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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: power-dodge am 09. März 2013, 22:20

Titel: Definition Beitrag (Rundfunkbeitrag)
Beitrag von: power-dodge am 09. März 2013, 22:20
Was heißt für eich Beitrag?

 Beiträge

 Beiträge werden auf eine bestimmte Bemessungsgrundlage erhoben... man hat mit der Zahlung des Beitrages einen Anspruch auf die für die Mitglieder satzungsgemäß allgemein bereitgestellte Leistungen, jedoch nicht auf eine speziell bereitzustellende Leistung.

 Krankenkassenbeiträge, AStA-Beiträge, Vereinsbeiträge... sind typische Beispiele. Wer seinen Beitrag im Sportverein bezahlt hat, kann die satzungsgemäßen Leistungen in Anspruch nehmen: also zu den angebotenen Trainingszeiten z.B. Tischtennis spielen. Man kann aber nicht verlangen, dass man am Weihnachtsabend um 22:00 Uhr eine persönlich extra gebuchte Trainingsstunde bekommt.

Häufig gibt es direkt oder indirekt durch gesetzliche Vorgaben bezüglich der satzungsgemäßen oder vertraglichen Leistungen. So bei den privaten Krankenversicherungen, den z.B. ein vertraglicher Mindestversicherungsschutz vorgeschrieben wird, oder den gesetzlichen Krankenversicherungen, den ein gesetzlicher Leistungskatalog vorgegeben wird, der begrenzt durch satzungsgemäße Leistungen ergänzt werden kann.

 Quelle: http://www.vffv.eu/W5-Definitionen_Steuern_Beitraege_Gebuehren.html



Bei·trag der <Beitrags (Beitrages), Beiträge>
1. etwas, das jmd. zu einer Sache beiträgt Was ist sein Beitrag zu diesem Projekt?, ein Sammelband mit Beiträgen namhafter Autoren
2. ein Aufsatz, der in einem Buch oder einer Zeitschrift abgedruckt ist Das Buch enthält Beiträge von bekannten Wissenschaftlern.
3. (? Beitragszahlung) ein Geldbetrag, den man für eine Sache regelmäßig an jmdn. zahlt Die Versicherung hat die Beiträge erhöht., Über viele Jahre konnten wir die Beiträge stabil halten ...
4. (schweiz.) Subvention, Zuschuss
Bei•trag der; -(e)s, Bei•trä•ge
1. ein Beitrag (für etwas) die Summe Geld, die ein Mitglied regelmäßig pro Monat/Jahr besonders an einen Verein od. an eine Versicherung zahlt od. zahlen muss <seinen Beitrag zahlen, entrichten>: Er zahlt 30 Euro Beitrag pro Jahr für die Mitgliedschaft im Sportverein
|| K-: Beitragserhöhung, Beitragspflicht, Beitragsrückerstattung, Beitragszahlung
|| -K: Gewerkschaftsbeitrag, Jahresbeitrag, Krankenversicherungsbeitrag, Mitgliedsbeitrag, Monatsbeitrag, Rentenversicherungsbeitrag, Sozialversicherungsbeitrag, Unkostenbeitrag
2. ein Beitrag (zu etwas) die Leistung od. Mitarbeit, die jemand erbringt, um einem gemeinsamen Ziel zu dienen <seinen Beitrag zum Umweltschutz leisten; ein entscheidender, wichtiger Beitrag zur Abrüstung, zur Völkerverständigung>
3. ein Beitrag (zu etwas)/ (über etwas (Akk)) ein Bericht od. ein Aufsatz, die besonders für eine Zeitung, Zeitschrift od. für einen (wissenschaftlichen) Sammelband geschrieben werden und ein spezielles Thema behandeln <einen Beitrag in einer Zeitschrift abdrucken, veröffentlichen>
Beitrag
noun masculine Beitrag (-(e)s; Beiträge ['baitr??g?]) ['baitra?k]
1  (für Mitglieder) Geldsumme, die man als Mitglied regelmäßig an einen Verein, an eine Versicherung usw. zahlt
die Beiträge zur Rentenversicherung erhöhen
Hast du deinen Beitrag für den Sportverein schon bezahlt?
2  (für ein gemeinsames Ziel) das, was man für ein gemeinsames Ziel leistet
einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten
Diskussionsbeitrag
3  (für eine Zeitschrift o. Ä.) ein Artikel, der in einer Zeitschrift o. Ä. erscheint
einen Beitrag für die Schülerzeitung verfassen
ein wissenschaftlicher Beitrag in einer Zeitschrift
verb transitive-intransitive beitragen ['baitra?g?n] (Note: trennbar, unreg.) (für ein gemeinsames Ziel) einen Beitrag leisten
Wir haben alle unseren Teil dazu beigetragen.


