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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Jan am 18. Mai 2013, 10:53

Titel: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Jan am 18. Mai 2013, 10:53
Im Jahresdurchschnitt 2012 bezogen rund 323.000 Haushalte mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 800 Euro monatlich aufstockende Hartz IV Leistungen.

Hartz 4 Haushalte 323.000 * 53 GEZ * 4 = 68.476.000 Euro

Bafög-Bezieher 386.000 * 53 GEZ * 4 = 81.832.000 Euro

In Summe 150.308.000 Euro

Im gesamten Jahr 2012 sind 1,025 Millionen Sanktionen gegen Hartz 4 Bezieher ausgesprochen worden, was schon zeigt, daß die Zahlen, welche ich oben verwende, nur ein Anhaltspunkt sein können. Manche bekommen vielleicht auch Wohngeld ohne aufstockende Leistung und können den Fernseher beantragen.

Was hier fehlt, ist der genaue statistische Schlüssel, damit ermittelt werden kann, wie viele Millionen Euro in den ÖRR Topf über staatliche Leistungen fließen.

Worauf ich hinaus will, daß die Diskussion auch auf ein anderes Fundament gestellt werden könnte. Gehört das Fernsehgucken tatsächlich zur Grundversorgung, oder ist es ein Luxusartikel, der nicht vom Staat finanziert werden sollte?

Praktisch finanziert sich der ÖRR zu einem gewaltigen Teil mit staatlichen Leistungen. Und die sollten erheblich höher liegen als die 150 Millionen Euro!

Vielleicht sollten die GEZ-Gegner mehr Druck machen diesbezüglich, daß der ÖRR seine Abhängigkeit von Sozialleistungen offenlegt? Die Sozialleistungen werden ja auch zweckentfremdet, was nicht im Sinne des Erfinders ist und sicher dem einen und anderen Gesetz widerspricht?

Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung bekommt Claus Kleber für die Moderation des heute-journals 480.000 Euro im Jahr! Ist Claus Kleber damit der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands?

Die Diskussion sollte meines Erachtens auch dahin gehend geführt werden, daß es den Beziehern von Hartz 4 freigestellt werden müßte, ob sie Fernsehen gucken wollen oder lieber die 200 Euro jährlich mehr in der Tasche haben.
Vielleicht verhindert die Röhre ja die Arbeitssuche? Bekannntermaßen macht Fernsehen dick, dumm und gefräßig. Und daß ein Interview mit Obama oder das Traumschiff für einen Arbeitslosen eine existentielle Relevanz haben und er der "Grundversorgung" bedarf wie dem täglich Brot, das möchte ich stark bezweifeln.

Es geht nicht um das Problem der Arbeitslosigkeit, welches hier auch gar nicht gelöst werden kann. Es soll sich auch niemand diskriminiert fühlen. Denn dick, dumm und gefräßig ist ein allgemeines Fernsehgesellschaftsproblem. So gesehen sollten sich die Arbeitslosen eingebunden fühlen mit dieser Diskussion und als ganz normale Bürger anerkannt.


Die Gedanken sind noch unfertig. Bitte berücksichtigen. Das sind nur Anhaltspunkte, sozusagen ein brain storm.


Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: René am 18. Mai 2013, 11:23
Wenn es um die Notwendigkeit der Grundversorgung geht, fühle ich mich sofort auf den Plan gerufen. Ich empfehle nachstehende drei Artikel, die dieses Thema behandeln:

http://www.online-boykott.de/de/kommentare/53-grundversorgung

http://www.online-boykott.de/de/kommentare/54-grundversorgung-im-21-jahrhundert

http://www.online-boykott.de/de/kommentare/94-grundversorgung-20
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 18. Mai 2013, 12:56
Was hier fehlt, ist der genaue statistische Schlüssel, damit ermittelt werden kann, wie viele Millionen Euro in den ÖRR Topf über staatliche Leistungen fließen.

Worauf ich hinaus will, daß die Diskussion auch auf ein anderes Fundament gestellt werden könnte. Gehört das Fernsehgucken tatsächlich zur Grundversorgung, oder ist es ein Luxusartikel, der nicht vom Staat finanziert werden sollte?

Praktisch finanziert sich der ÖRR zu einem gewaltigen Teil mit staatlichen Leistungen. Und die sollten erheblich höher liegen als die 150 Millionen Euro!

Bedürftige bekommen Geld, um Miete zu zahlen, aber nicht, um Rundfunk zu zahlen. Der Staat zahlt auch nicht Geld den Rundfunkanstalten, damit Bedürftige Rundfunk konsumieren ohne zahlen. Der Staat zahlt weder indirekt noch direkt Rundfunk für Bedürftige: Bedürftige werden von den Anstalten "befreit".

Der Gesetzgeber erzählt, wie notwendig und unverzichtbar Rundfunk sei, um die ungerechte Abgabe zu rechtfertigen, andererseits glaubt er es selbst nicht und ist nicht bereit, für Bedürftige Rundfunk zu zahlen.

Das ist ein sehr wichtiges Argument, nach Kirchhofs Gutachten soll Rundfunk doch unverzichtbar sein, und der Staat sollte für die Bedürftige zahlen.

Das ganze System des öffentlich rechtlichen Rundfunks basiert auf Lügen, die mit aller Suggestivkraft und Breitenwirkung des Rundfunks verbreitet werden.
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Bedrängter am 18. Mai 2013, 13:06
"Genau das passiert gerade mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk – Keiner traut sich in der Öffentlichkeit, die Wahrheit ungeschminkt zu sagen." (René)

Wie wahr!

"Viele nehmen das Wort „Grundversorgung“ in den Mund, ohne sich ernsthaft darüber Gedanken zu machen, was diese genannte Grundversorgung im 21. Jahrhundert wirklich bedeutet." (René)
Es geht um "Strukturen". Wer einmal mit "Strukturen" zu tun hatte, der weiß auch, mit welchen Spannungen diese behaftet sind.

" (...) – bloß nicht auf Frontalkurs gehen und negativ auffallen, das könnte sogar lebensgefährlich sein." (René)
Deutschland ist nicht so bunt wie beispielsweise Italien. Das liegt an einer konformistischen (schon vor 1945) Konsenstradition (nach 1945). Den Faschismus gab es in Italien länger als in Deutschland, wo er innerhalb kürzerer Zeit durch eine korporatistische Strukturlegung tiefere Spuren hinterlassen hat.

Wenn "Fritzi" an die Öffentlichkeit geht, wird sie mit entsprechenden Spannungen konfrontiert.

Das Internet hat in der Tat einen großen Sprung in Richtung Demokratisierung verursacht. Die "öffentliche Meinung" beherrscht das Internet jedoch nach wie vor nicht. Im Gegenteil durch das "dritte Standbein" wirkt der ÖRR viral in die bundesdeutsche Netzgemeinde hinein. Das Netz wird somit von innen heraus umgestaltet - das ist vermutlich die Idee hinter dem "dritten Standbein". Der Rundfunkzwangsbeitrag ist somit Mittel zum Zweck "hoheitlich" in das Netz einzugreifen.

Die "öffentliche Meinung" wird durch das Netz zum einen durch die Anonymität und zum anderen durch die Vereinzelung der Teilnehmer vermieden. Die Anonymität hat nicht nur Bequemlichkeit als Ursache, sondern wird vor allem aufgrund von Ängsten vor wirtschaftlichen Sanktionen, die zu sozialer Isolation führen würden, verursacht. Soziale Isolation ist die Foltermethode der modernen Gesellschaft. Ängste vor sozialer Isolation verursachen den Drang zur Anonymität. Die Vereinzelung der Teilnehmer entsteht schon dadurch, daß diejenigen, die sich an Diskussionen bei der Bildung einer öffentlichen Meinung beteiligen, sich eine eigene Meinung gebildet haben, die nicht immer mit der anderer übereinstimmt. Es erfordert viel Kraft und Zeit, Querschnittsmengen aus diesen Meinungen herauszuarbeiten.

