gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: spiky am 15. Juni 2013, 11:01
-
Ich möchte hier über meinen Fall berichten, weil ich glaube, dass es andere ermutigen könnte, ebenfalls so zu handeln.
Anfang April habe ich an "ARD,ZDF,Deutschlandradio" ein Schreiben geschickt, in dem ich meine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag erklärt habe. Der Brief ging als Einschreiben mit Rückschein raus, welchen ich wenige Tage später auch bekam.
Das Schreiben enthielt etwa folgenden Inhalt:
Absender: xxxxxx
Teilnehmernummer: xxxxxx
An
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Betreff: Abmeldung vom Rundfunkbeitrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich mich vom Rundfunkbeitrag ab.
1. Ich widerrufe die erteilte Einzugsermächtigung. Etwaige Abbuchungen werde ich umgehend durch meine Bank zurück buchen lassen.
2. Ich fordere Sie hiermit auf, mir bis zum [ca. 4 Wochen später] vollständige Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten gemäß §19 BDSG zu erteilen.
Begründung:
3. Ihre sog. "Rundfunk-Dienstleistungen" nehme ich nach wie vor nicht in Anspruch.
4. Die von Ihnen propagierte "Gerechtigkeit" des neuen Beitrags betrachte ich unter Berücksichtigung von Punkt 3 als Blasphemie und eine persönliche Beleidigung.
5. Sie bzw. der NDR verstoßen wiederholt und fortwährend gegen die Ihnen obliegende Pflicht zu unabhängiger und sachlicher Berichterstattung gemäß §10 RStV.
Freundliche Grüße
Zu Punkt 1:
Etwa zwei Wochen später wurde der Beitrag abgebucht. Da es sich um eine Sepa-Lastschrift handelte, konnte ich diese nicht online zurück buchen. Also ging ich zu meiner Bank und unterschrieb dort einen Rückbuchungsauftrag. Das Geld war wenige Tage später wieder auf meinem Konto. Auf meine Frage hin, ob das Abbuchen ohne Einzugserlaubnis strafbar wäre, bekam ich sinngemäß die Antwort: "Ja, das ist strafbar. Aber können Sie das nachweisen? Haben Sie es per Einschreiben mit Rückschein geschickt und diesen bekommen?" => :-)
Ich habe bisher aber keine Strafanzeige erstattet. Diese Option halte ich mir für den Fall offen, dass ich ein Druckmittel benötige.
Zu Punkt 2:
Ich habe bisher keine Auskunft bekommen.
Zu Punkt 3:
Ich habe noch nie einen eigenen Fernseher besessen und bisher für meinen Receiver mit AM/FM-Empfänger und meinen PC mit Internetzugang die 5,xx € GEZ-Beitrag bezahlt. Ich höre allerdings auch so gut wie nie Radio. Für den Internetzugang - muahahaha. Den habe ich nicht bei ARD,ZDF & Co. und ich sehe absulut nicht ein, dass die dafür Geld von mir bekommen sollten.
Ich habe einmal versucht, mir den Tatort online anzusehen. Die Streaming-Implementierung war so mies, dass der Film etwa alle 20 Sekunden abriss, zu hakeln anfing und dann 10 Sekunden vor dem Abriss weiterging. Es war mir absolut unmöglich, den Inhalt des Geschehens zu verfolgen.
Zu Punkt 4:
Gerechtigkeit? Die GEZ hatte schon immer ein absonderliche Vorstellung von Gerechtigkeit. Jemand (z.B. ich), der bisher immer brav seine Beiträge bezahlt hat, aber dennoch kein Fernsehen sieht oder Radio hört, soll jetzt das 3-fache bezahlen?
Jemand, der ein zweites Haus und eine Ferienwohnung besitzt, soll jetzt den 3- bis 9-fachen Beitrag bezahlen? Weil man ja auch Fernsehen an drei Orten gleichzeitig sehen kann.
