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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: vorok am 28. Februar 2013, 16:35
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Hallo alle miteinander,
meine Situation ist, das ich als Student derzeit keinerlei monatliches Einkommen habe und keine Sozialleistungen beantragt habe (Bafög würde ich auch nicht mehr bekommen).
Hierzu habe ich einend er hier vorgestellten Musterbriefe verwendet und meiner Situation entsprechend angepasst. Ich würde gern mal nach etwas Feedback fragen, ob das so in Ordnung ist oder ob ich mir selbst ein Bein Stelle.
Gruß,
Vorok
Betreff: Befreiung vom Beitrag ab 1.1.2013
Sehr geehrter WDR/SWR/MDR ....
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab 1.1.2013 keinen Rundfunkbeitrag zahlen
werde.
Begründung:
Mein Arbeitsverhältnis als Werksstudent endete am 1.11.2012 und den letzten Abschnitt für mein Studium finanziere ich aus angesparten Reserven.
Durch den Wegfall des regelmäßigen Einkommens aus meiner Werksstudententätigkeit habe ich derzeit keinerlei Einkommen und zusammen mit
meinen Reserven liegt mein Gesamteinkommen unter dem monatlichen Existenzminimum.
Ihre internen administrativen Prozesse berücksichtigen meine Finanzkonstellation nicht: Ihre Administration fordert Bescheide von mir an,
die ich weder habe noch kenne und die gesetzlich nicht obligatorisch sind.
Da Ihre administrativen Prozesse meine Situation nachweislich zur Zeit nicht
berücksichtigen, sehe ich mich zum obigen Schritt gezwungen und weise sie daraufhin,
dass Verfassungsgerichtsurteil Aktenzeichen: 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10 und 1 BvR 656/10
zu berücksichtigen. Sobald sich etwas an meiner Einkommenssituation ändert, werde ich Sie darüber informieren.
Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen zusätzliche Kosten, die mir
durch eine Ablehnung meines Vorgehens von Ihrer Seite entstehen sollten
(Recherche, Anwalt, Porto usw.) - im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils -
anlasten werde.
Mit freundlichen Grüßen,
Der Ich
PS: Sollte ich zur Sicherheit meinen Abschlußlohnzettel anhängen und mit erwähnen, damit deutlich wird das ich kein Einkommen mehr habe?
Tante Edit meint: Wenn ichs im Falschen Unterforum gepostet habe, entschuldigung dafür. Vlt. kann das ja dann ein Moderator in das korrekte Forum verscheieben?
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bin kein Anwalt und die gez dreht es sich ohnehin so hin wie sie es braucht aber so vom Lesen her incl der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts welche sich auf dessen Urteil bezieht bist du wohl mit diesem Schreiben theoretisch fein raus.
natürlich bemessen im Vergleich zu dem was ein harz4 Empfänger monatlich bekommt. da du nichts mehr Verdienst kann es sein, dass eine Art Nachweis verlangt wird was du angespart hast und das wird vermutlich auf deine restliche Studienzeit aufgerechnet.
heißt quasi: 10 Monate Studium und 10.000 Euro Ersparnis sind 1000 Euro "Gehalt" pro Monat. ob da Miete usw abgezogen werden kann und darf (sollte man annehmen) dann sinkt natürlich der verfügbare monatliche Betrag. in dem Beispiel hast du natürlich vermutlich zu viel monatlichen Gehalt. hab es nur einfach darstellen wollen.
sag uns auf jeden Fall was sie Antworten. vermutlich lehnen die deinen Antrag ab. das machen Sie sogar mittlerweile bei Harz 4 Empfängern. Sobald du die Ablehnung hast, wende dich an das Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf Ihr Urteil. wäre sehr peinlich wenn die ihr eigenes Urteil plötzlich nicht mehr vertreten. dann wäre es ja raus dass die korrupt und handlungsunfähig sind.
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Naja mein Studium läuft vorraussichtlich noch bis Mai und es ist durchkalkuliert, das ich ca. 500 € (davon gehen weg miete, strom usw) für den Rest zur Verfügung habe, also bin ich definitiv unter dem existenzminimum.
Sobald du die Ablehnung hast, wende dich an das Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf Ihr Urteil. wäre sehr peinlich wenn die ihr eigenes Urteil plötzlich nicht mehr vertreten. dann wäre es ja raus dass die korrupt und handlungsunfähig sind.
Sehr gute Idee.....das werd ich gleich mal im Kopf behalten, wenn Sie das Einfordern wollen, sobald sich was an meiner Einkommenssituation ändert.
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Naja mein Studium läuft vorraussichtlich noch bis Mai und es ist durchkalkuliert, das ich ca. 500 € (davon gehen weg miete, strom usw) für den Rest zur Verfügung habe, also bin ich definitiv unter dem existenzminimum.
Auch auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen, aber jetzt ist schon fast März.
So wie ich den RBStV verstehe, würdest du ggf. erst ab April befreit werden können. Für Januar-März müsstest du rückwirkend zahlen.
Es geht für dich als Student also erstmal nur noch um 2 Monate a 18 Euro bis Mai.
Schick einfach einen Antrag auf Befreiung hin mit dem Hinweis, dass du über kein Einkommen verfügst. (siehe Musterschreiben Geringverdiener)
Und dann warte erstmal ab, was zurück kommt.
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warum stellst du nicht erst eine Befreiung nach Härtefall?
Den Brief kannst du ja nach einer etwaigen Ablehnung auch schicken!