gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: KreisKopf am 07. Juni 2013, 19:20
-
Hallo,
nehmen wir an, A hätte bisher Gebühren bezahlt und habe nun auf Anraten Verschiedener der GEZ die Einzugsermächtigung entzogen.
Nun könnte folgen, dass sich die GEZ bei A per Brief mit beiligendem Überweisungsgträger meldet mit der Aufforderung, ausstehende Gebühren zu zahlen.
Sollte A dies ignorieren? Er weiß, dass die GEZ Kontonummer und Adresse besitzt. Er ist sich unsicher, wie er vorgehen soll.
Er sucht nach Hilfe.
Beste Grüße
K.
-
Person A sollte sich einfach fragen, zahlen oder klagen!?
-
Hallo,
nehmen wir an, A hätte bisher Gebühren bezahlt und habe nun auf Anraten Verschiedener der GEZ die Einzugsermächtigung entzogen.
Nun könnte folgen, dass sich die GEZ bei A per Brief mit beiligendem Überweisungsgträger meldet mit der Aufforderung, ausstehende Gebühren zu zahlen.
Sollte A dies ignorieren? Er weiß, dass die GEZ Kontonummer und Adresse besitzt. Er ist sich unsicher, wie er vorgehen soll.
Er sucht nach Hilfe.
Beste Grüße
K.
http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen