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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: René am 22. April 2013, 13:41
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Zahlung unter Vorbehalt – BAZ (GEZ) hat eigene Vorstellungen
Der "Beitragsservice" der ARD und des ZDF (BAZ) – vormals GEZ – will keine Zahlungen unter Vorbehalt anerkennen.
(http://online-boykott.de/ablage/zahlung-unter-vorbehalt/zahlung-unter-vorbehalt.png)
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BAZ will einen Bazengeld.
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BAZ will einen Bazengeld.
Wie recht du hast.
Ich schrieb auch in FB folgendes:
Auf die Gefahr hin, in die Ecke der Verschwörungstheoretiker und Spinner geschoben zu werden, ist das gesamte System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine perfide Methode, jeden auszupressen und ihn gleich mundtot zu machen. Wenn man ruhig und emotionslos überlegt, kommt man zum Schluss, dass es sich hierbei um ein Stückchen Sklaverei handelt. – So gesehen hat Jörg Schönenborn mit der Umschreibung "Demokratieabgabe" recht: Wir geben unsere Demokratie ab!
Je mehr ich darüber nachdenke, umso klarer wird mir das. Ich muss für eine Schmarotzerelite ohne Berechtigung und Rückhalt durch die Bevölkerung Arbeiten und ein Teil MEINES Geldes denen in den Allerwertesten schieben. Wenn ich mich wehre, bekomme ich die ganze Macht des Systems zu spüren. – Ist das nicht eine Art moderner Sklaverei?
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Das beste Rezept ist das momentan "NICHT ZAHLEN".
Andere Weg gibt es momentan NICHT.
Blöd ist nur, wenn ich nicht zahle macht sich STRAFBAR und das bin ich.
Mal sehen was das noch kommt.
Grüß kargu
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Strafbar? Na ja, es ist eine Ordnungswidrigkeit, mehr aber auch nicht.
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Der "Beitragsservice" der ARD und des ZDF (BAZ) – vormals GEZ – will keine Zahlungen unter Vorbehalt anerkennen.
Ein argument dass das gegenteil aufzeigt wäre hilfreich.
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Es entsteht Ihnen jedoch durch die Zahlung des Rundfunkbeitrags kein Nachteil.
"You made my day" Unfassbar dieser Verein!
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Alles muss man selber machen ;D
Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004 (III ZR 435/02) liegt die Beweispflicht dann nicht beim Rundfunkbeitragspflichtigen, sondern bei der GEZ als Zahlungsempfänger.
Gefunden auf http://www.vdgn.de/ihr-problem/gez/zahlen-unter-vorbehalt/
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So ist es in einem sozialen und demokratischen Land,alles muss man selbst machen. ;)
Super Danke!
Daran sieht man wieder,auf welch hohem Pferd diese Banditen sitzen,die denken alle Bürger sind blöd.
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Es entsteht Ihnen jedoch durch die Zahlung des Rundfunkbeitrags kein Nachteil.
und ob mir ein Nachteil entsteht,ein sehr großer sogar!
Immerhin darf ich minimum 6 Stunden pro Monat dafür arbeiten gehen,rechnet man das mal hoch,wird einem schwindelig in der Birne!
Abgesehen davon wird dieses Gelb meiner Familie vorenthalten,ich nenne das sogar mal rotzefrech "Mundraub", denn dieses Geld fehlt mir,um eben diese beiden Nasen,mit denen ich unter einem Dach lebe (oder sie mit mir) zu versorgen bzw zu ernähren.
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Zahlung unter Vorbehalt möglich!
Diese Antwort hatte ich auch vom Beitragsservice erhalten. Die
Angabe: "Zahlung unter Vorbehalt wird nicht anerkannt", oder
"Eine Zahlung unter Vorbehalt ist bei öffentlichen Abgaben, wozu
auch der Rundfunkbeitrag gehört, rechtlich nicht möglich." soll
den Verbraucher verunsichern. Die Wahrheit ist, dass der Beitrags-
service hier nichts zu melden hat. Das Bundesverwaltungsgericht
hat dem Bürger diese zivilrechtliche Option ausdrücklich eingeräumt,
wenn die Behörde keinen ordnungsgemäßen Abgabenbescheid als
Verwaltungsakt ergehen lässt.
Also, nicht ins Boxhorn jagen lassen!! 8)
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Warum unter Vorbehalt zahlen? Gar nicht zahlen bis der Leistungsbescheid kommt und dann klagen, nur so bewegt sich was.