Ich könnte hier noch endlos weitere Beispiele anführen, aber es ist hier wohl allen offensichtlich:
Die GEZ bzw. ARD & Co versuchen hier, GIER als Gerechtigkeit zu vermarkten.
Zu Punkt 5:
Ich habe mehrfach am eigenen Leib erlebt, wie in den öffentlich-rechtlichen Sendern die Berichterstattung verdreht wird, damit die Beiträge sensationell wirken (kann ich anhand von Mitschnitten nachweisen). Hier galt schon immer die Regel: "Only bad news is good news". Die Wahrheit blieb dabei immer auf der Strecke bzw. wurde ins Gegenteil verkeht.
Ich möchte an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass der Rundfunkbeitrag für ARD & Co auch Verpflichtungen enthält. Schaut doch mal rein und urteilt selbst:
http://www.medienrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/medienrecht/LS_Hain/Docs/Medienrecht_I/konsolidierte_Fassung_RStV_hp.pdf
Nachmachen erwünscht ;-)
Ggf. werde ich den weiteren Verlauf der Geschichte hier posten ...
-
HALLO SPIKY
...gut so , dran bleiben !!
-
Hallo spiky
Daß die Beitragsgeschichte nicht sauber ist, darüber brauchen wir wohl nicht zu streiten. Doch dieses Forum ist das bekannteste unter den Aufständischen. Gehe auch davon aus, daß hier herumspioniert wird.
Das Internet verführt zum Plaudern. Man legt leicht zu viel offen, was einem nachher dann nützlich gewesen wäre. Das kenne ich von mir.
Das ist alles nicht so einfach.
-
Also haben die dir trotz fehlender Einzugsermächtigung Geld vom Konto abgebucht. Wenn das strafbar ist solltest du Anzeige erstatten. Dich würden sie auch versuchen vors Gericht zu ziehen um an dein Geld zu kommen also lass diese Kriminellen nicht so einfach davon kommen.
-
Heute habe ich den zweiten Antwortbrief bekommen.
In dem ersten Brief bekam ich die geforderten Daten über mich, auf die restlichen Punkte ist der Betrügerservice nicht weiter eingegangen. Des Weiteren wurde die Zahlung von ca. 110 € gefordert.
Heute in dem zweiten Brief wurde die Zahlungsaufforderung wiederholt, des Weiteren wurde mir mitgeteilt, dass ich, falls ich die nächsten zwei Wochen nicht zahlen würde, keine Zahlungsaufforderungen mehr bekäme, sondern einen Gebühren-/Beitragsbescheid inkl. Säumniszuschlag.
Als Reaktion werde ich die nächsten Tage mal wieder einen Brief schreiben ... ;-)
(und hier posten ^^)
-
spiky,nichts tun,Du brauchst einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelf,alles andere ist vertane Zeit,Müh und Geld.
-
Nicht unbedingt.
Ich habe aufgrund der unzulässigen Abbuchung noch immer die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Und ich habe mal gehört, dass der Betrügerservice so etwas scheut ... vielleicht lassen die sich ja bei etwas Druck auf einen Deal ein, z.B. drei Jahre Beitragsbefreiung. Das Schreiben würd' ich mir dann einrahmen und als Trophäe aufhängen.
-
Ich glaube nicht, dass Verfehlungen von Mitarbeitern des Beitragsservice irgendeinem anderem Mitarbeiter als Grund zur Befreiung dient. Da sind die völlig schmerzfrei, der örR will dein Geld. Solche Verfehlungen werden die losgelöst von ihrem Beitragsanspruch sehen, der Mitarbeiter wird abgemahnt, dein Geld ist fällig.
-
Ich habe am 1.12.2013 einen "Gebühren-/Beitragsbescheid" mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten. Fast hätte ich das Ding übersehen (und die Frist versäumt), da ich von den häufigen Briefen und Forderungen der Geldeintreiber schwer gelangweilt war und diese nur stur abgeheftet habe.
