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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: amam am 05. Juni 2013, 23:03
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Liebe Boykottierer,
Hier der hypothetische Fall:
Eine Person a hat seit 2013 beim Beitragsservice ihre Einzugsermächtigung widerrufen und Anfang 2013 ein Schreiben abgeschickt, dass sie nur unter Vorbehalt zahle. (Wie an einer Stelle im www. empfohlen)
Nun hat Person a schon die 2. Zahlungsaufforderung, der Minusbetrag auf dem "Beitragskonto" wächst. Person a hat bisher nicht gezahlt.
Aber Wie soll das weitergehen? Person a bekommt nun doch Angst vor Konsequenzen, vor dem weiteren Weg mit Klage usw. Was ist wenn es nicht klappt mit der Taktik, mit der Klage? sie nicht rechtzeitig, formrichtig usw. reagiert? Was wenn die Klage abgelehnt wird? usw. usf.
Könnt Ihr hierzu etwas sagen, etwas das Person a Mut machen könnte?
- Was könnte passieren??, welche Risiken ginge Person a ein, welche kann sie vermeiden, wie? was müsste Person a wann, wo, wie genau tun? (bzw. wo wäre etwas nachzulesen falls schon genau darüber an anderer Stelle geschrieben wurde).
Wäre es für Person a auch möglich diesen (Klage-)Weg zu beschreiten falls sie keine freie Kapazität hat sich mit "zusätzlichen" Dingen auseinander zu setzten, da sie - sagen wir z.B. familiär, momentan schon maximal gefordert ist? Und sich in juristischen Belangen überhaupt nicht auskennt.
Gibt es z.B. eine Musterklage??
VIELEN Dank an alle Aktiven!!
amam
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Könnt Ihr hierzu etwas sagen, etwas das Person a Mut machen könnte?
Wenn Person A nichts tut, wird sie voraussichtlich rückwirkend ab dem 1.1.13 die GEZ-Gebühren zahlen müssen. Zusätzlich dann ein Leben lang bis zum Ableben.
Wenn Person A klagt, hat einen geringen wirtschaftlichen Aufwand und sollte sie verlieren, was durchaus möglich ist, ändert sich nichts gegenüber dem vorigen Abschnitt.
ABER: Wenn viele klagen, erzeugt man Druck und nur durch diesen Druck können Leute etwas gegen die GEZ erreichen. Person A sollte in diesem hypothetischen Fall nicht warten, bis andere den Mut zur Klage haben und selbst mitmachen. Hier mehr dazu: http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
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Genau so ist es.
Stell die vor du arbeitest in einem großen Unternehmen (als Angestellter), und machst eine umstrittene Sache die zwar die Geschäftsleitung toll findet bzw. toleriert, deine Kollegen aber nicht.
Beispiel a.) Nur einer deiner Kollegen beschwert sich bei der Geschäftsleitung.
Beispiel b.) Mehrere Kollegen beschweren sich bei der Geschäftsleitung.
Was denkst du wo der Druck sowohl für dich, als auch für die Geschäftsleitung größer ist zu handeln ?
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Mittlererweile liegen einige (Gegen-)Gutachten zum Rundfunkbeitrag vor. Man kann sich also das Leben leicht machen.
Es gibt die Möglichkeit, kurz mit eigenen Worten zu schildern, warum der Rundfunkbeitrag die eigenen Rechte verletzt und kann sich dabei auf ein Gutachten z.B. von Frau Terschüren beziehen, das man als Ausdruck dazulegen kann. Dazu kann man noch beantragen, auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten.
Dann hätte man zwei Fliegen mit einer Klappe. Man sammelt Erfahrung mit Gerichten und macht ohne grösseren Aufwand seinen Unmut über die Rundfunkabgabe aktenkundig.
Wenn man in der ersten Instanz verlieren sollte, kann man sich ja dem Urteil beugen.
Das Risiko, das man dabei eingehen würde, sind die Gerichtsgebühren von etwa 80 Euro.