Und der Leistungsbescheid kommt frühestens nach der Bundestagswahl, wetten?
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Wenn der beitragsservice hier die bürger belügt, machen die sich damit strafbar? Später könnte das gesetz ja noch gekippt werden dass es seit januar eine steuer ist und die leute es nicht hätten zahlen müssen weil verfassungswidrig/wieauchimmer. Zahlt der beitragsservice das geld zurück, wie in den schreiben angegeben? Ich meine das hat das selbe ergebnis.
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Warum unter Vorbehalt zahlen? Gar nicht zahlen bis der Leistungsbescheid kommt und dann klagen, nur so bewegt sich was.(....)
Zahlung unter Vorbehalt = "A-Karte" für die Rundfunkanstalten
Auch ich werde den Klageweg beschreiten, aber es gibt auch Teilnehmer, die sich
eine Klage nicht leisten können/wollen. Dann ist die Zahlung unter Vorbehalt eine
mögliche Option. Sollten die Gerichte nämlich irgend wann möglicherweise zum
Ergebnis gelangen, dass dieser Rundfunkbeitrag ganz- oder teilweise rechtswidrig
ist, müssen bei Vorbehalt die Zahlungen zurück erstattet werden. Die "A-Karte"
liegt dann bei den zuständigen Rundfunkanstalten, weil sie im Falle der
Rückforderung gegen den Teilnehmer klagen - und dem Gericht beweisen müssen,
dass der "Beitragspflichtige" zur Zahlung verpflichtet ist.
Wurde nicht unter Vorbehalt bezahlt, muss umgekehrt der "Beitragspflichtige"
vor Gericht ziehen und beweisen, warum ihm die bezahlten Gebühren zurück-
zuerstatten sein sollten.
Dies alles gilt dann, wenn ein Gericht in einem vergleichbaren Fall die Unrecht-
mäßigkeit solcher Beiträge feststellt und die Beitragserstattung anordnet.
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Auch hier die Frage: Müsste der Beitragsservice das nicht automatisch zurückzahlen wenn ein Gericht im eigenen Bundesland die Rechtswidrigkeit erkennt? Weil Rundfunkrecht ist ja Ländersache. Warum muss ich das auch beweisen wenns ein Landesnachbar schon gemacht hat?
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Sollten die Gerichte nämlich irgend wann möglicherweise zum Ergebnis gelangen, dass dieser Rundfunkbeitrag ganz- oder teilweise rechtswidrig
ist
Wäre eine feine Sache. Ich fürchte mal, so leicht wird das nicht kommen. Wenn aber viele klagen, dann verursacht das Arbeit bei den Gerichten, je mehr Arbeit desto besser. Die Richter müssen aufjaulen, damit die Politik in die Gänge kommt und klar wird, so nicht, ARD und ZDF!
Klar, ansonsten natürlich nur unter Vorbehalt zahlen, auch das macht der Ex-GEZ Arbeit und alles was Sand im Getriebe ist, ist gut. Ansonsten würden die gar nicht so lächerliche Briefe schicken.
Auch hier die frage: Müsste der beitragsservice das nicht automatisch zurückzahlen wenn ein gericht im eigenen bundesland die rechtswidrigkeit erkennt? Weil rundfunkrecht ist ja ländersache. Warum muss ich das auch beweisen wenns ein landesnachbar schon gemacht hat?
Die werden unter Garantie nichts zurückzahlen, wenn man sie nicht dazu zwingt ;-)
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Die werden unter Garantie nichts zurückzahlen, wenn man sie nicht dazu zwingt ;-)
Bei einem Gerichtsurteil sind die doch dazu verpflichtet.
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Naja in Deutschland wird alles zu Gunsten des reicheren oder den mächtigen gedreht.
Geld regiert die Welt oder wie das hieß ;-)
Wir müssen dran bleiben...
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Gerichtsurteil, hießt in dem Fall, dass ein Gericht einem einzelnen Kläger Recht gibt, dass er die Rundfunkgebühren zu Unrecht gezahlt hat und dass hier möglicherweise verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.
Das hat dann aber für deinen Fall keine Bedeutung. Wenn du Recht bekommen willst oder dein Geld zurück haben willst, musst du selber klagen. Einfach so, nur weil ein Kläger mal in der ersten Instanz gewinnt, zahlen die nicht allen Bürgern die Gebühren zurück.
