geht es im Vollstreckungsauftrag ( deckungsgleich mit zugestellten bescheiden ?? )
Oder gar keinen Beitragsbescheid erhalten und demzufolge keinen Widerspruch mit antrag aufsch. Wirkung gestellt?
Wann wurde Widerspruch UND ANTRAG AUF AUFSCHIEBENDE WIRKUNG gestellt (zugestellt wann per Einschreiben)?
Wann (zugestellt) wurde welcher WiderspruchBescheid und welcher Antrag wie beschieden ?
3 Monate seit dem vergangen... ohne das über die Anträge vom ÖR beschieden wurde (Widerspruchsbescheid..)....
folgt....... erstmal ....UNTÄTIGKEITSKLAGE ( Ziel.. AUFSCHIEBENDE WIRKUNG) - alles andere verschwendete Zeit.
Widerspruch beschieden... folgt Anfechtungsklage mit Antrag auf aufschiebende Wirkung ( Ziel.. AUFSCHIEBENDE WIRKUNG)
...

Der ÖR und die GEZ Bande wollen GELD .. die kennen das Verwaltungsrecht und nutzen es....deswegen
wurde ja dieses "Konstrukt" geschaffen.... um (einfacher) an DEIN GELD zu kommen. Einzige Chance ...juristisch dagegen
vorgehen.. alle Register ziehen...und mindestens genauso abgewichst sein ..wie die Abzocker.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: tomsick3 am 03. Mai 2014, 15:14
OK, und der abermalige Formfehler der falschen Aktenzeichennummer lässt sich unter dem gesetzten Zeitdruck einfach so entschuldiegn?

Tschuldigung, ich hab ihnen zwar nicht alles so erklärt, wie sie es in der Kürze der zeit wissen müssten, aber zahlen Sie mal schön?

Na ja, schon doof.

Ich konnte nicht absehen, das nach einer Pfändungsankündigung des Beitragsservice, dem ich widersprechen muss auch noch n halbwegs irrelevanter Pfändungsankündigungsschrieb von der Kommune kommen kann.
Bisher wars so beschrieben, das danach vom Beitragsservice ein Widerspruchsbescheid hätte kommen müssen.
Darauf war ich vorbereitet und mit diesem zu erwartenden Schrieb habe ich mich auch hier im Forum befasst..

Pech
Was folgt jetzt?
Kommt jetzt der nächste Pfändungsbescheid über den nächsten Zeitraum?

Schöne Grüße
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 03. Mai 2014, 15:33
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....

Beitragsbescheide sind Verwaltungsakte und können vollstreckt werden.
Sollten nicht erledigte ( gezahlte) Verwaltungsakte vollstreckbar sein... wird sicher versucht diese zu vollstrecken
 ( warum sollten die auch nicht...)
Ohne konkrete Infos ( siehe oben) .... - kein Schlachtplan
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"nach einer Pfändungsankündigung des Beitragsservice, dem ich widersprechen muss" - Nein .. warum... was soll das bringen ?
"danach vom Beitragsservice ein Widerspruchsbescheid hätte kommen müssen" - Hat nichts mit der vollstreckbarkeit zu tun.... belanglos ob er kommt oder nicht
Pech gehabt? - Die haben deine Kohle...JA
..........................................................................

BEITRAGSBESCHEID - Reaktion erforderlich..Antrag aufschiebende Wirkung und Widerspruch (grundgestzwidrig siehe forum)
noch ein BEITRAGSBESCHEID - Reaktion erforderlich..Antrag aufschiebende Wirkung und Widerspruch (grundgestzwidrig siehe forum)
3 Monate keine Reaktion auf Widerspruch(widerspruchsbescheid) und Antrag aufschiebende Wirkung vom ÖR - Reaktion erforderlich ( Untätigkeitsklage siehe forum)
Kein Beitragsbescheid erhalten - Pfändung - Abblocken (zpo erinnerung siehe forum)
Belanglose Infobriefe  - sind belanglos
---------------------------------------------------------------------

Vollstreckung Verwaltungsakt - einleitung durch: Vollstreckungsanordnung
Anzuwendende Vollstreckungsvorschriften - http://dejure.org/gesetze/VwVG/5.html
http://www.hansklausweber.de/html/rechtsschutz_verwvollstreckung.html#Vollstreckungsm.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Ziym am 07. Mai 2014, 15:47
Hallo
hier nun der Fall von Person A:

Person A hat auf die Gebühren und Beitragsbescheide nie geantwortet.