Nun denn - neben dem geforderten Betrag auf der Vorderseite befindet sich auf der Rückseite eine
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Rundfunkanstalt oder bei
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
einzulegen.
...
Dann werd' ich mal wieder einen hübschen Brief für die Damen und Herren schreiben. Wer hätte gedacht, dass die Geldeintreiber von mir ein Weihnachtsgeschenk bekommen ;-)
Geht natürlich wieder als Einschreiben mit Rückschein raus. Ich werde die nächsten Tage berichten, welche Begründungen ich im Widerspruch angebe. Das wird 'ne ziemlich lange Liste ...
Gruß
-
Da auf den Widerspruch eine Klage folgen könnte, ist es wichtig, nur die Gründe aufzuzählen, die einen persönlich betreffen und die vor Gericht bestand haben. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es keine Rolle spielt, welche Gründe im Widerspruch genannt werden, es werden keine Widersprüche stattgegeben. Die schreiben immer "Der Widerspruch ist zulässig, aber in der Sache nicht begründet." Wenn überhaupt noch ein Widerspruchbescheid kommt. Die spielen auf Zeit und warten die höchstrichterlichen Entscheidungen ab, die in wenigen Wochen erwartet werden. Wenn die Gewinnen, sind wir auf Lebzeit deren Sklaven, wenn die verlieren, müssen die den Gürtel enger schnallen.
-
Moin,
Die Affen könne gewinnen wie oft die wollen!
Von mir wird es niemals Geld geben! Das ist ein Fakt!
Lieber ziehe ich in einen Bürgerkrieg oder ähnliches.
Also holt mit Gewalt von mir das Geld, die Faschisten
Könne ehrlich gesagt nicht anders.
Faschismus könnte man jeden Tag auf den ersten und
Anderen öffentlichen Sendern sehen...
Wollt Ihr mir verbieten über euch was schlechtes zu schreiben?
Tja versucht das mal...
Aber ganz ehrlich, ihr könnt zu Boden gehen und kein Schwein wird euch vermissen!!!
Frohe Weihnachten an alle Forumsmittglieder.
-
... Wenn die Gewinnen, sind wir auf Lebzeit deren Sklaven...
glaub ich nicht! Ich schließe mich da eher Power-Dodge an: Wiederstand!
Ich traue den Gerichten nicht! Politik, Justiz, Rundfunkanstalten, Konzernspitze usw. - ist doch alles derselbe Club...
Wir müssen uns jetzt darauf konzentrieren, so viele Leute auf unsere Seite zu ziehen, wie nur irgend möglich!
Je kleiner die Gruppe der Zahlungsverweigerer ist, desdo härter schlagen die auf uns ein.
Wären wir 3 oder 4 Millionen, würden die sich weit weniger trauen!
-
So,
hier ist mein Widerspruch. Ich habe zunächst eine Vorlage hier aus dem Forum benutzt, dann aber große Teile geändert bzw. selbst geschrieben und mich von anderen Vorlagen "inspirieren" lassen. Könnt Ihr gern weiter verwenden.
PS: Bitte hier keine Off-Topic Diskussionen
PPS: Würd' Euch ja gern das odt anhängen, aber das Forum will keine .odt Dateien
-
Mal davon abgesehen, dass Widersprüche sowieso abgelehnt werden, ist die Frist von 2 Wochen zu kurz. Für eine folgende Klage ist es hilfreich, jetzt schon das Argument mit der Steuer ausführlicher darzulegen: wenn es eine Steuer ist, waren die Länder nicht kompetent diese zu erlassen, wenn es keine Steuer ist, fehlt die Rechtsgrundlage zur deutschlandweiten Beitragserhebung auf Wohnungen. Genauere Argumente dazu finden sich hier im Forum. Ob das gerichtlich anerkannt wird, ist offen. Deshalb halte ich die Begründungen wegen der Grundgesetzverstösse für wichtiger, denn dass dir deine Freiheit genommen wird ist unwiderlegbar.
