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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: tom2013 am 07. Juni 2013, 22:45

Titel: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: tom2013 am 07. Juni 2013, 22:45
Herr A wohnt schon seit vielen Jahren zusammen mit seiner Frau  in einem 10 Parteien Wohnhaus. Da es in seinem Haushalt bisher keine anmeldungspflichtigen Geräte gab zahlt auch keiner von beiden Gebühren, waren demnach auch noch nie angemeldet. Durch den Datenaustausch mit dem Einwohnermeldeamt bekommt Herr A sowie auch seine Frau je einen Brief mit Formular.

Herr A würde sich nun unter Vorbehalt anmelden und Beiträge bezahlen wollen. Unter Vorbehalt da er den Datenabgleich mit den Meldebehörden sowie auch die Haushaltsabgabe an für sich für nicht rechtens hält.

Fragen hierzu:

Gibt es Formbriefe hierfür? Wenn ja, wo?

Wie wird die GEZ Nachfolgegesellschaft auf die Anmeldung unter Vorbehalt reagieren?

Wenn A nun wartet bis der 3. Brief kommt und erst dann die Anmeldung unter Vorbehalt tätigt wird ein Busgeld (Ordnungswidrigkeit)  fällig?
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: themob am 07. Juni 2013, 23:36
Fragen hierzu:

1. Gibt es Formbriefe hierfür? Wenn ja, wo?

2. Wie wird die GEZ Nachfolgegesellschaft auf die Anmeldung unter Vorbehalt reagieren?

3. Wenn A nun wartet bis der 3. Brief kommt und erst dann die Anmeldung unter Vorbehalt tätigt wird ein Busgeld (Ordnungswidrigkeit)  fällig?

Zu
1: http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige    Im zweiten Absatz ist ein Link zu deren Musterbrief

2: http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag    siehe Beschreibung bei denen unter Punkt 4

3: Dazu gibt es keine Erfahrungswerte, soviel mir bekannt wurde hier noch nie darüber berichtet das jemand ein Bußgeld bekommen hat.

Aber zum Thema gibt es eine öffentlich abrufbare Erläuterung was die Voraussetzungen einer OWI betrifft: Siehe §12 Abs .1

https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2011/heftnummer:12/seite:258/doc:1

Die Frage ist wie hat A davon Kentniss bekommen das es diesen Beitrag gibt? Nie Geräte gehabt etc.

Handelt A vorsätzlich oder fahrlässig wenn er keine Infos bekommen hat? Die Antwort muss sich A selbst geben.
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: tom2013 am 08. Juni 2013, 21:51
Danke.  ;)

Anderer Sachverhalt:

Herr A und seine Frau sind zwar beim Einwohnermeldeamt unter Adresse X gemeldet, wohnen aber tatsächlich bei Adresse Y (dort nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet) . Der Wohnungsinhaber von Adresse Y zahlt bereits Beiträge und würde auch schriftlich bestätigen das Herr A und seine Frau bei Ihm wohnhaft sind.
Der Beitragsservice schreibt Herrn A und seine Frau auf Grund vom Datenabgleich mit dem Einwohnermeldeamt je mit einem Schreiben mit Formular an. Wie bereits geschrieben war Herr A und seine Frau noch nie bei der GEZ Nachfolgegesellschaft gemeldet.

Herr A und seine Frau melden dem Beitragsservice nun das beide bei Adresse Y wohnhaft sind und dort bereits Beitrag bezahlt wird.

Frage:
1. Wie wird der Beitragsservice darauf reagieren?
2. Welche Erfolgschancen hat Herr A und seine Frau?
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: Hailender am 08. Juni 2013, 22:39
Herr A und seine Frau sind zwar beim Einwohnermeldeamt unter Adresse X gemeldet, wohnen aber tatsächlich bei Adresse Y (dort nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet) .

Welchen Grund gibt es dafür?
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: tom2013 am 08. Juni 2013, 22:43
Herr A und seine Frau sind zwar beim Einwohnermeldeamt unter Adresse X gemeldet, wohnen aber tatsächlich bei Adresse Y (dort nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet) .

Welchen Grund gibt es dafür?