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6(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN zum
Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
http://www.online-boykott.de/de/nachrichten/46-klagen-anstatt-zahlen-ab-2013-fuer-kleines-geld
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Leute, ich bin jetzt nicht von der GEZ.
Frage: was bringt eine gerichtliche Auseinandersetzung ? das Euch ein Gericht bestätigt das die Rundfunkgebühren momentan noch verfassungsgemäß sind ?
Ich habe noch kein Urteil mitbekommen, wo der Kläger Recht bekam.
Du bist nachher die 80,-EUR los und darfst trotzdem Gebühren zahlen..
Das Bundesverfassungsgericht wird irgendwann ein Machtwort sprechen, vorher würde ich MIT VORBEHALT zahlen, es bringt doch nichts, nachher das Doppelte zu zahlen. Das wird hier so einfach hingeknallt..wer genug Geld hat kann das ja machen..
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.. und was ist, wenn das BVG ein Machtwort spricht - aber für den Beitrag?
Herr P. Kirchhoff hat das Gutachten geschrieben, auf dem der Rundfunkbeitrag basiert - sein Bruder ist aktuell Verfassungsrichter - nicht dass ich da irgendwem Misstrauen könnte...
Der Widerstand MUSS aus der Bevölkerung kommen! Egal wie. Ich werde meinen Beitrag dazu leisten.
Die Gegengutachten sprechen eine deutliche Sprache.
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Leute, ich bin jetzt nicht von der GEZ.
Frage: was bringt eine gerichtliche Auseinandersetzung ? das Euch ein Gericht bestätigt das die Rundfunkgebühren momentan noch verfassungsgemäß sind ?
Ich habe noch kein Urteil mitbekommen, wo der Kläger Recht bekam.
Du bist nachher die 80,-EUR los und darfst trotzdem Gebühren zahlen..
Das Bundesverfassungsgericht wird irgendwann ein Machtwort sprechen, vorher würde ich MIT VORBEHALT zahlen, es bringt doch nichts, nachher das Doppelte zu zahlen. Das wird hier so einfach hingeknallt..wer genug Geld hat kann das ja machen..
Wenn alle weiter zahlen, dann ist es kein Widerstand und die machen weiter wie gehabt.
Und wenn ich für mich das Geld hochrechne, was ich an die abgebe bis ans Lebensende, dann versuch ichs lieber.
Wenn Person xy nicht das nötige Geld hat, dann wäre zumindest das Abwarten auf den Bescheid und einen Widerspruch einlegen sinnvoll.
Wenn der irgendwann abgelehnt wird kann die Person immer noch zahlen. Wäre bis dahin die Kosten für das Einschreiben und 5-10€ Mahngebühren.
Ich bezweifle, dass das Geld unter "Vorbehalt", im Fall eines Urteils, zurückgezahlt wird. Das wird die Person dann auch einklagen müssen.
MfG
Tom
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Und vor allem wird es nicht bei den ca. 18 €uros bleiben. Die werden mit Sicherheit, noch mehr verlangen, wenn kein Gegenwind von uns kommt.
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Hallo zusammen,
im Grunde genommen habt ihr Recht, aber das wird in Deutschland mit dem Widerstand nicht hinhauen, da die Leute zu phlegmatisch, zu ängstlich, und zu bequem sind.
Mich nervt das ja auch: in anderen Ländern gehen die Menschen auf die Straße, bringen Regierungen zu Fall, nur hier klappt so gut wie nichts..alles wird hingenommen, Steuererhöhungen, Hartz 4. Diese Gebühr wäre schon längst gefallen - wenn mehr mitmachen würden, haut leider nicht in Deutschland hin.
Ich will niemanden irgendwie abhalten, ich würde auch gerne mitmachen, aber das ist schwierig wenn man jeden Cent dreimal umdrehen muß.
Ich bin sicher kein Feigling, hatte sicher 3x den GEZ-Fahnder vor der Tür und ihn jeweils sofort weggejagt..
Jetzt fällt mir langsam nichts mehr ein, das einzige was noch etwas bringen würde wäre "stempeln" gehen..