Quelle:
http://de.thefreedictionary.com/Beitrag
Titel: Re: Definition Beitrag (Rundfunkbeitrag)
Beitrag von: unGEZahlt am 17. Mai 2013, 20:29
Die Definition von Rundfunkbeitrag hat ja auch nichts mit dem eigentlichen Begriff Beitrag zu tun.

Es ist eher schon so etwas wie ein monatlicher Strafbetrag.

Wir haben nichts bestellt, nichts unterschrieben, gab keine Beamtenbeleidigung, keine Ausweisgültigkeitsüberschreitung usw.

Aber solange, wie der Politikerhalunke, der für das Bunte Land Sachs.-Anh. den 15. Rsv. unterschrieben hat,
oder der örR selbst,
keine logische Erklärung für diesen "Beitrag" haben,
können wir ja schon allein aus Vernunft nicht bezahlen.

Markus
Titel: Re: Definition Beitrag (Rundfunkbeitrag)
Beitrag von: seppl am 17. Mai 2013, 23:46
Der Rundfunkbeitrag wird oft mit dem Erschließungsbeitrag verglichen. Zu Unrecht, wie ich finde - siehe u.a. unter

Vergleich Erschliessungsbeitrag - Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5504.0.html
Titel: Re: Definition Beitrag (Rundfunkbeitrag)
Beitrag von: Bürger am 18. Mai 2013, 03:33
meine Meinung unter:

zusätzliche Verfassungsklage wegen Substanzbesteuerung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3864.msg25812.html#msg25812

Dass schon die bisherige *Gebühr* ihre Bezeichnung nicht verdient, gesteht der ÖRR nun auch offen zu!

ARD Pressemeldung - Faktencheck zum neuen Rundfunkbeitrag
http://www.ard.de/intern/ard-gez-rundfunk-gebuehr-beitrag-fakten/-/id=1886/nid=1886/did=2660288/ei54q7/index.html
Stand 22.11.2012, aufgerufen 02.12.2012 --- ganz nach unten scrollen:
Zitat
Behauptung:
Aus Gebühr wird Beitrag – allein die Umbenennung ist schon eine Irreführung. Denn Beiträge sind in der Regel freiwillig – zum Beispiel für das Fitnessstudio oder den Fußballverein. Wenn ich nicht zahlen möchte oder kann, trete ich aus. Doch genau das ist bei dem neuen Beitrag für TV und Radio nicht mehr möglich.

Fakt ist:
Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben [Anm.: Das ist aber nur die halbe Wahrheit und *nicht* das *einzige* Kriterium!].
Gebühren werden dagegen für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben.

Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung der Rundfunkgebühr als Gebühr nicht ganz korrekt, denn auch in der Vergangenheit kam es juristisch gesehen nicht darauf an, ob jemand zum Beispiel tatsächlich das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt hat, es reichte vielmehr die Möglichkeit aus, dieses Programm zu nutzen.

Hintergrund der Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr ist, dass ein Nachweis, ob ein Teilnehmer entsprechende Geräte tatsächlich vorhält, kaum noch möglich ist. Da andererseits davon auszugehen ist, dass in nahezu allen Wohnungen Rundfunkempfangsgeräte verfügbar sind, darf der Gesetzgeber so typisieren, wie er das im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag getan hat. Die Kontrolle der Vorhaltung von Geräten durch die so genannten Gebührenbeauftragen wurde wiederholt kritisiert. Nun werden diese Kontrollen überflüssig.

Abgesehen von den selbstgefälligen Auslegungen, (Falsch-)Behauptungen und leeren Worthülsen, bleibt aber vor allem eine äußerst bedenkliche Frage:

Was kommt als nächstes?!?

Die Offenbarung im Jahre 20##
"Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung des Rundfunkbeitrags als Beitrag nicht ganz korrekt..." ?!??!???

Oh, welch schamloses Lügenpack!!!