Der ÖRR dagegen ist kein "offener Kanal" und gehört nicht allen. Er gehört den Funktionären. Man kann nicht einfach beim ZDF hineinspazieren. Es gibt Führungen. Beim "offenen Kanal" kann man selbst Sendungen gestalten. Die Funktionäre des ÖRR sind hochprofessionell und wissen, welche psychologischen Zusammenhänge sie beachten müssen, um Millionen in "Bann" zu halten. Dieses Wissen ist die Voraussetzung für die Bildung der "öffentlichen Meinung". Das bedeutet, auf der einen Seite der einzelne Nutzer, auf der anderen Seite eine hypnotisch empfängliche "Masse". Wer bildet bei einer solchen Konstellation den größeren Impetus im kollektiven Bewusstsein, das ja die "öffentliche Meinung" bildet?

Damit ist klar, daß die "Struktur" die Voraussetzung für die Monopolisierung öffentlicher Wahrnehmung ist.
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: zepa am 18. Mai 2013, 13:35

...  Er gehört den Funktionären.... Damit ist klar, daß die "Struktur" die Voraussetzung für die Monopolisierung öffentlicher Wahrnehmung ist.


Ganz genau! Das wesenhafte an einem Funktionaer ist eben, dass er sich an uebergeordnete Strukturen prostituiert. Wie ueberall, so auch beim ÖRR, fuehlt er sich darin geborgen und wuerde nie einen Schritt ueber die Strukturgrenze hinausgehen. Empathie hat er sowieso nicht, praktisch existiert er wie einen Maschine. Und speziell die Rundfunkfunktionaere sind gefaehrlich, weil wie gesagt der Kollektivgeist von denen koordiniert telekratisch beeinflusst wird.
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Bedrängter am 18. Mai 2013, 15:35

...  Er gehört den Funktionären.... Damit ist klar, daß die "Struktur" die Voraussetzung für die Monopolisierung öffentlicher Wahrnehmung ist.
Das wesenhafte an einem Funktionaer ist eben, dass er sich an uebergeordnete Strukturen prostituiert.
Es ist sein Job, von dem er sich ernährt.


...  Er gehört den Funktionären.... Damit ist klar, daß die "Struktur" die Voraussetzung für die Monopolisierung öffentlicher Wahrnehmung ist.

Wie ueberall, so auch beim ÖRR, fuehlt er sich darin geborgen (...)

Ich habe meine Zweifel, ob jeder Funktionär sich darin geborgen fühlt.


...  Er gehört den Funktionären.... Damit ist klar, daß die "Struktur" die Voraussetzung für die Monopolisierung öffentlicher Wahrnehmung ist.
(...) und wuerde nie einen Schritt ueber die Strukturgrenze hinausgehen.

Aber nicht aufgrund der Geborgenheit, sondern weil sich außerhalb der Strukturgrenze Spannungsquellen auftun. Der Funktionär vermeidet also tendentiell die Gewissheit unbekannter Spannungsquellen, die ihn bei der Ausübung seiner Funktion behindern könnten.


...  Er gehört den Funktionären.... Damit ist klar, daß die "Struktur" die Voraussetzung für die Monopolisierung öffentlicher Wahrnehmung ist.

Empathie hat er sowieso nicht, praktisch existiert er wie einen Maschine.

Empathie ist nur innerhalb des Rahmens seiner Funktion möglich.



...  Er gehört den Funktionären.... Damit ist klar, daß die "Struktur" die Voraussetzung für die Monopolisierung öffentlicher Wahrnehmung ist.

Und speziell die Rundfunkfunktionaere sind gefaehrlich, weil wie gesagt der Kollektivgeist von denen koordiniert telekratisch beeinflusst wird.

Das ist ja das Perfide an der "Struktur". Sie nährt sich selbst. Der ÖRR-Funktionär ist deshalb gefährlich, weil ihn die "Struktur" ausgewählt hat. Die Personalauswahl wird somit von der "Struktur" gestaltet und gebiert Funktionäre, die sich konform zur "Struktur" verhalten. Und dieses strukturkonforme Verhalten füllt dann die vorbestimmte Funktion aus.

Zum einen ist die Politik für diese Struktur verantwortlich, zum anderen übt die Struktur Druck auf die Politik aus. Es gibt also Vektoren, die in Wechselwirkung miteinander treten. Auf der einen Seite bilden einige wenige Spitzenfunktionäre die Vektoren des ÖRR, während auf der anderen Seite die Politik aus vielen Vektoren besteht, auf die wenige systemerhaltenden ÖRR-Vektoren wirken. Aus der Vektorenreihe auf der Politikseite ragen die Ministerpräsidenten natürlich besonders hervor. Das bedeutet, daß die Stoßrichtung der ÖRR-Vektoren auf diese besonders ausgerichtet ist.

Insofern trifft diese Aussage besonders gut zu:
...  Er gehört den Funktionären.... Damit ist klar, daß die "Struktur" die Voraussetzung für die Monopolisierung öffentlicher Wahrnehmung ist.


(...) koordiniert telekratisch beeinflusst wird.



Ein Oligopol in Form der ÖRR-Vektoren ist aufgrund der kleinen Entscheidungswege besonders schlagkräftig.

"Dr. Zorn" hat zwar Recht, wenn er die Politik für die derzeitige Entwicklung verantwortlich macht:
Ich frage mich schon lange, warum schimpft ihr hier alle immer nur über den ÖRR, allein verantwortlich sind die Landesregierungen. Die beschließen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und nicht die ÖRR die wenden ihn nur an.

Packt euch eure Landtagsabgeordnete am Kragen, die haben alle Sprechstunden bei euch vor Ort, und erklärt es denen, was für ein Mist sie gemacht haben und das sie ihn auch wieder beseitigen sollen.

Ich hab meine zwei, von der  CDU und SPD angesprochen, und erklärt das sie meine Stimme bei der Bundestagswahl nicht bekommen.

aber erst durch die Analyse des Sachverhalts werden die gegenseitige Abhängigkeit und das gegenseitige Geflecht zwischen beiden Akteursgruppen deutlich.

Es gibt unterschiedliche Interessenslagen innerhalb dieser beiden Akteursgruppen.
Es gibt nicht nur unterschiedliche Interessenslagen, sondern auch unterschiedliche Vertretungsstrukturen: Auf ÖRR-Seite relativ homogen, auf Politik-Seite relativ heterogen. Letztere bildet erstaunlicherweise - erstaunlich, weil sie kein Oligopol bildet - eine Phalanx gegenüber dem Objekt dieses Politikfeldes: der bundesdeutschen Bevölkerung. Das heißt, die Heterogenität innerhalb des Politik-Vektors wird durch den Wunsch fusioniert, mit möglichst geringem Aufwand den größtmöglichen Marktanteil zu erreichen, was in der Denglisch-Fachsprache mit "Content" umschrieben wird. Dem Vektor der ÖRR-Seite ist es ziemlich egal, welchen "Content" sie vertreibt, während der Politik-Vektor das Interesse hat, die Konsistenz innerhalb des "Contents" zu erhalten, die der ÖRR-Vektor wiederum für seine Strukturstabilität anstrebt. Der "Kollektivgeist" bildet sich dann aus dem "Content" ab. Der ÖRR-Vektor hat also ein Strukturinteresse, während die Politik-Vektoren ein "Content"-Interesse anstreben.

