gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Dr. Zorn am 15. Mai 2013, 13:03
-
heute kam wieder mal ein Bescheid für meine Freundin, die selbständig ist. Die Brange möchte ich hier nicht nennen, denn der Feind liest ja mit. Sagen wir es ist ein Hundesalon und heißt Wau Wau. Den richtigen Namen kennen sie nicht weil der Kopfgeldjäger des ÖRR geschlampt hat.
Der Gebühren-/beitragsbescheid ist adressiert an Frau Wau Wau
weiter heißt es, Sehr geehrte Frau Wau, Sie haben Ihrer Rundfunkgebühren/-beiträge bisher nicht gezahlt.
Ich werde mit einem grinsen den Bescheid zu den anderen Legen. Irgendwann kommt dann wieder ein Schreiben, gleich adressiert an "Frau Wau Wau" vom Gerichtsvollzier, auch das geht dann unbeantwortet in die Ablage.
Aufgefallen ist mir, die schreiben „Rundfunkgebühren/-beiträge“ offensichtlich sind die sich selbst nicht sicher ob es nun Gebühren oder Beiträge sind.
-
Hast Du die Post für Frau Wau Wau geöffnet?! Das darf man nicht!
-
na klar, den Spaß gönne ich mir, kann ja mal passieren. ;) ich werde es rechtlich überleben.
-
Als guter Bürger muss man ja nachschauen, ob man in dem Schreiben noch den richtigen Adressaten findet. Oder? ::) Vielleicht ist der Bescheid ja für den Hund oder die Katze. :angel:
Es kann ja nicht sein, das die GEZ kein Geld bekommt. Die Armen! >:D
Wir sollten mal zu einer Spende aufrufen, damit die GEZ nicht Pleite geht.
-
na klar, den Spaß gönne ich mir, kann ja mal passieren. ;) ich werde es rechtlich überleben.
Ja, Frau Wau Wau wird nichts dagegen haben. Wo kein Kläger, kein Richter.
-
Wir sollten mal zu einer Spende aufrufen, damit die GEZ nicht Pleite geht.
Von mir würde es garantiert was geben, aber nie einen Cent für diesen Beitragsservice!
-
Wir sollten mal zu einer Spende aufrufen, damit die GEZ nicht Pleite geht.
ich spende ein Knoblauchkreuz und ne Silberzwiebel
-
@Dr. Zorn
"Aufgefallen ist mir, die schreiben „Rundfunkgebühren/-beiträge“ offensichtlich sind die sich selbst nicht sicher ob es nun Gebühren oder Beiträge sind."
Dass wir im Übergang von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag sind, ist Ihnen noch nicht aufgefallen? Und damit verbunden, alle rechtsanhängigen Altvorgänge...
-
@Dr. Zorn
"Aufgefallen ist mir, die schreiben „Rundfunkgebühren/-beiträge“ offensichtlich sind die sich selbst nicht sicher ob es nun Gebühren oder Beiträge sind."
Dass wir im Übergang von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag sind, ist Ihnen noch nicht aufgefallen? Und damit verbunden, alle rechtsanhängigen Altvorgänge...
Der Begriff "Jurist" ist nicht geschützt. http://de.wikipedia.org/wiki/Jurist
Würden Sie bitte als "Nichtanonymer" Ihr Staatsexamens-Zeugnis einmal vorlegen?
-
@Dr. Zorn
"Aufgefallen ist mir, die schreiben „Rundfunkgebühren/-beiträge“ offensichtlich sind die sich selbst nicht sicher ob es nun Gebühren oder Beiträge sind."
Dass wir im Übergang von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag sind, ist Ihnen noch nicht aufgefallen? Und damit verbunden, alle rechtsanhängigen Altvorgänge...
Juristisch korrekt wäre es doch "meiner Meinung nach ::)" , die Altvorgänge 'Gebührenbescheid' erstmal abzuschließen und dann ab 01.01.2013 Beitragsbescheide zu versenden. Es sind doch in den Grundzügen 2 völlig unterschiedliche Verträge.
Grund für das Zusammenlegen beider Bescheide ist doch "meiner Meinung nach ::)", den beabsichtigten fliessenden Übergang in ein neues System möglichst unbemerkt und untrennbar zu vollziehen
Der Begriff "Jurist" ist nicht geschützt. http://de.wikipedia.org/wiki/Jurist
Würden Sie bitte als "Nichtanonymer" Ihr Staatsexamens-Zeugnis einmal vorlegen?
DAS würde mich auch mal interessieren!
-
@Dr. Zorn
"Aufgefallen ist mir, die schreiben „Rundfunkgebühren/-beiträge“ offensichtlich sind die sich selbst nicht sicher ob es nun Gebühren oder Beiträge sind."
Dass wir im Übergang von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag sind, ist Ihnen noch nicht aufgefallen? Und damit verbunden, alle rechtsanhängigen Altvorgänge...
Juristisch korrekt wäre es doch "meiner Meinung nach ::)" , die Altvorgänge 'Gebührenbescheid' erstmal abzuschließen und dann ab 01.01.2013 Beitragsbescheide zu versenden. Es sind doch in den Grundzügen 2 völlig unterschiedliche Verträge.
Grund für das Zusammenlegen beider Bescheide ist doch "meiner Meinung nach ::)", den beabsichtigten fliessenden Übergang in ein neues System möglichst unbemerkt und untrennbar zu vollziehen
Der Begriff "Jurist" ist nicht geschützt. http://de.wikipedia.org/wiki/Jurist
Würden Sie bitte als "Nichtanonymer" Ihr Staatsexamens-Zeugnis einmal vorlegen?
DAS würde mich auch mal interessieren!
Timo hat es immer noch nicht vorgelegt!
-
Timo hat keine zeit der muss bei ARD oder ZDF arbeiten ;)