-
Hallo Roggi,
etwas mehr Zuversicht und positive Grundstimmung, bitte ;)
Die Begründungen, die ich dargelegt habe, basieren auf meinen persönlichen Überzeugungen, die ich auch für "gerichtsfest" halte.
Was letztendlich vor Gericht Bestand hat, wird erst vor Gericht entschieden.
Der Brief ist übrigens schon raus.
Ob die Frist zu kurz ist, sei mal dahingestellt. Dem Beitragsservice steht es natürlich offen, bei mir (schriftlich) um eine Fristverlängerung zu bitten, wenn er ein Problem mit der kurzen Frist hat ;)
Schlagt sie mit ihren eigenen Waffen! ;D
-
Hallo Roggi,
etwas mehr Zuversicht und positive Grundstimmung, bitte ;)
Die Begründungen, die ich dargelegt habe, basieren auf meinen persönlichen Überzeugungen, die ich auch für "gerichtsfest" halte.
Was letztendlich vor Gericht Bestand hat, wird erst vor Gericht entschieden.
Der Brief ist übrigens schon raus.
Ob die Frist zu kurz ist, sei mal dahingestellt. Dem Beitragsservice steht es natürlich offen, bei mir (schriftlich) um eine Fristverlängerung zu bitten, wenn er ein Problem mit der kurzen Frist hat ;)
Schlagt sie mit ihren eigenen Waffen! ;D
Positive Grundhaltung ist gut, wenn die über Massenvernichtungswaffen verfügen, mit denen wir nicht zurückschlagen können. Kann sein, dass ich unsere Waffen für Pistölchen halte, aber durch Einsatz möglichst vieler unterschiedlicher Pistolen möchte ich jeder Klage zu mehr Durchschlagskraft verhelfen.
Da der Beitragsservice jeden Fehler ausnutzt, befürchte ich, dass die Formfehler geltend machen, wenn die Frist zu kurz ist und die "Teilnehmernummer" fehlt, die ja inzwischen "Beitragsnummer" heißt. Andererseit verhilft dir diese kurze Frist von 2 Wochen, festzustellen, ob Formfehler begangen wurden, bevor die Widerspruchsfrist abläuft.
-
... befürchte ich ...
Hör auf damit! ;)
Der Brief ist abgeschickt.
In diesem Fall nützt uns die Furcht nicht.
Wenn Du mich und andere Kläger wirklich unterstützen möchtest, ist es am hilfreichsten, die Kläger zu ermutigen, ihr Ding zu machen. Wenn Du den Leuten erzählst, dass sie diese und jene Formfehler gemacht hätten, glauben sie irgendwann selbst noch, vermeintliche Formfehler würden dazu führen, dass der "Beitragsservice" mit seinen Verstößen gegen unser Grundgesetz durchkommt.
Wir haben Argumente, die inhaltlich erheblich besser sind als die des "Beitragsservice". Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Richter auch mal über Formfehler hinweg sieht bzw. gar keine erkennt, wo andere welche zu erkennen meinen ;D
Versteh mich nicht falsch - ich schätze Deine Hilfe und Deine Hinweise wären in einer anderen Situationen wertvoll und nützlich. Aber jetzt ist erstmal Geduld gefragt. Ich bin zuversichtlich, dass der Beitragsservice es schafft, die Ablehnung des Widerspruchs innerhalb der nächsten paar Wochen an die richtige Adresse zu senden 8)
Den Widerspruch habe ich übrigens auch deswegen schon abgeschickt, weil es mit der Frist schon sehr knapp ist.
Viele Grüße
Spiky
-
Hallo spiky ,
Glaubst du denn ernsthaft , in den nächsten paar Wochen deinen Widerspruchsbescheid in den Händen halten zu dürfen ?
