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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Stromerle am 21. Juni 2013, 18:27

Titel: Beitragspflicht für Besitzer mehrer Wohnungen
Beitrag von: Stromerle am 21. Juni 2013, 18:27
Guten Tag,

wie sieht es mit der Beitragspflicht für Besitzer mehrer Wohungen in mehreren Häusern aus?

Die Person besitzt drei Häuser und wohnt alleine an 350 Tagen in Haus A mit zwei Wohnungen. Es sind keine weiteren Bewohner gemeldet und es wird keine Miete bezogen. Die Person übernachtet in  Haus B mit zwei Wohnungen und Haus C  mit einer Wohnung  selbst an je ca. 5 Tagen für Erhaltungsmassnahmen. Weder für Haus B noch für Haus C sind Einwohner am Meldeamt gemeldet noch wird hierfür Miete bezogen, noch wird die Wohnung von anderen Personen genutzt.

Für wieviele Wohnungen ist die Beitragspflicht erfüllt und weshalb?

Bin auf die Antworten gespannt. Danke. Gruß Stromerle




Titel: Re: Beitragspflicht für Besitzer mehrer Wohnungen
Beitrag von: Streifi89 am 21. Juni 2013, 21:23
Ganz einfach: https://www.rundfunkbeitrag.de/beitragsrechner_standalone/index.html

Pro Wohnung/Haus muss die Person 1x Beitrag entrichten, ob er dort wohnt oder nicht.
Titel: Re: Beitragspflicht für Besitzer mehrer Wohnungen
Beitrag von: power-dodge am 21. Juni 2013, 22:10
Leerstehende Wohnungen sind nicht Beitragspflichtig.
Wenn dort niemand gemeldet ist und es keinen Mietvertrag gibt, muss man nicht bezahlen  ;).

Ohne Gewähr, zu mindestens war mein letzter stand so.
Titel: Re: Beitragspflicht für Besitzer mehrer Wohnungen
Beitrag von: Stromerle am 22. Juni 2013, 01:49
Ganz einfach: https://www.rundfunkbeitrag.de/beitragsrechner_standalone/index.html

Pro Wohnung/Haus muss die Person 1x Beitrag entrichten, ob er dort wohnt oder nicht.

Also wenn jemand dann z.B. einen Wohnblock besitzt mit 50 Wohnungen wovon 25 nicht vermietet sind - muss er 25 x den Beitrag entrichten, ob er dort wohnt oder nicht?
Titel: Re: Beitragspflicht für Besitzer mehrer Wohnungen
Beitrag von: seppl am 22. Juni 2013, 08:25
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&sqi=2&ved=0CC0QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.rbb-online.de%2Funternehmen%2Frundfunkgebuehren%2Fantworten_auf_ihre.file.pdf&ei=ykHFUc6VCsjssgaOq4C4Aw&usg=AFQjCNHXT-TdOh0TyOzzYWAM6e9Soa22fA&sig2=nMw586AcZtkbR3BCbmIUPQ (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&sqi=2&ved=0CC0QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.rbb-online.de%2Funternehmen%2Frundfunkgebuehren%2Fantworten_auf_ihre.file.pdf&ei=ykHFUc6VCsjssgaOq4C4Aw&usg=AFQjCNHXT-TdOh0TyOzzYWAM6e9Soa22fA&sig2=nMw586AcZtkbR3BCbmIUPQ)

Zitat daraus:
"Muss ich für meine leer stehende Wohnung Rundfunkbeitrag bezahlen?

Wenn für eine Wohnung kein Mietvertrag besteht und für die Wohnung auch keine Person beim
Einwohnermeldeamt gemeldet ist, ist die Wohnung beitragsfrei. Unabhängig davon, ob die
Wohnung möbliert ist oder nicht. " Zitat Ende
Titel: Re: Beitragspflicht für Besitzer mehrer Wohnungen
Beitrag von: HaraldSimon am 23. Juni 2013, 11:33
Fünf Tage in einer Wohnung können aber schon zur Meldung beim Einwohnermeldeamt verpflichten, zumindest als Nebenwohnung, wenn man in bestimmten Bundesländern wohnt.

Hier mal als Beispiel eine Information der Gemeinde Letschin: http://www.letschin.de/cms/upload/pdf/neues/Meldepflicht.pdf (http://www.letschin.de/cms/upload/pdf/neues/Meldepflicht.pdf)

Da ist von "einer Woche" die Rede, über die man sich nun streiten kann (Werktagswoche = fünf Tage oder echte Woche).
Diese Woche muss aber nicht am Stück sein, auch einzelne Tage addieren sich zusammen.
Titel: Re: Beitragspflicht für Besitzer mehrer Wohnungen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 23. Juni 2013, 19:59
Fünf Tage in einer Wohnung können aber schon zur Meldung beim Einwohnermeldeamt verpflichten, zumindest als Nebenwohnung, wenn man in bestimmten Bundesländern wohnt.

Hier mal als Beispiel eine Information der Gemeinde Letschin: http://www.letschin.de/cms/upload/pdf/neues/Meldepflicht.pdf (http://www.letschin.de/cms/upload/pdf/neues/Meldepflicht.pdf)

Da ist von "einer Woche" die Rede, über die man sich nun streiten kann (Werktagswoche = fünf Tage oder echte Woche).
Diese Woche muss aber nicht am Stück sein, auch einzelne Tage addieren sich zusammen.

Im Geist des Rundfunkstaatsvertrages kann man das Meldegesetz ändern. Es bestehe ja der Verdacht, dass der Eigentümer oder Mieter einer Wohnung sie bewohne. Also nicht die Erklärung, dass man eine Wohnung bewohnt, ist das notwendige, sondern die Anzeige des Besitzes einer Wohnung. Befreiungen in ganz seltenen Fällen wären möglich, wenn zum Beispiel die Wohnung offensichtlich unbewohnbar ist: also nicht, weil man da nicht wohnen will, sondern weil man nicht wohnen kann.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein gefährlicher Präzedenzfall.
Titel: Re: Beitragspflicht für Besitzer mehrer Wohnungen
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 24. Juni 2013, 11:48
Fünf Tage in einer Wohnung können aber schon zur Meldung beim Einwohnermeldeamt verpflichten, zumindest als Nebenwohnung, wenn man in bestimmten Bundesländern wohnt.

Hier mal als Beispiel eine Information der Gemeinde Letschin: http://www.letschin.de/cms/upload/pdf/neues/Meldepflicht.pdf (http://www.letschin.de/cms/upload/pdf/neues/Meldepflicht.pdf)

Da ist von "einer Woche" die Rede, über die man sich nun streiten kann (Werktagswoche = fünf Tage oder echte Woche).
Diese Woche muss aber nicht am Stück sein, auch einzelne Tage addieren sich zusammen.

Im Geist des Rundfunkstaatsvertrages kann man das Meldegesetz ändern. Es bestehe ja der Verdacht, dass der Eigentümer oder Mieter einer Wohnung sie bewohne. Also nicht die Erklärung, dass man eine Wohnung bewohnt, ist das notwendige, sondern die Anzeige des Besitzes einer Wohnung. Befreiungen in ganz seltenen Fällen wären möglich, wenn zum Beispiel die Wohnung offensichtlich unbewohnbar ist: also nicht, weil man da nicht wohnen will, sondern weil man nicht wohnen kann.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein gefährlicher Präzedenzfall.

Trotzdem: Leere Wohnungen lösen keine Beitragspflich aus, selbst nicht wenn sie möbliert sind!