Es gibt also eine Interessensidentität zwischen beiden Seiten in Bereichen, die für sich genommen, so zunächst nicht offensichtlich sind, obwohl im Nachhinein man dann meint: Das liegt doch auf der Hand.

Insofern trifft das Gemeckere eben nicht nur die Politik, sondern auch den ÖRR, der zudem aufgrund seiner Organisationsstruktur und aufgrund seiner Spezialisierung im Medienbereich schlagkräftiger als die Politik ist.

Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Jan am 18. Mai 2013, 15:42
Das ist ein bißchen zu einfach, wehrte Sophia.Orthoi, das hatte ich mir auch schon gedacht, daß jemand damit kommt.

Deshalb setze ich gleich mal meinen vorbereiteten Text darunter.

Besser vielleicht, die GEZ-Gegner fragen nach den Freistellungsanträgen insgesamt über Bafög, Hartz 4 und sonstige. Darüber ließe sich ermitteln, wie hoch der Anteil ist, den der Staat am ÖRR finanziert.
Das könnten wir tun über Abgeordnetenwatch oder Briefe an den persönlichen Abgeordneten.

Jetzt könnte der Vorwurf kommen, daß Freistellung bedeutet, das zahlt niemand. So einfach ist das nicht. Unklar ist, ob tatsächlich keine unmittelbaren Gelder fließen von den Agenturen und Ämtern zur GEZ. Und sollte es nicht so sein, dann zahlt der Beitragszahler diese "Ausfälle" über die Freistellung mittelbar mit seinen GEZ-Beiträgen. Dann, das wäre eigentlich viel schlimmer, wäre in den Beiträgen eine Arbeitslosenversicherung versteckt.
Der Beitragszahler fürs ÖRR, das sind wir, und wir sind per definitionem der Staat.

Zum anderen würde ich noch gerne hinzufügen, daß "Grundversorgung" in mehrfacher Hinsicht ein nebulöser Begriff ist. Denn ob Bafög-und Hartz 4-Bezieher tatsächlich das ÖR-Fernsehprogramm schauen, gibt's darüber Studien? Ich denke; Nein!
Vielleicht ermöglichen die sich mit der Freistellung nur den Zugang zu Dieter Bohlen und zum Dschungelcamp?

Wie gesagt, bisher sind das lose Gedanken. Aber ich meine, wenn die ein wenig in Form gebracht werden, lassen sich eine Menge Leute aufschrecken aus ihren Fernsehsesseln, daß ihnen die Chipstüten aus der Hand fallen und die Cola das Sofa versaut.


Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Jan am 18. Mai 2013, 16:00
Ich sehe aber auch, woran das bei den GEZ-Gegnern hapert. Die stehen mit beiden Füßen auf der Bremse.

Ich mache lieber mein eigenes Ding. Da fahre ich besser mit.

Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Bedrängter am 18. Mai 2013, 17:11

Zum anderen würde ich noch gerne hinzufügen, daß "Grundversorgung" in mehrfacher Hinsicht ein nebulöser Begriff ist.

Was hat "Grundversorgung" mit Hartz4 oder BAFöG zu tun? Man sollte "Grundversorgung" nicht mit Grundsicherung verwechseln.

Die Namensähnlichkeit hat zwar ihre politische Funktion, aber beschreiben verschiedene Sachverhalte.

Denn ob Bafög-und Hartz 4-Bezieher tatsächlich das ÖR-Fernsehprogramm schauen, gibt's darüber Studien? Ich denke; Nein!
Es gibt sicherlich auch darüber Studien.

In dem Artikel von "René" steht folgendes:

"Grundversorgung 1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem »Niedersachsenurteil« geprägter und in den folgenden Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts weiter erläuterter Begriff zur Beschreibung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten.

Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen."
http://www.online-boykott.de/de/kommentare/53-grundversorgung

Wie man erkennen kann, hat dies nichts mit "Grundsicherung" zu tun.

Gehört das Fernsehgucken tatsächlich zur Grundversorgung, oder ist es ein Luxusartikel, der nicht vom Staat finanziert werden sollte?


Der Gedanke wurde schon woanders aufgeworfen.

In einem FAZ-Interview sprach sich der Verfassungsrechtlich Grimm gegen eine Steuerfinanzierung aus. Er bevorzugt eine direkte Finanzierung, damit die "Unabhängigkeit" gesichert ist. Er unterschlägt dabei, daß die direkte Finanzierung nichts anderes als eine Steuererhöhung durch Ausweitung des Zahlerkreises ist, zu dem auch BAFöG- oder Hartz4-Empfänger gehören, wenn sie sich nicht mit Antragsformalitäten auseinandersetzen möchten.

Und natürlich: Fernsehen ist ein Luxusartikel! Aber den sollen bitteschön alle zahlen, die sich nicht vor der Zahlung drücken können oder wollen. So ähnlich ist jedenfalls die Intention.


Praktisch finanziert sich der ÖRR zu einem gewaltigen Teil mit staatlichen Leistungen.

Wo kann man das nachlesen? Das würde mich sehr interessieren.

Immerhin weigern sich die ÖRR ihre Ausgabenstruktur offenzulegen. Ein großes Ärgernis, weil der Rundzwangsbeitrag wie in einer großes schwarzes Loch fällt.

Wenn jetzt neben den bald 10 Milliarden EUR Einnahmen aus dem Rundfunkzwangsbeitrag noch zusätzlich Steuergelder über die von Dir erwähnten 150 Millionen EUR in den ÖRR fließen, stellt sich schon die Frage der Verhältnismäßigkeit.


Vielleicht sollten die GEZ-Gegner mehr Druck machen diesbezüglich, daß der ÖRR seine Abhängigkeit von Sozialleistungen offenlegt?

Wieviel Druck soll denn noch gemacht werden?

Es steht Dir frei, unentgeltliche Prozesskostenhilfe für ein Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantragen, das darauf abzielt, die von Dir gewünschten Informationen zu erhalten.


Die Diskussion sollte meines Erachtens auch dahin gehend geführt werden, daß es den Beziehern von Hartz 4 freigestellt werden müßte, ob sie Fernsehen gucken wollen oder lieber die 200 Euro jährlich mehr in der Tasche haben.


Naja, wenn man Hartz4-Empfängern nicht einmal das monatliche Kindergeld für ihre Kinder gönnt, dann werden Hartz4-Bezieher kaum die jährlichen EUR 200,00 erhalten, die durch Nichtfernsehen und Nichtnutzung bei Illegalität des Rundfunkstaatsvertrags entstehen würden.



Bekannntermaßen macht Fernsehen dick, dumm und gefräßig.

Deshalb gibt auch ein Unterforum "Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens".


Und daß ein Interview mit Obama oder das Traumschiff für einen Arbeitslosen eine existentielle Relevanz haben und er der "Grundversorgung" bedarf wie dem täglich Brot, das möchte ich stark bezweifeln.

Wie gesagt: "Grundversorgung" ist nicht Grundsicherung. Aber es hat wohl seinen Grund, daß diese Begriffe Ähnlichkeiten ausweisen.

Wenn die Brotpreise in Ägypten steigen, steigt auch die Unruhe. Wenn aber der Fernseher aus bleibt, steigt aber aufgrund der Süchtigkeit ebenfalls die Unruhe. Die Versüchtigung hat somit zu dieser Brotähnlichkeit des Fernsehens geführt.