Du wirst feststellen , wenn es darum geht , sind die Jungs in ihrem Tatendrang und unermüdlichen Bedürfnis zum Briefe schreiben plötzlich einer starken Hemmung unterworfen . Sie haben nun plötzlich alle Zeit der Welt und ignorieren deinen Widerspruch zur weiteren Bearbeitung (auch mit Rückschein). Dieser wird erst mal akkurat in deinem Dossier abgelegt und zum Warten verurteilt.
Stattdessen erhältst du weitere Bettelbriefe , so als ob du niemals einen Widerspruch eingelegt hättest. Das Spielchen wiederholt sich mehrmals , es erstreckt sich über mehrere Quartale. Du verschickst daher sicher noch weitere Widersprüche zu weiter eintrudelnden Beitragsbescheiden . Nach dem 3. darfst du mit einer bösartigen Zahlungsaufforderung und der Androhung von Zwangsvollstreckung und diversen anderen möglichen Maßnahmen rechnen. Dieser widerspreche ebenfalls , auch wenn dies so nicht als Option vorgesehen ist. Dieses Schreiben richte zusätzlich auch an deine zur Vollstreckung zuständige Behörde , ergänze dieses um den genauen Stand in deinem Fall , wie gezielte Verschleppung .
Ich bin jetzt genau so weit wie beschrieben , warte auf meinen bereits überfälligen vierten Beitragsbescheid fürs vierte Quartal und habe noch keinen Widerspruchsbescheid und keinen Gerichtsvollzieher zu Gesicht bekommen.
Mache ich irgendetwas falsch , wollen die mich noch länger auf die Folter spannen und zappeln lassen ? (etwas Ironie darf und muss für den mitlesenden Feind auch sein)
Was würde denn eigentlich passieren , wenn angenommen mit einem Schlag oder zeitnah die Hälfte der Beitragsgelder wegen Verweigerung wegfallen würden ? Würde der ÖRR solange wie nur möglich einen auf Krampf machen und weiter wurschteln , vielleicht sein Parteienkonsortium um Spenden betteln oder......sich notgedrungen einen sinnvollen Lösungsvorschlag heraus würgen ?
Mario Walter
-
Was man machen kann, ist eine Untätigkeitsklage. Damit wird örR gezwungen, auf den Widerspruch zu reagieren. Verbunden damit ist allerdings, dass vor Gericht auf die Gründe im Widerspruch direkt eingegangen wird und dass anschliessend gegen den zu erwartenden ablehnenden Widerspruch innerhalb der Frist von 4 Wochen Klage eingereicht werden muss. Deshalb mein Tipp, den Widerspruch mit möglichst viel Inhalt zu füllen, damit die Chancen steigen. Da aber anfang 2014 höchstrichterliche Urteile erwartet werden, kann man noch abwarten, ob eine Klage überhaupt weiterhilft.
Genauere Informationen zur Untätigkeitsklage gab es in diesem Thread:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6057.0.html
-
...Deshalb mein Tipp, den Widerspruch mit möglichst viel Inhalt zu füllen, damit die Chancen steigen.
Warum steigen die Chancen, wenn "viel Inhalt" geschrieben wird?
Ich frage, weil ich vorhabe - wenn es denn mal so weit kommt - auf Vertragsfreiheit zu pochen und nur darauf.
-
Da jedes Argument, wie z.B. Steuer oder keine Steuer, Vertrag oder Gesetz, Grundgesetzverstösse usw., noch von keinem Gericht abgeurteilt wurde, kann man Pech haben, wenn das Gericht nun feststellt, dass keine Vertragsfreiheit verletzt wurde, weil es ein Gesetz ist und kein Vertrag ( es ist ein Gesetz! ). Oder wenn es als eine zulässige Steuer anerkannt wird. Oder wenn verschieden Grundgesetzverstösse nicht als solche anerkannt werden, usw. Wer das falsche Argument in seiner Klage verwendet, zahlt die Beiträge und zusätzlich Gerichtskosten wenn er verliert. Wenn ein fauler Kompromiss vor Gericht rauskommt, zahlt immer noch jeder seine Gerichtskosten. Nur wenn ein Argument in der Klagebegründung anerkannt wird, hat man gewonnen. Deshalb alles rein in die Klage und den Widerspruch, was einem Ungerecht vorkommt, so steigen die Chancen, dass man den Rechtsstreit gewinnt.
