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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Grünkohl am 04. März 2013, 21:14
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Hallo,
da ist endlich das Antwortschreiben meiner Stadtverwaltung, nix wirklich überaschendes, willkommen in der Bananenrepublik.
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Du bekommst wenigstens ne Antwort.
Meine Gemeinde hält das nicht mal für nötig.
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Dito, bei mir auch keine Antwort von Seiten der Gemeinde. Und ich habe mein Schreiben sogar persönlich abgegeben. >:(
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Ich habe sinngemäß das gleiche Schreiben bekommen.
Eine Schande!
Ich wollte mich am liebsten abmelden, aber ich glaube das bringt nichts!
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Ich habe letzte Woche eine ähnlich lautende Antwort bekommen, nachdem ich
einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt hatte, da auf meinen Widerspruch
nicht in angemessener Zeit reagiert wurde. Das Gericht hatte die Meldebehörde dann
zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahme hatte einen ähnlichen, aber noch
ausführlicheren Wortlaut.
M.E. bezieht sich diese Stellungnahme aber nicht auf den Widerspruch der Weitergabe
an den AZDBS, denn diese Begründung hat damit gar nichts zu tun und bezieht sich
allgemein auf das Meldegesetz. Der Widerspruch jedoch war auf den RBStV bezogen
und hat nichts mit der turnusmäßigen Änderungsmeldung nach dem Meldegesetz zu
tun und diese Meldungen landen ohnehin nicht in dem verfassungswidrig entstehenden
Zentralregister.
Ich lese daraus lediglich, daß es hier diejenigen trifft, die sich vor dem 3. März 2013 abgenmeldet
haben, denn diese Änderung wurde bzw. wird demnächst direkt der Landesrundfunkanstalt
gemeldet.
Ich wollte mich am liebsten abmelden, aber ich glaube das bringt nichts!
Sei froh, daß Du das nicht getan hast.
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Sei froh, daß Du das nicht getan hast.
Warum?
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Warum?
Na, habe ich doch oben geschrieben. Damit wären Deine Daten auf Grundlage des Meldegesetzes
an die Landesrundfunkanstalt im Monatsturnus übermittelt worden. Erstmal hättest Du dann zwar
Ruhe gehabt, aber Du mußt Dich ja wieder irgendwo anmelden, und spätestens dann wirst Du erneut
erfaßt.
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Warum?
Na, habe ich doch oben geschrieben. Damit wären Deine Daten auf Grundlage des Meldegesetzes
an die Landesrundfunkanstalt im Monatsturnus übermittelt worden. Erstmal hättest Du dann zwar
Ruhe gehabt, aber Du mußt Dich ja wieder irgendwo anmelden, und spätestens dann wirst Du erneut
erfaßt.
Ja, aber ich wäre ja nicht schlechter dran als jetzt, oder?
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Ja, aber ich wäre ja nicht schlechter dran als jetzt, oder?
Doch. Jetzt hast Du noch die Chance, gegen die Widerspruchsentscheidung und die
Weitergabe der Daten zu klagen, denn die Daten werden erst an eine Zwischenstelle
übermittelt und dann nach einem vorgegebenen Plan, den das Innenministerium bestimmt,
im Laufe der nächsten 2 Jahre an den AZDBS übermittelt.
Die Begründung der Entscheidung bezieht sich auf das Meldegesetz und nicht auf den
Stichtag und den RBStV. Das ist ein kleiner, aber erheblicher Unterschied, denn daß es
für diese einmalige Übermittlung keine Widerspruchsmöglichkeit gibt, ist nirgendwo geregelt
bzw. in jedem Fall strittig. Darüber hätte ein Gericht zu entscheiden, und die Chancen
auf eine positive Entscheidung stehen gar nicht so schlecht.
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Im Anhang mal die Stellungnahme, die die Einwohnermeldebehörde dem
Verwaltungsgericht geben mußte.
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Ja, aber ich wäre ja nicht schlechter dran als jetzt, oder?
Doch. Jetzt hast Du noch die Chance, gegen die Widerspruchsentscheidung und die
Weitergabe der Daten zu klagen, denn die Daten werden erst an eine Zwischenstelle
übermittelt und dann nach einem vorgegebenen Plan, den das Innenministerium bestimmt,
im Laufe der nächsten 2 Jahre an den AZDBS übermittelt.
