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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: unGEZahlt am 11. April 2013, 23:58

Titel: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: unGEZahlt am 11. April 2013, 23:58
Hallo zusammen,

bisher habe ich immer nur als Gast gelesen. Bisher hatte ich nur keine Ideen.
Von mir sollen die aber auch kein Geld bekommen.

Mit Paragraphenreiterei kenne ich mich bisher kaum aus.
Heute habe ich mir überlegt, dass ich seit Jahresbeginn vielleicht unter das Strafrecht falle?
(Wenn es ein juristisches Schlupfloch gäbe, wäre ich gewillt, es zu probieren...)

Zitat
Selbstanzeige wegen gesetzlich verpflichteter Beihilfe zur Begehung von Straftaten

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 01.01.2013 bin ich als Wohnungsmieter gesetzlich verpflichtet, den öff.-rechtl.-Rundf. finanziell zu unterstützen. Den Rundfunk, der u. a. durch Herrn Udo Foht, Frau Doris Heinze und dem Sender Kinderkanal bekannt ist.

Durch den Rundfunkgebührenvertrag bin ich nun auf diese Weise verpflichtet, finanzielle Unterstützung u. a. auch für Korruption (siehe vorheriger Satz sowie weitere zukünftige Vorfälle) zu leisten.

Da Korruption ein Straftatbestand ist, bin ich seit dem 01.01.2013 also gesetzlich zur finanziellen Beihilfe zur Begehung weiterer Straftaten verpflichtet.
Für alle ab 2013 durch den örR verursachten Korruptionsfälle, zeige ich mich hiermit vorsorglich wegen finanzieller Beihilfe zur Begehung von Straftaten gesetzlich GEZwungenermaßen an.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: schildzilla am 12. April 2013, 11:42
Zunächst einmal Willkommen im Forum :)

Deine Idee finde ich gar nicht schlecht. Mach das doch mal, sammle genug Korruptionsfälle die es zu genüge im Forum gibt und zeige dich an.

Der haken: Du musst bereits dafür gezahlt haben, sonst hast du ja keine Korruption finanziert und du musst für den Zeitraum bezahlt haben in dem die Korruption stattgefunden hat. (vermutlich)
Aber evtl kann man noch etwas recherchieren, denn zum finanziellen unterstützen von Korruption gezwungen zu werden ist sicher auch strafbar für die Gegenseite.

Aber der Ansatz ist gut!
Wenn das genug Leute machen die gezahlt haben, wird die Justiz evtl wach.
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: Fritzi am 12. April 2013, 11:54
Herzlich Willkommen Markus!

Es erstaunt mich immer wieder, welch gute Ideen hier produziert werden. Deine Idee sollten viele aufgreifen, die schon gezahlt haben. Das ist eine klasse Möglichkeit, dass auch dieser Personenkreis im gewissen Sinne "boykottiert".

Gruß Fritzi
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: Sunshine15041977 am 12. April 2013, 12:25
Wenn das genug Leute machen die gezahlt haben, wird die Justiz evtl wach.

Warum muss man bereits gezahlt haben, wenn man z.B. bis 31.12.2012 keine Geräte besessen hat und trotzdem die Straftaten aus Zeitungen entnommen hat?!

Jeder hat ein Recht dazu, ob er nun zahlt oder nicht. Ist meine Meinung!
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: schildzilla am 12. April 2013, 12:35
Sunshine: Finanzielle Beihilfe zur Korruption ist es nur, wenn du schon bezahlt hast.
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: Sunshine15041977 am 12. April 2013, 12:44
Ja, aber in diesem Fall ist ja nunmal jeder betroffen.
Damit auch die Menschen, die künftig dafür zahlen sollen bzw. müssen
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: Zasz am 12. April 2013, 12:52
Die Idee ist nett. Nur bezweifle ich dass das funktioniert. Genauso könnte nämlich Jeder argumentieren der bei einer Firma etwas einzahlt wenn dort eine handvoll Korruptionsfälle passiert sind. Wir wissen alle dass jede Menge Politiker korrupt sind aber wir zahlen trotzdem Steuern an den Staat und können nicht klagen.
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: Hailender am 12. April 2013, 13:02
Wirken könnte diese Argumentation nur, wenn derjenige, der sich selber anzeigt, auch Kenntnis von den Korruptionsfällen hatte oder gar selber mit beteilgt war. Alles andere ist nicht strafbar und was noch kommen könnte schon gar nicht.