Aber Alkohol steht nicht auf dem Speisezettel der Bank Sarrazin.

Ich sehe aber auch, woran das bei den GEZ-Gegnern hapert. Die stehen mit beiden Füßen auf der Bremse.

Also "Fritzi" ist munter aktiv. Eine Demo gab es auch schon. Und die nächste ist am 26. Mai 2013. Unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,4.0.html sind alle möglichen Aktivitäten aufgeführt. Inwiefern steht man im Forum "mit beiden Füßen auf der Bremse"?

Ich mache lieber mein eigenes Ding. Da fahre ich besser mit.

Wie sieht das "eigene Ding" aus?

Da fahre ich besser mit.

Was ist für Dich besser?


Im gesamten Jahr 2012 sind 1,025 Millionen Sanktionen gegen Hartz 4 Bezieher ausgesprochen worden, was schon zeigt, daß die Zahlen, welche ich oben verwende, nur ein Anhaltspunkt sein können.

Du meinst also, daß die Million Sanktionen das dicke Geld in die Kasse des ÖRR fließen lassen?

Manche bekommen vielleicht auch Wohngeld ohne aufstockende Leistung und können den Fernseher beantragen.

Genau dieser Fall mit dem Wohngeld wurde hier besprochen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5526.0.html
Und Sophia wies auf die generelle Härtefallregelung hin, die über den Paragraph 4 des Rundfunkstaatsvertrags hinausgeht.

Man kann also nicht sagen, daß das Forum "mit beiden Füßen auf der Bremse" steht.

Aber vielleicht willst Du auch nur Deinen Frust loslassen?
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Zasz am 18. Mai 2013, 21:37
Zitat
Gehört das Fernsehgucken tatsächlich zur Grundversorgung, oder ist es ein Luxusartikel, der nicht vom Staat finanziert werden sollte?
Grundversorgung bedeutet dass man ohne das nicht leben kann. Soweit mir bekannt ist das in DE
- Nahrung
- Trinkwasser
- Wohnmöglichkeit
- Heizung/Gas/Öl
- Strom
- Briefkasten für erreichbarkeit
- Kleidung

Telefon, internet und vorallem ein handy sind schon immer luxus gewesen. Da sie ämter eh alle briefe schreiben und nie anrufen, ist es auch in der heutigen zeit nicht der grundversorgung zuzuordnen.

Mal eben bei wikipedia reingeschaut: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundversorgung
Sehr interessant finde ich dass der ÖRR ganz groß erwähnt wird. Dort steht "Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk hat im Rahmen seines Programmauftrages...". Genauso könnte man schreiben: "Ein elektrizitätswerk hat im rahmen seines auftrags..." denkt euch den rest. Ist völliger schwachsinn dass der ÖRR dort aufgeführt wird denn er ist nicht lebensnotwendig und er kommt seinem auftrag nachweislich NICHT nach.
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: René am 18. Mai 2013, 21:51
Und welcher ist dessen Auftrag?
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Zasz am 18. Mai 2013, 22:09
Strom erzeugen natürlich. Den braucht JEDES haus.
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Bedrängter am 18. Mai 2013, 22:55
Zitat
Gehört das Fernsehgucken tatsächlich zur Grundversorgung, oder ist es ein Luxusartikel, der nicht vom Staat finanziert werden sollte?
Grundversorgung bedeutet dass man ohne das nicht leben kann. Soweit mir bekannt ist das in DE
- Nahrung
- Trinkwasser
- Wohnmöglichkeit
- Heizung/Gas/Öl
- Strom
- Briefkasten für erreichbarkeit
- Kleidung


Zur zivilisatorischen Teilnahme sind diese Punkte nachvollziehbar, aber ob alle lebensnotwendig an sich sind, möchte ich nicht nachvollziehen.

Nahrung ist nachvollziehbar.
Trinkwasser ist nachvollziehbar.
Wohnmöglichkeit bedeutet Schutz und ist daher nachvollziehbar.
Heizung/Gas/Öl führt bei Fehlen zu extremen Situationen.
Strom führt bei Fehlen zu Einschränkung und bei fehlender Heizung zu extremen Situationen.
Ein Briefkasten ist lediglich für etwaigen Rechtsverkehr erforderlich.
Kleidung bedeutet Schutz und ist daher nachvollziehbar.

Zitat
Gehört das Fernsehgucken tatsächlich zur Grundversorgung, oder ist es ein Luxusartikel, der nicht vom Staat finanziert werden sollte?

Telefon, internet und vorallem ein handy sind schon immer luxus gewesen. Da sie ämter eh alle briefe schreiben und nie anrufen, ist es auch in der heutigen zeit nicht der grundversorgung zuzuordnen.


Das war ja der Trick von von der Leyen: Sie führte als Grund für die HartzIV-Erhöhung das Internet an. Das Internet hat somit in der Sozialhilfe-Politik einen offiziellen Status bekommen. Und wer das Internet nutzt, nutzt auch Smart-Phones. Und wer Smart-Phones nutzt, nutzt auch das Fernsehen. So einfach ist die Logik. Nach ihrem Desaster mit dem Internet geht Zensursula strategisch vor, indem sie die staatliche Finanzierung des Internets durch HartzIV als Einfallstor für die staatliche Einmischung im  Internet nutzt. Besonders hinterhältig: Durch die angebliche "Staatsferne" des ÖRR wird der Rahmen dafür geschaffen, daß der Staat selbst Einfluß auf die Internet-Struktur nimmt. Das nennt man Sachzwänge schaffen.

Zitat
Gehört das Fernsehgucken tatsächlich zur Grundversorgung, oder ist es ein Luxusartikel, der nicht vom Staat finanziert werden sollte?

Ist völliger schwachsinn dass der ÖRR dort aufgeführt wird denn er ist nicht lebensnotwendig und er kommt seinem auftrag nachweislich NICHT nach.

Der Schwachsinn hat System.

Strom erzeugen natürlich. Den braucht JEDES haus.

Ich habe da etwas gefunden: http://www.strom-magazin.de/grundversorgung/

Obwohl in dem einem Wikipedia-Artikel über "Grundversorgung" auf die "Grundsicherung" verwiesen wird, ist in dem Wikipedia-Artikel über "Grundsicherung" nichts von "Grundversorgung" geschrieben worden: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung

Da Wikipedia von unterschiedlichen Leuten und Gruppen bearbeitet wird, kann man bei Wikipedia eigentlich nur eine Übersicht zu jeweiligen Themen erwarten.

Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: René am 18. Mai 2013, 23:02
Strom erzeugen natürlich. Den braucht JEDES haus.