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Die werden unter Garantie nichts zurückzahlen, wenn man sie nicht dazu zwingt ;-)
Bei einem gerichtsurteil sind die doch dazu verpflichtet.
Nochmal, wenn ein Gericht in einem vergleichbaren Fall die Unrechtmäßigkeit
der Beitragsforderung (durch die Landesrundfunkanstalt) durch ein rechtskräftiges
Urteil feststellen würde, und eine Beitragserstattung anordnet, gilt dies zunächst
alleine nur für den betreffenden Einzelfall. Nur an diesen Kläger muss sie dann die
gezahlten Beiträge zurückerstatten.
Andere Kläger können sich dann auf diese Rechtssprechung beziehen, und ebenfalls
die Rückzahlung ihrer Beiträge entweder bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt
einfordern (bei Vorbehaltszahlungen) oder diese vor Gericht einklagen.
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@Zasz
Müsste der beitragsservice das nicht automatisch zurückzahlen wenn ein gericht im eigenen bundesland die rechtswidrigkeit erkennt?
Solange Gerichte in diesem Staate beeinflußbar sind bzw nicht frei entscheiden können dürfen werden wir es schwer haben,ein solches zu finden,welches zufriedenstellende Rechtsprechung liefert.
Zahlt der beitragsservice das geld zurück, wie in den schreiben angegeben?
hast du jemals Pferde kotzen sehen? Ob eine solche Organisation Geld zurückerstattet,wird sich zeigen,dazu benötigt man aber wiederum Gerichte,die entsprechende Urteile fällen,die das wiederum festlegen.
@diddi
) durch ein rechtskräftiges
Urteil feststellen würde, und eine Beitragserstattung anordnet, gilt dies zunächst
alleine nur für den betreffenden Einzelfall.
Das ist ja gerade der springende ".".... bisher traut sich kein Richter bzw kein Gericht an eben solche Rechtsprechung , es wird munter abgewiegelt oder an anderweitig verschlampt oder Zeit geschunden. würde sich ein einziger Richter ergötzen,ein solches Wegweisendes Urteil hieb- und stichfest aufs Papier zu bringen,wäre genau das das Trojanische Pferd,welches wir brauchen,denn jeder,der den Klageweg beschreiten würde,hätte etwas in der Hand,worauf man bauen könnte. und eben hier wird von Seiten der Richter sicherlich eine Art der Absprache ,was sozusagen "up to date" ist.... die werden sich garantiert auch auf irgendeine Weise austauschen,wie auch immer das geschehen wird.
Wir sehen also, noch ist der Stein nicht am Rollen....
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Boa Leute,
nur weil die irgendwelchen MIst schreiben würd ich mir nicht in die Hose machen (#) Ein Kumpel hat diesen einen Brief geschickt, in dem die Rechtmäßigkeit der Gebühr bezweifelt wird. Darauf haben die gemeint der deutsche Staat wäre souverän! Aha, also allwissend und allmächtig..erst dann kommt der Bürger.
Ich meine dass da Leute sitzen die die E-Mail Bearbeitung unter sich haben, wie in jedem großem Unternehmen, und Müll schreiben. Leute wie du und ich, die Hoffnung auf den großen Job haben. Vorgefertigte Sachen einkopieren den Namen drunter stzen und weg damit. Fall gegessen :) Hab das an anderer "Stelle" schon mal gemacht. Und aus moralischen Gründen hat es mich den Job gekostet ;)
Im Grunde kannst du mit diesen Clowns diskutieren so viel du willst. Veröffentliche deine Schreiben und Antworten und mach dir ein Spass draus. Das deutsche Gesetz wird dich allerdings einholen und dir zeigen dass nur der Rechtsweg etwas bringt. Wenn es auch Enttäuschung sein mag, Hohn und Spott seitens der GEZ, dürfen wir uns niemals dem Gedanken hingeben das selbst der kleinste Versuch der diesem System widerhandelt falsch ist!
Ihr rotzt vor das ZDF-Gebäude in Hamburg? Guter Anfang aber nicht genug.. Meine Rotze liegt da auch schon aber gebracht hats wenig. Ich wünschte diese Leute würden mir endlich schreiben damit ich was tun kann damit ich mein Herzblut investieren kann!
So long, Cica
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nur weil die irgendwelchen MIst schreiben würd ich mir nicht in die Hose machen (#) Ein Kumpel hat diesen einen Brief geschickt, in dem die Rechtmäßigkeit der Gebühr bezweifelt wird. Darauf haben die gemeint der deutsche Staat wäre souverän! Aha, also allwissend und allmächtig..erst dann kommt der Bürger.