Gruß
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Ja, deswegen sollte man die GEZ mit Briefen auf deren Kosten zumüllen. Ich werde meinen Wiederspruch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das kostet 10-12 Euro aber das ist nerventreibend für den Gerichtsvollzieher als auch für die GEZ.
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... Das kostet 10-12 Euro aber das ist nerventreibend für den Gerichtsvollzieher als auch für die GEZ.
Die GEZ ist ein zahnloser Tiger. Die brüllt nur. Wenn's ernst wird, ist die Landesrundfunkanstalt zuständig.
Also, wenn ein Beitragsbescheid kommt, dann kommt er von der LRA. Und der Widerspruch sollte nicht an die GEZ, sondern an die LRA gehen.
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@seppl:
ich schätze schon ein, das dieser allgemeine Rundfunkszwangsbeitrag verfassungswidrig ist, vor allem für die Leute, die gar kein TV/Radio haben oder benutzen oder zum Empfang bereithalten. Dies ist normalerweise nicht mit dem Grundgesetz (Freiheit des Einzelnen)
vereinbar. Da hilft auch die Stimme des Herrn Kirchhoff nicht viel.
Das habe ich der Behörde auch mitgeteilt. Keine Sorge, sollte das BvG dieses Gesetz als verfassungswidrig einstufen, hole ich das Geld zurück - das ist nicht schwierig.
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@Kolibri:
das ist der GEZ vollkommen egal..das zieht eher bei einem privaten Gläubiger.
Geld spielt bei der Behörde da keine Rolle, das Wichtigste für die ist, das Deine Rundfunkbeiträge zahlst - um jeden Preis, und wenn's Beitragsverschwendung der Anderen ist - das ist denen egal..
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Liebe Forumteilnehmer,
die Meinung eines Bekannten zu den urprünglichen Fragen ist folgende:
Das Verfahren beim Zwangsbeitrag ist dasselbe, wie bei einer Steuerfestsetzung.
Ein Widerspruch ist zulässig, befreit aber nicht von der sofortigen Zahlungspflicht.
( Auch hierin, ist der Zwangsbeitrag eher eine Steuer.)
Er hat geraten, lieber doch zu zahlen, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Sollte ein Gericht die Unrechtmäßigkeit des Zwangsbeitrages feststellen, ist eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen rechtlich zugesichert.
Eine grundsätzliche Zahlungsverweigerung scheint somit eher unklug zu sein.
Der bessere Weg ist wohl eher: Zahlen und beim zuständigen Verwaltungsgericht zu klagen ?!
( Dazu braucht es doch keinen Bescheid von der GEZ. )
Hoffe auf regen Meinungsaustausch.
Icke )
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Sollte ein Gericht die Unrechtmäßigkeit des Zwangsbeitrages feststellen,
ist eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen rechtlich zugesichert.
Da mache ich ein Fragezeichen.
Rechtlich zugesichert wäre das Eine,
die tatsächliche Rückerstattung (sichtbarer Geldeingang) das Andere.
Ferner spielt der Faktor Zeit eine Rolle, also wann die Rückzahlung erfolgen würde.
Dein Geld ist erstmal weg.
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Der bessere Weg ist wohl eher: Zahlen und beim zuständigen Verwaltungsgericht zu klagen ?!
( Dazu braucht es doch keinen Bescheid von der GEZ. )
Gegen was und mit welchem Rechtsmittel will man klagen, wenn man keinen klagefähigen Bescheid hat.
Einen klagefähigen Bescheid mit Rechtsbehelfserklärung bekommt man aber von dieser Insttution nur, wenn nicht gezahlt wird.
Vor dem Bescheid wird man mittels Zahlungsaufforderunegen unter Androhung von Bußgeldern unter Druck gesetzt.
Das ist auch gewollt so und viele knicken schon dabei ein und zahlen lieber.
Aber du hast Recht - duckmäusern schafft Frieden und Freizeit.
Wer sich nicht wehrt hat schon verloren.