Ich meine, welchen Auftrag hat der ÖRR? Wo finde ich eine genaue Auflistung der einzigen Punkte, die der ÖRR erfüllen muss?
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Uwe am 18. Mai 2013, 23:04
Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk hat im Rahmen seines Programmauftrages nach § 11 Abs. 2 und 3 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) die Pflicht, „im Interesse von Informationsfreiheit und Demokratie, ein vielfältiges, umfassendes und ausgewogenes mediales Angebot zu sichern.“ Dieser Programmauftrag stellt bei den öffentlichen Sendern die Gewährleistung einer unabhängigen Grundversorgung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung dar. Nach § 11 Abs. 1 RStV hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die „Herstellung und Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken.“ Auch das Bundesverfassungsgericht hat zur so genannten Grundversorgung Stellung genommen. Grundversorgung bedeutet für das Gericht weder eine Mindestversorgung noch beschränkt sie sich auf den informierenden und bildenden Teil des Programms; sie ist vielmehr eine Versorgung mit Programmen, die dem klassischen Rundfunkauftrag entsprechen.[2] Die Grundversorgung umfasst dabei drei Elemente, nämlich die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.[3] Grundversorgung sei ein „gleichmäßiges, möglichst alle interessierten Bürger erreichendes kontinuierliches Rundfunkprogramm zu sozialen Bedingungen“.[4] Eine überwiegende Werbefinanzierung des öffentlichen Rundfunks gefährde die Grundversorgung und sei damit verfassungswidrig.[5] Zumindest im öffentlichen Rundfunk können Programme deshalb von den Sendern nicht völlig autonom gestaltet werden, sondern sind unter Beachtung dieser gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben zusammenzustellen. Damit gibt es eine eingeschränkte Programmgestaltungsfreiheit bei öffentlichen Sendern. Private Sender indes unterliegen nicht diesen strengen Anforderungen und müssen lediglich ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung bieten.[6] [7] Das Programm muss Meinungsvielfalt und Pluralität bei privaten Sendern sichern (§ 25 RStV), ein Programmbeirat hat die Organe eines Senders zu beraten (§ 32 RStV).

Was er aber nicht macht!
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Bedrängter am 18. Mai 2013, 23:18
Die Grundversorgung umfasst dabei drei Elemente, nämlich die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.[3] Grundversorgung sei ein „gleichmäßiges, möglichst alle interessierten Bürger erreichendes kontinuierliches Rundfunkprogramm zu sozialen Bedingungen“.[4]

Die Versorgung für die "gesamte" Bevölkerung ist somit die Begründung für den Rundfunkzwangsbeitrag. "Man" wird versorgt, ohne das man die Rundfunkversorgung will.

Wie kommt man da raus?
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: René am 18. Mai 2013, 23:52
Ich zitiere hier einen Artikel von mir vom 7. April letzten Jahres und bitte, den Kommentar zu beachten:



Grundversorgung

Grundversorgung 1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem »Niedersachsenurteil« geprägter und in den folgenden Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts weiter erläuterter Begriff zur Beschreibung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten.

Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.

Kommentar:

Das ist eine typische deutsche Rechtsprechung, die als Freibrief verstanden werden muss. Hier werden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine wirklichen Grenzen aufgezeigt, sondern genau das Gegenteil: Er darf alles, von der Bildung bis hin zur reinen Unterhaltung und dieser nicht näher definierte "Auftrag" ist zudem "dynamisch" wie auch gegenständlich und zeitlich offen. Als ob das nicht genug wäre, wird ihm eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gewährt, nach der er alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten offen stehen.

Darf der Gesetzgeber überhaupt solche "Freischeine" ausstellen, die schließlich zu der heutigen Situation geführt haben, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk ab 2013 mit 10 Milliarden EUR finanziert werden muss? Diese Richter, die schon damals ein gewisses Alter hatten, konnten unmöglich die Entwicklung in der Informationstechnologie voraussehen, denn damals erblickten erst die ersten privaten Sender das Licht der Öffentlichkeit und das Internet – wie wir es kennen – war noch gar nicht erfunden. Ich würde gerne wissen, ob Gesetze, die unmöglich grundlegende Entwicklungen voraussehen konnten, trotzdem nichts an ihrer Gültigkeit verlieren, wenn die Welt sich entschieden verändert hat und die Rahmenbedingungen vollkommen anders sind.
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Uwe am 18. Mai 2013, 23:59
Die Grundversorgung umfasst dabei drei Elemente, nämlich die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.[3] Grundversorgung sei ein „gleichmäßiges, möglichst alle interessierten Bürger erreichendes kontinuierliches Rundfunkprogramm zu sozialen Bedingungen“.[4]

Die Versorgung für die "gesamte" Bevölkerung ist somit die Begründung für den Rundfunkzwangsbeitrag. "Man" wird versorgt, ohne das man die Rundfunkversorgung will.

Wie kommt man da raus?

STERBEN!  >:(
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Zasz am 19. Mai 2013, 00:12
Strom erzeugen natürlich. Den braucht JEDES haus.

Ich meine, welchen Auftrag hat der ÖRR? Wo finde ich eine genaue Auflistung der einzigen Punkte, die der ÖRR erfüllen muss?
Das wüsste ich auch gerne.

Der von dir zitierte artikel beschreibt es gut. Vom letzten jahrhundert. Seitdem das internet wichtiger als jede zeitung geworden ist, versucht man auch seitens des gesetzgebers nicht den auftrag klar zu definieren. Was man eigentlich vom ÖRR damals bei dem prozess mit dem VPRT gefordert hat.
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Bedrängter am 19. Mai 2013, 01:37
Die Grundversorgung umfasst dabei drei Elemente, nämlich die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.[3] Grundversorgung sei ein „gleichmäßiges, möglichst alle interessierten Bürger erreichendes kontinuierliches Rundfunkprogramm zu sozialen Bedingungen“.[4]

Die Versorgung für die "gesamte" Bevölkerung ist somit die Begründung für den Rundfunkzwangsbeitrag. "Man" wird versorgt, ohne das man die Rundfunkversorgung will.

Wie kommt man da raus?

STERBEN!  >:(

Verstößt dies nicht gegen Artikel 1 Grundgesetz?
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Bedrängter am 19. Mai 2013, 02:58
Grundversorgung sei ein „gleichmäßiges, möglichst alle interessierten Bürger erreichendes kontinuierliches Rundfunkprogramm zu sozialen Bedingungen“.[4]

"Alle interessierten Bürger" reduzieren den Kreis der Betroffenen auf "alle interessierten Bürger" ein.

Dies bedeutet, daß diejenigen Bürger, die nicht interessiert sind, auch nicht von der Grundversorgung betroffen sind. Aufmerksam sollte man den Begriff "Bürger" wahrnehmen. Die Quelle [4] ist sicherlich noch aus der Zeit vor 1990, so daß noch nicht die "Dienstleistungssprache" in der Literatur um sich gegriffen hat. Es sind also keine "Kunden" von der Grundversorgung betroffen.


Der Kreis "aller interessierten Bürger" wird nochmals um den Begriff "möglichst" erweitert.

Das bedeutet wiederum, daß nicht "alle interessierten Bürger" von der Grundversorgung betroffen sind, sondern ein kleinerer Kreis von Bürger, der allerdings auch 100 Prozent "aller interessierten Bürger" ausmachen kann.

Diese "interessierten Bürger" sollen "zu sozialen Bedingungen" grundversorgt werden.

Es ist somit nicht von den nichtinteressierten Bürger die Rede.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Quelle [4] gab es wesentlich mehr "nichtinteressierte Bürger" als heute.

Es gibt also keine Vollmacht, den "nichtinteressierten Bürger" grundzuversorgen.

Deshalb setzt Hagen Brandstätter (RBB-Verwaltungsdirektor) laut Protokoll des Abgeordnetenhauses an anderer Stelle an: An der Entbürokratisierung.

Die Entbürokratisierung ist ja nur eine Entbürokratisierung für die Verwaltung des RBB u.a. Für den "nichtinteressierten Bürger" ist die Entbürokratisierung eine Bürokratisierung.

Die Entbürokratisierung der ÖRR-Verwaltungen ist der Grund für die Pauschalisierung der "sozialen Bedingungen", was nach Aussagen Brandstätters laut der "Juristen" bei einem Versorgungsgrad mit Fernsehgeräten von 90 Prozent möglich sei. Deshalb spielt die Zahl 90 bei der ARD eventuell so eine große Rolle.

