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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Daniel61 am 06. März 2013, 23:11

Titel: Einspruchserhebung gegen zugesandte Rechnung
Beitrag von: Daniel61 am 06. März 2013, 23:11
Ich war bisher Gebührenzahler für ein Autoradio und einen PC.  Am Samstag erhielt ich eine Beitragsrechnung für Januar bis März 2013 in Hoehe von Euro 52,94.-.

Nun frage mich gerade, ob es nicht sinnvoll ist gegen diesen Beitrag Einspruch zu erheben.  Schliesslich habe ich nicht vor, den in der Rechnung ausgewiesenen Betrag stillschweigend anzuerkennen.  Begründen könnte ich es damit, dass dieser Zwangs-Beitrag eine TV-Komponente enthält, welche ich bereits vorher nicht in Anspruch genommen und auch keinesfalls bestellt habe.

Was meint ihr?  (Mir ist schon klar, dass der neue Beitrag gerätunabhängig sein soll - die Frage ist dann jedoch, warum Unternehmen und Kommunen dann für Dienstfahrzeuge aufkommen sollen?!)
Titel: Re: Einspruchserhebung gegen zugesandte Rechnung
Beitrag von: observer am 06. März 2013, 23:56
Wie stellst du dir deine weitere Vorgehensweise genau vor? Einspruch einlegen und dann,... munter weiterbezahlen?

Wenn für dich das neue Gebührenmodell unfair und undemokratisch ist, dann unternimm etwas dagegen. Wie ? Steht hier --> Klagen statt zahlen (http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen)  :)
Titel: Re: Einspruchserhebung gegen zugesandte Rechnung
Beitrag von: Rochus am 07. März 2013, 07:22
Gegen diese Rechnung kannst  Du keinen Einspruch erheben. Das Dingen hat nämlich nicht den Charakter eines Bescheides.
Darüber hinaus wird ein "Einspruch" nur gegen Bescheide der Finanzverwaltung eingelegt. In übrigen Verwaltungsverfahren heißt das Dingen Widerspruch.

Du muss jetzt erst mal die Füße still halten und die Mahnung abwarten. Und irgendwann wird dann der Bescheid kommen.

Sollstest Du jetzt den bisherigen Gebührensatz zahlen, wird das auf die Beitragsschuld angerechnet. Und Du wirst immer weiter erst mal nur Rechnungen bzw. nur Mahnungen bekommen.

Auf keinen Fall den Bescheid einfordern. Lass die Zeit für Dich arbeiten und vor allem Ermano Geuer. Möglicherweise ist in Bayern bis dahin schon eine interessante Entscheidung gefallen.
Titel: Re: Einspruchserhebung gegen zugesandte Rechnung
Beitrag von: themob am 07. März 2013, 07:36
Begründen könnte ich es damit, dass dieser Zwangs-Beitrag eine TV-Komponente enthält, welche ich bereits vorher nicht in Anspruch genommen und auch keinesfalls bestellt habe.

Was meint ihr?  (Mir ist schon klar, dass der neue Beitrag gerätunabhängig sein soll - die Frage ist dann jedoch, warum Unternehmen und Kommunen dann für Dienstfahrzeuge aufkommen sollen?!)

Das eine ist die Haushaltsabgabe, die Du für Dich beschreibst (Beitrag). Sie enthält KEINE Komponente jeglicher Art. Dem Gesetzgeber (Politik) ist wurscht was Du in Deinem Haushalt hast. Hauptsache Du hast einen Haushalt und musst ergo laut Gesetzgebung bezahlen.

Das andere ist die Betriebsstättenabgabe (Beitrag). Das Thema Dienstfahrzeug und Betriebsstätten ist ja glaube ich schon ein aufgeführter Punkt in einer der anhängigen Klagen.

Die nette Post die Du bekommen hast bezieht sich aber eben auf "Haushalt". Was möglich wäre, wird hier ja oft genug beschrieben, liegt alleine an Deiner Entscheidung.
Titel: Re: Einspruchserhebung gegen zugesandte Rechnung
Beitrag von: Daniel61 am 07. März 2013, 20:16
Wie stellst du dir deine weitere Vorgehensweise genau vor? Einspruch einlegen und dann,... munter weiterbezahlen?

Wenn für dich das neue Gebührenmodell unfair und undemokratisch ist, dann unternimm etwas dagegen. Wie ? Steht hier --> Klagen statt zahlen (http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen)  :)

Die Zahlung ist eingestellt und zwar komplett.  Ich warte nun den rechtskräftigen und beklagbaren Bescheid ab, gegen den ich dann Klage einreichen werde.