Aber sehr gut, dass sich immer mehr Leute hier intensiv Gedanken machen und alle möglichen Wege ausloten.
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: schildzilla am 12. April 2013, 13:06
Die Frage ist auch ob eine Mutwilligkeit oder gezielte Bewusstheit vorliegen muss.
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: unGEZahlt am 12. April 2013, 15:13
Hallo,

danke für Eure Antworten.
Ja, als Juristenlaie ist mir auch klar, dass, wenn es mit einer solchen Selbstanzeige so einfach wäre, es einem von den Anwälten und Fachleuten, die hier mithelfen, schon aufgefallen wäre.

Aber jede Idee ist ja noch ausbaufähig und gibt allen anderen Mitdenkern eventuell Inspiration.

Bei mir war es die Idee aus dem Forum mit der Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen und dem Vergleich zur Kriegsdienstverweigerung, die mich lange beschäftigt und inspiriert hatte.

Bei mir hat sich der Beitragsservice auch noch nicht gemeldet. Langsam warte ich jetzt schon darauf, dass ich endlich etwas unternehmen kann. Theorethisch könnte ich mich hinter dem "Harz4-Bescheid" verstecken, also Befreiung beantragen. Das mache ich aber nicht. Es bleibt auch von mir unGEZahlt.

Ist ja gut, dass sie sich soviel Zeit lassen. Umso mehr Zeit haben wir für neue Ideen und Aktionen.

Markus
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: Uwe am 12. April 2013, 15:17
Wie war das noch mit dem Typ aus England der gegen die Rundfunkabgaben geklagt hatte, wegen der Berichte zu 9/11.

Der hat die Klage doch gewonnen. Ich finde das hier nicht mehr.
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: Sunshine15041977 am 12. April 2013, 15:46
http://www.seite3.ch/BBC+Historischer+Prozess+wegen+9+11+Berichterstattung/577499/detail.html

Nur für dich Uwe... ;)
LG
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: seppl am 12. April 2013, 19:17
Bei mir war es die Idee aus dem Forum mit der Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen und dem Vergleich zur Kriegsdienstverweigerung, die mich lange beschäftigt und inspiriert hatte.

... somit hast Du Dich mit Deiner tollen Idee bei mir revanchiert! Danke!

Das ist der den Deutschen so liebe vorauseilende Gehorsam in übertriebener Form -  aber um ein völlig anderes Ziel zu erreichen!

Hast Du Dich mal mit chinesischen Strategemen beschäftigt? Das sind auch sehr inspirierende Taktiken. Deine Denkweise erinnert mich daran.
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: unGEZahlt am 12. April 2013, 23:29
Hallo Seppl,

die 36 Strategeme kannte ich bisher noch nicht. Danke für den Tipp, das habe ich mir gleich mal angesehen. Da wir es mit einem vermögenden, rücksichtslosen und unfairen Gegner zu tun haben, bin ich, mich mal mit den psychologischen Aspekten dieser alten chinesischen Kriegstaktiken zu beschäftigen, wirklich nicht abgeneigt.

Der Plan von u. a. Ra Geuer mit der Klage ist für mich zwar auch eine Hoffnung, aber ist natürlich schöner, dann noch sozusagen ein Plan B, und am besten C, D usw. zu haben.  Selbstanzeige, Klage mit anderem Ansatz oder noch etwas anderes, ich bin auf jeden Fall auch dabei.

Bis dann

Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: unGEZahlt am 13. April 2013, 13:57
Hallo,

Eure Hinweise und Ideen habe ich bei der weiteren Bearbeitung meines Textes genutzt.