Die Zahl der "interessierten Bürger" spielt bei dieser Überlegung keine Rolle, da ja das Bundesverfassungsgericht die Gebührenpflichtigkeit von Geräten bestätigt hat. Die Zahl der "interessierten Bürger" ist aber tatsächlich viel geringer, da die Zuschauerquote kontinuierlich zurückging. Es gibt also immer weniger "interessierte Bürger" als es sie sowieso schon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Quelle [4] gab.

Da aber die Zahl der Geräte stieg, übertrug man die Zahl der Geräte auf die Zahl der angeblich "interessierten Bürger", obwohl der Gesetzgeber es aufgrund der bekannten Zuschauerquoten besser wußte.

Die Grundversorgung umfasst dabei drei Elemente, nämlich die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.[3]

Das Element der "Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen" wird nicht näher beschrieben.

Aus "allen interessierten Bürger" läßt sich aber schließen, daß demjenigen Teil "der gesamten Bevölkerung" "Rundfunkprogramme" zur Verfügung gestellt werden soll, der daran "interessiert" ist. Dies kann theoretisch die "gesamte Bevölkerung" sein, wobei 10 Millionen (Kinder und Jugendliche) eigentlich aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu gehören sollten, da diese besonders zu schützen sind. Die Grundversorgung hat somit zumindest diesbezüglich eine Überversorgung zur Folge.

Berechnet man 10 Millionen von 80 Millionen prozentual, so kommt auf einen Prozentsatz von 12,5 Prozent der Bevölkerung, der nicht zu den "interessierten Bürgern" gehört. http://de.wikipedia.org/wiki/Bürger

100 % - 12,5 % = 87,5 %.

Also ist die Zahl der "interessierten Bürger" aufgrund der behaupteten Gleichheit mit der Geräteanzahl unter 90 %.

Diese Vorgehensweise ist insofern nachvollziehbar, als daß auch die gemeinsame Werbefirma von ARD und ZDF lediglich von 70 Millionen potentiellen Zuschauern ausgeht und nicht von 80 Millionen. Dennoch werden 90 Prozent behauptet.

Wenn man dann die Aussagen von Brandstätter heranzieht, wird auch deutlich, warum 90 Prozent behauptet werden: Man will die von den Juristen gesetzte Marke von 90 Prozent für die Pauschalisierung der Rundfunkgerätegebühr in Form des Rundfunkzwangsbeitrags mit Hilfe dieser Behauptung untermauern.

Aber es sind ja im Grunde genommen nicht nur die 10 Millionen Kinder und Jugendlichen, die aus den Kreis der "interessierten Bürger" herausfallen: Es kommen ja auch noch die Nichtfernsehgerätebesitzer hinzu. Und zu den "nichtinteressierten Bürger" gehört natürlich auch der Kreis dazu, die den ÖRR gar nicht anstellen.

Aber wie dem auch sei, gibt es auch für die Entbürokratisierung das Übermaßverbot, das dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit innewohnt.

Die Überlegung der Juristen rührt daher, daß im Bereich der Sozialpolitik Pauschalisierungen die Verwaltung entlasten sollen. Auch in der Steuerpolitik kennt man ein solches Vorgehen.

Dabei geht es jedoch entweder um Sozialleistungen - also Zahlungen des Staates an seinen Bürger/in - oder aber Pauschalisierung von Absetzbeträgen bei Steuerzahlungen, die passiv auf die Höhe der Steuerzahlungen wirken. Bei der Pauschalisierung des Rundfunkzwangsbeitrags geht es aber um eine aktive Zahlung des Bürgers an den "staatsfernen" Staat.
Die Pauschalisierung betrifft nicht nur den "interessierten Bürger", sondern auch den "nichtinteressierten Bürger". Der Grundrechtseingriff kann aber nur durch das "Interesse" des Bürgers begründet werden - so wie dies beispielsweise auch bei Stromzahlungen üblich ist. Zahlt man nicht, kann der Staat benutzt werden, um die Zahlung durchzusetzen. Diese Durchsetzung der Zahlung ist mit einer Einschränkung der Grundrechte verbunden. Kommt es zu keinem Stromverbrauch und ist der Zähler auf eigenen Wunsch demontiert worden, kommt es auch zu keinen solchen Grundrechtseinschränkungen.

Die Pauschalisierung führt somit zu einer unverhältnismäßigen Maßregelung, wenn "Nichtinteresse" existiert.


Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.


Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, solange dies nicht auf Kosten der Rechte der Bürger geschieht.

Abwehrrechte gegen den Staat sind Bürgern vorbehalten. Kann eine juristische Person "Menschenwürde" haben?

Für den Katastrophenschutz wird es allemal reichen.

Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: obelix am 19. Mai 2013, 09:36
Im Jahresdurchschnitt 2012 bezogen rund 323.000 Haushalte mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 800 Euro monatlich aufstockende Hartz IV Leistungen.

Hartz 4 Haushalte 323.000 * 53 GEZ * 4 = 68.476.000 Euro

Bafög-Bezieher 386.000 * 53 GEZ * 4 = 81.832.000 Euro

In Summe 150.308.000 Euro

Im gesamten Jahr 2012 sind 1,025 Millionen Sanktionen gegen Hartz 4 Bezieher ausgesprochen worden, was schon zeigt, daß die Zahlen, welche ich oben verwende, nur ein Anhaltspunkt sein können. Manche bekommen vielleicht auch Wohngeld ohne aufstockende Leistung und können den Fernseher beantragen.

Was hier fehlt, ist der genaue statistische Schlüssel, damit ermittelt werden kann, wie viele Millionen Euro in den ÖRR Topf über staatliche Leistungen fließen.

Worauf ich hinaus will, daß die Diskussion auch auf ein anderes Fundament gestellt werden könnte. Gehört das Fernsehgucken tatsächlich zur Grundversorgung, oder ist es ein Luxusartikel, der nicht vom Staat finanziert werden sollte?

Praktisch finanziert sich der ÖRR zu einem gewaltigen Teil mit staatlichen Leistungen. Und die sollten erheblich höher liegen als die 150 Millionen Euro!

Vielleicht sollten die GEZ-Gegner mehr Druck machen diesbezüglich, daß der ÖRR seine Abhängigkeit von Sozialleistungen offenlegt? Die Sozialleistungen werden ja auch zweckentfremdet, was nicht im Sinne des Erfinders ist und sicher dem einen und anderen Gesetz widerspricht?

Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung bekommt Claus Kleber für die Moderation des heute-journals 480.000 Euro im Jahr! Ist Claus Kleber damit der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands?

Die Diskussion sollte meines Erachtens auch dahin gehend geführt werden, daß es den Beziehern von Hartz 4 freigestellt werden müßte, ob sie Fernsehen gucken wollen oder lieber die 200 Euro jährlich mehr in der Tasche haben.
Vielleicht verhindert die Röhre ja die Arbeitssuche? Bekannntermaßen macht Fernsehen dick, dumm und gefräßig. Und daß ein Interview mit Obama oder das Traumschiff für einen Arbeitslosen eine existentielle Relevanz haben und er der "Grundversorgung" bedarf wie dem täglich Brot, das möchte ich stark bezweifeln.

Es geht nicht um das Problem der Arbeitslosigkeit, welches hier auch gar nicht gelöst werden kann. Es soll sich auch niemand diskriminiert fühlen. Denn dick, dumm und gefräßig ist ein allgemeines Fernsehgesellschaftsproblem. So gesehen sollten sich die Arbeitslosen eingebunden fühlen mit dieser Diskussion und als ganz normale Bürger anerkannt.