Es geht mir im moment darum dass wir die gesetze nutzen um uns zu wehren. Das ist die beste und erste verteidigung die wir haben.
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Zahlung unter Vorbehalt möglich!
Diese Antwort hatte ich auch vom Beitragsservice erhalten. Die
Angabe: "Zahlung unter Vorbehalt wird nicht anerkannt", oder
"Eine Zahlung unter Vorbehalt ist bei öffentlichen Abgaben, wozu
auch der Rundfunkbeitrag gehört, rechtlich nicht möglich." soll
den Verbraucher verunsichern. Die Wahrheit ist, dass der Beitrags-
service hier nichts zu melden hat. Das Bundesverwaltungsgericht
hat dem Bürger diese zivilrechtliche Option ausdrücklich eingeräumt,
wenn die Behörde keinen ordnungsgemäßen Abgabenbescheid als
Verwaltungsakt ergehen lässt.
Also, nicht ins Boxhorn jagen lassen!! 8)
Gib doch bitte mal die Fundstelle an. Sieht blöd aus, wenn man sich auf das Forum hier als Beweisquelle beruft. ;)
Aber auf jeden Fall vielen Dank fürs Einstellen.
Aber selbst, wenn der Bescheid da ist, werde ich unter Vorbehalt zahlen. Allerdings ohne die Mahngebühr. Ich habe in NRW nur die Möglichkeit der Anfechtungsklage, denn eine Feststellungsklage ist m. E. nicht möglich, da ich zunächst Widerspruch beim WDR einlegen muss.
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(....)
Gib doch bitte mal die Fundstelle an. Sieht blöd aus, wenn man sich auf das Forum hier als Beweisquelle beruft. ;)
Aber auf jeden Fall vielen Dank fürs Einstellen.
Aber selbst, wenn der Bescheid da ist, werde ich unter Vorbehalt zahlen. Allerdings ohne die Mahngebühr. Ich habe in NRW nur die Möglichkeit der Anfechtungsklage, denn eine Feststellungsklage ist m. E. nicht möglich, da ich zunächst Widerspruch beim WDR einlegen muss.
@Rochus,
vor einem Jahr hatte ich erfolgreich gegen einen Verwaltungsakt im
Rahmen eines Bußgeldverfahrens geklagt, und musste mich zuvor
notgedrungen mit den einschlägigen Vorschriften auseinandersetzen.
Auch in meinem Fall ging es um die Rückzahlung von Kosten, die ich
unter Vorbehalt, gem. § 813 BGB gemacht hatte. Die Rechtsgrundlagen
sind hier die gleichen:
Für Zahlungen unter Vorbehalt ist die Vorschrift des § 813 BGB (Erfüllung
trotz Einrede) maßgeblich. Übertragen auf den Beitragsservice bedeutet
dies, dass dieser (im Falle eines entsprechenden gerichtlichen Urteils)
keine Einrede der Entreicherung erheben kann. Nach einer Entscheidung
des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004, ist der Zahlungsempfänger
bei einer Zahlung unter Vorbehalt beweispflichtig.
BGH III ZR 435/02 vom 08.07.2004 (http://BGH III ZR 435/02 vom 08.07.2004).:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e1c537e610bf073c3e31d70da185b6ac&nr=29822&pos=0&anz=1
Wichtig: Zahlungen unter Vorbehalt in jedem Fall begründen!
Anmerkung: Meine hier eingestellten Informationen stellen keine
Rechtsberatung dar!, sie geben lediglich meine ganz persönliche
Erfahrungswerte in verfahrensrechtlichen Angelegenheiten wieder. :police:
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@diddi:
"Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem
Jahr 2004, ist der Zahlungsempfänger bei einer Zahlung
unter Vorbehalt beweispflichtig".
Hierzu noch eine verständlichere Ausführung:
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20040801095758.html
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Weiß nicht, ob das nun zu weit führt, halte es aber dennoch im
Zusammenhang mit meinen bisherigen Ausführungen zum
Thema "Vorbehalt "für wichtig:
Bei den „normalen“ Beitragsaufforderungen der Rundfunkanstalten
die keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, (also kein „BESCHEID“
sind) handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, auch wenn
dieses Schreiben von einer Behörde ausgestellt wird. Das ist rechtlich
eine ganz normale Zahlungsaufforderung, die zivilrechtlich relevant
ist. Hier ist immer eine Bezahlung unter Vorbehalt möglich.
