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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: mondilein am 29. Mai 2013, 08:08
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Hallo,
1.) A wurde vom Beitragsservice noch nicht erfasst. Wie siehts da mit der 6 Monate Regel aus?
2.) Begeht A eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie von sich auch nicht aktiv wird und bezahlt? Mithin müsste Sie heute noch bezahlen um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen?
3.) Wenn A sich anmelden würde, müsste A im Voraus bezahlen oder auf einen Bescheid warten, auch wenn die 6 Monate rum sein sollten? Danke im Voraus
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Bisher waren die sechs Monate nur Drohkulisse. Würde ich mir keinen Kopf drum machen. Die Anstalten sind froh, wenn sie ihr Geld irgendwann kriegen.
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A sollte abwarten.
Erst wenn ein Gebührenbescheid kommt mit einer Rechtsbelehrung auf der Rückseite muss A Widerspruch einlegen.
Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen gemacht werden. Am besten gleich mit Antrag auf Aussetzung.
Kommt komischerweise bei vielen erst 2Wochen nach der Datierung an.
Ohne Bescheid kein Problem.
Was genau meint A mit 6 Monaten?
Den "Beitrag" gibt es doch erst seit diesem Jahr.
Gruß
Tom
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A meint wohl, dass man Strafe zahlen muss, wenn man länger als 6 Monate sich nicht angemeldet hat. Die gleiche Frage stelle ich mir auch gerade.
Sollte sich Person A noch vor Ablauf des Juni anmelden und dann sofort Widerspruch einlegen, oder abwarten bis Bescheid da ist (da A den Bescheid noch nicht zugestellt bekommen hat) und dann Widerspruch einlegen?
Person A könnte Angst davor haben, mehrere hundert Euro Strafe zahlen zu müssen, weil sie sich nicht selbstst#ndig angemeldet hat.
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Woher soll Person A wissen, dass sie für eine nie in Anspruch genommene Leistung – von der sie vielleicht nicht einmal eine Ahnung hat – plötzlich zahlen muss? Es ist nicht die Schuld der Person A, dass sie bisher nicht erfasst wurde. Es ist auch nicht ihre Schuld, dass sie bisher keinen Bescheid erhielt. Wie soll dann Person A unter diesen Umständen eine Ordnungswidrigkeit begehen?
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Meiner Kenntnis nach gab es noch kein Ordnungswidrigkeitsverfahren aus dem Grund nichtbezahlter Beiträge. Das in den Briefen erwähnte Bußgeld "in Höhe von bis zu 1000 Euro" ist aus dem OWIG teilübernommen worden. Dort heisst es allgemein (§17(1)): die Geldbuße beträgt mindestens 5 Euro und wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 1000 Euro. Die 5 Euro wurden weggelassen, wohl damit es sich "gefährlicher nach viel Geld" anhört.
Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten richten sich laut OWIG übrigens auch nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des "Täters" (§17(3)).
Man könnte Person A also eventuell raten, das Risiko einzugehen. Jedoch muss Person A trotzdem unbedingt auf Beitragsbescheide reagieren (Widerspruch). Sonst wird der Bescheid rechtskräftig und kann per Gerichtsvollzieher eingezogen werden.
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Ich selber habe auch noch keine Post bekommen und überlege auch, was mache ich nun!
Bin ich durchs Raster gefallen? Ich habe damals der Gemeinde die Weitergabe meine Daten untersagt. Kann es daran liegen?
Bin ein bisschen ratlos....