Die Gedanken sind noch unfertig. Bitte berücksichtigen. Das sind nur Anhaltspunkte, sozusagen ein brain storm.

Ich bin nicht auf dem neuesten Stand und Teilweise uninformiert, deshalb ein bisschen Nachsicht.

Vor Hartz 4 zahlte jeder Arbeitslosenversicherung und nur wenn dieses Geld nicht ausreichte musste das durch den Bundeshaushalt ausgeglichen werden.

- Zur Erinnerung- Zu dieser Zeit wurden sehr viele Arbeitsämter Neu Gebaut ausschließlich mit dem Geld der Versicherten und wie jeder heute Sehen kann es wurde nicht Gespart, zum teil wurden es Paläste. Und nur wenige sahen die tiefere Bedeutung in - Sein eigenes Grab schaufeln - Voraus.

Alles wurde irgendwie umgemodelt bis keiner mehr verstand wie-wo-was aber alle Experten waren überzeugt das es seine Richtigkeit hat.

-Zur Erinnerung- Ex Arbeitsminister Blüm Verteidigte seine Versicherung ("Die Renten sind Sicher") erstmals mit dem Kommentar (Sinngemäß) Egal wie es sich weiterentwickelt, es ist immer genug da, es müsse nur entsprechend umgeschichtet und/oder verteilt werden, (darauf warten wir).

Mit Harz 4 kenne ich mich nicht aus deshalb der Anhang wo ich sehr nachdenklich werde und bitte euch über das von mir unterstrichene eure Meinung zu sagen.

Zu dem was Jan schrieb ist auch wichtig zu sehen, das durch Sanktionen der Staat sich durch Strafe aus den Sozialen Pflichten schleicht.

Schöne Feiertage wünsche ich allen   ;)    8)
 







Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: koppi1947 am 19. Mai 2013, 10:22
Hallo obelix,da Du Dich,wie Du sagst,mit der Materie nicht auskennst,sind Deine unterstrichenen Erkenntnisse aber sehr gut und treffend.
Wer kann von H IV noch Rücklagen bilden?Was die Fallmanager angeht,kann man das sicher nicht pauschalisieren,aber die Meisten sind so überflüssig,wie der ÖRR.
Von einer vernünftigen Beratung,um wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen,kann keine Rede sein,denn diese sogenannten Beratungen,sind von vernünftig und sinnvoll,so weit voneinander entfernt,wie Erde und Mond.
Ich habe für meinen Sohn, mit diesen unfähigen Typen jahrelange Grabenkämpfe durch,die immer noch nicht beendet sind,denn der letzte Prozeß am Sozialgericht,steht noch aus,aber auch Diesen,wie alle anderen,werden wir gewinnen.
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Bedrängter am 19. Mai 2013, 12:33
Im Jahresdurchschnitt 2012 bezogen rund 323.000 Haushalte mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 800 Euro monatlich aufstockende Hartz IV Leistungen.

Hartz 4 Haushalte 323.000 * 53 GEZ * 4 = 68.476.000 Euro

Bafög-Bezieher 386.000 * 53 GEZ * 4 = 81.832.000 Euro

In Summe 150.308.000 Euro

Im gesamten Jahr 2012 sind 1,025 Millionen Sanktionen gegen Hartz 4 Bezieher ausgesprochen worden, was schon zeigt, daß die Zahlen, welche ich oben verwende, nur ein Anhaltspunkt sein können. Manche bekommen vielleicht auch Wohngeld ohne aufstockende Leistung und können den Fernseher beantragen.

Was hier fehlt, ist der genaue statistische Schlüssel, damit ermittelt werden kann, wie viele Millionen Euro in den ÖRR Topf über staatliche Leistungen fließen.

Worauf ich hinaus will, daß die Diskussion auch auf ein anderes Fundament gestellt werden könnte. Gehört das Fernsehgucken tatsächlich zur Grundversorgung, oder ist es ein Luxusartikel, der nicht vom Staat finanziert werden sollte?

Praktisch finanziert sich der ÖRR zu einem gewaltigen Teil mit staatlichen Leistungen. Und die sollten erheblich höher liegen als die 150 Millionen Euro!

Vielleicht sollten die GEZ-Gegner mehr Druck machen diesbezüglich, daß der ÖRR seine Abhängigkeit von Sozialleistungen offenlegt? Die Sozialleistungen werden ja auch zweckentfremdet, was nicht im Sinne des Erfinders ist und sicher dem einen und anderen Gesetz widerspricht?

Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung bekommt Claus Kleber für die Moderation des heute-journals 480.000 Euro im Jahr! Ist Claus Kleber damit der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands?

Die Diskussion sollte meines Erachtens auch dahin gehend geführt werden, daß es den Beziehern von Hartz 4 freigestellt werden müßte, ob sie Fernsehen gucken wollen oder lieber die 200 Euro jährlich mehr in der Tasche haben.
Vielleicht verhindert die Röhre ja die Arbeitssuche? Bekannntermaßen macht Fernsehen dick, dumm und gefräßig. Und daß ein Interview mit Obama oder das Traumschiff für einen Arbeitslosen eine existentielle Relevanz haben und er der "Grundversorgung" bedarf wie dem täglich Brot, das möchte ich stark bezweifeln.

Es geht nicht um das Problem der Arbeitslosigkeit, welches hier auch gar nicht gelöst werden kann. Es soll sich auch niemand diskriminiert fühlen. Denn dick, dumm und gefräßig ist ein allgemeines Fernsehgesellschaftsproblem. So gesehen sollten sich die Arbeitslosen eingebunden fühlen mit dieser Diskussion und als ganz normale Bürger anerkannt.


Die Gedanken sind noch unfertig. Bitte berücksichtigen. Das sind nur Anhaltspunkte, sozusagen ein brain storm.



- Zur Erinnerung- Zu dieser Zeit wurden sehr viele Arbeitsämter Neu Gebaut ausschließlich mit dem Geld der Versicherten und wie jeder heute Sehen kann es wurde nicht Gespart, zum teil wurden es Paläste. Und nur wenige sahen die tiefere Bedeutung in - Sein eigenes Grab schaufeln - Voraus.


Blüm fragte in seiner letzten Bundestagsrede: "Wo wollen Sie denn noch kürzen?"
Titel: Re: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands
Beitrag von: Bedrängter am 21. Mai 2013, 15:00
Grundversorgung sei ein „gleichmäßiges, möglichst alle interessierten Bürger erreichendes kontinuierliches Rundfunkprogramm zu sozialen Bedingungen“.[4]

"Alle interessierten Bürger" reduzieren den Kreis der Betroffenen auf "alle interessierten Bürger" ein.

Dies bedeutet, daß diejenigen Bürger, die nicht interessiert sind, auch nicht von der Grundversorgung betroffen sind. Aufmerksam sollte man den Begriff "Bürger" wahrnehmen. Die Quelle [4] ist sicherlich noch aus der Zeit vor 1990, so daß noch nicht die "Dienstleistungssprache" in der Literatur um sich gegriffen hat. Es sind also keine "Kunden" von der Grundversorgung betroffen.


Der Kreis "aller interessierten Bürger" wird nochmals um den Begriff "möglichst" erweitert.

Das bedeutet wiederum, daß nicht "alle interessierten Bürger" von der Grundversorgung betroffen sind, sondern ein kleinerer Kreis von Bürger, der allerdings auch 100 Prozent "aller interessierten Bürger" ausmachen kann.