Anders bei einem ergangenen BESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Weil damit ein sog. Verwaltungsakt erfolgt, ist eine Zahlung unter
Vorbehalt hier auch nicht mehr möglich. Rechtsmittel sind hier in der
Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt.
(Auch hierzu gibt es ein Gerichtsurteil, das mir aber hier momentan nicht
vorliegt. Bei Bedarf würde ich nachträglich suchen und hier einstellen.)
Meine bisherigen Zahlungsaufforderungen des Beitragsservices enthalten
weder das Wort Bescheid noch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Damit stellen
sie m.b.Meinung auch keinen Verwaltungsakt dar. Bezahlungen unter
Vorbehalt sind somit auch zulässig.
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Wer auf die Forderungen der GEZ eingeht, wird sein Geld wohl nie wiedersehen, weil man damit den Forderungen sozusagen zustimmt.
Ich denke, man braucht einen Gebührenbescheid, gegen den man Einspruch erhebt. Der Einspruch wird zwar mit Sicherheit abgelehnt, die vorgetragenen Bedenken sind dann aber aktenkundig. Danach kann man zahlen.
Den Gebührenbescheid bekommt man aber nur, wenn man erst mal nicht zahlt.
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Wer auf die Forderungen der GEZ eingeht, wird sein Geld wohl nie wiedersehen, weil man damit den Forderungen sozusagen zustimmt.
Nein,
denn aus diesem Grund gibt es ja die Zahlung unter Vorbehalt! Hier stimmt
der Beitragspflichtige der Forderung des Beitragsschuldners eben nicht zu!
Wenn ein Gericht entscheidet, dass die Forderung des Beitragsschuldners
rechtswidrig war, bekommt der Beitragspflichtige sein Geld sehr wohl zurück!
(....)Der Einspruch wird zwar mit Sicherheit abgelehnt, (....)
Nein,
wenn der Gebühren-BESCHEID in seiner Rechtsbehelfsbelehrung entweder
den Einspruch oder Widerspruch als Rechtsmittel zulässt, kann er auch nicht
abgelehnt werden!
Zum Unterschied der Rechtsmittel Einspruch - Widerspruch hier gucken:
http://www.wdr.de/tv/markt/extras/berichte/071001_1_behoerdenaerger.jsp
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Wer auf die Forderungen der GEZ eingeht, wird sein Geld wohl nie wiedersehen, weil man damit den Forderungen sozusagen zustimmt.
Nein,
denn aus diesem Grund gibt es ja die Zahlung unter Vorbehalt! Hier stimmt
der Beitragspflichtige der Forderung des Beitragsschuldners eben nicht zu!
Wenn ein Gericht entscheidet, dass die Forderung des Beitragsschuldners
rechtswidrig war, bekommt der Beitragspflichtige sein Geld sehr wohl zurück!
Beitragspflichtiger und Schuldner sind das selbe.
Die GEZ ist nicht rechtsfähig. Der kann man schreiben was man will, es hat keine Wirkung.
(....)Der Einspruch wird zwar mit Sicherheit abgelehnt, (....)
Nein,
wenn der Gebühren-BESCHEID in seiner Rechtsbehelfsbelehrung entweder
den Einspruch oder Widerspruch als Rechtsmittel zulässt, kann er auch nicht
abgelehnt werden!
Zum Unterschied der Rechtsmittel Einspruch - Widerspruch hier gucken:
http://www.wdr.de/tv/markt/extras/berichte/071001_1_behoerdenaerger.jsp
Es kann natürlich nicht abgelehnt werden, dass man Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid erhebt. Dass dem von den ÖRR stattgegeben wird, ist aber eher selten.
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Ich raffs nicht....Ist denn eine Zahlung unter Vorbehalt nicht schon aus dem Grunde möglich, da ja der Beitragskassierer eine NICHT rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft ist???
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Die GEZ ist ungefähr sowas wie ein Geldschlucker. Mehr nicht. Einem Geldschlucker kann ich erzählen was ich will. Es ist wirkungslos.
Erst wenn die Landesrundfunkanstalt mir an den Kragen will - die greift mir dann durch den Schlitz vom Geldschlucker in meinen Geldbeutel - erst dann habe ich einen Ansprechpartner.
Dem kann ich dann sagen: Hey, das Geld steht euch nicht zu. Aber ich gebe es euch um des lieben Friedens willen mal. Aber nur solange, bis die Sache entschieden ist. Dann will ich es zurück haben.
