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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: wegbegleiter am 30. März 2013, 17:50
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Der neue Rundfunkbeitrag belastet offenbar auch die Justiz in erheblichem Maß. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) äußerte in einem Brief an ARD, ZDF und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) sein Unverständnis über die Ausgestaltung und finanziellen Auswirkungen des Beitrags für die hessische Gerichtsbarkeit, wie die „Bild“-Zeitung (Samstagausgabe) berichtet. So muss nach der Reform der Rundfunkgebühr auch für jeden Richterarbeitsplatz mit Computer an die GEZ gezahlt werden.
Quelle: http://www.echo-online.de/nachrichten/landespolitik/Hahn-beklagt-Belastung-der-Justiz-durch-neuen-Rundfunkbeitrag;art175,3802146
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Auch auf unserer FB-Seite: https://www.facebook.com/GEZ.Boykott/posts/561133327244157
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Bleibt abzuwarten, wie schnell und wie hoch dann die Preise für bestimmte Dienstleistungen steigen werden...
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Die Gerichte sind ja nicht nur finanziell "belastet".
Rein verfahrensmäßig sind sie eigentlich schon jetzt überlastet.
Nun kommen die Klagen von Ermano Geuer, diverser Firmen und Kommunen noch dazu.
Demnächst auch die ersten Widersprüche und darauf folgende Klagen des "gemeinen Bürgers".
Das dürfte spannend werden!
Wird Zeit, dass sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit mal gemeinsam mit derm Bürger *dagegen* wendet, dass
solch unsägliche, stümperhafte und anfechtbare Gesetze und Regelungen überhaupt *erlassen* werden!
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Die Gerichte sind ja nicht nur finanziell "belastet".
Rein verfahrensmäßig sind sie eigentlich schon jetzt überlastet.
Zwar freue ich mich, dass die Gerichte den Geschmack des Beitrags bekommen, aber wir sollen es nicht zu laut sagen: sonst werden die Anstalten nicht nur mit ihrer heiligen Rundfunkfreiheit argumentieren, sondern Befangenheit der Gerichte einwenden.
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Die Gerichte sind ja nicht nur finanziell "belastet".
Rein verfahrensmäßig sind sie eigentlich schon jetzt überlastet.
Zwar freue ich mich, dass die Gerichte den Geschmack des Beitrags bekommen, aber wir sollen es nicht zu laut sagen: sonst werden die Anstalten nicht nur mit ihrer heiligen Rundfunkfreiheit argumentieren, sondern Befangenheit der Gerichte einwenden.
...und damit hätten die Anstalten und Landesfürsten dann den Super-GAU gelandet:
Einen per Gesetz selbst verfassten "Befangenheitstatbestand" der Judikative.
Die K.... ist echt am dampfen!
Kafka hatte recht.
Orwell hatte recht.
Bürger hat *kein* Recht.
Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!
"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
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Ich habe noch das Bild vom grinsenden Beck in Erinnerung. Darunter stand der Text mit dem er über die "Ausgewogenheit" und "Fairness" des "neuen Rundfunkbeitrag" informieren sollte: "Es ist uns gelungen....blablabla..."
Gut, dass die "Belastungen" staatlicher Stellen und Körperschaften des ÖR zunehmen. Mal gespannt wann es den Politikern auffällt, dass diese Ungerechtigkeit den kleinen Bürger noch mehr knechtet, prozentual noch mehr kostet.
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Zwar freue ich mich, dass die Gerichte den Geschmack des Beitrags bekommen, aber wir sollen es nicht zu laut sagen: sonst werden die Anstalten nicht nur mit ihrer heiligen Rundfunkfreiheit argumentieren, sondern Befangenheit der Gerichte einwenden.
Sehe ich nicht so. Der Richter selbst wird ja nicht zur Kasse gebeten..
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Zwar freue ich mich, dass die Gerichte den Geschmack des Beitrags bekommen, aber wir sollen es nicht zu laut sagen: sonst werden die Anstalten nicht nur mit ihrer heiligen Rundfunkfreiheit argumentieren, sondern Befangenheit der Gerichte einwenden.
Sehe ich nicht so. Der Richter selbst wird ja nicht zur Kasse gebeten..
Siehe:
http://www.abgeordnetenwatch.de/martin_sebastian_abel-928-66866--f375150.html#q375150 (http://www.abgeordnetenwatch.de/martin_sebastian_abel-928-66866--f375150.html#q375150)
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Steigen damit nicht die Chancen für eine Klage mit guten Argumenten 8)
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Der neue Rundfunkbeitrag belastet offenbar auch die Justiz ...
Quelle: http://www.echo-online.de/nachrichten/landespolitik/Hahn-beklagt-Belastung-der-Justiz-durch-neuen-Rundfunkbeitrag;art175,3802146
Zitat aus obiger Quelle: "Hahn kritisierte in dem Schreiben: „Was eigentlich als gerechte Abgabe pro Haushalt gedacht war, entpuppt sich als ein El Dorado für die öffentlichen Rundfunkanstalten.“ Wenn man jeweils als Arbeitnehmer, Kunde im Geschäft und Privatperson zur Kasse gebeten werde, sei das System „schlicht in Schieflage“."
Das hat Herr Hahn sehr gut erkannt und elegant formuliert. Dadurch ist das System mit wenigen Worten entlarvt.
Das lässt sich sicher als zusätzliches Argument im Rahmen einer Klage verwenden.
Gruß
Unterstützer
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Der neue Rundfunkbeitrag belastet offenbar auch die Justiz ...
Quelle: http://www.echo-online.de/nachrichten/landespolitik/Hahn-beklagt-Belastung-der-Justiz-durch-neuen-Rundfunkbeitrag;art175,3802146
Zitat aus obiger Quelle: "Wenn man jeweils als Arbeitnehmer, Kunde im Geschäft und Privatperson zur Kasse gebeten werde, sei das System „schlicht in Schieflage“."
Wenn man jetzt im Umkehrschluss überall dort, wo Beiträge indirekt von Kunden, Angestellten und Bürgern gezahlt werden, eine direkte Möglichkeit zum Rundfunkkonsum installieren müsste (weil: wird ja vom "Nutzer" bezahlt), sprich: Fernseher und Radiogeräte in Büroräumen, im Supermarkt, im Mietwagen, bei der Meldebehörde, im Gerichtssaal(!) wirds ja noch absurder. Gruselige Vorstellung, könnte man aber theoretisch doch verlangen, oder?
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Die Gerichte sind ja nicht nur finanziell "belastet".
Rein verfahrensmäßig sind sie eigentlich schon jetzt überlastet.
Nun kommen die Klagen von Ermano Geuer, diverser Firmen und Kommunen noch dazu.
Demnächst auch die ersten Widersprüche und darauf folgende Klagen des "gemeinen Bürgers".
Das dürfte spannend werden!
Wird Zeit, dass sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit mal gemeinsam mit derm Bürger *dagegen* wendet, dass
solch unsägliche, stümperhafte und anfechtbare Gesetze und Regelungen überhaupt *erlassen* werden!
Ich hoffe inständig dass die gerichte wach genug werden um die kommenden urteile FÜR BÜRGER bzw GEGEN DEN ÖRR deutschlandweit und nicht innerhalb der jeweiligen länder gelten lassen. Die justiz wird durch die regelung "...ist ländersache" nur noch weiter unnötig belastet und muss neben dem verfassungsrechtlichen ebenfalls aus dem staatsvertrag entfernt werden.