Ich kenne Mitarbeiter zweier freier Filmproduktionsfirmen, die dem MDR Verkaufsangebote unterbreiten. Meist geht es bei diesen Filmbeiträgen um aktuelles Zeitgeschehen und Blaulichtereignisse. Aus Gesprächen mit ihnen habe ich etwas für meinen Text verwendet.

Gerne nehme ich wieder Hinweise, Ideen, Vorschläge usw. an

Markus


Zitat
Selbstanzeige wegen gesetzlich verpflichteter finanzieller Beihilfe zur Begehung einer Straftat


Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 01.01.2013 bin ich als Wohnungsmieter gesetzlich verpflichtet, den öff.-rechtl.-Rundf. finanziell zu unterstützen. Den Rundfunk, der u. a. durch Herrn Udo Foht, Frau Doris Heinze und dem Sender Kinderkanal bekannt ist.

Außer diesen Korruptionsbeispielen findet derzeit aktuell ein Weiterer beim Mitteldeutsch. Rundf. durch den „Sachsen-Anhalt-Heute“-Leiter und Produktmanager Herr Buch und seine Mitarbeiter der Sendungsplanungsredaktion im Landesfunkhaus Magdeb. statt.

Herr Unger wurde dort als freier Filmmateriallieferant vertraglich verpflichtet. Der Herr hat keine journalistische Vorbildung und keine filmtechnische oder ähnliche Ausbildung genossen. Mit Herrn Buch und den Sendungsplanungsredaktionsmitarbeitern bestehen zum größten Teil freundschaftliche und verwandtschaftliche Verbindungen. Die Filmbeiträge des Herrn, die teilweise nicht einmal regional von Interesse sind (PKW-Auffahrunfälle, Mülltonnenbrände, Fahrradstürze usw.!), werden für die Mdr-Sendung fast täglich angekauft.
Angebote anderer, qualifizierter freier Filmlieferanten werden dann, ohne Rücksicht auf Themeninhalt und das allgemeine, öffentliche Interesse für den Beitrag abgewiesen. Dies geht soweit, dass bei gleichen Themen ohne vorherige Sichtung sofort das Filmmaterial Ungers angekauft wird.
Qualifizierte, freie Filmlieferanten verkaufen bei „Sachsen-Anhalt-Heute“ ausschließlich nur, wenn die Filmproduktion Unger für die Sendung nicht filmt.

Durch den Rundfunkgebührenvertrag bin ich nun auf diese Weise verpflichtet, finanzielle Unterstützung u. a. auch für die o. a. Korruption zu leisten.
Da Korruption ein Straftatbestand ist, bin ich seit dem 01.01.2013 also gesetzlich zur finanziellen Beihilfe zur Begehung mindestens einer weiteren Straftat wie dieser verpflichtet.
Für den o. g., aktuell stattfindenden, durch den Mitteld. Rundf. verursachten Korruptionsfall, zeige ich mich hiermit wegen gesetzlich gezwungener finanzieller Beihilfe zur Begehung einer Straftat an.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: Nesbes am 02. Mai 2013, 01:36
Hast du das denn schon verschickt oder suchst du immer noch nach Verbesserungsvorschlägen? :D
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: unGEZahlt am 05. Mai 2013, 12:34
Hallo Nesbes,

nein, habe es noch nicht gesendet.
Ja, Verbesserungsvorschläge nehme ich immer noch gerne an.

Zuerst hatte ich vor, die Selbstanzeige der Staatsanwalt zuzuschicken, sobald die neue Gebühreneinzugszentrale sich bei mir meldet (bisher leider Fehlanzeige).

Aber das gibt mir ja noch Zeit, das zu verbessern. Z. Bsp. einzelne Ausdrücke oder die vorgeschriebene Form das Ganzen.
Ich bin leider auch Juristenallergiker und bei diesen ganzen Rechtsverdrehern bei Gericht (Richter, Staatsanw. und Anwälte) könnte es, wenn sie es wollen, auch bei Kleinigkeiten aufstoßen.