-
Oh nein Roggi , so war meine Ungeduld nicht gemeint , leider ein Missverständnis in meiner Ironie.
Ich habe noch viel viel mehr Zeit , als wie man sich diese in Gezhausen seit über einem Jahr für meinen Fall nimmt.
Man weckt doch keine noch friedlich schlafenden und dann zu Bestien werdenden Hunde. Die werden von ganz allein wieder munter und melden sich bei Fuß. Ich kann mich schon noch früh genug wieder mit diesen edlen auserwählten Herrschaften beschäftigen.
Derweil fröne ich lieber meinem neu entdeckten "Hobby" und widme dazu meine Freizeit möglichst oft diesem Forum.
Die letzten Jahre war ich um diese Zeit Ebay-süchtig , jetzt hat mich die Sucht des Widerstandes gegen dieses Absurdistan ergriffen. Durch dieses Forum wird das schamlos freche Modell der ÖRR-Gelddruckmaschine immer besser durchschaubar.
Zur Untätigkeitsklage : Diese hatte ich auch schon mal in Erwägung gezogen , nur wer will denn was von wem ?
Jeder Tag ohne Post von diesen Fuzzis ist ein guter Tag und schont die ohnehin schon deswegen strapazierten Nerven.
-
Oh nein Roggi , so war meine Ungeduld nicht gemeint , leider ein Missverständnis in meiner Ironie.
Ich habe noch viel viel mehr Zeit , als wie man sich diese in Gezhausen seit über einem Jahr für meinen Fall nimmt.
Es soll Leute geben, die wollen Klagen und wundern sich dass kein Widerspruchbescheid kommt. Mein Hinweis zur Untätigkeitsklage war allgemeiner Natur. Ich brauch die Klage im Moment auch nicht unbedingt. Mir geht's wie dir: seit 1.1.2013 keine Beiträge gezahlt und nix passiert. Die halten aus gutem Grund die Widerspruchsbescheide zurück.
-
...Deshalb mein Tipp, den Widerspruch mit möglichst viel Inhalt zu füllen, damit die Chancen steigen.
Man kann sich beim Widerspruch und sollte sich wohl auch insbesondere bei der Klage eine "ausführliche Begründung" bzw. "weiteren Sachvortrag" ausdrücklich vorbehalten und dies auch so im Widerspruch bzw. der Klageschrift formulieren.
Ich habe das zumindest bei der Klage so gehandhabt, nur einen repräsentativen Grund angegeben und mir "eine ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz ausdrücklich vorbehalten".
Somit war die Frist gewahrt.
Für weitere Begründungen im Zuge des nunmehr seit September(!) anhängigen Verfahrens habe ich seither wie ersichtlich Wochen bzw. Monate Zeit, kann es also *selbst steuern*.
Ich befinde mich unter keinerlei Fristdruck mehr, kann aber jederzeit die Landesrundfunkanstalt unter Zugzwang stellen... so gefällt mir das ;)
Auch während des Klageverfahrens können meines Wissens nach weitere Begründungen nachgeliefert werden.
Man muss also meiner Meinung nach weder Widerspruch noch Klage mit "möglichst viel Inhalt füllen" - zumindest nicht im jetzigen Stadium.
Die Rechtsbehelfsbelehrung der Beitragsbescheide besagt bzgl. Widerspruch:
"[...] Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden."
...und "sollen" heißt weder "müssen" noch "sind anzugeben" ;)
Es wurde auch schon mehrfach konstatiert, dass ein Widerspruch überhaupt nicht begründet werden muss.