Wäre es zwingend notwendig der GEZ Nachfolgegesellschaft einen Grund hierfür zu nennen?
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: Hailender am 08. Juni 2013, 22:49
Herr A und seine Frau sind zwar beim Einwohnermeldeamt unter Adresse X gemeldet, wohnen aber tatsächlich bei Adresse Y (dort nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet) .

Welchen Grund gibt es dafür?

Wäre es zwingend notwendig der GEZ Nachfolgegesellschaft einen Grund hierfür zu nennen?

Ich denke schon. Ansonsten ist Herr A laut Meldung beim Einwohnermeldeamt für die Wohung unter Adresse X zahlungspflichtig.
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: tom2013 am 08. Juni 2013, 22:58
Herr A und seine Frau sind zwar beim Einwohnermeldeamt unter Adresse X gemeldet, wohnen aber tatsächlich bei Adresse Y (dort nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet) .

Welchen Grund gibt es dafür?

Wäre es zwingend notwendig der GEZ Nachfolgegesellschaft einen Grund hierfür zu nennen?

Ich denke schon. Ansonsten ist Herr A laut Meldung beim Einwohnermeldeamt für die Wohung unter Adresse X zahlungspflichtig.


Im Rundfunkstaats...blablabla Vertrag steht im übertragenen Sinne nur das vermutet wird das man unter der beim Einwohnermeldeamt registrierten Adresse auch wohnhaft ist. Wenn nun der Mieter der Wohnung Y bescheinigt das Herr A und seine Frau bei Ihnen wohnhaft sind ist das nicht glaubhaft? Womöglich macht sich Herr A und seine Frau einer Ordnungswidrigkeit nach dem Meldegesetz strafbar sonst aber doch nichts, oder?
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: Bürger am 08. Juni 2013, 22:58
Ich denke schon. Ansonsten ist Herr A laut Meldung beim Einwohnermeldeamt für die Wohung unter Adresse X zahlungspflichtig.

Ich dächte, schon aufgrund des Beitragstatbestands für eine *Zweitwohnung* würde man auf die eine oder andere Weise zahlungspflichtig sein.
Unter o.g. Umständen möglicherweise also *doppelt* - es sei denn, für die zweite Wohnung zahlt schon jemand fleißig :)

Die *Meldeadresse* dürfte so oder so zahlungspflichtig sein - auch wenn diese Bude "nackig", leergefegt und ohne Tapete ist.

Die *Inhaberschaft* einer Wohnung begründet lt. dem Rundfunkbeitragsstatsvertrag die sogenannte "Beitragspflicht".

Willkommen im Club ;)
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: tom2013 am 08. Juni 2013, 23:07
Ich denke schon. Ansonsten ist Herr A laut Meldung beim Einwohnermeldeamt für die Wohung unter Adresse X zahlungspflichtig.

Ich dächte, schon aufgrund des Beitragstatbestands für eine *Zweitwohnung* würde man auf die eine oder andere Weise zahlungspflichtig sein.
Unter o.g. Umständen möglicherweise also *doppelt* - es sei denn, für die zweite Wohnung zahlt schon jemand fleißig :)

Die *Meldeadresse* dürfte so oder so zahlungspflichtig sein - auch wenn diese Bude "nackig", leergefegt und ohne Tapete ist.

Die *Inhaberschaft* einer Wohnung begründet lt. dem Rundfunkbeitragsstatsvertrag die sogenannte "Beitragspflicht".

Willkommen im Club ;)

Nochmals. Der Rundfunkstaats....blablabla Vertrag besagt das es vermutet wird das man unter der beim Einwohnermeldeamt eingetragenen Adresse auch wohnhaft ist. Vermuten kann man viel.
Und, wie bereits geschrieben wird für die Wohnung Y bereits von jemanden bezahlt.
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: Bürger am 08. Juni 2013, 23:11
Nochmals. Der Rundfunkstaats....blablabla Vertrag besagt das es vermutet wird das man unter der beim Einwohnermeldeamt eingetragenen Adresse auch wohnhaft ist. Vermuten kann man viel.
Und, wie bereits geschrieben wird für die Wohnung Y bereits von jemanden bezahlt.

Zitat
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.
Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
   1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
   2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Ob ein Versuch juristischer "Spitzfindigkeit" bzgl. der Vermutungsregel etwas bringen würde...?