Die Begründung der Entscheidung bezieht sich auf das Meldegesetz und nicht auf den
Stichtag und den RBStV. Das ist ein kleiner, aber erheblicher Unterschied, denn daß es
für diese einmalige Übermittlung keine Widerspruchsmöglichkeit gibt, ist nirgendwo geregelt
bzw. in jedem Fall strittig. Darüber hätte ein Gericht zu entscheiden, und die Chancen
auf eine positive Entscheidung stehen gar nicht so schlecht.
Das Ding hatte bei mir keine Rechtsbelehrung! Wie soll man dagegen Klagen? Außerdem, bringt doch die Klage nichts, oder? Außerdem steht bei meinem Schreiben drin, dass die Datenübermittlung durch RBStV geregelt ist und dagegen ist kein Widerspruch vorgesehen. Deshalb machen sie es nicht!
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Das Ding hatte bei mir keine Rechtsbelehrung! Wie soll man dagegen Klagen?
Das ist ja gerade der Klagegrund. Wenn kein Rechtsbehelf mit Frist vorhanden ist, kann Klage
innerhalb eines Jahres eingereicht werden. Es ist eine Entscheidung in einem Verwaltungsvorgang,
und dagegen kann immer geklagt werden. Die Begründung ist die Meinung der Meldebehörde. Ob
diese Meinung rechtens ist, entscheidet immer das Gericht. Nur weil vom Gesetz keine
Widerspruchsmöglichkeit vorgesehen ist, bedeutet das nicht, daß es keine Widerspruchsmöglichkeit gibt.
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Das mache ich:
Welches Gericht?
Was muss ich Schreiben?
Gerichtskosten?
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Welches Gericht?
Verwaltungsgericht
Was muss ich Schreiben?
Als Grundlage kannst Du den Inhalt des hier im Forum empfohlenen Widerspruchstextes an die Meldebehörden verwenden.
Auch sollte erwähnt werden, daß sich die Begründung der Meldebehörde nicht auf den Widerspruch bezieht, da es nicht um
die regelmäßige Weitergabe nach dem Meldegesetz geht, sondern um die einmalige Weitergabe nach dem RBStV.
Gerichtskosten?
Keine Ahnung. Es gibt ja keinen Streitwert. Ich würde sagen, mindestens 75 Euro.
Am besten Anwalt nehmen. Das ist auch der bequemste Weg.
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Danke @Beitragsverweigerer für die spannenden Ausführugen - die ich angesichts der abendlich herabgesunkenen Aufmerksamkeit heute wohl leider nicht mehr vollumfänglich rezipieren kann.
Dafür aber diese Antwort einer anderen Stadtverwaltung, welche mir gerade eben "zugespielt" wurde:
[...]nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen ist ein Widerspruchsrecht für die Datenübermittlung weder durch das Sächsische Meldegesetz noch durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen.
Somit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erfassung Ihres Widerspruchs nicht gegeben.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Erfassung Ihres Widerspruchs aus den o.g. Gründen zur Zeit nicht möglich ist.
Zur Prüfung der Rechtmäßigkeit und aufgrund der bereits beim Verfassungsgericht entsprechend laufenden Klageverfahren, wurden die Widersprüche auch an den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Dresden übergeben.
Leider liegt uns bis heute noch keine Stellungnahme diesbezüglich vor.
Aus diesen Gründen ist eine abschließende Bearbeitung derzeit nicht möglich.
Was kann man daraus wohl machen...?
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Hallo,
also die haben sich bei mir auch 4 Wochen Zeit gelassen und vermutlich nur reagiert, weil ich eine Erinnerung hingeschickt habe mit der Aufforderung zur Antwort.
Grüße
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Was kann man daraus wohl machen...?
Das kann so oder so ausgehen. Bei mir haben sie einfach gesagt, dass sie alles trotz Widerspruch senden werden.
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Was kann man daraus wohl machen...?
Man kann Klage erheben, und zwar nicht gegen die Entscheidung, sondern allgemein
dagegen, daß die eigenen Daten aus dem am 3.3.2013 generierten Datensatz von
der Übermittlung ausgeschlossen werden. Die Klage dauert nicht so lange. Wenn
doch der Übermittlungstermin drohen sollte, kann man immer noch einen Eilantrag
stellen.