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Leute, ich bin jetzt nicht von der GEZ.
Frage: was bringt eine gerichtliche Auseinandersetzung ? das Euch ein Gericht bestätigt das die Rundfunkgebühren momentan noch verfassungsgemäß sind ?
Ich habe noch kein Urteil mitbekommen, wo der Kläger Recht bekam.
Du bist nachher die 80,-EUR los und darfst trotzdem Gebühren zahlen..
Das Bundesverfassungsgericht wird irgendwann ein Machtwort sprechen, vorher würde ich MIT VORBEHALT zahlen, es bringt doch nichts, nachher das Doppelte zu zahlen. Das wird hier so einfach hingeknallt..wer genug Geld hat kann das ja machen..
Hallo Joe
Es ist gar nicht so wichtig ob du einer von ihnen bist, es kommt darauf an darüber diskutieren zu können.
Das was viele andere bewegt und hier im Forum suchen zur Sprache kommt, damit sie sich eine eigene Meinung selbst bilden und Entscheidung treffen können.
Der Juristische weg ist schwierig zu gehen aber wer das ganze überschaut stellt fest das das ganze
passend gemacht wurde um jede gegenwehr im Keim zu ersticken.
So wird der einzelne gezwungen sich anzupassen.
Die Mehrkosten die ich jetzt habe stehen einer Lebenslangen Abgabe, nach oben offen gegenüber.
Kein Deutsches Gericht wird ein Urteil Fällen das eine Pleite der ÖRR zur Folge hat, aber
diese maßlose Selbstbedienung begrenzen und regulieren auf ein Vernünftiges maß.
Die angekündigte Evaluierung ist nur eine Worthülse um der Zwangsabgabe das Feigenblatt anzupassen je nach dem wie sich die Volksmeinung bewegen wird.
Diesem zum Selbstbedienungsladen Mutierten die Stirn zu bieten gehört Mut und Entschlossenheit und braucht auch die Mutlosen aber keine Unentschlossenheit.
Diese Zwangsabgabe bedeutet doch das der eine Bürger dem anderen Bürger ohne Umweg
an die Geldbörse gehen darf durch Preisaufschlag um sich davon zu befreien was aber nicht geht
die Inflation holt letztlich jeden ein. Deshalb ist es wichtig das die Zwangsabgabe zur Steuer erklärt wird.
Der ÖRR wird nicht Pleite gehen er ist "Systemrelewand"und wird eh auf unsere Kosten gerettet aber das "WIE" ist der dreh und Angelpunkt. ;)
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@ Hailender:
Ich meine, schon klagen und nicht duckmäusern.
Klagen muss man letztlich aber doch nicht gegen den Zwangsbeitragservice sondern gegen den Vertrag, insbesondere der totalitären Zwangsbeitragseintreibung und das haben Politker festgesetzt.
Wenn ein Gericht den Zwangbeitrag für unrechtmäßig erklärt, müssten die ÖR wohl alle Zahlungen rückerstatten und das wäre ein Supergau.
Ein Bekannter will ja eigentlich zahlen. Er will aber die Möglichkeit haben, sich auch gegebenenfalls dagegen entscheiden zu können. ( Das ÖR Angebot nicht zu nutzen.)
In seinem Betrieb sieht er es überhaupt nicht ein für alles und jeden nochmal zu zahlen.
Die Zahlung anhaltend zu verweigern, könnte man eventuell als eigenes Druckmittel deklarieren und hoffen,
dass die Forderung für unwirksam erklärt wird.
Es geht so langsam zur Sache !
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Die Zahlung anhaltend zu verweigern, könnte man eventuell als eigenes Druckmittel deklarieren und hoffen,
dass die Forderung für unwirksam erklärt wird.
Nicht nur als eigenes Druckmittel, sondern je mehr nicht zahlen, je größer diese Masse ist, desto schneller und wirksamer wird diese Bewegeung. Aber es gibt halt noch zu viele die, um Ruhe und Freizeit zuhaben, lieber zahlen und dafür ihre Freiheit zur Selbstbestimmung aufgeben.
