da die öffentlich rechtlichen sich auf dieses Argument so sehr festgefahren
In den "Musterurteilen" der Verwaltungsgerichte wird auch immer wieder darauf zurückgegriffen, daß eine Steuer ja immer durch den Bundes-/Landeshaushalt fließt. Weil das beim Rundfunkbeitrag nicht der Fall ist
3. ich kann auch in eine holzhütte im Garten ziehen ohne Zähler und muss außer der Gartenmiete nichts zahlen
Eine pauschale Wohnungssteuer bleibt eine pauschale Wohnungssteuer bleibt eine pauschale Wohnungssteuer. Egal, ob sie vom Finanzamt oder vom Beitragsservice eingezogen wird. Es kommt auf das eigentliche Wesen einer Zahlung an und nicht über welche Kanäle sie fliesst.Das darf so nicht unterzeichnet werden.
(2) Finanzbehörden im Sinne dieses Gesetzes sind die folgenden im Gesetz über die Finanzverwaltung genannten Bundes- und Landesfinanzbehörden:
1.das Bundesministerium der Finanzen und die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden als oberste Behörden,
2.die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und das Bundeszentralamt für Steuern als Bundesoberbehörden,
3.Rechenzentren als Landesoberbehörden,
4.die Bundesfinanzdirektionen, die Oberfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt als Mittelbehörden,
4a.die nach dem Finanzverwaltungsgesetz oder nach Landesrecht an Stelle einer Oberfinanzdirektion eingerichteten Landesfinanzbehörden,
5.die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen, die Zollfahndungsämter, die Finanzämter und die besonderen Landesfinanzbehörden als örtliche Behörden,
6.Familienkassen,
7.die zentrale Stelle im Sinne des § 81 des Einkommensteuergesetzes und
8.die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 40a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes).
Es ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union anwendbar.Legt die EU hier also was anderes fest, ist auch dieses Bundesrecht punktuell Makulatur.
Bei der Wahl der optimalen Tarifierung, die sich aus dem ermittelten Gutstyp ableiten lässt, müssen das Subsidiaritäts- und das Kongruenzprinzip beachtet werden. Zur Durchsetzung des Kongruenzprinzips stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, die mit Hilfe des Extensionsniveaus beschrieben werden.Quelle: https://econstor.eu/dspace/bitstream/10419/42637/1/520631994.pdf (https://econstor.eu/dspace/bitstream/10419/42637/1/520631994.pdf)
Da es sich bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkdarbietungen um Kollektivgüter handelt*, scheidet die Bereitstellung über das Individualniveau und das Vereins bzw.Genossenschaftsniveau aus. Bei einer Zwangsgenossenschafts- oder Zwangsvereinslösung, die in Betracht gezogen wird, stehen zur Finanzierung neben Grenzkostengebühren und freiwilligen Beiträgen auch Zwangsbeiträge zur Verfügung. Zahlungsunwillige Nutzer können so auf Basis des Öffentlichen Rechts an der Finanzierung der Bereitstellung öffentlich-rechtlicher Rundfunkdarbietungen beteiligt werden. Die Bereitstellung würde über eine öffentliche Körperschaft unterhalb des Niveaus einer Gebietskörperschaft erfolgen. Würde man ein höheres Extensionsniveau wählen, könnten zur Finanzierung auch spezielle oder allgemeine Steuern herangezogen werden.
Rundfunkbeitrag ist mit "Beitrag zum Deichverband" vergleichbar:
Gemeinsamkeiten:
- Zwangsmitgliedschaft
- mitgliedschaftlich organisiert
- Fester Beitrag
- Realkörperschaft: Die Mitgliedschaft ergibt sich hier aus dem Eigentum an einem bestimmten Grundstück bzw. aus einer damit verknüpften Berechtigung.
Unterschiede:
- Rechtsform
Noch ein Unterschied:
Die Anknüpfung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich an ein menschliches Grundbedürfnis, also Wohnen. Damit ergibt sich die nahezu völlige Unausweichlichkeit der Zahlungspflicht, es sei denn man gibt die Wohnhaftigkeit auf. Diese Alternative wäre allerdings nicht mehr menschenwürdig. Man könnte meinen, dass da schon fast eine Zwangszahlung auf die bloße Existenz erhoben wird.
Die Vermeidung des Beitrags zum Deichverband wäre dagegen durch eine Aufgabe des Eigentums am entsprechenden Grundstück möglich, was im Einzelfall zwar durchaus eine außerordentliche Härte darstellen kann, allerdings sind die Alternativen nicht ausweglos menschenunwürdig.
Mal ehrlich, gäbe es den Deichverband nicht und somit vielleicht auch nicht den Deichschutz, wäre das Grundstück dann noch so viel wert bzw. würde man da dann noch wohnen wollen?
Die nahezu völlige Unausweichlichkeit der Zwangsmitgliedschaft beim Rundfunkbeitrag ändert nichts an der Tatsache, dass es sich hier um eine Zwangsmitgliedschaft handelt. Es geht hier um Rechtsformstruktur, also doch kein Unterschied.
Kirchensteuer: | Anknüpfungspunkt Kirchenmitgliedschaft. |
Zählergebühr: | Anknüpfungspunkt Wohnsituation bzw. individuelle Betriebskostenregelung. |
Beitrag zum Deichverband: | Anknüpfungspunkt Grundeigentum in bestimmter Gebietskörperschaft. |
Semesterticket: | Anknüpfungspunkt Immatrikulation an einer Hochschule. |
Kohlepfennig: | Anknüpfungspunkt Stromrechnung (1974 eingeführt und 1994 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt und danach abgeschafft). |
usw. |