gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: hannelore9 am 15. März 2013, 08:24
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Ich stelle mal folgende Fragen in den Raum.
Wie behandelt die GEZ die großen Wohnungsbaugesellschaften z.B. GagfaH und andere, die Tausende Wohnungen besitzen und vermieten?
Hierbei können ja viele Wohnungen leer stehen.
Eigentlich sind doch leere Mietwohnungen bei Wohnungsbaugesellschaften jeweils eine Betriebsstätte? Die haben als Unternehmen kein anderes Produkt anzubieten als z.B. eine leerstehnde Wohnung.
Ist eine nicht bewohnte Mietwohnung nun eine Betriebsstätte? Ja/Nein?
(Interessenten könnten die leere Wohnung ja besichtigt wollen! Der Vermieter bekommt Miete vom Mieter)??
Wenn die Mietwohnung bewohnt ist bezahlt der Mieter! Und wenn Sie nicht bewohnt ist?
Ist ein Eigenheimbesitzer der in einem Zweifamilienhaus eine Mietwohnung vermietet auch ein Unternehmer?
Kennt sich damit jemand aus ?
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Hallo,
solltest Du von der Beantwortung Deiner Fragen betroffen sein, kann ich Deinen Aufwand verstehen, ansonsten sollte man sich auf die Aufgabe konzentrieren, den Zwangbeitrag
zu unterlaufen – nicht zahlen – Widerspruch einlegen – also zumindest den Zahltermin verzögern, wenn man nicht den Weg der Klage geht.
Wenn alle hier im Forum diesen Weg gehen, verspricht es zum Signal zu werden.
Widerstand ist Pflicht bei dem allmächtigen Gegner.
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Wenn alle hier im Forum diesen Weg gehen, verspricht es zum Signal zu werden.
Widerstand ist Pflicht bei dem allmächtigen Gegner.
Genau: Widerstand leisten - Einfach. Für Alle !
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Ich stelle mal folgende Fragen in den Raum.
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Wenn die Mietwohnung bewohnt ist bezahlt der Mieter! Und wenn Sie nicht bewohnt ist?
Ist ein Eigenheimbesitzer der in einem Zweifamilienhaus eine Mietwohnung vermietet auch ein Unternehmer?
Kennt sich damit jemand aus ?
Laut folgendem Dokument sind Wohnungen, für die kein Mietvertrag besteht und auf deren Adresse niemand beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, beitragsfrei (Seite9):
http://www.rbb-online.de/unternehmen/rundfunkgebuehren/antworten_auf_ihre.file.pdf (http://www.rbb-online.de/unternehmen/rundfunkgebuehren/antworten_auf_ihre.file.pdf)
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Beitragsfrei sind zudem Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind oder in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, wie Lager, Baustellencontainer, Heuschober oder Trafohäuschen.
Ich glaube ich Deklariere meine Wohnung als Buddistischen Tempel um.