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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juni 2013 => Thema gestartet von: Uwe am 01. Juni 2013, 08:50
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Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?
Kostprobe aus der Arbeit, die im Internet kostenlos zum Download zur Verfügung steht: Der Rundfunkbeitrag entspreche "einer unzulässigen Zwecksteuer und verstößt gegen die allgemeine Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit". Daher sei davon auszugehen, dass er einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht "nicht standhalten würde".
Insgesamt, so Anna Terschüren, "ergeben sich alte und neue Schwierigkeiten, die den Rundfunkbeitrag im Resultat verfassungsrechtlich unzulässig werden lassen".
mehr:
http://nachrichten.rp-online.de/gesellschaft/medien/rundfunkbeitrag-verfassungswidrig-1.3436278
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hier noch 'n weiterer Link, Wirtschaftswoche stellt Terschürens Arbeit ebenfalls vor und erwähnt die Überfinanzierung von ARD und ZDF, des weiteren die Werbefinanzierung, wegen der der ÖRR massenkompatibles Programm sende, das dem Angebot privater Sender sehr ähnlich sei:
http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/rundfunkfinanzierung-ard-und-zdf-sind-ueberfinanziert/8283714.html
Falls noch nicht geschehen, hier der Link direkt zur 400 Seiten starken Arbeit
http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf