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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Räuber Hotzenplotz am 25. März 2013, 19:21
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Brandneu- es scheint Hoffnung zu geben!
Nach der etwas enttäuschenden Demonstration am Samstag in Dresden (sehr wenig Leute), kam heute diese Meldung rein.
Quelle: http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/ndr-mitarbeiter
NDR-Mitarbeiterin: "GEZ-Gebühr ist verfassungswidrig"
25.03.13
In ihrer Doktorarbeit hält ausgerechnet eine NDR-Mitarbeiterin die GEZ-Gebühr für unzulässig.
Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro sei unzulässig.
Ausgerechnet eine NDR-Mitarbeiterin kommt zu dem vernichtenden Urteil, dass die GEZ-Gebühr verfassungswidrig sei. In ihrer Doktorarbeit widerspricht Anna Terschüren der ARD und stellt laut dem Magazin 'Der Spiegel' fest, dass der Rundfunkbeitrag "gleichheitswidrig" sei. Die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro verstoße gegen die Verfassung. Besonders pikant: Die 29-jährige Autorin arbeitet in der Finanzabteilung des NDR.
In ihrer Promotion namens 'Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland' kommt Terschüren zu dem Schluss, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handle, da diese "voraussetzungslos" geschuldet wird, es keine individuelle Gegenleistung gibt und sich die Beitragszahler nicht von der Allgemeinheit abgrenzen lassen. Auch einen Sondervorteil gebe es nicht.
Allein ist die 29-Jährige mit ihrer Meinung nicht. Auch die Staatsrechtler Christoph Degenhart und Ermano Geuer führten ähnliche Argumente an. Letzterer hatte Klage gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht. Angst vor der Reaktion ihres Arbeitgebers hat die Autorin übrigens keine. "Ich scheue die Auseinandersetzung nicht, die Arbeit ist wissenschaftlich profund", sagte Terschüren dem 'Spiegel'.
Lies mehr über NDR-Mitarbeiterin: "GEZ-Gebühr ist verfassungswidrig" - RTL.de bei www.rtl.de
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Hier eine andere Veröffentlichung von Frau Terschüren:
Link zur Deutschen Nationalbibliothek:
http://d-nb.info/993941249
Regulierte Selbstregulierung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk [Elektronische Ressource] : Verfahren zur Ausgestaltung des Funktionsauftrages im Vergleich zur Regulierung des Jugendmedienschutzes im Privatrundfunk / von Anna Terschüren
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Wird das für den ÖR und die abgeordneten die dafür gestimmt haben rechtliche folgen haben?