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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: vorok am 25. April 2013, 10:01
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Hallo alle miteinander,
wie schaut es eigentlich mit einer Beschäftigungstherapie für die GEZ aus?
Die Idee: man nehme 100 Briefumschläge, lege ein Blatt Papier (von mir aus mit Botschaften bedruckt - vlt. Werbung?) ein, gebe als Adresse an "Antwort: Beitragsservice Köln" und werfe selbige auf mehrere Briefkästen verteilt anonym ein.
Wenn dass 100 Leute machen, kommen bei der GEZ 10 000 Antwort schreiben an (wer zahlt dann eigentlich das Porto?), welche auch angenommen / geöffnet werden müssen.
Gibt es Gesetze, die solche Aktionen verhindern könnten?
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Lustig, aber wir sind längst aus diesem Stadium heraus. Wir suchen nach LÖSUNGEN und Möglichkeiten einer Systemreform. Solche Aktionen helfen uns nicht und können schnell wie ein Bumerang zurückschlagen.
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Haben die Schutzgelderpresser eine rechtliche Handhabe dagegen, wenn man das Schutzgeld wöchentlich überweist?
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Nein, haben sie nicht. Es ist ihnen aber auch relativ egal. Einzahlungen werden digital erfasst und entsprechend dem jeweiligen Teilnehmerkonto gutgeschrieben. Erledigt alles die EDV. Die Rechenschieber wurden im Betrieblichen Rechnungswesen schon vor 20 Jahren abgeschafft. Da bemüht sich keiner mehr von „Hand” darum.
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Da bemüht sich keiner mehr von „Hand” darum.
Deswegen die Idee mit dem Gefängnis. Da wird's persönlich.
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Nein, haben sie nicht. Es ist ihnen aber auch relativ egal. Einzahlungen werden digital erfasst und entsprechend dem jeweiligen Teilnehmerkonto gutgeschrieben. Erledigt alles die EDV. Die Rechenschieber wurden im Betrieblichen Rechnungswesen schon vor 20 Jahren abgeschafft. Da bemüht sich keiner mehr von „Hand” darum.
Erhöht die wöchentliche Überweisung die Kosten den "Beitragsservice"?
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Nicht wirklich, und solche Aktionen bringen nichts. Macht alles der Computer und der ärgert sich nicht mal ;-)
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Nicht wirklich, und solche Aktionen bringen nichts. Macht alles der Computer und der ärgert sich nicht mal ;-)
Also es gibt die Möglichkeit die Zahlen z.B. römisch zu verschlüsseln.
Oder man schreibt die Zahlen als Wort.
Das gilt natürlich nicht für das Konto und den Betrag, denn dann wäre ja die überweisende Bank von der Maßnahme betroffen.
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Oder ohne Beitragsnummer und ohne Namen bezahlen.
Aber mit einem Nachweis.