gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Spock am 01. Oktober 2008, 09:04
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http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,581529,00.html
Die Anschrift von "Friedrich Schiller" erhielt die GEZ nach eigenen Angaben von einem Adressenanbieter für die Zielgruppe "Haushalte".
Dass es dafür aber auch Software-Tools gibt, um eine Adresse auf Plausibilität zu überprüfen das verschweigt die GEZ dabei. Hier wurde um des Profit willens gleich zweimal gespart:
- Bei dem Adresshändler der miese Adressen verkauft
- Bei der GEZ die es offenbar auch nicht für nötig hält eine Adressprüfung durchzuführen
Wieder ein Beispiel für die unersättliche Geldgier des ÖR.
Was kann man daraus lernen: Immer schön im Internet an Preisauschreiben und Umfragen mit irgendwelchen Adressen und berühmten Namen teilnehmen. Mit etwas Glück schafft man es dann in die Schlagzeilen bei spiegel.de & Co.
Gruss
Spock
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Es ist zudem rechtswidirg, weil gegen den Amtsermittlungsgrundsatz verstoßen wurde.
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Kein Einzelfall!
Ich müsste nochmal den Artikel raussuchen über eins der GEZ Schreiben eine Privatperson mit dem Namen "Hein Gericke" unter der Anschrift von deinem Motorradfachhandel. (Wen wunderts!)
Tatsächlich kauft die GEZ meines Wissens nach nur bei wirklichen Großen Mitgliedern des DDV Verbands Adressen an. Trotzdem scheint es ja nicht als würde man hier mit viel Sorgfalt an die Adressauswahl gehen. Aber in meinen Augen ist das ganze Geschäft um den Handel mit Adressen eine Schande - egal wer beteiligt ist.
Übrigens ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt Ergebnisse die über solche Adressen erzielt werden wieder an den Adresshändler zurück zu geben. Wenn man zum Beispiel Werbung von einer Tippgemeinschaft bekommt die an eine verstorbene Person gerichtet ist und man dies an die Tippgemeinschaft zurück schickt ist es dieser nicht gestattet so eine Information an den Adresshändler zu übermitteln. Schließlich würde man damit die Adressen weiter "anreichern". Die einzige Möglichkeit daher um Adressdaten aus dem Bestand eines Adressdatenbankanbieters zu entfernen ist es entweder sich selbst dort zu melden oder jegliche Schreiben als "unbekannt verzogen" zurück zu schicken. Damit ist die Adresse nämlich nicht schlecht oder unpassend sondern falsch. Somit darf ein Adressanbieter diese Anschrift nicht weiter verkaufen.