Jedenfalls scheinen die sich bei Dir ja mehr Mühe zu machen als bei anderen
Meldebehörden.
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was kann ich denn nun mit der Antwort meiner Stadtverwaltung machen, die auch ohne Rechtsbehelf war (sh. gescanntes Schreiben).
ICh würde da gerne weitermachen, weil die Übermittlung für unsere Stadt erst 2014 ist, also noch Zeit genug.
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(sh. gescanntes Schreiben).
Wo ist das Schreiben?
ICh würde da gerne weitermachen, weil die Übermittlung für unsere Stadt erst 2014 ist, also noch Zeit genug.
Ohne die Antwort gesehen zu haben, könnte man darauf die Grundlage der Klage aufbauen, nach dem
Motto: Die Stadtverwaltung redet sich mit unzutreffenden Argumenten unter Anführung nicht anwendbarer
Gesetze (Meldegesetz) raus und will die Daten nicht schützen und unerlaubt weitergeben. Dadurch bist Du
in Deinen Rechten eingeschränkt, und dieser Schutz soll durch die Klage wiederhergestellt werden.
So in der Art sinngemäß. Ein Anwalt kann das besser formulieren.
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hallo, du schreibst, das meldegesetz ist nicht anwendbar. was heißt denn das? ich habe mich doch nach dem meldegesetz bei meinem einwohnermeldeamt angemeldet. bzw. ich mußte mich anmelden. und nun klage ich gerade vor dem verwaltungsgericht wegen der weitergabe meiner daten an die gez. und in meiner klage beziehe ich mich doch auf das meldegesetz. also ich verstehe bald überhaupt nichts mehr. sei so lieb und versuche es mir zu erklären. ich danke dir. liebe grüße von rolf lichtlein
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Wenn man die Datenerfassung nicht rechtzeitig stoppen konnte kann man vieleicht die Berechtigung der GEZ diese Daten zu 'halten' nehemn! Gern erhalte ich Komentare zu meinem ersten Rückschreiben and die GEZ (basiert auf der Arbeit von Robert Arthur Menard Canadian Freeman on the Land):
Sehr geehrter Sachbearbeiter,
Als Verwalter der Wohnung XXX in YYY antworte ich ihnen auf ihr Schreiben (Aktenzeichen NNN) vom DD MM JJJJ unter Protest! Ich möchte Sie darauf Aufmerksam machen, das weitere Beanspruchung meiner Zeit Gebührenpflichtig behandelt wird!
Hiermit entziehe ich ihnen die Berechtigung über meinen Haushalt Daten zu Speichern!
In diesem Haushalt befindet sich kein Bewohner der ihre Rundfunkdienste in Anspruch nimmt!
Falls Sie bereit sind die dafür anfallenden Gebühren zu bezahlen könnte ich ihnen im einzelnen klarmachen wie Sie ihrer angeblichen Rechte Gebühren zu beziehen durch moralische Verdorbenheit verwirken! Es wird Zeit das Ihre Benutzer sich zusammenzuschließen Sie wegen Gefährdung der Mentalen Unversehrtheit (speziell der jüngeren Benutzer) zu verklagen! Glücklicherweise habe ich die einfache Möglichkeit auf jegliche Benutzung ihrer Angebote zu verzichten, und sehe daher auch vorerst davon ab Sie zu verklagen!
Weitere Belästigung durch ihre Briefe oder persönliche Anträge muss ich als Unterlassung der Löschung ihres Datensatzes bezüglich meines Verwaltungsbereiches interpretieren. Sollten Sie weiter irgendeinen Anspruch geltend machen wollen, verlange ich hiermit das Sie mir einen von mir unterzeichneten rechtlich bindenden Vertrag vorlegen der mich direkt an ihre Beitragsgesuche bindet! Falls Sie dazu nicht in der Lage sind müssen Sie sich mit den rechtlichen Konsequenzen der betrügerischen Vorgabe von rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen! Zunächst aber auch mit meinem Gebührenplan der 200 Euro pro angefangener Stunde Zuhause, oder 2000 Euro pro Stunde außer Haus vorsieht!
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
Mit freundlichen Grüßen
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unterzeichneten rechtlich bindenden Vertrag vorlegen
Das wird nicht funktionieren. Der ÖRR bzw die LRAs haben Regelungen die es nicht erfordern dass man etwas unterzeichnet.