Am 01.02.14 kam eine Mahnung über 191,88 € an.

Am 01.03.14 kamen dann 2. Briefe an:

1. Eine Mahnung welche Person A auffordert bis 15.03.14 von 312,87 € zu begleichen
2. Eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung welche Person A auffordert 307,76 € innerhalb von 5 Tagen zu überweisen und eine Kopie des Zahlungsbelegs zu übermitteln.
    Allerdings ist in dem Schreiben auch die Rede von "Zuletzt wurde ein Betrag von 191,88 abgemahnt"
    (Nach Ablauf dieser Frist würde die Forderung dem zuständigen Vollstreckungsorgan zum Einzug übergeben.)

Am 01.04.14 kam ein normaler Beitragsbescheid ohne die Worte Mahnung oder Zwangsvollstreckung über 320,87 €.

Auf die Briefe antwortete Person A nicht.

Am 15.04.14. dann ein Brief vom Gerichtsvollzieher im Anhang. (komisch ist, dass da seite 3/3 steht obwohl es nur 2 sind)

Daraufhin sendete Person A einen Widerruf an den Beitragsservice mit der Begründung, dass Person A unterhalb des Existenzminimums liege.

Person A hat jetzt eben mal bei ihm angerufen und um eine Fristverlängerung gebeten. Leider meinte er zu Person A dass dies nicht möglich sei. Aber Person A sollte mal beim Beitragsservice anrufen und nach einer Antwort auf dessen Widerruf fragen. Er wüsste auf jeden Fall erst einmal Bescheid.

Was würdet ihr nun als nächstes tun?
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 07. Mai 2014, 15:48
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9254.msg64509.html#msg64509

http://ul.to/gyqx8k99
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Ziym am 07. Mai 2014, 16:01
danke für die schnelle antwort.

soll Person A jetzt warten bis der mit der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft kommt oder sofort Rechtsbehelf einlegen?

Bis jetzt ist das ja ein Schreiben rein informativen Charakters oder versteht Person A das falsch?
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 07. Mai 2014, 16:07
Mein Schwager meinte zu seiner Schwester in einem ähnlichen fiktiven Fall...
Dem Vollstrecker ( Gerichtsvollzieher ) würde ich schon mal mitteilen das ich Beim Vollstreckungsgericht Rechtsbehelf (Erinnerung) einlege,
damit die Eintragungsanordnung ( Eintrag Schuldnerverzeichnis) nicht erst rausgeht....und er den Fall "erstmal auf Eis legt" und den "Ball flach hält... (-: Sollte die Aufforderung zur Vermögensauskunft kommen... ab das Fax ans Vollstreckungsgericht.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9254.msg64509.html#msg64509

Ohne Durchsuchungsbeschluss ( hat er erstmal nicht...) hat der Gerichts/Vollzieher in der Wohnung nichts zu suchen.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Ziym am 07. Mai 2014, 16:18
Vielen Dank für die Vordrucke aber kann Person A die denn überhaupt nutzen?
Im Fall von Person A Fall liegt ja ein vollziehbarer Verwaltungsakt vor. Person A hat ja anders als andere einen Beitragsbescheid bekommen.
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: Ziym am 07. Mai 2014, 16:23
oder behauptet Person A erstmal sie hätte nix bekomm um zeit zu schinden?
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: awawaw am 07. Mai 2014, 16:28
Mein Schwager meinte zu seiner Schwester in einem ähnlichen fiktiven Fall...
Entweder Beitragsbescheid bekommen oder eben nicht bekommen... .......diese Frage kann Mister X nur selber beantworten ( wer denn sonst... )
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Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist es verboten... in persönlichen Angelegenheiten eines dritten irgendwelche Auskünfte zu erteilen.
Im Forum wird über fiktive Fälle diskutiert....in dem von dir angesprochenen fiktiven Fall geht es darum... das Mister X keinen Beitragsbescheid erhalten hat. Die Frage nach dem "was ist wenn" .. stellt sich hier nicht. Mister X hat keinen Verwaltungsakt erhalten.... PUNKT
Titel: Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Beitrag von: El Gecko am 21. Mai 2014, 08:47
So die Anfechtungsklage gegen den BS ist in den Sand verlaufen. Würde eh nichts nützen. Also werde ich jetzt leider zahlen müssen :'(