Mein Einspruch jetzt richtet sich gegen die Erweiterung des Beitrages um eine "Fernseh-Komponente" in Höhe von 200% der bisherigen Gebühr, die nun "Beitrag" genannt wird.  Ich sehe meine grundgesetzlichen Rechte verletzt, sowie mich als Bürger ungleich behandelt, da gleichzeitig 1,5 Millionen bisherige Rundfunk-Nutzer (Radio, Compi  & TV-Konsumenten) von diesem Beitrag befreit wurden.  Gleichzeitig werden nach meiner Erkenntnis ca. 5 Millionen Personen (Behinderte Mitbürger sowie bisherige Radio & Computer-Nutzer) in dieses Zahlungsmodell zwangs-integriert. 

Alleine dieser Umstand verstößt gegen das Grundgesetz sowie die versprochene Aufkommensneutralität.  Wobei die sich nun abzeichnenden Mehreinnahmen durch die Wahnsinnsbelastungen von Kommunen, Körperschaften und Unternehmen noch nicht einmal berücksichtigt sind.
Titel: Re: Einspruchserhebung gegen zugesandte Rechnung
Beitrag von: Snoopy am 07. März 2013, 20:32
Hilfsweise Einspruch einzulegen kann nie verkehrt sein. Hat mein Anwalt damals wo  ich bei gelernt hab, auch immer so gemacht.


Besser einmal zu viel als einmal zu wenig am ende.

Titel: Re: Einspruchserhebung gegen zugesandte Rechnung
Beitrag von: Viktor7 am 07. März 2013, 21:35
Ich habe die Zahlung ebenfalls komplett eingestellt.

Wie man vorgehen soll wurde hier schon vorgezeichnet:

Zitat
Quelle: http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/
Rechtsanwalt Tschuschke

Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag einfach nicht zahle?

Wenn Sie einfach nur nicht zahlen, ohne sich gegen den Rundfunkbeitrag zu wehren, erhalten Sie irgendwann einen Beitragsbescheid. Wenn Sie nun kein Rechtsmittel (Widerspruch oder Klage; siehe nächste Frage) dagegen einlegen, wird der Bescheid nach einem Monat bestandskräftig und Sie sind zur Zahlung verpflichtet. ...


Was muss ich tun, wenn ich mich gegen die Neuregelung 2013 wehren will?

Widerrufen Sie zunächst eine eventuell bestehende Einzugsermächtigung der GEZ / des Beitragsservices. Dann warten Sie ab, bis im Jahr 2013 der erste Rundfunkbeitrag von Ihnen verlangt wird. Diese Zahlung verweigern Sie und lassen einen Beitragsbescheid gegen sich ergehen, der Sie zur Zahlung des Rundfunkbeitrages verpflichtet.
Gegen diesen Bescheid legen Sie Widerspruch ein. (Je nach Bundesland – z.B. in Bayern – können Sie das Widerspruchsverfahren auch überspringen und gleich klagen – siehe nächster Schritt. Ob Sie Widerspruch einlegen oder sofort klagen müssen, oder sich eines von beiden heraussuchen können, steht in der Widerspruchsbelehrung Ihres Beitragsbescheides.)
Gegen einen negativen Widerspruchsbescheid klagen Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Die Klage müssen Sie gegen die für Sie zuständige Rundfunkanstalt (BR, WDR, NDR etc.) richten und nicht gegen den Beitragsservice- siehe oben.
Falls Sie die Klage verlieren, legen Sie gegen das Urteil Berufung zum Verwaltungsgerichtshof oder Oberverwaltungsgericht ein. (Wenn Sie die Klage gewinnen, wird wahrscheinlich die Rundfunkanstalt Berufung einlegen)
Gegen ein negatives Berufungsurteil legen Sie Revision (Bundesverwaltungsgericht) gegen das Urteil ein.
Wenn Sie auch im Revisionsverfahren unterliegen, steht Ihnen der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.
 
Vor den Verwaltungsgerichtshöfen / Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Im Widerspruchsverfahren, vor den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht können Sie auch ohne Anwalt auftreten, wenngleich eine anwaltliche Vertretung auch dort sinnvoll ist.



Zitat
Quelle: Focus
http://www.focus.de/finanzen/news/widerstand-gegen-zwangsabgabe-so-zeigen-sie-dem-beitragsservice-den-stinkefinger_aid_891211.html
...
Widerstand statt Gehorsam
 
Doch auch der einzelne Bürger kann aktiv werden. Jurist Geuer
beschreibt den möglichen Klageweg so:
 
1. Zunächst sollten Beitragsverweigerer eine Zahlungsaufforderung
abwarten.
 
2. Wenn sie dann weiterhin nicht zahlen, erhalten sie nach Geuers
Aussage als nächstes einen sogenannten Beitragsbescheid, dem
wahrscheinlich bereits eine Rechtshilfebelehrung beigefügt ist.
 