Da will ich natürlich sicher sein, dass nicht der erstbeste Staatsanwaltpraktikant mir da ein Abgelehnt-Stempel draufdrücken kann.

Angesichts des Schnarchstempos der Judikative denke ich, dass vielleicht sogar noch etwas Zeit ist, die Selbstanzeige zu verbessern.

Markus
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: unGEZahlt am 27. Mai 2013, 22:45
Da ich etwas unternehmen will, habe ich heute per Fax und E-Mail der Generalstaatsanwaltschaft Sachs.-Anh. in Naumburg folgendes Schreiben zukommen lassen und hoffe, dass sie sich melden und ich mit meiner Anzeige dann etwas bewirken kann.

Zitat
... Anfrage:
Selbstanzeige – Verdacht der Beihilfe zur Korruption


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Auskunft, ob eine Selbstanzeige, gegen mich, bei der Staatsanwaltschaft in folgendem Fall aufgenommen wird:

      Selbstanzeige

wegen des Verdachts der

aktiven finanziellen Beihilfe zur Korruption.

Die von mir unterstützten, verdächtigen Handelnden, sind mir namentlich bekannt.
Die Handlungen, die zu meinem Verdacht führen, kann ich sehr detailliert beschreiben.

Die meines Erachtens korrupten Handlungen finden in Magdeburg statt.

Falls meine Selbstanzeige verfolgt werden muss,
bitte ich um Auskunft, von welcher Stelle dies ausgeht.

Mit freundlichen Grüßen

Markus ...
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: schildzilla am 28. Mai 2013, 00:01
Klingt interessant, ich bin gespannt, was da rauskommt :)
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: unGEZahlt am 11. Juni 2013, 11:07
Sie haben sich endlich gemeldet.

Zwischenbericht:
Anruf von der örtlichen Staatsanwaltschaft. Eine nette Dame erklärte, dass der Vorgang der hiesigen Polizei zugestellt wird (Abt. Fachkommisseriat 3), sie mich vorladen werden und ich damit jetzt einen Beschuldigtenstatus habe  ;D .

(Vielleicht kann ich dann anbieten, den Zwangsbeitrag abzulehen, damit ich dieser Beschuldigtenstaus wieder zurückgenommen wird  ;D )

Markus

Edit: Die aktive finanzielle Korruptionsunterstützung ist ja, wie bekannt, aufGEZwungen.
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: schildzilla am 11. Juni 2013, 11:26
unGEZahlt: Sehr schöne Entwicklung :)


Vorschläge:

- Selbstanzeige wegen unbewusster Unterstützung von Korruption siehe KIKA Affäre.

- Selbstanzeige wegen bewusster Unterstützung von Zensur und Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Bewusst, weil es in diesem Moment immer wieder und häufiger passiert!
Daher Verstoss gegen das Grundgesetz und gegen den Rundfunkstaatsvertrag.
Nimm die Links zur aktuellen Diskussion über die Zensur in Twitter und Facebook mit.
Von Facebook nur den Thread den Rene eröffnet hat, der Zweite scheint auf Facebook selbst zurückzuführen zu sein.


Viel Erfolg!
Wir besuchen Dich dann mal im Gefängnis Du Schwerverbrecher :)



Edit: Ausserdem Selbstanzeige wegen bewusster Unterstützung von:
- Räuberischer Erpressung
- Diebstahl
- Freiheitsberaubung (zahle oder geh und Gefängnis)
- Täuschung und Betrug
- Erschleichung von Geldern
- Bedrohen und Einschüchtern von Mitbürgern
- Finanzielle und beeinflussende Unterstützung der Politik durch und im Öffentlich Rechtlichen Rundfunk
- Bewusste Unterstützung von mehrfachen Verstössen gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes und des Rundfunkstaatsvertrages.