In jedem Falle kommt hier wieder das zutage, wovon der sogenannte "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" nur so strotzt:
Beweislastumkehr.

Alles wird *vermutet* - dem sogenannten "Beitragsschuldner" steht es dann frei bzw. obliegt es, das Gegenteil zu beweisen.

Das ist eine der Schikanen, gegen die sich der Unmut richtet.
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: tom2013 am 08. Juni 2013, 23:19
Nochmals. Der Rundfunkstaats....blablabla Vertrag besagt das es vermutet wird das man unter der beim Einwohnermeldeamt eingetragenen Adresse auch wohnhaft ist. Vermuten kann man viel.
Und, wie bereits geschrieben wird für die Wohnung Y bereits von jemanden bezahlt.

Zitat
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.
Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
   1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
   2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Ob ein Versuch juristischer "Spitzfindigkeit" bzgl. der Vermutungsregel etwas bringen würde...?

In jedem Falle kommt hier wieder das zutage, wovon der sogenannte "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" nur so strotzt:
Beweislastumkehr.

Alles wird *vermutet* - dem sogenannten "Beitragsschuldner" steht es dann frei bzw. obliegt es, das Gegenteil zu beweisen.

Das ist eine der Schikanen, gegen die sich der Unmut richtet.

Ich denke mal das man mit Vermutungen vor Gericht nicht weiter kommt.
Zum Thema. Also liegt die Beweislast beim vermuteten Beitragsschuldner?
Wäre denn ein Schreiben vom Bewohner der in Wohnung Y wohnhaft ist und Beiträge bezahlt nicht Beweis genug?
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: Bürger am 08. Juni 2013, 23:27
Ich denke mal das man mit Vermutungen vor Gericht nicht weiter kommt.
Zum Thema. Also liegt die Beweislast beim vermuteten Beitragsschuldner?
Wäre denn ein Schreiben vom Bewohner der in Wohnung Y wohnhaft ist und Beiträge bezahlt nicht Beweis genug?

Versuch macht kluch ;)
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Darüber aber nicht vergessen, dass das nur *Nebenschauplätze* sind - und es um weit mehr geht, als nur sich "herauszuwinden".

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6(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN zum
Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html

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"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: Hailender am 08. Juni 2013, 23:29
Wenn nun der Mieter der Wohnung Y bescheinigt das Herr A und seine Frau bei Ihnen wohnhaft sind ist das nicht glaubhaft?

Wie will der beitragzahlende Mieter das glaubhaft machen? Wem wird der Beitragsservice eher glauben - dem Mieter oder dem Einwohnermeldeamt?

(http://www.hss-cyb.org/smilies/glaskugel.gif)
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: tom2013 am 08. Juni 2013, 23:32
Ich denke mal das man mit Vermutungen vor Gericht nicht weiter kommt.
Zum Thema. Also liegt die Beweislast beim vermuteten Beitragsschuldner?
Wäre denn ein Schreiben vom Bewohner der in Wohnung Y wohnhaft ist und Beiträge bezahlt nicht Beweis genug?

Versuch macht kluch ;)
Erkenntnisse hier posten.

Nochmals. Also liegt die Beweislast beim vermuteten Beitragsschuldner?
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: Hailender am 08. Juni 2013, 23:33
Wäre denn ein Schreiben vom Bewohner der in Wohnung Y wohnhaft ist und Beiträge bezahlt nicht Beweis genug?

Versuch macht klug und sollte es klappen, unbedingt hier posten.
Denn dann schreiben wir uns alle gegenseitig ein derartiges Schreiben und sind schlagartig beitragsfrei  :o
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: Bürger am 08. Juni 2013, 23:35
Nochmals. Also liegt die Beweislast beim vermuteten Beitragsschuldner?

Bei wem sonst sollte sie liegen?
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: tom2013 am 08. Juni 2013, 23:36
Wenn nun der Mieter der Wohnung Y bescheinigt das Herr A und seine Frau bei Ihnen wohnhaft sind ist das nicht glaubhaft?

Wie will der beitragzahlende Mieter das glaubhaft machen? Wem wird der Beitragsservice eher glauben - dem Mieter oder dem Einwohnermeldeamt?