3. "Gegen diesen Bescheid kann man dann vor dem zuständigen
Verwaltungsgericht klagen", sagt Geuer. In der Regel haben
Betroffene dafür einen Monat Zeit.
 
4. Eine solche Klage sollte auch den Hinweis enthalten, dass der
Kläger eine Verfassungswidrigkeit vermutet, rät der Jurist.
"Womöglich kann man damit die Verwaltungsrichter überzeugen,
die Klage direkt nach Karlsruhe zu überweisen." Außerdem sollten
Kläger beantragen, dass ihrer Klage eine aufschiebende Wirkung
eingeräumt wird — sie also vorerst gar nichts zahlen müssen.
 
Der Weg vor die Gerichte ist vielleicht nicht jedermanns Sache —
aussichtslos ist er aber nicht. "Warum nicht mal probieren?", fragt
Geuer. Das gelte zumindest für Menschen, die das Risiko nicht
scheuen, womöglich auf den Gerichtskosten sitzenzubleiben.
Juristische Laien sollten zudem die Hilfe eines Anwalts in Anspruch
nehmen.
...
Titel: Re: Einspruchserhebung gegen zugesandte Rechnung
Beitrag von: observer am 07. März 2013, 23:06
Die Zahlung ist eingestellt und zwar komplett.  Ich warte nun den rechtskräftigen und beklagbaren Bescheid ab, gegen den ich dann Klage einreichen werde.

Mein Einspruch jetzt richtet sich gegen die Erweiterung des Beitrages um eine "Fernseh-Komponente" in Höhe von 200% der bisherigen Gebühr, die nun "Beitrag" genannt wird.  Ich sehe meine grundgesetzlichen Rechte verletzt, sowie mich als Bürger ungleich behandelt, da gleichzeitig 1,5 Millionen bisherige Rundfunk-Nutzer (Radio, Compi  & TV-Konsumenten) von diesem Beitrag befreit wurden.  Gleichzeitig werden nach meiner Erkenntnis ca. 5 Millionen Personen (Behinderte Mitbürger sowie bisherige Radio & Computer-Nutzer) in dieses Zahlungsmodell zwangs-integriert. 

Alleine dieser Umstand verstößt gegen das Grundgesetz sowie die versprochene Aufkommensneutralität.  Wobei die sich nun abzeichnenden Mehreinnahmen durch die Wahnsinnsbelastungen von Kommunen, Körperschaften und Unternehmen noch nicht einmal berücksichtigt sind.

Gut ausgeführt und mit 'allem' gehe ich d’accord. Nur auf welcher Rechtsgrundlage sollte ein Einspruch zum jetzigen Zeitpunkt fußen?
Titel: Re: Einspruchserhebung gegen zugesandte Rechnung
Beitrag von: Regni am 05. Mai 2013, 22:38
Hallo
sagt mal weiß einer von Euch wie so ein "Bescheid" aussieht?
Ich habe wie Ihr vermutlich auch erst die Zahlungsaufforderung und dann die Zahlungserinnerung bekommen, mit der Info das ich keine Zahlungsaufforderung mehr bekomme, sondern einen

-Gebühren/Beitragsbescheid-

ist das dann der Bescheid gegen den man Einspruch erheben muß?

Sorry ich bin da total unbedarft mit dem Thema.
Gruß Regni
Titel: Re: Einspruchserhebung gegen zugesandte Rechnung
Beitrag von: Bürger am 05. Mai 2013, 22:54
@Regni

Gebührenbescheid / Beitragsbescheid Mantra
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4880.msg34094.html#msg34094

Zitat
Mantra

Steht ...bescheid1 drauf ist es einer - steht nix von ...bescheid1 drauf ist es keiner.
Weiteres wichtiges Merkmal für einen *bescheid ist die enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung.

Alles andere sind Mitteilungen, Zahlungsaufforderungen, Drohbriefe, Bettelschreiben und Informationsschriftstücke des Beitragsservice.
Nicht alle sollten einfach ignoriert werden!

Bei Unsicherheit --> Schreiben einscannen, persönliche Daten unkenntlich machen und hier posten.