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@Kunibert,
sorry, klar, Beitragspflichtiger und Schuldner sind dasselbe. Hätte Beitragsempfänger
heißen sollen.
GEZ - war einmal.
Ein ablehnender Widerspruch muss dann begründet werden. Dagegen können zugelassene
Rechtsmittel eingelegt werden. (das sind eben die Hürden im Rechtsverfahren :(
Ich raffs nicht....Ist denn eine Zahlung unter Vorbehalt nicht schon aus dem Grunde möglich, da ja der Beitragskassierer eine NICHT rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft ist???
Richtig, er ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft
der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios, aber eine Behörde
im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die
Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende
Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10)
als Beitragsgläubigerin definiert wird.
mehr hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice
Verschickt diese Behörde lediglich eine Zahlungsaufforderung, ist eine Zahlung unter
Vorbehalt möglich (da hier nur das Zivilrecht greift)
Verschickt diese Behörde einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, ist dies
ein Verwaltungsakt (da jetzt das Verwaltungsrecht greift). Somit ist keine Zahlung
unter Vorbehalt möglich.
Eine Zahlung unter Vorbehalt ändert natürlich nichts daran, dass der Bescheid
rechtskräftig wird.
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Verschickt diese Behörde lediglich eine Zahlungsaufforderung, ist eine Zahlung unter Vorbehalt möglich (da hier nur das Zivilrecht greift)
Da habe ich so meine Zweifel. Wenn eine Organisation nicht rechtsfähig ist, dann greift auch kein Zivilrecht. Ich sehe hier hier nur Verwaltungsrecht.
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Verschickt diese Behörde lediglich eine Zahlungsaufforderung, ist eine Zahlung unter Vorbehalt möglich (da hier nur das Zivilrecht greift)
Da habe ich so meine Zweifel. Wenn eine Organisation nicht rechtsfähig ist, dann greift auch kein Zivilrecht. Ich sehe hier hier nur Verwaltungsrecht.
Hallo Kunibert,
wenn kein Verwaltungsakt vorliegt, greift das Verwaltungsrecht nicht. Nach
Gerichtsentscheid kann in dem Fall eine Zahlung gegenüber einer Behörde
ersatzweise nach dem Zivilrecht erfolgen, also „unter Vorbehalt“ geleistet
werden. Das wurde in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts klar
entschieden!
Der Beitragsservice kümmert sich allerdings wohlweislich nicht so sehr um
die Rechtsprechung, wie wir das gerade tun :)
BVerwG VII C 3.71 vom 12.01.1973 :
http://www.saarheim.de/Entscheidungen/VII%20C%203.71.htm
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Die mit keiner Rechtsmittelbelehrung versehene Rechnung der Stadtwerke der Beklagten vom 5. Oktober 1964, durch die der Kläger für den Wasseranschluß seines Grundstücks zur Zahlung eines Baukostenzuschusses für die Straßenlängsleitung aufgefordert wurde, kann hiernach nicht als Verwaltungsakt in Gestalt eines Abgabenbescheides gewertet werden. Die Rechnung enthielt zwar - darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung in BVERWGE 29, 310 zugrunde liegenden - eine verbindliche Zahlungsaufforderung. Sie ließ jedoch unklar, daß damit eine im öffentlichen Recht wurzelnde Forderung, nämlich der in der Ortssatzung vom 5. Juli 1962 geregelte Kostenbeitrag, hoheitlich durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden sollte. Nach Form und Inhalt stellte sich die Rechnung bei objektiver Würdigung als eine zivilrechtliche Zahlungsaufforderung dar und konnte daher von dem Empfänger als solche verstanden werden.
Wieder was dazugelernt. Danke für den Hinweis.
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Was mal wieder zeigt welcher Schwachsinn die Zahlung unter Vorbehalt ist. NICHT ZAHLEN! NICHT ZAHLEN! NICHT ZAHLEN!
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Was mal wieder zeigt welcher Schwachsinn die Zahlung unter Vorbehalt ist. NICHT ZAHLEN! NICHT ZAHLEN! NICHT ZAHLEN!
hm...kann ja verstehen, dass du zu diesem Ergebnis kommst,
hast vielleicht nicht alle Beiträge dazu gelesen. War auch viel
Verwaltungsrecht, trockenes Brot eben. Doch deine
Schlussfolgerung dazu kann ich nicht teilen. :(