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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: marlenic am 06. Juni 2013, 16:54

Titel: Nach Ummeldung postwendend Brief vom Beitragsservice...
Beitrag von: marlenic am 06. Juni 2013, 16:54
Hi Leute,
ich habe heute schon stundenlang dieses schöne Forum durchforstet, aber noch keine Antwort gefunden zu folgendem Fall:

Ummeldung am 17.5., Brief mit Vor- & Nachname zum "Datenabgleich" vom Beitragsservice vom 03.06. am 05.06. im Briefkasten (unglaublich schnell oder?)
Wohnungsbewohnerin hat noch nie GEZ bezahlt, denn sie war vorher in einem Haushalt, in dem der Hauptmieter bereits zahlte.

1) Bei Ummeldung war es nicht möglich, der Weitergabe persönlicher Daten zu widersprechen (Einwohnermeldeamtsleitung: "Das ist nicht vorgesehen, es gibt keine Möglichkeit, Ihren Widerspruch im System zu vermerken. Sie können das beim Einwohnermeldeamt nicht aktenkundig machen. Wir geben auch Ihre Daten nicht an den Beitragsservice weiter (Lüge???). Das macht die LABO, Wenden Sie sich an das -> Landesamt für Bürger- & Ordnungsangelegenheiten: Meldeangelegenheiten.")
2) Der Brief vom 27.5. an die LABO war anscheinend zu spät, denn die Daten waren offensichtlich schon übermittelt/abgerufen???
Es kommen Zweifel auf, dass nur 3x pro Jahr abgeglichen wird....

Im Vorfeld also die Weitergabe persönlicher Daten zu verhindern, war trotz mehrerer Versuche nicht erfolgreich.
 
So, was nun tun? Im Forum wird immer erst der Fall diskutiert, bei dem ein Mahnbescheid bzw. ein "Bescheid" vorhanden ist.
Frage: Ist dieser Daten-Abgleichs-Brief bereits ein Bescheid??? :-\

Was passiert, wenn auf diesen Brief nicht reagiert wird?
Wer hat Erfahrungen damit gesammelt?

Die weiteren Schritte ab "Bescheid" sind ja hinreichend beschrieben, Danke.
Keine Bedenken, den Klageweg zu gehen!

Gruß aus Berlin
Titel: Re: Nach Ummeldung postwendend Brief vom Beitragsservice...
Beitrag von: SchwarzSurfer am 06. Juni 2013, 16:58
Nur wo Bescheid drauf steht ist auch Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung drin. Das ist hier anscheinend nicht der Fall. bestimmt hat dein Brief an die LABO den Anlass gegeben. Frechheit.
Titel: Re: Nach Ummeldung postwendend Brief vom Beitragsservice...
Beitrag von: Hailender am 06. Juni 2013, 18:07
Frage: Ist dieser Daten-Abgleichs-Brief bereits ein Bescheid??? :-\

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4880.msg34094.html#msg34094
Titel: Re: Nach Ummeldung postwendend Brief vom Beitragsservice...
Beitrag von: marlenic am 07. Juni 2013, 22:52
Hi Hailander, bei Deinem link tritt eine Fehlermeldung auf :(
Titel: Re: Nach Ummeldung postwendend Brief vom Beitragsservice...
Beitrag von: Hailender am 07. Juni 2013, 23:47
Hi Hailender, bei Deinem Link tritt eine Fehlermeldung auf :(

Die da lautet?

Vorsichtshalber poste ich den Inhalt eben hier noch einmal:

Mantra

Steht ...bescheid1 drauf ist es einer - steht nix von ...bescheid1 drauf ist es keiner.
Weiteres wichtiges Merkmal für einen *bescheid ist die enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung.

Alles andere sind Mitteilungen, Zahlungsaufforderungen, Drohbriefe, Bettelschreiben und Informationsschriftstücke des Beitragsservice.
Nicht alle sollten einfach ignoriert werden!

Bei Unsicherheit --> Schreiben einscannen, persönliche Daten unkenntlich machen und hier posten.


1 Gebührenbescheid / Beitragsbescheid
Titel: Re: Nach Ummeldung postwendend Brief vom Beitragsservice...
Beitrag von: seppl am 08. Juni 2013, 00:19
Hi Hailender, bei Deinem Link tritt eine Fehlermeldung auf :(

Die da lautet?