Das Forum liefert genug Vergehen und Beweise.
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: 503 am 12. September 2013, 20:53
(Vielleicht kann ich dann anbieten, den Zwangsbeitrag abzulehen, damit ich dieser Beschuldigtenstaus wieder zurückgenommen wird  ;D )

In diesem Fall gibt es einen Konflikt.
Du bist nicht die einzige Person die unbewusst oder bewusst Korruption unterstützt.
Man kann nicht alle "Beitragsschuldner" von der Rundfunkbeitragspflicht befreien.
Du wärst also weiterhin zur Zahlung verpflichtet, damit der Grundversorgungsauftrag weiterexistiert.
Und während du weiter zahlst ermittelt die Polizei gegen die Korruption.

Eine Selbstanzeige kann nur als deine Abneigung gegen ÖRR gewertet werden.
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: unGEZahlt am 12. September 2013, 21:21
Du bist nicht die einzige Person die unbewusst oder bewusst Korruption unterstützt.
Man kann nicht alle "Beitragsschuldner" von der Rundfunkbeitragspflicht befreien.
Du wärst also weiterhin zur Zahlung verpflichtet, damit der Grundversorgungsauftrag weiterexistiert.
Und während du weiter zahlst ermittelt die Polizei gegen die Korruption.

Sie werden mich nicht befreien, denke ich auch.

Meine Überlegungen waren so.
Bei einer direkten Anzeige gegen den MDR habe ich mir schlechte Chancen ausgerechnet.
(Nach dem Motto: "Was will er denn von einem 9-Milliarden-Laden?"

Aber mich selbst anzuzeigen schien mir eine Methode zu sein, sozusagen Verzweiflung und Betroffenheit auszudrücken. Das werden die Juristen hoffentlich nicht so schnell abschütteln können.

Markus
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: schildzilla am 12. September 2013, 21:34
Wahrscheinlich läuft es so aus:
Ermittlungen werden eingestellt, da wegen der genannten Vergehen im einzelnen bereits ermittelt wird/wurde.
Oder auch beliebt: "Kein Interesse der Öffentlichkeit." -> Kommt auch besonders oft, wenn z.B. Kinder von fremden verprügelt werden.
Habe das schon miterlebt, daher kann ich da mitreden. (Nein ich habe kein Kind geschlagen) :)
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: unGEZahlt am 12. September 2013, 22:58
Wahrscheinlich läuft es so aus:
Ermittlungen werden eingestellt, da wegen der genannten Vergehen im einzelnen bereits ermittelt wird/wurde.

Da der öffentl.-rechtl.-Rundfunk und Judikative auf eigenartige Weise gut zusammen interagieren ( z. Bsp. Niederlage für GEZ-Gegner: Beitrags-Service darf sich bei Meldeämtern bedienen http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6820.0 )
kann ich mir bei denen diese Variante auch vorstellen.

Als Mindestziel will ich dann natürlich wenigstens versuchen, noch diesen Beschuldigtenstatus so lange wie nur möglich hinauszuzögern.
(Denn dieser Beschuldigtenstatus ist ja aufGEZwungen.)
Das will ich dann ganz gerne noch bei der Klage, bei der Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen und gerne noch bei möglichst vielen weiteren möglichen Aktionen verwenden.
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: Beitragsfeind am 26. Juli 2014, 14:34
unGEZahlt, gibt es mittlerweile Updates, wie deine Selbstanzeige ausging?
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: unGEZahlt am 26. Juli 2014, 15:27
Den Beschuldigtenstatus wegen meiner Selbstanzeige (aufGEZwungene) Beihilfe zur Korruption habe ich weiterhin.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat nur noch telefonisch mitgeteilt, dass das zuständige Fachkommissariat die Ermittlungen aufnehmen wird.

Zuerst hatte ich vor, meine Selbstanzeige beim Eintreffen des Beitragsbescheides mit in den Widerspruch dann mit einzuarbeiten und der Anstalt das mit vorzuwerfen.
Bisher habe ich noch keinen Bescheid bekommen. Die Daten von mir waren wohl im März 2014 zum Beitragss. gekommen.
Bisher habe ich erst die Zwangsanmeldung bekommen.