1 Gebührenbescheid / Beitragsbescheid

Anm.: Ein rechtskräftiger Beitragsbescheid kann meines Wissens nach nur von der Landesrundfunkanstalt erstellt werden und dürfte also auch nicht den Beitragsservice als Absender haben.
Titel: Re: Einspruchserhebung gegen zugesandte Rechnung
Beitrag von: Regni am 05. Mai 2013, 22:59
Hallo Bürger,
danke schön,...
habt Ihr auch eine Idee wann die ersten echten "Bescheide" eingehen werden?
-Also theoretisch,.. da ja auf weitere Mahnungen von der Gebühreneinzugszentrale verzichtet wird.
Gruß Regni
Titel: Re: Einspruchserhebung gegen zugesandte Rechnung
Beitrag von: Bürger am 06. Mai 2013, 01:34
Hallo Bürger,
danke schön,...
habt Ihr auch eine Idee wann die ersten echten "Bescheide" eingehen werden?
-Also theoretisch,.. da ja auf weitere Mahnungen von der Gebühreneinzugszentrale verzichtet wird.
Gruß Regni
Das wäre reine Spekulation, da selbst in der Zahlungserinnerung ("künftig erhalten Sie keine weiteren Erinnerungen mehr... rückständige Beträge werden dann per Beitragsbescheid mit Säumniszuschlag festgesetzt") dafür kein Termin in Aussicht gestellt wird.

Bei in der Vergangenheit liegenden Verfahren war es durchaus nicht unüblich, über *Monate* hinweg keinen Beitragsbescheid auszustellen, so dass z.T. Untätigkeitsklagen gegen die Landesrundfunkanstalten erforderlich wurden.

Es ist ja schon ein Unding ansich, denn jede andere öffentliche Stelle, die Beiträge erhebt, stellt *grundsätzlich* und *nur* Bescheide aus.
Völlig selbstverständlich.

ARD-ZDF-GEZ denkt "We are so special" :-)

Wir dürfen gespannt sein...
Titel: Re: Einspruchserhebung gegen zugesandte Rechnung
Beitrag von: Rochus am 06. Mai 2013, 08:05
...
Es ist ja schon ein Unding ansich, denn jede andere öffentliche Stelle, die Beiträge erhebt, stellt *grundsätzlich* und *nur* Bescheide aus.
Völlig selbstverständlich.

ARD-ZDF-GEZ denkt "We are so special" :-)

Wir dürfen gespannt sein...

Da gebe ich Dir vollkommen recht. Und hoffentlich sehen die Gerichte das ebenso. Vor allem angesichts der Tatsache, dass sich auch für die, die weiterhin zahlen wollen, weil sie den Kram ja auch konsumieren eigentlich einen Bescheid verdient hätten. Auch für diesen Personenkreis hat sich die Rechtsgrundlage massiv geändert.

Man stelle sich nur mal vor, der Rat der Gemeinde G beschließt erstmalig die Versiegelungsabgabe und schickt den Beitragspflichtigen lediglich einen Wisch wie wir ihn von der GEZ kennen. Das gäbe ein großes Hallo.

Wenn die Abgabe im laufenden Jahr noch eingehen soll, ist ein Änderungsbescheid notwendig. Wird erst ab dem kommenden Jahr die Abgabe fällig, wird das in den neuen Bescheid fürs neue Jahr mit aufgenommen.

Die sind ja sogar so dreist und schreiben die Dauerzahler, die per Lastschrift zahlen, nicht einmal an, wenn die Abbuchung erfolgt. Jede Versicherung macht das. Auch im Falle des Grundbesitzabgabenbescheides wird dieser jedes Jahr aufs neue versandt und zwar als BESCHEID und nicht als Bettelbrief oder Infoschreiben. Auch wenn sich in der Abgabenhöhe nichts geändert hat.
Titel: Re: Einspruchserhebung gegen zugesandte Rechnung
Beitrag von: ViSa am 06. Mai 2013, 20:47
Auch im Falle des Grundbesitzabgabenbescheides wird dieser jedes Jahr aufs neue versandt und zwar als BESCHEID und nicht als Bettelbrief oder Infoschreiben. Auch wenn sich in der Abgabenhöhe nichts geändert hat.

Falsch.

Unsere Stadtverwaltung macht das seit ca. 5 Jahren nicht mehr.

Habe nicht schlecht gestaunt als sie erstmalig damit anfingen ... da ich bis zum Mai keinen Bescheid zur Grundsteuer erhalten haben habe, habe ich natürlich auch nichts bezahlt. Noch mehr habe ich gestaunt als plötzlich eine Mahnung im Briefkasten lag.

Hab da angerufen und gefragt wo denn der Bescheid bleibt und es hieß es gibt keine Bescheide mehr solange die Steuer unverändert bleibt. Es wird nur noch bei einer Änderung der Steuer ein Bescheid verschickt, sonst nicht mehr.

Aber das beste an der Geschichte war das wir persönlich gar nicht darüber informiert wurden. Es gab lediglich beim Stadt-/ Lokalanzeiger einen Hinweis das ab Datum "X" keine jährlichen Bescheide mehr verschickt werden.

Da diese Schmierblätter aber meistens von mir ungelesen in den Müll wandern wusste ich bis zur Mahnung gar nichts von dieser Änderung ...