'Das Thema dass Sie anschauen möchten, existiert nicht oder ist für Sie nicht einsehbar.'

Bei mir jedenfalls
Titel: Re: Nach Ummeldung postwendend Brief vom Beitragsservice...
Beitrag von: Uwe am 08. Juni 2013, 00:26
Vorsichtshalber poste ich den Inhalt eben hier noch einmal:

Zitat von: Hailender am 21. Februar 2013, 22:43
Mantra

Steht ...bescheid1 drauf ist es einer - steht nix von ...bescheid1 drauf ist es keiner.
Weiteres wichtiges Merkmal für einen *bescheid ist die enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung.

Alles andere sind Mitteilungen, Zahlungsaufforderungen, Drohbriefe, Bettelschreiben und Informationsschriftstücke des Beitragsservice.
Nicht alle sollten einfach ignoriert werden!

Bei Unsicherheit --> Schreiben einscannen, persönliche Daten unkenntlich machen und hier posten.


1 Gebührenbescheid / Beitragsbescheid
Titel: Re: Nach Ummeldung postwendend Brief vom Beitragsservice...
Beitrag von: watcherx am 08. Juni 2013, 01:05
@Marlenic,

der Brief "Datenabgleich" den du da bekommen hat, ist noch kein Gebührenbescheid.

Die GEZ versucht dir damit eine individuelle, dein Leben lang gleich bleibende "Beitrags"zahlernummer zuzuweisen, darauf reagierst du laut deren "Einfach-Für Alle"-Logik entweder indem du "überrumpelt" mitteilst, wer in der neuen Wohnung statt dir den "Beitrag" zahlt, (wirst aber weiter als persönliche Nummer geführt und bei jeder Gehäuse-Bewegung deiner- oder mitbewohnerseits erneut mit der Neu-Gierigkeit der GEZ als allumfassende individuenbasierte Orwell-Behörde konfrontiert) - oder indem du eins nach dem anderen abwartest, was diese "Behörde" sich sonst noch so für Dich ausgedacht hat.

Erst wenn Du einen Bescheid bekommst, auf dem dieses Wort auch explizit draufsteht und in dessen Text geschrieben ist, in welcher Weise Du dagegen Widerspruch einlegen kannst, wirds überhaupt zur Handungs-Fähigkeit für Dich kommen. Alles was vorher kommt inkl. "Kontoständen" und anderen Sachen, ist Papiergefuchtel mit dem einzigen Zweck der Einschüchterung und Mürbemachung - du sollst dich klein, unsicher und hilflos fühlen und deswegen kuschen, da gibt's ziemlich gut funktionierende Psychotricks.

Früher hat man sich selbst bei der GEZ angemeldet und mit seiner Unterschrift kundgetan, ob Radio oder Fernseher als Gerät vorhanden sind. Heute meint die GEZ, sich mal eben schnell in "Beitragsservice" umbenennen zu können und WOHNUNGS-Steuer in Höhe der vormaligen Fernsehgebühren kassieren zu können.

Bleib bitte Sand im Getriebe und lass dich von den Textbausteinen mit Pseudo-Solidaritäts- und Pseudo-Demokratie"beitrags"-Argumenten der Traumfabrik "Einfach. Für Alle" nicht irre machen - erst wenn "Bescheid" drauf steht, wird's justiziabel.

Alles andere ist Psychotrickserei.

Wenn der Bescheid kommt, musste allerdings innert 4 Wochen drauf reagieren - die GEZ schleppt aber Termine gerne bis ultimo, schreib dir also auf welches Datum Wische von deren Adresse haben und wann sie bei Dir ankommen. Es ist nicht unüblich, dass Dinge in denen 14-Tags-Fristen proklamiert werden, 2 Tage vor Ablauf dieser "Frist" kommen. Das gilt zumindest für "Kontostandsmitteilungen", und dient dazu, zusätzlichen psychologischen Handlungsdruck bei den "Verweigerern" aufzubauen, inkl. der Androhung von "Verzugsgebühren" wenn dann endlich der "Bescheid" ausgestellt wird.

=> Ein "Bescheid" ohne Rechtsmittel-/Rechtsbehelfs-Belehrung ist übrigens kein Bescheid!

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