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Aber es gibt halt noch zu viele die, um Ruhe und Freizeit zuhaben, lieber zahlen und dafür ihre Freiheit zur Selbstbestimmung aufgeben.
Du vergisst die, die zahlen, weil sie entweder nicht die Mittel, oder eben Angst haben sich gegen das System zu stellen. ;)
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Aber es gibt halt noch zu viele die, um Ruhe und Freizeit zuhaben, lieber zahlen und dafür ihre Freiheit zur Selbstbestimmung aufgeben.
Du vergisst die, die zahlen, weil sie entweder nicht die Mittel, oder eben Angst haben sich gegen das System zu stellen. ;)
Nein, diejenigen, die die Mittel nicht haben, vergesse ich nicht und die kann ich auch verstehen. Früher nannten wir es Solidarität wenn solchen Mitbürgern geholfen wurde.
Aber die anderen kann und will ich nicht verstehen. Wovor haben die Angst? Wenn genug zusammenhalten und nicht zahlen, müssen die munter werden da oben und entsprechend reagieren. Und was wollen die da oben dann machen - etwa alle verhaften und ins Gefängnis werfen oder gar an die Wand stellen? Man ich könnte aus der Hose fahren - ehrlich.
Ich kenne noch Zeiten da war der Zusammenhalt der einfachen Bürger größer und hatte eine unwahrscheinliche Macht,
die sogar einen Staat zu Fall gebracht hat.
WO IST DIESER ZUSAMMENHALT GEBLIEBEN? MAN LEUTE WERD ENDLICH MUNTER UND WEHRT EUCH! HOLT EUCH EURE FREIHEIT ZURÜCK!
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Nein, diejenigen, die die Mittel nicht haben, vergesse ich nicht und die kann ich auch verstehen. Früher nannten wir es Solidarität wenn solchen Mitbürgern geholfen wurde.
Heute nennt man es "Solidarität" wenn diejenigen für Fernsehen zahlen müssen, die nicht zahlen können und "Pressefreiheit", wenn bei Facebook und Twitter kritische Beiträge und Fragen durch die ARD "ausgeblendet" werden.
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Herr P. Kirchhoff hat das Gutachten geschrieben, auf dem der Rundfunkbeitrag basiert - sein Bruder ist aktuell Verfassungsrichter - nicht dass ich da irgendwem Misstrauen könnte...
So ist das nicht ganz richtig.
Die jetzige ausgestalltung des Beitrages ist ein ziemlich absurder Mischmasch aus dem Kirchhoff Gutachten und der alten Version. Allein das Kirchhoff Gutachten selbst gibt dort, wo ihm nicht gefolgt wurde, schon Anhaltspunkte den RBStV anzugreifen.
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Das stimmt! Gut dass Du das erwähnst!
Es geht dabei unter Anderem um die Transparenz der ÖR Finanzen, die laut Gutachten P. Kirchhoffs unbedingt in diesem neuen System den Beitragszahlern zugestanden werden MUSS.
Ich habe daher meine Aussage auch vorsichtig im Konjunktiv geschrieben. Aber von der Hand zu weisen ist meiner Meinung nach eine eventuelle unterstützende Wirkung bzw. Augenzudrücken durch Familienzugehörigkeit sicherlich nicht.
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Da hast Du recht und die personellen Berührungspunkte des Verfassungsgerichtes mit dem ÖR gehen weit über die Familie Kirchhoff hinaus.
Aber nochmal zum Gutachten: Kirchhoff schlägt vor von einer gerätebezogenen Ausgestaltung zur personenbezogenen überzugehen und dort in erster Linie bei Bedarfsgemeinschaften anzusetzen. Der RBStV etabliert wiederum einen pseudo-bautechnischen Wohnungsbegriff (entsprechend Betriebsstätten, Autos), bleibt letztlich beim alten Geräte Paradigma.
Nicht mal Kirchhoff wird umgesetzt, ein Dokument der Inkompetenz.
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Vielen Dank für die Diskussion bisher!