Auch bei Untätigkeitsklage und darauf folgendem Zugzwang, fristgerecht Klage einreichen zu müssen, kann meines Erachtens nach genau nach diesem Schema verfahren werden, d.h. fristgerecht Klage einreichen unter dem "ausdrücklichen Vorbehalt" einer "ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz".
Also:
Keine Panik auf der Titanic ;)
Ab jetzt bestimmen *WIR*!!!
-
Moin, Bericht:
Nach einem weiteren Gebühren-/Beitragsbescheid Anfang Januar und einem weiteren Widerspruch habe ich heute den
__Widerspruchsbescheid__
erhalten.
Es ist das erste Mal, dass der Brief gefühlt nicht nur aus Textbausteinen besteht.
Meinem erstem Widerspruch wurde z.T. stattgegeben, wegen der Rücklastschriftkosten.
Dann viel Bla Bla Bla, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde abgelehnt, Widersprüche abgelehnt.
Rechtsbehelfsbelehrung, Klagen möglich.
Sofort Rechtschutzversicherung angerufen, Fall ist durch Versicherung abgedeckt :-)
So sieht's aus,
weiter geht's ;-)
-
Ich habe meine 9-seitige Klage am 25.3.2014 beim Verwaltungsgericht in Hamburg eingereicht.
Am deren Erfolg habe ich keinen Zweifel. Vielleicht nicht in erster, aber in einer höheren Instanz.
Meine Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten bei 150 € Selbstbeteiligung.
Gruß
Spiky
-
Aufgrund einer PN mal ein Status-Update bezüglich der Klage.
Ich hatte noch in 2014 ein Urteil aus einem anderen Prozess erhalten, in dem jemand in Hamburg in erster Instanz verloren hat. Mit dem gleichen Schreiben kam eine Anfrage vom Gericht, ob ich denn nicht "aufgeben" wolle, da mein Fall ja ähnlich gelagert sei. Ich habe dem Gericht zurück geschrieben, dass 1. mein Fall sehr wohl anders gelagert ist und 2. die Argumentation des Gerichts komplett fehlerhaft ist, da sie auf falschen Annahmen beruht.
Daraufhin bekam ich Anfang 2015 ein Schreiben, dass mein Prozess bis auf weiteres auf Eis gelegt ist (die Klage ruht). Vermutlich hat das Gericht Angst vor mir und meiner scharfsinnigen Argumentation ;-)
In der Zwischenzeit habe ich in Hamburg die Schwarzzahler gegründet: http://schwarzzahler.de/
Wir schließen uns gegen ARD, ZDF & Co. zusammen. Einzelpersonen können die vielleicht mürbe machen, aber gegen eine Gruppe, die sich gegenseitig schützt, stützt und informiert, kommen die nur sehr schwer bis gar nicht an ^^
Aktuell haben wir 35 Mitglieder.
Eines unserer Mitglieder hat bereits ein Interview gegenüber RT (RussiaToday) Deutsch gegeben:
https://www.youtube.com/watch?t=517&v=T3Jq61QsdBM
Viele Grüße
Christoph
-
__Widerspruchsbescheid__
erhalten
Rechtsbehelfsbelehrung, Klagen möglich.
Sofort Rechtschutzversicherung angerufen, Fall ist durch Versicherung abgedeckt :-)
So sieht's aus,
weiter geht's ;-)
ernsthaft?
Gut zu wissen... !
Eine Ruhendstellung wird wohl jetzt in HH die Runde machen!
Wir begrüßen das! Hoffentlich bald Bundesweit!
Vielen Dank für die Info!
Weiter so und halt uns auf dem Laufenden...
(evtl. Klage hier anonym hochladen?)
-
Mal ein mehr oder weniger aktuelles Status-Update:
Bezüglich der Klage ist nach wie vor nix passiert. Immernoch ruhend, ich zahle nix :-)
-
@Miklap
Eine Ruhendstellung wird wohl jetzt in HH die Runde machen!