Spätestens bei Eintreffen des Beitragsbescheides will ich dann wieder bei Staatsanwaltschaft und Polizei nochmal nachfragen. Mal sehen, ob es etwas nützt.

Markus
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: abgezockter1984 am 08. August 2014, 02:23
Hoffentlich wirst du für deine Straftat eingeknastet.  :police: Ich werde dann jeden Beitragszahler anzeigen.
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: unGEZahlt am 08. August 2014, 09:23
Hoffentlich wirst du für deine Straftat eingeknastet.  :police: Ich werde dann jeden Beitragszahler anzeigen.

Bei einer Selbstanzeige / Anzeige muss, so wie ich Hailender verstanden habe, auch mindestens Kenntnis und / oder Erkenntnis  über das Vergehen vorliegen.
So gesehen, glaube ich, können alle Beitragszahler sich in etwas so herausreden: "...wir haben ja gar nicht gewusst, dass ARD-ZDF-DR dermaßen korrupte Anstalten sind..."

Wirken könnte diese Argumentation nur, wenn derjenige, der sich selber anzeigt, auch Kenntnis von den Korruptionsfällen hatte oder gar selber mit beteilgt war.

Leider lassen die Anstalten so wenige Informationen raus und werden bei Korruptionsvorfällen auch noch von der "unabhängigen" Justiz gedeckt, bspw.:
Geldstrafe - Ermittlungen gegen Ex-Kinderkanal-Chef eingestellt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8392.0

Aber ich versuche natürlich, etwas dabei rauszukriegen.
Sobald es Neuigkeiten gibt, berichte ich das.

Markus
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: abgezockter1984 am 08. August 2014, 15:42
Hoffentlich wirst du für deine Straftat eingeknastet.  :police: Ich werde dann jeden Beitragszahler anzeigen.

Bei einer Selbstanzeige / Anzeige muss, so wie ich Hailender verstanden habe, auch mindestens Kenntnis und / oder Erkenntnis  über das Vergehen vorliegen.
So gesehen, glaube ich, können alle Beitragszahler sich in etwas so herausreden: "...wir haben ja gar nicht gewusst, dass ARD-ZDF-DR dermaßen korrupte Anstalten sind..."

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", heißt das bekannte Sprichwort. Sonst könnte man jemanden umbringen und sagen "Ohhhh. Tut mir leid, aber das wusste ich nicht.".
Titel: Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Beitrag von: unGEZahlt am 23. Oktober 2014, 09:19
Zwischenbemerkung: Da die Staatsanwaltschaften ja auch zur hiesigen Gerichtsbarkeit gehören,
habe ich die Befürchtung, dass wir von denen leider auch viel Befangenheit und Korruption erwarten dürfen  >:(

Wie schon erwähnt, unterstützen Staatsanwaltschaften auch kriminelle Anstaltsaktivitäten,
indem bspw. sich diese Straffällligen* dann offiziell von Strafverfolgung freikaufen können
( Z. Bsp. Staatsanwaltschaft Erfurt:
Geldstrafe - Ermittlungen gegen Ex-Kinderkanal-Chef eingestellt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8392.0 )

Oder ist auch möglich, dass sie Anzeigen gegen die Anstalten
oder Anzeigen, die die Anstalten mitbelasten,
gerne dann mal so lange "ermittlungsbedingt" liegen lassen, bis der relevante Sachverhalt dann
offiziell "juristisch verjährt" ist
( Z. Bsp. Staatsanwaltschaft Offenburg: http://www.gez-abschaffen.de/Faelle/Fitness/Fitnessfall.htm#Neues-wegen-der-Strafanzeige ) .

Musste mal raus  >:(
Nichts für ungut,
wir machen natürlich trotzdem weiter...

Markus


*Edit "Bürger":
...geändert in "Straffällige".
Bitte auf regelkonforme Wortwahl achten. Danke.