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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: gezdruecker am 31. Mai 2013, 16:42
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Hallo Leute,
Peron X hat letzthin von den Rundfunkbeitrag-Heinis ein Standardschreiben erhalten. Es geht darum, dass die Person noch kein Beitragskonto hat und die jetzt Geld von der Person haben wollen (das die Person nicht hat). Antwort seitens Beitragsservice wird binnen 4 Wochen erwartet.
Person X möchte das ganze folgendermaßen vermeiden:
Derzeit (seit etwa einem Jahr) ist Person X in Stadt A gemeldet. An diese Adresse hat Person X auch den Brief geschickt bekommen. Jetzt wollte Person X sich zu Verwandten (die den Beitrag bezahlen) in Stadt B ummelden und genau diese Adresse auf dem "Antwortbogen" angeben.
Meine Fragen dazu sind:
1. Langt es, die neue Adresse einfach ins Antwortschreiben zu schreiben?
2. Muss Person X irgendwas mitschicken?
3. Welche Probleme/Nachteile kann das mit sich ziehen?
4. Muss Person X den Rundfunkbeitrag für die Monate Januar - Juni nachzahlen?
5. Funktioniert das Konstrukt so?
Vielen Dank für Eure Mithilfe!
Gruß,
gezdrücker
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4. Muss ich den Rundfunkbeitrag für die Monate Jänner - Juni nachzahlen?
gibt es in Österreich inzwischen auch nen Zwangsbeitrag ? ;-)
bei mir ist das ähnlich, ich hab mich bei meinen Eltern gemeldet, da tatsächlich auch gewohnt, aber jetzt müsste ich mich ummelden. Ich wollte mich eventuell tatsächlich demnächst mal ummelden und mir aber den Namen des Beamten aufschreiben und den anzeigen wenn ich was von der GEZ bekomme. Klar dass ich nicht Recht bekomme aber bissel Stress machen muss sein.
Warte doch erstmal ab was als nächstes für ein Schreiben kommt.
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Wenn du ohnehin bei deinen Eltern gemeldet bist, würd ichs doch einfach lassen. Geschätzte 80% meiner Kommilitonen wohnen ohne Probleme schwarz.
Person X will eben nicht auf das nächste Schreiben warten, weil das erste Antwortschreiben möglicherweise maschinell bearbeitet wird.
Gruß,
gezdrücker