Gilt leider nicht für BW (SWR Stuttgart) da werden alle Klagen durchgezogen und abgewiesen (da einfacher Sachverhalt)
Den Richtern ist explizit eine Aussetzung verboten.
-
Mag sein, dass das VG Hamburg regelmäßig die Verfahren aussetzt, da dieses bereits zu "Rundfunkgebühren"-Zeiten Entscheidungen getroffen hat, welche später vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurden.
Vgl. dazu die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu 1 BvR 656/10 sowie zu 1 BvR 665/10, in welchen es jeweils heißt:
Die angegriffenen Entscheidungen verstießen gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Gut möglich, dass das VG Hamburg insgeheim weiß, dass auch mit dem RBStV als Grundlage keine Entscheidungen möglich sind ohne dass am Ende festgestellt werden könnte, dass diese die Kläger/innen in ihren Grundrechten verletzen.
Gut möglich, dass das VG Hamburg lieber nicht noch einmal "auffällig" werden will.
OT:
Wer die beiden o. g. Entscheidungen einmal genau studiert wird im Übrigen auch schnell bemerken, dass örR bei Klagen gegen abgelehnte Befreiungsanträge und bei drohender Feststellung der Nichtigkeit des RBStV's durch das BVerfG diese drohende Feststellung ganz einfach durch eine nachträgliche Befreiung abwenden kann.
Die Rundfunkanstalt hat die Beschwerdeführerin von den Rundfunkgebühren nach Zustellung der Verfassungsbeschwerde rückwirkend befreit und dies mit den - nicht weiter substantiierten - Besonderheiten des vorliegenden Falles trotz der seinerzeit zutreffenden Ablehnung eines besonderen Härtefalles im Sinne von § 6 Abs. 3 RGebStV begründet.
Die Rundfunkanstalt hat den Beschwerdeführer von den Rundfunkgebühren nach Zustellung der Verfassungsbeschwerde rückwirkend befreit und dies mit den - nicht weiter substantiierten - Besonderheiten des vorliegenden Falles trotz der seinerzeit zutreffenden Ablehnung eines besonderen Härtefalles im Sinne von § 6 Abs. 3 RGebStV begründet.
Es ist daher fraglich wie sehr zielführend überhaupt Klagen gegen abgelehnte Befreiungsanträge sind.
-
Ein aktuelles Status-Update:
Ich habe am 25.11.2017 einen Brief von "Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Beitragsservice" erhalten. Interessanterweise mit Angabe von Ansprechpartnern und ordentlichen Unterschriften. Das Datum ist vom 24.11., also nicht wie bei den letzten Bescheiden 2 Wochen zurück datiert.
Inhaltlich ist ein Bescheid für das Jahr 2014 dabei, um die Verjährung zu vermeiden. Mir wird sogar im Voraus zugesichert, dass im Falle eines Widerspruchs keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens eingeleitet werden.
Das Gerichtsverfahren ruht nach wie vor.
Ich habe bereits angefangen, einen aktuellen Widerspruch zu verfassen und werden diesen die nächsten Tage abschicken.
Gibt es mittlerweile eigentlich eine Entscheidung über die Rechtsnatur des Rundfunkbeitrages (Steuer, Beitrag, Gebühr, etc.)? Ich bin noch auf dem Stand der Arbeit von Anna Terschüren, ist ja schon etwas älter ... ;)
-
Gibt es mittlerweile eigentlich eine Entscheidung über die Rechtsnatur des Rundfunkbeitrages (Steuer, Beitrag, Gebühr, etc.)?
Nein es gibt noch keine Entscheidung, welche die Rechtsnatur des Rundfunkbeitrags anhand der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Eigenschaften bestimmt hat.
---
Die Entscheidungen aus 03/16 bis jetzt des Bundesverwaltungsgerichts stellen nur die Sichtweise der DRichter dort dar, welche auf wenige Worte begrenzt zusammengefasst werden könnte, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer sei.