Diese "interessierten Bürger" sollen "zu sozialen Bedingungen" grundversorgt werden.

Es ist somit nicht von den nichtinteressierten Bürger die Rede.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Quelle [4] gab es wesentlich mehr "nichtinteressierte Bürger" als heute.

Es gibt also keine Vollmacht, den "nichtinteressierten Bürger" grundzuversorgen.

Deshalb setzt Hagen Brandstätter (RBB-Verwaltungsdirektor) laut Protokoll des Abgeordnetenhauses an anderer Stelle an: An der Entbürokratisierung.

Die Entbürokratisierung ist ja nur eine Entbürokratisierung für die Verwaltung des RBB u.a. Für den "nichtinteressierten Bürger" ist die Entbürokratisierung eine Bürokratisierung.

Die Entbürokratisierung der ÖRR-Verwaltungen ist der Grund für die Pauschalisierung der "sozialen Bedingungen", was nach Aussagen Brandstätters laut der "Juristen" bei einem Versorgungsgrad mit Fernsehgeräten von 90 Prozent möglich sei. Deshalb spielt die Zahl 90 bei der ARD eventuell so eine große Rolle.

Die Zahl der "interessierten Bürger" spielt bei dieser Überlegung keine Rolle, da ja das Bundesverfassungsgericht die Gebührenpflichtigkeit von Geräten bestätigt hat. Die Zahl der "interessierten Bürger" ist aber tatsächlich viel geringer, da die Zuschauerquote kontinuierlich zurückging. Es gibt also immer weniger "interessierte Bürger" als es sie sowieso schon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Quelle [4] gab.

Da aber die Zahl der Geräte stieg, übertrug man die Zahl der Geräte auf die Zahl der angeblich "interessierten Bürger", obwohl der Gesetzgeber es aufgrund der bekannten Zuschauerquoten besser wußte.

Die Grundversorgung umfasst dabei drei Elemente, nämlich die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.[3]

Das Element der "Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen" wird nicht näher beschrieben.

Aus "allen interessierten Bürger" läßt sich aber schließen, daß demjenigen Teil "der gesamten Bevölkerung" "Rundfunkprogramme" zur Verfügung gestellt werden soll, der daran "interessiert" ist. Dies kann theoretisch die "gesamte Bevölkerung" sein, wobei 10 Millionen (Kinder und Jugendliche) eigentlich aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu gehören sollten, da diese besonders zu schützen sind. Die Grundversorgung hat somit zumindest diesbezüglich eine Überversorgung zur Folge.

Berechnet man 10 Millionen von 80 Millionen prozentual, so kommt auf einen Prozentsatz von 12,5 Prozent der Bevölkerung, der nicht zu den "interessierten Bürgern" gehört. http://de.wikipedia.org/wiki/Bürger

100 % - 12,5 % = 87,5 %.

Also ist die Zahl der "interessierten Bürger" aufgrund der behaupteten Gleichheit mit der Geräteanzahl unter 90 %.

Diese Vorgehensweise ist insofern nachvollziehbar, als daß auch die gemeinsame Werbefirma von ARD und ZDF lediglich von 70 Millionen potentiellen Zuschauern ausgeht und nicht von 80 Millionen. Dennoch werden 90 Prozent behauptet.

Wenn man dann die Aussagen von Brandstätter heranzieht, wird auch deutlich, warum 90 Prozent behauptet werden: Man will die von den Juristen gesetzte Marke von 90 Prozent für die Pauschalisierung der Rundfunkgerätegebühr in Form des Rundfunkzwangsbeitrags mit Hilfe dieser Behauptung untermauern.

Aber es sind ja im Grunde genommen nicht nur die 10 Millionen Kinder und Jugendlichen, die aus den Kreis der "interessierten Bürger" herausfallen: Es kommen ja auch noch die Nichtfernsehgerätebesitzer hinzu. Und zu den "nichtinteressierten Bürger" gehört natürlich auch der Kreis dazu, die den ÖRR gar nicht anstellen.

Aber wie dem auch sei, gibt es auch für die Entbürokratisierung das Übermaßverbot, das dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit innewohnt.

Die Überlegung der Juristen rührt daher, daß im Bereich der Sozialpolitik Pauschalisierungen die Verwaltung entlasten sollen. Auch in der Steuerpolitik kennt man ein solches Vorgehen.

Dabei geht es jedoch entweder um Sozialleistungen - also Zahlungen des Staates an seinen Bürger/in - oder aber Pauschalisierung von Absetzbeträgen bei Steuerzahlungen, die passiv auf die Höhe der Steuerzahlungen wirken. Bei der Pauschalisierung des Rundfunkzwangsbeitrags geht es aber um eine aktive Zahlung des Bürgers an den "staatsfernen" Staat.
Die Pauschalisierung betrifft nicht nur den "interessierten Bürger", sondern auch den "nichtinteressierten Bürger". Der Grundrechtseingriff kann aber nur durch das "Interesse" des Bürgers begründet werden - so wie dies beispielsweise auch bei Stromzahlungen üblich ist. Zahlt man nicht, kann der Staat benutzt werden, um die Zahlung durchzusetzen. Diese Durchsetzung der Zahlung ist mit einer Einschränkung der Grundrechte verbunden. Kommt es zu keinem Stromverbrauch und ist der Zähler auf eigenen Wunsch demontiert worden, kommt es auch zu keinen solchen Grundrechtseinschränkungen.

Die Pauschalisierung führt somit zu einer unverhältnismäßigen Maßregelung, wenn "Nichtinteresse" existiert.


Der Gedanke der Pauschalisierung ist zumeist in der Sozialpolitik verbreitet. Somit ist es vielleicht von Interesse sich mit dem Begriff der Pauschalisierung auseinanderzusetzen. So ist unter dem Link http://www.socialinfo.ch/cgi-bin/dicopossode/show.cfm?id=451 folgendes zu finden:
"Pauschalisierung

Pauschalisierung kann auf dreierlei Weise verstanden werden: 1. als ein Konzept aus der ökonomischen Allokationstheorie, 2. als eine Methode zur Zusammenfassung von Sachverhalten in der politischen und verwaltungsmäßigen Praxis und 3. als eine undifferenzierte Zuschreibung."

Das Schweizer Lexikon kann sich nichtstaatliche Leistungen pauschalisiert nicht vorstellen:
"Oftmals sind staatliche Leistungen an komplexe Sachverhalte gekoppelt, die in der Praxis vereinfacht werden müssen. Aus diesem Grund wird Pauschalisierung auch als Methode zur Zusammenfassung von Sachverhalten in der politischen und verwaltungsmäßigen Praxis verwendet. Konkret werden so genannte Pauschalen vor allem in der Finanzierung durch staatliche Organe verwendet. Ein Beispiel dafür sind die Kopfpauschalen der Bundessubventionen für Fachhochschulen anhand der Zahl eingeschriebener Studierender. Aber auch die in den SKOS-Richtlinien (SKOS: Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) definierten Größen wie der Grundbedarf 1 für den Lebensunterhalt sind pauschalisierte Größen zwecks vereinfachter Handhabung und Vergleichbarmachung."
http://www.socialinfo.ch/cgi-bin/dicopossode/show.cfm?id=451

Somit sind "staatsferne" Forderungen von der Pauschalisierungsidee nicht erfaßt. Somit stellt sich die Frage, warum man so verbissen diese Pauschalisierungsidee beim Fernsehen verfolgt. Ist dies erst ein Vorläufer für andere Entwicklungen?