(http://www.hss-cyb.org/smilies/glaskugel.gif)

Frage 1: Durch sein Schreiben das dem Gericht vorgelegt werden könnte.
Frage 2: Gegenfrage. Was wird ein Gericht eher glauben. Einer Vermutung seitens dem Beitragsservice die sich wiederum auf eine Meldeadresse stützt. In Deutschland darf man sich anmelden wo man will, sogar in Gartenhäuser. Oder einem Schriftstück vom Mieter in Wohnung Y?
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: tom2013 am 08. Juni 2013, 23:38
Nochmals. Also liegt die Beweislast beim vermuteten Beitragsschuldner?

Bei wem sonst sollte sie liegen?

Wie vorher: Bei der GEZ?
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: tom2013 am 08. Juni 2013, 23:41
Wäre denn ein Schreiben vom Bewohner der in Wohnung Y wohnhaft ist und Beiträge bezahlt nicht Beweis genug?

Versuch macht klug und sollte es klappen, unbedingt hier posten.
Denn dann schreiben wir uns alle gegenseitig ein derartiges Schreiben und sind schlagartig beitragsfrei  :o
Wie wir hier alle wissen ist das ja nur ein rein theoretischer Fall den wir hier diskutieren. Vielleicht gibt es ja noch andere? Wäre gerne bereit mir andere anzuhören.  ;)
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: Bürger am 08. Juni 2013, 23:45
Nochmals. Also liegt die Beweislast beim vermuteten Beitragsschuldner?

Bei wem sonst sollte sie liegen?

Wie vorher: Bei der GEZ?

Du bist aber hartnäckig ;)

Ich bin der laienhaften - und vielleicht irrigen - Annahme, dass die "Vermutungs"-Formulierung *Juristen-Sprech* ist, und defacto bedeutet:
"Es wird davon ausgegangen."

Da dies erst mal so formuliert ist hätte der sogenannte "Beitragsservice" erst einmal eine Grundlage, die sozusagen im Raum steht.
Weshalb sollte dieser veranlasst sein, das zu beweisen?
Allenfalls dadurch, dass die "Vermutung" angefochten wird - auch das erfordert nach meinem Verständnis Aktivität seitens des "vermuteten Inhabers".

Wie dem auch sei - dies bedarf wohl juristischer Klärung.

und noch mal:
"Versuch macht kluch" - mehr kann ich nicht sagen.

Und auch noch mal:
Das ist eine Nebenschauplatz-Formalie.
Dies würde spätestens in der nächsten "Evaluierung" knackescharf zurechtgezurrt werden
und ändert nichts an den *wirklich grundsätzlichen* Unrechtmäßigkeiten!

Gegen diese *grundsätzlichen Unrechtmäßigkeiten* muss sich der Widerstand richten!

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Aufklärung *jetzt*!
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"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: Hailender am 08. Juni 2013, 23:51
Wäre denn ein Schreiben vom Bewohner der in Wohnung Y wohnhaft ist und Beiträge bezahlt nicht Beweis genug?

Versuch macht klug und sollte es klappen, unbedingt hier posten.
Denn dann schreiben wir uns alle gegenseitig ein derartiges Schreiben und sind schlagartig beitragsfrei  :o
Wie wir hier alle wissen ist das ja nur ein rein theoretischer Fall den wir hier diskutieren. Vielleicht gibt es ja noch andere? Wäre gerne bereit mir andere anzuhören.  ;)

Es kann so auch eine große Wohngemeinschaft gebildet werden. Jeder der darin wohnt, schreibt dem anderen ein Schreiben und versichert darin, dass man dort wohnhaft ist aber woanders gemeldet. Und schon muss nur ein Beitrag gezahlt werden.

Manchmal ist es besser vor dem Erstellen eines theoretischen Fall intensiver darüber nachzudenken.
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: tom2013 am 08. Juni 2013, 23:54
Du bist aber hartnäckig ;)

Finde es einfach nur gut wenn man nach Dingen, Mitteln, Wege sucht, ja, sich unterhält über eventuelle Lösungsansätze. Auch wenn sie auf den ersten Blick noch so weit weg von der Realität erscheinen mögen. Vielleicht gibt es ja noch andere außer die von unseren Herrn A und seiner Frau? 
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: tom2013 am 08. Juni 2013, 23:58
Wäre denn ein Schreiben vom Bewohner der in Wohnung Y wohnhaft ist und Beiträge bezahlt nicht Beweis genug?

