gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Sun am 31. Mai 2013, 10:39
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Bei dem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht steht oben rechts die folgende Frage:
(http://abload.de/img/gezx1upr.png)
Ich melde meine Wohnung an.
Anmeldung zum _ _ _ _ _ _ _ _
Welches Datum gehört da rein?
1 - der 01.01.13
2 - das Datum, an dem der Angeschriebene in die Wohnung eingezogen ist, oder
3 - das Datum, an dem das Antragsformular versendet wird
Danke
(http://abload.de/img/smiledes6w.png)
Siehe bitte "2. Einhaltung geltenden Rechts" unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html
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Ich würde da Nr.3 wählen.
Aber was wichtiger ist steht oben links,,Bitte nicht heften!,, ;D
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Aber was wichtiger ist, steht oben links: ,,Bitte nicht heften!,, ;D
Oder wahlweise heften und einen Heftklammer-Entferner mitsenden.
(http://abload.de/img/smiley-lol4qpye.png)
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Aber was wichtiger ist steht oben links,,Bitte nicht heften!,, ;D
Sie bitten nur darum... Dem kann man aber manchmal nicht nachkommen, wegen "Abgelehnt"! >:D
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Wenn der Antrag abgelehnt wird, wird der Antragssteller ab dem 1.1.13 rückwirkend bezahlen müssen. Daher denke ich, dass für einen Antrag auf Befreiung/Ermäßigung der 1.1.13 das richtige Datum wäre.
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Da die
Steuer Gebühr ab 1.1. wirksam ist wäre eine Befreiung auch ab dem Datum sinnvoll.
Auf keinen Fall früher.
Wenn es nur eine Anmeldung ist würde ich (ich persönlich - meine Meinung) die wegwerfen/abheften/nicht zurücksenden.
Gab es nicht auch einen End-termin für eine Befreiung?
Tom
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Hallo, ich habe mir von einer Postangestellten sagen lassen, daß man keine Einschreiben mit Rückantwort an den Beitragsservice (ehem. GEZ) sendet, sondern eine Einwurf-Sendung. Diese kostet 3,05 Euro (DIN A5), wobei der Postbote die Übergabe an den Empfänger dokumentiert, was auch als Nachweis für den Absender gilt. Man erhält am Postschalter neben der Quittung auch eine Sendungsverfolgungsnummer.
Wenn ich nochmal über die Eingangsfrage (bezügl. Anmeldedatum) von oben nachdenke, erscheint sie mir eigentlich unlogisch deswegen, weil der Anzumeldende selber keinen Spielraum darüber hat, welches Datum er eintragen möchte. Da der Beitragsservice ein Zwang ist, ist auch das Datum ein Zwang; d.h. egal welches Datum der Antragsteller angibt, es wird sowiso geprüft, wie weit er vor dem Datum Beitragspflichtig war (um ggf rückwirkend einzufordern). Ich würde auch 01.2013 angeben, wenn der Angeschriebene schon mindestens ab Jahresanfang in der Wohnung wohnt.