Ich bin bestärkt und froh darüber, dass es Wege gibt diese Ungerechtigkeit nicht einfach hinzunehmen.
Hinsichtlich meiner konkreten Fragen zum Klageweg fühle ich mich aber immer noch völlig unsicher.
Kann jemand konkretere Schritte nennen, Hinweise geben?!
Wieder hypothetisch:
- Wie müsste Person a konkret Widerspruch einlegen? An wen adressiert und wie formuliert?? gilt es eine bestimmte Form zu beachten?
- Gibt es denn schon Leute, die jetzt einen Bescheid bekommen haben und Widerspruch eingelegt haben? könntet ihr eure Formulierungen, Argumente mal posten?
- Die selben Fragen habe ich hinsichtlich der Klage von Person a beim Verwaltungsgericht. Wie klagt man?? wenn Person a so was noch nie gemacht hat...
Gibt es Bestimmtes zu beachten, "Gefahren" zu umgehen? z.B. dass man nicht persönlich erscheinen muss o.ä.
Gibt es Musterklagen? (so wie es einen Musterbrief für die Zahlung unter Vorbehalt gab) Gibt es überhaupt Leute, die schon soweit sind?? könntet ihr eure Begründungen mal posten?
Vielen Dank !
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z.B. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5311.msg46395.html#msg46395
von heute
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Hallo,
Angst vor Konsequenzen.............................mmhhh
eine mücke kommt nachts und sticht dich das nervt dich, juckt aber nur..............
Fenster offengelassen nun sinds 15 Mücken die NERVEN und du stehst auf, die Jagd ist eröffnet............................
So denken viele, ein Zahlungsverweigerer/Kläger stört nicht werden es aber 100/1000 oder noch mehr Menschen dann nervt es "die" gewaltig.
Wird gegen den Beitragsbescheid geklagt und wird dann vom Richter zum zahlen verdonnert wer und was hindert alle wieder dagegen zu klagen eine sollche Zermürbungstaktik dauert halt und ehrlich was und vieviel will der Beitragsservice in 2 oder 5 jahren abzocken 25 oder 30 Euro
Der Weg ist steinig und trotzdem gehen viele ..........................
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Was würde passieren, wenn EIN Richter einem Wiederspruch statt gibt?
Wir können davon ausgehen, das Richter möglicherweise doch nicht so frei in ihrer Entscheidung sind,
wie sie oft vorgeben.
So ein Richter könnte einen gewaltigen Stein ins Rollen bringen - einen 8 Mrd. Euro Stein!
Da wäre es doch möglich, das dessen Vorgesetzte ihm "ins-Gewissen-reden..."
Es wurde schon gesagt: Widerstand muß von uns - dem Volk - kommen!
Wir sind mehr als das Meinungsmonopol uns zugestehen will!
Ich schätze, das mindestens 50% die Rundfunkzwangssteuer rundweg ablehnen,
weitere 30% gravierende Änderungen wünschen (mehr Transparenz, mehr Demokratie, mehr Neutralität, vor allem aber billiger).
Wenn wir die Hälfte dieser "Ablehner" dazu bringen könnten, die Zahlung einzustellen, würde dieser grotesk angeschwollene Staatsfunk zusammenbrechen - genau wie es die DDR getan hat, als das Volk den SED-Bonzen die Freundschaft kündigte!
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Das wird hier so einfach hingeknallt..wer genug Geld hat kann das ja machen..
Genau! Und nicht nur das.
Wer genug Geld hat, trägt gegenüber den Menschen, die weniger verdienen die MORALISCHE VERPFLICHTUNG Widerstand zu leisten.
Das perfide an der Rundfunkabgabe ist, daß gezielt die wenig verdienenden Menschen geschädigt werden, die sich Widerstand nicht leisten können. Dieser Teufelskreis muß durchbrochen werden.
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Wer genug Geld hat, trägt gegenüber den Menschen, die weniger verdienen die MORALISCHE VERPFLICHTUNG Widerstand zu leisten.
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