Versuch macht klug und sollte es klappen, unbedingt hier posten.
Denn dann schreiben wir uns alle gegenseitig ein derartiges Schreiben und sind schlagartig beitragsfrei  :o
Wie wir hier alle wissen ist das ja nur ein rein theoretischer Fall den wir hier diskutieren. Vielleicht gibt es ja noch andere? Wäre gerne bereit mir andere anzuhören.  ;)

Es kann so auch eine große Wohngemeinschaft gebildet werden. Jeder der darin wohnt, schreibt dem anderen ein Schreiben und versichert darin, dass man dort wohnhaft ist aber woanders gemeldet. Und schon muss nur ein Beitrag gezahlt werden.


Gefällt mir.  ;)
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: DerRoman am 09. Juni 2013, 13:38
Hallo,
nach knapp 2,5 Monaten kam nun die Antwort der GEZ zu meiner Frage nach Zahlung unter Vorbehalt. Der Satz
"Nach § 10 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Beiträge."
Was bedeutet das konkret? Jetzt zahlen und, wenn Klagen gegen Rundfunksteuer erfolgreich sind, Beiträge zurückverlangen?

Viele Grüße,
Roman
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: seppl am 09. Juni 2013, 13:51
"§ 10 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag" gibt es nicht. Weder in der alten noch in der aktuellen Fassung

Kannst Du den Brief einscannen und hochladen wenn der BS sich geirrt hat?
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: seppl am 09. Juni 2013, 14:02
§ 10 RundfunkBEITRAGSstaatsvertrag:

Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
(1) ...
(2) ...
(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: DerRoman am 09. Juni 2013, 15:10
Danke.. welche Fälle würde das abdecken?
1. Wenn der Beitrag eine Steuer ist .. ich denke ja..
2. Wenn er gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.. das dann (wir sind Nichthörer/seher)?
3. Wenn er gegen die Rundfunkfreiheit verstößt oder was auch immer?

Bislang hatten wir immer noch vor, gegen den Bescheid/Widerspruch zu klagen. Aber wenn das nun gar nicht nötig ist?
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: tom2013 am 09. Juni 2013, 17:31
Hallo,
nach knapp 2,5 Monaten kam nun die Antwort der GEZ zu meiner Frage nach Zahlung unter Vorbehalt. Der Satz
"Nach § 10 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Beiträge."
Was bedeutet das konkret? Jetzt zahlen und, wenn Klagen gegen Rundfunksteuer erfolgreich sind, Beiträge zurückverlangen?

Viele Grüße,
Roman

Habe wohl deine Vorgeschichte irgendwie verpasst. Wenn ich das jetzt richtig verstehe hast du unter Vorbehalt (mit dem Musterbrief aus dem WWW) dich angemeldet und auch bezahlt. Nun ist die Antwort von denen gekommen. Also haben die deinen Vorbehalt jetzt so akzeptiert? Klär mal bitte auf. Danke
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: René am 09. Juni 2013, 17:48
Bitte an die Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) denken, hier insbesondere Punkt 2.

Danke!

René
Titel: Re: Anmeldung unter Vorbehalt
Beitrag von: DerRoman am 09. Juni 2013, 18:42
Also gezahlt haben wir bislang nicht. Ich habe einen leicht modifizierten Brief Brief mit Bitte um Bestätigung der Zahlung unter Vorbehalt im März geschickt, gestern kam dann die Antwort analog anderer, die hier bereits zur Schau gestellt wurden.
Bisher waren wir mit Radio angemeldet, am Staatsfunk haben wir jedoch seit 2002 nicht mehr teilgenommen, die Zahlung haben wir zum 1.1.2013 eingestellt.

Meine Frau und auch mein Schwiegervater hatten bereits das Problem (zum Glück hatten sie geklagt), daß die, die nicht geklagt hatten, leer ausgingen, weil Recht gebrochen wurde (Lehrer/Beamtenzeugs halt).
Persönlich tendiere ich dazu, zu klagen. Meine Frau auch.